Hallo zusammen, weiß jemand, wo bzgl. der EMV-Grundnormen EN 61000-6 die Grenze zwischen dem Industriebereich und dem Wohn- und Gewerbebereich liegt? Ich meine das war irgendwo definiert, findes es aber nicht mehr wieder. Dank und Gruß
Am sichersten ist man da eigentlich wenn man nach Wohnbereich austeielt und nach Industriebereich einstecke kann. Man weis ja oft nicht wo die Geräte später tatsächlich landen.
Definiert ist das in den: - EN 61000-6-1:2007 Störfestigkeit für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe - EN 61000-6-2:2005 Störfestigkeit für Industriebereiche - EN 61000-6-3:2007 +A1:2011 Störaussendung für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe - EN 61000-6-4:2007 +A1:2011 Störaussendung für Industriebereiche Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektromagnetische_Vertr%C3%A4glichkeit Kaufen kannst du die bei www.beuth.de oder http://www.vde.com. Oder jemand hat die schon gekauft und schickt dir was dazu. Gruß aus Berlin
http://cache.automation.siemens.com/dnl/Tc/Tc0ODM2MQAA_34973099_HB/Kap_5A_EMV_im_Endstromkreis_V10_END_V2.pdf Seite 2 http://www.hv-engineering.de/pdf/pdf_anleitungen/TechnischeAnleitungNr3.pdf Seite 11
Rene Schube schrieb: > Oder jemand hat die schon gekauft und schickt dir was dazu. Das solltst Du so nicht schreiben, weil es die Aufforderung zu einer Straftat darstellt :-))) Danke für die Links. In dem Siemens-Dokument steht es: "Industriegebiete, die über einen eigenen Transformator aus dem Mittelspannungsnetz gespeist werden" Das suchte ich Danke!
Man sollte doch eigenlich wissen wo ein Geraet eingesetzt wird. Falls beides moeglich ist, nimmt man die jeweils strengeren Grenzwerte.
> eigenlich wissen
Nicht jeder Fön wird nur beim Friseur benutzt. Mißbrauch ist nie
auszuschließen. Badewanne? Deshalb würde ich am
Gerät/Bedienungsanweisung im Zweifel möglichst einen Hinweis zur
bestimmungsgemäßen Nutzung anbringen. Wer dann am Grill das Gehäuse
verschmort oder .... ist selber schuld.
Jeweils im Anwendungsbereich (1. Kapitel) der Normen steht: Die von dieser Norm erfassten Umgebungen sind der Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden. Die folgende - wenn auch nicht vollständige - Aufstellung deutet an, welche Betriebsorte eingeschlossen sind: Wohngebäude/-flächen, z. B. Häuser, Wohnungen, Zimmer; Verkaufsflächen, z. B. Läden, Supermärkte, Großmärkte; Geschäftsräume, z. B. Ämter, Büros, Banken; Unterhaltungsbetriebe, z. B. Kinos, öffentliche Gaststätten, Tanzlokale; im Freien befindliche Betriebsorte, z. B. Tankstellen, Parkplätze, Vergnügungs- und Sportstätten; Räume von Kleinbetrieben, z. B. Werkstätten, Laboratorien, Dienstleistungszentren. Betriebsorte, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie direkt an die öffentliche Niederspannungs-Stromversorgung angeschlossen sind, werden als zum Wohnbereich bzw. zu Geschäfts- und Gewerbebereichen bzw. zu Kleinbetrieben gehörig betrachtet. Bzw.: Geräte (Betriebsmittel), die für den Betrieb in industriellen Umgebungen vorgesehen sind, sind durch das Vorhanden sein von einer oder mehreren der nachfolgenden Gegebenheiten gekennzeichnet: - Es ist ein Stromversorgungsnetz vorhanden, das durch einen eigenen Hoch- oder Mittelspannungs- Verteil- Transformator gespeist wird, der für die Stromversorgung einer Fabrik oder einer ähnlichen Anlage bestimmt ist. - Industrielle, wissenschaftliche und medizinische (ISM) Geräte sind vorhanden. - Große induktive oder kapazitive Lasten werden häufig geschaltet. - Die Stromstärken und die damit verbundenen magnetischen Feldstärken sind hoch. Der Passus mit dem Trafo war in einem Entwurf mal verschwunden, die aktuelle Fassung habe ich nicht hier...
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