Hallo Einzelkämpfer! Habt ihr o.g. Versicherung? Wo und was für Beiträge bezahlt ihr? Musstet ihr so eine Versicherung schon einmal in Anspruch nehmen? Anmerkungen?
Habe keine. Nachdem ich meinem Versicherungsonkel sagte, daß ich auch nach den USA exportiere, wurde die Haftpflicht so teuer, daß ich die Kosten nicht mehr auf das Produkt hätte umlegen können. Jetzt lebe ich halt mit einem Bein im Knast, und das schon über 1 Jahrzehnt...
Horst schrieb: > Habe keine. Nachdem ich meinem Versicherungsonkel sagte, daß ich auch > nach den USA exportiere, wurde die Haftpflicht so teuer, daß ich die > Kosten nicht mehr auf das Produkt hätte umlegen können. Was heisst "auch" USA? 5% 50% 95%? USA ist halt ein besonderes Land, in dem man verklagt werden kann, wenn der Kaffee heiss ist und man nicht gewarnt wurde. Ausschlusskriterium USA? Um welche Produkte geht es überhaupt?
Ich habe den Scheiß nach acht Jahren gekündigt, da der Versicherungsfritze die Branche falsch definiert hatte, d.h. die Versicherung hätte im Zweifelsfall ohnehin nicht gezahlt. Die Betriebshaftpflicht, d.h . eine Versicherung gegen Schadensfälle, die aus der normalen Betriebstätigkeit herrühren, ist für Alleinunterhalter Blödsinn. Eine Produkthaftpflichtversicherung könnte einen evtl. Sinn haben. Ich habe bei mir keinen gesehen. Außerdem: ehe die Versicherung zahlt, gegen Jahre ins Land; da bist du längst pleite. Ich habe meine Erzeugnisse zu mehreren Tausend Stück verkauft. Die Reparaturfälle, die ich auf den Tisch bekomme, hatten immer eine Kundeneinwirkung als Ursache, also KEINE PANIK. Ist Abzockerei und nur etwas für Weicheier, Warmduscher und Mittelspurfahrer.
Der Begriff "Haftplicht" ist übrigens eine üble Wortwahl, weil er eine VersicherungsPFLICHT impliziert, was nicht der Fall ist. Das jeder für den von ihm angerichteten Schaden geradestehen muss, ist eine andere Sache.
Also ich hab eine. Preisklasse - etwa 1700 / Jahr Ich darf max. 40& Umsatz in Nordamerika machen. In Nordamerika sind Personenschäden ausgeschlossen. >Ist Abzockerei und nur etwas für Weicheier An einer Maschine von mir gabs einen Personenschaden, den letztendlich die Versicherung zahlte. Vorteil ist, dass die Versicherung versucht so einen Unfall auf Selbstverschulden usw. zurückzuführen, damit sie nicht zahlen muss. Wenn sie das schaffen, muss ich auch nicht zahlen. >falsch definiert hatte den Vertrag hast Du dir aber schon durchgelesen. ?
Eine private Haftpflichtversiucherung hat wohl jeder (sollte jeder haben), die ist nicht für Bagatelle wie eine kaputte Vase für 200€ bei Schwiegermutter in spe gedacht. Was soll versichert werden? Ein Schaden der durch den eigenen Betrieb verursacht wurde? Produkthaftungsansprüche auch für ggf. eingekaufte importierte Bauteile?
> den Vertrag hast Du dir aber schon durchgelesen. ?
Ja, bei der ersten Versicherung (DBV Winterthur) hatte das noch
gestimmt. Nachdem selbige von der AXA gefressen wurde, war ich auf
einmal beim Baugewerbe gelandet. Aufforderungen zur Heilung des
Vertrages wurden ignoriert oder abgetan "Wir hätten das schon bezahlt".
Wer es glaubt...
Ich bin bei der Exali über GULP. Kostet brutto 7xx,- nennt sich IT HP. Die Kunden wollen die immer sehen. Real passiert ist noch nichts. Am Ende sind das für mich 3xx,- netto im Jahr weniger, also 1,- am Tag, den ich verliere. Wenn einer was will, den schicke ich zur Versicherung.
Bei der Betriebs- / Produkthaftpflichtversicherung ist es wie bei den meisten anderen Versicherungen auch: Konkret weiß Du nur, daß Du zu zahlen hast. Ob Du im Versicherungsfall tatsächlich geschützt bist, erfährst Du erst, wenn der eintritt.
Bürovorsteher schrieb: > Der Begriff "Haftplicht" ist übrigens eine üble Wortwahl, weil er eine > VersicherungsPFLICHT impliziert, was nicht der Fall ist. Bist du stoned? "Haftpflicht" impliziert eine Pflicht zu haften. Und genau das ist ja der Fall. Um da eine Versicherungspflicht rauszulesen muss man schon völlig die Balance seiner Drogenmischungen verloren haben.
...Du musst Dir erst mal überlegen wie hoch das Risiko, bei dem was Du machst, ist... Wenn Du beispielsweise lediglich IT-Seminare zu Office-Produkte durchführst ist das Risiko gegen Null. Programmierst Du aber irgendwelche fehlerhafte Software, die anschließend im großen Konzern eine ganze Produktionslinie für einige Stunden lahmlegt... dann kann es schon teuer werden... Die Frage kann Dir so pauschal also niemand beantworten ohne das abzusichernde Risiko und Deine finanziellen Verhältnisse zu kennen...
Tom V. schrieb: > Wenn Du beispielsweise lediglich IT-Seminare zu Office-Produkte > durchführst ist das Risiko gegen Null. Aber genau das sollte durch eine Versicherung individuell abgesichert werden. Ein 18-jähriger mit Ferrari zahlt sicher mehr für eine Kfz-Haftplicht, als ein 40-jähriger mit einem Kleinwagen mit 50kW.
Horst schrieb: > Habe keine. Nachdem ich meinem Versicherungsonkel sagte, daß ich auch > nach den USA exportiere, wurde die Haftpflicht so teuer, daß ich die > Kosten nicht mehr auf das Produkt hätte umlegen können. Was hat die Betriebsshaftpflichtversicherung mit Lieferungen zu tun? Versteh ich nicht! Vertauschst du möglicherweise eine Produkthaftpflichtversicherung (die eine Obermenge einer Betriebsshaftpflichtversicherung ist) mit einer Betriebsshaftpflichtversicherung?
Bürovorsteher schrieb: > Der Begriff "Haftplicht" ist übrigens eine üble Wortwahl, weil er eine > VersicherungsPFLICHT impliziert, was nicht der Fall ist. Das Haftpflicht bezicht sich nicht auf die Versicherung sondern auf den Versicheungsnehmer. Der ist zur Haftung verpflichtet. Horst schrieb: > Ob Du im Versicherungsfall tatsächlich geschützt bist, > erfährst Du erst, wenn der eintritt. In der Police steht welche Schäden abgedeckt werden. Tom V. schrieb: > Die Frage kann Dir so pauschal also niemand beantworten ohne das > abzusichernde Risiko und Deine finanziellen Verhältnisse zu kennen... Die Risikoabschätzung macht üblicherweise der Versicherer (über den Preis). Die Finanzen einen ernsthaften Personenschaden zu decken haben hier wohl die wenigsten. Da wird es auch für Millionäre eng (insbesondere wenn ein 30-jähriger Einkommensmilionär berufsunfähig wird). Andi $nachname schrieb: > Vertauschst du möglicherweise eine Produkthaftpflichtversicherung (die > eine Obermenge einer Betriebsshaftpflichtversicherung ist) Die Produkthaftpflicht ist vielleicht eine Untermenge einer Betriebshaftpflicht. Einige Aussagen hier sind erschreckend. In einem Forum, wo sofort nach dem Leichenwagen geschrieen wird wenn irgendwer was mit 220 V schreib, wird ernsthaft von einer Betriebshaftpflicht abgeraten? Wahrscheinlich ist eine Privathaftpflicht auch absoluter Schwachsinn, achso ne da kann man ja zusammen mit nem Kumpel ein runtergefallenen Handy als schaden deklarieren, die macht Sinn. Wer mit seinem Betrieb nicht in der Lage ist eine Betriebshaftpflicht zu bezahlen sollte sein Geschäftsmodell überdenken. Eigentlich sollte ihm der Gewerbeschein/Berufserlaubnis entzogen werden. Bei anderen Berufsgruppen ist eine Haftpflicht Gott sei Dank vorgeschrieben. Oder wer würde sich sein Haus von einem Architekten Planen lassen, der keine Haftpflicht hat?
Ich habe so eine BHV weil ich z.B. an teurer Elektronik herumbastle und es sein kann, dass ich was kaputt mache. Wenn der Fall eintritt, hat der Kunde so die Chance, sich den teuren Prototypen ersetzen zu lassen, den er ansonsten eh wegschmeissen muss, wenn das Produkt mal geht. Es gibt sogar Kunden, die machen daraus angeblich ein Geschäft: Bei dem grossen Dienstleister mit dem grossen H. hat mir mal einer erzählt, sie mussten 500.000 für ein geschrottetes Auto zahlen, weil der Consultant einen SW Fehler gemacht haben soll. So hat der Kunde Teiles seines Geldes wieder, der Consultant hat noch Geld mitgebracht und wird weiterbeschäftigt und auch H war zufrieden, weil sie wieder Aufträge bekommen hatten. Den Schaden hat H. nämlich auch versichert. Auf diese Weise holen sich Firmen viel Geld von der Versicherungswirtschaft zurück. Bei normalen Angestellten geht das nicht. Die kann man nicht haftbar machen. Ich würde bei so einer Nummer nicht mitspielen. Für mich ergibt sich real das Problem, dass ich Schlüssel und Schlüsselkarten von Firmen und Hotels verlieren kann, Hoteleinrichtung beschädige (Wasser) und oder ich sonstwie verklagt werde. Der Umstand, DASS ich versichert bin, führt dazu, dass mich die gutwilligen Kunden eher nehmen, weil sie eine Sicherheit haben und die bösen Buben eher vor Klagen zurückschrecken, weil ich eine Absicherung habe. Ist wie eine Rechtschutzversicherung. Mich kostet die Nummer maximal die Selbstbeteiligung und die zahle ich aus der Portokasse.
Ja, stimmt, bin total inkompetent! Kann mir jemand kurz den Unterschied zwischen Produkt- und Betriebshaftpflicht erklären?
Horst schrieb: > Produkt- und Betriebshaftpflicht erklären? Wiki ist dein Freund. http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebshaftpflichtversicherung Absatz 2.5 behandelt die Produkthaftung
Danke für den Tip! Das ist ja alles dermaßen kompliziert; wenn ich nicht schon über 20 Jahre selbständig wäre, würde ich mich nie mehr getrauen, mich selstständig zu machen!
Horst schrieb: > wenn ich nicht > schon über 20 Jahre selbständig wäre, Als Kamikaze-Unternehmer ohne BetriebshaftpflichtV! Ist wenigstens deine Rechtsform haftungsbeschränkt?
Ja, Andi, kann man so sehen. Teile von mir sind sogar in der Autoindustrie (also an den Produktionslinien, nicht an den Autos selbst). So eine Werkstatt- Rückrufaktion, verursacht durch eine Fehlfunktion dieser Teile, wäre mein glatter Ruin. Eine Rückrufaktion wäre wohl kaum versicherbar, bzw. die Vers.- Prämien für eine Versicherung, die das deckt, nicht finanzierbar über den Produktpreis (Kleinststückzahlen). Und wäre das dann die Betriebs- oder die Produkthaftpflicht, oder eine ganz andere Versicherung, die ich dazu haben müßte? Als GmbH mit 25.000,-- Mindesteinlage, dachte ich immer, über diese 25.000,-- hinaus kann ja nichts passieren? Muß ich jetzt doch noch ein BWL- Studium anhängen oder einen BWLer einstellen, der mich rettet?
Horst schrieb: > Muß ich jetzt doch noch ein BWL- Studium anhängen oder einen BWLer > einstellen, der mich rettet? Nö, frage deine IHK. Wenn die Beiträge von dir bekommen, dann sollen die auch mal was für dich tun und dich fachkundig beraten.
Horst schrieb: > Als GmbH mit 25.000,-- Mindesteinlage, dachte ich immer, über diese melde doch eine britische limited ( ltd. ) an, da reicht 1 brit. Pfund als Einlage. Die Verwaltungskosten sind etwas höher, da man in GB einen Jahresabschluss abgeben muss, dafür ist das Risiko sehr minimiert. Man könnte ggf. mit einem Steuerberater zusammen ein entsprechendes Firmenkonstrukt aufbauen, so dass möglichst viel Vermögen durch die ltd. gesichert ist so von wegen eine ltd. für die Produktentwicklung und eine andere die die Finanzen verwaltet oder so, bin da aber kein Experte. falls was schief geht, meldet man mit der ltd. in England Insolvenz an, das eine Pfund Einlage ist dann weg, billiger als jede Versicherung ;-)
IHK sind das nicht die, die gerade ihren Mitgliedern erzählen, wie geil es ist, seine Geschäftsprozesse und Daten in die Cloud zu verlegen? Wenn die in Versicherungsfragen genau so kompetent sind, kann ich mir eine Beratung dort glatt sparen!
Horst schrieb: > Als GmbH mit 25.000,-- Mindesteinlage, dachte ich immer, über diese > 25.000,-- > hinaus kann ja nichts passieren? nur wenn du die Einlage auch korrekt erbracht hast und das im Zweifelsfall auch nachweisen kannst. Bei grober Fahrlässigkeit hilft die das aber alles nichts, die Rechtsprechung geht hier immer mehr zu Lasten des Geschäftsführers! Oliver schrieb: > falls was schief geht, meldet man mit der ltd. in England Insolvenz an, > das eine Pfund Einlage ist dann weg, billiger als jede Versicherung ;-) Die Geschichte hat eine gewaltigen Haken: Du musst nach britischem Recht bilanzieren (Kosten!). Wenn du das unterlässt wird die Ltd. von Amts wegen gelöscht und du bist wieder in der persönlichen Haftung. Diese Policen könnten von Interesse sein: -Betriebsunterbrechungsversicherung: gegen die finanziellen Folgen eines Schadensereignisses, beispielsweise wenn der Betrieb nach einem Feuer eine Zeit lang geschlossen werden muss. -Die Rechtsschutzversicherung ist eher nicht sinnvoll, da Gebiete wie geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht ausgeschlossen sind. -Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden, die Dritten durch hergestellte oder gelieferte Produkte, Arbeiten oder sonstige Leistungen nach Fertigstellung entstehen auf, die der Inhaber oder seine Angestellten verursachen. -Umwelthaftpflicht: Umweltschäden sind zum Teil in der Betriebshaftpflicht enthalten. -Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ergänzt die Betriebshaftpflichtversicherung um Vermögensschäden. -Geschäftsversicherung gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser sowie Sturm ab Stärke 8. Ob sie sinnvoll sind und was sie Kosten hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Eine Betriebshaftpflicht halte ich aber für absolut notwendig.
Ja, Georg, das war informativ. Wobei die 25.000,-- auf jeden Fall "wirklich" erbracht werden müssen, sonst wird Deine GmbH ja garnicht in das Handelsregister aufgenommen. Logo: Bei grober Fahrlässigkeit hafte ich als Geschäftsführer mit Haut und Haaren, auch mit dem Privatvermögen. Da ist dann die Frage der Beweislast relevant und damit wieder eine Rechtsschutzversicherung fällig...mann o mann. Betriebshaftpflicht erscheint mir jedoch mehr im Bereich "Dienstleistung", (Außendienst, Service etc.) notwendig. Innerbetrieblich weniger (da dürfte doch auch die Zwangmitgliedschaft in der Berufsgenossenschat greifen, zumindest wenn Mitarbeiter zu Schaden kommen?)
Georg W. schrieb: > Die Geschichte hat eine gewaltigen Haken: Du musst nach britischem Recht > bilanzieren (Kosten!). Wenn du das unterlässt wird die Ltd. von Amts > wegen gelöscht und du bist wieder in der persönlichen Haftung. ja das ist das einzige. Aber so teuer soll das auch wieder nicht sein. Man könnte sich übrigens auch Konstrukte überlegen wie z.B. eine KG, deren persönlich haftender Gesellschafter die ltd. ist. ( GmbH und Co. KG ist ein ähnliches Konstrukt ) so kann man bequem Geld von der ltd. zur deutschen KG bzw. zu sich selbst als Kommanditist ( haftet nur mit der Einlage ) hin und her schieben. Aber das sind Fragen die man mit einem Steuerberater klären sollte.
Georg W. schrieb: > Horst schrieb: >> Als GmbH mit 25.000,-- Mindesteinlage, dachte ich immer, über diese >> 25.000,-- >> hinaus kann ja nichts passieren? > nur wenn du die Einlage auch korrekt erbracht hast und das im > Zweifelsfall auch nachweisen kannst. Bei grober Fahrlässigkeit hilft die > das aber alles nichts, die Rechtsprechung geht hier immer mehr zu Lasten > des Geschäftsführers! Bei grober Fahrlässigkeit ist man auch als Angestellter durchaus mit dran. Ansonsten hängt es davon ab, mit wem man so Geschäfte macht und in welchem Umfeld. Den meisten Auftraggebern ist es durchaus klar, dass eine Schadensersatzklage gegen jemanden, dessen Vermögen nicht mal die Anwalts- und Gerichtskosten deckt und dessen Hilfe man vielleicht noch braucht, um das Problem zu lösen, nicht sehr sinnvoll ist. Gruss Axel
Mir ist z.B. ein Fall bekannt, in dem durch eine falsche Auslegung eines simplen Befestigungsteils (wird schon passen...) ein Schaden i.H.v. 300 kEUR verursacht wurde. Horst schrieb: > Wobei die 25.000,-- auf jeden Fall "wirklich" erbracht werden müssen, > sonst wird Deine GmbH ja garnicht in das Handelsregister aufgenommen. Es findet sich immer wieder ein ganz schlauer, der z.B. das Geld auf das Firmenkonto schafft, mit dem Kontoauszug zum Notar geht und drei Tage später ist der Großteil des Kapitals wieder auf dem Privatkonto (sog. Steuerberatergründung). So etwas ist ein gefundenes Fressen für einen Insolvenzverwalter, er kann dann auf das Privatvermögen durchgreifen, das kann auch geschehen wenn die ordnungsgemäße Zahlung der Einlage nicht mehr nachgewiesen werden kann. http://www.frag-einen-anwalt.de/GmbH-Einlage-Verbraucht-__f34954.html Axel Laufenberg schrieb: > Bei grober Fahrlässigkeit ist man auch als Angestellter durchaus mit > dran. Angestellte haften normalerweis mit ca. 3 Monatslöhnen, z.B.: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/05/23/groe-explosion-milde-folgen/ Noch fahrlässiger geht kaum noch. Sie sollen dadurch nicht zugrunde gerichtet werden.
Oliver schrieb: > melde doch eine britische limited ( ltd. ) an, da reicht 1 brit. Pfund > als Einlage. Die Verwaltungskosten sind etwas höher, Viel höher. Du musst nämlich erst mal einen finden, der sich mit dem dortigen Steuerrecht auskennt. > da man in GB einen > Jahresabschluss abgeben muss, Muss man bei einer GmbH in Deutschland auch. > dafür ist das Risiko sehr minimiert. Es ist irre hoch, weil man GB-Recht (meistens Wales und England) unterliegt. Es sind schon viele Ltd.s hochgegangen und die Direktoren mussten haften. Das vor allem deshalb, weil es die Briten ankotzt, dass die Deutschen mit den ganzen Turbopleiten das Image der Ltd. geschädigt haben. Zum Beispiel geht die Haftungsbeschränkung allein dadurch flöten, dass man die Jahresabschlüsse in UK zu spät veröffentlicht, in Deutschland kostet das nur ein Bußgeld. Zwar ein großes, aber ein beschänktes. > Man > könnte ggf. mit einem Steuerberater zusammen ein entsprechendes > Firmenkonstrukt aufbauen, Der Steuerberater, welcher sich mit dem Recht der Insel auskennt, schickt natürlich ein paar Rechnungen dafür. > bin da aber kein Experte. Gut dass du das erwähnst, sonst hätte ich das ergänzt! > falls was schief geht, meldet man mit der ltd. in England Insolvenz an, > das eine Pfund Einlage ist dann weg, billiger als jede Versicherung ;-) Die Kosten für Verwaltung rechnest du da natürlich nicht ein! Zusammenfassung: Eine Ltd. wird heutzutage nur noch von deutschen Vollidioten gegründet, solche die zu viel Geld haben, um es den Ltd.-Vermittleragenturen, Rechtsanwälten und Steuer"beratern" in den Rachen zu werfen und später trotzdem den Kopf hinzuhalten. Warum heutzutage? Weil man die Rechtsform der UG geschaffen hat, die nichts anderes als eine GmbH ist, aber mit weniger Stammkapital gegründet werden kann, sozusagen eine 1-Euro-Ltd. nach deutschem Recht. http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_%28haftungsbeschr%C3%A4nkt%29
Horst schrieb: > Ja, Georg, das war informativ. > Wobei die 25.000,-- auf jeden Fall "wirklich" erbracht werden müssen, > sonst wird Deine GmbH ja garnicht in das Handelsregister aufgenommen. Wenn man alleiniger Gesellschafter ist, dann muss man die Hälfte in bar vorweisen und über den Rest eine Bürgschaft. Sind mehrere Gesellschafter beteiligt, dann reicht es wenn alle zusammen insgesamt die Hälfte in bar zur Verfügung stellen. > Logo: Bei grober Fahrlässigkeit hafte ich als Geschäftsführer mit Haut > und Haaren, auch mit dem Privatvermögen. Auch bei Vorsatz und bei schlichter Unwissenheit. > (da > dürfte doch auch die Zwangmitgliedschaft in der Berufsgenossenschat > greifen, zumindest wenn Mitarbeiter zu Schaden kommen?) Ich bin mir gerade nicht sicher, aber ich glaube dir greift auch dann, wenn Kunden in deinen Räumen zu schaden kommen.
Faszit: Einmannselbständige könnnen nur Genies oder absolute Naivlinge sein/ werden..
> Faszit: Einmannselbständige könnnen nur Genies oder absolute Naivlinge > sein/ werden.. Ich bin seit 10 Jahren Alleinunterhalter in meiner GmbH und schätze mich nicht als absoluten Naivling ein. Außerdem wage ich zu behaupten, dass die meisten Meinungsäußerungen hier von Leuten kommen, die weder selbständig sind, noch jemals versucht haben, selbst etwas auf die Beine zu stellen. Sie schwadronieren mit dem Begriff "Geschäftsmodell" ohne im Leben auch nur eine Handvoll Schrauben verkauft zu haben. Wenn es anders ist, bitte auten, dann weiß ich wenigstens, was ich noch alles falsch gemacht habe.
Der Selbstständige ist in Deutschland doch meist als Idiot angesehen der es nicht geschafft hat, in eine Festanstellung zu kommen.
Immerhin schaffen Selbstständige ohne großes Getöse neue Arbeitsplätze und entrichten ihre Steuern im Gegensatz zu großen Konzernen vor Ort. Wozu es führt wenn es uns und kleinere Unternehmen nicht in ausreichendem Maße gibt kann man z.B. in Frankreich sehen. Dort hängt das Wohl und Wehe ganzer Städte an einem einzigen großen Arbeitgeber.
Oliver Stellebaum schrieb: > Der Selbstständige ist in Deutschland doch meist als Idiot angesehen der > es nicht geschafft hat, in eine Festanstellung zu kommen. bei schlechten Selbständigen ist das oft der Fall. Selbständig sollte man sich nur machen wenn man sehr gut ist bzw. gute Kontakte hat. Ansonsten ist das Leben als Angestellter oft bequemer. Dazu der Buchtipp : Jobstars. Viele Pseudo-Selbständige mit 1 Mann Betrieb leben im Prekariat. Im Buch, welches von einem Österreicher geschrieben wurde ist die Rede davon, dass nur die oberen 10 % der Selbständigen mehr verdienen als der Median Angestellte. Allerdings ist das nicht auf Ingenieure bezogen, sondern auf alle Selbständigen. Darunter auch 1 Mann Taxi, Kurier, Imbissbuden, Kioske usw. Viele von denen können nur durch Selbstausbeutung überhaupt schwarze Nullen schreiben. fähige Leute sollten sich selbständig machen, die können damit meist erfolgreicher sein als Angestellte. Gäbe es solche Leute nicht, hätten wir in der Tat ein Problem, wir wären abhängig von einigen Konzernen. Deutschland ist ja u.a. so stark wegen des Mittelstandes.
Jodelmeister schrieb: > Allerdings ist das nicht auf Ingenieure bezogen, > sondern auf alle Selbständigen Wäre interessant zu wissen, wie es unter den Ingenieuren aussieht. Zu vergleichen wären aber wirklich zu die, die als Selbstständige genau dasselbe tun, wie die Angestellten in der Firma. Wer ein Produkt verkauft, macht ja was anderes.
Horst schrieb: > Als GmbH mit 25.000,-- Mindesteinlage, dachte ich immer, über diese > 25.000,-- hinaus kann ja nichts passieren? Die GmbH haftet für ihr Handeln mit allem, was sie besitzt. Ist es eine mit Millionen an Werten, haftet sie damit. Die Robert Bosch GmbH ist sicher Milliarden schwer. Und ob das Geld als Einlage oder als Geschäftserlös in die Kasse gekommen ist, spielt keine Rolle. Und da eine GmbH bei strafbarem Handeln nicht ins Gefängnis gehen kann, geht statt ihrer der (oder die) Geschäftsführer. Horst schrieb: > Muß ich jetzt doch noch ein BWL- Studium anhängen oder einen BWLer > einstellen, der mich rettet? Es ist eigentlich einfach. Die ersten 25.000 als Risikokapital abschreiben und auf jeden Fall vollständig einzahlen. Soviel, wie es ein ordentlicher Geschäftsbetrieb zuläßt, regelmäßig als Dividende ausschütten. Dann bleibt die Bilanzsumme der GmbH niedrig (das sehen die Banker zwar nicht so gerne) aber die Haftung ist auf das notwendige Firmenvermögen begrenzt. Nach ein paar erfolgreichen Jahren können das aber auch leicht einige 100.000 werden. MfG Klaus
high tec ingenieur schrieb: > Wäre interessant zu wissen, wie es unter den Ingenieuren aussieht. > > Zu vergleichen wären aber wirklich zu die, die als Selbstständige genau > dasselbe tun, wie die Angestellten in der Firma. Wer ein Produkt > verkauft, macht ja was anderes. die Streuung ist sicher größer. Während bei den Angestellten durch Tarife, BR und Gewerkschaften die Gehälter eher die Tendenz zur Nivellierung haben, streut sich das bei Selbständigen viel mehr Jemand der nicht so viel taugt bekommt keine Aufträge mehr und muss ggf. alles annehmen um überhaupt über die Runden zu kommen. Ein Angestellter der mal was verbockt, bekommt weiterhin sein Gehalt, solang er nicht ständig was verbockt. Top Leute werden durch das Angestelltendasein in ein Korsett gezwängt, ohne das könnten die erfolgreicher sein. Weniger gute Leute bzw. mittelmässige Leute fahren als Angestellte besser. Auch Leute die nicht so extrovertiert und vertriebsorientiert sind, bleiben lieber angestellt. Viel zu viele Unternehmen sind trotz top Produkte pleite gegangen, weil der Vertrieb nicht gut war. Dagegen gibt es sehr viele Unternehmen die mit schlechten Produkten sehr gute Gewinne machen, oder sogar Konzerne sind ( man denkt z.B. an gewisse Fast Food Ketten, oder aber auch Microsoft über die viele schimpfen, trotzdem ist es ein Milliardenkonzern )
Bürovorsteher schrieb: >> Faszit: Einmannselbständige könnnen nur Genies oder absolute Naivlinge >> sein/ werden.. > > Ich bin seit 10 Jahren Alleinunterhalter in meiner GmbH und schätze mich > nicht als absoluten Naivling ein. > Außerdem wage ich zu behaupten, dass die meisten Meinungsäußerungen hier > von Leuten kommen, die weder selbständig sind, noch jemals versucht > haben, selbst etwas auf die Beine zu stellen. > Sie schwadronieren mit dem Begriff "Geschäftsmodell" ohne im Leben auch > nur eine Handvoll Schrauben verkauft zu haben. Da könnte etwas dran sein ;-) > Wenn es anders ist, bitte auten, dann weiß ich wenigstens, was ich noch > alles falsch gemacht habe. Ich denke, niemand macht immer alles richtig - aber die Tendenz sollte zumindest dahin gehen, dass man etwas nicht zweimal falsch macht. Ob eine Betriebshaftpflichtversicherung überhaupt notwendig ist, hängt stark davon ab, was man verkauft/repariert/entwickelt. Ich bin zu dem Schluß gekommen, dass sie für uns nicht notwendig ist und habe auch keine. Der eine nennt es "Harakiri", der andere "kalkulierbares Risiko" und der Dritte sagt: "Ich entwickle ordentliche Produkte". Wenn BetriebshaftpflichtV, dann auf jeden Fall auch RechtsschutzV, denn bevor die BHV greift, macht man sonst bei den Anwaltskosten schon die Grätsche ;-) Selbstständigkeit bedeutet eben auch ein gewisses Risiko. Will man das nicht, bleibt man Angestellter. Wobei bei Produkthaftung das Risiko minimalst ist, wenn man halbwegs sauber entwickelt. Davon abgesehen habe ich hier schon oft gefragt, wer denn hier wirklich überhaupt einen Fall von Produkthaftung kennt. Nix. Ebenso kenne ich in meinem Unternehmensbekanntenkreis keinen einzigen Fall. Entwickelt vernünftige, ausgereifte Produkte! Das ist besser als jede Versicherung. Jodelmeister schrieb: > Im > Buch, welches von einem Österreicher geschrieben wurde ist die Rede > davon, dass nur die oberen 10 % der Selbständigen mehr verdienen als der > Median Angestellte. Wobei unterstellt wird, dass es vorrangig das Geld ist, das einen selbstständig werden lässt. Bei mir war es gerade nicht das Geld sondern die Freiheit, das zu machen, was ich möchte, zu meinen Regeln, in meiner Verantwortung. Ich entscheide, was ich entwickle und was nicht. Rein finanziell betrachtet bin ich zur Zeit vermutlich gerade so pari zu dem Betrag, den ich in einem Angestelltenverhältnis hätte - aber die Lebensqualität war schon in diesen Jahren mit Sicherheit deutlich höher als als Angestellter. Das fängt beim fehlenden Wecker an, geht über spontane Urlaubstage ("Wetter ist schön") bis zur benötigten Zeit zum Arbeitsplatz (10 Sekunden ins Büro/Labor, zur Halle 5 Minuten). Viel Geld war für mich nie ein Ziel. Alles, was wichtig ist, gibt es dafür sowieso nicht und die Jagd nach ihm nimmt einem die Zeit für das, was wichtig ist. Wie heisst es so schön? "Ich bin doch nicht blöd!" Dass der Verdienst trotzdem kontinuierlich ansteigt, ist einfach ein schöner Nebeneffekt dessen, dass ich das, was ich tue, sehr liebe und mit Leidenschaft betreibe. Entsprechend sind unsere Produkte und das schätzen unsere Kunden offenbar :-) Aber: ja, es gibt leider genug prekär beschäftigte Selbstständige, die ausgebeutet werden. In meinen Augen sind 95% derer Scheinselbstständige.
Andi $nachname schrieb: > Zum Beispiel geht die Haftungsbeschränkung allein dadurch flöten, dass > man die Jahresabschlüsse in UK zu spät veröffentlicht, in Deutschland > kostet das nur ein Bußgeld. Zwar ein großes, aber ein beschänktes. Die Haftungsbeschränkung existiert hier auch (fast) nur auf dem Papier. Gerne übersehen: Der GF haftet, neben der GmbH, bspw. persönlich bei den heute so beliebten Patent/Marken/Wettbewerbsrechlichen Verstößen... http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/gmbh_geschaeftsfuehrer_haftung.pdf
Moin, wie schon gesagt wurde, muss man die Risiken abschätzen und sich dann entscheiden. Ich bin bspw. vom Einzelunternehmen zur UG (mit 1k€ Einlage) gwechselt. Ein Grund dafür war u.a., dass ich bei einem extremen Haftungsfall nicht mein Leben lang verschuldet sein möchte (oder in die Verbraucherinsolvenz muss). UG ("kleine" GmbH) hat versch. Vor- und Nachteile gegenüber einem Einzelunternehmen. Könnte sich der Eine oder Andere vllt. als Option überlegen. Grüße, Steffen
Steffen schrieb: > UG ("kleine" GmbH) hat versch. Vor- und Nachteile gegenüber einem > Einzelunternehmen. Es ist eben teuer (Steuerrecht, IHK, Veröffentlichung des Jahresabschlusses). Richtig teuer wird es wenn man einen Steuerberater dafür braucht. Der nimmt für eine kleine UG um die 2kEUR, die zeitraubende Tätigkeiten (Belege erfassen, sortieren und verbuchen) muss man aber weiterhin selbst ausführen. Man kann aber auch Handel betreiben, was z.B. ein Ing.-Büro nicht so ohne weiteres kann. Chris D. schrieb: > Bei mir war es gerade nicht das Geld sondern die Freiheit, das zu > machen, was ich möchte, zu meinen Regeln, in meiner Verantwortung. Ich > entscheide, was ich entwickle und was nicht. Normale Angestellte müssen 8 Stunden für andere arbeiten. Der Selbstständige darf 10 Stunden für sich arbeiten. Klar hat man Freiheiten, kann sich mal eben ein paar Stunden frei geben, aber man kann lästige Dinge nicht mehr so einfach wegdelegieren. Es kann aber auch sein dass man am Wochenende bei bestem Wetter bei der Arbeit sitzt, weil es irgendwo im Projekt geknirscht hat und der Liefertermin drückt. Chris D. schrieb: > Selbstständigkeit bedeutet eben auch ein gewisses Risiko. Will man das > nicht, bleibt man Angestellter. Ein Angestellter ist aber auch schnell weg vom Fenster, besonders in leitender Position.
> Es kann aber auch sein dass man am Wochenende bei bestem Wetter bei der > Arbeit sitzt, weil es irgendwo im Projekt geknirscht hat und der > Liefertermin drückt. Dumm gelaufen, würde ich sagen. Meine Geräte kann ich zu jedem beliebigen Termin herstellen, da ich deren Konstruktion bis zum letzten ausgelutscht habe. Produktentwicklungen mache ich im Eigenauftrag um die Produkte nach meinem Ermessen an jeden und alle verkaufen zu können. Die Kunden haben gefälligst zu warten, bis ich fertig bin. Da sie das nicht bezahlen, dürfen sie auch nicht drängeln. Ich habe mein Unternehmen auf maximalen Komfort für mich ausgerichtet. Außerdem stehen hier Gerätschaften im Labor, die ich mir privat nicht leisten würde bzw. könnte. Mach dein Hobby zum Beruf und du musst nie wieder arbeiten!
hallo, meines Erachtens macht eine Betriebshaftpflichtversicherung immer Sinn.. Hier kann man die Preise vergleichen http://www.betriebshaftpflicht.info/tarifrechner/ Gruss
Arc Net schrieb: > Gerne übersehen: Der GF haftet, neben der GmbH, bspw. persönlich bei den > heute so beliebten Patent/Marken/Wettbewerbsrechlichen Verstößen... Die Markenverstöße begeht die GmbH, sie haftet auch dafür und nicht der GF. Gibt es jetzt zum Beispiel eine strafbewährte Unterlassenserklärung, die ihn bei einem weiteren Verstoß in die Haftung nimmt, und der GF ist so dumm diese unkorrigiert zu unterschreiben, dann besteht die Chance, dass er für einen zweiten Markenverstoß in der gleichen Sache haftet. Allerdings ist das nur sehr eingeschränkt, beispielsweise wenn der GF gewechselt hat. Dass früherer GF-A unteschreibt und späterer GF-B deswegen in den Knast soll oder mit 6stelligen Summen geradestehen soll ist mir noch nie zu Ohren gekommen. > http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/gmbh_geschaeftsfuehrer_haftung.pdf Der Verfasser dieses PDF-Dokuments erscheint mir sehr unwissend und wirft Fakten inkompetent durcheinander. Behaupten kann der Autor ja viel, aber ohne Gerichtsurteile, die solche haltlosen Behauptungen untermauern, kann man solche Aussagen in der Pfeife rauchen. Soll man mir mal eine Rechtsgrundlage nennen, warum es so sein sollte! Fällt dir nicht auf, dass in dem genannten Absatz keinerlei §§ genannt werden? Und hier gleich mal ein Gerichtsurteil, das die Haftung eben doch ausschließt. http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1hs5/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=7&numberofresults=3889&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE234202012%3Ajuris-r03&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint Meien Erfahrungen mit den IHKs in Rechtsfragen sind sehr negativ. Die kennen sich mit Handelsregisterkrempel aus und wie man Unternehmen gründet, auch wie man schon tausend Mal Gesagtes nachplappert, aber alle andere Rechtsaussagen von IHKs sollte man grundsätzlich hinterfragen und nachprüfen. Wenn man bei einer GmbH ein paar grundlegende Dinge beachtet und man sich nicht von Naivität leiten lässt, dann hat man mit dieser Rechtsform ein hervorragendes Konstrukt zur Haftungsbeschränkung.
Bürovorsteher schrieb: >> Es kann aber auch sein dass man am Wochenende bei bestem Wetter bei der >> Arbeit sitzt, weil es irgendwo im Projekt geknirscht hat und der >> Liefertermin drückt. > > Dumm gelaufen, würde ich sagen. Meine Geräte kann ich zu jedem > beliebigen Termin herstellen, da ich deren Konstruktion bis zum letzten > ausgelutscht habe. > Produktentwicklungen mache ich im Eigenauftrag um die Produkte nach > meinem Ermessen an jeden und alle verkaufen zu können. Die Kunden haben > gefälligst zu warten, bis ich fertig bin. Da sie das nicht bezahlen, > dürfen sie auch nicht drängeln. So handhabe ich das auch. Ich weiss gar nicht mehr, vor wievielen Jahren ich das letzte Pflichtenheft in der Hand hatte :-) Und ich kann nur jedem raten, möglichst schnell von Auftragsarbeiten auf eigene Produkte umzuschwenken. Termindruck gibt es hier schon länger nicht mehr. Die Produkte sind dann verfügbar, wenn wir sie für ausgereift halten. Das tut ganz nebenbei auch der Qualität gut. > Ich habe mein Unternehmen auf maximalen Komfort für mich ausgerichtet. > Außerdem stehen hier Gerätschaften im Labor, die ich mir privat nicht > leisten würde bzw. könnte. Ja eben - man kauft für sein Hobby ein und kann es auch noch voll steuerlich geltend machen. Jetzt am WE erst wieder ein Spektrumanalyser :-) > Mach dein Hobby zum Beruf und du musst nie wieder arbeiten! Wenn man es geschickt anstellt, dann geht das :-) Und dann bleibt die Entwicklung am sonnigen WE eben liegen. Fertig. Ich gehe jeden Morgen mit einer tiefen Zufriedenheit in mein Büro bzw. jetzt auch Halle. Schon das ist mit Geld nicht aufzuwiegen.
Chris D. schrieb: > Und dann bleibt die Entwicklung am sonnigen WE eben liegen. Fertig. > > Ich gehe jeden Morgen mit einer tiefen Zufriedenheit in mein Büro bzw. > jetzt auch Halle. > > Schon das ist mit Geld nicht aufzuwiegen. Jo, und die Einfallspinsel ärgern sich dann immer noch über das Gehalt von Türgummifestklopfern und plärren weil sie ewigen Frust vor sich herschieben.
Andi $nachname schrieb: > Der Verfasser dieses PDF-Dokuments erscheint mir sehr unwissend und > wirft Fakten inkompetent durcheinander. Behaupten kann der Autor ja > viel, aber ohne Gerichtsurteile, die solche haltlosen Behauptungen > untermauern, kann man solche Aussagen in der Pfeife rauchen. Soll man > mir mal eine Rechtsgrundlage nennen, warum es so sein sollte! Fällt dir > nicht auf, dass in dem genannten Absatz keinerlei §§ genannt werden? Im Allgemeinen finde ich die IHK Infos recht gut. Sie haben zumindest mir beim Start in die Selbständigkeit geholfen. In dem besagten Dokument wird sensibilisiert: Ein GF ist nicht automatisch aus jeglicher Haftung raus. Beim GGF ist das dann noch etwas umfangreicher. In der Begründung des genannten (und recht jungen) Urteils kann man auch sehen, dass grundsätzlich Haftungsrisiken bestehen. Grüße, Steffen
Georg W. schrieb: > Richtig teuer wird es wenn man einen Steuerberater > dafür braucht. Der nimmt für eine kleine UG um die 2kEUR, die > zeitraubende Tätigkeiten (Belege erfassen, sortieren und verbuchen) muss > man aber weiterhin selbst ausführen. Auch beim Einzelunternehmer ist der Steuerberater teuer. Ich habe allderdings noch keinen Steuerberater konsultiert. Imho sollte derjenige, der sich selbständig macht, auch entsprechendes FiBu Wissen mitbringen oder sich ggf. aneignen. Dafür gibt es sehr gute Foren. Wer sich nicht mit den Details auseinandersetzen möchte und es sich leisten kann, der greift dann zum StB. Als Alternative kann man den JA auch mal mit einem StB "durchsprechen" zu 150€/h. Grüße, Steffen
> Auch beim Einzelunternehmer ist der Steuerberater teuer.
Steuerberater haben offenbar extreme Schwankungsbreiten für ihre
Leistungen.
Ich zahle für die laufende und komplette FiBu 70 €/Monat und etwa 1 k€
für den Jahresabschluss. Für den Preis könnte und wollte ich es nicht
selbst machen.
Also auch hier müssen mehrere Angebote eingeholt werden.
Beratungsleistungen sind für Kleinklitschen zweckfrei, da es da mangels
des ganz großen Geldes nichts zu beraten gibt und alles streng nach
Gesetz geht.
Andi $nachname schrieb: > Und hier gleich mal ein Gerichtsurteil, das die Haftung eben doch > ausschließt. > http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1hs5/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=7&numberofresults=3889&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE234202012%3Ajuris-r03&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint Aus dem Urteil: "Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach ständiger Rechtsprechung persönlich für einen Wettbewerbsverstoß, wenn er die Rechtsverletzung selbst begangen hat oder wenn er jedenfalls von ihr Kenntnis hatte und die Möglichkeit, sie zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248 – Sporthosen; BGH GRUR 2010, 616 – marions-kochbuch.de, Rn 34; BGH GRUR 2012, 184 – Branchenbuch Berg, Rn 32; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 182; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 8, Rn 2.19. 2.20; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, Kap. 14, Rn 23)."
Mir wurde früher als Handwerker im Betrieb eine Betriebshaftpflichtversicherung angeboten. Es gab da immer irgendeinen im Betrieb, der was in Versicherungen machte, und sicher auch keine schlechten Provisionen einsteckte. Ich schloß nie eine ab, denn ich wollte ja das verdiente Geld auch voll für mich selbst verwenden. Die Hälfte der Kollegen hatte eine, die andere Hälfte nicht. Es passierte in Jahren nie was, daß bei irgend einem Fall diese Versicherung bei einem Kollegen mal greifen mußte. Es gab zwar hier und dort mal immer wieder brisante Fälle, ein paar mal eine Stromleitung angebohrt, das Abflußrohr, einmal richtig eine Wasserleitung, die einen Aufenthaltsraum in einer Tankstelle verwüstete. Die Kunden machten aber nie Terror. Dem Tankstellenbesitzer sagte ich, daß die Wasserleitung an einer Stelle illegal im Fußboden verlegt ist. Der hatte einen bekannten Klempner, der es dann wiederum schwarz reparierte. Ich stellte dem einen fabrikneuen Telefonapparat hin, und nahm den alten verdreckten verölten Apparat mit. Mein Betriebsleiter sagte mir, daß wir das so machen. Höchste Zufriedenheit dann auf beiden Seiten, keine verbrannte Erde. Dem Besitzer vermittelten wir, sich gerne wieder zu melden, wenn noch was ist, also der wurde nicht im Regen stehen lassen. Für Stromschäden hatten wir Subunternehmer aus dem Elektrobereich, die immer die Qualifikation als Elektriker haben, und am Energienetz arbeiten dürfen. Bei einem zerbohrten Stromkabel bekamen die dann vom Betrieb einen Extra-Auftrag dafür. Für den Kunden auch immer ohne bleibende Restschäden. Nach allem krähte wirklich kein Hahn. Einmal reparierten wir als Schwachströmer ein zerbohrtes Elektrokabel selbst, und fachgerecht. Auch danach krähte nie mehr ein Hahn. Ich war damals der erste Azubi, der schon in der Ausbildung einen zweimonatigen Kurs in Niederspannungsnetz hatte. Es gab Ende der 1970-er die ersten Beschäftigungskrisen nach dem WW2, und man wollte uns damit ein wenig für die freie Wirtschaft qualifizieren, weil noch nicht sicher war, ob wir am Ausbildungsende alle raus fliegen, oder nicht.
Julian Pfau schrieb: > hallo, > > meines Erachtens macht eine Betriebshaftpflichtversicherung immer Sinn.. > Hier kann man die Preise vergleichen > http://www.versicherung-online.net/betriebshaftpfllichtversicherung-182/ > > Gruss Danke für die Seite, echt hilfreich
Ich hab mal gehört, dass man eine Haftung mit einer GmbH (oder gar UG) & Co. KG ganz umgehen kann. Der GF ist die KG und der Haftende Anteil der KG ist die GmbH bzw. die UG. Kennst sich da jemand aus?
Ing. schrieb: > ine Haftung mit einer GmbH (oder gar UG) & > Co. KG ganz umgehen kann. Der GF ist die KG und der Haftende Anteil der > KG ist die GmbH bzw. die UG. Kennst sich da jemand aus? nein ganz umgehen geht nicht. Bei einer KG gibt es immer jemanden der mit seinem ganzen Vermögen haftet (Komplementär) und es gibt Kommanditisten, die nur mit ihrer Einlage haften. Jetzt kann man den Komplementär durch eine GmbH ersetzen, d.h. die GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen für die KG. Bei der GmbH wiederum haftet nur das Kapital der GmbH, nicht aber das gesamte Kapital des Eigentümers, außer wenn es um Steuern geht. Als Mindestkapital benötigt man für eine GmbH 25 tsd Euro, davon muss man bei Gründung mind. die Hälfte an die GmbH überschrieben haben. In Österreich sind es 35 tsd. Mit diesem Betrag allerdings haftet die GmbH immer. Wenn die GmbH mehr Kapital hat als mindestens notwendig, dann haftet sie auch damit. Nur der Eigentümer der GmbH (muss nicht der GF sein!) ist eben fein raus. Bei hohen Haftungsschäden allerdings kann das die Insolvenz der GmbH bedeuten. Ggf. kann man aus diesen Gründen über eine limited (ltd.) nach denken, nach britischem Recht. Lediglich die Publikationspflichten für den Jahresabschluss sind dort aufwändiger und müssen nach britischem Recht gemacht werden. Dort allerdings benötigt man nur einen englischen Pfund 1,1-1,20 Euro) als Mindesteinlage.
Man könnte ja eine UG (Komplementär) ohne Kapital (1€) gründen und diese nicht wirtschaften lasssen (oder in einem sehr geringen Maß). Die KG (ohne Einlage) wirtschaftet und die Gewinne fließen an den nicht haftenden Eigentümer (Kommanditist ohne Einlage). Wenn es mal Dicke kommt, ist die UG und die KG eben insolvent und der Eigentümer fein raus. Bei der KG haftet die UG und bei der UG haftet die KG. Das Problem des haftbaren GF wird so umgangen, oder sehee ich das falsch?
doch müsste so gehen. Allerdings bin ich weder Steuerberater noch Anwalt, daher ohne Gewähr. Man muss halt schauen, dass die UG (auch Mini GmbH) genannt, niemals zu viel Kapital besitzt. Da muss man halt sehr aufpassen, dass das Abschöpfen der Gewinne legal passiert. Man darf ja nicht beliebig Geld aus der Firma ziehen, sonst ist das Insolvenzverschleppung. Auch muss man frühzeitig eine Insolvenz anmelden, wenn schon absehbar ist, dass man bald nicht mehr zahlen kann. Ansonsten kann das funktionieren. Wenn es ganz dick kommt ist halt das Kapital was noch in der UG steckt weg, man meldet Insolvenz an und macht eine neue UG auf.
Hallo zusammen, ich würde gerne ein Video zur Diskussion beitragen, das für Elektriker erstellt wurde. Es geht dabei um die betriebliche Haftpflichtversicherung und worauf man achten sollte und warum eine solche Versicherung wichtig werden kann. Viel Spaß Gruß, Bastian Michel http://die-haftpflichtexperten.de/betriebshaftpflichtversicherung-elektrohandwerk-elektriker/
OMG, ein Versicherungsfuzzi. Ich mach mir gleich vor Angst einen Fleck ins Hemd.
Bürovorsteher schrieb: > OMG, ein Versicherungsfuzzi. > Ich mach mir gleich vor Angst einen Fleck ins Hemd. Manche Leute sind Versicherungsfuzzis weil sie schnell reich werden wollen und manche hocken sich hin, spezialisieren sich, investieren Jahre in KnowHow überlegen sich Inhalte für ein Video für Elektriker um jemanden weiter zu helfen. Und ja, wir leben davon. Verwerflich? Ich denke nicht. Die Betriebshaftpflicht ist für Unternehmen die wichtigste Absicherung. Sich darauf zu spezialisieren und einen Mehrwert mit Kompetenz zu bieten hat uns Jahre gekostet. Passt meiner Meinung nicht in die Schublade die Du da gerade auf gemacht hast. Just my 2 ct. Wenn es sich hier Eurer Meinung nach um plumpe Werbung handelt, dann löscht den Post einfach. Seh ich aber anders. Und ich hoffe nicht nur ich. Bastian
> Verwerflich? Ich denke nicht.
Nein, nein, du machst schon alles richtig. Es kann schließlich niemand
seiner Haut heraus.
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