Hallo Zusammen, hoffe im besten fall auf fachkundige Antworten - oder Antworten von Forenlesern die selbst Erfahrung mit dem Thema haben. Als Leiharbeitnehmer kann ich tatsächliche Fahrtkosten als Werbungskosten ansetzen (siehe z.B. http://openjur.de/u/451270.html). Das hat mein Finanzamt auch nicht in Frage gestellt. Jedoch sei ich in der Beweispflicht nachzuweisen, dass ich täglich mit dem eigenen PKW gefahren bin. Nun gehe ich davon aus, dass auch das noch korrekt ist. Lediglich bis 30.000Km würde die Pendlerpauschale (nicht Werbungskosten) ohne Nachweis akzeptiert. Telefonisch habe ich dem Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich keinen Beweis erbringen kann. Das Auto hat 300.000Km runter und wird nichtmehr Scheckheftgepflegt. Ölwechsel und kleinere Wartungsarbeiten erledige ich selbst, ich habe also keine jährlichen Rechnungen mit Kilometerstand zur Hand. Die TÜV-Bescheinigungen sind für den Zeitraum leider nicht hilfreich und auch die Kilometerstandsmeldung an die Versicherung sei nicht verwertbar. Richtig baff war ich aber, als ich auf Nachfrage, was das nun für den Steuerbescheid bedeute gesagt bekam, dass mir lediglich die 4500€ Obergrenze für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zustehen. Denn schließlich hätte ich ja für diese Entfernung auch eine Fahrgemeinschaft bilden oder Bus und Bahn nutzen können. Die Logik erschließt sich mir nicht. Denn hätte ich in meiner Steuererklärung einfach weniger Km, z.B. 28.000 bei der Pendlerpauschale angegeben, anstatt der tatsächlichen Kilometer als Werbungskosten - wie Sie mir als Leiharbeitnehmer eigentlich zustehen - dann würden mir jetzt ohne Nachfrage eines Nachweise 8400€ zustehen statt 4500€!? Nun zur Frage; Ist das so tatsächlich korrekt? Was kann ich tun oder wie kann ich argumentieren damit mir doch ein höherer Betrag zugestanden wird? Sollte ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen oder damit zu einem Steuerfachanwalt gehen? Um nochmal auf http://openjur.de/u/451270.html zurückzukommen; Hier heißt es in Absatz 22 "Der Kläger hat jedoch Anspruch auf Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten - hier mangels Einzelnachweises der Kosten in Höhe der Pauschale von 0,30 EUR nach H 38 der Lohnsteuerrichtlinien 2008. Die Begrenzung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG greift vorliegend nicht ein, da der Kläger nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt" Ich erfülle doch beide Kriterien!? Ich kann die tatsächlichen Fahrtkosten nicht nachweisen, deshalb habe ich die Pauschale von 0,30€ pro gefahrenem Kilometer als Werbungskosten angesetzt (im Gegensatz zu 0,30€ pro einfachem Entfernungskilometer bei der Pendlerpauschale). Zum anderen verfüge ich als Leiharbeitnehmer nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte.
1234gastt schrieb: > Telefonisch habe ich dem Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich keinen > Beweis erbringen kann. Mach halt einfach eine Liste, in der du deine ARbeitstage und Einsatzorte auflistest 01.01.2012-31.03.2012 Kleinhusum -> Hintertupfingen -> Kleinhusum 40 Fahrten je 2 * 300 km --> 24000 km 01.04.2012-30.04.2012 Kleinhusum -> Schrabbelsdorf -> Kleinhusum 10 Fahrten je 2 * 100 Km --> 2000 km usw --- Summe 2012: xxx Km Zur Glaubhaftmachung unterschreibt noch dein Sklavenhändler, daß du zu benannten Zeiten an benannten Orten im Einsatz warst. das ganze schickst du deinem Finanz-Abwehrbeamten zu, dann hat er auch etwas Papier über das er sich freuen kann.
Da ich vom Arbeitgeber steuerfrei Bezüge für's Fernpendeln bekomme führe ich so eine Liste sowieso (Die steuerfreien Bezüge habe ich natürlich in der Steuererklärung angegeben, die werden von den Werbungskosten abgezogen.) Aber laut Sachbearbeiter ist auch diese Liste wertlos, da sie nicht beweist, dass ich die Fahrten mit dem eigenen PKW gemacht habe!
1234gastt schrieb: > Pauschale von 0,30€ pro gefahrenem Kilometer Hier geht es doch um Werbungskosten und nicht um Betriebsausgaben, oder? --> Es sind 0,30€ pro Entfernungskilometer, also 0,15€ pro gefahrenem km. Ansonsten genauso machen, wie Wegstaben Verbuchsler es vorgeschlagen hat.
1234gastt schrieb: > Telefonisch habe ich dem Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich keinen > Beweis erbringen kann. Das Auto hat 300.000Km runter und wird nichtmehr > Scheckheftgepflegt. Ölwechsel und kleinere Wartungsarbeiten erledige ich > selbst, ich habe also keine jährlichen Rechnungen mit Kilometerstand zur > Hand. Die TÜV-Bescheinigungen sind für den Zeitraum leider nicht > hilfreich und auch die Kilometerstandsmeldung an die Versicherung sei > nicht verwertbar. Das werden für dich teure Einsparungen. Besorg dir einen SB und sprech mit dem deine Chancen durch. Viel Glück.
1. Klarstellung Die Pendlerpauschale beträgt 0,30€ pro _Entfernungs_kilometer. D.h. 50km zur Arbeit -> 50 x 0,30 = 15€ absetzbar Für Reisekosten als Werbungskosten beträgt die Pauschale 0,30€ pro gefahrenem Kilometer D.h. 50km zur Arbeit, 50km nach Hause -> 100 x 0,30 = 30€ absetzbar 2. Ja, die Steuerfreien Bezüge fürs Fernpendeln (Pauschal ab ca. 40km) liegen deutlich unter den Fahrtkosten. Und immer noch unter den 0,15€ pro Km. Auch wenn Sie also mit den (nach Pauschale berechneten) Fahrtkosten verrechnet werden rechnet es sich immer noch massiv die Fahrtkosten anzugeben (sofern man sie den anerkannt bekommt...) Der Sachbearbeiter hat mit mir auch nicht darüber diskutiert, ob es nun Reisekosten oder Pendlerpauschale wäre. Da schien klar; als Leiharbeitnehmen läuft das unter Reisekosten. Er hat es eben abgelehnt, da ich nicht nachweisen kann es mit dem eigenen PKW gefahren zu sein. Das mir deswegen jetzt nur die 4500€ gewährt werden sollen da ich ja eine Fahrgemeinschaft hätte bilden oder mit dem Zug hätte fahren können scheint mir doppelt ungerecht. Denn wenn die Grenze, ab der ein Nachweis verlangt wird laut eigener Aussage des Sachbearbeiters bei 30.000Km liegt, sind das nach Pendlerpauschale immer noch 9000€ die Absetzungsfähig wären. Wieso werden diese 9000€ jemandem ohne Nachweis zugestanden, der einen festen Arbeitsplatz hat und täglich 64Km einfach in die Arbeit fährt. Ich, der ich jeden Tag 100km einfach fahre und nur einen Leihvertrag habe bekomme nur 4500€ zugestanden? Ich meine, die Wehrpflicht wurde irgendwann abgeschafft, als auch der letzte gemerkt hat, dass es unfair war dass nur noch ein Bruchteil der jungen Männer eingezogen wurden. Und ich, der ich eh schon weniger Geld für die gleiche Arbeit wie ein festangestellter bekommt. Und wie soll solch ein Nachweis dann am Ende aussehen? Soll ich mir notariell die Kilometerstände zum Jahreswechsel beglaubigen lassen?
Glaube doch nicht jeden Schwachsinn, den der Finanzamtsmitarbeiter vor sich hinbrabbelt. Kein Richter gibt dem Finanzamt bei derart aus der Luft gegriffenen, unbegründeten Abzügen Recht. Die kürzen einfach mal pauschal nach dem Motto: "Versuchen wir's mal." Richtige Reaktion: Einspruch einlegen und direkt klarmachen, wo der Hammer hängt. Das Finanzamt muss glaubhafte Angaben anerkennen und kann nicht völlig willkürlich einfach beschließen, dass deine Angaben nicht glaubhaft sind. Notfalls kann man gegen solche Willkür Klage einreichen. Man darf sich vom Finanzamt nicht so einfach die Butter vom Brot nehmen lassen, das sind die typischen, plumpen Versuche, dich über's Ohr zu hauen. Ich würde mittels Einspruch eine Begründung dafür verlangen, dass deine Angaben als nicht glaubhaft eingestuft werden und willkürlich als Unwahrheit/Lüge abgestempelt werden, obwohl du völlig nachvollziehbar als Leihingenieur mit dem eigenen PKW pendelst. Das sollen sie dir erstmal begründen.
Das klingt schonmal gut. Zum Ablauf: Bis dato habe ich ja nur den Schrieb bekommen, dass ich TÜV-Rechnungen oder Service-Rechnungen als Nachweis einreichen soll. Darauf werde ich jetzt zum einen meinen Leiharbeitsvertrag schicken sowie den Hinweis, dass ich keinen Nachweis liefern kann. Um dann im nächsten Schritt wenn der tatsächliche Steuerbescheid kommt Einspruch gegen diesen einzulegen!?
1234gastt schrieb: > Das klingt schonmal gut. > > Zum Ablauf: Bis dato habe ich ja nur den Schrieb bekommen, dass ich > TÜV-Rechnungen oder Service-Rechnungen als Nachweis einreichen soll. Da würde ich mal nach der Rechtsgrundlage fragen. Nach meinem Wissen kann man dir für die Zukunft vorschreiben, dass du solche Nachweise zu sammeln hast (aber auch dagegen kann man Widerspruch erheben), aber rückwirkend geht das nicht. Die müssen schon etwas besser begründen, warum sie bestimmte Ausgaben nicht anerkennen wollen.
Sabine Hirsch schrieb im Beitrag #3215952: > muss man diese > gesondert nachweisen." Vom Arbeitgeber unterschriebene Arbeitsbescheinigung (hat vom ... bis ... an x Werktagen ununterbrochen an Arbeitsort ... gearbeitet o.s.ä.) sollte da reichen, völlig gleich wie man tatsächlich den Arbeitsort erreicht hat. Beweisen muss man dem Amt meist eh nichts, eher glaubhaft machen, würde ich das nennen. Nur wenn der Arbeitgeber Kosten übernimmt, wären die geltend gemachten Kosten nicht mehr absetzbar. Das würde auch auffallen. Schlachtet mich nicht, wenns nicht stimmt.
Ich verstehe es einfach nicht so ganz. Als mal angenommen, du wohnst in Hannover, deine Verleiherfirma ist in Hamburg und dein Projektstandort in Flensburg. Dann wäre zwischen Hannover - Hamburg Pendlerpauschale anzusetzen. Zwischen Hamburg und Flensburg Werbungskosten da Dienstreise. Für die Dienstreise müsstest du einfach nur das Fahrtenbuch einreichen. Zur Not kann man sicherlich den Projektauftrag beifügen oder so. Mit welchem Fahrzeug das Zurückgelegt wurde ist erstmal unerheblich, solange du die Gesamtkosten der Fahrt zu tragen hast die du sicherlich über Tankquittungen und ähnlichem Belegen kannst.
Prinzipiell musst du höhere tatsächliche Kosten als die Grenzbeträge nachweisen/glaubhaft machen. Insbesondere musst du aufschlüsseln, welche Wege du ggf. mit Fahrgemeinschaften oder Öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt hast. Deshalb ja auch tatsächliche Kosten, gegenüber einer angenommenen Pauschale, man kann also auch mehr als die 30ct erhalten wenn man tatsächlich mehr nachweisen kann (z.B. Bus/Bahntickets). Also müsstest du idealerweise ein Fahrtenbuch führen wenn du schon auf anderem Wege dies nicht glaubhaft machen kannst. Wie ist eigentlich der Stand? Hast du schon eingereicht und es wurden jetzt Belege gefordert? Oder hast du schon den Bescheid? Das geht nicht so ganz aus dem Text hervor. Wenn der Bescheid vorliegt, solltest du schnellstmöglich Einspruch einlegen, ein Steuerberater könnte dich auf diesem Wege begleiten. Wenn noch kein Bescheid vorliegt, sondern nur Belege nachgefordert werden, würde ich mir Arbeitsprotokolle/Dienstanweisen oder was auch immer dir vorliegt vom AG hernehmen und persönlich da vorbeigehen und mit dem Sachbearbeiter reden, eine Aufstellung machen wann du wo wie oft warst, Summe darunter, Text "ich habe die Fahrten mit meinem Privaten PKW Amtliches Kennzeichen XYZ-1234 zurückgelegt", Unterschrift und die Sache direkt klären. Meist sind die nämlich gar nicht so, wenn man ordentliche und glaubhafte Belege liefert. Mit der Bundeswehr oder dem armen Leih-Ingenieur brauchst du denen aber nicht kommen, das beeindruckt eher seltenst.
Läubi .. schrieb: > Prinzipiell musst du höhere tatsächliche Kosten als die Grenzbeträge > nachweisen/glaubhaft machen. Nein, mann muß nur glaubhaft machen, dass man auch tatsächlich mit dem PKW zur Arbeit gependelt ist. > Insbesondere musst du aufschlüsseln, welche Wege du ggf. mit > Fahrgemeinschaften oder Öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt hast. Auch nicht, man gibt die kürzeste Entfernung an. Wenn man mehr Kilometer fährt muß dafür eine Begründung her (ist aber schwer beim Finanzritter da was durchzubekommen). > Deshalb ja auch tatsächliche Kosten, gegenüber einer angenommenen > Pauschale, man kann also auch mehr als die 30ct erhalten wenn man > tatsächlich mehr nachweisen kann (z.B. Bus/Bahntickets). Wir reden hier ned von freiberuflicher bzw. unternehmerischer Tätigkeit. Hier sind die Werbungskosten gefragt des AN! > Also müsstest > du idealerweise ein Fahrtenbuch führen wenn du schon auf anderem Wege > dies nicht glaubhaft machen kannst. Ja, auch AN die täglich zur Arbeit pendeln sollen jetzt schon Fahrtenbücher schreiben. Ist zwar für viele noch ein ungewohnter Zustand. Aber die Finanzer machen das über die Hintertür zur Pflicht. Ausserdem wird die Werbungskostenpauschale für die Pendlerei beim nächsten SPD oder Grünen Bundesfinazminister abgeschafft! > Wie ist eigentlich der Stand? Hast du schon eingereicht und es wurden > jetzt Belege gefordert? Oder hast du schon den Bescheid? Das geht nicht > so ganz aus dem Text hervor. > > Wenn der Bescheid vorliegt, solltest du schnellstmöglich Einspruch > einlegen, ein Steuerberater könnte dich auf diesem Wege begleiten. >Nür Blöd, dass der mehr als die 500€ max-Pauschale (Dank Peer S. ex Bundes-Finazminister, Ex-NRW MP und jetziger KK der SPD)sehen will für seine Bemühungen. > Wenn noch kein Bescheid vorliegt, sondern nur Belege nachgefordert > werden, würde ich mir Arbeitsprotokolle/Dienstanweisen oder was auch > immer dir vorliegt vom AG hernehmen und persönlich da vorbeigehen und > mit dem Sachbearbeiter reden, eine Aufstellung machen wann du wo wie oft > warst, Summe darunter, Text "ich habe die Fahrten mit meinem Privaten > PKW Amtliches Kennzeichen XYZ-1234 zurückgelegt", Unterschrift und die > Sache direkt klären. Das wird den Steuerhai ned reichen. > Meist sind die nämlich gar nicht so, wenn man ordentliche und glaubhafte > Belege liefert. Für dich wird es auch Zeit mal mit einer von der anderen Sorte von Finanzer zu tun zu bekommen! > Mit der Bundeswehr oder dem armen Leih-Ingenieur > brauchst du denen aber nicht kommen, das beeindruckt eher seltenst. Och, ich hab mal was gemacht, da bekamm ich ein Schreiben vom FA-Chef in den Ton " Tun sie dass nie nie nie wieder, oder wir blablablaa..." Seitdem sind die recht nett zu mit. Hilft anscheinend wenn man denen mal die Möglichkeit aufzeigt nicht in den Genuss ihrer tolle Pension zu kommen.
Marx W. schrieb: > Hilft anscheinend wenn man denen mal die Möglichkeit aufzeigt nicht in > den Genuss ihrer tolle Pension zu kommen. Na da würden mich jetzt aber die Details interessieren ...
1234gastt schrieb: > Aber laut Sachbearbeiter ist auch diese Liste wertlos, da sie nicht > beweist, dass ich die Fahrten mit dem eigenen PKW gemacht habe! Haben wir nicht eine Entfernungspauschale? Ist doch Wurscht ob mit Auto, Bus oder Bahn. ???
Marx W. schrieb: > Auch nicht, man gibt die kürzeste Entfernung an > Hier sind die Werbungskosten Gemeint war, wenn er höhere Kosten geltend machen will, und das gilt auch für "privat". Und das möchte er hier doch offensichtlich, und das FA will dann Nachweise darüber. 253 AT in 2012 und sagen wir mal 25 Tage Urlaub ergibt 228 Tage an denen er nach eigener Aussage 100km einfach Strecke hat macht das knapp 45.000 km pro Jahr also 13'500€ das liegt doch recht deutlich über den 4'500€ die einfach so durch gewunken werden. Und das bei der Fahrleistung keine einzige nachweisbare Reparatur zustandekommt kann das halt zu Nachfragen führen. Ist ja letztendlich auch nicht ausschlaggebend, wenn kein Bescheid kann er nochmal mit dem FA diskutieren, und sonst muss er Widerspruch einlegen. Etwas mehr als "aber bei mikrocontroller.net haben Sie gesagt..." sollte da halt drin stehen. Marx W. schrieb: > Steuerhai > mit einer von der anderen Sorte von Finanzer Es gibt wie überall solche und solche, und ich hatte schon mit einigen zu tun sowohl Privat als auch Gewerbliche Sparte, trotzdem sind das alles Menschen die keinen persönlichen Vorteil davon haben einen zu "ärgern" (im Gegenteil), aber alles blaue vom Himmel was so mancher in die Steuererklärung schreibt glauben die halt auch nicht unbesehen. Und gerade wenn man so Sonderwürste wie bei ANÜ durchbringen will sollte man sich vorher informieren und nicht erst am 31.05. wenn man da auf der Matte steht. Darius schrieb: > Haben wir nicht eine Entfernungspauschale? Ist doch Wurscht > ob mit Auto, Bus oder Bahn. ??? Die möchte er ja nicht nutzen!
> Re: Fahrten zur Arbeit - Werbungskosten / Pendlerpauschale
Am besten Steuerberater fragen, kostet was, ist aber unter dem Strich
effizienter als dem Halbwissen von Schwaetzern zu folgen.
Noch besser, keine Steuern zahlen. Zuckerle kennt Leute die haben schon
seit dreissig Jahren keine Lohnsteuer mehr gezahlt. Steuer ist mehr was
fuer Leute beim Sklavenhaendler und bei Leihbuden.
Auf Inbetriebnahme im internationalen Anlagenbau hat man selten das
Problem mit Steuererklaerungen also auch mit Fahrten von und zur Arbeit.
Krass verferkuliert schrieb: > Richtige Reaktion: Einspruch einlegen und direkt klarmachen, wo der > Hammer hängt. Das Finanzamt muss glaubhafte Angaben anerkennen und kann > nicht völlig willkürlich einfach beschließen, dass deine Angaben nicht > glaubhaft sind. Notfalls kann man gegen solche Willkür Klage einreichen. > Man darf sich vom Finanzamt nicht so einfach die Butter vom Brot nehmen > lassen, das sind die typischen, plumpen Versuche, dich über's Ohr zu > hauen. Meine Meinung! Ein Einspruch wird zwar berücksichtigt, aber als Laie würde ich dir dringend für 1-2x einen SB empfehlen! So wie ich dich verstehe, hast du bisher nur einen Brief mit einem Hinweis auf weitere Belege bekommen, die restlichen Informationen hast du nicht auf dem Papier und nur telefonisch erfragt!? Wenn dem so ist kannst du meiner Meinung noch keinen Einspruch einlegen! Auf der Erklärung vom FA wird dann das gestrichene vermerkt und dann kannst du dagegen Einspruch einlegen. So wie es für mich aussieht ist deine SE noch nicht einmal durch die Prüfung gegangen und hängt erstmal in der Luft bis du die Belege nachgereicht hast. Ansonsten: Die Einsprüche werden zwar angenommen, du wirst evtl. auch dein Geld bekommen, aber nach der Prüfung und Ablehnung in evtl. 2-3 Jahren können dann imense Kosten auf dich zurollen. Nimm dir bei solchen Beträgen und diesen Unklarheiten einen SB! Hier ein paar Highlights vom örtlichen FA: Bei der persönlichen Abgabe der SE wollte mir der NEUE Sachbearbeiter meine pauschale Telefonrechnung streichen. Ging bis dato bei etwa 10 Erklärungen immer durch. Ich habe darauf bestanden (ohne Begründung) das diese Angaben nicht gestrichen werden und unter viel Geschwurbel wurde es dabei belassen. Meine Kamera wurde mir gestrichen, ist angeblich nur für den Privatgebrauch. Die Tasche und das Stativ ??? kein Problem ging durch. ...
> Meine Kamera wurde mir gestrichen, ist angeblich nur für den > Privatgebrauch. kommt drauf an was du so beruflich machst und was das für eine Kamera ist. Es gibt so einige Möglichkeiten dem FA Kosten abzuringen, für Sachen die eigentlich auch privat genutzt werden können, z.B. Bekleidung, wie sieht es aber aus, wenn das angeblich nicht absetzbare Teil bei berufl. Nutzung kaputt geht oder dermaßen verschleißt?
> Zum Ablauf: Bis dato habe ich ja nur den Schrieb bekommen, dass ich > TÜV-Rechnungen oder Service-Rechnungen als Nachweis einreichen soll. "Die TÜV-Bescheinigungen sind für den Zeitraum leider nicht hilfreich" Ach. Warum denn ? Dort steht der km-Stand drauf. Passt der nicht zu deinen Angaben beim Finanzamt ? Kein Wunder, daß die misstrauisch sind. Du hast auf jeden Fall zwei km-Zahlen: Die aktuelle, die du unter Zeugen ablesen könntest, und die des letzten TÜVs oder die auf dem Kaufvertrag. Und damit hast du Nachweis, daß dieses Auto mindestens so viele km gefahren ist (und sogar mehr) wie du beim Finanzamt geltend machen willst. Du kannst nur ein einziges Problem haben: Wenn du gelogen hast. Und das glaubt offenbar die Finanzbeamtin und scheinbar nicht zu Unrecht, wenn man hier sieht, wie du dich windest. Natürlich hast du ein Problem, wenn die km-Zahlen deine angeblichen wirklichen Fahrten nicht angeben. Und wäre der Tacho und damit der km-Zähler ausgefallen, dann weisst du jetzt, warum sich der lohnen kann. Oder zumindest eine elektronische Tachokorrektur sich finanziell lohnt. > Darauf werde ich jetzt zum einen meinen Leiharbeitsvertrag schicken > sowie den Hinweis, dass ich keinen Nachweis liefern kann Dann eben kein Steuerabzug.
MaWin, von deiner Unterstellung lasse ich mich jetzt mal nicht provozieren sondern will dir gern Punkt für Punkt auskunft geben. >"Die TÜV-Bescheinigungen sind für den Zeitraum leider nicht >hilfreich" > >Ach. Warum denn ? Dort steht der km-Stand drauf. >Passt der nicht zu deinen Angaben beim Finanzamt ? >Kein Wunder, daß die misstrauisch sind. Selbstverständlich steht der KM-Stand darauf... Nur leider ist der nächste TÜV-Termin erst nächstes Jahr. Hätte ich die Angabe des letzten TÜV-Termins sowie eine einigermaßen aktuelle Service-Rechnung, dann könnte der Finanzbeamte daraus sicherlich extrapolieren, dass die Angabe glaubwürdig ist. Habe ich aber nicht. >Du hast auf jeden Fall zwei km-Zahlen: Die aktuelle, die du unter Zeugen >ablesen könntest, und die des letzten TÜVs oder die auf dem Kaufvertrag. Eine ähnliche Idee hatte ich auch; die Kilometerstandsmeldung an die KFZ-Versicherung. Die ist jedoch laut Sachbearbeiter nicht Aussagekräftig, da eine private Angabe von mir. Eine Beglaubigung meines besten Kumpels wird der Sachbearbeiter aus dem selben Grund nicht akzeptieren! Zumal auf die konkrete Frage "Wie kann ich es nachweisen?" die Antwort "In dem Fall können Sie es nicht." kam. Da müsste ich schon zum Notar gehen, und es mir von dem Beglaubigen lassen! Kann ich die Kosten hierfür dann wieder als Sonderbelastung absetzen? ;-) >> Darauf werde ich jetzt zum einen meinen Leiharbeitsvertrag schicken >> sowie den Hinweis, dass ich keinen Nachweis liefern kann > >Dann eben kein Steuerabzug. Ich meine schon und ich werde den Steuerbescheid auch anfechten, siehe dazu das Gerichtsurteil des FG Münstter, das ich oben verlinkt habe: "Der Kläger hat jedoch Anspruch auf Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten - hier mangels Einzelnachweises der Kosten in Höhe der Pauschale von 0,30 EUR nach H 38 der Lohnsteuerrichtlinien 2008." Denn: Was glaubst du denn was passieren wird? Mein Auto hat 300.000 Runter und es ist absehbar, dass demnächst das Getriebe oder der Turbolader ausfällt. Dann werde ich mir ein gebrauchtes, aktuelleres Modell kaufen. Das werde ich regelmäßig zum Service bringen. Meine Fahrleistung kann ich dann Stichfest beweisen. Glaubst du, ich werde mich dann mit den 0,30€ Pauschale zufrieden geben? Ich werde penibel Buch führen über Ausgaben und jede Spritrechnung aufheben und berechnen, wieviel mich ein KM tatsächlich kostet. Und dann kann sich mein Finanzamt darauf einstellen, dass ich noch höhere Beträge geltend mache. Mal ganz ehrlich, was glaubst du denn? Dass ich mich in die Arbeit beame? Dass ich die öffentlichen Verkehrsmittel benutze mit denen ich doppelt so lange Unterwegs bin, 4 bis 5h täglich!? DaSs ich als Ingenieuer mit schwankenden täglichen Arbeitszeiten von 9 bis 11h einfach eine Fahrgemeinschaft finde? Das funktioniert vielleicht bei Schichtarbeitern.. Ich bin nicht gerne Leiharbeiter, dass System ist aber von Politik und Wirtschaft so gewollt. Verleihfirmen und deren Kunden profitieren davon auf meinem Rücken. Und wenn ich meine gesetzlichen Rechte einfordere wird mir vom Finanzamt und dir unterstellt ich wäre ein Lügner? Mahlzeit... Der Sachbearbeiter hat dies mir gegenüber auch ganz lapidar zugegeben; "Ich sage mal so, Sie müssen ja irgendwie nach XYZ gekommen sein, ist schon klar. Aber sie hätten ja auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen können oder eine Fahrgemeinschaft!" Diese Argumentation ist falsch aufgrund dessen, dass ein Leiharbeitnehmer rechtlich gesehen niemals eine feste Arbeitsstätte hat, auch wenn er dann Rückblickend zwei Jahre beim gleichen Kunden eingesetzt wurde!
Darius schrieb: > 1234gastt schrieb: >> Aber laut Sachbearbeiter ist auch diese Liste wertlos, da sie nicht >> beweist, dass ich die Fahrten mit dem eigenen PKW gemacht habe! > > Haben wir nicht eine Entfernungspauschale? Ist doch Wurscht ob mit Auto, > Bus oder Bahn. ??? Nein, du musst Unterscheiden: Zum einen Festangestellte, zum anderen Leiharbeitnehmer: Festangestellte: Grenze für Bus- und Bahn: 4500€ Eigener PKW: Keine Grenze, Pendlerpauschale 0,30€ pro einfachem Kilometer Leiharbeiter: Tatsächliche Kosten in voller Höhe da Fahrtkosten hier Werbungskosten sind. Wenn die tatsächlichen Kosten nicht nachgewiesen werden können sollte eigentlich die Pauschale von 0,30€ pro gefahrenem Kilometer (also doppelt so viel wie Pendlerpauschale) greifen, da streite ich jetzt aber mit dem FA drüber...
> Da müsste ich schon zum Notar gehen, und es mir von dem Beglaubigen lassen. Ja, könntest du machen, ergibt zumindest den aktuellen km Stand und der sollte nicht kleiner als TÜV + angegebene Fahfleistung sein. > Kann ich die Kosten hierfür dann wieder als Sonderbelastung absetzen? Ja, wenn der Finanzbeamte billigere Methoden, wie die Bestätigung einer zweiten Person nicht akzeptiert.
> auf Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten
Die muss man jedoch glaubhaft machen und offenbar glaubt durch irgendein
Indiz dein Finanzbeamter das derzeit nicht also möchte er
aussagekräftigere Indizien, da sind TÜV Belege ja durchaus nicht zu viel
verlangt, es geht damit ja offenbar nicht um die exakt gefahrenen km
sondern nur dass der Wagen mjndestens so weit gefahren ist wie
angegeben.
1234gastt schrieb: > was glaubst du denn? Dass ich mich in die Arbeit > beame? Dass ich die öffentlichen Verkehrsmittel benutze mit denen ich > doppelt so lange Unterwegs bin, 4 bis 5h täglich!? DaSs ich als > Ingenieuer mit schwankenden täglichen Arbeitszeiten von 9 bis 11h > einfach eine Fahrgemeinschaft finde? Dass du manchen Werktag einfach vor Ort bleibst, beispielsweise bei der gerade aktuellsn Freundin im Ort und somit auch kein Hotelbeleg. Niemand arbeitet 11Stunden UND fährt dann noch 300 km hin und 300 km zurück am selben Tag. Aber jeder rechnet gegenüber dem Finanzamt gerne 600 x 0,30 = 180 EUR für diesen Tag ab. Denk doch auch mal an die Finanzbeamtin, ich kenne deren Gedankenwege, schliesslich war eine Ex mal Finanzbeamtin.
Ich war selber mal in der Ausbildung zum Dipl.Fin.Wirt. Was ich da erlebt habe... manch einer (natürlich Lehrer) hat doch tatsächlich versucht, seine Blumenerde für die (an die Tochter) vermietete Eigentumswohnung auf dem gleichen Grundstück abzusetzen... Andere wiederum (Schauspieler) haben versucht ihre Theaterbesuche als Fortbildung zu verkaufen... Hab ich alles gestrichen!
Ich bin angestellt bei einem Software-Unternehmen, welches eine Niederlassung in meinem Wohnort hat. Ich bin jedoch schon seit sehr langer Zeit "im Projekteinsatz" bei einem Großunternehmen, welches 40 Km von meinem Wohnort entfernt ist. Ich fahre jeden Tag mit eigenem PKW von "zuhause" nach "Projekt-Ort", und bekomme von meinem Arbeitgeber keine Reisespesen-Erstattug für Projekt-Einsatzfahrten (das muß ich dem FA auch bescheinigen durch ein Schreiben von meinem AG) Ich kann jedoch dem FA gegenüber bisher KONTINUIERLICH folgende Kosten geltend machen (wurden auch akzeptiert mit ein bischen anfänglicher Diskussion) 230 * [ 40 x 2 x 0.30 (Fahrtaufwände) + 6 (Verpflegungspauschale kleinste Stufe) ] ================= Summe: 230 * [ 24 + 6] = 6900 Grundlage ist BFH-Urteil vom 10.7.2008, BStBl. 2009 II S. 818 sowie vom 9.7.2009, BStBl. II S. 822.
Das ganze System ist doch Humbug: - als Steuerzahler habe ich einen Riesenaufwand, um irgendetwas belegen zu können - ein Finanzbeamter prüft einen, unter Umständen sogar mehrere Tage meine Erklärung. Wenn man da alleine die Personalkosten des Beamten (geschätzt 500 € / Tag) ins Verhältnis zu den Erstattungen setzt, steht das in keinem Verhältnis zueinander. Otto Normalverbraucher erhält schließlich selten mehr als 1.000-2.000 € zuviel gezahlte Steuern zurück. Und ob das jetzt 100 € zuviel oder zuwenig sind, macht den Kohl nicht wirklich fett....
MaWin schrieb: >> auf Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten > > Die muss man jedoch glaubhaft machen und offenbar glaubt durch irgendein > Indiz dein Finanzbeamter das derzeit nicht also möchte er > aussagekräftigere Indizien, da sind TÜV Belege ja durchaus nicht zu viel > verlangt, es geht damit ja offenbar nicht um die exakt gefahrenen km > sondern nur dass der Wagen mjndestens so weit gefahren ist wie > angegeben. Das ich es nicht beweisen kann habe ich jetzt schon glaubhaft gemacht. Ob der Finanzbeamte nun die glaubhaftmachung meiner Fahrtkosten akzeptiert oder nicht hängt von diversen Faktoren ab; In welchem Bundesland er arbeitet, ob er einen guten oder schlechten Tag hat und wahrscheinlich auch von seinem Frühstück. Das System ist ungerecht und gehört sich einheitlich geregelt. Hältst du es für fair, dass ich nun nur 4500€ absetzen können soll während ein Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstelle über die Pendlerpauschale ohne Nachfrage 9000€ absetzen kann?
grad mal anonym schrieb: > Ich bin angestellt bei einem Software-Unternehmen, welches eine > Niederlassung in meinem Wohnort hat. Ich bin jedoch schon seit sehr > langer Zeit "im Projekteinsatz" bei einem Großunternehmen, welches 40 Km > von meinem Wohnort entfernt ist. > > Ich fahre jeden Tag mit eigenem PKW von "zuhause" nach "Projekt-Ort", > und bekomme von meinem Arbeitgeber keine Reisespesen-Erstattug für > Projekt-Einsatzfahrten (das muß ich dem FA auch bescheinigen durch ein > Schreiben von meinem AG) > > Ich kann jedoch dem FA gegenüber bisher KONTINUIERLICH folgende Kosten > geltend machen (wurden auch akzeptiert mit ein bischen anfänglicher > Diskussion) > > 230 * > [ > 40 x 2 x 0.30 (Fahrtaufwände) + > 6 (Verpflegungspauschale kleinste Stufe) > ] > ================= > Summe: 230 * [ 24 + 6] = 6900 > > Grundlage ist > > BFH-Urteil vom 10.7.2008, BStBl. 2009 II S. 818 > sowie vom 9.7.2009, BStBl. II S. 822. Danke für die Refernzen! Ich habe vergessen Verpflegungsmehraufwendungen geltend zu machen! Besteht die Chance, dass diese nachträglich noch mit aufgenommen werden? Ich würde darum in meiner Antwort einmal formlos bitten.
> Das ich es nicht beweisen kann habe ich jetzt schon glaubhaft gemacht. > Ob der Finanzbeamte nun die glaubhaftmachung meiner Fahrtkosten Ruf bei Deinem FA an und frage ob der zuständige MA einen Termin zur Tachoablesung geben kann. Amtlicher als amtlich geht ja wohl nicht? Sollen sie doch jedes Jahr die Zahlen selbst ablesen, wenn Du Dein Papier abgibst.
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