Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fahrten zur Arbeit - Werbungskosten / Pendlerpauschale


von 1234gastt (Gast)


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Hallo Zusammen,

hoffe im besten fall auf fachkundige Antworten - oder Antworten von 
Forenlesern die selbst Erfahrung mit dem Thema haben.

Als Leiharbeitnehmer kann ich tatsächliche Fahrtkosten als 
Werbungskosten ansetzen (siehe z.B. http://openjur.de/u/451270.html).
Das hat mein Finanzamt auch nicht in Frage gestellt.

Jedoch sei ich in der Beweispflicht nachzuweisen, dass ich täglich mit 
dem eigenen PKW gefahren bin. Nun gehe ich davon aus, dass auch das noch 
korrekt ist. Lediglich bis 30.000Km würde die Pendlerpauschale (nicht 
Werbungskosten) ohne Nachweis akzeptiert.

Telefonisch habe ich dem Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich keinen 
Beweis erbringen kann. Das Auto hat 300.000Km runter und wird nichtmehr 
Scheckheftgepflegt. Ölwechsel und kleinere Wartungsarbeiten erledige ich 
selbst, ich habe also keine jährlichen Rechnungen mit Kilometerstand zur 
Hand. Die TÜV-Bescheinigungen sind für den Zeitraum leider nicht 
hilfreich und auch die Kilometerstandsmeldung an die Versicherung sei 
nicht verwertbar.

Richtig baff war ich aber, als ich auf Nachfrage, was das nun für den 
Steuerbescheid bedeute gesagt bekam, dass mir lediglich die 4500€ 
Obergrenze für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zustehen.
Denn schließlich hätte ich ja für diese Entfernung auch eine 
Fahrgemeinschaft bilden oder Bus und Bahn nutzen können.


Die Logik erschließt sich mir nicht. Denn hätte ich in meiner 
Steuererklärung einfach weniger Km, z.B. 28.000 bei der Pendlerpauschale 
angegeben, anstatt der tatsächlichen Kilometer als Werbungskosten - wie 
Sie mir als Leiharbeitnehmer eigentlich zustehen - dann würden mir jetzt 
ohne Nachfrage eines Nachweise 8400€ zustehen statt 4500€!?


Nun zur Frage; Ist das so tatsächlich korrekt? Was kann ich tun oder wie 
kann ich argumentieren damit mir doch ein höherer Betrag zugestanden 
wird?
Sollte ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen oder damit zu einem 
Steuerfachanwalt gehen?


Um nochmal auf http://openjur.de/u/451270.html zurückzukommen;
Hier heißt es in Absatz 22 "Der Kläger hat jedoch Anspruch auf 
Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten - hier mangels 
Einzelnachweises der Kosten in Höhe der Pauschale von 0,30 EUR nach H 38 
der Lohnsteuerrichtlinien 2008. Die Begrenzung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 
4 EStG greift vorliegend nicht ein, da der Kläger nicht über eine 
regelmäßige Arbeitsstätte verfügt"

Ich erfülle doch beide Kriterien!? Ich kann die tatsächlichen 
Fahrtkosten nicht nachweisen, deshalb habe ich die Pauschale von 0,30€ 
pro gefahrenem Kilometer als Werbungskosten angesetzt (im Gegensatz zu 
0,30€ pro einfachem Entfernungskilometer bei der Pendlerpauschale). Zum 
anderen verfüge ich als Leiharbeitnehmer nicht über eine regelmäßige 
Arbeitsstätte.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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1234gastt schrieb:
> Telefonisch habe ich dem Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich keinen
> Beweis erbringen kann.

Mach halt einfach eine Liste, in der du deine ARbeitstage und 
Einsatzorte auflistest

01.01.2012-31.03.2012
Kleinhusum -> Hintertupfingen -> Kleinhusum
40 Fahrten je 2 * 300 km --> 24000 km

01.04.2012-30.04.2012
Kleinhusum -> Schrabbelsdorf -> Kleinhusum
10 Fahrten je 2 * 100 Km --> 2000 km

usw

---
Summe 2012:  xxx Km

Zur Glaubhaftmachung unterschreibt noch dein Sklavenhändler, daß du zu 
benannten Zeiten an benannten Orten im Einsatz warst.

das ganze schickst du deinem Finanz-Abwehrbeamten zu, dann hat er auch 
etwas Papier über das er sich freuen kann.

von 1234gastt (Gast)


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Da ich vom Arbeitgeber steuerfrei Bezüge für's Fernpendeln bekomme führe 
ich so eine Liste sowieso (Die steuerfreien Bezüge habe ich natürlich in 
der Steuererklärung angegeben, die werden von den Werbungskosten 
abgezogen.)

Aber laut Sachbearbeiter ist auch diese Liste wertlos, da sie nicht 
beweist, dass ich die Fahrten mit dem eigenen PKW gemacht habe!

von Martin (Gast)


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1234gastt schrieb:
> Pauschale von 0,30€ pro gefahrenem Kilometer

Hier geht es doch um Werbungskosten und nicht um Betriebsausgaben, oder?

--> Es sind 0,30€ pro Entfernungskilometer, also 0,15€ pro gefahrenem 
km.


Ansonsten genauso machen, wie Wegstaben Verbuchsler es vorgeschlagen 
hat.

von Martin (Gast)


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1234gastt schrieb:
> steuerfrei Bezüge für's Fernpendeln

und die sind unter 0,15€/km?

von Walter (Gast)


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1234gastt schrieb:
> Telefonisch habe ich dem Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich keinen
> Beweis erbringen kann. Das Auto hat 300.000Km runter und wird nichtmehr
> Scheckheftgepflegt. Ölwechsel und kleinere Wartungsarbeiten erledige ich
> selbst, ich habe also keine jährlichen Rechnungen mit Kilometerstand zur
> Hand. Die TÜV-Bescheinigungen sind für den Zeitraum leider nicht
> hilfreich und auch die Kilometerstandsmeldung an die Versicherung sei
> nicht verwertbar.

Das werden für dich teure Einsparungen. Besorg dir einen SB und sprech 
mit dem deine Chancen durch.


Viel Glück.

von 1234gastt (Gast)


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1. Klarstellung

Die Pendlerpauschale beträgt 0,30€ pro _Entfernungs_kilometer.
D.h. 50km zur Arbeit -> 50 x 0,30 = 15€ absetzbar

Für Reisekosten als Werbungskosten beträgt die Pauschale 0,30€ pro 
gefahrenem Kilometer
D.h. 50km zur Arbeit, 50km nach Hause -> 100 x 0,30 = 30€ absetzbar


2. Ja, die Steuerfreien Bezüge fürs Fernpendeln (Pauschal ab ca. 40km) 
liegen deutlich unter den Fahrtkosten. Und immer noch unter den 0,15€ 
pro Km.
Auch wenn Sie also mit den (nach Pauschale berechneten) Fahrtkosten 
verrechnet werden rechnet es sich immer noch massiv die Fahrtkosten 
anzugeben (sofern man sie den anerkannt bekommt...)




Der Sachbearbeiter hat mit mir auch nicht darüber diskutiert, ob es nun 
Reisekosten oder Pendlerpauschale wäre. Da schien klar; als 
Leiharbeitnehmen läuft das unter Reisekosten.
Er hat es eben abgelehnt, da ich nicht nachweisen kann es mit dem 
eigenen PKW gefahren zu sein.

Das mir deswegen jetzt nur die 4500€ gewährt werden sollen da ich ja 
eine Fahrgemeinschaft hätte bilden oder mit dem Zug hätte fahren können 
scheint mir doppelt ungerecht.
Denn wenn die Grenze, ab der ein Nachweis verlangt wird laut eigener 
Aussage des Sachbearbeiters bei 30.000Km liegt, sind das nach 
Pendlerpauschale immer noch 9000€ die Absetzungsfähig wären.

Wieso werden diese 9000€ jemandem ohne Nachweis zugestanden, der einen 
festen Arbeitsplatz hat und täglich 64Km einfach in die Arbeit fährt. 
Ich, der ich jeden Tag 100km einfach fahre und nur einen Leihvertrag 
habe bekomme nur 4500€ zugestanden?

Ich meine, die Wehrpflicht wurde irgendwann abgeschafft, als auch der 
letzte gemerkt hat, dass es unfair war dass nur noch ein Bruchteil der 
jungen Männer eingezogen wurden.
Und ich, der ich eh schon weniger Geld für die gleiche Arbeit wie ein 
festangestellter bekommt.

Und wie soll solch ein Nachweis dann am Ende aussehen? Soll ich mir 
notariell die Kilometerstände zum Jahreswechsel beglaubigen lassen?

von Krass verferkuliert (Gast)


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Glaube doch nicht jeden Schwachsinn, den der Finanzamtsmitarbeiter vor 
sich hinbrabbelt. Kein Richter gibt dem Finanzamt bei derart aus der 
Luft gegriffenen, unbegründeten Abzügen Recht. Die kürzen einfach mal 
pauschal nach dem Motto: "Versuchen wir's mal."

Richtige Reaktion: Einspruch einlegen und direkt klarmachen, wo der 
Hammer hängt. Das Finanzamt muss glaubhafte Angaben anerkennen und kann 
nicht völlig willkürlich einfach beschließen, dass deine Angaben nicht 
glaubhaft sind. Notfalls kann man gegen solche Willkür Klage einreichen. 
Man darf sich vom Finanzamt nicht so einfach die Butter vom Brot nehmen 
lassen, das sind die typischen, plumpen Versuche, dich über's Ohr zu 
hauen.

Ich würde mittels Einspruch eine Begründung dafür verlangen, dass deine 
Angaben als nicht glaubhaft eingestuft werden und willkürlich als 
Unwahrheit/Lüge abgestempelt werden, obwohl du völlig nachvollziehbar 
als Leihingenieur mit dem eigenen PKW pendelst. Das sollen sie dir 
erstmal begründen.

von 1234gastt (Gast)


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Das klingt schonmal gut.

Zum Ablauf: Bis dato habe ich ja nur den Schrieb bekommen, dass ich 
TÜV-Rechnungen oder Service-Rechnungen als Nachweis einreichen soll.

Darauf werde ich jetzt zum einen meinen Leiharbeitsvertrag schicken 
sowie den Hinweis, dass ich keinen Nachweis liefern kann. Um dann im 
nächsten Schritt wenn der tatsächliche Steuerbescheid kommt Einspruch 
gegen diesen einzulegen!?

von A. $. (mikronom)


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1234gastt schrieb:
> Das klingt schonmal gut.
>
> Zum Ablauf: Bis dato habe ich ja nur den Schrieb bekommen, dass ich
> TÜV-Rechnungen oder Service-Rechnungen als Nachweis einreichen soll.

Da würde ich mal nach der Rechtsgrundlage fragen. Nach meinem Wissen 
kann man dir für die Zukunft vorschreiben, dass du solche Nachweise zu 
sammeln hast (aber auch dagegen kann man Widerspruch erheben), aber 
rückwirkend geht das nicht.

Die müssen schon etwas besser begründen, warum sie bestimmte Ausgaben 
nicht anerkennen wollen.

von Michael .. (thing)


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Sabine Hirsch schrieb im Beitrag #3215952:
> muss man diese
> gesondert nachweisen."

Vom Arbeitgeber unterschriebene Arbeitsbescheinigung (hat vom ... bis
... an x Werktagen ununterbrochen an Arbeitsort ... gearbeitet o.s.ä.)
sollte da reichen, völlig gleich wie man tatsächlich den Arbeitsort
erreicht hat. Beweisen muss man dem Amt meist eh nichts, eher glaubhaft 
machen, würde ich das nennen.
Nur wenn der Arbeitgeber Kosten übernimmt, wären die geltend gemachten
Kosten nicht mehr absetzbar. Das würde auch auffallen.

Schlachtet mich nicht, wenns nicht stimmt.

von Beule (Gast)


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Ich verstehe es einfach nicht so ganz.

Als mal angenommen, du wohnst in Hannover, deine Verleiherfirma ist in 
Hamburg und dein Projektstandort in Flensburg.

Dann wäre zwischen Hannover - Hamburg Pendlerpauschale anzusetzen.
Zwischen Hamburg und Flensburg Werbungskosten da Dienstreise.

Für die Dienstreise müsstest du einfach nur das Fahrtenbuch einreichen. 
Zur Not kann man sicherlich den Projektauftrag beifügen oder so. Mit 
welchem Fahrzeug das Zurückgelegt wurde ist erstmal unerheblich, solange 
du die Gesamtkosten der Fahrt zu tragen hast die du sicherlich über 
Tankquittungen und ähnlichem Belegen kannst.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Prinzipiell musst du höhere tatsächliche Kosten als die Grenzbeträge 
nachweisen/glaubhaft machen.
Insbesondere musst du aufschlüsseln, welche Wege du ggf. mit 
Fahrgemeinschaften oder Öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt hast.

Deshalb ja auch tatsächliche Kosten, gegenüber einer angenommenen 
Pauschale, man kann also auch mehr als die 30ct erhalten wenn man 
tatsächlich mehr nachweisen kann (z.B. Bus/Bahntickets). Also müsstest 
du idealerweise ein Fahrtenbuch führen wenn du schon auf anderem Wege 
dies nicht glaubhaft machen kannst.

Wie ist eigentlich der Stand? Hast du schon eingereicht und es wurden 
jetzt Belege gefordert? Oder hast du schon den Bescheid? Das geht nicht 
so ganz aus dem Text hervor.

Wenn der Bescheid vorliegt, solltest du schnellstmöglich Einspruch 
einlegen, ein Steuerberater könnte dich auf diesem Wege begleiten.

Wenn noch kein Bescheid vorliegt, sondern nur Belege nachgefordert 
werden, würde ich mir Arbeitsprotokolle/Dienstanweisen oder was auch 
immer dir vorliegt vom AG hernehmen und persönlich da vorbeigehen und 
mit dem Sachbearbeiter reden, eine Aufstellung machen wann du wo wie oft 
warst, Summe darunter, Text "ich habe die Fahrten mit meinem Privaten 
PKW Amtliches Kennzeichen XYZ-1234 zurückgelegt", Unterschrift und die 
Sache direkt klären.

Meist sind die nämlich gar nicht so, wenn man ordentliche und glaubhafte 
Belege liefert. Mit der Bundeswehr oder dem armen Leih-Ingenieur 
brauchst du denen aber nicht kommen, das beeindruckt eher seltenst.

von Marx W. (Gast)


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Läubi .. schrieb:
> Prinzipiell musst du höhere tatsächliche Kosten als die Grenzbeträge
> nachweisen/glaubhaft machen.
Nein, mann muß nur glaubhaft machen, dass man auch tatsächlich mit dem 
PKW zur Arbeit gependelt ist.
> Insbesondere musst du aufschlüsseln, welche Wege du ggf. mit
> Fahrgemeinschaften oder Öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt hast.
Auch nicht, man gibt die kürzeste Entfernung an. Wenn man mehr Kilometer 
fährt muß dafür eine Begründung her (ist aber schwer beim Finanzritter 
da was durchzubekommen).
> Deshalb ja auch tatsächliche Kosten, gegenüber einer angenommenen
> Pauschale, man kann also auch mehr als die 30ct erhalten wenn man
> tatsächlich mehr nachweisen kann (z.B. Bus/Bahntickets).
Wir reden hier ned von freiberuflicher bzw. unternehmerischer 
Tätigkeit.
Hier sind die Werbungskosten gefragt des AN!
> Also müsstest
> du idealerweise ein Fahrtenbuch führen wenn du schon auf anderem Wege
> dies nicht glaubhaft machen kannst.
Ja, auch AN die täglich zur Arbeit pendeln sollen jetzt schon 
Fahrtenbücher schreiben. Ist zwar für viele noch ein ungewohnter 
Zustand. Aber die Finanzer machen das über die Hintertür zur Pflicht.
Ausserdem wird die Werbungskostenpauschale  für die Pendlerei beim 
nächsten SPD oder Grünen Bundesfinazminister abgeschafft!
> Wie ist eigentlich der Stand? Hast du schon eingereicht und es wurden
> jetzt Belege gefordert? Oder hast du schon den Bescheid? Das geht nicht
> so ganz aus dem Text hervor.
>
> Wenn der Bescheid vorliegt, solltest du schnellstmöglich Einspruch
> einlegen, ein Steuerberater könnte dich auf diesem Wege begleiten.
>Nür Blöd, dass der mehr als die 500€ max-Pauschale (Dank Peer S.  ex 
Bundes-Finazminister, Ex-NRW MP und jetziger KK der SPD)sehen will für seine 
Bemühungen.

> Wenn noch kein Bescheid vorliegt, sondern nur Belege nachgefordert
> werden, würde ich mir Arbeitsprotokolle/Dienstanweisen oder was auch
> immer dir vorliegt vom AG hernehmen und persönlich da vorbeigehen und
> mit dem Sachbearbeiter reden, eine Aufstellung machen wann du wo wie oft
> warst, Summe darunter, Text "ich habe die Fahrten mit meinem Privaten
> PKW Amtliches Kennzeichen XYZ-1234 zurückgelegt", Unterschrift und die
> Sache direkt klären.
Das wird den Steuerhai ned reichen.
> Meist sind die nämlich gar nicht so, wenn man ordentliche und glaubhafte
> Belege liefert.
Für dich wird es auch Zeit mal mit einer von der anderen Sorte von 
Finanzer zu tun zu bekommen!
> Mit der Bundeswehr oder dem armen Leih-Ingenieur
> brauchst du denen aber nicht kommen, das beeindruckt eher seltenst.
Och, ich hab mal was gemacht, da bekamm ich ein Schreiben vom FA-Chef 
in den Ton " Tun sie dass nie nie nie wieder, oder wir blablablaa..." 
Seitdem sind die recht nett zu mit.
Hilft anscheinend wenn man denen mal die Möglichkeit aufzeigt nicht in 
den Genuss ihrer tolle Pension zu kommen.

von Kerl (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Hilft anscheinend wenn man denen mal die Möglichkeit aufzeigt nicht in
> den Genuss ihrer tolle Pension zu kommen.

Na da würden mich jetzt aber die Details interessieren ...

von Darius (Gast)


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1234gastt schrieb:
> Aber laut Sachbearbeiter ist auch diese Liste wertlos, da sie nicht
> beweist, dass ich die Fahrten mit dem eigenen PKW gemacht habe!

Haben wir nicht eine Entfernungspauschale? Ist doch Wurscht ob mit Auto, 
Bus oder Bahn. ???

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Marx W. schrieb:
> Auch nicht, man gibt die kürzeste Entfernung an
> Hier sind die Werbungskosten

Gemeint war, wenn er höhere Kosten geltend machen will, und das gilt 
auch für "privat". Und das möchte er hier doch offensichtlich, und das 
FA will dann Nachweise darüber.

253 AT in 2012 und sagen wir mal 25 Tage Urlaub ergibt 228 Tage an denen 
er nach eigener Aussage 100km einfach Strecke hat macht das knapp 45.000 
km pro Jahr also 13'500€ das liegt doch recht deutlich über den 4'500€ 
die einfach so durch gewunken werden. Und das bei der Fahrleistung keine 
einzige nachweisbare Reparatur zustandekommt kann das halt zu 
Nachfragen führen.

Ist ja letztendlich auch nicht ausschlaggebend, wenn kein Bescheid kann 
er nochmal mit dem FA diskutieren, und sonst muss er Widerspruch 
einlegen.
Etwas mehr als "aber bei mikrocontroller.net haben Sie gesagt..." sollte 
da halt drin stehen.

Marx W. schrieb:
> Steuerhai
> mit einer von der anderen Sorte von Finanzer

Es gibt wie überall solche und solche, und ich hatte schon mit einigen 
zu tun sowohl Privat als auch Gewerbliche Sparte, trotzdem sind das 
alles Menschen die keinen persönlichen Vorteil davon haben einen zu 
"ärgern" (im Gegenteil), aber alles blaue vom Himmel was so mancher in 
die Steuererklärung schreibt glauben die halt auch nicht unbesehen. Und 
gerade wenn man so Sonderwürste wie bei ANÜ durchbringen will sollte 
man sich vorher informieren und nicht erst am 31.05. wenn man da auf 
der Matte steht.

Darius schrieb:
> Haben wir nicht eine Entfernungspauschale? Ist doch Wurscht
> ob mit Auto, Bus oder Bahn. ???

Die möchte er ja nicht nutzen!

von Zocker_09 (Gast)


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> Re: Fahrten zur Arbeit - Werbungskosten / Pendlerpauschale

Am besten Steuerberater fragen, kostet was, ist aber unter dem Strich 
effizienter als dem Halbwissen von Schwaetzern zu folgen.

Noch besser, keine Steuern zahlen. Zuckerle kennt Leute die haben schon 
seit dreissig Jahren keine Lohnsteuer mehr gezahlt. Steuer ist mehr was 
fuer Leute beim Sklavenhaendler und bei Leihbuden.

Auf Inbetriebnahme im internationalen Anlagenbau hat man selten das 
Problem mit Steuererklaerungen also auch mit Fahrten von und zur Arbeit.

von Gerd (Gast)


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Krass verferkuliert schrieb:
> Richtige Reaktion: Einspruch einlegen und direkt klarmachen, wo der
> Hammer hängt. Das Finanzamt muss glaubhafte Angaben anerkennen und kann
> nicht völlig willkürlich einfach beschließen, dass deine Angaben nicht
> glaubhaft sind. Notfalls kann man gegen solche Willkür Klage einreichen.
> Man darf sich vom Finanzamt nicht so einfach die Butter vom Brot nehmen
> lassen, das sind die typischen, plumpen Versuche, dich über's Ohr zu
> hauen.

Meine Meinung! Ein Einspruch wird zwar berücksichtigt, aber als Laie 
würde ich dir dringend für 1-2x einen SB empfehlen!
So wie ich dich verstehe, hast du bisher nur einen Brief mit einem 
Hinweis auf weitere Belege bekommen, die restlichen Informationen hast 
du nicht auf dem Papier und nur telefonisch erfragt!? Wenn dem so ist 
kannst du meiner Meinung noch keinen Einspruch einlegen! Auf der 
Erklärung vom FA wird dann das gestrichene vermerkt und dann kannst du 
dagegen Einspruch einlegen. So wie es für mich aussieht ist deine SE 
noch nicht einmal durch die Prüfung gegangen und hängt erstmal in der 
Luft bis du die Belege nachgereicht hast.
Ansonsten: Die Einsprüche werden zwar angenommen, du wirst evtl. auch 
dein Geld bekommen, aber nach der Prüfung und Ablehnung in evtl. 2-3 
Jahren können dann imense Kosten auf dich zurollen. Nimm dir bei solchen 
Beträgen und diesen Unklarheiten einen SB!


Hier ein paar Highlights vom örtlichen FA:

Bei der persönlichen Abgabe der SE wollte mir der NEUE Sachbearbeiter 
meine pauschale Telefonrechnung streichen. Ging bis dato bei etwa 10 
Erklärungen immer durch. Ich habe darauf bestanden (ohne Begründung) das 
diese Angaben nicht gestrichen werden und unter viel Geschwurbel wurde 
es dabei belassen.

Meine Kamera wurde mir gestrichen, ist angeblich nur für den 
Privatgebrauch. Die Tasche und das Stativ ??? kein Problem ging durch.

...

von Elo (Gast)


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> Meine Kamera wurde mir gestrichen, ist angeblich nur für den
> Privatgebrauch.
kommt drauf an was du so beruflich machst und was das für eine Kamera 
ist.
Es gibt so einige Möglichkeiten dem FA Kosten abzuringen, für Sachen die 
eigentlich auch privat genutzt werden können, z.B. Bekleidung,
wie sieht es aber aus, wenn das angeblich nicht absetzbare Teil bei 
berufl. Nutzung kaputt geht oder dermaßen verschleißt?

von MaWin (Gast)


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> Zum Ablauf: Bis dato habe ich ja nur den Schrieb bekommen, dass ich
> TÜV-Rechnungen oder Service-Rechnungen als Nachweis einreichen soll.

"Die TÜV-Bescheinigungen sind für den Zeitraum leider nicht
hilfreich"

Ach. Warum denn ? Dort steht der km-Stand drauf.
Passt der nicht zu deinen Angaben beim Finanzamt ?
Kein Wunder, daß die misstrauisch sind.


Du hast auf jeden Fall zwei km-Zahlen: Die aktuelle, die du unter Zeugen 
ablesen könntest, und die des letzten TÜVs oder die auf dem Kaufvertrag.

Und damit hast du Nachweis, daß dieses Auto mindestens so viele km 
gefahren ist (und sogar mehr) wie du beim Finanzamt geltend machen 
willst.

Du kannst nur ein einziges Problem haben: Wenn du gelogen hast. Und das 
glaubt offenbar die Finanzbeamtin und scheinbar nicht zu Unrecht, wenn 
man hier sieht, wie du dich windest. Natürlich hast du ein Problem, wenn 
die km-Zahlen deine angeblichen wirklichen Fahrten nicht angeben. Und 
wäre der Tacho und damit der km-Zähler ausgefallen, dann weisst du 
jetzt, warum sich der lohnen kann. Oder zumindest eine elektronische 
Tachokorrektur sich finanziell lohnt.

> Darauf werde ich jetzt zum einen meinen Leiharbeitsvertrag schicken
> sowie den Hinweis, dass ich keinen Nachweis liefern kann

Dann eben kein Steuerabzug.

von 1234gastt (Gast)


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MaWin, von deiner Unterstellung lasse ich mich jetzt mal nicht 
provozieren sondern will dir gern Punkt für Punkt auskunft geben.

>"Die TÜV-Bescheinigungen sind für den Zeitraum leider nicht
>hilfreich"
>
>Ach. Warum denn ? Dort steht der km-Stand drauf.
>Passt der nicht zu deinen Angaben beim Finanzamt ?
>Kein Wunder, daß die misstrauisch sind.

Selbstverständlich steht der KM-Stand darauf...
Nur leider ist der nächste TÜV-Termin erst nächstes Jahr. Hätte ich die 
Angabe des letzten TÜV-Termins sowie eine einigermaßen aktuelle 
Service-Rechnung, dann könnte der Finanzbeamte daraus sicherlich 
extrapolieren, dass die Angabe glaubwürdig ist. Habe ich aber nicht.


>Du hast auf jeden Fall zwei km-Zahlen: Die aktuelle, die du unter Zeugen
>ablesen könntest, und die des letzten TÜVs oder die auf dem Kaufvertrag.

Eine ähnliche Idee hatte ich auch; die Kilometerstandsmeldung an die 
KFZ-Versicherung. Die ist jedoch laut Sachbearbeiter nicht 
Aussagekräftig, da eine private Angabe von mir.
Eine Beglaubigung meines besten Kumpels wird der Sachbearbeiter aus dem 
selben Grund nicht akzeptieren! Zumal auf die konkrete Frage "Wie kann 
ich es nachweisen?" die Antwort "In dem Fall können Sie es nicht." kam.

Da müsste ich schon zum Notar gehen, und es mir von dem Beglaubigen 
lassen!
Kann ich die Kosten hierfür dann wieder als Sonderbelastung absetzen? 
;-)


>> Darauf werde ich jetzt zum einen meinen Leiharbeitsvertrag schicken
>> sowie den Hinweis, dass ich keinen Nachweis liefern kann
>
>Dann eben kein Steuerabzug.

Ich meine schon und ich werde den Steuerbescheid auch anfechten, siehe 
dazu das Gerichtsurteil des FG Münstter, das ich oben verlinkt habe:

"Der Kläger hat jedoch Anspruch auf Berücksichtigung der tatsächlichen 
Fahrtkosten - hier mangels Einzelnachweises der Kosten in Höhe der 
Pauschale von 0,30 EUR nach H 38 der Lohnsteuerrichtlinien 2008."

Denn: Was glaubst du denn was passieren wird? Mein Auto hat 300.000 
Runter und es ist absehbar, dass demnächst das Getriebe oder der 
Turbolader ausfällt. Dann werde ich mir ein gebrauchtes, aktuelleres 
Modell kaufen. Das werde ich regelmäßig zum Service bringen. Meine 
Fahrleistung kann ich dann Stichfest beweisen.
Glaubst du, ich werde mich dann mit den 0,30€ Pauschale zufrieden geben?

Ich werde penibel Buch führen über Ausgaben und jede Spritrechnung 
aufheben und berechnen, wieviel mich ein KM tatsächlich kostet. Und dann 
kann sich mein Finanzamt darauf einstellen, dass ich noch höhere Beträge 
geltend mache.

Mal ganz ehrlich, was glaubst du denn? Dass ich mich in die Arbeit 
beame? Dass ich die öffentlichen Verkehrsmittel benutze mit denen ich 
doppelt so lange Unterwegs bin, 4 bis 5h täglich!? DaSs ich als 
Ingenieuer mit schwankenden täglichen Arbeitszeiten von 9 bis 11h 
einfach eine Fahrgemeinschaft finde? Das funktioniert vielleicht bei 
Schichtarbeitern..

Ich bin nicht gerne Leiharbeiter, dass System ist aber von Politik und 
Wirtschaft so gewollt. Verleihfirmen und deren Kunden profitieren davon 
auf meinem Rücken. Und wenn ich meine gesetzlichen Rechte einfordere 
wird mir vom Finanzamt und dir unterstellt ich wäre ein Lügner? 
Mahlzeit...


Der Sachbearbeiter hat dies mir gegenüber auch ganz lapidar zugegeben; 
"Ich sage mal so, Sie müssen ja irgendwie nach XYZ gekommen sein, ist 
schon klar. Aber sie hätten ja auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen 
können oder eine Fahrgemeinschaft!"

Diese Argumentation ist falsch aufgrund dessen, dass ein 
Leiharbeitnehmer rechtlich gesehen niemals eine feste Arbeitsstätte 
hat, auch wenn er dann Rückblickend zwei Jahre beim gleichen Kunden 
eingesetzt wurde!

von 1234gastt (Gast)


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Darius schrieb:
> 1234gastt schrieb:
>> Aber laut Sachbearbeiter ist auch diese Liste wertlos, da sie nicht
>> beweist, dass ich die Fahrten mit dem eigenen PKW gemacht habe!
>
> Haben wir nicht eine Entfernungspauschale? Ist doch Wurscht ob mit Auto,
> Bus oder Bahn. ???

Nein, du musst Unterscheiden:

Zum einen Festangestellte, zum anderen Leiharbeitnehmer:

Festangestellte:
Grenze für Bus- und Bahn: 4500€
Eigener PKW: Keine Grenze, Pendlerpauschale 0,30€ pro einfachem 
Kilometer

Leiharbeiter:
Tatsächliche Kosten in voller Höhe da Fahrtkosten hier Werbungskosten 
sind.
Wenn die tatsächlichen Kosten nicht nachgewiesen werden können sollte 
eigentlich die Pauschale von 0,30€ pro gefahrenem Kilometer (also 
doppelt so viel wie Pendlerpauschale) greifen, da streite ich jetzt aber 
mit dem FA drüber...

von MaWin (Gast)


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> Da müsste ich schon zum Notar gehen, und es mir von dem Beglaubigen lassen.

Ja, könntest du machen, ergibt zumindest den aktuellen km  Stand und der 
sollte nicht kleiner als TÜV + angegebene Fahfleistung sein.

> Kann ich die Kosten hierfür dann wieder als Sonderbelastung absetzen?

Ja, wenn der Finanzbeamte billigere Methoden, wie die Bestätigung einer 
zweiten Person nicht akzeptiert.

von MaWin (Gast)


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> auf Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten

Die muss man jedoch glaubhaft machen und offenbar glaubt durch irgendein 
Indiz dein Finanzbeamter das derzeit nicht also möchte er 
aussagekräftigere Indizien, da sind TÜV Belege ja durchaus nicht zu viel 
verlangt, es geht damit ja offenbar nicht um die exakt gefahrenen km 
sondern nur dass der Wagen mjndestens so weit gefahren ist wie 
angegeben.

von MaWin (Gast)


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1234gastt schrieb:
> was glaubst du denn? Dass ich mich in die Arbeit
> beame? Dass ich die öffentlichen Verkehrsmittel benutze mit denen ich
> doppelt so lange Unterwegs bin, 4 bis 5h täglich!? DaSs ich als
> Ingenieuer mit schwankenden täglichen Arbeitszeiten von 9 bis 11h
> einfach eine Fahrgemeinschaft finde?

Dass du manchen Werktag einfach vor Ort bleibst, beispielsweise bei der 
gerade aktuellsn Freundin im Ort und somit auch kein Hotelbeleg.

Niemand arbeitet 11Stunden UND fährt dann noch 300 km hin und 300 km 
zurück am selben Tag.

Aber jeder rechnet gegenüber dem Finanzamt gerne 600 x 0,30 = 180 EUR 
für diesen Tag ab.

Denk doch auch mal an die Finanzbeamtin, ich kenne deren Gedankenwege, 
schliesslich war eine Ex mal Finanzbeamtin.

von Dipl.FinWirt (Gast)


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Ich war selber mal in der Ausbildung zum Dipl.Fin.Wirt.

Was ich da erlebt habe...

manch einer (natürlich Lehrer) hat doch tatsächlich versucht, seine 
Blumenerde für die (an die Tochter) vermietete Eigentumswohnung auf dem 
gleichen Grundstück abzusetzen...

Andere wiederum (Schauspieler) haben versucht ihre Theaterbesuche als 
Fortbildung zu verkaufen...


Hab ich alles gestrichen!

von grad mal anonym (Gast)


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Ich bin angestellt bei einem Software-Unternehmen, welches eine 
Niederlassung in meinem Wohnort hat. Ich bin jedoch schon seit sehr 
langer Zeit "im Projekteinsatz" bei einem Großunternehmen, welches 40 Km 
von meinem Wohnort entfernt ist.

Ich fahre jeden Tag mit eigenem PKW von "zuhause" nach "Projekt-Ort", 
und bekomme von meinem Arbeitgeber keine Reisespesen-Erstattug für 
Projekt-Einsatzfahrten (das muß ich dem FA auch bescheinigen durch ein 
Schreiben von meinem AG)

Ich kann jedoch dem FA gegenüber bisher KONTINUIERLICH folgende Kosten 
geltend machen (wurden auch akzeptiert mit ein bischen anfänglicher 
Diskussion)


230 *
[
40 x 2 x 0.30  (Fahrtaufwände) +
6 (Verpflegungspauschale kleinste Stufe)
]
=================
Summe: 230 * [ 24 + 6] = 6900


Grundlage ist

BFH-Urteil vom 10.7.2008, BStBl. 2009 II S. 818
sowie vom 9.7.2009, BStBl. II S. 822.

von Matthias (Gast)


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Das ganze System ist doch Humbug:

- als Steuerzahler habe ich einen Riesenaufwand, um irgendetwas belegen 
zu können
- ein Finanzbeamter prüft einen, unter Umständen sogar mehrere Tage 
meine Erklärung.
Wenn man da alleine die Personalkosten des Beamten (geschätzt 500 € / 
Tag) ins Verhältnis zu den Erstattungen setzt, steht das in keinem 
Verhältnis zueinander. Otto Normalverbraucher erhält schließlich selten 
mehr als 1.000-2.000 € zuviel gezahlte Steuern zurück. Und ob das jetzt 
100 € zuviel oder zuwenig sind, macht den Kohl nicht wirklich fett....

von 1234gastt (Gast)


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MaWin schrieb:
>> auf Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten
>
> Die muss man jedoch glaubhaft machen und offenbar glaubt durch irgendein
> Indiz dein Finanzbeamter das derzeit nicht also möchte er
> aussagekräftigere Indizien, da sind TÜV Belege ja durchaus nicht zu viel
> verlangt, es geht damit ja offenbar nicht um die exakt gefahrenen km
> sondern nur dass der Wagen mjndestens so weit gefahren ist wie
> angegeben.


Das ich es nicht beweisen kann habe ich jetzt schon glaubhaft gemacht. 
Ob der Finanzbeamte nun die glaubhaftmachung meiner Fahrtkosten 
akzeptiert oder nicht hängt von diversen Faktoren ab; In welchem 
Bundesland er arbeitet, ob er einen guten oder schlechten Tag hat und 
wahrscheinlich auch von seinem Frühstück.

Das System ist ungerecht und gehört sich einheitlich geregelt.


Hältst du es für fair, dass ich nun nur 4500€ absetzen können soll 
während ein Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstelle über die 
Pendlerpauschale ohne Nachfrage 9000€ absetzen kann?

von 1234gastt (Gast)


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grad mal anonym schrieb:
> Ich bin angestellt bei einem Software-Unternehmen, welches eine
> Niederlassung in meinem Wohnort hat. Ich bin jedoch schon seit sehr
> langer Zeit "im Projekteinsatz" bei einem Großunternehmen, welches 40 Km
> von meinem Wohnort entfernt ist.
>
> Ich fahre jeden Tag mit eigenem PKW von "zuhause" nach "Projekt-Ort",
> und bekomme von meinem Arbeitgeber keine Reisespesen-Erstattug für
> Projekt-Einsatzfahrten (das muß ich dem FA auch bescheinigen durch ein
> Schreiben von meinem AG)
>
> Ich kann jedoch dem FA gegenüber bisher KONTINUIERLICH folgende Kosten
> geltend machen (wurden auch akzeptiert mit ein bischen anfänglicher
> Diskussion)
>
> 230 *
> [
> 40 x 2 x 0.30  (Fahrtaufwände) +
> 6 (Verpflegungspauschale kleinste Stufe)
> ]
> =================
> Summe: 230 * [ 24 + 6] = 6900
>
> Grundlage ist
>
> BFH-Urteil vom 10.7.2008, BStBl. 2009 II S. 818
> sowie vom 9.7.2009, BStBl. II S. 822.


Danke für die Refernzen!

Ich habe vergessen Verpflegungsmehraufwendungen geltend zu machen!
Besteht die Chance, dass diese nachträglich noch mit aufgenommen werden?
Ich würde darum in meiner Antwort einmal formlos bitten.

von oszi40 (Gast)


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> Das ich es nicht beweisen kann habe ich jetzt schon glaubhaft gemacht.
> Ob der Finanzbeamte nun die glaubhaftmachung meiner Fahrtkosten

Ruf bei  Deinem FA an und frage ob der zuständige MA einen Termin zur 
Tachoablesung geben kann. Amtlicher als amtlich geht ja wohl nicht? 
Sollen sie doch jedes Jahr die Zahlen selbst ablesen, wenn Du Dein 
Papier abgibst.

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