Forum: Offtopic rechtliche Frage zu Netzspanung


von Manfred K. (hippo)


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Liebes Forum,

hab mal eine rechtliche Frage. Ich möchte etwas "künstlerisches" basteln 
und muss dazu eine LED-Lampe mit E27-Fassung manipulieren, d.h. andere 
Anordnung der LEDs.
Wenn ich das nun verkaufe, bin ich dann für die Sicherheit der Lampe 
haftbar? (Die Netzspannung ist am Ende von außen natürlich nicht 
zugänglich.)

Viele Grüße,
Manfred

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Manfred K. schrieb:
> Wenn ich das nun verkaufe, bin ich dann für die Sicherheit der Lampe
> haftbar?

Ich sage JA. Durch deinen Eingriff wirst du gewissermaßen zum Hersteller 
und somit auch haftbar.

von Harald W. (wilhelms)


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Manfred K. schrieb:

> hab mal eine rechtliche Frage. Ich möchte etwas "künstlerisches" basteln
> und muss dazu eine LED-Lampe mit E27-Fassung manipulieren, d.h. andere
> Anordnung der LEDs.

Du könntest Dir jegliche Probleme sparen, indem Du eine 12V-Lampe
"manipulierst" und diese an ein 12V-Steckernetzteil anschliesst.
Gruss
Harald

von Vn N. (wefwef_s)


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Manfred K. schrieb:
> Wenn ich das nun verkaufe, bin ich dann für die Sicherheit der Lampe
> haftbar?

Natürlich, schließlich hast du sie ja manipuliert.

Aus der Frage schließe ich, dass dir ohnehin die Berechtigung fehlt, 
sowas gewerblich zu machen.

von Manfred K. (hippo)


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vn nn schrieb:
> Aus der Frage schließe ich, dass dir ohnehin die Berechtigung fehlt,
> sowas gewerblich zu machen.

Jein - habe eine Teilsebstständigkeit - darum ging es mir aber gar 
nicht.

Harald Wilhelms schrieb:
> Du könntest Dir jegliche Probleme sparen, indem Du eine 12V-Lampe
> "manipulierst" und diese an ein 12V-Steckernetzteil anschliesst.

Die Stromversorgung wird über die Fassung realisiert. 12V ist sicher, 
aber leider keine Option (hab schon über Alternativen nachgedacht).

Magnus M. schrieb:
> Ich sage JA. Durch deinen Eingriff wirst du gewissermaßen zum Hersteller
> und somit auch haftbar.

Das habe ich eben auch befürchtet, bin aber nicht sicher.

Was wäre, wenn man einen Hinweis der Art "Benutzen auf eigene Gefahr!" 
hinzulegt. Wenn ich eine Kreissäge kaufe, ist der Hersteller ja auch 
nicht Schuld wenn ich meine Hände rein halte. Oder besseres Beispiel: 
Zigaretten - wir kennen die Hinweise auf der Packung. -- Ich denke nur 
laut.

von Harald W. (wilhelms)


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Manfred K. schrieb:

>> Du könntest Dir jegliche Probleme sparen, indem Du eine 12V-Lampe
>> "manipulierst" und diese an ein 12V-Steckernetzteil anschliesst.

> Die Stromversorgung wird über die Fassung realisiert.

Das geht auch mit 12V. Es gibt auch fertige 12V-Lampen
mit E27-Sockel. Wenn Du Deine LED-Lampe sowieso manipulierst,
kannst Du sie dabei auch gleich auf 12V umbauen.

> 12V ist sicher,
> aber leider keine Option (hab schon über Alternativen nachgedacht).

Dann wirst Du wohl um eine teure Sicherheitsprüfung beim TÜV o.ä.
nicht herumkommen.

> Was wäre, wenn man einen Hinweis der Art "Benutzen auf eigene Gefahr!"
> hinzulegt.

Das reicht nicht

> Wenn ich eine Kreissäge kaufe, ist der Hersteller ja auch
> nicht Schuld wenn ich meine Hände rein halte.

Dazu müsstest Du die Säge schon manipulieren (Sicherheitsein-
richtungen abbauen). Dann kann natürlich der Hersteller nicht
mehr belangt werden.

> Zigaretten - wir kennen die Hinweise auf der Packung. -- Ich denke nur
> laut.

Für Zigaretten gelten spezielle Gesetze. Normalerweise dürften
die nur in Apotheken verkauft werden.
Gruss
Harald
PS: Zu sog. E-Zigaretten gabs gerade ein Urteil. Die dürfen ohne
spezielle Genehmigung nicht verkauft werden.

von Manfred K. (hippo)


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@Harald: Danke für die kompetente Antwort. Sehr schade dass es nicht so 
einfach ist.

Viele Grüße,
Manfred

von Norbert S. (norberts)


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Hi,

das sieht schlecht aus.
Sobald Netzspannung im Spiel ist, drehen die Regularien durch.
Deine Lampe könnte ne Bude abfackeln oder sonstwas.
Passiert vielleicht nie aber alle haben Panik.

Kreissägen, Kettensägen, alles frei verkäuflich.
Alles super mit Sicherheitssiegeln aber die Flossen absägen kann sich 
oder anderen damit trotzdem ganz prima.
Ganz abgesehen von einem der gefährlichsten technischen Geräte im Alltag 
- dem Auto!
Hat mal irgendwer irgendwann sinngemäß gesagt: Wenn das Auto heute 
erfunden würde, kein Mensch würde auf die Idee kommen, daß man das auf 
die Menschheit loslassen dürfte, viel zu gefährlich.

Wenn Du das in kleinem Rahmen machst und Du Dir sicher bist, daß Du 
weißt was Du tust: Mach einfach. Die Risiken sind Konkurrenz die Dich 
anschwärzt und ne Bude die deswegen nachweislich abgefackelt ist. 
Schätze das Risiko selbst ein.
Rechtlich sicher kriegst Du das im Rahmen "Künstlerisches Nebengewerbe" 
nicht hin. Der Aufwand ist zu groß.

Gruß,
Norbert

von Uhu U. (uhu)


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Norbert S. schrieb:
> Kreissägen, Kettensägen, alles frei verkäuflich.
> Alles super mit Sicherheitssiegeln aber die Flossen absägen kann sich
> oder anderen damit trotzdem ganz prima.

Nur: Jemand, der derlei in die Hand nimmt, muß damit rechnen, daß das 
Gerät im Zweifelsfalle nicht aus geht, wenn er Mist damit macht.

Ganz anders bei einer Lampe: Die schaltet jemand völlig unbedarft an und 
rechnet nicht damit, daß ihm gleich die ganze Bude abbrennt...

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Ganz anders bei einer Lampe: Die schaltet jemand völlig unbedarft an und
> rechnet nicht damit, daß ihm gleich die ganze Bude abbrennt...

Muss gerade an ein Erlebnis aus meiner Vergangenheit (bestimmt schon 15 
Jahre her) denken:

War in einer Hobbywerkstatt um mein Auto zu reparieren. Habe mir von der 
Werkzwugausgabe eine Flex geholt. Wieder an der Hebebühne angekommen, 
steckte ich den Stecker in die Steckdose. Die linke Hand hielt die Flex 
nahe der Trennscheibe, die Rechte den Schukostecker. Kaum war der 
Stecker in der Dose, rannte das Mistvieh los, obwohl ich keinen Finger 
am Schalter hatte.

von Norbert S. (norberts)


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Magnus M. schrieb:
> War in einer Hobbywerkstatt um mein Auto zu reparieren. Habe mir von der
> Werkzwugausgabe eine Flex geholt. Wieder an der Hebebühne angekommen,
> steckte ich den Stecker in die Steckdose. Die linke Hand hielt die Flex
> nahe der Trennscheibe, die Rechte den Schukostecker. Kaum war der
> Stecker in der Dose, rannte das Mistvieh los, obwohl ich keinen Finger
> am Schalter hatte.

Ist bei meiner Flex auch nicht anders.

Bei meiner letztes Jahr erworbenen kleinen Drehmaschine ist das aber 
anders. Da muß man zum einschalten erstmal den Drehzahlknopf voll 
aufdrehen, dann ganz auf Null drehen, sonst macht sie nix.
Zuerst dachte ich das Ding sei im Arsch - wer liest schon die Anleitung 
einer Hobbydrehbank wenn man jahrelang an einer Weiler gestanden hat.

Klar, eine idiotensichere Drehbank.
Bei der ein 100mm Futter mit 3kg und 2000U/min dreht.
Das steht doch in keiner Relation zum Risiko im Betrieb.

Wie auch immer, ich würde es einfach machen. Wenn was passiert ist man 
vielleicht dran. Wenn es denn nachweisbar die Lampe war.

Gruß,
Norbert

von Andreas H. (kupferblau)


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>Klar, eine idiotensichere Drehbank.
>Bei der ein 100mm Futter mit 3kg und 2000U/min dreht.
>Das steht doch in keiner Relation zum Risiko im Betrieb.

Das hat mit Idioten nix zu tun. Das wird wohl auch eine Sicherung sein 
für den Fall, wenn aus irgendeinem Grund der Strom für den Antriebsmotor 
weg ist und unerwartet wieder eingeschaltet wird. Kann ja auch ein 
Wackelkontakt in der Drehbankverdrahtung oder im Anschlusskabel sein.

Schon mal den Futterschlüssel im Futter gehabt und dann eingeschaltet? 
Gibt ein tolles Geschoss, das locker in einem Auge steckenbleiben kann.

Schon mal mit irgendeinem Teil deiner Kleidung am Futter gewesen, wenn 
die Maschine eingeschaltet wurde? Wenn sich der Ärmel deines 
Arbeitsmantels ums Futter wickelt, reicht auch so eine Winzdrehbank für 
gebrochene Knochen.

Schon mal den automatischen Vorschub eingeschaltet und dann vom 
Bettschlitten eingeklemmt worden, weil sich die Drehbank unerwartet 
eingeschaltet hat?

Kann beliebig fortgesetzt werden...

von Manfred K. (hippo)


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Ich weiß wir sind hier im Offtopic, aber vielleicht doch nochmal zurück 
zur Lampe:
Heißt das, mir kann (rechtlich) nichts passieren, wenn ich eine 
umgebaute Lampe (gelegentlich) privat verkaufe?

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Manfred K. schrieb:
> Heißt das, mir kann (rechtlich) nichts passieren, wenn ich eine
> umgebaute Lampe (gelegentlich) privat verkaufe?

DOCH !

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


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Wenn Du eine Lampe "Manipulierst" und diese Manipulation willst Du 
verkaufen aber Du willst nicht wirklich haftbar sein, wenn was passiert, 
dann gibt es nur zwei Möglichkeiten:

- Verkaufe das in Russland/Asien/sonstwo
- Gehe zu VDE und lasse diese "neue" Lampe abnehmen

Mit dem VDE Stempel wärst Du erst mal fein raus und der geschädigte muss 
erst mal nachweisen dass Du was falsch gemacht hast. Wenn der das kann, 
dann bist Du dennoch haftbar.
Kostet natürlich eine Stange Geld und dauert ein paar Wochen.

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


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PS: Wenn auf Deiner manipulierten Lampe irgend ein Sicherheitszeichen 
(VDE/GS/UL/...) drauf ist und Du die Lampe nach der Manipulation 
verkaufst, dann riskierst wirst Du wohl dafür auch noch extra Strafe zu 
bekommen.
Denn diese Zertifikate sind alle ungültig geworden.
(schön alle wegkratzen)

von B. O. (t_65)


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Markus Müller schrieb:
> PS: Wenn auf Deiner manipulierten Lampe irgend ein Sicherheitszeichen
> (VDE/GS/UL/...) drauf ist und Du die Lampe nach der Manipulation
> verkaufst, dann riskierst wirst Du wohl dafür auch noch extra Strafe zu
> bekommen.

So ist es.
Zusätzlich ist die CE-Konformität nach der Manipulation weg, in D dürfen 
aber nur Geräte mit einer gültigen Konformitätserklärung verkauft 
werden.
Diese Prüfung steht also auch noch an.

von Stefan M. (derwisch)


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Ich habe immer noch nicht verstanden, warum es so problematisch sein 
soll, das Ding auf 12 Volt laufen zu lassen.

Nimm ne 12V Lampe ( mit E27 Fassung ) und bau die um.

Wenn das nicht geht, dann solltest Du uns mehr Informationen geben und 
erklären warum das nicht in Frage kommt.

von Dave C. (dave_chappelle)


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Manfred K. schrieb:
> Wenn ich eine Kreissäge kaufe, ist der Hersteller ja auch
> nicht Schuld wenn ich meine Hände rein halte.

Ne, ist er nicht.
Wenn aber ein Zwischenhändler die Schraube am Sägeblatt lockert, aus 
welchem Grund auch immer und das Ding fliegt dir um die Ohren ist der 
Zwischenhändler nachher für deine Verletzungen haftbar.

von Harald W. (wilhelms)


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Andreas H. schrieb:

> Schon mal den Futterschlüssel im Futter gehabt und dann eingeschaltet?
> Gibt ein tolles Geschoss, das locker in einem Auge steckenbleiben kann.

Eigentlich landet der Schlüssel eher im Bett, sodas anschliessend die
Drehbank schrottreif ist. :-(
Gruss
Harald

von Vn N. (wefwef_s)


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Manfred K. schrieb:
> Jein - habe eine Teilsebstständigkeit - darum ging es mir aber gar
> nicht.

Mein Friseur ist auch selbstständig, trotzdem darf er keine LED-Leuchten 
bauen.

Manfred K. schrieb:
> Was wäre, wenn man einen Hinweis der Art "Benutzen auf eigene Gefahr!"
> hinzulegt. Wenn ich eine Kreissäge kaufe, ist der Hersteller ja auch
> nicht Schuld wenn ich meine Hände rein halte. Oder besseres Beispiel:
> Zigaretten - wir kennen die Hinweise auf der Packung. -- Ich denke nur
> laut.

Der Hersteller der Kreissäge ist trotzdem dafür verantwortlich, dass die 
Säge der Norm entsprechende Sicherheitseinrichtungen besitzt, genau so 
wie du verantwortlich bist, dass die Lampe sicher ist. Das wüsstest du, 
hättest du die entsprechende Berechtigung.

Manfred K. schrieb:
> Heißt das, mir kann (rechtlich) nichts passieren, wenn ich eine
> umgebaute Lampe (gelegentlich) privat verkaufe?

Natürlich nicht.

Harald Wilhelms schrieb:
> Eigentlich landet der Schlüssel eher im Bett, sodas anschliessend die
> Drehbank schrottreif ist. :-(

Ach, die können durchaus auch mal durch die Werkstatt segeln, wenn es 
gerade passt. Was die bessere Alternative ist, bleibt dann der eigenen 
Interpretation überlassen.

von Harald W. (wilhelms)


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vn nn schrieb:

> Ach, die können durchaus auch mal durch die Werkstatt segeln,

"Heut wirds wohl Regen geben; die Schlüssel fliegen wieder so tief!"
SCNR
Harald

von Manfred K. (hippo)


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Stefan M. schrieb:
> Ich habe immer noch nicht verstanden, warum es so problematisch sein
> soll, das Ding auf 12 Volt laufen zu lassen.

OK - also: Alles was ich damit machen will, ist die LED-Lampe optisch 
aufzupeppen. Die Funktion soll aber erhalten bleiben - d.h. in die 
Lampenfassung schrauben und fertig. Wenn ich eine extra Lampe mit 
Fassung (also z.B. Stehlampe) dazu gebe, könne man natürlich mit einem 
passenden Trafo auch mit anderen Spannungen arbeiten - aber hier soll 
die LED-Lampe einfach eine LED-Lampe bleiben, die auch einfach als 
LED-Lampe wieder benutzbar sein soll.

vn nn schrieb:
> Mein Friseur ist auch selbstständig, trotzdem darf er keine LED-Leuchten
> bauen.
Manfred K. schrieb:
> darum ging es mir aber gar nicht.

Auf jeden Fall haben mir die Hinweise weitergeholfen! Danke nochmal.
Die Teile sind schon bestellt weil ich das ehe mal versuchen 
wollte/versucht hätte :) Werde es bauen und das Ergebnis wieder hier 
posten.

von Manfred K. (hippo)


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Harald Wilhelms schrieb:
> "Heut wirds wohl Regen geben; die Schlüssel fliegen wieder so tief!"

Achso: Hab heut Kirschen gekauft - werd die heut Nacht noch an die Bäume 
hängen. Vielleicht ist dann morgen wieder Sommer...

von Uhu U. (uhu)


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Manfred K. schrieb:
> Achso: Hab heut Kirschen gekauft - werd die heut Nacht noch an die Bäume
> hängen. Vielleicht ist dann morgen wieder Sommer...

Also hier muß man dieses Jahr keine Kirschen an die Bäume hängen - die 
sind so voll, wie selten und trotzdem kommt der Sommer nicht...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Manfred K. schrieb:
> wenn ich eine umgebaute Lampe (gelegentlich) privat verkaufe?

Du wirst damit zum sogenannten „Inverkehrbringer“, der extra deshalb
so einen geschraubten Namen hat, damit es eben nicht zwangsweise
nur ein gewerblicher Verkäufer wäre. Sowie du es irgendwie
weitergibst (auch kostenlos), bist du in der Verantwortung. Du
musst dann sicherstellen, dass das Produkt den einschlägigen
Forderungen genügt und musst als Ausdruck dessen das CE-Symbol gut
sichtbar anbringen. Auf Verlangen musst du eine sogenannte
Konformitätserklärung hervor zaubern, in der dokumentiert ist, zu
welchen Regeln du die Konformität beanspruchst, die du durch das
Anbringen des CE-Zeichens erklärt hast.

Solange du die Lampe nur irgendwo an einer irrelevanten Stelle mit
deinem Logo versiehst, kannst du dich dabei natürlich auf die
proklamierte Konformität der ursprünglichen Lampe berufen. Wenn die
Farbe, die du für das Logo benutzt hast, jedoch im Betrieb Feuer
fängt, bist du dafür dran. ;-)

von Harald W. (wilhelms)


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Manfred K. schrieb:

> OK - also: Alles was ich damit machen will, ist die LED-Lampe optisch
> aufzupeppen.

Sofern Du nur aussen auf dem Kolben Farbe aufbringst, wäre das
vielleicht noch vertretbar. Du solltest dann aber zumindest
überprüfen, wie warm die Lampe in einer geschlossenen Leuchte
nach ca. 1Std wird. Sowie Du in das Innenleben der Lampe ein-
greifst, sehe ich das aber als ziemlich kritisch an. Viele
preisgünstige (<20EUR) LED-Lampen sind schon ziemlich "auf
Kante genäht", d.h. auch bei nur leichten Änderungen kann
die Lampe überhitzen. Übrigens, einzelne LEDs bieten trotz
des Plastikgehäuses keine sichere Isolation gegen 230V!
Gruss
Harald

von J. A. (gajk)


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Magnus M. schrieb:
> Manfred K. schrieb:
>> Heißt das, mir kann (rechtlich) nichts passieren, wenn ich eine
>> umgebaute Lampe (gelegentlich) privat verkaufe?
>
> DOCH !

Was würdest du tun? Du hast eine Lampe gekauft, deine kleine Tochter hat 
sie eingeschaltet und dabei einen tödlichen Schlag bekommen. Du schaust 
dir die Lampe an und siehst, dass da eine zuvor gefrickelt hat.... 
GARANTIERT verklagst du den Verkäufer der Lampe.

von Michael B. (laberkopp)


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> Diese Prüfung steht also auch noch an.

Blödsinn. CE ist keine Prüfung, sondern eine Erklärung.

Wer beim Aufkleben des CE-Bapperls Skrupel hat, ist als Unternehmer
charakterlich ungeeignet [Rafael Deliano]


> Mein Friseur ist auch selbstständig,
> trotzdem darf er keine LED-Leuchten bauen.

Natürlich darf er.
Industrielle Produktion unterliegt nicht den Einschränkungen des 
Handwerks.

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