Hallo Zusammen, bei der Vorbereitung auf die Regelungstechnikklausur ist mir eine Frage aufgefallen, deren Antwort ich nicht sicher bestimmen kann: Mit einem Messwerterfassungssystem sollen unipolare Signalemit einer Bandbreite von 2 kHz erfasst werden. Der in dem Messwerterfassungssystem integrierte ADC verfügt über eine Quantisierung von 12 bit. Ferner beinhaltet das Messwerterfassungssystemein einstellbares, 4-poliges Antialiasing-Filter. Wie groß muss die Abtastfrequenz gewählt werden, so dass keine Aliasing-Effekte auftreten? Meine Idee war ist Folgende: Die Bandbreite beträgt 2 kHz. Da das Abtasttheorem erfüllt sein muss käme ich auf eine Abtastfrequenz von
Sollten mich die restlichen Angaben einfach nur verwirren? Was mir noch bekannt ist das, dass SNR für eine ADC mit etwa 6dB/Bit Auflösung steigt, da aber auch Aliasing auftreten kann, wenn Nutzsignale zu stark mit Rauschen überlagert sind, kann ich mir schon vorstellen das die Abtastfrequenz auch von der Auflösung des ADCs abhängig sein kann. Könnt Ihr mir da zufällig weiterhelfen? Dankeschön.