Forum: Offtopic Rechtliche Situation Einrüsten beim Dachdecken


von Stefan K. (nukeman)


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Hallo zusammen,

ich habe mal eine gänzlich unelektronische Frage.
Wir decken gerade das Dach neu ein und heute war so ein Mensch von der
Berufsgenossenschaft hier und hat etwas bezüglich Auflagen erzählt, die
wir unbedingt erfüllen müssen ( vollständiges Einrüsten, Anseilen bei
Arbeiten am Ortgang etc. ).

Diese Schutzmaßnahmen sind für Firmen ja auf jeden Fall sinnvoll und
bindend, aber da Vatter und ich das komplett in Eigenleistung machen,
sehen wir das nicht ganz so eng und denken, dass es sich um ein von uns
verantwortbares Risiko handelt.

Meine Frage ist nun, ob ich den Typen nächstes Mal einfach vom Hof jagen
kann, oder ob da eine (strafbewehrte) rechtliche Handhabe seitens der
Berufsgenossenschaft besteht? Es ist ja keine Dachdecker-Firma
involviert. Meinetwegen können die mir gerne lebenslanges Berufsverbot
als Dachdecker auferlegen.

Auf meinem Grundstück darf ich ja schließlich auch Drahtseilakte
vorführen, wenn mir danach ist. Sogar mit einer Dachziegel in der Hand 
:D

Bitte keine Beiträge nach dem Motto "Wenn aber ein blinder, dreibeiniger
Welpe durch Deinen Leichtsinn von einer herunterfallenden Dachziegel
getroffen wird, willst Du das wirklich verantworten?!"

Vielen Dank schon Mal für eure Antworten!

Gruß,
Stefan

von Christian B. (luckyfu)


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Das ist kein Rechtshilfeforum. Daher kann hier auch niemand wirklich 
sinnvoll darauf antworten.
Ich würde es genau so sehen wie du, wenn ihr keiner Gewerblichen 
Tätigkeit nachgeht sollte die BG nicht involviert sein da sie, im Falle 
eines Schadens, ja auch keinerlei Ansprüche zu erwarten hat.

Da mein Bruder jedoch hauptberuflicher Dachdecker ist kann ich dir 
sagen, daß die Sache mit dem Anseilen keineswegs immer notwendig ist. Er 
macht das nur, wenn kein Gerüst mit Fangnetz gestellt werden kann. Das 
Seil und Geschirr ist halt beim arbeiten Hinderlich.

Was evtl auch noch interessant ist in dem Zusammenhang: Habt ihr eurer 
Hausratversicherung das Gerüst gemeldet? In den Verträgen die ich bisher 
hatte war da immer eine Klausel drin, vonwegen geringerem 
Einbruchschutz...

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Ich denke auch, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Und die BG hat 
schon mal gar nichts zu melden.

Ich würde dennoch keinesfalls aufs Sicherungsseil verzichten. Es gibt 
genügend denkbare Szenarien für ein Abrutschen.

von Axel L. (axel_5)


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Könnte sein, dass das daran hängt, ob Nachbarn oder Bekannte 
mitarbeiten. Denn die sind meines Wissens automatisch über die 
Berufsgenossenschaft versichert bei solchen Aktionen. Ich meine, dass 
auch Familienmitglieder, die nicht Bauherr sind, zu diesem Kreis 
gehören. Entsprechend wollen die natürlich, dass die 
Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Bei jeder Baugenehmigung (auch für Anbau oder Garage) liegt jedenfalls 
bei uns eine ausführliche Erläuterung der BG bei, die auszufüllen ist, 
und wo jeder Nachbarschaftshelfer etc. aufgeführt sein muss. Das hat 
vermutlich auch mit Schwarzarbeitbekämpfung zu tun, aber eben auch mit 
der Versicherung.

Gruss
Axel

von Michael .. (thing)


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H.Joachim Seifert schrieb:
> Und die BG hat
> schon mal gar nichts zu melden.

Die BG kann im Rahmen einer einstweiligen Verfügung die Arbeiten
unterbinden lassen. Die Polizei gibt da sicher Amtshilfe.
Ein Bauherrn war bisher Unfallrechtlich zwar immer bei der BG
geschützt, also versichert, aber bei mithelfenden Angehörigen,
die zu Schaden kommen, kann es unter Umständen zu Problemen und
einer Leistungsverweigerung kommen. Die BG verlangt da auch Beiträge 
für.
Vom Hof jagen hat einem selbständigen Bekannten von mir mal ein schönes
Ordnungsgeld eingebracht und daher würde ich mir das gut überlegen.
Bleibt dann noch das Problem grober Fahrlässigkeit. Könnte
im Worst-Case für den Bauherrn teuer werden, wenn Lebenslang eine
Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen wäre. Vorsicht ist besser
als Nachsicht. Wie Dachdecker das handhaben kann dem TO egal sein,
denn die werden gründlich ausgebildet (und trotzdem fällt gelegentlich
mal einer runter).
Laien, selbst die, die handwerklich begabt sind, sind gefährdeter
und sollten hier vorsichtiger sein.
Selbstverständlich nur meine unverbindliche Meinung, kein Rechtsrat.

Axel Laufenberg schrieb:
> mit Schwarzarbeitbekämpfung zu tun,

Das läuft meines Wissens über das Finanzamt.

von Vn N. (wefwef_s)


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Stefan K. schrieb:
> Bitte keine Beiträge nach dem Motto "Wenn aber ein blinder, dreibeiniger
> Welpe durch Deinen Leichtsinn von einer herunterfallenden Dachziegel
> getroffen wird, willst Du das wirklich verantworten?!"

Womit wir beim anderen wichtigen Punkt wären: ob dir was passiert, ist 
dein eigenes Risiko, aber sobald z.B. dein Haus direkt an der Straße 
steht, stellt sich die Frage, ob du den herabfallenden Ziegel wirklich 
verantworten kannst.

von Robert L. (lrlr)


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>Meine Frage ist nun, ob ich den Typen nächstes Mal einfach vom Hof jagen
>kann,

d.h. dir gehört das Haus/Hof (sonst könntest DU schon mal niemanden 
verjagen ;-) )

>Diese Schutzmaßnahmen sind für Firmen ja auf jeden Fall sinnvoll und
>bindend, aber da Vatter und ich das komplett in Eigenleistung machen,

wenn nun dein Vatter von DEINEM Haus fällt...
ist die frage ob DU das verantworten kannst ...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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vn nn schrieb:
> ob du den herabfallenden Ziegel wirklich verantworten kannst.

Meinst du, dagegen hilft es, wenn man sich anseilt? ;-)

Dafür braucht man eine Haftpflichtversicherung, völlig unabhängig
davon, wie es um den Arbeitsschutz bestellt ist. Das Risiko, dass
da mal irgendwas abrutscht und jemand dabei zu Schaden kommen kann,
ist ohnehin immer da.

von Michael K. (aemkai)


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Michael ... schrieb:
> Ein Bauherrn war bisher Unfallrechtlich zwar immer bei der BG
> geschützt, also versichert,
Aber nur, wenn er die Vorschriften einhält.

> aber bei mithelfenden Angehörigen,
> die zu Schaden kommen, kann es unter Umständen zu Problemen und
> einer Leistungsverweigerung kommen. Die BG verlangt da auch Beiträge
> für.
Ist meines Wissens auch so, dass man für Helfer Beitrag bezahlt und 
diese dann über die BG versichert sind - Bedingung wie oben.

Stefan K. schrieb:
> Auf meinem Grundstück darf ich ja schließlich auch Drahtseilakte
> vorführen, wenn mir danach ist.
Trotzdem bist du auch auf deinem Privatgrundstück an Gesetze gebunden 
und darfst nicht alles machen was du willst.
Man darf z.B. auch nicht Maulwürfe mit Bomben vertreiben - egal wie man 
es benennt :-)

Ein weiterer Aspekt wäre die Krankenversicherung. Wenn du im 
Schadensfall mitbekommen, dass du gegen BG-Auflagen verstoßen hast, 
könnten die evtl die Leistung verweigern?! (Wobei "Drahtseilakte mit 
einer Dachziegel in der Hand" dann wahrscheinlich als Extremsportart 
gewertet wird.)

von W.P. K. (elektronik24)


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als bei meiner Mutter das Dach neu gedeckt werden sollte, haben alle 
Dachdecker mit Angestellten eine teure Einrüstung mit angeboten und 
konnten da auch nicht weg von. Ein Sicherungsseil ist nur bei 
kurzfristigen Arbeiten erlaubt. Alles was länger als 1 Tag dauert 
braucht wohl eine Einrüstung.

Man sollte wissen:  Hier ging es um einen Bungalow - 2,50 Meter 
Dachhöhe! Einrüstkosten mehrere Tausend Euro. Wahnsinn!

Ein selbstständiges Dachdeckerpaar (beide selbstständig, keine 
Angestellten) hatten da kein Problem mit und haben es ohne Einrüstung 
gemacht, das hätten sie aber auch bei einem 5 Meter hohen Bungalow 
gemacht, dann aber evtl. mit Sicherungsseil.

von Tex A. (tex)


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Für Schwarzarbeit ist in Deutschland der Zoll zuständig, nicht das 
Finanzamt.
http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Aufgaben/Schutz-fuer-Wirtschaft-Buerger-und-Umwelt/Schwarzarbeitsbekaempfung/schwarzarbeitsbekaempfung_node.html
Den Besuch der BG muss man nicht überbewerten. Die Herren von der BG 
erfreuen sich nicht einer so großen Beliebtheit und versuchen durch 
Lobbyarbeit ihr Image zu polieren. Generell darfst Du Dich auch auf 
Deinem eigenen Grundstück nicht wissentlich und vorsetzlich in Gefahr 
begeben, aber das ist in der Regel eine versicherungsrechtliche Frage, 
keine Strafrechtliche.
Zivilrechtlich sind die Befugnisse der Herren von der BG nicht größer, 
als die eines jeden anderen Bürgers und auch die Verbindlichkeit von 
Bußgeldern gegen Privatpersonen (also Nichtmitglieder der BG) wird 
überbewertet. Mitglieder der BG haben einen Mitgliedsvertrag 
unterschrieben der die Bußgeld-Verbindlichkeit regelt.

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Ich dachte, BG heißt Bedenkenträger-Gesellschaft ;)

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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Stellt sich die Frage, wie die BG von dem Bauvorhaben erfahren hat.

von Stefan K. (nukeman)


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Vielen lieben Dank schonmal, dass ihr euch so zahlreich Zeit für eine
Einschätzung genommen habt! Damit hatte ich absolut nicht gerechnet!

@Kara..  Ja, die Frage stellen wir uns auch... Nebenan waren kürzlich
Dacharbeiten, die von einer Firma ausgeführt wurden. Aber es bringt
auch nichts wilde Vermutungen zu äußern, wenn man sich da nicht absolut
sicher ist. Könnten auch Nachbarn gewesen sein, obwohl wir zu allen
eigentlich ein sehr gutes Verhältnis haben.

Das Haus gehört noch meinen Eltern, wird aber in Kürze aufgrund anderer
Gründe auf mich überschrieben werden.

Eine Liste der Helfer ist angemeldet, notfalls würde ich das aber auch
mit Vater alleine machen um weiteres Ungemach abzuwenden.
Vielleicht rührt die Aufmerksamkeit seitens der BG auch daher?


Gruß,
Stefan

von Klaus I. (klauspi)


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Stefan K. schrieb:
> Vielen lieben Dank schonmal, dass ihr euch so zahlreich Zeit für eine
> Einschätzung genommen habt! Damit hatte ich absolut nicht gerechnet!
>
> @Kara..  Ja, die Frage stellen wir uns auch... Nebenan waren kürzlich
> Dacharbeiten, die von einer Firma ausgeführt wurden. Aber es bringt
> auch nichts wilde Vermutungen zu äußern, wenn man sich da nicht absolut
> sicher ist. Könnten auch Nachbarn gewesen sein, obwohl wir zu allen
> eigentlich ein sehr gutes Verhältnis haben.

Das verstehe ich jetzt nicht, Du fragst Dich wer euch verpfiffen habt, 
dass ihr baut...

> Eine Liste der Helfer ist angemeldet, notfalls würde ich das aber auch
> mit Vater alleine machen um weiteres Ungemach abzuwenden.
> Vielleicht rührt die Aufmerksamkeit seitens der BG auch daher?

... und andererseits hast Du alles ordentlich angemeldet und damit eine 
Unfallversicherung für die Mithelfer abgeschlossen?

Naja, der Versicherer (in dem Fall die BG) darf schon mal nachschauen ob 
da alles in Ordnung ist. Selbst wenn Dein Paps und Du das selbst machen 
wollen, ist einer von euch beiden immer der Helfer des Bauherrn und der 
muß versichert werden.

Ich hoffe ich habe da einges missverstanden, vor allem wenn jemand schon 
von "verantwortbares Risiko" spricht und er nur die Hoffnung meint, dass 
schon nichts passieren wird. Verantwortung ist etwas anderes.

von G. C. (_agp_)


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Klaus I. schrieb:

> Naja, der Versicherer (in dem Fall die BG) darf schon mal nachschauen ob
> da alles in Ordnung ist.

Nachschauen dürfen sie immer.

> Selbst wenn Dein Paps und Du das selbst machen
> wollen, ist einer von euch beiden immer der Helfer des Bauherrn und der
> muß versichert werden.

NEIN, so einfach ist das nicht.

Das Stichwort heißt hier "Private Bauhelfer".

Was du meinst sind "Hilfkräfte", die in "arbeitnehmerähnlicher Form" zu 
Eigenbauarbeiten herangezogen werden. Wie immer steckt der Teufel in 
Detail einer Formulierung wie hier "arbeitnehmerähnlich". Diese sind 
automatisch gesetzlich Unfallversichert.

Steht hier alles wunderbar erklärt drin:

http://www.bgbau.de/versicherte1/bauhelfer

Werden Helfer aber im Rahmen einer im "privaten Bereich üblichen 
Gefälligkeitsleistung tätig", dann gilt der automatische 
Versicherungsschutz NICHT. Weil das ganze dann nicht 
"arbeitnehmerähnlich" abläuft.

Es kommt also auf die Beziehung zwischem Bauherren und den Helfenden 
sowie dem Außmaß der Tätigkeit an. Ein Beispiel wird im Text aufgeführt.

Da wo nur Familienangehörige herumwerkeln darf (nach meiner Meinung) die 
BG gerne ihren hilfreichen Senf dazugeben, aber ansonsten hat sie nichts 
zu sagen, weil die Hilfe eben NICHT "abeibeitnehmerähnlich" abläuft. So 
würde ich denen gegenüber argumentieren.

Den Eigenschutz nicht zu vernachlässigen sollte selbstverständlich sein 
und im Umgang mit der BG würde ich auch freundlich sein. Deren Bestreben 
dient schließlich auch dem Arbeitsschutz.

von Klaus I. (klauspi)


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g. c. schrieb:
> Klaus I. schrieb:
>
>> Naja, der Versicherer (in dem Fall die BG) darf schon mal nachschauen ob
>> da alles in Ordnung ist.
>
> Nachschauen dürfen sie immer.
>
>> Selbst wenn Dein Paps und Du das selbst machen
>> wollen, ist einer von euch beiden immer der Helfer des Bauherrn und der
>> muß versichert werden.
>
> NEIN, so einfach ist das nicht.

Da hast Du sicherlich recht.

Ich darf mal aus Deinem Link zitieren: "Hilft der Vater des Bauherren 
kurz beim Abladen von Baumaterial, wird dies als übliche Gefälligkeit im 
familiären Bereich anzusehen sein, während die mehrtägige Hilfe eines 
Freundes beim Dachdecken in der Regel eine versicherte Tätigkeit 
darstellt.
"

> Das Stichwort heißt hier "Private Bauhelfer".
>
> Was du meinst sind "Hilfkräfte", die in "arbeitnehmerähnlicher Form" zu
> Eigenbauarbeiten herangezogen werden. Wie immer steckt der Teufel in
> Detail einer Formulierung wie hier "arbeitnehmerähnlich". Diese sind
> automatisch gesetzlich Unfallversichert.
>
> Steht hier alles wunderbar erklärt drin:
>
> http://www.bgbau.de/versicherte1/bauhelfer

So ganz glas-klar ist das eben nicht...

> Werden Helfer aber im Rahmen einer im "privaten Bereich üblichen
> Gefälligkeitsleistung tätig", dann gilt der automatische
> Versicherungsschutz NICHT. Weil das ganze dann nicht
> "arbeitnehmerähnlich" abläuft.

Als Vater des Bauherrn einmal(!) einen Sack Zement transportieren?


> Es kommt also auf die Beziehung zwischem Bauherren und den Helfenden
> sowie dem Außmaß der Tätigkeit an. Ein Beispiel wird im Text aufgeführt.

Richtig, siehe oben.

> Da wo nur Familienangehörige herumwerkeln darf (nach meiner Meinung) die
> BG gerne ihren hilfreichen Senf dazugeben, aber ansonsten hat sie nichts
> zu sagen, weil die Hilfe eben NICHT "abeibeitnehmerähnlich" abläuft. So
> würde ich denen gegenüber argumentieren.

Wenn das so wäre, würden Sie es doch in dem von Dir zitierten Text auch 
ganz einfach schreiben.

Sorry, aber vielleicht solltes Du den von Dir geposteten Link selbst 
nochmal durchlesen. Da werden IMHO schon arge Grenzen gezogen. In meiner 
Jugend habe ich durchaus öfter mal Handlanger-Dienste auf dem Bau 
geleistet, aber auf diese Anmeldung haben immer alle Bauherren geachtet.



> Den Eigenschutz nicht zu vernachlässigen sollte selbstverständlich sein
> und im Umgang mit der BG würde ich auch freundlich sein. Deren Bestreben
> dient schließlich auch dem Arbeitsschutz.

Dem sollte man wiederum komplett zustimmen können, nur der OP hat da 
etwas anderes im Sinn.

von Vn N. (wefwef_s)


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Jörg Wunsch schrieb:
> vn nn schrieb:
>> ob du den herabfallenden Ziegel wirklich verantworten kannst.
>
> Meinst du, dagegen hilft es, wenn man sich anseilt? ;-)

Nein, aber eventuell

Stefan K. schrieb:
> ( vollständiges Einrüsten,[...] etc. )

von B. O. (t_65)


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Montiere an der Traufseiten ein Fangnetz (kann man ausleihen), trage 
einen Fallstop (kann man auch ausleihen) und befestige den gut.
Dann bist du auf der sicheren Seite, im eigenen Sinne.
Ich weiß nicht, was bei dir unten kaputtgehen kann, wenn etwas 
herunterfällt, aus eigenener Erfahrung weiß ich (ich baue 
solarthermische Anlagen), dass schnell mal ein Hammer oder die Ratsche 
unten landen kann.

Den Typen von der BG vergiss einfach auf deinem Grundstück.
Der hat da weder was verloren, noch ist er zuständig, wenn du kein 
eingetragener Betrieb bist.

von G. C. (_agp_)


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Klaus I. (klauspi) schrieb:

> Wenn das so wäre, würden Sie es doch in dem von Dir zitierten Text auch
> ganz einfach schreiben.

> Sorry, aber vielleicht solltes Du den von Dir geposteten Link selbst
> nochmal durchlesen. Da werden IMHO schon arge Grenzen gezogen. In meiner
> Jugend habe ich durchaus öfter mal Handlanger-Dienste auf dem Bau
> geleistet, aber auf diese Anmeldung haben immer alle Bauherren geachtet.

In deiner Jugend hast du Dienste für ANDERE verrichtet. Das ist ein 
entscheidender Unterschied zu dem, was eine Familie für sich macht. Den 
Unterschied kennt auch der Gesetzgeber. Warum sollte er hier großzügig 
(wie du es forderst oder erwartest) im Sinne eines Bauherren Gesetzte 
formulieren? Dem Gesetzgeber geht es um die Bekämpfung von 
Schwarzarbeit. Da kannst du keine "großzügig für Privat" ausformulierten 
Zugeständnisse erwarten und doch weiß auch der Gesetzgeber, dass viele 
sich nicht an das was von den Bürgern erwartet wird "Dienst nach 
Vorschrift" halten werden. Das Beispiel aus dem Text ist nur ein 
Beispiel und mehr nicht.

Darum nochmal, dem guten Mann von der BG wird konsequent beigebracht, 
dass man nicht "arbeitnehmerähnlich" handelt hier beim elterlichen 
Ausbau. Die Arbeit wird statt dessen "im gut familiären Ablauf" mit 
ausführlichen Pausen, Grillwürstel, Katze streicheln, Pflege für Kind 
und Oma und was man sonst so alles privat macht in ERHOLSAMER Weise in 
kleinen Einheiten langsam aber äußerst PENIBEL verrichtet. Genau so wie 
NIE ein Handwerksbetrieb arbeiten würde.

Dann wünscht du ihn noch einen schönen Tag beim Begutachten der 
"richtigen" Gewerke und legst erst mal ein Päuschen ein.

;-)

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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Ist schon witzig. sobald ein chinesisches Netzteil den VDE-Normen nicht 
bis ins letze Detail genügt, werden hier ellenlange Threads aufgemacht.

Wenn einen Sicherheitsvorschriften selbst betreffen, ist der Tenor auf 
einmal ganz anders.

Eigensicherung bei Höhenarbeiten sollten eigentlich für jeden halbwegs 
verständigen Menschen selbstverständlich sein. Aber cooler ist es ja, 
den tollen Macker wie z.B. g.c. heraushängen zu lassen.

Mit den BG-Menschen kann man meiner persönlichen Erfahrung nach durchaus 
reden. Vielleicht haben die ja Tipps für alternative 
Sicherungs-möglichkeiten.

von G. C. (_agp_)


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Kara Benemsi schrieb:

> Eigensicherung bei Höhenarbeiten sollten eigentlich für jeden halbwegs
> verständigen Menschen selbstverständlich sein. Aber cooler ist es ja,
> den tollen Macker wie z.B. g.c. heraushängen zu lassen.

Vielleicht solltest du mal lesen lernen bevor du so einen Mumpitz hier 
schreibst. Zum Thema Eigensicherung habe ich Stellung bezogen.

Im übrigen gilt, wer handwerkert sollte immer wissen was er macht oder 
es besser anderen überlassen.

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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>Zum Thema Eigensicherung habe ich Stellung bezogen.

Du hast Recht, sorry ich nehme das zurück.

von G. C. (_agp_)


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Kara Benemsi schrieb:
>>Zum Thema Eigensicherung habe ich Stellung bezogen.
>
> Du hast Recht, sorry ich nehme das zurück.

Das ist anständig von dir.

;)

von Timm T. (Gast)


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Autsch, BG, da kannst Du in Bauherrenforen ganze Romane lesen.

Die Baustelle beschauen tun sie nach der Anmeldung, oder der freundliche 
Dachdecker, der den Auftrag nicht bekommen hat, wollte Dir eine 
reinwürgen. Ist meinem Vater auch schon passiert.

Wenn BG angemeldet, dann muss die Baustelle auch entsprechend gesichert 
sein. Also Gerüst mit Fangnetz usw. Und wenn der Herr von der BG auf 
Anseilen besteht, dann ist das so. Und wenn der Herr auf Anseilen am 
gerade frisch gemauerten Schornstein besteht, dann machst Du das Seil am 
frisch gemauertem Schornstein fest. Hat ein Dachdecker so erlebt.

Familienangehörige müssen mit eingetragen werden. Für die zahlst Du 
auch. Passiert was, fällt der BG aber auf, dass es ja eine Leistung 
unter engen Familienangehörigen ist, und sie nicht zahlen müssen. Die 
falsch erhobenen Beiträge bekommst Du natürlich großzügig zurück. Wärst 
nicht der erste, der meint, seine mithelfenden Eltern / Kinder seinen 
versichert, und dann damit sitzenbleibt. Wenn Du das ernst nimmst, extra 
Versicherung abschließen.

Klaus I. schrieb:
> "Hilft der Vater des Bauherren
> kurz beim Abladen von Baumaterial, wird dies als übliche Gefälligkeit im
> familiären Bereich anzusehen sein, während die mehrtägige Hilfe eines
> Freundes beim Dachdecken in der Regel eine versicherte Tätigkeit
> darstellt."

Netter Auszug, der genau das Problem umgeht: Für die mehrtätige Hilfe 
des Vaters beim Dachdecken möchte die BG zwar gern Beiträge sehen, 
aber sollte etwas passieren, kann das auch schnell als Gefälligkeit 
interpretiert werden. Das ist kein Witz, das ist durchaus vorgekommen, 
dass Leute dann trotz Anmeldung bei der BG auf ihrem Schaden 
sitzengeblieben sind.

von Stefan K. (nukeman)


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Oh je, was habe ich hier nur für eine Lawine losgetreten :)
Aber vielleicht hilft es auch anderen, die mal über den Thread
stolpern. Bei meiner Google-Recherche bin ich vorgestern auch
völlig unerwartet hier ausgekommen, wo ich schon länger angemeldet
bin.

@Klaus I. : Der Versicherer ist nicht die BG, zumindest nicht direkt,
es handelt sich um eine private Versicherung. Keine Ahnung, ob die
irgendwie gebunden sind, an die BG zu berichten.

Mein Vater hatte jedenfalls den Eindruck, dass dem BG-Menschen die
Situation selbst nicht ganz angenehm war, er also irgendwie aufgrund
äußeren Drucks hier erschienen ist. Ist natürlich reiner Spekulatius.
Die beiden haben sich auch ansonsten ganz nett unterhalten.

Heute habe ich mich mit euren Einschätzungen, Vater, einem Kumpel
der mal Dachdecker war, beraten, wie wir weiter vorgehen wollen und
sind zu dem Schluß gekommen,dass wir die Auflagen erfüllen werden
(kompl. Einrüsten mit Fangschutz und Anseilen). Alles andere bringt
wahrscheinlich nur noch mehr Ärger :( Bin gespannt, ob wir demnächst
einen Kontroll-Besuch bekommen.

Wann immer ich auf einem Bau geholfen habe, war meine erste Frage nie,
wie ich denn Versicherungstechnisch abgesichert bin, sondern wo ich
denn anpacken kann. Wenn mir etwas zu heikel vorkommt, sage ich
selbst: "Sorry, das mach ich so nicht".
Das Leben ist generell risikoreich und endet zu 100% tödlich. Die
Leute, die hier evtl. helfen würden, sind meine besten Freunde und
dem  Kindergartenalter bereits entwachsen und werden nicht zur
Hilfestellung gezwungen sondern machen das freiwillig. Jedweden
Schaden möchte ich von ihnen - notfalls zu meinen Ungunsten - abwenden.
Ihnen eine eigene Einschätzung der Gefahren abzusprechen empfinde
ich jedoch als Bevormundung.

Für Arbeitnehmer liegt die Sachlage da IMO komplett anders, weil sie
sich heutzutage schlecht wehren können, wenn der Chef sagt: "Wir
machen das jetzt so und stell Dich doch bitte nicht so an, sonst bist
Du raus!" Dort genau liegt die Berechtigung der BG.

Gruß,
Stefan

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