Wie wickelt man am besten einen Gebrauchtwagenverkauf ab, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist? a) Käufer fährt nach Kauf mit dem angemeldeten Fahrzeug weg und verpflichtet sich, schnell umzumelden. b) Kaufvertrag mit Anzahlung, am nächsten Tag melde ich das Fahrzeug ab (Fahrzeug steht auf Privatgelände), wie soll es weiter gehen, wenn der Käufer keinen Anhänger zum Transport und keine rote Nummer hat? c) Kaufvertrag mit Anzahlung; wenn der Käufer nicht so weit weg wohnt, fahre ich zu seinem Strassenverkehrsamt und treffe mich mit ihm dort; er bezahlt und meldet das Fahrzeug um und ich komme irgendwie nach Hause. Das Vertrauen in das Gute des Menschen habe ich verloren und deshalb kommt a) nicht in Frage. Wie kann man es am besten machen?
b.) .. der Verkaufer bekommt von seiner Versicherung für ca 80-100 Euronen eine Kurzzeitversicherung und lässt sich einen dazugehörigen Schildersatz für ca. 30 Euronen prägen. (Die Schilder mit dem eingebrägten Verfallsdatum auf dem gelben Streifen am Rand) Die Kosten für diese Versicherung bekommt er bei folgender regulärer Anmeldung beim selben Versicher oft erstattet (muß er aber vorher aushandeln). Ich weiß aber nicht ob er dafür vorab den Brief bräuchte, den würde ich natürlich nur nach vollständiger Bezahlung zusammen mit dem Fzg. übergeben... Du übergibst dann das Fahrzeug abgemeldet und ohne Kennzeichen an Ihn, und er kann dann eigentlich keinen Blödsinn mit Deinen Kennzeichen und Deiner Versicherung mehr treiben. P.S. : Ergänzungen und Korrekturen gern gesehen: ich habe meine Oldtimner immer im nicht fahrbereiten Zustand mittels Abschleppwagen abgeholt und einmal auf Originalkennzeichen geliefert bekommen. mfg Maik
Ich mache a), lasse mir vom Käufer die Übernahme (mit Uhrzeit) bescheinigen und informiere meine Versicherung. Mit der Übergabe des KFZ übernimmt der Käufer auch die Versicherung zu seinen Konditionen. Erst mit dem Ummelden kann er eine neue Versicherung abschließen oder mit dem Abmelden die Versicherung kündigen. http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/versicherungsrecht/autokauf-verkauf/autoverkauf/default.aspx?ComponentId=34643&SourcePageId=48848
Hab das bis jetzt immer so gemacht (Schweiz): Ich besitze Auto A, welches eingelöst ist, und kaufe mir Auto B. Fahre dann mit einem der beiden Autos (egal welches) mit angeschraubten Nummernschildern zum Strassenverkehrsamt. Annuliere dort Auto A und löse Auto B ein. Anschiessend fahre ich wieder nach Hause. Somit fahre ich, egal welches Auto ich nehme, immer einen Weg mit einem nicht eingelösten Auto. Laut meiner Versicherung ist dies kein Problem, da ich mich mit ihnen abspreche und genau an diesem Tag die Versicherung für beide Autos gültig ist. Bin so auch mal in eine Kontrolle gekommen, der Polizist war zunächst überfordert, liess mich schlussendlich aber weiterfahren. Ob man das in Deutschland auch so machen kann, weiss ich nicht.
du kannst von der Zulassungsstelle den Weg (kürzesten) nach Hause auch mit entstempelten Schildern bzw. abgemeldetem Fahrzeug machen, Versicherungsschutz ist gegeben. irgendwas mit Anzahlung würd ich nie machen Edit: Grad noch auf der ADAC Seite geschaut: Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zulassungsbehörde vorab ein solches Kennzeichen zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (§ 10 IV FZV). Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
be stucki schrieb: > Ob man das in Deutschland auch so machen kann, weiss ich nicht. Nein, da dort Nummernschilder/Kennzeichen anders funktionieren als in der Schweiz; außerdem existiert dort auch das Konzept des "Einlösens eines Fahrzeugs" nicht. Das Nummernschild/Kennzeichen ist in Deutschland an das Fahrzeug und nicht den Halter gebunden, es wird erst bei einem Ortswechsel des jeweiligen Halters getauscht (da im Nummernschild/Kennzeichen auch der jeweilige Zulassungsbezirk enthalten ist). Wenn also A an B ein Auto verkauft und beide in München wohnen, bleibt das Nummernschild/Kennzeichen M-XY1234 am Fahrzeug. Wenn A an B ein Auto verkauft, B aber in Garmisch-Partenkirchen lebt, wird B nach dem Kauf bei der Ummeldung des Autos GAP-ZY9876 anbringen. Dasselbe passiert auch, wenn A sein Auto nicht verkauft, sondern von München nach Garmisch-Partenkirchen zieht.
Achso, danke für die Nachhilfe! Der Vollständigkeit halber, hier die Regeln kurz und knapp für die Schweiz: Nummernschild ist an den Halter gebunden. Dieses behält er, bis er kein Auto mehr hat, ein anderes Schild will, in einen anderen Kanton zieht oder stibt. Nummernschilder können auch an Bekannte weitergegeben oder verkauft werden.
Vergangene Woche noch bei einem Hausnachbarn gesehen: Ein Käufer kommt mit den fertigen Kennzeichen, und sie montieren die draußen am Stellplatz um. Dann fährt der Käufer weg, auf Nimmerwiedersehen. Der Wagen war aber auch sehr gepflegt, mein Nachbar sehr auf den Zustand bedacht. Was die vertraglich vereinbart hatten, weiß ich nicht. In der Regel: Gekauft wie Probe gefahren und besehen. Man kann einem Interessenten sicher erlauben, für ein eigenes Wertgutachten zu Dekra oder TÜV zu fahren. Aber auf dessen eigene Kosten.
Bei mir wird das abgemeldete Auto in Bar und vollständig bezahlt. Wie der neue Besitzer mit dem Fahrzeug nach Hause kommt, ist mir egal und nicht mein Problem. Wenn du das Fahrzeug nicht abmeldest, fährt der neue Besitzer u.U. noch ein halbes Jahr damit herum und der Ärger fängt erst richtig an. Auf diese Art sind mir schon mal ein paar Schuhe weggekommen.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Das Nummernschild/Kennzeichen ist in Deutschland an das Fahrzeug und > nicht den Halter gebunden, es wird erst bei einem Ortswechsel des > jeweiligen Halters getauscht (da im Nummernschild/Kennzeichen auch der > jeweilige Zulassungsbezirk enthalten ist). > > Wenn also A an B ein Auto verkauft und beide in München wohnen, bleibt > das Nummernschild/Kennzeichen M-XY1234 am Fahrzeug. > > Wenn A an B ein Auto verkauft, B aber in Garmisch-Partenkirchen lebt, > wird B nach dem Kauf bei der Ummeldung des Autos GAP-ZY9876 anbringen. > > Dasselbe passiert auch, wenn A sein Auto nicht verkauft, sondern von > München nach Garmisch-Partenkirchen zieht. So ist das (leider) nicht mehr. Bei Umzügen innerhalb einiger Bundesländer darf man sein Kennzeichen behalten, auch wenn der Landkreis andere Buchstaben hat. Ab 1. Juli 2014 soll es sogar deutschlandweit möglich sein. Leider erkennt man dann die schlechten Autofahrer der Nachbarlandkreise nicht mehr ;)
Hm weis nicht ob das noch geht, aber vor einigen Jahren war das noch recht einfach, A kauft das Auto von B, A geht zum TÜV meldet das Auto um auf sich und geht wieder zu B legt die Ummeldung vor und B kann das Auto gefahrlos an A übergeben, hinterher die Ummeldung mit dem Vertrag an die Versicherung schicken und gut ist. Man darf nie ein Auto mit Papieren herausgeben wen noch Angemeldet ist sonst kann der keufer das einfach nicht ummelden und der Verkäufer kann schön weiter bezahlen. Sonst einfach mal beim TÜV b.z.w. auf die Versicherungsseite schauen da steht meist auch wie das genau geht.
K. J. schrieb: > A kauft das Auto von B, A geht zum TÜV meldet das Auto um auf sich Nicht in Deutschland. Da war der TÜV noch nie zuständig für An- oder Ummeldungen. > Wenn du das Fahrzeug nicht abmeldest, fährt der neue Besitzer u.U. noch > ein halbes Jahr damit herum und der Ärger fängt erst richtig an. Mit einem unterschriebenen Kaufvertrag sollte das kein Problem sein. Einen Ausweis sollte man sich vom Käufer allerdings schon zeigen lassen.
Also ich würde nie ein abgemeldetes Auto kaufen. Beim Verkauf habe ich auch nie Probleme gehabt. Ausweisdaten des Käufers im Kaufvertrag notiert, zusammen mit dem Üebrgabezeitpunkt, anschließend Info an Versicherung und Zulassungsstelle und gut ist. Einmal habe ich ein Auto an eine Polin verkauft. Die ist mit mir (und ihrem Kaufberater) nach dem Kauf zur Zulassungsstelle gefahren, da wurde der Wagen abgemeldet und ein Exportkennzeichnen beantragt. Ansonsten hat sich da immer der Käufer alleine drumm gekümmert. Ich habe gerade so einen Fall mit einem abgemeldeten Auto gehabt. Da hat der VK den Wagen schon abgemeldet. Auf meine Frage nach einer Probefahrt meinte er, ich könnte mir ja ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Aber das wäre mir als Kaufinteressent viel zu viel Aufwand. Mal abgesehen davon, dass so ein Kennzeichen Geld kostet und ohne den Brief AFAIK auch nicht zu bekommen ist, bringt das den Käufer auch in eine sehr schlechte Verhandlungsposition, weil er damit ja sein Interesse sehr deutlich zum Ausdruck bringt. Sowas macht man vielleicht für einen seltenen Oldtimer oder Sportwagen mit 1a Historie, aber nicht für ein Allerweltsauto. Ein abgemeldetes Auto verkauft sich deutlich schlechter als ein angemeldetes. Einmal, weil man keine Probefahrt machen kann und das somit den Kreis der Interessenten deutlich einschränkt (Ausnahme sind vielleicht Gebrauchtwagenschieber als mögliche Käufer, die eine eigene rote Nummer mitbringen). Und dann weil der Käufer bei der Abholung/Ummeldung unnötigen Aufwand hat. Das wird um so ärgerlicher, um so weiter die Anfahrt ist. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Thorsten Ostermann schrieb: > Ein abgemeldetes Auto verkauft sich deutlich schlechter als ein > angemeldetes. > ... weil der Käufer bei der Abholung/Ummeldung unnötigen Aufwand hat. Man sollte nur mal überlegen, welches von zwei gleichwertigen Autos man selber kaufen würde: Das, wo man vorneweg erst mal jede Menge Gelecke und Kosten hat (Versicherungsnummer, Schlangestehen, Warten, Kurzzeitkennzeichen, Abfall), oder das, wo man hingeht, einsteigt, losfährt, und dann die Formalitäten (die im anderen Fall ja auch noch mal nötig sind) hinterher erledigt...
Lothar Miller schrieb: > Ich mache a), lasse mir vom Käufer die Übernahme (mit Uhrzeit) > bescheinigen und informiere meine Versicherung. Mit der Übergabe des KFZ > übernimmt der Käufer auch die Versicherung zu seinen Konditionen. Das ist der Weg, den ich auch ging, mit dem üblichen Kfz Kaufvertrag aus dem Schreibwarenladen. Der Käufer beging mit dem Wagen ohne Ummeldung ein Umweltdelikt (stellte den schönen Corsa in die Botanik). Der unterschriebene Kaufvertrag mit Uhrzeit(!) half mir dann, beim Umweltkommissariat zu beweisen, das ich am Vergehen unschuldig bin und der neue Eigentümer der Täter war (der so etwas wohl nicht zum ersten mal machte).
Rolf R. schrieb: > Wie wickelt man am besten einen Gebrauchtwagenverkauf ab, wenn das > Fahrzeug noch angemeldet ist? > > a) Käufer fährt nach Kauf mit dem angemeldeten Fahrzeug weg und > verpflichtet sich, schnell umzumelden. Never ever! > Wie kann man es am besten machen? d) Fahrzeug wird nach Abschluss des Kaufvertrages abgemeldet, Käufer zahlt Preis und bekommt Schlüssel und Fahrzeugpapiere. Wann er die Karre abholt ist sein Problem. Der Ablauf steht quasi im ADAC-Musterkaufvertrag. Kostenlos im Internet zu finden.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Das Nummernschild/Kennzeichen ist in Deutschland an das Fahrzeug und > nicht den Halter gebunden, Stimmt nicht. Wenn Rufus seine alte Karre abmeldet, weil er sie an einen Händler verkauft hat, und er gleichzeitg eine neue Karre kauft, dann kann er sein altes Kennzeichen der alten Karre bei der Anmeldung der neuen Karre behalten. Das geht zwar noch nicht sehr lang, aber es geht. Also nix Fahrzeugbindung!
Thorsten Ostermann schrieb: > Ausweisdaten des Käufers im Kaufvertrag > notiert, zusammen mit dem Üebrgabezeitpunkt, anschließend Info an > Versicherung und Zulassungsstelle und gut ist. Da kam vor wenigen Monaten ein schöner Beitrag im TV, wie mit gefälschten Ausweisen geklaute Autos verkauft werden. Dein Vertrauen in den Käufer ist also enorm riskant.
Warum, ich bin ja in dem Fall Verkäufer und nicht Käufer. Was kann mir als Verkäufer konkret passieren, und wie hoch ist die Wahrschscheinlichkeit? Laut ADAC (Link s. oben) kann man maximal den Versicherungsbeitrag für das laufende Jahr verlieren. Wenn man den Wagen schon unbedingt abmelden will, dann bitte erst nach Abschluß des Kaufvertrages. Sonst ergibt sich wieder die Problematik mit der Probefahrt. Aber ich würde als Käufer einen entsprechenden Abschlag einrechnen, wenn ich zum Abholen des Fahrzeugs nochmal extra anfahren müsste. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Thorsten Ostermann schrieb: > Warum, ich bin ja in dem Fall Verkäufer und nicht Käufer. Was kann mir > als Verkäufer konkret passieren, und wie hoch ist die > Wahrschscheinlichkeit? Der mit dem gefälschten Ausweis wird geblitzt, fährt einen Person zu Tode, verursacht einen hohen Sachschaden und ist anschließend weg. Und jetzt erklär mal, wer für was haftet! > Laut ADAC (Link s. oben) kann man maximal den > Versicherungsbeitrag für das laufende Jahr verlieren. Der ADAC unterstellt keine gefälschten Ausweise. > Wenn man den Wagen schon unbedingt abmelden will, dann bitte erst nach > Abschluß des Kaufvertrages. Ja klar. Probefahrt muss schon noch gehen. > Aber ich würde als Käufer einen entsprechenden Abschlag > einrechnen, wenn ich zum Abholen des Fahrzeugs nochmal extra anfahren > müsste. Ein Vertrag ist ein zweiseitiges Geschäft. Allein kannst du gar nichts festlegen!
Hallo Andy! Ein Vertrag kommt aber nur zu Stande, wenn sich beide Seiten einig werden. Ich will damit ja nur sagen, dass man als VK damit rechnen muss, dass das Kaufinteresse nachlässt, wenn man es dem Käufer zu umständlich macht. Im Übrigen sehe ich immer noch nicht, warum ein VK für einen Verkehrsunfall haften sollte, den ein Käufer verursacht hat, nur weil der beim Kauf gefälschte Papiere vorgelegt hat. Kannst Du auf ein Gerichtsurteil verweisen, welches diese merkwürde Rechtsauffassung bestätigt, oder ist das nur Hörensagen? Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Andi $nachname schrieb: > Der mit dem gefälschten Ausweis Wenn Du Käufern so etwas unterstellst (was Du tust, weil Du das als ernsthafte Möglichkeit ansiehst), solltest Du vielleicht einfach nicht privat verkaufen, sondern nur an Autohändler.
Andi $nachname schrieb: > Thorsten Ostermann schrieb: >> Warum, ich bin ja in dem Fall Verkäufer und nicht Käufer. Was kann mir >> als Verkäufer konkret passieren, und wie hoch ist die >> Wahrschscheinlichkeit? > Der mit dem gefälschten Ausweis wird geblitzt, fährt einen Person zu > Tode, verursacht einen hohen Sachschaden und ist anschließend weg. Vielleicht sollte man den Käufer sofort nach dem Kauf zur Abwendung unmittelbarer Gefahr festnehmen lassen. Der könnte ja sonst mit meinem frisch verkauften Auto alles Mögliche anstellen... Der könnte ja z.B. die nagelneuen, blitzblanken Nummernschilder selbst gemacht haben. Der Witz ist dann nämlich, dass auch ein abgemeldetes Auto weiterhin mit der alten Versicherung versichert ist. Wenn das abgemeldete Auto also bei dir auf dem Hof sicher abgestellt ist, aber trotzdem unverhofft auf die Straße rollt und einen Fussgänger überfährt, wird die Versicherung zahlen, und anschließend den Schaden wenigstens in Form einer Beitragsnachzahlung und Rabattreduzierung auf dich abwälzen. Und wenn (d)ein (abgemeldetes) Auto mit selbstgemalten Überführungskennzeichen einen Unfall macht, dann wird ebenso erst mal die "ehemalige" Versicherung geradestehen, und anschließend versuchen, dir das aufs Auge zu drücken. Fazit: beschissen werden kannst du immer. Und noch sind die "Guten" in der Überzahl...
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Andi $nachname schrieb: >> Der mit dem gefälschten Ausweis > > Wenn Du Käufern so etwas unterstellst (was Du tust, weil Du das als > ernsthafte Möglichkeit ansiehst), solltest Du vielleicht einfach nicht > privat verkaufen, sondern nur an Autohändler. Wozu die Käufergruppe einschränken? Ich übergebe das Auto eben einfach immer nur abgemeldet, dann ist mir egal wie kriminell der Käufer ist. Im Übrigen würde ich den Rechtslaien den ADAC-Mustervertrag empfehlen. Da ist ein Mehrschrittverfahren quasi eingebaut.
Lothar Miller schrieb: > Der Witz ist dann nämlich, dass auch ein /abgemeldetes/ > Auto weiterhin mit der alten Versicherung versichert ist. Wenn das > abgemeldete Auto also bei dir auf dem Hof sicher abgestellt ist, aber > trotzdem unverhofft auf die Straße rollt und einen Fussgänger überfährt, > wird die Versicherung zahlen Das glaube ich nicht. Kannst du dafür Rechtsgrundlagen oder ein Gerichtsurteil nennen? Ich bin mir sehr sicher, dass dafür nur die Privathaftpflichtversicherung des Eigentümers aufkommt. Da muss dann, ggf. vor Gericht, diskutiert werden, wer in dem Fall der Eigentümer ist, der Verkäufer oder der Käufer. Die Ruheversicherung, auf die du möglicherweise hinauswillst, gilt nur bei einer vorübergehenden Stillegung, nicht jedoch bei einer Abmeldung. Siehe auch Oberlandesgericht Karlsruhe, Az 12 U 196/11. Bei einer Abmeldung erlischt der Versicherungsschutz mit Ablauf des Tages, an dem das Auto abgemeldet worden ist.
Andi $nachname schrieb: > Die Ruheversicherung Blöd, sowas. Die hatte ich im Sinn. Seis drum: ich bin mit meiner intuitiven Methode des Notierens der Übergabe unter Zeugen und des sofortigen Meldens an die Versicherung tendenziell erst mal aus dem Schneider. Zitat vom ADAC
1 | Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und |
2 | Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit |
3 | Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden |
4 | voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener |
5 | Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt. |
6 | |
7 | Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Datum und Uhrzeit der Übergabe |
8 | des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem |
9 | Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit |
10 | unterschrieben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Versicherer |
11 | im Kaskoschadensfall leistungsfrei werden. Der Unfallschaden wirkt sich |
12 | auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus. |
http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/versicherungsrecht/autokauf-verkauf/autoverkauf/default.aspx
> a) Käufer fährt nach Kauf mit dem angemeldeten Fahrzeug weg und > verpflichtet sich, schnell umzumelden. Natürlich so, das ging schon immer so. Du hast den unterschriebenen Kaufvertrag mit Nummer des Personalausweises und Übergabezeitpunkt, damit ist für dich alles geregelt. > Das Vertrauen in das Gute des Menschen habe ich verloren und deshalb > kommt a) nicht in Frage. Och, dann kommt für mich kein Kauf deines Autos in Frage, denn du verschweigst sicher auch Unfallschäden und Macken deines Autos weil du frech einen viel höheren Preis abzocken willst als das Auto wert ist. So ist das mit Vertrauen. > Der mit dem gefälschten Ausweis Du mit dem gefälschen Fahrzeugbrief für das geklaute Auto. > Wenn Du Käufern so etwas unterstellst, solltest Du vielleicht > einfach nicht privat verkaufen, sondern nur an Autohändler. Ach, einerseits kann er denen nicht so einfach seine Schrotthaufen für viel Geld andrehen, und zum anderen gibt es da so viele, die den Verkäufer über's Ohr hauen wollen...
Michael Bertrandt schrieb: > zum anderen gibt es da so viele, die den Verkäufer über's Ohr hauen > wollen... Oh, vor allem: Je größer der Ballungsraum, desto schlimmer. Ich lebe in Berlin, würde hier aber nie von einem Gebrauchtwagenhändler ein Auto kaufen wollen. Denen traue ich so wenig, daß ich rückwärts aus deren Laden rausginge, wäre ich vorher hineingegangen (was ich aber nicht tue, weswegen die Betrachtung meiner Verlassensrichtung eher hypothetischen Charakter hat). Autowerkstätten sind da nicht besser, selbst bei "Vertragswerkstätten" ist erhöhte Aufmerksamkeit angebracht.
Vielen Dank für die vielen Beiträge. Ich habe mir gerade den Kaufvertrag des ADAC runtergeladen. Folgendes steht da und so werde ich es wahrscheinlich auch machen: "Daher unser Rat für Zweifelsfälle: ■ Fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden den Wagen gleich um; ■ oder – insbesondere, wenn der Käufer keinen Wohnsitz in Deutschland nachweisen kann – legen Sie das Kfz vor Übergabe an den Käufer still. Dieser benötigt bei der Abholung ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkenn zeichen, wenn das Kfz nicht auf einem Hänger transportiert wird." Wir haben schon bei 2 Verkäufen in der Vergangenheit kleinere Probleme mit a) gehabt. Deshalb gehen wir das Risiko nicht mehr ein.
Rolf R. schrieb: > Fahren Sie mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und melden den > Wagen gleich um; Das ist insbesondere in Berlin ein lustiger und völlig realitätsferner Tip. Stichwort: Jüterboger Straße.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Einen Ausweis sollte man sich vom Käufer allerdings schon zeigen lassen. Habe ich gemacht. Der Käufer war selbst über die Polizei nicht auffindbar. Nach Monaten konnte ich das Fahrzeug dann abmelden und hatte die Geschichte endlich von der Backe. Das Fahrzeug noch zu einer Probefahrt angemeldet zu lassen ist nur gerecht. Zur Übergabe ist es aber abgemeldet.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > K. J. schrieb: >> A kauft das Auto von B, A geht zum TÜV meldet das Auto um auf sich > > Nicht in Deutschland. Da war der TÜV noch nie zuständig für An- oder > Ummeldungen. > Bei uns ja (HH), da geht das beim TÜV ka ob die da ne extra zulassungstelle drinne haben aber es geht und ist gang und gebe.
Lothar Miller schrieb: > Ich mache a), lasse mir vom Käufer die Übernahme (mit Uhrzeit) > bescheinigen und informiere meine Versicherung. Mit der Übergabe des KFZ > übernimmt der Käufer auch die Versicherung zu seinen Konditionen. Erst > mit dem Ummelden kann er eine neue Versicherung abschließen oder mit dem > Abmelden die Versicherung kündigen. > http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-ve... Wollte ich auch mal machen, vor Jahren in Hannover. Die Karre war richtig alt, doch es meldeten sich sehr viele Menschen aus osteuropäischen Ländern, denen der Fakt, dass die Karre ZUGELASSEN und fahrbereit war wichtiger war als der Zustand der Autos. Die kaufen dir das Ding für 200 Euro ab und düsen damit nach Südostkasachstan. Da die nie was ummelden steht man dann mit einer wertlosen Unterschrift da und muss die eigene Versicherung überzeugen, dass der Wagen ja angeblich "verkauft" wurde. Wer hier nicht gutgläubig ist oder ein sehr guter Menschenkenner sollte von a) die Finger lassen.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Das ist insbesondere in Berlin ein lustiger und völlig realitätsferner > Tip. > > Stichwort: Jüterboger Straße. Ich kann es mir bereits denken. Für eine Zulassung oder Abmeldung in Köln ging unter einem halben Tag Urlaub nie was. So voll sah ich noch nicht mal eine Arztpraxis bei einer Grippewelle. Deswegen läßt man bei einem Kauf vom Händler auch klugerweise den die Zulassung übernehmen, auch wenn es ein paar Euronen kostet. Die kommen auch viel schneller dran als ein Normalbürger (hörte ich zumindest). Hier in der beschaulicheren Gegend mit Orten bis maximal 100.000 EW geht es, man ist mitsamt Kennzeichenanfertigung in einer Stunde gut durch.
Hier bei mir (Kreis Mettmann), mach ich online beim Amt einen Termin und gut ist. Dabei kann man auch gleich das Wunschkennzeichen reservieren (20,00€). Habe letzte Woche ein Fahrzeug abgemeldet. Ich kam ohne Termin und hatte eine Nummer gezogen. Die erwartete Wartezeit war ca. eine Stunde. Auf einmal sagte die Dame von der Info: "Wer nur abmelden will, kann auch zu mir kommen. Die gesammte Verweilzeit: 20 min. Toller Service hier.
Ganz zu schweigen von den Firmen, die in der Umgebung der Zulassungstellen ihre Dienste anbieten. Im TV kam ne Sendung, dass das ein richtiges Kartell ist und so die Preise für die Schilder künstlich nach oben getrieben werden.
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