Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Normprüfung Muster für Dokumentation


von Michael M. (aesis)


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Hallo,

ich sitze gerade an meiner 1. CE-Prüfung und habe die für mein Gerät 
gültigen Richtlinien mit den dazu gehörigen Normen überflogen, doch wie 
soll es jetzt weiter gehen?

Ich habe keinen Anhaltspunkt bezüglich der notwendigen Dokumentation.
Naja OK in der Maschinenrichtlinie steht grob in 10 Punkten vorhanden 
sein muss, doch gibt es hierfür kein Muster zum Überfliegen ;).

Bei Niederspannungsgeräten stehen noch weniger Infos zur Doku bereit.
Mich interessiert auch sehr, wie zBsp so ein Prüfbericht auszusehen hat.

Kann wer Tipps geben?

Viele Grüße

aesis

von Willi W. (williwacker)


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Hallo,

zu den Richtlinien gibt es kostenlose Erläuterungen. Schau da mal rein 
und frag dann evtl. noch mal nach.

Willi

von Michael M. (aesis)


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Ich habe mir die zutreffenden Richtlinien durchgelesen und nur 
Aufzählungen zu zu enthaltenden Dokumenten gefunden, doch wie diese zu 
strukturieren sind steht hier natürlich nicht ;).

Leider, denn es wird sicher schon gut aufgebaute Dokumentationen geben, 
welche ich gerne als Muster für meine Dokumentation verwenden wollte.

von Tilo (Gast)


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Es gibt vom IEC Vorlagen.
Die machen aber auch nichts anderes, als die Norm in eine Tabelle zu 
zerlegen, damit man hinter jeden Abschnitt: Passed, Failed oder Not 
Applicable schreiben kann.
Die eigentliche Prüfung ist aber nicht Teil dieser Berichte. zu den 
Prüfungen musst du halt einen Prüfbericht erstellen. Auf diesen verweist 
du dann bei den betreffenden Prüfpunkten und gut.

Die ganzen Dokumente müssen in einer Geräteakte zusammengefasst werden. 
Das kannst do vom prinzip machen wie du willst, es muss nur vollständig 
sein und ein Prüfer muss im Zweifelsfall die Dokumente finden können.

von Michael M. (aesis)


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Gibt es die Vorlagen frei online zu beziehen?
Eigentlich geht es ja genau um die Prüfberichte, wie man die einzelnen 
Punkte abzuarbeiten hat.
zBsp
Kriterium -> Behandlung -> Auswertung

Wer weiß aber, wie jedes Kriterium dokumentarisch festzuhalten ist.

von aesis (Gast)


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Also als Beispiel ist für mich die Norm EN 1037 relevant.
Zu dieser finde ich keine Checkliste.
Ich meine ich könnte mir ja selber eine erstellen und die aufgeführten 
Punkte in einer Tabelle niederschreiben und dann auf einen Prüfbericht 
verweisen.

Ist halt weiterhin die Frage, wie solche Prüfberichte auszuschauen 
haben.

von Tilo (Gast)


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Frei ist in Bezug auf Normen nichts. Da kostet alles Geld.
Wen es eine Prüfreihenfolge gibt, ist diese in der entsprechenden Norm 
beschrieben. Steht dort nichts ist die Reihenfolge frei.
Die Kriterien für eine Prüfung stehen zum größten Teil in den 
entsprechenden Prüfpunkten in der Norm. Zum Teil musst du diese jedoch 
abwandeln.
Wenn eine Norm z.B. eine höchte Umgebungstemperatur von +55°C definiert, 
dein Gerät auf laut Bedienungsanleitung auch bei +70°C zugelassen ist, 
muss bei den entsprechenden Prüfungen die höhere Temperatur verwendet 
werden.

Ein Prüfbericht zu Normprüfungen muss so aussehen wie jeder andere 
Prüfbericht auch. Er muss vollständig alle Angaben beinhalten, damit die 
Prüfung exakt wiederholt werden kann.

von aesis (Gast)


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Wie schaut denn ein normaler Prüfbericht aus?

In der 1037 steht zBsp Einrichtungen zum Trennen müssen folgendes 
sicherstellen:
⎯ eine zuverlässige Trennung [Ausschaltung, Abtrennung];
⎯ eine zuverlässige mechanische Verbindung zwischen dem Stellteil und 
dem(n) Element(en) zum Trennen

Da stellt sich schon die Frage was eine zuverlässige Trennung ist.

Ich hab einen NOT-AUS und einen Hauptschalter. Ich wüsste nicht, was ich 
groß zu dieser Anforderung dokumentieren sollte.

von Tilo (Gast)


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Deine 1037 kenne ich nicht.
Normalerweise gibts in den Normen Bemerkungen, wie einzelne Punkte 
erfüllt werden können. Begriffe die in Normen verwendet werden, werden 
normalerweise auch definiert. Mich würde es wunedern, wenn "zuverlässig" 
nicht definiert ist.

Klar musst du diese Anforderung dokumentieren.
Die richtig Antwort hier wäre, dass ein Not-Aus und Hauptschlater 
verwendet werden.
Dein Not-Aus muss so konstruiert sein, dass dieser zuverlässig trennt. 
Wenn du ein zuglassenes Zukaufteil verwendest, wäre der Nachweis das 
Datenblatt und die dort aufgeührten eingehaltenen Normen.


Hast du die Normen vollständig oder nur von irgendwo Auszüge her?

von aesis (Gast)


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Als Student habe ich die Normen von meiner Bibo für Recherchen.

Es steht meiner Meinung nach sehr oft etwas niedergeschrieben, wo es 
einen großen Interpretationsspielraum gibt.

Kapitel 3 mit den Definitionen beinhaltet zwar eine Definition des 
Trennens, doch was nun unter sicherem und zuverlässigen Trennen 
verstanden wird ist ja nun wieder Interpretationssache.

zBsp sicher: es schaltet innerhalb von 5s oder halt 1h ab
zuverlässig: bei mind. 9/10 Schaltfällen oder halt 1/10

Da könnte man sich ja die Fälle aussuchen, wie man es wollte.

Wenn ich mir die Normen so durchlese muss ich eigentlich nur 
feststellen, dass an sich keine klaren Aussagen getroffen werden, 
wodurch ich nicht wüsste, was ich dazu dokumentieren sollte, da so viel 
interpretiert werden könnte.

Für die tabellarischen Prüfberichte habe ich Muster gefunden, doch wie 
die dokumentarischen Berichte ausschauen habe ich noch kein Muster.

Vll. sehe ich das auch einfach zu eng und man sollte das Ganze "frei 
Schnauze" angehen, doch ob dies die feine Art ist bezweifle ich. Es wird 
sicher nicht ohne Grund dafür Seminare geben.

von Tilo (Gast)


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Du bist Student und machst eine CE-Zulassung im Rahmen von Lehre und 
Forschung?
CE braucht man eigentlich nur, wenn man etwas verkauft. Ich denke nicht, 
dass dafür die Normen der Uni-Bib verwendet werden dürfen.

Normen sind eine Empfehlung, mehr nicht. Es kann sogar sein, dass man je 
nach Gerät gegen Forderungen aus Normen verstoßen muss.
Ein Prüfbericht sieht aus wie ein Prüfbericht. So etwas gibts bereits in 
jeder Firma und dafür gibts interne Richtlinien.

Ich glaube du siehst da nichts zu eng, du solltest jedoch deinen Kopf 
benutzen und nicht erwarten, dass alles vorgefertigt geliefert wird.

von aesis (Gast)


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Im Rahmen einer Studienarbeit ist eine CE-Prüfung zu einer entworfenen 
Maschine gefordert.

Meine Hochschule hat Normenpakete für sich jährlich lizenziert und diese 
darf ich verwenden.

Ich möchte nichts Vorgefertigtes, sondern nur die Inhalte in sachlicher 
Reihenfolge wissen, damit ich nicht unwissentlich wichtige Kapitel 
vergesse.

So wie man auch in der Schule gelehrt bekommt, wie man Protokolle führt, 
so hätte ich das gerne für Prüfberichte ;).

Wo sind die Lehrer hier??? ;D

von Tilo (Gast)


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Alleine die CE-Prüfung wäre vom Umfang her eine eigene Studienarbeit.

Also Nochmal: Der Inahlt ist von dem zu prüfenden Gerät abhängig, eine 
fertige Liste kann dir keiner geben.
Der Inhalt in sachlicher Reihenfolge steht in der Norm.

Hast du dir schonmal über Haftung Gedanken gemacht?

von aesis (Gast)


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Das ist mir schon klar.

Ich habe schon alle zutreffenden Richtlinien und Normen heraus gesucht 
und hab jetzt mal angefangen mir eine Vorlage für Prüfberichte zu 
erstellen und nach dieser werde ich dann die Normen abarbeiten.

Ich glaube auch, dass der Umfang immens ist.

Die Verantwortung trägt der, der unterschreibt ;). Ich unterschreibe 
nichts ;D.

von Dumdi D. (dumdidum)


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aesis schrieb:
> Ich hab einen NOT-AUS

Wenn es eine Maschine ist : schon mal schlecht. Vermutlich wäre ein 
NOT-HALT besser.(In der neuesten Maschinenrichtlinie wird auch nicht 
mehr vom NOT-AUS gesprochen).

Für die Maschinenrichtlinie ist das wichtigste die Gefahrenanalyse. 
Diese sollte während der Entwicklung des Gerätes durchgeführt werden. 
Die Gefahrenanalyse muss dokumentiert werden.

Ansonsten ist der Grundgedanke : Die Maschinen müssen sicher sein. Und 
zwar beim bestimmungsgemäßen und auch beim nicht bestimmungsgemäßen 
Gebrauch. Auch muss der gesamte Lebenszyklus von z.B. Lieferung, Aufbau, 
IBN, Gebrauch, Wartung, Entsorgung in die Gefahrenanalyse eingehen.

von Tilo (Gast)


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aesis schrieb:
> Die Verantwortung trägt der, der unterschreibt ;). Ich unterschreibe
> nichts ;D.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass du deine Studienarbeit unterschreiben 
musst.

von Tilo (Gast)


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dumdi dum schrieb:
> Für die Maschinenrichtlinie ist das wichtigste die Gefahrenanalyse.
> Diese sollte während der Entwicklung des Gerätes durchgeführt werden.
> Die Gefahrenanalyse muss dokumentiert werden.

Spätestens hier wird es vermutlich schwierig, Eine Gefahren- bzw. 
Risikoanalyse darf oft nicht von einer Einzelperson durchgeführt werden.

Wenn du Normen einhalten muss, bei denen ein Entwicklungsprozess 
vorgeschrieben wird, darf eine Person nicht mehr alles machen. So darf 
eine Validierung oft nur von Personen durchgeführt werden, die nichts 
mit der Entwicklung zu tun haben.

Solche Dinge sollten deinem Betreuer eigentlich klar sein. Weiß der, was 
bei Zulassungsprüfungen gemacht werden muss?

von aesis (Gast)


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So wie es mir scheint weiß er gar nichts darüber. Deswegen frage ich ja 
hier nach.

Die Risikobewertung sowie Sicherheitsauslegung ist natürlich 
abgeschlossen, doch so weit ich weiß hat dies nur eine Person getan.

Es handelt sich um keine Maschine für den Endkunden und ist wohl eher 
ein Unikat für die Industrie.

Es ist an sich kein NOT-AUS im Sinne von das die gesamte Maschine 
abgeschalten wird. Durch die Betätigung stoppt das Sicherungssystem alle 
kritischen Vorgänge und es läuft letztlich nur noch das 
Sicherheitssystem.

von Tilo (Gast)


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Ganz ehrlich, du wirst hier Anhaltspunkte bekommen mehr aber auch nicht.
Wenn bei euch keiner die notwendige Qualifikation für eine Zulassung 
hat, solltet ihr die Arbeit von jemand externen machen lassen.

Überhaupt auf die Idee zu komme, so etwas als Teil einer Studienarbeit 
nebenbei machen lassen zu wollen finde ich äusserst fraglich.

von Realist (Gast)


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>>Es ist an sich kein NOT-AUS im Sinne von das die gesamte Maschine
>>abgeschalten wird. Durch die Betätigung stoppt das Sicherungssystem alle
>>kritischen Vorgänge und es läuft letztlich nur noch das
>>Sicherheitssystem.

Woher weisst du dass wenn du weder Risikoanalyse noch Risikobewertung 
gemacht hast??? (tönt zumindest so als hättest dies nicht gemacht...)

P.S. NotHALT statt Notaus tönt besser und v.a. normgerechter...

@Tilo je nach land, in welches die Maschine exportiert wird sieht man 
das nicht so eng... (damit ist natürlich kein Land in Europa oder 
Nordamerika gemeind...) Mal ehrlich, hast du das Gefühl die ganzen 
kleinen Maschinenbauer schauen die Normen so genau an?

von Tilo (Gast)


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Ich denke nicht, dass die kleinen Hersteller alle Normen durchgehen. Die 
werden dann aber auch keine CE-Zeichen anbringen.

Die Frage ob überhaupt entsprechende Prüfungen notwendig sind stellt 
sich hier eigentlich nicht, da es wohl Teil seiner Arbeit ist, eine CE 
Prüfung durchzuführen. Sinnhaftigkeit ist nochmal ein ganz anderes 
Thema.

von aesis (Gast)


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Die Richtlinien sind ja "nur" Richtlinien, die aber für eine CE 
Konformitätsbewertung eingehalten werden muss.

Bedeutet das nun, dass alle unter diese Richtlinie fallende Normen 
eingehalten sein müssen?

Stimmt die 13850 spricht nicht von NOT-AUS, sondern von NOT-HALT.

Ab wann ist euer Meinung nach eine Person qualifiziert, eine derartige 
Prüfung durchzuführen?

von Tilo (Gast)


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Es müssen alle Normen eingehalten werden, die anwendbar sind.

Ich kenne es halt nur von Medizingeräten.
Hier gibt es das MPG, welches eingehalten werden muss. Aus dem MPG 
leiten sich dann die Normen, vor allem die 60601 Familie ab.

Relevant werden Normen etc. eigentlich erst dann, wenn etwas passiert. 
Dann geht es um Haftung und ob der Hersteller alles nach Stand der 
Technik unternommen hat, damit das Produkt sicher ist. Wenn man sich an 
die für das Produkt gültige Normen hält steht man als Hersteller meist 
gut da, weil man davon ausgehen muss, das die Normen den Stand der 
Technik entsprechen.
Wenn man eine Norm nicht beachtet ist das völlig OK, so lange man 
gleubhaft nachweisen kann, dass man eigene Überlegungen und Maßnahmen 
unternommen hat, mit denen man mindestens die gleiche Sicherheit erzielt 
hat. So etwas ist aber aufwendig, man tut sich meist leichter, wenn man 
sich an Normen hält.

Der Unterschied ist nur, dass es bei uns noch eine benannte Stelle gibt, 
die Prüft ob wir alles vollständig gemacht haben, bevor das Produkt in 
Verkehr gebracht werden darf.

Normen sind auch nicht fehlerfrei. In der aktuellen Defibirllatornorm 
ist z.B. ein Prüfaufbau fehlerhaft, dort sind 2Dioden verpolt. In der 
EKG-Norm gibt es den selben Prüfaufbau, dort ist er aber richtig.
Wir haben das dann so gemacht, dass wir den anderen Aufbau genommen 
haben und begründet wieso.
An einer anderen Stelle geht die Defi-Norm immer noch davon aus, dass in 
den Geräten Relais zum trennen verwendet werden. Tatsächlich verwenden 
heute fast alle Hersteller Halbleiter. Die beschriebenen Prüfungen 
würden die Halbleiter zerstören. Die Norm ist hier nicht anwendbar. Hier 
muss man sich dann Gedanken drüber machen, was Sinn der Prüfung sein 
soll und diese dann anpassen oder zeigen, dass durch sicheres Design die 
Prüfung nicht notwendig ist.

Die Frage der Qualifikation ist nicht so trivial. Oft gibt es eine 
Person, welche die Prüfung durchführt und eine 2. PErson, welche ein 
Review durchführt.

von Dumdi D. (dumdidum)


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aesis schrieb:
> Die Richtlinien sind ja "nur" Richtlinien, die aber für eine CE
> Konformitätsbewertung eingehalten werden muss.
>
> Bedeutet das nun, dass alle unter diese Richtlinie fallende Normen
> eingehalten sein müssen?

Fast. Erstmal:

- Es gibt keine Wahlfreiheit, ob CE oder nicht. Für bestimmte jetzt mal 
ganz allgemein genannte 'Gegenstände' muss CE gemacht werden, für alle 
anderen ist es verboten.
- Alle Richtlinien die so einen 'Gegenstand' betreffen müssen unbedingt, 
und uneingeschränkt eingehalten werden.
- Häufig enthalten die Richtlinien den Begriff 'Stand der Technik', 
dieser lässt sich durch Einhaltung der Normen belegen.
Aber: Normen müssen nicht unbedingt eingehalten werden. Wenn es einen 
guten Grund (aus Sicherheitsaspekten) im Einzelfall gibt davon 
abzuweichen, dann darf man das, muss es meiner Meinung nach sogar.

aesis schrieb:
> Die Risikobewertung sowie Sicherheitsauslegung ist natürlich
> abgeschlossen, doch so weit ich weiß hat dies nur eine Person getan.
Dann lass Dir doch mal das Dokument zeigen.

Tilo L. schrieb:
> Die
> werden dann aber auch keine CE-Zeichen anbringen.
Dann wird die Gewerbeaufsicht da aber mal hallo sagen.

aesis schrieb:
> Es handelt sich um keine Maschine für den Endkunden und ist wohl eher
> ein Unikat für die Industrie.

Dann ist die Industrie aber der 'Endkunde'. Wenn die Maschine 'in 
Verkehr gebracht wird, muss der 'Inverkehrbringer' sich um CE kümmern.

von Tilo (Gast)


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> Tilo L. schrieb:
>> Die  werden dann aber auch keine CE-Zeichen anbringen.
dumdi dum schrieb:
> Dann wird die Gewerbeaufsicht da aber mal hallo sagen.
Wenn das Produkt in Verkehr gebracht wird.
Wenn es aus Europa exportiert wird oder es sich um einen Prototypen 
handelt nicht umbedingt.

Im Allgemeinen hast du natürlich recht.

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