Forum: Offtopic Selbstgebaute Geräte über ebay verkaufen?


von J. A. (gajk)


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Hab mal ebay nach Angeboten für externe Phono-Verstärker durchsucht.
Hier ein nettes Angebot, ein Selbstbaugerät:

http://www.ebay.de/itm/Rohren-MM-Phono-Vorverstarker-3x6N9S-3x6SL7-/151104694298?pt=DE_Elektronik_Computer_TV_Video_Elektronik_Verst%C3%A4rker&hash=item232e8aa81a

Da in dem Gerät Röhren zum Einsatz kommen, gibts dort sicherlich 
Hochspannung, 230-V-Versorgung ohnehin.

Darf man so ein Gerät einfach so verticken? Oder muss man zwangsläufig 
irgendwelche Zulassungen haben?

Nich dass ich falsch verstanden werde: Vermutlich ist das Gerät solider 
aufgebaut als so machner Mao-Schrott mit CE-Zeichen.

von Johannes O. (jojo_2)


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Der scheint mehrere von diesen Dingern verkauft zu haben.
http://www.ebay.de/itm/Roehren-MM-Phono-Vorverstaerker-/151070732749

Der Innenaufbau ist zwar ähnlich, insgesamt siehts aber so aus, als 
würde er irgendein Gehäuse wiederverwerten und mit ebenfalls 
wiederverwerteten Bauteilen (siehe Trafo?) das ganze Zusammenbauen.
Die Platine macht auch einen selbstgebauten Eindruck. Der Kühlkörper am 
diesem 3-poligen IC (Spannungsregler?) ist auch bemerkenswert, der fällt 
immer unterschiedlich aus^^


Vermutlich gibts schon Sachen, an die sich ein Verkäufer halten muss. 
Irgendwas bzgl. Elektroschrottverwertung, Sicherheitsnormen (er bringt 
sie Sache ja erstmals in Verkehr).

von Dr. W. (hiwi)


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Johannes O. schrieb:
> er bringt
> sie Sache ja erstmals in Verkehr).

Solange er das nicht gewerblich macht, braucht ihn das nicht jucken.
Ab wie viel Stück man ihm gewerbliches Handeln unterstellen könnte,
weiß ich auch nicht sicher. So ab 30 Stück/Jahr vielleicht?

Der Schutzleiter (Kaltgerätesteckerdose/Gehäuse) sollte als
grün-gelber Draht ausgeführt werden und eine extra Schrauben
mit Mutter aus Messing mit Zahnscheibe bekommen, sonst wäre
es wohl nicht VDE-gemäß. Bisschen gewagt finde ich die
Transformatoren. So ganz ohne zusätzlich Wicklungsisolierung
im Bereich der Lüftungsschlitze würde ich das so nicht machen.

Man müsste mal den Schaltplan sehen und wenn da gefährliche Spannungen
bei den Röhren sind, wäre eine zusätzliche Isolierplatte unter
der Platine sicher nicht verkehrt (Material darunter ist auf den
Bildern nicht identifizierbar).

Müsste es bei Röhrengeräten nicht einen Signalübertrager geben?

Ein Frequenzgangdiagramm, wie man das von Projekten in div.
Zeitschriften kennt, wäre recht aussagekräftig.

Aber Mühe hat er sich gegeben, Respekt.

von Vn N. (wefwef_s)


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Johannes O. schrieb:
> Vermutlich gibts schon Sachen, an die sich ein Verkäufer halten muss.
> Irgendwas bzgl. Elektroschrottverwertung, Sicherheitsnormen (er bringt
> sie Sache ja erstmals in Verkehr).

Richtig. Nicht mal ein CE-Zeichen ist zu erkennen, und das ist 
grundsätzlich zwingend nötig, um Elektronik in den Verkehr zu bringen.

Allerdings müsste er das ganze auch gewerblich verkaufen, unter privat 
fällt das eher nicht mehr.

von Paul B. (paul_baumann)


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>Allerdings müsste er das ganze auch gewerblich verkaufen,
Der müßte gar nichts! Wenn er müßte, würde er die Toilette benutzen.
>unter privat fällt das eher nicht mehr.
Das ist Deine Einschätzung.

Der Erfolg seiner Auktionen gibt ihm Recht -und ich gönne ihm das, weil
er mit seiner Hände Arbeit sein Geld verdient und nicht mit 
Mutmaßungen
und Gesülz.

Das mußte jetzt mal raus....

Paul

von Claus M. (energy)


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Paul Baumann schrieb:
> Der Erfolg seiner Auktionen gibt ihm Recht -und ich gönne ihm das, weil
> er mit seiner Hände Arbeit sein Geld verdient und nicht mit
> Mutmaßungen
> und Gesülz.

Ja, aber leider wird solchen Leuten in Deutschland gerne ein Stein nach 
dem anderen in den Weg geworfen, während die Schwafler abkassieren.

von Vn N. (wefwef_s)


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Paul Baumann schrieb:
>>Allerdings müsste er das ganze auch gewerblich verkaufen,
> Der müßte gar nichts! Wenn er müßte, würde er die Toilette benutzen.
>>unter privat fällt das eher nicht mehr.
> Das ist Deine Einschätzung.

Sobald du etwas herstellst, um es zu verkaufen, ist es sowieso mal 
gewerblich, womit der private eBay-Account schon mal hinfällig ist und 
eine gewerbeanmeldung (erstmal steuerfrei) nötig macht. Was aber das 
kleinste Problem ist, denn bei einem Jahresumsatz von geschätzt über 
20k€ (ca. 60€ Durchschnitt bei den letzten 25 Auktionen, knapp 350 
Bewertungen in den letzten 12 Monaten) liegt er über der Grenze von 
17k5€, bis zu der Steuerbefreiung gilt. Gängige Vorschriften der 
Elektronikproduktion erstmal außen vor.

Paul Baumann schrieb:
> Der Erfolg seiner Auktionen gibt ihm Recht -und ich gönne ihm das, weil
> er mit seiner Hände Arbeit sein Geld verdient und nicht mit
> Mutmaßungen
> und Gesülz.

Schön, dass du das so siehst. Was weder bedeuted, dass es rechtens ist, 
noch, dass es das Finanzamt auch so sieht, wenn es draufkommt.

Claus M. schrieb:
> Ja, aber leider wird solchen Leuten in Deutschland gerne ein Stein nach
> dem anderen in den Weg geworfen, während die Schwafler abkassieren.

Wer wirft hier wem einen Stein in den Weg? Abgesehen davon geht es hier 
nicht um ein paar hundert Euro, es geht hier um ein schönes steuerfreies 
nebeneinkommen. Schön für ihn, wenn keiner draufkommt.
Abgesehen davon geht es hier um Vorschriften, die jeder, der sowas legal 
verkauft, einhalten muss (mit entsprechenden Kosten verbunden). Er 
drückt sich drum.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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vn nn schrieb:
> Sobald du etwas herstellst, um es zu verkaufen, ist es sowieso mal
> gewerblich,

Das ist so nicht korrekt.
Um überhaupt unternehmerisch tätig zu sein (worunter dann auch Gewerbe 
fällt), muss das Ganze "nachhaltig" geschehen (§2(1) UStG).

Verkauft er also wirklich nur eines oder zwei der Geräte und hat keine 
Absicht, das dauerhaft zu betreiben, dann wäre das auch so ok.

Den Gewinn muss er aber natürlich als Einkommen versteuern.

Das nur als Einwurf. Ansonsten hast Du Recht.

Wobei ich (selbst Gewerbetreibender) bei echten Einsteigern (ist hier 
aber natürlich nicht mehr der Fall!) noch ein Auge zudrücken würde. Man 
muss auch auf die Beine kommen dürfen, finde ich. Ja, ohne CE ist böse, 
ohne Gewerbeanmeldung und EAR-Anmeldung auch. Aber man sollte den Leuten 
auch eine Chance geben. Aber natürlich muss man das dann zügig 
nachholen, wenn das geschäft zu laufen beginnt.

Wenn man direkt alle Vorschriften einhalten will, dann hat man als 
jemand, der als Einzelkämpfer vielleicht aus einem Hobby heraus etwas 
entwickelt und produziert heutzutage kaum eine Chance.

Ich finde, man sollte seine Idee zumindest austesten dürfen, ohne, dass 
direkt die Abmahnung ins Haus flattert.

Mit dem ganzen Wust erstickt man sonst viele gute Ideen, bei denen 
einfach das Geld für diese Sachen am Anfang fehlte.

von Dr. W. (hiwi)


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vn nn schrieb:
> Er drückt sich drum.

Er kann sich nur drücken, wenn er es besser wüsste oder machen
könnte, aber ich glaube nicht das der TO vom Fach ist.

Da er ja schreibt, das es ein Selbstbaugerät ist und jeder Käufer
das dann zu akzeptieren hat, dürfte das ganze bestenfalls unter
künstlerischer Freiheit einzustufen sein, mit allen Mängeln die
der Artikel dann noch hat bzw. haben könnte.

von Vn N. (wefwef_s)


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Chris D. schrieb:
> Mit dem ganzen Wust erstickt man sonst viele gute Ideen, bei denen
> einfach das Geld für diese Sachen am Anfang fehlte.

Nur, bei einem Gewinn, der über dem liegt, was manche im Job verdienen, 
sollte man mal drüber nachdenken, das ganze legal zu machen. Nicht nur 
wegen der moralischen Seite, auch aufgrund der Tatsache, dass Verkäufe 
bei eBay ja praktischerweise gleich dokumentiert werden (was offline ja 
nicht der Fall ist und somit die Verfolgung erschwert).

von Dr. W. (hiwi)


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Chris D. schrieb:
> Den Gewinn muss er aber natürlich als Einkommen versteuern.

Wo bei einem Bastler da der Gewinn sein sollte würde mich mal
interessieren. Absetzen kannst du als Privatperson eh nichts,
also wäre theoretisch der Verkaufspreis wohl der Gewinn?
Da könnte ja jeder kommen.

von Vn N. (wefwef_s)


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Dr. Who schrieb:
> Er kann sich nur drücken, wenn er es besser wüsste oder machen
> könnte, aber ich glaube nicht das der TO vom Fach ist.

Wenn ich so viel verkaufe, muss ich mich halt zumindest ansatzweise 
erkundigen. Ich kann ja auch keinen Laden aufmachen und mich drauf 
rausreden, nicht gewusst zu haben, dass dafür ein Gewerbe notwendig ist.

Dr. Who schrieb:
> Da er ja schreibt, das es ein Selbstbaugerät ist und jeder Käufer
> das dann zu akzeptieren hat, dürfte das ganze bestenfalls unter
> künstlerischer Freiheit einzustufen sein, mit allen Mängeln die
> der Artikel dann noch hat bzw. haben könnte.

Aber nun wirklich nicht. Die Dinger werden als funktionierend verkauft, 
also trägt er die Gewährleistung dafür. Weigert er sich, kommt eben der 
Hinweis auf den Rechtsweg, womit sämtliche anderen Probleme, von 
fehlender Gewerbeanmeldung bis zu CE tragend werden.
BTW verkauft er auch nicht selbstgebautes.
Ein paar selbstgebastelde Dinge verkaufen in allen Ehren, aber 
irgendwann hört sich der Spaß auf.

Dr. Who schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Den Gewinn muss er aber natürlich als Einkommen versteuern.
>
> Wo bei einem Bastler da der Gewinn sein sollte würde mich mal
> interessieren. Absetzen kannst du als Privatperson eh nichts,
> also wäre theoretisch der Verkaufspreis wohl der Gewinn?
> Da könnte ja jeder kommen.

Wie Gewinn definiert ist, kannst du bei Wikipedia nachlesen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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vn nn schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Mit dem ganzen Wust erstickt man sonst viele gute Ideen, bei denen
>> einfach das Geld für diese Sachen am Anfang fehlte.
>
> Nur, bei einem Gewinn, der über dem liegt, was manche im Job verdienen,
> sollte man mal drüber nachdenken, das ganze legal zu machen.

Das auf jeden Fall.

Bei dem angesprochenen ebay-Fall würde mein "Welpenschutz" natürlich 
nicht mehr gelten.

von Dr. W. (hiwi)


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vn nn schrieb:
> Wenn ich so viel verkaufe, muss ich mich halt zumindest ansatzweise
> erkundigen. Ich kann ja auch keinen Laden aufmachen und mich drauf
> rausreden, nicht gewusst zu haben, dass dafür ein Gewerbe notwendig ist.
Gewöhnlich schon, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Hängt auch ein
wenig vom Bildungsgrad/-stand ab. So mancher wird tatsächlich noch nie
was vom Gewerbeamt gehört haben, bis es dann mal plötzlich vor der Tür
steht.
> Dr. Who schrieb:
>> Da er ja schreibt, das es ein Selbstbaugerät ist und jeder Käufer
>> das dann zu akzeptieren hat, dürfte das ganze bestenfalls unter
>> künstlerischer Freiheit einzustufen sein, mit allen Mängeln die
>> der Artikel dann noch hat bzw. haben könnte.
>
> Aber nun wirklich nicht. Die Dinger werden als funktionierend verkauft,
> also trägt er die Gewährleistung dafür. Weigert er sich, kommt eben der
> Hinweis auf den Rechtsweg, womit sämtliche anderen Probleme, von
> fehlender Gewerbeanmeldung bis zu CE tragend werden.
> BTW verkauft er auch nicht selbstgebautes.
> Ein paar selbstgebastelde Dinge verkaufen in allen Ehren, aber
> irgendwann hört sich der Spaß auf.
Verkauft wird gewöhnlich eine "vertragswirksam zugesicherte Eigenschaft"
mit Gewährleistung und die kann bekanntlich von "Privaten" auch 
ausgeschlossen werden. Trotzdem wird sich da ein mutiger Liebhaber
finden, der kauft.
> Dr. Who schrieb:
>> Chris D. schrieb:
>>> Den Gewinn muss er aber natürlich als Einkommen versteuern.
>>
>> Wo bei einem Bastler da der Gewinn sein sollte würde mich mal
>> interessieren. Absetzen kannst du als Privatperson eh nichts,
>> also wäre theoretisch der Verkaufspreis wohl der Gewinn?
>> Da könnte ja jeder kommen.
>
> Wie Gewinn definiert ist, kannst du bei Wikipedia nachlesen.
In der Theorie wie man Gewinn zu definieren hat wird dir in der
Praxis das Finanzamt was husten.

vn nn schrieb:
> was offline ja
> nicht der Fall ist und somit die Verfolgung erschwert

kürzlich hab ich von einem Urteil (BFG Münschen)gehört, wo die 
Plattformbetreiber (Ebay,Amazon...)verpflichtet wurden zum Zwecke
der Besteuerung die Daten über den Verkäufer und seine Umsätze
ÜBER 17,5k für die Steuerverwaltung frei zu geben. Also doch nicht so 
schwer...?

von Bernd G. (Gast)


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Die Geschäftsidee ist gar nicht so schlecht.

Er baut das, wonach die Leute schreien (aus welchen Gründen auch immer) 
und
schenkt den Käufern klaren Wein ein (offene Ansicht des leicht 
befremdlich anmutenden Innenaufbaus) und sagt klipp und klar, das es 
eine Bastelei ist.
Das Ganze aus Teilen von Pollin und dem Schuttloch mit einem hohen 
Wiederholteilgrad der Baugruppen und einem letzlich angemessenen Preis.

Ich gönne dem Jungen seine Umsätze.

von Vn N. (wefwef_s)


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Dr. Who schrieb:
> Gewöhnlich schon, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Hängt auch ein
> wenig vom Bildungsgrad/-stand ab. So mancher wird tatsächlich noch nie
> was vom Gewerbeamt gehört haben, bis es dann mal plötzlich vor der Tür
> steht.

Nachdem er ja unter jedem Artikel steif und fest behauptet, nicht 
gewerblich zu handeln, gehe ich davon aus, dass er weiß, was ein Gewerbe 
ist.

Dr. Who schrieb:
> Verkauft wird gewöhnlich eine "vertragswirksam zugesicherte Eigenschaft"
> mit Gewährleistung und die kann bekanntlich von "Privaten" auch
> ausgeschlossen werden.

Ist er aber nicht mehr.

Dr. Who schrieb:
> In der Theorie wie man Gewinn zu definieren hat wird dir in der
> Praxis das Finanzamt was husten.

Bei drei Stück im Jahr wird es ihnen relativ egal sein, da ist es ja 
schon die Ausnahme, wenn man es wirklich versteuert.

Dr. Who schrieb:
> kürzlich hab ich von einem Urteil (BFG Münschen)gehört, wo die
> Plattformbetreiber (Ebay,Amazon...)verpflichtet wurden zum Zwecke
> der Besteuerung die Daten über den Verkäufer und seine Umsätze
> ÜBER 17,5k für die Steuerverwaltung frei zu geben. Also doch nicht so
> schwer...?

Du hast das falsch verstanden, genau das meinte ich ja. Nur, wenn er es 
offline verkaufen würde (z.B. per Mundpropaganda), würde die Verfolgung 
erschwert.

Bernd G. schrieb:
> Ich gönne dem Jungen seine Umsätze.

Wieder die Frage, ob dies das Finanzamt auch tut.

von Dr. W. (hiwi)


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vn nn schrieb:
> Wieder die Frage, ob dies das Finanzamt auch tut.

Die wollen nur die dicken Fische(ab 17k5).

von Vn N. (wefwef_s)


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Dr. Who schrieb:
> Die wollen nur die dicken Fische(ab 17k5).

350 Bewertungen/Jahr * 60€ Durchschnittspreis > 17500

von J. A. (gajk)


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vn nn schrieb:
> Dr. Who schrieb:
>> Die wollen nur die dicken Fische(ab 17k5).
>
> 350 Bewertungen/Jahr * 60€ Durchschnittspreis > 17500

Sind die 17,5k nicht die Grenze für "Kleinunternehmer", die weder MwSt. 
berechnen noch welche ziehen dürfen?

So tragisch ist es dann auch nicht, wenn er für seine C, R, und Teile 
dann halt eine Mehrwertsteuererstattung beantragt und im Gegenzug dann 
seine Teile MIT Mehrwertsteuer verkauft.

Ob es sich bei 17,5k schon um einen sog. "dicken" Fisch handelt, möchte 
ich mal dahingestellt sein lassen.

Macht der Knabe 17,5k Umsatz, dann hat er auch ne Menge Kosten: 
Arbeitsraum, Material, etc. etc. Da wird er kaum Steuern zahlen müssen.

von Dr. W. (hiwi)


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J. Ad. schrieb:
> Macht der Knabe 17,5k Umsatz, dann hat er auch ne Menge Kosten:
> Arbeitsraum, Material, etc. etc. Da wird er kaum Steuern zahlen müssen.

Als Bastler bekommst du die aber nicht zum Absetzen vom FA
anerkannt. Da brauchste dann wenigstens den Gewerbeschein für 
Kleinunternehmer um das machen zu dürfen und dann greifen gleich
die ganzen anderen Geier EAR, CE, vermutlich auch VDE und was
weiß noch alles. Ich denke, ohne Gewerbeschein geht das besser.

von Stefan R. (srand)


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Chris D. schrieb:
> Ja, ohne CE ist böse,
> ohne Gewerbeanmeldung und EAR-Anmeldung auch. Aber man sollte den Leuten
> auch eine Chance geben.

Da die Gesetze dem Verbraucherschutz dienen, sehe ich das weniger locker 
als du.

Wieviele Menschen darf ein Neu-Selbständiger denn so umbringen, bis er 
sich an die Regeln halten muß?

von Dr. W. (hiwi)


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Stefan Rand schrieb:
> Wieviele Menschen darf ein Neu-Selbständiger denn so umbringen, bis er
> sich an die Regeln halten muß?

Einmal. Denn danach sperrt man ihn für lange Zeit erst mal weg.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Interessante Diskussion. Ich habe das ja selbst durchgemacht, angefangen 
mit Bausätzen im kleinen Rahmen. Allerdings von Anfang an mit 
Gewerbeschein und MwSt. Es ist schon heftig, um was man sich da alles 
kümmern muss und was da an Kosten auf einen zukommt. Und das ist über 
die Jahre immer mehr geworden. Ich habe das Gefühl, dass da z.T. von der 
Politik unter dem Einfluss der Lobbyisten bewußt hohe Hürden aufgebaut 
werden, um den Einstieg in den Markt zu erschweren.

Auf der anderen Seite kommt immer mehr Ware per Direktvertrieb aus 
China. Da kümmert sich keiner um Produkthaftung und Verbraucherschutz. 
Die Sachen sind so billig (billig nicht preiswert!), dass man halt im 
Fehlerfall einfach ein neues Teil bestellt. Am Ende gehen daran die 
(kleinen) europäischen Anbieter kaputt. Da fehlt es leider an der 
nötigen Lobby.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Paul B. (paul_baumann)


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Stefan Rand schrob:
>Da die Gesetze dem Verbraucherschutz dienen, sehe ich das weniger locker
>als du.

Dann guck Dir mal diverse Billigeräte an, auf denen stolz das CE-Zeichen
prangt. Das ist ROTZ -und zwar wirklich gefährlicher.

>Wieviele Menschen darf ein Neu-Selbständiger denn so umbringen, bis er
>sich an die Regeln halten muß?


Hast Du noch mehr von solchen intelligenten Suggestivfragen auf Lager?

Paul

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Stefan Rand schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Ja, ohne CE ist böse,
>> ohne Gewerbeanmeldung und EAR-Anmeldung auch. Aber man sollte den Leuten
>> auch eine Chance geben.
>
> Da die Gesetze dem Verbraucherschutz dienen, sehe ich das weniger locker
> als du.

Ist Dir unbenommen.

> Wieviele Menschen darf ein Neu-Selbständiger denn so umbringen, bis er
> sich an die Regeln halten muß?

Keinen - so wie brav angemeldete Leute auch.
Ärger bekommt man übrigens in beiden Fällen - da hilft CE einem wenig.

Baut man Pfusch, ist man immer dran :-)

Ja, das kommt immer wieder: die böse Produkthaftung.
Komischerweise kennt aber niemand jemanden, bei dem das wirklich mal 
relevant war. Und ich lese auch seit Jahren nichts davon in der Presse.
Auch in meinem "Unternehmernetzwerk" gibt nicht einen einzigen, der 
einen solchen Fall gehabt hätte - also sich noch nicht einmal zur Wehr 
setzen musste (geschweige denn hätte zahlen müssen).
Die IHK konnte mir übrigens auch keinen nennen.

Und jetzt überlegt man mal, wieviele Fälle man kennt, bei denen eine 
fehlende EAR-Anmeldung den Verbraucher geschützt hat. Ebenso wie die 
Batterie- und Verpackungsverordnung, der fehlende IHK-Beitrag und nicht 
gezahlte Marginalsteuern.

Wenn deutlich auf Privatverkauf hingewiesen wird, kann man auch nicht 
von einer Täuschung sprechen - denn der Verbraucher kann ja eventuell 
lesen und weiss also, dass er kein Widerrufsrecht und auch keine 
Gewährleistungsansprüche hat.

Unfair ist das Ganze nur uns anderen Unternehmern gegenüber, die das 
alles brav zahlen.

Und trotzdem bin ich dafür, Leute mit Mut und Ideen anfangs vor diesem 
ganzen Kram zu schützen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Thorsten Ostermann schrieb:
> Interessante Diskussion. Ich habe das ja selbst durchgemacht, angefangen
> mit Bausätzen im kleinen Rahmen. Allerdings von Anfang an mit
> Gewerbeschein und MwSt. Es ist schon heftig, um was man sich da alles
> kümmern muss und was da an Kosten auf einen zukommt. Und das ist über
> die Jahre immer mehr geworden. Ich habe das Gefühl, dass da z.T. von der
> Politik unter dem Einfluss der Lobbyisten bewußt hohe Hürden aufgebaut
> werden, um den Einstieg in den Markt zu erschweren.

Davon bin ich mittlerweile überzeugt :-(
Insbesondere die EAR-Geschichte ist mir damals ganz übel aufgestoßen.
Du kennst noch den guten Herrn, der der Stiftung als erstes vorsaß? Den 
mit Bart? Den habe ich damals auf IHK-Veranstaltungen erleben dürfen.

Da kamen so schöne Sprüche wie: "Ja, wenn Sie nicht einmal die 500 Euro 
für die Registrierung haben, dann sollten Sie besser das Unternehmen 
dichtmachen." Dass es bei den 500 Euro bei weitem nicht blieb, erwähnte 
er natürlich nicht.

Mittlerweile gibt es glücklicherweise entsprechende Komplettpakete - 
aber auch da ist man schnell mit 200-300 Euro pro Jahr dabei.

Und dann möchte man anfangs nur ein paar Bausätze verkaufen, weil man 
eine pfiffige Idee hatte und einfach mal gucken möchte, ob es dafür 
einen Markt gibt. Kennst Du ja selbst.

> Auf der anderen Seite kommt immer mehr Ware per Direktvertrieb aus
> China. Da kümmert sich keiner um Produkthaftung und Verbraucherschutz.
> Die Sachen sind so billig (billig nicht preiswert!), dass man halt im
> Fehlerfall einfach ein neues Teil bestellt. Am Ende gehen daran die
> (kleinen) europäischen Anbieter kaputt. Da fehlt es leider an der
> nötigen Lobby.

Richtig - andere Länder kümmern sich wenig darum.

Mit diesen ganzen Sachen würgt man kreative Köpfe schon im Vorfeld ab.

Für ein Land, das von Ideen, Bastlern und Tüftlern lebt (denn sonst gibt 
es hier nix), ist das fatal.

von J. A. (gajk)


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Könnte man die Geräte nicht ausdrücklich als "defekt/für Bastler" 
verkaufen und in der Beschreibung reinschreiben, dass der Hund leider 
den Stecker der Kaltgerätezuleitung abgebissen hat...

Dann würde das Risiko doch auf den Käufer übergehen, oder? Bei Bausätzen 
von ELV oder Conrad haften die ja auch nicht dafür, wenn der Kunde damit 
nen Kurzen verursacht.

von J. A. (gajk)


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EAR, ist das diese Altgerätegeschicht?

Die Geräte werden doch ohnehin als "gebraucht" nach Afrika verschippert 
und dort von ahnungslosen Afrikanern unter extremer 
Gesundheitsgefährdung abgefackelt um an die Metalle zu kommen.

von Timm T. (Gast)


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J. Ad. schrieb:
> Die Geräte werden doch ohnehin als "gebraucht" nach Afrika verschippert

Nicht unbedingt. Auch hier wird auseinandergenommen. Allerdings bezahlt 
der Recycler für die Container, die er bekommt, und kann dann nur 
hoffen, dass er genug hochwertiges Material zum recyclen hat, was im 
Geld einbringt, um seine Leute zu bezahlen.

Da frag ich mich, warum bezahl ich an die EAR für die Entsorgung, wenn 
der Recycler für die Entsorgung nochmal bezahlt.

von J. A. (gajk)


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Timm Thaler schrieb:

> hoffen, dass er genug hochwertiges Material zum recyclen hat, was im
> Geld einbringt, um seine Leute zu bezahlen.

Ich hab die TV-Sendungen immer so verstanden, dass die Afrikaner sich 
selber über den Schrott hermachen "dürfen" und hernach das rausgeholte 
Kupfer nach Gewicht bezahlt wird.

Die Rentenversicherung für die Afrikaner können sich die Entsorger schon 
mal sparen...

von Dr. W. (hiwi)


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J. Ad. schrieb:
> Die Rentenversicherung für die Afrikaner können sich die Entsorger schon
> mal sparen...

Vollzeit-Angestellte beim deutschen Recycler zu finden würde ich
mal als illosorisch ansehen. Das werden wohl alles Mini-Jobber
und Aufstocker sein, halt Leute, die nix gelernt haben und glücklich
über jeden Job sind. Rentenversicherung kann sich da der Chef sparen.

Chris D. schrieb:
> Wenn deutlich auf Privatverkauf hingewiesen wird, kann man auch nicht
> von einer Täuschung sprechen - denn der Verbraucher kann ja eventuell
> lesen und weiss also, dass er kein Widerrufsrecht und auch keine
> Gewährleistungsansprüche hat.

Ne, Ausschluss von der Gewährleistung und Widerruf gibts nur mit einer 
verständlichen Willenserklärung im Vertrag. Privatverkauf ist KEINE 
Willenserklärung die da Prozessfest die Gewährleistung ausschließen
würde.

von Lothar S. (loeti)


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Kleiner Hinweis:
Die Haftung für grob fahrlässig kann man nicht ausschließen, auch nicht 
mit Privatverkauf.

Das fehlende CE-Zeichen ist kein Problem, solange es sich wirklich um 
einen Hobby-Verkäufer* handelt, aber sehr wohl eine fehlende elektrische 
Sicherheit.
Die muß auch ein Hobbyist beachten sonst macht er sich strafbar.

Grüße Löti

*Die Duldungsgrenze liegt da bei ca. 60 Verkäufen im Jahr und 5.400€.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Hallo Lothar!

> Das fehlende CE-Zeichen ist kein Problem, solange es sich wirklich um
> einen Hobby-Verkäufer* handelt, aber sehr wohl eine fehlende elektrische
> Sicherheit.

> *Die Duldungsgrenze liegt da bei ca. 60 Verkäufen im Jahr und 5.400€.

Das ist individuell sehr unterschiedlich. Wenn jemand gebrauchte 
Textilien verkauft wären auch 100 Teile sicherlich unproblematisch. Bei 
Neuware, die nur im industriellen Umfeld verwendet wird, reichen ggf. 
schon wenige Teile, um als gewerblich handelt eingestuft zu werden. Und 
wenn Teile extra für den Weiterverkauf angefertigt werden, ist die 
Schwelle auch sehr niedrig.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Lothar S. (loeti)


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> Das ist individuell sehr unterschiedlich.

Also vom Geld her ist die Schwelle einfach 12x450€ (seit Januar) und bei 
der Stückzahl darf ein Hobbyisten 5 Verkäufe pro Monat keinesfalls 
überschreiten, außer er verkauft nur Platinen mit Bauanleitung z.B., 
sonst wird gewerbsmäßiges Handel angenommen.
(Ist von meinen Rechtsanwalt, da gibt's Musterurteile.)

Wenn Du eine Wohnung* oder eine Erbschaft auflöst kann die Anzahl und 
die Summe höher sein.

Grüße Löti

*Sollte aber dem Finanzamt gegenüber nachweisbar sein und bei der 
Erbschaftssteuer angegeben!

von Dr. W. (hiwi)


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Lothar S. schrieb:
> (Ist von meinen Rechtsanwalt, da gibt's Musterurteile.)

...und das in jedem Bundesland anders.

von Lothar S. (loeti)


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Sagen wir mal so, der Richter ist an ein Musterurteil nicht zwingend 
gebunden, anders als bei einen Gesetz oder Verordnung, es bleibt also 
eine Grauzone.

Die Gewerbeaufsichtsämter halten sich aber meist schon an die 5400€ da 
der KleinscheiX eh nix bringt und Sondereinkünfte bis 850€ jährlich 
müssen von Privatleuten in der Steuererklärung auch nicht ausgewiesen 
werden... .

Man kann seine Weihnachtskrippen oder Ostersträuße am Weihnachts-/
Ostermarkt also bedenkenlos verkaufen... .

Der vom TE vorgestellte Fall sprengt aber eindeutig diesen Rahmen... .

Grüße Löti

von Dr. W. (hiwi)


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Lothar S. schrieb:
> Man kann seine Weihnachtskrippen oder Ostersträuße am Weihnachts-/
> Ostermarkt also bedenkenlos verkaufen... .

Wenn du ne Verkaufsbude aufstellen willst, wirste wohl ohne Schein
gar keinen Platz bekommen. Da ist die Verwaltung gnadenlos.

von Hannes L. (hannes)


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Dr. Who schrieb:
> Lothar S. schrieb:
>> Man kann seine Weihnachtskrippen oder Ostersträuße am Weihnachts-/
>> Ostermarkt also bedenkenlos verkaufen... .
>
> Wenn du ne Verkaufsbude aufstellen willst, wirste wohl ohne Schein
> gar keinen Platz bekommen. Da ist die Verwaltung gnadenlos.

Auch auf'm Flohmarkt???
Was Anderes ist gelegentlicher Verkauf in der Bucht auch nicht.

...

von Dr. W. (hiwi)


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Hannes Lux schrieb:
> Auch auf'm Flohmarkt???

Verkaufts du Weihnachts- oder Osterzeugs auf dem Flohmarkt?
Wie da sie Regeln sind, weiß ich nicht, aber da haben viele Verkäufer
auch schon ihren Stammplatz. Wird wohl zumindest eine kleine Platzgebühr
kosten, aber Gewerbeschein, denke ich mal, ist wohl nicht erforderlich.
Mit Ebay haben Flohmärkte sowieso ihren Reiz verloren.

von Paul B. (paul_baumann)


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Dr.Who schrabte:
>Wird wohl zumindest eine kleine Platzgebühr
>kosten,
Kostet es. Meist 2-3 Euro pro Meter Standplatzbreite

>aber Gewerbeschein, denke ich mal, ist wohl nicht erforderlich.
Da denkst Du richtig.

>Mit Ebay haben Flohmärkte sowieso ihren Reiz verloren.

Aber ganz im Gegentum! Man hat nämlich den Gegenstand des Interesses
unmittelbar in der Hand und kann unmittelbar mit dem Verkäufer
handeln.

Nachtreten und Rachebewertungen gibt es da nicht, die Leute sind
durch die Öffentlichkeit gezwungen sich wie normale Menschen zu
benehmen.

Das Interesse ist so groß, daß die Besucher nur noch die Arme 
anzuwinkeln
brauchen, um über den Platz getragen zu werden.
;-)

MfG Paul

von Vn N. (wefwef_s)


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J. Ad. schrieb:
> Sind die 17,5k nicht die Grenze für "Kleinunternehmer", die weder MwSt.
> berechnen noch welche ziehen dürfen?

Ab 17,5k sind Steuern fällig, richtig.

J. Ad. schrieb:
> Macht der Knabe 17,5k Umsatz, dann hat er auch ne Menge Kosten:
> Arbeitsraum, Material, etc. etc

Ja ne ist klar. Ein paar Platinen neben der Spüle ätzen und danach 
handbestücken, das ganze dann in ein Gehäuse Schrott, as braucht ja ne 
regelrechte Fertigungsstraße.

J. Ad. schrieb:
> Könnte man die Geräte nicht ausdrücklich als "defekt/für Bastler"
> verkaufen und in der Beschreibung reinschreiben, dass der Hund leider
> den Stecker der Kaltgerätezuleitung abgebissen hat...

Das beseitigt zwar das Problem mit der Gewährleistung, die 20000€ an der 
Steuer vorbei bleiben.

Lothar S. schrieb:
> Das fehlende CE-Zeichen ist kein Problem, solange es sich wirklich um
> einen Hobby-Verkäufer* handelt, aber sehr wohl eine fehlende elektrische
> Sicherheit.
> [...]
> *Die Duldungsgrenze liegt da bei ca. 60 Verkäufen im Jahr und 5.400€.

Wo er ja drüberliegt.

von Bernd G. (Gast)


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> Wo er ja drüberliegt.

Dann fass' dir ein Herz und scheiß ihn an. Oder lasse es bleiben und 
friss deinen Frust über die Chuzpe anderer in dich hinein.
Diese endlosen Diskussionen selbsternannter Sittenrichter sind 
widerlich.
Entweder handeln oder schweigen.

von Dr. W. (hiwi)


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Bernd G. schrieb:
> ...und scheiß ihn an.
Mehr als ein Ordnungsgeld und Unterlassungsverfügung wird da
dann nicht bei raus kommen. Jedenfalls wäre dann mal wieder
eine Existenz zerstört und dem Sozialsystem ein neues Opfer
zugeführt. Deutschland, was willst du mehr?

von Vn N. (wefwef_s)


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Bernd G. schrieb:
> Diese endlosen Diskussionen selbsternannter Sittenrichter sind
> widerlich.

Die einzigen, die hier immer wieder aufs neue was schönreden wollen, 
sind Leute wie du, die es auf irgend eine Art und weise rechtfertigen 
wollen. Alle anderen diskutieren nicht, sondern legen von beginn an 
klipp und klar die Rechtslage dar. Da gibts nicht viel zu diskutieren.

Bernd G. schrieb:
> Dann fass' dir ein Herz und scheiß ihn an. Oder lasse es bleiben und
> friss deinen Frust über die Chuzpe anderer in dich hinein.
> [...]
> Entweder handeln oder schweigen.

Süß. Abgesehen davon, dass ich nicht vorhabe, grundlos das 
Denunziantentum zu fördern, hast du mir erstens gar nichts zu sagen, und 
solltest zweitens mal nachdenken, warum hier diskutiert wird. 
Vielleicht, weil der TS gefragt hat, ob es rechtens ist?
Wenn es dir nicht passt, kannst du den Thread ja ignorieren.

Dr. Who schrieb:
> Jedenfalls wäre dann mal wieder
> eine Existenz zerstört und dem Sozialsystem ein neues Opfer
> zugeführt.

Ach? Kannst du dies genauer ausführen?
Da er ja kein Gewerbe angemeldet hat, muss er ja entweder einen 
reichtigen Job auch haben, oder er bezieht Rente bzw. ALG. In letzterem 
Falle lebt er sowieso schon vom Sozialstaat (auch noch zu unrecht). Auch 
bei den anderen wärer es ja nur eine Nebeneinkunft (dafür eine saftige).

von Holm T. (Gast)


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Brems mal wieder. Es besteht Diskussionsbedarf, allerdings nicht über 
das arme Schwein das sich für viel Arbeit einen kleinen Groschen in der 
Bucht dazuverdient, sondern um speziell die deutsche Regelung der 
Alteräteverordnung sammt dieser unsäglichen Stiftung EAR.
Nichts an dieser Stiftung funktioniert so wie es sollte (dazu muß man 
mal in andere Länder gucken), diese Stiftung ist ein Musterbeispiel der 
Korruption und des Lobbyismus. Das Gesetz sollte hier diskutiert bzw. in 
Frage gestellt werden, Nichts Anderes.

Selbst wenn der Typ vom Sozialstaat lebt (und damit wohl "Fettlebe" hat) 
tut er in seiner Freizeit etwas Sinnvolles und er schafft Werte (wie 
hoch die auch sein mögen). Leute die auf der faulen Haut liegen und sich 
für RTL DSDS interessieren mag ich deutlich weniger.

Gruß,

Holm

von J. A. (gajk)


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vn nn schrieb:
> J. Ad. schrieb:
>> Sind die 17,5k nicht die Grenze für "Kleinunternehmer", die weder MwSt.
>> berechnen noch welche ziehen dürfen?
>
> Ab 17,5k sind Steuern fällig, richtig.
>

Wenn wir über "Steuern" reden müssen wir schon zwischen Umsatzsteuer und 
Einkommenssteuer unterscheiden.

Einkommenssteuer muss man schon ab ca. 8000 € zahlen.

Umsatzsteuer muss man BERECHNEN, wenn der Umsatz größer als 17,5k ist. 
Dem gegenüber stehen Forderungen ans Finanzamt für Umsatzsteuer, die man 
für den Kauf von Waren etc. bezahlt hat. Beide Posten werden verrechnet.

von Dr. W. (hiwi)


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Holm Tiffe schrieb:
> Es besteht Diskussionsbedarf, allerdings nicht über
> das arme Schwein das sich für viel Arbeit einen kleinen Groschen in der
> Bucht dazuverdient, sondern um speziell die deutsche Regelung der
> Alteräteverordnung sammt dieser unsäglichen Stiftung EAR.

Eben nicht, denn der TO hat ja dieses "arme Schwein" argumentativ
eingebracht. Von EAR ist da noch gar nicht die Rede. Das hat später
ein anderer User (Chris D.) in die Diskussion gebracht.
Darüber gibts schon genug andere Threads und in die Richtung sollte
dieser Beitrag jetzt nicht abdriften. Privat ist EAR nämlich kein Thema.

vn nn schrieb:
> Alle anderen diskutieren nicht, sondern legen von beginn an
> klipp und klar die Rechtslage dar.

"Klipp und Klar" halte ich für übertrieben. Eher ist es die rechtliche
Sichtweise von Einigen hier zu diesem Thema, aber die muss nicht
zutreffen, da keiner juristisch ausgebildet sein dürfte, oder
es mal durch die juristischen Instanzen gejagt hat. Dazu
ist das Rechtsproblem auch wieder zu komplex.

J. Ad. schrieb:
> Einkommenssteuer muss man schon ab ca. 8000 € zahlen.
Umsatz oder Gewinn?
> Umsatzsteuer muss man BERECHNEN, wenn der Umsatz größer als 17,5k ist.
> Dem gegenüber stehen Forderungen ans Finanzamt für Umsatzsteuer, die man
> für den Kauf von Waren etc. bezahlt hat. Beide Posten werden verrechnet.

Nur wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, soweit ich mich da noch 
erinnere.

von J. A. (gajk)


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Dr. Who schrieb:

> J. Ad. schrieb:
>> Einkommenssteuer muss man schon ab ca. 8000 € zahlen.
> Umsatz oder Gewinn?

Gewinn!

>> Umsatzsteuer muss man BERECHNEN, wenn der Umsatz größer als 17,5k ist.
>> Dem gegenüber stehen Forderungen ans Finanzamt für Umsatzsteuer, die man
>> für den Kauf von Waren etc. bezahlt hat. Beide Posten werden verrechnet.
>
> Nur wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, soweit ich mich da noch
> erinnere.

Jeder, der Ust. abführt ist auch vorsteuerabzugsberechtigt. Unter 17,5k 
kann man sich halt über diese Kleinunternehmerregelung von der 
Ust-Geschichte insgesamt befreien lassen - oder sie explizit auch 
beantragen (damit die Firma nicht für jeden Depp als "kleiner Fisch" 
erkennbar ist).

Die Frage ist natürlich, ob man genug Material etc. zusammenbringt, 
damit man etwas davon hat. Ein Schmied, der Eisenstangen und Schrauben 
kauft hat da mehr davon als ein Schriftsteller, bei dem höchsten mal das 
Farbband auf der Schreibmaschine alle geht.

Andererseits: Beim Autokauf als Firmenauto gehen die 19% natürlich 
gleich in einem Rutsch ab... Da muss man dann schon viele Kleingeräte 
verticken, um dann nach und nach die Ust. wieder zusammenzukriegen.

von Georg W. (gaestle)


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Ein entfernter Bekannter hat schon einmal unangekündigten und sehr 
unangenehmen Besuch bekommen, nachdem er einen größeren Posten alten 
Krempels aufgearbeitet und bei Ebay als privater Verkäufer verkauft 
hatte ohne dies in seinen Steuererklärungen deklariert zu haben. Es gab 
eine Hausdurchsuchung, eine saftige Nachzahlung inkl. Zinsen und eine 
Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
Es gibt angeblich eine Software, welche Kandidaten für solche Maßnahmen 
herausfiltert. Ebay muss dann die Daten des Accountinhabers herausgeben. 
Wenn dieser dann nichts plausibles versteuert hat gibt es den o.G. 
Ärger.

Und unser Freund hier handelt eindeutig gewerblich (die Absicht einen 
Gewinn erzielen zu wollen reicht bereits aus). Dass diese unsägliche EAR 
in solchen Fällen tätig wird habe ich noch nie gehört, aber ein 
Mitbewerber könnte es durchaus werden. In Sachen Haftung und 
Konsumentenschutz gelten andere Maßstäbe als steuerrechtlich.

Die 17500 EUR sind die sog. Kleinunternehmerregelung, die lediglich bei 
der Umsatzsteuer gilt. Sie muss auch erst beantragt werden.

CE kann er in Eigenregie machen. Da das Gerät mit Netzspannung arbeitet 
muss m.W. eine Prüfung von Schutzleiter und Isolation durchgeführt 
werden.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Georg W. schrieb:

> Die 17500 EUR sind die sog. Kleinunternehmerregelung, die lediglich bei
> der Umsatzsteuer gilt. Sie muss auch erst beantragt werden.

Andersherum :-)

Unter 17500€ Umsatz gilt erst einmal die Kleinunternehmerregelung. Man 
kann auch direkt zur USt. optieren. Das bindet einen dann aber auch für 
fünf Jahre.

Habe ich damals direkt gemacht, da ich anfangs fast nur Industrie- (bzw. 
genauer vorsteuerabzugsberechtigte) Kunden hatte.

von J. A. (gajk)


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Chris D. schrieb:

> Habe ich damals direkt gemacht, da ich anfangs fast nur Industrie- (bzw.
> genauer vorsteuerabzugsberechtigte) Kunden hatte.

Drum wird diese Kleinunternehmerreglung auch oft stark überschätzt. Bei 
Industriekunden fährt man MIT Ust besser, weil man dann bei den 
Bauteilen etc. die Vorsteuer ziehen kann. Der Industrie ist die Ust 
wurscht, weil sie die ja wieder als Vorsteuer abzieht.

Einziger Vorteil ist, wenn man nur Privatkunden hat und wenig Material 
kaufen muss.

von Paul B. (paul_baumann)


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Georg schrub:
>Und unser Freund hier handelt eindeutig gewerblich (die Absicht einen
>Gewinn erzielen zu wollen reicht bereits aus)

Es wird wohl bei Ebay Niemanden geben, der die Parole ausgibt:
"Niemand hat die Absicht, einen Gewinn zu erzielen!"

(Ach halt -das war ja etwas Anderes...)
;-)

>Da das Gerät mit Netzspannung arbeitet
>muss m.W. eine Prüfung von Schutzleiter und Isolation durchgeführt
>werden.

Ja, richtig. Das kann er mit einem Schutzleiterprüfgerät und mit
einer Isolationsmessung machen. Wenn er eine Elektrofachkraft ist,
dann darf er das sogar machen.

MfG Paul

von Dr. W. (hiwi)


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Paul Baumann schrieb:
> Wenn er eine Elektrofachkraft ist,
> dann darf er das sogar machen.

Der darf dann auch Geräte gamäß BGV-A3 bauen und reparieren.

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) kann auch Messungen
nach BGV-A3 machen, aber bauen und reparieren von Geräten eher nicht,
auch gilt das nur im gewerblichem Bereich.


Was wohl passieren würde, wenn man den Knaben (alton-52) mal auf diese 
Diskussion hinweisen würde?

Paul Baumann schrieb:
> (Ach halt -das war ja etwas Anderes...)
> ;-)

Ob virtuelle oder reale Mauern, ist doch Hose wie Jacke.;-b

von Paul B. (paul_baumann)


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Dr. Who schrieb:
>Was wohl passieren würde, wenn man den Knaben (alton-52) mal auf diese
>Diskussion hinweisen würde?

Versuch's doch mal...
Wenn Du bei Ebay angemeldet bist, kannst Du ja Kontakt mit dem Nutzer
aufnehmen.

Vielleicht bekommt Du ein solches Bild als Antwort:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/75/Goetz_von_Berlichingen_in_Weisenheim_am_Sand.jpg

;-)
MfG Paul

von Vn N. (wefwef_s)


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Holm Tiffe schrieb:
> Brems mal wieder. Es besteht Diskussionsbedarf, allerdings nicht über
> das arme Schwein das sich für viel Arbeit einen kleinen Groschen in der
> Bucht dazuverdient, sondern um speziell die deutsche Regelung der
> Alteräteverordnung sammt dieser unsäglichen Stiftung EAR.

Nicht nur, dass EAR erst viel später ins Spiel kam, ist dein kleiner 
Groschen wohl mehr, als manche verdienen.

von Holm T. (Gast)


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Mein kleiner Groschen? Sorry, ich habe ne Firma und ich arbeite mit Ust.

Auf die EAR will ich deswegen hinaus, weil deren Gebühren (und 
Gewinnstrucktur -> Lotterie) jedem solchen kleinen armen Schwein die 
Existenzgrundlage entzieht, was wohl auch der eigentliche Zweck der EAR 
ist.

Was war falsch daran, dass Einmannfirmen Kleinstgeräte z.B. für die 
Weichensteuerung einer Modelleisenbahn über Ebay vertickten?
Schutzgüte? Eher nicht bei Kleinspannungen, Elektronikschrott? Eher 
nicht bei mengen unter 5Kg/a. Mangelnder Verbraucherschutz? Eher nicht 
bei der Kostenklasse..

Es wahr ziemlich eindeutig die einmalige Möglichkeit für die dicken 
Elektronikkonzerne unbeliebte Konkurrenz der "Krauter" aus dem Weg zu 
räumen, das kann man schon daran ersehen das es da bis heute keine 
praktikable Kleinmengenregelung gibt.

Ich entwickle und baue Prototypen, aber ich tauche tunlichst nicht als 
"in Verkehr Bringer" elektronischer Geräte auf. Die Rute können sich 
Andere über den Arsch binden.

Gruß,

Holm

von Georg W. (gaestle)


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Paul Baumann schrieb:
> Es wird wohl bei Ebay Niemanden geben, der die Parole ausgibt:
> "Niemand hat die Absicht, einen Gewinn zu erzielen!"
>
> (Ach halt -das war ja etwas Anderes...)
> ;-)
Nur verkauft er keinen für ihn entbehrlichen Krempel (der auch für 
andere Zwecke als zum Weiterverkauf angeschafft wurde), sondern eigens 
zum Verkauf angefertigte Geräte. Im ersten Fall wird kaum jemand einen 
Gewinn erzielen (d.H. mehr als den Kaufpreis erlösen), und wenn doch 
gibt es eine Freigrenze. Das wäre dann ein privates 
Veräußerungsgeschäft.

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