Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fahrtkosten und Pendlerpauschale


von Max (Gast)


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Hallo,

habe ein Angebot von Ferchau und bekomme Fahrkosten gezahlt. Zudem kann 
ich die Pendlerpauschale als Dienstreise doppelt absetzen (hin und 
zurück). Sind die Fahrkosten nun zusätzlich zur Pendlerpauschaule und 
wirkt sich das negativ auf die aus.

von Otto (Gast)


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Max schrieb:
> habe ein Angebot von Ferchau und bekomme Fahrkosten gezahlt. Zudem kann
> ich die Pendlerpauschale als Dienstreise doppelt absetzen (hin und
> zurück). Sind die Fahrkosten nun zusätzlich zur Pendlerpauschaule und
> wirkt sich das negativ auf die aus.

wenn du die Fahrtkosten, normalerweise 30 Cent pro km, von der Firma 
bezahlt kriegst, darfst Du die Fahrten natürlich NICHT NOCHMAL beim 
Finanzamt absetzen. Das wäre Betrug. Außerdem musst auch bei der 
Steuererklärung angeben was du so bekommen hast an steuerfreien Bezügen, 
daher können die auch merken, dass du doppelt kassieren willst.

Pendlerpauschale bekommst du also keine, wenn die Firma das pendeln 
bezahlt.

von Ich (Gast)


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Max schrieb:
> Sind die Fahrkosten nun zusätzlich zur Pendlerpauschaule und
> wirkt sich das negativ auf die aus.

Du muss beim Finanzamt die Fahrtkosten durch den Arbeitgeber angeben, 
die sind dann meistens als steuerfrei gezahlten Beträge auf dem 
Lohnsteuerausdruck angegeben.

von Progger (Gast)


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Wobei nochmal klar herausgestellt werden muss, dass daran NICHTS 
steuerfrei ist. Wenn der AG mehr zahlt, sei es an Wohnung, Pauschalen 
oder Fahrtkosten, als man geltend machen kann, kommt man in die 
Besteuerung!

Nach drei Monaten z.B. wird aus dem Projektort der regelmässige 
Arbeitsplatz und damit fallen die 24 Euro Verpflegung weg. Ich wette, 
das hat Ferchau Dir nicht gesagt.

Bei den 30 Cent ist es natprlich ein Nullsummenspiel, wenn man nach 
weisen, kann, dass man dort keinen eigenen Arbeitsplatz hat, was in der 
Regel ja so ist. Dann und nur dann gelten die vollen km! Wenn man dort 
aber eine Wohnung nimmt ist es Essig, denn die Fahrten von Wohnung zur 
Zweitwohnung sind nur einzeln anzusetzen.

Ich würde keine Fahrtkosten von der Firma verlangen, sondern mehr 
Brutto! Dann kann ich die Fahrten als Entfernungspauschale ansetzen, 
auch wenn ich nicht gefahren bin (zulässig!) und setze alles bei der 
Steuer ab. Das tut zunächst nicht viel, ist aber relevant für das RV 
Butto und da muss der AG eben auch noch 10% RV draufzahlen! Bei geringen 
Brutto fällt sogar auch nich mehr KV an!

Im Schnitt sind das 4-6 Euro netto am Tag mehr! Wenn man ein ganzes Jahr 
für die Heinis tätig ist, sind das weit über 1000 netto! UNd genau das 
ist der Grund, warum die sehr gerne Fahrtkosten erstatten.

von Progger (Gast)


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Tippfehler: Es fällt auch"noch" KV an. Wer z.B. beim Zeitareiter nur 40k 
verdient, ist noch nicht an der Bemessungsgrenze. Auf jeden Euro mehr 
brutto fallen rund 17 Cent Soziales an, den der AG zahlen muss.

von Marx W. (Gast)


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Max schrieb:
> Sind die Fahrkosten nun zusätzlich zur Pendlerpauschaule und
> wirkt sich das negativ auf die aus.

Kommt drauf an!

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