Forum: Offtopic Platinen aus Singapur beim Zoll beschlagnahmt


von Andre S. (andre-s)


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Hallo,

ich habe 2 bestückte Platinen (Flightcontroller für Multicopter) im 
Ausland bestellt, diese wurden aus Singapur verschickt.

Bei der Abholung im Zollamt wurde bemängelt das auf den Platinen kein CE 
Zeichen aufgedruckt ist. Meine Optionen waren dann Paket zurück an 
Absender, Vernichtung der Platinen oder Prüfung durch BNetzA und dann 
evtl. auch Vernichtung wenn BNetzA nicht zustimmt.

Ist dieses vorgehen so korrekt? Was wäre wenn ich diese Platinen 
gewerblich einführen möchte und hier selbst CE zertifizieren lasse 
möchte, laut Auskunft vom Zoll würde ich sie trotzdem nicht bekommen - 
das heisst ich könnte sie ja auch hier nicht prüfen lassen.

Wer hat auch schon solche Erfahrungen mit dem Zoll machen können?

André

: Verschoben durch User
von Dirk (Gast)


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Nimm ein paar Klebe-CE-Sticker mit und ein selbstgedrucktes 
Selbstauskunft-Formular. Bein Zollamt spielst du den Importeur und 
klebst die CE-Zeichen drauf. Damit bist du verantwortlicher Importeur 
mit allen Haftungsrisiken und der Zoll sollte zufrieden sein.

von Dummy (Gast)


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Das sind Elektronik-Prototypen (Bausatz?), offensichtlich kein 
Consumer-Gerät. Sammlerstück. Du betreibst es gar nicht.

von MWS (Gast)


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Das Schlüsselwort dürfte "freier Verkehr" sein, Zitat:

> Die Überführung von eingeführten Waren in den freien Verkehr ist nur
> zulässig, wenn diese in Übereinstimmung mit den geltenden
> Produktsicherheitsvorschriften ordnungsgemäß mit dem CE-Kennzeichen
> versehen sind.

Wenn der Privat- oder Endabnehmer eine Baugruppe importiert, könnte das 
mit direktem Überführen in den freien Verkehr interpretiert werden.

Für einen Gewerbebetrieb sieht's anders aus, der kann die Baugruppe zu 
einem vollständigen Produkt ergänzen, dieses CE-zertifizieren lassen und 
erst dann mit CE in Verkehr bringen.

Privatkäufern könnte de facto jeglicher Import mit dem Argument verwehrt 
werden, dass Produktsicherheitsvorschriften betroffen sind. Außer es ist 
eben ein CE drauf, dann wird's der Zöllner aus Gründen des 
Arbeitsaufwandes möglicherweise nicht hinterfragen.

Der Zoll kann selbst mit aufgedruckten CE die Unterlagen aus dem 
Konformitätsbewertungsverfahren anfordern. Gibt's diese Unterlagen dann 
nicht, weil's nur ein aufgedrucktes CE ist und keine Tests gemacht 
wurden, so bedeutet das auch wieder: "leider verloren".

Meine Einschätzung nach der bereits erfolgten Ablehnung: Du hast 
schlechte Karten. Ich könnte mir nur vorstellen, dass falls eine Firma 
die Übernahme der Baugruppen zu Evaluierungszwecken bestätigen würde, 
sich der Zoll umstimmen lassen würde.

von MaWin (Gast)


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Solche Platinen tragen niemals ein CE Zeichen, sie dürfen keins führen 
weil Platinen nicht vom Endbenutzer installierbare Komponenten (nicht 
eigenständig funktionierend) sind (auch wenn du Endbenutzer bist und sie 
selber installierst).

Das Gerät, in dem die Platine dann steckt, muss ein CE Zeichen tragen, 
wenn es gewerblich in Verkehr gebracht wurde, also der Kopter wenn du 
ihn nicht selbst gebaut hast.

Das Gerät unterliegt CE wegen EMV (und vermutlich Spielzeugrichtlinie).

Die Ausnahme der PC-Einsteckkarten, die als vom Endbenutzer 
installierbar angesehen werden und CE benötigen, zieht nicht wenn die 
Platine Lötverbindungen benötigt, denn Löten ist bereits keine 
Endbenutzertätigkeit mehr.

(Ausserdem ist schwer in Zweifel zu ziehen, daß diese PC 
Einsteckkartenaufnahme, die im wesentlichen zum Abkassieren durch die 
Stiftung EAR dient, gesetzeskonform ist. PC werden als Gesamtgerät 
weggeschmissen.)

von MWS (Gast)


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MaWin schrieb:
> Solche Platinen tragen niemals ein CE Zeichen, sie dürfen keins führen
> weil Platinen nicht vom Endbenutzer installierbare Komponenten (nicht
> eigenständig funktionierend) sind (auch wenn du Endbenutzer bist und sie
> selber installierst).

Du beziehst Dich auf das hier:
> Ein Produkt darf nur dann mit dem CE-Kennzeichen versehen werden, wenn für
> das Produkt eine Gemeinschaftsvorschrift gilt, die die Anbringung des
> CE-Kennzeichens vorsieht.

Wenn es keine Gemeinschaftsvorschrift gibt, bedeutet das: kein CE.
Kein CE bedeutet: kann nicht in Verkehr gebracht und betrieben werden.
Import eines Nicht-CE Produkts durch einen Privatanwender wird 
gleichgesetzt mit: Inverkehrbringen

> Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden,...

Das "In Betrieb nehmen" kann als selbstverständlich angenommen werden, 
sonst wäre die Baugruppe gar nicht erst bestellt worden. Sollte der 
Privatanwender dann klagen, wird das meist erfolglos verlaufen.

Somit kann Privatanwendern der Import generell versagt werden.
Es wird im Moment wohl nur mehr oder weniger geduldet.

von dadada (Gast)


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MWS schrieb:
> Kein CE bedeutet: kann nicht in Verkehr gebracht und betrieben werden.

Nein,das stimmt so nicht.viele Gegenstaende haben kein ce und duerfen 
auch keines haben. Als trivialbeispiele z.b. geschirr und moebel.
Maschinenteile brauchen nach der neuen richtlinie keines.

von Martin S. (sirnails)


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Warum kleben die Versender nicht einfach einen Aufkleber mit 
"Erstmuster" oder "Erstmuster zur weiteren Prüfung" auf? Dann wären die 
Bedenken hinfällig.

von MWS (Gast)


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dadada schrieb:
> Nein,das stimmt so nicht.viele Gegenstaende haben kein ce und duerfen
> auch keines haben. Als trivialbeispiele z.b. geschirr und moebel.

Das war Topic-bezogen und nicht für Möbel oder Geschirr gedacht.

Hier ist der Originaltext:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Produktsicherheit/marginalspalte_faq.html?nn=100394

Das Produkt muss den entsprechenden Vorschriften genügen, wenn's in 
Verkehr gebracht und betrieben wird. Wär's CE-gekennzeichnet, egal ob 
rechtens oder nicht, so wäre das wohl einfach angenommen worden. denn es 
ist mehr Arbeit rauszufinden, dass ein Modul keine CE-Kennzeichnung habe 
darf. Fehlt CE dagegen, so ist's ein direkter Hinweis, das einem 
Privatimporteur der Import verweigert werden kann.

Für welche z.B. aus China von Privat gern importierten Elektronikmodule, 
egal welcher Gattung, gibt's Tests um den EU-Vorschriften zu genügen?
Für keine. Sonst hätte der TE diesen Weg nehmen können.

Also, kein CE, kein Import, ist doch einfach.
Deswegen pappen die Chinesen so gern ein China Export drauf.

von MaWin (Gast)


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> Also, kein CE, kein Import, ist doch einfach.

Keine Elektronikbauteile mehr ?
Die haben alle kein CE-Zeichen.

Da gibt es schicke Teile wie
http://www.protostack.com/semiconductors/voltage-regulators/switching-regulator-lm7805-drop-in-replacement
in denen ganze Lpatine mit mehreren Bauteilen stecken.
Ganz ohne CE.

Keine nackten Platinen mehr ?
Platinen haben kein CE.

Und ebensowenig eben Baugruppen aus denen erst Geräte entstehen, die 
dann ein CE Zeichen als Gesamteinheit tragen.

Und dazu gehören nicht-endbenutzerinstallierbare Platinen, und die sind 
es, wenn sie nicht steckbar, sondern anzulöten sind.

Die Richtlinie versucht die Trennung zwischen Endbenutzer (zu blöd um 
EMV einzuhalten) und Hersteller (immer klug genug, zumindest 
verantwortlich).
Allerdings würde das einen komplett zweigeteilten Markt bedeuten, in dem 
Bürger niemals das kaufen könnten, was für Firmen ganz normale Artikel 
sind.

Daher spielt nicht die Realität eine Rolle, sondern ob das Teil 
"vorgesehen ist" für den Endbenutzer oder eben nur Teil eines 
Fertigproduktes ist.

von MWS (Gast)


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MaWin schrieb:
>> Also, kein CE, kein Import, ist doch einfach.
>
> Keine Elektronikbauteile mehr ?
> Die haben alle kein CE-Zeichen.
>
> Da gibt es schicke Teile wie
> http://www.protostack.com/semiconductors/voltage-r...
> in denen ganze Lpatine mit mehreren Bauteilen stecken.
> Ganz ohne CE.

Yup. Wenn Privat die importiert, könnten deren Import m.E. verweigert 
werden.

> Keine nackten Platinen mehr ?
> Platinen haben kein CE.

Das ist etwas, bei dem das "in Betrieb nehmen" nur durch viele 
vorsätzliche weitere Handlungen erfolgen kann.

> Und ebensowenig eben Baugruppen aus denen erst Geräte entstehen, die
> dann ein CE Zeichen als Gesamteinheit tragen.

Richtig, das ist eben für Gewerbliche kein Problem, bei Privaten nur 
geduldet. So sehe ich das zumindest nach Durchsicht der Vorschriften.

Ist das ganze Zeugs natürlich erst mal importiert und der Importeur 
verkauft an Privat, ist das 'ne ganz andere, entspanntere Situation.

> Die Richtlinie versucht die Trennung zwischen Endbenutzer (zu blöd um
> EMV einzuhalten) und Hersteller (immer klug genug, zumindest
> verantwortlich).

Die trennt da ziemlich genau.

> Allerdings würde das einen komplett zweigeteilten Markt bedeuten, in dem
> Bürger niemals das kaufen könnten, was für Firmen ganz normale Artikel
> sind.

So ist das, darum spreche ich von geduldet. Alternativ nur Kauf von 
einem EU-Importeur, der diese EU-Logik durchbricht und dann auch die 
Verantwortung hat.

> Daher spielt nicht die Realität eine Rolle, sondern ob das Teil
> "vorgesehen ist" für den Endbenutzer oder eben nur Teil eines
> Fertigproduktes ist.

Du erwartest vom Zoll, dass er nicht auf Basis gängiger Vorschriften 
entscheidet, sondern beurteilt, ob eine bestimmte Sache für den 
Endbenutzer bestimmt oder ein OEM-Teil ist? LOL

Ich sag' Dir, das wird einfach nur tolerant behandelt, weil's den Handel 
nicht behindert, oder weil's einfach weniger Arbeit ist, das Zeugs 
durchzuwinken. Aber die Vorschriften sind geeignet, diesen Markt für 
Privatimporteure sowas von dichtzumachen, sollte da mal die Meinung 
entstehen, dass die EU das so will.

von Lutz H. (luhe)


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Ich wollte mir auch schon immer ein kleines Atomkraftwerk in den Keller 
stellen, guter Tip mit dem Direktimport.

Aber im Ernst, bei Conrad habe ich mir einen Bausatz mit einem OPV und 
ein paar Widerständen gekauft. Der hatte auch das CE Kennzeichen und 
eine ganze Reihe Prüfungen hinter sich. Die Vorschriften sind in jedem 
Land etwas anders. Zum Beispiel die freigegebenen Funkfrequenzen und 
Leistungen  für Funkfernsteuerungen oder  bleifreies Löten .

Vieles kann man billig kaufen, beim Einsatz kann es richtig teuer 
werden.

von eglo (Gast)


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Als Programmierer/Entwickler ist man doch Freiberufler. Und als 
Freiberufler braucht man keinen Gewerbeschein.

Dann kann man doch beim Zoll "hängengebliebene" Platinen, die für die 
eigene freiberufliche Tätigkeit benötigt werden, auch ohne 
Gewerbeanmeldung ausgehändigt bekommen!!?


Platinen, die nicht alleine über Steckverbinder, sondern z.B. nur über 
Löten angeschlossen/in Betrieb genommen werden können, benötigen 
übrigens definitiv kein CE-Zeichen beim Import!

von Michael_ (Gast)


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Andre S. schrieb:
> Meine Optionen waren dann Paket zurück an
> Absender, Vernichtung der Platinen oder Prüfung durch BNetzA und dann
> evtl. auch Vernichtung wenn BNetzA nicht zustimmt.

Obige Hinweise sind gut gemeint, aber konkret für den Fall noch keine 
Lösung.
Setze dich doch selbst mit der BNetzA in Verbindung ob es überhaupt Sinn 
macht und rechtens ist.
Und überhaupt, vergibt denn die BNetzA ein CE Kennzeichen?
Kannst du nicht eine Erklärung abgeben, das du die volle Verantwortung 
übernimmst und "natürlich" die CE Erteilung nachholst?

von Grendel (Gast)


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eglo schrieb:
> Als Programmierer/Entwickler ist man doch Freiberufler.

Das muss man aber auch erstmal anerkennen lassen würd ich sagen.
(da gibts zumindest für den Fiskus einige Regeln was da anerkannt wird 
und was nicht)



Was ist eigentlich mit Evalboards die kein CE haben und man einfach so 
z.B. bei Mouser/Digikey bestellen kann (als Privatperson)?
Die kann man ja einfach so ohne Löten in Betrieb nehmen, sind aber nicht 
als Endprodukt gedacht (nur wie soll man das einem Zollbeamten ohne 
Ahnung klar machen wenn das fehlende CE Zeichen bemängelt wird?).


Ich selbst hatte für private Bestellungen bisher in den vergangenen 10 
Jahren keine Probleme mit dem Zoll... aber das lag evtl. auch an der 
Zollabfertigung durch UPS/FedEx/DHL... bei USPS oder HK Post muss man ja 
immer selbst zum Zoll hinrennen.

von MWS (Gast)


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Michael_ schrieb:
> Obige Hinweise sind gut gemeint, aber konkret für den Fall noch keine
> Lösung.

Doch, die gab's schon.

> Ich könnte mir nur vorstellen, dass falls eine Firma
> die Übernahme der Baugruppen zu Evaluierungszwecken bestätigen würde,
> sich der Zoll umstimmen lassen würde.

> Setze dich doch selbst mit der BNetzA in Verbindung ob es überhaupt Sinn
> macht und rechtens ist.

Genau, frag' Dein Finanzamt ob Steuern rechtens sind. LOL

> Und überhaupt, vergibt denn die BNetzA ein CE Kennzeichen?

Das vergibt derjenige selbst, der importiert und belegen kann, dass die 
betreffenden Vorschriften erfüllt sind. Belegen kann er's z.B. durch den 
Prüfbericht eines entsprechenden Labors.

> Kannst du nicht eine Erklärung abgeben, das du die volle Verantwortung
> übernimmst und "natürlich" die CE Erteilung nachholst?

Gib zu, dass Du null Ahnung hast, wovon Du redest. Hast Du auch nur eine 
klitzekleine Vorstellung der Kosten einer Konformitätsprüfung? Völlig 
unverhältnismäßig im Vergleich zu den Kosten der Platinen und damit ist 
so ein Angebot genauso unglaubwürdig.

von Mike (Gast)


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> Was ist eigentlich mit Evalboards die kein CE haben und man einfach so
> z.B. bei Mouser/Digikey bestellen kann (als Privatperson)?
Wie sieht es denn mit einzelnen Bauteilen aus? Ich habe noch nie ein IC 
oder gar einen Widerstand mit CE-Zeichen gesehen. Darf man die jetzt 
auch nicht mehr im Ausland bestellen?

von Michael_ (Gast)


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MWS schrieb:
>> Und überhaupt, vergibt denn die BNetzA ein CE Kennzeichen?
>
> Das vergibt derjenige selbst, der importiert und belegen kann, dass die
> betreffenden Vorschriften erfüllt sind. Belegen kann er's z.B. durch den
> Prüfbericht eines entsprechenden Labors.

Ich bezweifle, das die BNetzA das darf und kann.

MWS schrieb:
>> Kannst du nicht eine Erklärung abgeben, das du die volle Verantwortung
>> übernimmst und "natürlich" die CE Erteilung nachholst?
>
> Gib zu, dass Du null Ahnung hast, wovon Du redest. Hast Du auch nur eine
> klitzekleine Vorstellung der Kosten einer Konformitätsprüfung? Völlig
> unverhältnismäßig im Vergleich zu den Kosten der Platinen und damit ist
> so ein Angebot genauso unglaubwürdig.

Er soll ja nur die Erklärung abgeben. Wenn er die Platinen in den Händen 
hat, braucht er ja die nicht mehr machen. Da kommt keiner 
hinterhergelaufen.
Und es ist keine Konformitätsprüfung, sondern eine 
Konformitätserklärung.
Wenn du die Kosten einer Zertifizierung meinst, die kenne ich natürlich.

von Dummerchen (Gast)


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Andre S. (andre-s) schrieb:

> ich habe 2 bestückte Platinen (Flightcontroller für Multicopter) im
> Ausland bestellt, diese wurden aus Singapur verschickt.

Welche denn genau?

> Bei der Abholung im Zollamt wurde bemängelt das auf den Platinen kein CE
> Zeichen aufgedruckt ist.

Die werden deine "Platinen" als Gerät angesehen und eingestuft haben. 
Klingt doch auch irgendwie so

"Flightcontroller für Multicopter"

klingt vermutlich für den Zoll irgendwie so wie

"Fernsteuerung für ein Fluggerät"

und damit eben nach "Gerät" und nicht einfach nur nach "Platine".

Just my 2 Cent

;)

von Jasch (Gast)


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Mike schrieb:
>> Was ist eigentlich mit Evalboards die kein CE haben und man einfach so
>> z.B. bei Mouser/Digikey bestellen kann (als Privatperson)?
> Wie sieht es denn mit einzelnen Bauteilen aus? Ich habe noch nie ein IC
> oder gar einen Widerstand mit CE-Zeichen gesehen. Darf man die jetzt
> auch nicht mehr im Ausland bestellen?

Tja, letztendlich musst Du Dir eins klarmachen: dieses ganze Geschwafel 
mit Globalisierung, freiem Welthandel, etc. pp. gilt natürlich nur für 
Firmen (je größer je besser).

Das ist und war nie für den gemeinen Mann gedacht... :-(

Siehe auch die zunehmenden (und zunehmend schwachsinnigen) 
Einschränkungen beim Kauf relativ harmloser Chemikalien für die 
Leiterplattenherstellung.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Wieviel Firmen wie Reichelt und Conrad dafür wohl in ihren Lobbyisten 
reingepumpt haben?

Beängstigend.


add:
Da steht jetzt "Anzeige-Link" drunter. har har.

: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


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> > Daher spielt nicht die Realität eine Rolle, sondern ob das Teil
> > "vorgesehen ist"
> Du erwartest vom Zoll, dass er nicht auf Basis gängiger Vorschriften
> entscheidet

Die Vorschriften sagen 'vorgesehen für' und nicht 'geliefert an',
der Zoll hat da nicht das Recht, als Lobbyist der Importeure die
Vorschriften zu beugen, und dem Bürger Waren vorzuenthalten.

Wenn BW meint, es wäre schon so weit
> diesen Markt für Privatimporteure sowas von dichtzumachen,
dann weiß Andre S. ja, wem er heute NICHT seine Stimme gibt.

von Dummerchen (Gast)


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Bezüglich Evalboards könnte ich mir vorstellen, dass solche Boards beim 
Zoll eher durchgehen, weil der Zoll diese als sowas wie 
"Programmieradapter" einstuft. Das riecht nicht so nach "Gerät" wie der 
Begriff "Flightcontroller für Multicopter". Letzteres riecht auch nach 
potentieller Funkemission, spricht "Störungspotential". Zöllner sind 
keine Elektroniker. Wer Sendungen über den Zoll aus dem TV kennt, weiß 
wie dort oft herumgeraten wird, allein zeitbedingt.

Was den Lobbyismus betrifft, der ist bei unserer (noch) Regierung kaum 
zu übersehen und nach meiner Einschätzung größer als bei anderen 
Parteien. Letztens wurden ein FIrmengeflecht rund die FDP gezeigt. 
Unglaublich! Hat mich an an diverse Großkonzerne erinnert, die um sich 
vorm Fiskus zu drücken kaum durchschaubare Firmen- und 
Anwaltskanzleien-Netze um sich herum aufspannen. Beispiel für Lobbyismus 
gefällig?

http://www.tagesspiegel.de/politik/informationsrechte-regierung-informiert-konzerne-besser-als-abgeordnete/8824284.html

Ich schätze mal die meisten die ohne viel nachzudenken ihr Kreuz bei 
einer wirtschaftsnahen Partei machen überlesen sowas einfach oder 
glauben es nicht, wenn man es ihnen erzählt. Es ist eben doch so, dass 
Ackermann und seine Getreuen uns in Wahrheit regieren und jede Partei, 
die sich dagegen stellt, wird von Herrn Hüter, Herrn Hundt, Herrn Henkel 
und der Wirtschaftsnahen Presse sowie Deuschlands Volkshetzblatt Nr. 1 
in die Sozialismus-Ecke befördert. Der Fluch der DDR wirkt bis heute 
nach. Vermutlich haben Kohls Berater diesen Aspekt damals bewusst mit 
ins Kalkül gezogen. Nach dem Motto, "Du Helmut (unter Amigos wird 
gedutzt), wenn wir jetzt die DDR annekt..... zu uns aufnehmen, können 
wir Jahrzehnte unseren Gegnern immer dem gescheiterten Sozialismus 
drohen. Das ist phantastisch, gell Helmut?". Dann hat Kohl gegrinst und 
gesagt, ja Theo, genau so machen wirs. Degegen kommen die Sozen nicht 
an.

Mitschuld an dem Desaster tragen die Nichtwähler. Die verhelfen Mutti 
mal wieder ins Amt und der Rest der Opposition zerbröselt im 
Klein-Klein.

Stellt euch schon mal auf die Siegerpose von Mutti morgen ein.

Bald wird ne Raute auf die D-Fahne gepinselt.

:(

von Sascha W. (arno_nyhm)


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das amerikanische äquivalent von dem was ich dazu sagen möchte lautet 
'vote from the rooftops'...
bei den hiesigen waffengesetzen wohl keine option, aber die deutschen 
sollen ja gute erfinder sein - da werden sich doch sicher alternativen 
finden.
eigentlich müsste ja auch bald mal der wille dazu vorhanden sein - die 
deutschen sollen ja auch dichter und denker sein...

von Andre S. (andre-s)


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Das auf meinen Beitrag soviele Antworten kommen, damit habe ich nicht 
gerechnet - das Thema hat ja Potential ;-))

Also es ging bzw. geht um folgende Platinen :
http://hobbyking.com/hobbyking/store/uh_viewItem.asp?idProduct=31138

Der Tip das wenn noch gelötet werden muss das mann dann kein CE braucht 
fällt bei der Platine weg, sind alles Stiftleisten/Steckverbinder.

Ich warte z.Zt. noch auf die Antwort der BNetzA - gehe aber davon aus 
das es nichts wird mit der Einfuhr.

In einer E-Mail Anfrage an das Hauptzollamt Duisburg wurde mir 
geantwortet das auch wenn ich das als Firma bestellen würde es keinen 
Unterschied macht - das CE Zeichen muss trotzdem drauf sein, ansonsten 
würde ich die Platinen auch nicht bekommen.

Es scheint so zu sein das der Zollbeamte in Essen das sehr streng sieht 
- in anderen Zollämtern gehen die Platinen wohl ohne Probleme durch.

Ausschnitt aus einer ersten Antwort vom Zoll:
> Im Rahmen der zollamtlichen Behandlung Ihrer Postsendung
> wurde festgestellt, dass die sog. CE-Kennzeichnung fehlte.
>
> Daraufhin setzte das Zollamt Essen die Überlassung Ihrer Postsendung
> zunächst aus und informierte die zuständige Marktüberwachungsbehörde
> (hier die Bundesnetzagentur). Dieser obliegt nun die Entscheidung, ob
> Ihre Postsendung durch das Zollamt Essen überlassen werden kann.
>
> Aus meiner Sicht ergeben sich hier keine Anhaltspunkte, die für eine
> fehlerhafte Abfertigung Ihrer Postsendung sprechen.

Und die Antwort wie es bei einer gewerblichen Einfuhr aussieht:

> Die Regelungen zu den sog. Verboten und Beschränkungen (hier
> Produktsicherheit) gelten natürlich auch für den gewerblichen Bereich.

Für mich sieht das so aus als wenn es also unmöglich ist diese Platinen 
in die EU einzuführen, also auch gewerblich nicht.

Ich warte mal auf die endgültige Antwort vom Zoll bzw. BNetzA.

Bei der nächsten Bestellung bestelle ich als Firma - dann werde ich ja 
sehen ob der Zoll es genauso behandelt.

von Chris D. (xportdus)


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Guten Morgen zusammen,

wenn ich mir den Preis von dieser Leiterplatte anschaue kommt bei mir 
der Verdacht hoch, das wegen der Zollfreigrenze von ca. 20 € die Zöllner 
erst Interesse an der Sendung gezeigt haben.

Ich selber habe schon einige Sachen via ebay und Co bestellt und achte 
immer peinlich darauf das ich unter den magischen 20 € bleibe.

Mir ist es aber auch schon passiert,  das ich beim Zoll vorstellig 
werden durfte,  da ich "Gratis Sample" von einem Halbleiter Hersteller 
bekommen habe. Diese kamen auch aus dem nicht EU Bereich und haben das 
große Interesse der Zöllner geweckt. Lag wohl daran das kein Preis auf 
dem Paket deklariert worden ist.

schöne Grüße

Chris

von Andre S. (andre-s)


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Chris dus schrieb:

> wenn ich mir den Preis von dieser Leiterplatte anschaue kommt bei mir
> der Verdacht hoch, das wegen der Zollfreigrenze von ca. 20 € die Zöllner
> erst Interesse an der Sendung gezeigt haben.

Der Wert der gesamten Bestellung war über 100 €, die restlichen Teile 
(Akkus usw...) konnte ich auch sofort mitnehmen, das aber nur weil ich 
zugestimmt habe das bei Ablehnung der Platinen durch die BNetzA die 
Platinen vernichtet werden.

Wenn ich nicht zugestimmt hätte, hätte ich garnichts aus dieser 
Lieferung mitnehmen dürfen - dann wäre bei Ablehnung durch BNetzA das 
gesamte Paket zurück an den Absender gegangen.

von Martin S. (sirnails)


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Andre S. schrieb:
> Wenn ich nicht zugestimmt hätte, hätte ich garnichts aus dieser
> Lieferung mitnehmen dürfen - dann wäre bei Ablehnung durch BNetzA das
> gesamte Paket zurück an den Absender gegangen.

Und das war keine Option für dich?

von Andre S. (andre-s)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Und das war keine Option für dich?

Nein, ist sowieso fraglich ob ich das Geld vom Versender zurückbekommen 
hätte. Außerdem habe ich auf die restlichen Teile schon lange gewartet 
und wollte sie endlich haben ;-)

Die selben Platinen werden teilweise ja auch von deutschen Händlern 
verkauft - da frage ich mich wie die importiert wurden. Soll ja laut 
Auskunft vom Zoll auch gewerblich nicht möglich sein.

von Lutz H. (luhe)


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Ach so ,dann schicke einen Funkamateur hin,
der hat die Erlaubnis, (Amateurfunkprüfung ) nicht zugelassene Geräte 
zubauen und in Betrieb zu nehmen. besser, mache die Amateurfunkprüfung.

von MWS (Gast)


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Andre S. schrieb:
> Soll ja laut
> Auskunft vom Zoll auch gewerblich nicht möglich sein.

Du darfst nicht alles glauben.

von Andre S. (andre-s)


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lutz h. schrieb:
> Ach so ,dann schicke einen Funkamateur hin,
> der hat die Erlaubnis, (Amateurfunkprüfung ) nicht zugelassene Geräte
> zubauen und in Betrieb zu nehmen. besser, mache die Amateurfunkprüfung.

Bringt nix, ich bin Funkamateur.

von Lutz H. (luhe)


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hier ein externer Link (keine Verantwortung)
http://forum.db3om.de/ftopic17404.html




BeitragVerfasst am: Di 6.11.2012 10:02    Titel:  Antworten mit Zitat

------------------------------------------------------------------------ 
--------

Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, 
unabhängig, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufbereitet oder 
wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen 
Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen gleich

 Die Schweizer wenden hier offensichtlich strikt die CE Richtlinie für 
Funkanlagen 1999/5/EG an, wie sie im Grunde auch für Deutschland bzw. EU 
weit gilt (und die derzeit gerade novelliert wird)
http://www.ce-richtlinien.eu/richtlinien/Telekommunikation/Richtlinie/1999_5_EG.pdf

 Die Richtlinie regelt die Verpflichtung zur Prüfung der Einhaltung der 
geltenden Normen (CE Konformität) für kommerziell im Handel erhältliche 
Amateurfunkgeräte. Für Amateurfunkgeräte ist darin ausdrücklich eine 
Ausnahmeregelung für Bausätze und Selbstbaugeräte enthalten, die in 
Anhang I der Richtlinie so ausgeführt ist:

Die Bestimmung ist nicht anzuwenden auf Funkanlagen, die von 
Funkamateuren im Sinne des Artikels 1 Definition 53 der Vollzugsordnung 
für den Funkdienst im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion 
verwendet werden, es sei denn, die Anlagen sind im Handel erhältlich. 
Aus Einzelteilen bestehende Bausätze, die von Funkamateuren 
zusammengesetzt werden, und handelsübliche Anlagen, die von 
Funkamateuren für ihre Zwecke umgebaut wurden, gelten nicht als im 
Handel erhältliche Anlagen.

 Selbstgebasteltes und modifizierte Geräte sind demnach ausdrücklich von 
der CE Pflicht befreit. Nicht jedoch als Fertiggerät in den 
"Wirtschaftsraum" ( EU und EU assoziierte Staaten wie z.B. Schweiz) 
importierte Anlagen.
_______________________________________________

Lutz.H
Die Leiterplatten müssen für ein Amateurfunkgerät gebraucht werden, da 
gibt es dann keine Probleme mit dem CE.

Drachen und Hubschrauber können Antennen hochheben, es gib unendlich 
viele  Ideen und Hobbyprojekte im Amateurfunk.

Viel Spaß beim Hobby

: Bearbeitet durch User
von Michael_ (Gast)


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Andre S. schrieb:
> Der Wert der gesamten Bestellung war über 100 €, die restlichen Teile
> (Akkus usw...) konnte ich auch sofort mitnehmen, das aber nur weil ich
> zugestimmt habe das bei Ablehnung der Platinen durch die BNetzA die
> Platinen vernichtet werden.

Hatten denn die anderen Teile das CE?
Und kann denn der Lieferant nicht das CE nachreichen?
Auch wenn es mit Verlusten ist, würde ich es im Notfall an den 
Lieferanten zurückgehen lassen. Bei Neulieferung mit CE kannst du da 
vielleicht auf Kulanz rechnen.
Und ich habe den leisen Verdacht, das solche Platinen in DE nicht 
erwünscht sind, auf einer schwarzen Liste stehen und es nur ein Vorwand 
ist.

von Andre S. (andre-s)


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Michael_ schrieb:
> Hatten denn die anderen Teile das CE?
> Und kann denn der Lieferant nicht das CE nachreichen?

Den LiPo Akku hat den Zollbeamten garnicht interessiert, hinterher zu 
Hause beim auspacken habe ich ein CE Zeichen darauf gefunden. Der Rest 
war Plastikkram.

Den Lieferanten habe ich bezüglich CE angeschrieben, bis jetzt keine 
Reaktion.

von Vn N. (wefwef_s)


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Wie bereits von anderen geschrieben, ist eine (möglicherweise gar 
unbestückte Platine) kein fertiges Gerät, womit CE hinfällig wird. Eine 
Konformitätsprüfung ist da auch nicht sehr sinnvoll, schließlich wird 
beispielsweise EMV auch durch externe Leitungen und ein evtl. vorhandes 
Gehäuse beeinflusst. Bei Platinen, die gefährliche Spannungen führen, 
ist auch der Berührschutz erst im Gehäuse sinnvoll beurteilbar. Etc. pp.

: Bearbeitet durch User
von 13:45 (Gast)


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Wie wurde das Board denn geliefert?
Neutral in einer Papp-box evtl. mit beigefuegter technischer 
Beschreibung oder in einer aufgemachten Verkaufsverpackung wie man sie 
in Ladengeschaeften findet, dann wuerde mich das nicht weiter wundern.




13:45

von Andre S. (andre-s)


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vn nn schrieb:
> Wie bereits von anderen geschrieben, ist eine (möglicherweise gar
> unbestückte Platine) kein fertiges Gerät, womit CE hinfällig wird. Eine
> Konformitätsprüfung ist da auch nicht sehr sinnvoll, schließlich wird
> beispielsweise EMV auch durch externe Leitungen und ein evtl. vorhandes
> Gehäuse beeinflusst. Bei Platinen, die gefährliche Spannungen führen,
> ist auch der Berührschutz erst im Gehäuse sinnvoll beurteilbar. Etc. pp.

Ich fahre morgen früh nochmal beim Zoll vorbei und frage mal nach dem 
Bearbeitungsstand - da werde ich mal deinen Hinweis vortragen.

Sollte das alles nichts bringen werde ich mal einen Rechtsanwalt 
beauftragen - das lässt mir jetzt keine Ruh.

von Andre S. (andre-s)


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13:45 schrieb:
> Wie wurde das Board denn geliefert?
> Neutral in einer Papp-box evtl. mit beigefuegter technischer
> Beschreibung oder in einer aufgemachten Verkaufsverpackung wie man sie
> in Ladengeschaeften findet, dann wuerde mich das nicht weiter wundern.

In einem Antistatik-Beutel ohne jegliche Dokumentation.

von DC (Gast)


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vn nn schrieb:
> Wie bereits von anderen geschrieben, ist eine (möglicherweise gar
> unbestückte Platine) kein fertiges Gerät, womit CE hinfällig wird.

Andre S. schrieb:
> ich habe 2 bestückte Platinen (Flightcontroller für Multicopter) im
> Ausland bestellt, diese wurden aus Singapur verschickt.

von 13:52 (Gast)


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Als was, also welche Art von Ware, hat der Beamte das denn eingestuft?
(Pure Neugier, helfen kann ich leider auch nicht. Dennoch viel Glueck)

von Andre S. (andre-s)


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13:52 schrieb:
> Als was, also welche Art von Ware, hat der Beamte das denn eingestuft?
> (Pure Neugier, helfen kann ich leider auch nicht. Dennoch viel Glueck)

Warencode: 9503007590
 -> Laut TARIC Online Auskunft
    KAPITEL 95  SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE;
    TEILE DAVON UND ZUBEHÖR

von Michael_ (Gast)


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Da hat der Beamte sicher Angst, das es ein Kind <2 Jahren verschlucken 
kann :-) .

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Hallo,

sag es ist 9305910000, da ist keine CE Konformität erforderlich.
Wenn du das glaubhaft machen kannst, kann ich dir versichern,
dass du dich nicht mehr über Probleme bei der Herausgabe ärgern
wirst.

Vlg
 Timm

von Gerd E. (robberknight)


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Timm Reinisch schrieb:
> sag es ist 9305910000, da ist keine CE Konformität erforderlich.

Du Scherzkeks.

> Wenn du das glaubhaft machen kannst, kann ich dir versichern,
> dass du dich nicht mehr über Probleme bei der Herausgabe ärgern
> wirst.

Dafür hat er dann jede Menge andere Probleme am Hals.

von MaWin (Gast)


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> 9503007590  SPIELZEUG

Das ist jetzt doof, Spielzeug braucht immer CE.

Teile davon

könnte helfen, OEM Teile.

von Andre S. (andre-s)


Angehängte Dateien:

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So war gerade nochmal beim Zoll, Einfuhr durch BNetzA abgelehnt.

Habe die Dokumente die ich bekommen habe mal eingescannt, Namen usw. 
habe ich unkenntlich gemacht.

von Martin S. (sirnails)


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Andre S. schrieb:
> Habe die Dokumente die ich bekommen habe mal eingescannt, Namen usw.
> habe ich unkenntlich gemacht.

Solche Idioten... Es fehle die deutsche Betriebsanleitung. Man müsste zu 
dem Zoller knallhart ins Gesicht sagen, dass zur Verwendung dieses 
Gerätes eine gewisse geistige Höhe und ein technisches Studium zu Grunde 
liegen muss, und - da er weder das eine, noch das andere hat - man ihm 
diese Fehleinschätzung nicht verübeln kann.

von MaWin (Gast)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Es fehle die deutsche Betriebsanleitung.

Das passiert oft genug bei normal gekauften Produkten, neulich einem 
Hochentaster des tschechischen Herstellers Hecht. Und der Händler ist 
auch auf Nachfrage nicht in der Lage eine zu liefern.

von Martin S. (sirnails)


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MaWin schrieb:
> Und der Händler ist
> auch auf Nachfrage nicht in der Lage eine zu liefern.

Da würd ich mich zur Not hinsetzen, das Teil einscannen, ocr, google 
übersetzer, ausdrucken, fertig.

von Lutz H. (luhe)


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Es ist als Kinderspielzeug eingestuft wurden...

ich würde zwei mal eine neue Platine kaufen, und vorher schauen was man 
angeben muss, damit die Platine in die richtige Klasse kommt, wenn der 
Zoll anfragt.
Jetzt beweisen, dass es kein Kinderspielzeug mit verschluckbaren 
Kleinteilen  ist, kostet doch nur Zeit und Nerven, ich denke mit 
unklarem Ausgang.
Vielleicht wurde der Vernichtung schon zugestimmt, und die Platinen sind 
schon in der Tonne.
Früher sind auch manche Segelschiffe gesunken oder wurden von Seeräubern 
geentert,die von China Seide transportiert haben.

von Dave C. (dave_chappelle)


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Schon unterhaltsam, dass es keine wirklich klare Richtlinien im 
deutschen Zoll gibt, resp. keine fähigen Leute, die diese befolgen 
könnten.

: Bearbeitet durch User
von Arno H. (arno_h)


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MaWin schrieb:
>...
> Das passiert oft genug bei normal gekauften Produkten, neulich einem
> Hochentaster des tschechischen Herstellers Hecht. Und der Händler ist
> auch auf Nachfrage nicht in der Lage eine zu liefern.

Da hier ein elektroniklastiges Forum ist: was sind denn Hochen?

:) Arno

von Rolf M. (Gast)


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von Lutz H. (luhe)


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Dave Chappelle schrieb:
> Schon unterhaltsam, dass es keine wirklich klare Richtlinien im
> deutschen Zoll gibt, resp. keine fähigen Leute, die diese befolgen
> könnten.



Zum Glück,

Es gibt verschiedene Anwender mit unterschiedlichen Kenntnissen .  Zum 
Beispiel kann mit Salzsäure alles mögliche gemacht werden, als 
Kinderspielzeug (für chemische Experimente im Bastelkasten), im 
Schwimmbad oder auf dem Bau. Da braucht es unterschiedliche 
Vorschriften, und welcher Zollbeamte soll das alles wissen.

von Manfred F. (manfred_f)


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lutz h. schrieb:
> Da braucht es unterschiedliche
> Vorschriften, und welcher Zollbeamte soll das alles wissen.

Klare Antwort: Jeder. In jedem Beruf muss man die für seinen Beruf 
relevanten Fähigkeiten und Kenntnisse haben. Ein Automechaniker der 
nichts von Autos versteht ist ebenso undenkbar wie ein Arzt, der keine 
Ahnung von Medizin hat. Und da soll der Zöllner, dessen Aufgabe darin 
besteht Waren Zollrechtlich einzuordnen, dieser Aufgabe durch Raten 
nachkommen dürfen? Wenn ein Zöllner eine elektronische Baugruppe als 
Spielzeug klassifiziert (man sollte ihn mal fragen, ob er seinen Kindern 
so was zu spielen geben würde), dann hat er entweder schlecht geraten 
oder er ist schlicht und einfach dumm wie Bohnenstroh. Auf jeden Fall 
ist so einer für seinen Beruf unqualifiziert. Genauso gut könnte man 
dann an der Grenze einen hinstellen, der einfach eine Münze wirft: 
Einfuhr erlaubt/nicht erlaubt. Was allerdings genauso schlimm ist, ist 
das Verhalten der BNetzA: Ganz offenbar wurde da der Fall gar nicht nach 
geprüft, sondern einfach 1:1 die Mitteilung des Zolls übernommen. 
Ansonsten hätte der BNetzA nämlich auffallen müssen, dass die 
CE-Kennzeichnung in diesem Falle weder erforderlich noch sinnvoll 
gewesen wäre.

: Bearbeitet durch User
von Fux (Gast)


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Andre S. schrieb:
> Habe die Dokumente die ich bekommen habe mal eingescannt, Namen usw.
> habe ich unkenntlich gemacht.

"nicht in Deutsch" ist auch kein Deutsch...

von Ich (Gast)


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Spinnen die?
Ein richtiger Multicopter ist hinten und vorne kein Spielzeug.

von Grendel (Gast)


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Ich schrieb:
> Spinnen die?
> Ein richtiger Multicopter ist hinten und vorne kein Spielzeug.

Genau. Das ist dann nämlich ne böse Kampfdrohne. DAS kommt erst recht 
nicht ins Land, da fehlt auch die Flugerlaubnis (s. Eurohawk).
;-P ;-)

von Stefan R. (srand)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Solche Idioten... Es fehle die deutsche Betriebsanleitung. Man müsste zu
> dem Zoller knallhart ins Gesicht sagen, dass zur Verwendung dieses
> Gerätes eine gewisse geistige Höhe und ein technisches Studium zu Grunde
> liegen muss

Du bist der Idiot. BNetzA und Zoll haben da keine Wahl, das Gesetz ist 
eindeutig.

Aber klar, du stehst über dem Gesetz.

von MWS (Gast)


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Ich schrieb:
> Ein richtiger Multicopter ist hinten und vorne kein Spielzeug.

"Multiwii and Megapirate AIO Flight Controller" deutet jetzt nicht so 
sehr auf ein seriöses Industrieprodukt, sondern eher auf ein Spielzeug 
hin. Wenn's dann noch von Hobbyking kommt, gleich zweimal, der Laden ist 
beim Zoll sicher bestens bekannt.

Sollte es jedoch kein Spielzeug sein, müsste es unter Zubehör für UAVs 
einsortiert werden, woanders passt's nicht rein. Für UAVs gibt's dann 
Importbeschränkungen, noch viel lustiger.

Der Zöllner hätte auch mit fehlendem ROHS argumentieren können, dann 
wäre genauso Schluss mit Import gewesen. Ich seh' auch keinen Grund am 
Zöllner rumzumeckern, der hat einfach seinen Job gemacht. Bei den 99 
anderen megawuffi wiii supaflight maxifreak Controllern, die's 
wahrscheinlich in der Zwischenzeit durch den Zoll geschafft haben, wurde 
dann halt weniger genau aufgepasst.

Ansonsten, unter den gegebenen Bedingungen hatte der TE keinen Anspruch 
auf Import, auch wenn er's nicht schön findet, er hat halt Pech gehabt, 
so what? Better luck next time.

von Manfred F. (manfred_f)


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MWS schrieb:
> Der Zöllner hätte auch mit fehlendem ROHS argumentieren können, dann
> wäre genauso Schluss mit Import gewesen.

Selbst die Chinesen können heutzutage bleifrei löten.

MWS schrieb:
> Ich seh' auch keinen Grund am
> Zöllner rumzumeckern, der hat einfach seinen Job gemacht.

Aber hat er ihn auch richtig gemacht? In jedem anderen Job würde man für 
solch schlampige Arbeit gefeuert werden.

von Michael_ (Gast)


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MWS schrieb:
> "Multiwii and Megapirate AIO Flight Controller" deutet jetzt nicht so
> sehr auf ein seriöses Industrieprodukt, sondern eher auf ein Spielzeug
> hin.

Spätestens seit so ein Ding fast Muttis Haarlocken berührt hat, sollten 
die doch umdenken.

von MWS (Gast)


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Manfred Freise schrieb:
> Selbst die Chinesen können heutzutage bleifrei löten.

Ja, natürlich, das wird wahrscheinlich bleifrei sein. Aber ohne 
Bestätigung dessen ist da halt auch Schluss, schon mal auf der Hobbyking 
Seite nach dem Stichwort ROHS gesucht?

> MWS schrieb:
> Aber hat er ihn auch richtig gemacht? In jedem anderen Job würde man für
> solch schlampige Arbeit gefeuert werden.

Ich seh' keine schlampige Arbeit und genauso nicht wie Du das beurteilen 
könntest. Der im Dokument zitierte Art. 27 aus EG 765/2008 deckt seine 
Handlungsweise. Man könnte fragen, warum er die LiIon-Akkus 
herausgegeben hat, da gibt's sicher Abfallentsorgungsvorschriften, die 
der TE nicht einhalten kann. Genauso gibt's aber auch 
Versandvorschriften für diesen Akku-Typ, die wahrscheinlich auch nicht 
eingehalten wurden, ich schätze die Herausgabe war damit unschädlicher 
als der Rückversand.

Michael_ schrieb:
> Spätestens seit so ein Ding fast Muttis Haarlocken berührt hat, sollten
> die doch umdenken.

Red' ich eigentlich chinesisch? Wenn der Zoll umdenken würde, dann 
müssten diese Sachen unter Flugzeugteilen, aka Drohnen, einsortiert 
werden. Damit würde der Import deutlich erschwert, die Einstufung als 
Spielzeug ist also die harmlose Variante.

Multikopter stehen sowieso schon in der Diskussion, das hier diskutierte 
Board mit GPS-Anschluss wäre z.B. als autark fliegende Bombe einsetzbar. 
Natürlich muss das Teil nicht so verwendet werden, aber es ist völlig 
ausreichend, wenn jemand auf die Idee kommt, dass das ginge.

von McFly (Gast)


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MWS schrieb:
> Multikopter stehen sowieso schon in der Diskussion, das hier diskutierte
> Board mit GPS-Anschluss wäre z.B. als autark fliegende Bombe einsetzbar.
> Natürlich muss das Teil nicht so verwendet werden, aber es ist völlig
> ausreichend, wenn jemand auf die Idee kommt, dass das ginge.

Das ginge mit eiem beliebigen Modellflugzeug auch. Wird jetzt der 
Modellsport aussterben, weil die Flugzeuge verboten werden?
Obwohl, so abwegig ist das nicht. Nach Boston ist ja auch in weiten 
Teilen der USA der Verkauf von Schnellkochtöpfen unter strenge 
Regularien gestellt worden. Würde mich also nicht wundern...

von MWS (Gast)


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McFly schrieb:
> Das ginge mit eiem beliebigen Modellflugzeug auch.

Ich sprach von eigenständig fliegend, ausserdem hat ein Multikopter 
aufgrund seiner Flugeigenschaften einem Flächenmodell einiges voraus.

von dadada (Gast)


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An den TE:

was is es denn? Ist es ein Spielzeug? Dann keine Chance.
Wenn es kein Spielzeug ist, dann kommt es wirklich drauf an. Ich 
behaupte selbst Platinen die Blei enthalten dürften (sinnloserweise) 
importiert werden; leider dürfen dann die fertigen Produkte kein CE 
bekommen und dann hier nicht in den Verkehr gebracht werden.

Die Spielzeugrichtlinie ist insofern speziell, da sie auch auf Teile 
abzielt.

von Gerhard W. (gerhard86)


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Stefan Rand schrieb:
> Du bist der Idiot. BNetzA und Zoll haben da keine Wahl, das Gesetz ist
> eindeutig.

Naja, man könnte sich immer noch drauf einigen dass der Idiot der ist 
auf dessen Mist das Gesetz gewachsen ist. Unnötig, repressiv und 
rückständig.

von manny (Gast)


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dadada schrieb:
> Die Spielzeugrichtlinie ist insofern speziell, da sie auch auf Teile
> abzielt.

Ja genau. Es wurden z.B. bei Teddys getestet, wieviel Kraft notwendig 
ist, um deren Knopfaugen abzureißen, da sie von Kleinkindern verschluckt 
werden könnten.

von Buna-Pelzer (Gast)


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>Es wurden z.B. bei Teddys getestet, wieviel Kraft notwendig
>ist, um deren Knopfaugen abzureißen, da sie von Kleinkindern verschluckt
>werden könnten.

Dafür müßte das Tierschutzgesetz gelten...
;-)

gez. Buna-Pelzer

von Bürovorsteher (Gast)


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> Ich behaupte selbst Platinen die Blei enthalten dürften (sinnloserweise)
> importiert werden; leider dürfen dann die fertigen Produkte kein CE
> bekommen und dann hier nicht in den Verkehr gebracht werden.

Stuss.

RoHS-Richtlinie 2002/95/EC und 2002/96/EC durchlesen. Stichwort 
Kategorie 9.
Die sanktionsfreie Verbreitung von profundem Halbwissen sollte endlich 
einmal verboten werde.

von Andre S. (andre-s)


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dadada schrieb:
> An den TE:
>
> was is es denn? Ist es ein Spielzeug? Dann keine Chance.
> Wenn es kein Spielzeug ist, dann kommt es wirklich drauf an. Ich
> behaupte selbst Platinen die Blei enthalten dürften (sinnloserweise)
> importiert werden; leider dürfen dann die fertigen Produkte kein CE
> bekommen und dann hier nicht in den Verkehr gebracht werden.
>
> Die Spielzeugrichtlinie ist insofern speziell, da sie auch auf Teile
> abzielt.

Ich würde nicht sagen das es ein Spielzeug ist. Schau dir die Platine 
doch mal an, Link hatte ich schonmal gepostet : 
http://hobbyking.com/hobbyking/store/uh_viewItem.asp?idProduct=31138 - 
Auf der Rückseite sieht man RoHS aufgedruckt ;-))

Sowas habe ich auch noch nicht in einem Spielzeugladen im Regal gesehen 
- fertige (Spielzeug) Quadrocopter schon.

Meiner Meinung nach ist die Platine für sich nicht einzeln benutzbar, 
ich muss noch einiges damit verbinden evtl. löten usw... deswegen seh 
ich das mit der CE Kennzeichnung anders. Wenn das ganze jetzt ein 
fertiges Gerät wäre, nur noch Stecker in die Steckdose, dann könnte ich 
das ja noch nachvollziehen.

Leider konnte ich keinen Rechtsanwalt finden der mich gegenüber dem 
Zoll/BNetzA vertreten würde - Streitwert zu gering, nichts zu verdienen 
& schwieriges Thema... Also ist für mich Ende und ich muss die Platine 
bei eBay für ca. 90 € aus Deutschland bestellen (Es ist genau die 
gleiche die ich bei Hobbyking bestellt hatte!)

von MaWin (Gast)


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MWS schrieb:
> Ich sprach von eigenständig fliegend, ausserdem hat ein Multikopter
> aufgrund seiner Flugeigenschaften einem Flächenmodell einiges voraus.

Auch Flächenmodelle können eigenständig fliegen wenn man sie 
entsprechend ausrüstet und haben nur den Vorteil, grössere Lasten weiter 
mit weniger Energie transportieren zu können

Aber Flächenmodelle sind ja so uncoool.

von MWS (Gast)


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MaWin schrieb:
> Auch Flächenmodelle können eigenständig fliegen wenn man sie
> entsprechend ausrüstet und haben nur den Vorteil, grössere Lasten weiter
> mit weniger Energie transportieren zu können
>
> Aber Flächenmodelle sind ja so uncoool.

Ein Quadrokopter kann auf eine offene Fläche gestellt werden, zu einem 
bestimmten Zeitpunkt autonom starten, mittels GPS völlig autonom eine 
Wegstrecke abfliegen und dort auch autonom landen. Das vom TE verlinkte 
Modul sollte dazu (nach zugegebenermaßen oberflächlicher Betrachtung) 
mit wenigen zusätzlichen Bauteilen in der Lage sein.

Die gleiche Funktionalität ist bei einem Flächenmodell so überhaupt 
nicht und ähnlich nur um ein Vielfaches komplexer zu erreichen. Das hat 
nix mit cool oder uncool zu tun.

von MWS (Gast)


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Andre S. schrieb:
> Ich würde nicht sagen das es ein Spielzeug ist.

Wie bereits erwähnt, sollte es Dir lieber sein, dass es Spielzeug ist, 
denn ansonsten ist's eine Flugsteuerung für ein autonomes Luftfahrzeug 
und wenn's dorthin zugeordnet wird, mit entsprechenden Richtlinien und 
Einfuhrbeschränkungen, dann wärst Du wieder froh, wenn's nur als 
Spielzeug betrachtet würde.

> Auf der Rückseite sieht man RoHS aufgedruckt ;-))

Immerhin.

Andre S. schrieb:
> Leider konnte ich keinen Rechtsanwalt finden der mich gegenüber dem
> Zoll/BNetzA vertreten würde - Streitwert zu gering, nichts zu verdienen
> & schwieriges Thema...

Doch, die RAe findest Du schon, nur rechnen die dann eben nach Stunde zu 
€180.- ab.

Andre S. schrieb:
> Also ist für mich Ende und ich muss die Platine
> bei eBay für ca. 90 € aus Deutschland bestellen (Es ist genau die
> gleiche die ich bei Hobbyking bestellt hatte!)

Das Board hätte Dich also ca. € 55.- bei Hobbyking inkl. Zoll, Transport 
und EUSt. gekostet. Wegen der € 35.- mehr machst Du so einen Zinnober?

Wenn's nur um die paar Kröten geht, hätte sich jegliche Anfrage bei 
einem RA schon weit im Vorfeld erledigt.

von Barny (Gast)


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MWS schrieb:
> Die gleiche Funktionalität ist bei einem Flächenmodell so überhaupt
> nicht und ähnlich nur um ein Vielfaches komplexer zu erreichen. Das hat
> nix mit cool oder uncool zu tun.

Und trotzdem gibt es auch genau dass schon.
Das ist sogar einfacher, da die Lagereregelung mit einem eigenstabilen 
System arbeiten kann und nicht mit einem instabilen wie beim 
Multicopter.

Aber das nur so nebenbei.

von muha (Gast)


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>Auch Flächenmodelle können eigenständig fliegen wenn man sie
>entsprechend ausrüstet und haben nur den Vorteil, grössere Lasten weiter
>mit weniger Energie transportieren zu können

>aber Flächenmodelle sind ja so uncoool.

Ne, das hat nichts mit den Modellen zu tun. DU bist einfach nur uncool 
MaWin :)

FU

von muha (Gast)


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>Auch Flächenmodelle können eigenständig fliegen wenn man sie
>entsprechend ausrüstet und haben nur den Vorteil, grössere Lasten weiter
>mit weniger Energie transportieren zu können

>aber Flächenmodelle sind ja so uncoool.

Ne, das hat nichts mit den Modellen zu tun. DU bist einfach nur uncool 
MaWin :)

FU

von Andre S. (andre-s)


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MWS schrieb:
> Das Board hätte Dich also ca. € 55.- bei Hobbyking inkl. Zoll, Transport
> und EUSt. gekostet. Wegen der € 35.- mehr machst Du so einen Zinnober?

Wenn ich es vorher gewusst hätte das der Essener Zoll da so ein Problem 
macht hätte ich es nicht bestellt! Ich habe es ja in Verbindung mit 
anderen Produkten bestellt. Wie Du allerdings auf die 55 € kommst ist 
mir nicht ganz klar... ich komme inkl.Mwst. ohne Transport auf ca. 41 € 
wenn ich dann die Transportkosten auf alle Artikel die ich bestellt 
hatte umlege kommen nochmal 4 € drauf - sind 45 € gegenüber 90 € bei 
eBay... aber ist nun auch egal.

Du kannst mir ja 45 € überweisen dann bin ich auch glücklich... und mach 
ja kein Zinnober wegen den paar Euros ;-))

von MWS (Gast)


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Andre S. schrieb:
> Wie Du allerdings auf die 55 € kommst ist
> mir nicht ganz klar... ich komme inkl.Mwst. ohne T

Als ich nachgesehen hab', war die Steuerung bei HK um die 49 USD.

Ich hatte USD/EUR konservativ mit 1,25/1 veranschlagt, im Moment steht 
er bei 1,35, aber Paypal verdient ja auch noch am Umtausch, k.A. wieviel 
die nehmen, vielleicht bekommst Du jetzt auf 1,30, aber Du hast ja ein 
wenig früher bestellt, da wären's dann vielleicht 1,28 gewesen.

49 USD / 1,25 (meine Annahme) = 39,20 EUR + 4,7% Zoll = 41,04 Eur + 19% 
EUSt = 48,84 + Fracht. Letztere hab' ich mit 6-7 EUR anteilig 
angenommen. Dann bist Du bei 55.- Eur.

Nimmst Du einen Wechselkurs von 1,30 an, so sind's ca. 2 EUR weniger.

> Du kannst mir ja 45 € überweisen dann bin ich auch glücklich... und mach
> ja kein Zinnober wegen den paar Euros ;-))

Mensch, das ist doch ein Angebot, Geld überweisen und keinen Ärger damit 
haben :D

von Andre S. (andre-s)


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MWS schrieb:
> 49 USD / 1,25 (meine Annahme) = 39,20 EUR + 4,7% Zoll = 41,04 Eur + 19%
> EUSt = 48,84 + Fracht. Letztere hab' ich mit 6-7 EUR anteilig
> angenommen. Dann bist Du bei 55.- Eur.

Die 4,7% Zoll kannst Du streichen. Ist jetzt aber auch egal - was mich 
nur stört das ich nun nur weil ich in diesem Zollbezirk wohne auch keine 
anderen Flight Controller aus nicht EU Ländern bestellen kann - die 
dürften ja alle keine CE Kennzeichnung haben.

Für mich ist das Thema jetzt abgeschlossen - der Zoll hat gewonnen, bzw. 
der Zollbeamte Herr T.B., er ist anscheinend in Modellbaukreisen schon 
berüchtigt ;-))

von xxa (Gast)


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MaWin schrieb:
> Auch Flächenmodelle können eigenständig fliegen wenn man sie
> entsprechend ausrüstet und haben nur den Vorteil, grössere Lasten weiter
> mit weniger Energie transportieren zu können

gibt es das denn nicht als Kombi (Start als ...copter Flug als 
Flächenmodell)?

von Gerd E. (robberknight)


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Andre S. schrieb:
> Also ist für mich Ende und ich muss die Platine
> bei eBay für ca. 90 € aus Deutschland bestellen (Es ist genau die
> gleiche die ich bei Hobbyking bestellt hatte!)

Frag doch den Händler, ob er Dir nicht vorab zum Zwecke der 
Kaufentscheidung das Handbuch als PDF schicken kann. Dann hast Du Dein 
deutsches Handbuch.

Wenn Du Glück hast ist im Handbuch auch die CE-Konformitätserklärung 
drin. Dann hättest Du doch alles beisammen was der Zoll will.

von MWS (Gast)


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Gerd E. schrieb:
> Frag doch den Händler, ob er Dir nicht vorab zum Zwecke der
> Kaufentscheidung das Handbuch als PDF schicken kann. Dann hast Du Dein
> deutsches Handbuch.
>
> Wenn Du Glück hast ist im Handbuch auch die CE-Konformitätserklärung
> drin. Dann hättest Du doch alles beisammen was der Zoll will.

Glaubst Du im Ernst dass es eine deutsche Betriebsanleitung, geschweige 
denn einen Konformitätstest dafür gibt? Wenn ein Händler die Teile ohne 
Probleme am Zoll vorbeigebracht hat, dann kehrt sich die 
Argumentationskette um, wie: "das ist nur 'ne Platine, kein 
vollständiges Produkt, zuständig ist derjenige, der daraus ein Produkt 
herstellt".

Und Tests bzgl. CE/EMV, da treibt doch keiner der damit schachert den 
Aufwand und lässt's für 2000.- testen, nur damit seine Schacherkollegen 
sich das dann einmal kopieren.

Insgesamt denke ich, dass sich hier der geile Geiz selbst in den Fuß 
geschossen hat, denn Versender wie DHL fertigen diese Sachen in der 
Regel deutlich unproblematischer ab, das wird dann an deren zentraler 
Zollstelle abgefertigt. Zur Zollstelle des TE's kommt's gar nicht erst, 
wenn beim Versand eine ordentliche Rechnung möglichst bereits mit 
Nennung der TARIC außen am Paket angebracht ist, das wird dann einfach 
nach Hause geliefert.
DHL kostet aber auch ein wenig mehr.

von Michael_ (Gast)


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Andre S. schrieb:
> Für mich ist das Thema jetzt abgeschlossen - der Zoll hat gewonnen, bzw.
> der Zollbeamte Herr T.B., er ist anscheinend in Modellbaukreisen schon
> berüchtigt ;-))

Vielleicht ist sein Benjamin scharf drauf und hat gesagt, wenn das mal 
kommt dann ....

Andre S. schrieb:
> Wenn ich es vorher gewusst hätte das der Essener Zoll da so ein Problem
> macht hätte ich es nicht bestellt! Ich habe es ja in Verbindung mit
> anderen Produkten bestellt.

Vielleicht wärst du besser gekommen, wenn du jedes Teil einzeln bestellt 
hättest.
Bist du über die 120 EUR-Grenze gekommen?
Also mußtest du richtig Zoll bezahlen oder nur die Einfuhrsteuer?
Ich kann mir vorstellen, das sie da genauer hinsehen.

Deutsche BA - bei deutschen Händlern wird extra darauf hingewiesen, das 
sie nur eng. ist.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Andre S. schrieb:
> Leider konnte ich keinen Rechtsanwalt finden der mich gegenüber dem
> Zoll/BNetzA vertreten würde

Wobei du natürlich nicht unbedingt einen Rechtsverdreher dafür
brauchst.  Wenn du dir über die gesetzlichen Grundlagen ausreichend
sicher bist, kannst du die Klage ja auch einfach selbst einreichen.

von Andre S. (andre-s)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Wobei du natürlich nicht unbedingt einen Rechtsverdreher dafür
> brauchst.  Wenn du dir über die gesetzlichen Grundlagen ausreichend
> sicher bist, kannst du die Klage ja auch einfach selbst einreichen.

Genau das ist das Problem ;-) Die ganzen EU/CE/EMV und sonstige 
Vorschriften sind natürlich in schönem juristen Deutsch verfasst, 
teilweise wird in einer EU Richtlinie wieder auf eine andere verwiesen 
usw...

Argument von der BNetzA war nach kurem Mail-Verkehr :

> Produkte nach dem EMVG müssen eine CE-Kennzeichnung haben. Geräte sind
> nach der Definition des Gesetzes auch Bauteile und Baugruppen (§3 Abs. 2b)

Ist diese Platine ein Bauteil/Baugruppe? Auch nach längerer Recherche im 
Internet habe ich keine eindeutige Auslegung finden können - ist wohl 
Auslegungssache.

von Georg W. (gaestle)


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Andre S. schrieb:
> Und die Antwort wie es bei einer gewerblichen Einfuhr aussieht:
>
>> Die Regelungen zu den sog. Verboten und Beschränkungen (hier
>> Produktsicherheit) gelten natürlich auch für den gewerblichen Bereich.

Das ist der selbe Mist, der auch im Harz4- Fernsehen verbreitet wird. 
Gewerblich darf man sehr wohl nicht gekennzeichnete Ware einführen. Man 
gilt dann als Importeur und muss das erforderliche durchführen (lassen) 
und die nötigen Dokumente ausstellen. Sonst könnte ja keiner 
Halbfertigware oder Muster zu Testzwecken aus Fernost einführen.

Martin Schwaikert schrieb:
> Andre S. schrieb:
>> Habe die Dokumente die ich bekommen habe mal eingescannt, Namen usw.
>> habe ich unkenntlich gemacht.
>
> Solche Idioten... Es fehle die deutsche Betriebsanleitung. Man müsste zu
> dem Zoller knallhart ins Gesicht sagen, dass zur Verwendung dieses
> Gerätes eine gewisse geistige Höhe und ein technisches Studium zu Grunde
> liegen muss, und - da er weder das eine, noch das andere hat - man ihm
> diese Fehleinschätzung nicht verübeln kann.
Genau mit diesem Punkt hatte ich auch schon mal Ärger. Dem Benutzer die 
seitenlange Litanei zu bestimmungsgemäßen Gebrauch usw. vorzuenthalten 
geht gar nicht. Ich konnte die Ware dann unter Verweis auf meine 
gewerbliche Tätigkeit herausbekommen.
Ich halte es für kompletten Schwachsinn hier die Regeln streng 
auszulegen während in den Elektroschrottverkaufsstellen containerweise 
Gerätschaften zwar ohne halbwegs vernünftige Bedienungsanleitungen, 
dafür aber mit China-Export-Kennzeichnung unbehelligt unters Volk 
gebracht werden.

von dadada (Gast)


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Gerd E. schrieb:
> Wenn Du Glück hast ist im Handbuch auch die CE-Konformitätserklärung
> drin.

Die Konformitätserklärung muss von jemanden der in der EU ansässig ist 
unterschrieben sein. (das war auch das Problem mit den Pebble 'Uhren').
Das können ausser-EU Firmen nicht machen;

deswegen ist ja auch die normale Prozedur :
- Importeur importiert ohne Konformitätserklärung (es geht nicht anders)
- Importeur führt seine eigenen Tests/was auch immer durch
- Importeur unterschreibt die Konformitätserklärung und bringt dann die 
Ware in den Verkehr

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Andre S. schrieb:
> Ist diese Platine ein Bauteil/Baugruppe?

Insofern müsstest du das eben einen Richter klären lassen, wenn dir
dran gelegen ist.  Du hast ja selbst schon genügend Gegenbeispiele,
die man einem Richter als Argumentation vorlegen kann (bis hin dazu,
dass man die exakt gleiche Platine hier im Laden kaufen kann, die
dann auch nur keine CE-Kennzeichnung hat).  Der Richter müsste dann
auch über die Frage entscheiden, warum es nicht möglich sein soll,
dass du selbst (als erster, der auf dem Weg der Ware innerhalb der
EU damit in Kontakt kommt) als "Inverkehrbringer" auftreten darfst,
dich von der Konformität des Produkts auf geeignete Weise überzeugst,
und dann das CE-Zeichen anbringst.

von Nils P. (ert)


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Hatte noch nie Probleme beim Zoll, gingen mehrere Flightcontrollerboards 
problemlos durch. Auch drei AIOP V1 :-)

Da du die V2 willst pack blos nicht Multiwii drauf!
Multiwii mit Baro & GPS kannst du vergessen.

RCTIMER.com ist vl eine Alternative, kommt bei mir fast immer ohne 
Zollkontrolle durch

von Mikro 7. (mikro77)


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Hmm, die Einordnung vom Zoll ist imho falsch.

Statt 9503007590:
1
  ABS. XX   Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
2
  Kap. 95   SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
3
  Pos. FS[00] 9503    Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
4
  FS[01] 9503 0075    anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor
5
  FS[02] 9503 0075    aus Kunststoff
6
  FS[03] 9503 0075 10 0    maßstabgetreue Modellseilbahnen zum Bedrucken
7
  FS[03] 9503 0075 90 0    andere

Sollte es wohl eher was aus dem folgenden Katalog sein:
1
FS[03] 8529 9065    zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)

von Vn N. (wefwef_s)


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DC schrieb:
> vn nn schrieb:
>> Wie bereits von anderen geschrieben, ist eine (möglicherweise gar
>> unbestückte Platine) kein fertiges Gerät, womit CE hinfällig wird.
>
> Andre S. schrieb:
>> ich habe 2 bestückte Platinen (Flightcontroller für Multicopter) im
>> Ausland bestellt, diese wurden aus Singapur verschickt.

Und? Trotzdem kein fertiges Gerät.

von Mikro 7. (mikro77)


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Andre S. schrieb:
>> Produkte nach dem EMVG müssen eine CE-Kennzeichnung haben. Geräte sind
>> nach der Definition des Gesetzes auch Bauteile und Baugruppen (§3 Abs. 2b)
>
> Ist diese Platine ein Bauteil/Baugruppe? Auch nach längerer Recherche im
> Internet habe ich keine eindeutige Auslegung finden können - ist wohl
> Auslegungssache.

Die interessantere Frage ist vielleicht: Ist sie dazu bestimmt vom 
Endnutzer verbaut zu werden.

Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, 
§3 Abs. 2b:

"ein Bauteil oder eine Baugruppe, die jeweils dazu bestimmt sind, vom 
Endnutzer in ein Gerät eingebaut zu werden, und die elektromagnetische 
Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische 
Störungen beeinträchtigt werden kann"

[http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/__3.html]

Ich habe mich auch schon mit dem Zoll rumgeärgert. Bei mir hat die 
Eskalation zum Vorgesetzten geholfen. (Termin machen!) Und mit dem hatte 
ich ein freundliches und sachliches Gespräch.

von Harald H. (harald_horn)


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Hallo,

Jasch schrieb:
> Siehe auch die zunehmenden (und zunehmend schwachsinnigen)
> Einschränkungen beim Kauf relativ harmloser Chemikalien für die
> Leiterplattenherstellung.

kannst du dazu mehr erzählen? Das interessiert mich.

Gibt´s eigentlich schon irgendwo eine Interessenvertretung von Leuten, 
die sich gegen die zunehmende Bürokratisierung (CE, WEE & Co.) zur Wehr 
setzen?
In letzter Zeit stoße ich zunehmend auf das Phänomen, daß immer, wenn 
ich eine gute, technische Idee habe, zur Umsetzung erst mal ein Anwalt 
benötigt würde...

Gruß,
Harald

von Martin S. (sirnails)


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Harald Horn schrieb:
> Gibt´s eigentlich schon irgendwo eine Interessenvertretung von Leuten,
> die sich gegen die zunehmende Bürokratisierung (CE, WEE & Co.) zur Wehr
> setzen?

Pah, doch nicht in Deutschland. (Hier stand ursprünglich ein Satz, der 
dann von einem anderen, nicht angemeldeten Nutzer auf Godwins Gesetz 
verwiesen wurde). Hier wird nicht protestiert, hier wird akzeptiert - 
traurig, aber wahr. Interessenvertretung ist in Deutschland ein 
Fremdwort, und ja, das betrifft inzwischen auch schon die Platinenätzer.

Versuch doch mal, festes Fe-III-Cl zu kaufen. Ich hab damals noch eine 
Sammelbestellung organisiert, und jetzt noch gute 5kg auf Lager, aber 
ich hab nach ewigem Telefonieren noch genau einen!! Anbieter dafür 
gefunden.

von Uhu U. (uhu)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Interessenvertretung ist in Deutschland ein Fremdwort,

Nö, die Industrie ist bestens organisiert...

von Harald H. (harald_horn)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Martin Schwaikert schrieb:
>> Interessenvertretung ist in Deutschland ein Fremdwort,
>
> Nö, die Industrie ist bestens organisiert...

Das ist das Traurige: Man muss, wenn man wirklich mit einem 
Fertigungsgewerbe einstiegen will, Unsummen an Geld und Zeit in 
Bürokratie investieren, die nur ein Unternehmen stemmen, welches bereits 
erfolgreich am Markt ist.
Nennt mich einen Verschwörungsheini, aber ich werde den Verdacht nicht 
los, daß es gewollt ist, daß da von unten nichts mehr nachwachsen kann. 
Und weil das ganze immer als Umwelt- oder Verbraucherschutz getarnt ist, 
ist es auch schwer, bei den Leuten Sympathien zu werben - wenn man die 
entsprechenden Gesetze in Zweifel zieht, halten die einen gleich für den 
bösen Unternehmer[TM], der auf Kosten ihrer Gesundheit Profite machen 
will...
...da spielen dann noch Themen wie verzerrte Risikowahrnehmung, 
esoterisches Denken und ähnliches eine Rolle. Aber das führt dann doch 
zu weit...
Daß es da um Leute geht, die neben ihrem Job ein paar Kröten machen mit 
Umsätzen unter fünftausend Euro im Jahr, wird einfach nicht 
wahrgenommen...

...<conspiracy soundtrack="insane_laughter">Und es macht, daß die 
Kleinen und die Großen, die Reichen und die Armen, die Freien und die 
Knechte allesamt sich ein Malzeichen geben an ihre rechte Hand oder an 
ihre Stirn, (Offenbarung 19.20) 17 daß niemand kaufen oder verkaufen 
kann, er habe denn das Malzeichen, nämlich den Namen des Tiers oder die 
Zahl seines Namens.
   18 Hier ist Weisheit! Wer Verstand hat, der überlege die Zahl des 
Tiers; denn es ist eines Menschen Zahl, und seine Zahl ist 
sechshundertsechsundsechzig. (Offenbarung 15.2) </conspiracy>

: Bearbeitet durch User
von Purzel H. (hacky)


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Die CE Normen sind immerhin Welten von anderen Normen entfernt was die 
Freiheit betrifft. Ein CE kann jeder einfach draufmachen.

Waehrenddessen ein Elektroteil nach Kanada entweder ueber den dortigen 
Pruefdienst importiert werden muss, oder dieser Pruefdienst kommt beim 
Kunden vorbei. Auch fuer Einzelstuecke. Moeglicherweise kann man dieses 
Prozedere auch umgehen und damit leben, dass die Elektronik nicht 
zertifiziert, also illegal ist.
Da Kanada ja sonst keine Elektronik importiert, ist das ja auch ok. Die 
Kanadier hocken in den Waeldern rum und jagen im Winter Robben.

Nee. Eine Zulassung in Kanada geht richtig ins Geld. Bis man erst mal 
die Normen hat...

von Harald H. (harald_horn)


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Siebzehn mal Fuenfzehn schrieb:
> Die CE Normen sind immerhin Welten von anderen Normen entfernt was die
> Freiheit betrifft. Ein CE kann jeder einfach draufmachen.

Seit 2012 nicht mehr:

"Der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt urteilte im Juni 2012: „Die Angabe 
„CE-geprüft“ für ein Produkt ist irreführend, wenn der Verwender mit dem 
CE-Zeichen lediglich selbst die Konformität seines Produkts mit den 
einschlägigen Vorschriften bestätigt.“"
[https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Zeichen#Rechtliche_Auswirkungen]

Gruß,
Harald

von El Patron B. (bastihh)


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Harald Horn schrieb:
> Siebzehn mal Fuenfzehn schrieb:
>> Die CE Normen sind immerhin Welten von anderen Normen entfernt was die
>> Freiheit betrifft. Ein CE kann jeder einfach draufmachen.
>
> Seit 2012 nicht mehr:
>
> "Der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt urteilte im Juni 2012: „Die Angabe
> „CE-geprüft“ für ein Produkt ist irreführend, wenn der Verwender mit dem
> CE-Zeichen lediglich selbst die Konformität seines Produkts mit den
> einschlägigen Vorschriften bestätigt.“"
> [https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Zeichen#Rechtliche_Auswirkungen]
>
> Gruß,
> Harald

Falsch!

"CE" != "CE-geprüft"

von Harald H. (harald_horn)


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Basti B. schrieb:
> Harald Horn schrieb:
>> Siebzehn mal Fuenfzehn schrieb:
>>> Die CE Normen sind immerhin Welten von anderen Normen entfernt was die
>>> Freiheit betrifft. Ein CE kann jeder einfach draufmachen.
>>
>> Seit 2012 nicht mehr:
>>
>> "Der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt urteilte im Juni 2012: „Die Angabe
>> „CE-geprüft“ für ein Produkt ist irreführend, wenn der Verwender mit dem
>> CE-Zeichen lediglich selbst die Konformität seines Produkts mit den
>> einschlägigen Vorschriften bestätigt.“"
>> [https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Zeichen#Rechtlich...]
>>
>> Gruß,
>> Harald
>
> Falsch!
>
> "CE" != "CE-geprüft"

So, und genau da kann man verschiedene Rechtsauffassungen konstruieren. 
Z.B. könnte sich ein Gericht auf den Standpunkt stellen, daß dem 
Endverbraucher, der von der EU immer mehr zu Otto-Normal-Dummdödel 
erklärt (und auch immer mehr dazu erzogen) wird, wird durch Anbringung 
des CE-Zeichens suggeriert wird, daß eine Prüfung stattgefunden hat.

Mit der zunehmenden Kompexität der Gesetzgebung bekommt nämlich die 
laufende Rechtsprechung ein immer stärkeres Gewicht bei der Auslegung 
dieser Gesetze. Und das birgt Risiken. Anders ausgedrückt: Vor Gericht 
und auf Hoher See ist man in Gottes Hand. Das Risiko, daß ein Richter 
was technisches falsch versteht (vgl. Forenhaftung) oder eben zu einer 
anderen Rechtsauffassung gelangt, wie der Beklagte vermutet hat, 
versichert einem niemand. Man braucht also schon einen redlichen 
Abenteuergeist, wenn man heute nicht nur entwickeln, sondern auch 
fertigen möchte. Und das ist das Problem.
Oder anders ausgefdrückt: Nur, weil man willens ist, sich an die Gesetze 
zu halten, heißt das heute nicht mehr, daß es auch gelingt, ohne 
juristischen Rat einzukaufen. Und der ist teuer...

Und dann sollte sich man mal die Verhältnismßgkeiten überlegen: Die Zwei 
Platinen, die der Threadstarter importieren wollte, stellen, wenn 
überhaupt, ein verschwindend kleines Risiko für Leib und Leben von wem 
auch immer dar, daß es sich überhaupt nicht lohnt, daß der Zoll, die 
BNetzA oder sonst wer sich auch nur oberflächlich damit befasst.

Hat eigentlich jemand mal die CE-Vorschriften evaluiert? Wie viele 
Menschenleben haben sie gerettet? Wie viele Unfälle vermieden? Was hat 
der Kram an unserer Welt besser gemacht?

Gruß,
Harald.

: Bearbeitet durch User
von Purzel H. (hacky)


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>Hat eigentlich jemand mal die CE-Vorschriften evaluiert? Wie viele
Menschenleben haben sie gerettet? Wie viele Unfälle vermieden? Was hat
der Kram an unserer Welt besser gemacht?

Ja. Sicher hab ich das gemacht. Da die Normen dauernd aendfern ist das 
ein laufender Prozess. Die meisten Normen haben einen sinnvollen 
Hintergrund. Die Leute wollen nun mal, resp betrachten es als 
Menschenrecht, mit einem Mobiltelephon ueberall rumlaufen zu duerfen. 
Einzig die Luftfahrt konnte dem standhalten. Deswegen sind die EMV 
Vorschriften nun auch bis 3GHz gueltig.
Oder akzeptiert man, dass Elektronik verruckt spielt wenn man sich mit 
einem Mobiltelephon naehert? Eher nicht. Ebenso wenig sollte 
irgendwelche Elektronik Kommunikationsfrequenzbaender beeintraechtigen. 
Dasselbe fuer leitungsgebundene Stoerungen. Produktesicherheit. Ja. 
Sollte sein.

Was an CE passt denn nicht? RoHS?

von Hans W. (Firma: Wilhelm.Consulting) (hans-)


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ähm laut CISP 11 ed 5.1 bis 6GHz wenns hart kommt :)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Harald Horn schrieb:
> Hat eigentlich jemand mal die CE-Vorschriften evaluiert? Wie viele
> Menschenleben haben sie gerettet? Wie viele Unfälle vermieden? Was hat
> der Kram an unserer Welt besser gemacht?

Die Zurückerinnerung an die Vor-CE-Zeit in der Computerfertigung lässt
mir nach wie vor einen kalten Schauer den Rücken runterlaufen.  Einen
Computer betreiben und gleich daneben irgendeine Funkkommunikation?
Konntest du damals komplett vergessen.  (Heutzutage ist der Computer
auch bei vielen Funkamateuren ein standardmäßiger Bestandteil der
Ausrüstung.)

Ich kann mich noch gut an das Geheule der Industrie erinnern, als Mitte
der 1990er Jahre dann die entsprechenden EMV-Vorschriften eingeführt
worden sind, die äußerlich durch das Anbringen des CE-Kuckucks
dokumentiert werden müssen.  Damals tat die Computerindustrie so, als
würde es künftig keine für den Einzelnenn erschwinglichen PCs mehr
geben können, und ein ganzer Industriezweig müsste den Bach runtergehen.
Ist aber nicht passiert, wie wir alle wissen.  Stattdessen haben die
Computerhersteller gelernt, dass man mit gar nicht so großem Aufwand
die Abstrahlung der Kisten drastisch reduzieren kann.

Nein, ohne entsprechende gesetzliche Auflagen hat das eben freiwillig
keiner gemacht.

(Im Fall der genannten Platinen finde ich es natürlich auch grenzwertig.
Wenn erst der Endkunde das Teil zu einem Gerät verbaut, hat eine
CE-Forderung keinen wirklichen Sinn.  Andererseits: hätte sich Andre
nach dem Fertigstellen des Geräts tatsächlich die Mühe gemacht, die
Einhaltung der geltenden Vorschriften selbst zu verifizieren?)

von Andre S. (andre-s)


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Jörg Wunsch schrieb:
> (Im Fall der genannten Platinen finde ich es natürlich auch grenzwertig.
> Wenn erst der Endkunde das Teil zu einem Gerät verbaut, hat eine
> CE-Forderung keinen wirklichen Sinn.  Andererseits: hätte sich Andre
> nach dem Fertigstellen des Geräts tatsächlich die Mühe gemacht, die
> Einhaltung der geltenden Vorschriften selbst zu verifizieren?)

Ich habe mittlerweile beide Platinen durch eine erneute Bestellung 
bekommen, beides wurde schon in Frankfurt vom Zoll abgefertigt und mir 
von DHL bis an die Wohnungstüre geliefert - es war nur noch die 
Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen... Die erste Bestellung wurde mittlerweile 
vom Zoll vernichtet.

Ich habe natürlich nicht die Einhaltung der Vorschriften verifiziert...

Das müsste ja dann auch jeder Hobby-Elektroniker der sich eine Platine 
mit einem Atmel und ein bischen Peripherie zusammen aufbaut, nichts 
anderes ist ja im Prinzip der bestellte Flight Controller.

Bei dem Bluetooth Modul ist das natürlich grenzwertig.

André

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