Hallo, ich habe 2 bestückte Platinen (Flightcontroller für Multicopter) im Ausland bestellt, diese wurden aus Singapur verschickt. Bei der Abholung im Zollamt wurde bemängelt das auf den Platinen kein CE Zeichen aufgedruckt ist. Meine Optionen waren dann Paket zurück an Absender, Vernichtung der Platinen oder Prüfung durch BNetzA und dann evtl. auch Vernichtung wenn BNetzA nicht zustimmt. Ist dieses vorgehen so korrekt? Was wäre wenn ich diese Platinen gewerblich einführen möchte und hier selbst CE zertifizieren lasse möchte, laut Auskunft vom Zoll würde ich sie trotzdem nicht bekommen - das heisst ich könnte sie ja auch hier nicht prüfen lassen. Wer hat auch schon solche Erfahrungen mit dem Zoll machen können? André
:
Verschoben durch User
Nimm ein paar Klebe-CE-Sticker mit und ein selbstgedrucktes Selbstauskunft-Formular. Bein Zollamt spielst du den Importeur und klebst die CE-Zeichen drauf. Damit bist du verantwortlicher Importeur mit allen Haftungsrisiken und der Zoll sollte zufrieden sein.
Das sind Elektronik-Prototypen (Bausatz?), offensichtlich kein Consumer-Gerät. Sammlerstück. Du betreibst es gar nicht.
Das Schlüsselwort dürfte "freier Verkehr" sein, Zitat: > Die Überführung von eingeführten Waren in den freien Verkehr ist nur > zulässig, wenn diese in Übereinstimmung mit den geltenden > Produktsicherheitsvorschriften ordnungsgemäß mit dem CE-Kennzeichen > versehen sind. Wenn der Privat- oder Endabnehmer eine Baugruppe importiert, könnte das mit direktem Überführen in den freien Verkehr interpretiert werden. Für einen Gewerbebetrieb sieht's anders aus, der kann die Baugruppe zu einem vollständigen Produkt ergänzen, dieses CE-zertifizieren lassen und erst dann mit CE in Verkehr bringen. Privatkäufern könnte de facto jeglicher Import mit dem Argument verwehrt werden, dass Produktsicherheitsvorschriften betroffen sind. Außer es ist eben ein CE drauf, dann wird's der Zöllner aus Gründen des Arbeitsaufwandes möglicherweise nicht hinterfragen. Der Zoll kann selbst mit aufgedruckten CE die Unterlagen aus dem Konformitätsbewertungsverfahren anfordern. Gibt's diese Unterlagen dann nicht, weil's nur ein aufgedrucktes CE ist und keine Tests gemacht wurden, so bedeutet das auch wieder: "leider verloren". Meine Einschätzung nach der bereits erfolgten Ablehnung: Du hast schlechte Karten. Ich könnte mir nur vorstellen, dass falls eine Firma die Übernahme der Baugruppen zu Evaluierungszwecken bestätigen würde, sich der Zoll umstimmen lassen würde.
Solche Platinen tragen niemals ein CE Zeichen, sie dürfen keins führen weil Platinen nicht vom Endbenutzer installierbare Komponenten (nicht eigenständig funktionierend) sind (auch wenn du Endbenutzer bist und sie selber installierst). Das Gerät, in dem die Platine dann steckt, muss ein CE Zeichen tragen, wenn es gewerblich in Verkehr gebracht wurde, also der Kopter wenn du ihn nicht selbst gebaut hast. Das Gerät unterliegt CE wegen EMV (und vermutlich Spielzeugrichtlinie). Die Ausnahme der PC-Einsteckkarten, die als vom Endbenutzer installierbar angesehen werden und CE benötigen, zieht nicht wenn die Platine Lötverbindungen benötigt, denn Löten ist bereits keine Endbenutzertätigkeit mehr. (Ausserdem ist schwer in Zweifel zu ziehen, daß diese PC Einsteckkartenaufnahme, die im wesentlichen zum Abkassieren durch die Stiftung EAR dient, gesetzeskonform ist. PC werden als Gesamtgerät weggeschmissen.)
MaWin schrieb: > Solche Platinen tragen niemals ein CE Zeichen, sie dürfen keins führen > weil Platinen nicht vom Endbenutzer installierbare Komponenten (nicht > eigenständig funktionierend) sind (auch wenn du Endbenutzer bist und sie > selber installierst). Du beziehst Dich auf das hier: > Ein Produkt darf nur dann mit dem CE-Kennzeichen versehen werden, wenn für > das Produkt eine Gemeinschaftsvorschrift gilt, die die Anbringung des > CE-Kennzeichens vorsieht. Wenn es keine Gemeinschaftsvorschrift gibt, bedeutet das: kein CE. Kein CE bedeutet: kann nicht in Verkehr gebracht und betrieben werden. Import eines Nicht-CE Produkts durch einen Privatanwender wird gleichgesetzt mit: Inverkehrbringen > Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden,... Das "In Betrieb nehmen" kann als selbstverständlich angenommen werden, sonst wäre die Baugruppe gar nicht erst bestellt worden. Sollte der Privatanwender dann klagen, wird das meist erfolglos verlaufen. Somit kann Privatanwendern der Import generell versagt werden. Es wird im Moment wohl nur mehr oder weniger geduldet.
MWS schrieb: > Kein CE bedeutet: kann nicht in Verkehr gebracht und betrieben werden. Nein,das stimmt so nicht.viele Gegenstaende haben kein ce und duerfen auch keines haben. Als trivialbeispiele z.b. geschirr und moebel. Maschinenteile brauchen nach der neuen richtlinie keines.
Warum kleben die Versender nicht einfach einen Aufkleber mit "Erstmuster" oder "Erstmuster zur weiteren Prüfung" auf? Dann wären die Bedenken hinfällig.
dadada schrieb: > Nein,das stimmt so nicht.viele Gegenstaende haben kein ce und duerfen > auch keines haben. Als trivialbeispiele z.b. geschirr und moebel. Das war Topic-bezogen und nicht für Möbel oder Geschirr gedacht. Hier ist der Originaltext: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Produktsicherheit/marginalspalte_faq.html?nn=100394 Das Produkt muss den entsprechenden Vorschriften genügen, wenn's in Verkehr gebracht und betrieben wird. Wär's CE-gekennzeichnet, egal ob rechtens oder nicht, so wäre das wohl einfach angenommen worden. denn es ist mehr Arbeit rauszufinden, dass ein Modul keine CE-Kennzeichnung habe darf. Fehlt CE dagegen, so ist's ein direkter Hinweis, das einem Privatimporteur der Import verweigert werden kann. Für welche z.B. aus China von Privat gern importierten Elektronikmodule, egal welcher Gattung, gibt's Tests um den EU-Vorschriften zu genügen? Für keine. Sonst hätte der TE diesen Weg nehmen können. Also, kein CE, kein Import, ist doch einfach. Deswegen pappen die Chinesen so gern ein China Export drauf.
> Also, kein CE, kein Import, ist doch einfach. Keine Elektronikbauteile mehr ? Die haben alle kein CE-Zeichen. Da gibt es schicke Teile wie http://www.protostack.com/semiconductors/voltage-regulators/switching-regulator-lm7805-drop-in-replacement in denen ganze Lpatine mit mehreren Bauteilen stecken. Ganz ohne CE. Keine nackten Platinen mehr ? Platinen haben kein CE. Und ebensowenig eben Baugruppen aus denen erst Geräte entstehen, die dann ein CE Zeichen als Gesamteinheit tragen. Und dazu gehören nicht-endbenutzerinstallierbare Platinen, und die sind es, wenn sie nicht steckbar, sondern anzulöten sind. Die Richtlinie versucht die Trennung zwischen Endbenutzer (zu blöd um EMV einzuhalten) und Hersteller (immer klug genug, zumindest verantwortlich). Allerdings würde das einen komplett zweigeteilten Markt bedeuten, in dem Bürger niemals das kaufen könnten, was für Firmen ganz normale Artikel sind. Daher spielt nicht die Realität eine Rolle, sondern ob das Teil "vorgesehen ist" für den Endbenutzer oder eben nur Teil eines Fertigproduktes ist.
MaWin schrieb: >> Also, kein CE, kein Import, ist doch einfach. > > Keine Elektronikbauteile mehr ? > Die haben alle kein CE-Zeichen. > > Da gibt es schicke Teile wie > http://www.protostack.com/semiconductors/voltage-r... > in denen ganze Lpatine mit mehreren Bauteilen stecken. > Ganz ohne CE. Yup. Wenn Privat die importiert, könnten deren Import m.E. verweigert werden. > Keine nackten Platinen mehr ? > Platinen haben kein CE. Das ist etwas, bei dem das "in Betrieb nehmen" nur durch viele vorsätzliche weitere Handlungen erfolgen kann. > Und ebensowenig eben Baugruppen aus denen erst Geräte entstehen, die > dann ein CE Zeichen als Gesamteinheit tragen. Richtig, das ist eben für Gewerbliche kein Problem, bei Privaten nur geduldet. So sehe ich das zumindest nach Durchsicht der Vorschriften. Ist das ganze Zeugs natürlich erst mal importiert und der Importeur verkauft an Privat, ist das 'ne ganz andere, entspanntere Situation. > Die Richtlinie versucht die Trennung zwischen Endbenutzer (zu blöd um > EMV einzuhalten) und Hersteller (immer klug genug, zumindest > verantwortlich). Die trennt da ziemlich genau. > Allerdings würde das einen komplett zweigeteilten Markt bedeuten, in dem > Bürger niemals das kaufen könnten, was für Firmen ganz normale Artikel > sind. So ist das, darum spreche ich von geduldet. Alternativ nur Kauf von einem EU-Importeur, der diese EU-Logik durchbricht und dann auch die Verantwortung hat. > Daher spielt nicht die Realität eine Rolle, sondern ob das Teil > "vorgesehen ist" für den Endbenutzer oder eben nur Teil eines > Fertigproduktes ist. Du erwartest vom Zoll, dass er nicht auf Basis gängiger Vorschriften entscheidet, sondern beurteilt, ob eine bestimmte Sache für den Endbenutzer bestimmt oder ein OEM-Teil ist? LOL Ich sag' Dir, das wird einfach nur tolerant behandelt, weil's den Handel nicht behindert, oder weil's einfach weniger Arbeit ist, das Zeugs durchzuwinken. Aber die Vorschriften sind geeignet, diesen Markt für Privatimporteure sowas von dichtzumachen, sollte da mal die Meinung entstehen, dass die EU das so will.
Ich wollte mir auch schon immer ein kleines Atomkraftwerk in den Keller stellen, guter Tip mit dem Direktimport. Aber im Ernst, bei Conrad habe ich mir einen Bausatz mit einem OPV und ein paar Widerständen gekauft. Der hatte auch das CE Kennzeichen und eine ganze Reihe Prüfungen hinter sich. Die Vorschriften sind in jedem Land etwas anders. Zum Beispiel die freigegebenen Funkfrequenzen und Leistungen für Funkfernsteuerungen oder bleifreies Löten . Vieles kann man billig kaufen, beim Einsatz kann es richtig teuer werden.
Als Programmierer/Entwickler ist man doch Freiberufler. Und als Freiberufler braucht man keinen Gewerbeschein. Dann kann man doch beim Zoll "hängengebliebene" Platinen, die für die eigene freiberufliche Tätigkeit benötigt werden, auch ohne Gewerbeanmeldung ausgehändigt bekommen!!? Platinen, die nicht alleine über Steckverbinder, sondern z.B. nur über Löten angeschlossen/in Betrieb genommen werden können, benötigen übrigens definitiv kein CE-Zeichen beim Import!
Andre S. schrieb: > Meine Optionen waren dann Paket zurück an > Absender, Vernichtung der Platinen oder Prüfung durch BNetzA und dann > evtl. auch Vernichtung wenn BNetzA nicht zustimmt. Obige Hinweise sind gut gemeint, aber konkret für den Fall noch keine Lösung. Setze dich doch selbst mit der BNetzA in Verbindung ob es überhaupt Sinn macht und rechtens ist. Und überhaupt, vergibt denn die BNetzA ein CE Kennzeichen? Kannst du nicht eine Erklärung abgeben, das du die volle Verantwortung übernimmst und "natürlich" die CE Erteilung nachholst?
eglo schrieb: > Als Programmierer/Entwickler ist man doch Freiberufler. Das muss man aber auch erstmal anerkennen lassen würd ich sagen. (da gibts zumindest für den Fiskus einige Regeln was da anerkannt wird und was nicht) Was ist eigentlich mit Evalboards die kein CE haben und man einfach so z.B. bei Mouser/Digikey bestellen kann (als Privatperson)? Die kann man ja einfach so ohne Löten in Betrieb nehmen, sind aber nicht als Endprodukt gedacht (nur wie soll man das einem Zollbeamten ohne Ahnung klar machen wenn das fehlende CE Zeichen bemängelt wird?). Ich selbst hatte für private Bestellungen bisher in den vergangenen 10 Jahren keine Probleme mit dem Zoll... aber das lag evtl. auch an der Zollabfertigung durch UPS/FedEx/DHL... bei USPS oder HK Post muss man ja immer selbst zum Zoll hinrennen.
Michael_ schrieb: > Obige Hinweise sind gut gemeint, aber konkret für den Fall noch keine > Lösung. Doch, die gab's schon. > Ich könnte mir nur vorstellen, dass falls eine Firma > die Übernahme der Baugruppen zu Evaluierungszwecken bestätigen würde, > sich der Zoll umstimmen lassen würde. > Setze dich doch selbst mit der BNetzA in Verbindung ob es überhaupt Sinn > macht und rechtens ist. Genau, frag' Dein Finanzamt ob Steuern rechtens sind. LOL > Und überhaupt, vergibt denn die BNetzA ein CE Kennzeichen? Das vergibt derjenige selbst, der importiert und belegen kann, dass die betreffenden Vorschriften erfüllt sind. Belegen kann er's z.B. durch den Prüfbericht eines entsprechenden Labors. > Kannst du nicht eine Erklärung abgeben, das du die volle Verantwortung > übernimmst und "natürlich" die CE Erteilung nachholst? Gib zu, dass Du null Ahnung hast, wovon Du redest. Hast Du auch nur eine klitzekleine Vorstellung der Kosten einer Konformitätsprüfung? Völlig unverhältnismäßig im Vergleich zu den Kosten der Platinen und damit ist so ein Angebot genauso unglaubwürdig.
> Was ist eigentlich mit Evalboards die kein CE haben und man einfach so > z.B. bei Mouser/Digikey bestellen kann (als Privatperson)? Wie sieht es denn mit einzelnen Bauteilen aus? Ich habe noch nie ein IC oder gar einen Widerstand mit CE-Zeichen gesehen. Darf man die jetzt auch nicht mehr im Ausland bestellen?
MWS schrieb: >> Und überhaupt, vergibt denn die BNetzA ein CE Kennzeichen? > > Das vergibt derjenige selbst, der importiert und belegen kann, dass die > betreffenden Vorschriften erfüllt sind. Belegen kann er's z.B. durch den > Prüfbericht eines entsprechenden Labors. Ich bezweifle, das die BNetzA das darf und kann. MWS schrieb: >> Kannst du nicht eine Erklärung abgeben, das du die volle Verantwortung >> übernimmst und "natürlich" die CE Erteilung nachholst? > > Gib zu, dass Du null Ahnung hast, wovon Du redest. Hast Du auch nur eine > klitzekleine Vorstellung der Kosten einer Konformitätsprüfung? Völlig > unverhältnismäßig im Vergleich zu den Kosten der Platinen und damit ist > so ein Angebot genauso unglaubwürdig. Er soll ja nur die Erklärung abgeben. Wenn er die Platinen in den Händen hat, braucht er ja die nicht mehr machen. Da kommt keiner hinterhergelaufen. Und es ist keine Konformitätsprüfung, sondern eine Konformitätserklärung. Wenn du die Kosten einer Zertifizierung meinst, die kenne ich natürlich.
Andre S. (andre-s) schrieb: > ich habe 2 bestückte Platinen (Flightcontroller für Multicopter) im > Ausland bestellt, diese wurden aus Singapur verschickt. Welche denn genau? > Bei der Abholung im Zollamt wurde bemängelt das auf den Platinen kein CE > Zeichen aufgedruckt ist. Die werden deine "Platinen" als Gerät angesehen und eingestuft haben. Klingt doch auch irgendwie so "Flightcontroller für Multicopter" klingt vermutlich für den Zoll irgendwie so wie "Fernsteuerung für ein Fluggerät" und damit eben nach "Gerät" und nicht einfach nur nach "Platine". Just my 2 Cent ;)
Mike schrieb: >> Was ist eigentlich mit Evalboards die kein CE haben und man einfach so >> z.B. bei Mouser/Digikey bestellen kann (als Privatperson)? > Wie sieht es denn mit einzelnen Bauteilen aus? Ich habe noch nie ein IC > oder gar einen Widerstand mit CE-Zeichen gesehen. Darf man die jetzt > auch nicht mehr im Ausland bestellen? Tja, letztendlich musst Du Dir eins klarmachen: dieses ganze Geschwafel mit Globalisierung, freiem Welthandel, etc. pp. gilt natürlich nur für Firmen (je größer je besser). Das ist und war nie für den gemeinen Mann gedacht... :-( Siehe auch die zunehmenden (und zunehmend schwachsinnigen) Einschränkungen beim Kauf relativ harmloser Chemikalien für die Leiterplattenherstellung.
Wieviel Firmen wie Reichelt und Conrad dafür wohl in ihren Lobbyisten reingepumpt haben? Beängstigend. add: Da steht jetzt "Anzeige-Link" drunter. har har.
:
Bearbeitet durch User
> > Daher spielt nicht die Realität eine Rolle, sondern ob das Teil > > "vorgesehen ist" > Du erwartest vom Zoll, dass er nicht auf Basis gängiger Vorschriften > entscheidet Die Vorschriften sagen 'vorgesehen für' und nicht 'geliefert an', der Zoll hat da nicht das Recht, als Lobbyist der Importeure die Vorschriften zu beugen, und dem Bürger Waren vorzuenthalten. Wenn BW meint, es wäre schon so weit > diesen Markt für Privatimporteure sowas von dichtzumachen, dann weiß Andre S. ja, wem er heute NICHT seine Stimme gibt.
Bezüglich Evalboards könnte ich mir vorstellen, dass solche Boards beim Zoll eher durchgehen, weil der Zoll diese als sowas wie "Programmieradapter" einstuft. Das riecht nicht so nach "Gerät" wie der Begriff "Flightcontroller für Multicopter". Letzteres riecht auch nach potentieller Funkemission, spricht "Störungspotential". Zöllner sind keine Elektroniker. Wer Sendungen über den Zoll aus dem TV kennt, weiß wie dort oft herumgeraten wird, allein zeitbedingt. Was den Lobbyismus betrifft, der ist bei unserer (noch) Regierung kaum zu übersehen und nach meiner Einschätzung größer als bei anderen Parteien. Letztens wurden ein FIrmengeflecht rund die FDP gezeigt. Unglaublich! Hat mich an an diverse Großkonzerne erinnert, die um sich vorm Fiskus zu drücken kaum durchschaubare Firmen- und Anwaltskanzleien-Netze um sich herum aufspannen. Beispiel für Lobbyismus gefällig? http://www.tagesspiegel.de/politik/informationsrechte-regierung-informiert-konzerne-besser-als-abgeordnete/8824284.html Ich schätze mal die meisten die ohne viel nachzudenken ihr Kreuz bei einer wirtschaftsnahen Partei machen überlesen sowas einfach oder glauben es nicht, wenn man es ihnen erzählt. Es ist eben doch so, dass Ackermann und seine Getreuen uns in Wahrheit regieren und jede Partei, die sich dagegen stellt, wird von Herrn Hüter, Herrn Hundt, Herrn Henkel und der Wirtschaftsnahen Presse sowie Deuschlands Volkshetzblatt Nr. 1 in die Sozialismus-Ecke befördert. Der Fluch der DDR wirkt bis heute nach. Vermutlich haben Kohls Berater diesen Aspekt damals bewusst mit ins Kalkül gezogen. Nach dem Motto, "Du Helmut (unter Amigos wird gedutzt), wenn wir jetzt die DDR annekt..... zu uns aufnehmen, können wir Jahrzehnte unseren Gegnern immer dem gescheiterten Sozialismus drohen. Das ist phantastisch, gell Helmut?". Dann hat Kohl gegrinst und gesagt, ja Theo, genau so machen wirs. Degegen kommen die Sozen nicht an. Mitschuld an dem Desaster tragen die Nichtwähler. Die verhelfen Mutti mal wieder ins Amt und der Rest der Opposition zerbröselt im Klein-Klein. Stellt euch schon mal auf die Siegerpose von Mutti morgen ein. Bald wird ne Raute auf die D-Fahne gepinselt. :(
das amerikanische äquivalent von dem was ich dazu sagen möchte lautet 'vote from the rooftops'... bei den hiesigen waffengesetzen wohl keine option, aber die deutschen sollen ja gute erfinder sein - da werden sich doch sicher alternativen finden. eigentlich müsste ja auch bald mal der wille dazu vorhanden sein - die deutschen sollen ja auch dichter und denker sein...
Das auf meinen Beitrag soviele Antworten kommen, damit habe ich nicht gerechnet - das Thema hat ja Potential ;-)) Also es ging bzw. geht um folgende Platinen : http://hobbyking.com/hobbyking/store/uh_viewItem.asp?idProduct=31138 Der Tip das wenn noch gelötet werden muss das mann dann kein CE braucht fällt bei der Platine weg, sind alles Stiftleisten/Steckverbinder. Ich warte z.Zt. noch auf die Antwort der BNetzA - gehe aber davon aus das es nichts wird mit der Einfuhr. In einer E-Mail Anfrage an das Hauptzollamt Duisburg wurde mir geantwortet das auch wenn ich das als Firma bestellen würde es keinen Unterschied macht - das CE Zeichen muss trotzdem drauf sein, ansonsten würde ich die Platinen auch nicht bekommen. Es scheint so zu sein das der Zollbeamte in Essen das sehr streng sieht - in anderen Zollämtern gehen die Platinen wohl ohne Probleme durch. Ausschnitt aus einer ersten Antwort vom Zoll: > Im Rahmen der zollamtlichen Behandlung Ihrer Postsendung > wurde festgestellt, dass die sog. CE-Kennzeichnung fehlte. > > Daraufhin setzte das Zollamt Essen die Überlassung Ihrer Postsendung > zunächst aus und informierte die zuständige Marktüberwachungsbehörde > (hier die Bundesnetzagentur). Dieser obliegt nun die Entscheidung, ob > Ihre Postsendung durch das Zollamt Essen überlassen werden kann. > > Aus meiner Sicht ergeben sich hier keine Anhaltspunkte, die für eine > fehlerhafte Abfertigung Ihrer Postsendung sprechen. Und die Antwort wie es bei einer gewerblichen Einfuhr aussieht: > Die Regelungen zu den sog. Verboten und Beschränkungen (hier > Produktsicherheit) gelten natürlich auch für den gewerblichen Bereich. Für mich sieht das so aus als wenn es also unmöglich ist diese Platinen in die EU einzuführen, also auch gewerblich nicht. Ich warte mal auf die endgültige Antwort vom Zoll bzw. BNetzA. Bei der nächsten Bestellung bestelle ich als Firma - dann werde ich ja sehen ob der Zoll es genauso behandelt.
Guten Morgen zusammen, wenn ich mir den Preis von dieser Leiterplatte anschaue kommt bei mir der Verdacht hoch, das wegen der Zollfreigrenze von ca. 20 € die Zöllner erst Interesse an der Sendung gezeigt haben. Ich selber habe schon einige Sachen via ebay und Co bestellt und achte immer peinlich darauf das ich unter den magischen 20 € bleibe. Mir ist es aber auch schon passiert, das ich beim Zoll vorstellig werden durfte, da ich "Gratis Sample" von einem Halbleiter Hersteller bekommen habe. Diese kamen auch aus dem nicht EU Bereich und haben das große Interesse der Zöllner geweckt. Lag wohl daran das kein Preis auf dem Paket deklariert worden ist. schöne Grüße Chris
Chris dus schrieb: > wenn ich mir den Preis von dieser Leiterplatte anschaue kommt bei mir > der Verdacht hoch, das wegen der Zollfreigrenze von ca. 20 € die Zöllner > erst Interesse an der Sendung gezeigt haben. Der Wert der gesamten Bestellung war über 100 €, die restlichen Teile (Akkus usw...) konnte ich auch sofort mitnehmen, das aber nur weil ich zugestimmt habe das bei Ablehnung der Platinen durch die BNetzA die Platinen vernichtet werden. Wenn ich nicht zugestimmt hätte, hätte ich garnichts aus dieser Lieferung mitnehmen dürfen - dann wäre bei Ablehnung durch BNetzA das gesamte Paket zurück an den Absender gegangen.
Andre S. schrieb: > Wenn ich nicht zugestimmt hätte, hätte ich garnichts aus dieser > Lieferung mitnehmen dürfen - dann wäre bei Ablehnung durch BNetzA das > gesamte Paket zurück an den Absender gegangen. Und das war keine Option für dich?
Martin Schwaikert schrieb: > Und das war keine Option für dich? Nein, ist sowieso fraglich ob ich das Geld vom Versender zurückbekommen hätte. Außerdem habe ich auf die restlichen Teile schon lange gewartet und wollte sie endlich haben ;-) Die selben Platinen werden teilweise ja auch von deutschen Händlern verkauft - da frage ich mich wie die importiert wurden. Soll ja laut Auskunft vom Zoll auch gewerblich nicht möglich sein.
Ach so ,dann schicke einen Funkamateur hin, der hat die Erlaubnis, (Amateurfunkprüfung ) nicht zugelassene Geräte zubauen und in Betrieb zu nehmen. besser, mache die Amateurfunkprüfung.
Andre S. schrieb: > Soll ja laut > Auskunft vom Zoll auch gewerblich nicht möglich sein. Du darfst nicht alles glauben.
lutz h. schrieb: > Ach so ,dann schicke einen Funkamateur hin, > der hat die Erlaubnis, (Amateurfunkprüfung ) nicht zugelassene Geräte > zubauen und in Betrieb zu nehmen. besser, mache die Amateurfunkprüfung. Bringt nix, ich bin Funkamateur.
hier ein externer Link (keine Verantwortung) http://forum.db3om.de/ftopic17404.html BeitragVerfasst am: Di 6.11.2012 10:02 Titel: Antworten mit Zitat ------------------------------------------------------------------------ -------- Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufbereitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen gleich Die Schweizer wenden hier offensichtlich strikt die CE Richtlinie für Funkanlagen 1999/5/EG an, wie sie im Grunde auch für Deutschland bzw. EU weit gilt (und die derzeit gerade novelliert wird) http://www.ce-richtlinien.eu/richtlinien/Telekommunikation/Richtlinie/1999_5_EG.pdf Die Richtlinie regelt die Verpflichtung zur Prüfung der Einhaltung der geltenden Normen (CE Konformität) für kommerziell im Handel erhältliche Amateurfunkgeräte. Für Amateurfunkgeräte ist darin ausdrücklich eine Ausnahmeregelung für Bausätze und Selbstbaugeräte enthalten, die in Anhang I der Richtlinie so ausgeführt ist: Die Bestimmung ist nicht anzuwenden auf Funkanlagen, die von Funkamateuren im Sinne des Artikels 1 Definition 53 der Vollzugsordnung für den Funkdienst im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion verwendet werden, es sei denn, die Anlagen sind im Handel erhältlich. Aus Einzelteilen bestehende Bausätze, die von Funkamateuren zusammengesetzt werden, und handelsübliche Anlagen, die von Funkamateuren für ihre Zwecke umgebaut wurden, gelten nicht als im Handel erhältliche Anlagen. Selbstgebasteltes und modifizierte Geräte sind demnach ausdrücklich von der CE Pflicht befreit. Nicht jedoch als Fertiggerät in den "Wirtschaftsraum" ( EU und EU assoziierte Staaten wie z.B. Schweiz) importierte Anlagen. _______________________________________________ Lutz.H Die Leiterplatten müssen für ein Amateurfunkgerät gebraucht werden, da gibt es dann keine Probleme mit dem CE. Drachen und Hubschrauber können Antennen hochheben, es gib unendlich viele Ideen und Hobbyprojekte im Amateurfunk. Viel Spaß beim Hobby
:
Bearbeitet durch User
Andre S. schrieb: > Der Wert der gesamten Bestellung war über 100 €, die restlichen Teile > (Akkus usw...) konnte ich auch sofort mitnehmen, das aber nur weil ich > zugestimmt habe das bei Ablehnung der Platinen durch die BNetzA die > Platinen vernichtet werden. Hatten denn die anderen Teile das CE? Und kann denn der Lieferant nicht das CE nachreichen? Auch wenn es mit Verlusten ist, würde ich es im Notfall an den Lieferanten zurückgehen lassen. Bei Neulieferung mit CE kannst du da vielleicht auf Kulanz rechnen. Und ich habe den leisen Verdacht, das solche Platinen in DE nicht erwünscht sind, auf einer schwarzen Liste stehen und es nur ein Vorwand ist.
Michael_ schrieb: > Hatten denn die anderen Teile das CE? > Und kann denn der Lieferant nicht das CE nachreichen? Den LiPo Akku hat den Zollbeamten garnicht interessiert, hinterher zu Hause beim auspacken habe ich ein CE Zeichen darauf gefunden. Der Rest war Plastikkram. Den Lieferanten habe ich bezüglich CE angeschrieben, bis jetzt keine Reaktion.
Wie bereits von anderen geschrieben, ist eine (möglicherweise gar unbestückte Platine) kein fertiges Gerät, womit CE hinfällig wird. Eine Konformitätsprüfung ist da auch nicht sehr sinnvoll, schließlich wird beispielsweise EMV auch durch externe Leitungen und ein evtl. vorhandes Gehäuse beeinflusst. Bei Platinen, die gefährliche Spannungen führen, ist auch der Berührschutz erst im Gehäuse sinnvoll beurteilbar. Etc. pp.
:
Bearbeitet durch User
Wie wurde das Board denn geliefert? Neutral in einer Papp-box evtl. mit beigefuegter technischer Beschreibung oder in einer aufgemachten Verkaufsverpackung wie man sie in Ladengeschaeften findet, dann wuerde mich das nicht weiter wundern. 13:45
vn nn schrieb: > Wie bereits von anderen geschrieben, ist eine (möglicherweise gar > unbestückte Platine) kein fertiges Gerät, womit CE hinfällig wird. Eine > Konformitätsprüfung ist da auch nicht sehr sinnvoll, schließlich wird > beispielsweise EMV auch durch externe Leitungen und ein evtl. vorhandes > Gehäuse beeinflusst. Bei Platinen, die gefährliche Spannungen führen, > ist auch der Berührschutz erst im Gehäuse sinnvoll beurteilbar. Etc. pp. Ich fahre morgen früh nochmal beim Zoll vorbei und frage mal nach dem Bearbeitungsstand - da werde ich mal deinen Hinweis vortragen. Sollte das alles nichts bringen werde ich mal einen Rechtsanwalt beauftragen - das lässt mir jetzt keine Ruh.
13:45 schrieb: > Wie wurde das Board denn geliefert? > Neutral in einer Papp-box evtl. mit beigefuegter technischer > Beschreibung oder in einer aufgemachten Verkaufsverpackung wie man sie > in Ladengeschaeften findet, dann wuerde mich das nicht weiter wundern. In einem Antistatik-Beutel ohne jegliche Dokumentation.
vn nn schrieb: > Wie bereits von anderen geschrieben, ist eine (möglicherweise gar > unbestückte Platine) kein fertiges Gerät, womit CE hinfällig wird. Andre S. schrieb: > ich habe 2 bestückte Platinen (Flightcontroller für Multicopter) im > Ausland bestellt, diese wurden aus Singapur verschickt.
Als was, also welche Art von Ware, hat der Beamte das denn eingestuft? (Pure Neugier, helfen kann ich leider auch nicht. Dennoch viel Glueck)
13:52 schrieb: > Als was, also welche Art von Ware, hat der Beamte das denn eingestuft? > (Pure Neugier, helfen kann ich leider auch nicht. Dennoch viel Glueck) Warencode: 9503007590 -> Laut TARIC Online Auskunft KAPITEL 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
Da hat der Beamte sicher Angst, das es ein Kind <2 Jahren verschlucken kann :-) .
Hallo, sag es ist 9305910000, da ist keine CE Konformität erforderlich. Wenn du das glaubhaft machen kannst, kann ich dir versichern, dass du dich nicht mehr über Probleme bei der Herausgabe ärgern wirst. Vlg Timm
Timm Reinisch schrieb: > sag es ist 9305910000, da ist keine CE Konformität erforderlich. Du Scherzkeks. > Wenn du das glaubhaft machen kannst, kann ich dir versichern, > dass du dich nicht mehr über Probleme bei der Herausgabe ärgern > wirst. Dafür hat er dann jede Menge andere Probleme am Hals.
> 9503007590 SPIELZEUG
Das ist jetzt doof, Spielzeug braucht immer CE.
Teile davon
könnte helfen, OEM Teile.
So war gerade nochmal beim Zoll, Einfuhr durch BNetzA abgelehnt. Habe die Dokumente die ich bekommen habe mal eingescannt, Namen usw. habe ich unkenntlich gemacht.
Andre S. schrieb: > Habe die Dokumente die ich bekommen habe mal eingescannt, Namen usw. > habe ich unkenntlich gemacht. Solche Idioten... Es fehle die deutsche Betriebsanleitung. Man müsste zu dem Zoller knallhart ins Gesicht sagen, dass zur Verwendung dieses Gerätes eine gewisse geistige Höhe und ein technisches Studium zu Grunde liegen muss, und - da er weder das eine, noch das andere hat - man ihm diese Fehleinschätzung nicht verübeln kann.
Martin Schwaikert schrieb: > Es fehle die deutsche Betriebsanleitung. Das passiert oft genug bei normal gekauften Produkten, neulich einem Hochentaster des tschechischen Herstellers Hecht. Und der Händler ist auch auf Nachfrage nicht in der Lage eine zu liefern.
MaWin schrieb: > Und der Händler ist > auch auf Nachfrage nicht in der Lage eine zu liefern. Da würd ich mich zur Not hinsetzen, das Teil einscannen, ocr, google übersetzer, ausdrucken, fertig.
Es ist als Kinderspielzeug eingestuft wurden... ich würde zwei mal eine neue Platine kaufen, und vorher schauen was man angeben muss, damit die Platine in die richtige Klasse kommt, wenn der Zoll anfragt. Jetzt beweisen, dass es kein Kinderspielzeug mit verschluckbaren Kleinteilen ist, kostet doch nur Zeit und Nerven, ich denke mit unklarem Ausgang. Vielleicht wurde der Vernichtung schon zugestimmt, und die Platinen sind schon in der Tonne. Früher sind auch manche Segelschiffe gesunken oder wurden von Seeräubern geentert,die von China Seide transportiert haben.
Schon unterhaltsam, dass es keine wirklich klare Richtlinien im deutschen Zoll gibt, resp. keine fähigen Leute, die diese befolgen könnten.
:
Bearbeitet durch User
MaWin schrieb: >... > Das passiert oft genug bei normal gekauften Produkten, neulich einem > Hochentaster des tschechischen Herstellers Hecht. Und der Händler ist > auch auf Nachfrage nicht in der Lage eine zu liefern. Da hier ein elektroniklastiges Forum ist: was sind denn Hochen? :) Arno
Arno H. schrieb: > was sind denn Hochen? http://www.frag-einen-anwalt.de/Zur-sehr-hochen-Geldstrafe-verurteilt-Berufung---f43696.html
Dave Chappelle schrieb: > Schon unterhaltsam, dass es keine wirklich klare Richtlinien im > deutschen Zoll gibt, resp. keine fähigen Leute, die diese befolgen > könnten. Zum Glück, Es gibt verschiedene Anwender mit unterschiedlichen Kenntnissen . Zum Beispiel kann mit Salzsäure alles mögliche gemacht werden, als Kinderspielzeug (für chemische Experimente im Bastelkasten), im Schwimmbad oder auf dem Bau. Da braucht es unterschiedliche Vorschriften, und welcher Zollbeamte soll das alles wissen.
lutz h. schrieb: > Da braucht es unterschiedliche > Vorschriften, und welcher Zollbeamte soll das alles wissen. Klare Antwort: Jeder. In jedem Beruf muss man die für seinen Beruf relevanten Fähigkeiten und Kenntnisse haben. Ein Automechaniker der nichts von Autos versteht ist ebenso undenkbar wie ein Arzt, der keine Ahnung von Medizin hat. Und da soll der Zöllner, dessen Aufgabe darin besteht Waren Zollrechtlich einzuordnen, dieser Aufgabe durch Raten nachkommen dürfen? Wenn ein Zöllner eine elektronische Baugruppe als Spielzeug klassifiziert (man sollte ihn mal fragen, ob er seinen Kindern so was zu spielen geben würde), dann hat er entweder schlecht geraten oder er ist schlicht und einfach dumm wie Bohnenstroh. Auf jeden Fall ist so einer für seinen Beruf unqualifiziert. Genauso gut könnte man dann an der Grenze einen hinstellen, der einfach eine Münze wirft: Einfuhr erlaubt/nicht erlaubt. Was allerdings genauso schlimm ist, ist das Verhalten der BNetzA: Ganz offenbar wurde da der Fall gar nicht nach geprüft, sondern einfach 1:1 die Mitteilung des Zolls übernommen. Ansonsten hätte der BNetzA nämlich auffallen müssen, dass die CE-Kennzeichnung in diesem Falle weder erforderlich noch sinnvoll gewesen wäre.
:
Bearbeitet durch User
Andre S. schrieb: > Habe die Dokumente die ich bekommen habe mal eingescannt, Namen usw. > habe ich unkenntlich gemacht. "nicht in Deutsch" ist auch kein Deutsch...
Spinnen die? Ein richtiger Multicopter ist hinten und vorne kein Spielzeug.
Ich schrieb: > Spinnen die? > Ein richtiger Multicopter ist hinten und vorne kein Spielzeug. Genau. Das ist dann nämlich ne böse Kampfdrohne. DAS kommt erst recht nicht ins Land, da fehlt auch die Flugerlaubnis (s. Eurohawk). ;-P ;-)
Martin Schwaikert schrieb: > Solche Idioten... Es fehle die deutsche Betriebsanleitung. Man müsste zu > dem Zoller knallhart ins Gesicht sagen, dass zur Verwendung dieses > Gerätes eine gewisse geistige Höhe und ein technisches Studium zu Grunde > liegen muss Du bist der Idiot. BNetzA und Zoll haben da keine Wahl, das Gesetz ist eindeutig. Aber klar, du stehst über dem Gesetz.
Ich schrieb: > Ein richtiger Multicopter ist hinten und vorne kein Spielzeug. "Multiwii and Megapirate AIO Flight Controller" deutet jetzt nicht so sehr auf ein seriöses Industrieprodukt, sondern eher auf ein Spielzeug hin. Wenn's dann noch von Hobbyking kommt, gleich zweimal, der Laden ist beim Zoll sicher bestens bekannt. Sollte es jedoch kein Spielzeug sein, müsste es unter Zubehör für UAVs einsortiert werden, woanders passt's nicht rein. Für UAVs gibt's dann Importbeschränkungen, noch viel lustiger. Der Zöllner hätte auch mit fehlendem ROHS argumentieren können, dann wäre genauso Schluss mit Import gewesen. Ich seh' auch keinen Grund am Zöllner rumzumeckern, der hat einfach seinen Job gemacht. Bei den 99 anderen megawuffi wiii supaflight maxifreak Controllern, die's wahrscheinlich in der Zwischenzeit durch den Zoll geschafft haben, wurde dann halt weniger genau aufgepasst. Ansonsten, unter den gegebenen Bedingungen hatte der TE keinen Anspruch auf Import, auch wenn er's nicht schön findet, er hat halt Pech gehabt, so what? Better luck next time.
MWS schrieb: > Der Zöllner hätte auch mit fehlendem ROHS argumentieren können, dann > wäre genauso Schluss mit Import gewesen. Selbst die Chinesen können heutzutage bleifrei löten. MWS schrieb: > Ich seh' auch keinen Grund am > Zöllner rumzumeckern, der hat einfach seinen Job gemacht. Aber hat er ihn auch richtig gemacht? In jedem anderen Job würde man für solch schlampige Arbeit gefeuert werden.
MWS schrieb: > "Multiwii and Megapirate AIO Flight Controller" deutet jetzt nicht so > sehr auf ein seriöses Industrieprodukt, sondern eher auf ein Spielzeug > hin. Spätestens seit so ein Ding fast Muttis Haarlocken berührt hat, sollten die doch umdenken.
Manfred Freise schrieb: > Selbst die Chinesen können heutzutage bleifrei löten. Ja, natürlich, das wird wahrscheinlich bleifrei sein. Aber ohne Bestätigung dessen ist da halt auch Schluss, schon mal auf der Hobbyking Seite nach dem Stichwort ROHS gesucht? > MWS schrieb: > Aber hat er ihn auch richtig gemacht? In jedem anderen Job würde man für > solch schlampige Arbeit gefeuert werden. Ich seh' keine schlampige Arbeit und genauso nicht wie Du das beurteilen könntest. Der im Dokument zitierte Art. 27 aus EG 765/2008 deckt seine Handlungsweise. Man könnte fragen, warum er die LiIon-Akkus herausgegeben hat, da gibt's sicher Abfallentsorgungsvorschriften, die der TE nicht einhalten kann. Genauso gibt's aber auch Versandvorschriften für diesen Akku-Typ, die wahrscheinlich auch nicht eingehalten wurden, ich schätze die Herausgabe war damit unschädlicher als der Rückversand. Michael_ schrieb: > Spätestens seit so ein Ding fast Muttis Haarlocken berührt hat, sollten > die doch umdenken. Red' ich eigentlich chinesisch? Wenn der Zoll umdenken würde, dann müssten diese Sachen unter Flugzeugteilen, aka Drohnen, einsortiert werden. Damit würde der Import deutlich erschwert, die Einstufung als Spielzeug ist also die harmlose Variante. Multikopter stehen sowieso schon in der Diskussion, das hier diskutierte Board mit GPS-Anschluss wäre z.B. als autark fliegende Bombe einsetzbar. Natürlich muss das Teil nicht so verwendet werden, aber es ist völlig ausreichend, wenn jemand auf die Idee kommt, dass das ginge.
MWS schrieb: > Multikopter stehen sowieso schon in der Diskussion, das hier diskutierte > Board mit GPS-Anschluss wäre z.B. als autark fliegende Bombe einsetzbar. > Natürlich muss das Teil nicht so verwendet werden, aber es ist völlig > ausreichend, wenn jemand auf die Idee kommt, dass das ginge. Das ginge mit eiem beliebigen Modellflugzeug auch. Wird jetzt der Modellsport aussterben, weil die Flugzeuge verboten werden? Obwohl, so abwegig ist das nicht. Nach Boston ist ja auch in weiten Teilen der USA der Verkauf von Schnellkochtöpfen unter strenge Regularien gestellt worden. Würde mich also nicht wundern...
McFly schrieb: > Das ginge mit eiem beliebigen Modellflugzeug auch. Ich sprach von eigenständig fliegend, ausserdem hat ein Multikopter aufgrund seiner Flugeigenschaften einem Flächenmodell einiges voraus.
An den TE: was is es denn? Ist es ein Spielzeug? Dann keine Chance. Wenn es kein Spielzeug ist, dann kommt es wirklich drauf an. Ich behaupte selbst Platinen die Blei enthalten dürften (sinnloserweise) importiert werden; leider dürfen dann die fertigen Produkte kein CE bekommen und dann hier nicht in den Verkehr gebracht werden. Die Spielzeugrichtlinie ist insofern speziell, da sie auch auf Teile abzielt.
Stefan Rand schrieb: > Du bist der Idiot. BNetzA und Zoll haben da keine Wahl, das Gesetz ist > eindeutig. Naja, man könnte sich immer noch drauf einigen dass der Idiot der ist auf dessen Mist das Gesetz gewachsen ist. Unnötig, repressiv und rückständig.
dadada schrieb: > Die Spielzeugrichtlinie ist insofern speziell, da sie auch auf Teile > abzielt. Ja genau. Es wurden z.B. bei Teddys getestet, wieviel Kraft notwendig ist, um deren Knopfaugen abzureißen, da sie von Kleinkindern verschluckt werden könnten.
>Es wurden z.B. bei Teddys getestet, wieviel Kraft notwendig >ist, um deren Knopfaugen abzureißen, da sie von Kleinkindern verschluckt >werden könnten. Dafür müßte das Tierschutzgesetz gelten... ;-) gez. Buna-Pelzer
> Ich behaupte selbst Platinen die Blei enthalten dürften (sinnloserweise) > importiert werden; leider dürfen dann die fertigen Produkte kein CE > bekommen und dann hier nicht in den Verkehr gebracht werden. Stuss. RoHS-Richtlinie 2002/95/EC und 2002/96/EC durchlesen. Stichwort Kategorie 9. Die sanktionsfreie Verbreitung von profundem Halbwissen sollte endlich einmal verboten werde.
dadada schrieb: > An den TE: > > was is es denn? Ist es ein Spielzeug? Dann keine Chance. > Wenn es kein Spielzeug ist, dann kommt es wirklich drauf an. Ich > behaupte selbst Platinen die Blei enthalten dürften (sinnloserweise) > importiert werden; leider dürfen dann die fertigen Produkte kein CE > bekommen und dann hier nicht in den Verkehr gebracht werden. > > Die Spielzeugrichtlinie ist insofern speziell, da sie auch auf Teile > abzielt. Ich würde nicht sagen das es ein Spielzeug ist. Schau dir die Platine doch mal an, Link hatte ich schonmal gepostet : http://hobbyking.com/hobbyking/store/uh_viewItem.asp?idProduct=31138 - Auf der Rückseite sieht man RoHS aufgedruckt ;-)) Sowas habe ich auch noch nicht in einem Spielzeugladen im Regal gesehen - fertige (Spielzeug) Quadrocopter schon. Meiner Meinung nach ist die Platine für sich nicht einzeln benutzbar, ich muss noch einiges damit verbinden evtl. löten usw... deswegen seh ich das mit der CE Kennzeichnung anders. Wenn das ganze jetzt ein fertiges Gerät wäre, nur noch Stecker in die Steckdose, dann könnte ich das ja noch nachvollziehen. Leider konnte ich keinen Rechtsanwalt finden der mich gegenüber dem Zoll/BNetzA vertreten würde - Streitwert zu gering, nichts zu verdienen & schwieriges Thema... Also ist für mich Ende und ich muss die Platine bei eBay für ca. 90 € aus Deutschland bestellen (Es ist genau die gleiche die ich bei Hobbyking bestellt hatte!)
MWS schrieb: > Ich sprach von eigenständig fliegend, ausserdem hat ein Multikopter > aufgrund seiner Flugeigenschaften einem Flächenmodell einiges voraus. Auch Flächenmodelle können eigenständig fliegen wenn man sie entsprechend ausrüstet und haben nur den Vorteil, grössere Lasten weiter mit weniger Energie transportieren zu können Aber Flächenmodelle sind ja so uncoool.
MaWin schrieb: > Auch Flächenmodelle können eigenständig fliegen wenn man sie > entsprechend ausrüstet und haben nur den Vorteil, grössere Lasten weiter > mit weniger Energie transportieren zu können > > Aber Flächenmodelle sind ja so uncoool. Ein Quadrokopter kann auf eine offene Fläche gestellt werden, zu einem bestimmten Zeitpunkt autonom starten, mittels GPS völlig autonom eine Wegstrecke abfliegen und dort auch autonom landen. Das vom TE verlinkte Modul sollte dazu (nach zugegebenermaßen oberflächlicher Betrachtung) mit wenigen zusätzlichen Bauteilen in der Lage sein. Die gleiche Funktionalität ist bei einem Flächenmodell so überhaupt nicht und ähnlich nur um ein Vielfaches komplexer zu erreichen. Das hat nix mit cool oder uncool zu tun.
Andre S. schrieb: > Ich würde nicht sagen das es ein Spielzeug ist. Wie bereits erwähnt, sollte es Dir lieber sein, dass es Spielzeug ist, denn ansonsten ist's eine Flugsteuerung für ein autonomes Luftfahrzeug und wenn's dorthin zugeordnet wird, mit entsprechenden Richtlinien und Einfuhrbeschränkungen, dann wärst Du wieder froh, wenn's nur als Spielzeug betrachtet würde. > Auf der Rückseite sieht man RoHS aufgedruckt ;-)) Immerhin. Andre S. schrieb: > Leider konnte ich keinen Rechtsanwalt finden der mich gegenüber dem > Zoll/BNetzA vertreten würde - Streitwert zu gering, nichts zu verdienen > & schwieriges Thema... Doch, die RAe findest Du schon, nur rechnen die dann eben nach Stunde zu €180.- ab. Andre S. schrieb: > Also ist für mich Ende und ich muss die Platine > bei eBay für ca. 90 € aus Deutschland bestellen (Es ist genau die > gleiche die ich bei Hobbyking bestellt hatte!) Das Board hätte Dich also ca. € 55.- bei Hobbyking inkl. Zoll, Transport und EUSt. gekostet. Wegen der € 35.- mehr machst Du so einen Zinnober? Wenn's nur um die paar Kröten geht, hätte sich jegliche Anfrage bei einem RA schon weit im Vorfeld erledigt.
MWS schrieb: > Die gleiche Funktionalität ist bei einem Flächenmodell so überhaupt > nicht und ähnlich nur um ein Vielfaches komplexer zu erreichen. Das hat > nix mit cool oder uncool zu tun. Und trotzdem gibt es auch genau dass schon. Das ist sogar einfacher, da die Lagereregelung mit einem eigenstabilen System arbeiten kann und nicht mit einem instabilen wie beim Multicopter. Aber das nur so nebenbei.
>Auch Flächenmodelle können eigenständig fliegen wenn man sie >entsprechend ausrüstet und haben nur den Vorteil, grössere Lasten weiter >mit weniger Energie transportieren zu können >aber Flächenmodelle sind ja so uncoool. Ne, das hat nichts mit den Modellen zu tun. DU bist einfach nur uncool MaWin :) FU
>Auch Flächenmodelle können eigenständig fliegen wenn man sie >entsprechend ausrüstet und haben nur den Vorteil, grössere Lasten weiter >mit weniger Energie transportieren zu können >aber Flächenmodelle sind ja so uncoool. Ne, das hat nichts mit den Modellen zu tun. DU bist einfach nur uncool MaWin :) FU
MWS schrieb: > Das Board hätte Dich also ca. € 55.- bei Hobbyking inkl. Zoll, Transport > und EUSt. gekostet. Wegen der € 35.- mehr machst Du so einen Zinnober? Wenn ich es vorher gewusst hätte das der Essener Zoll da so ein Problem macht hätte ich es nicht bestellt! Ich habe es ja in Verbindung mit anderen Produkten bestellt. Wie Du allerdings auf die 55 € kommst ist mir nicht ganz klar... ich komme inkl.Mwst. ohne Transport auf ca. 41 € wenn ich dann die Transportkosten auf alle Artikel die ich bestellt hatte umlege kommen nochmal 4 € drauf - sind 45 € gegenüber 90 € bei eBay... aber ist nun auch egal. Du kannst mir ja 45 € überweisen dann bin ich auch glücklich... und mach ja kein Zinnober wegen den paar Euros ;-))
Andre S. schrieb: > Wie Du allerdings auf die 55 € kommst ist > mir nicht ganz klar... ich komme inkl.Mwst. ohne T Als ich nachgesehen hab', war die Steuerung bei HK um die 49 USD. Ich hatte USD/EUR konservativ mit 1,25/1 veranschlagt, im Moment steht er bei 1,35, aber Paypal verdient ja auch noch am Umtausch, k.A. wieviel die nehmen, vielleicht bekommst Du jetzt auf 1,30, aber Du hast ja ein wenig früher bestellt, da wären's dann vielleicht 1,28 gewesen. 49 USD / 1,25 (meine Annahme) = 39,20 EUR + 4,7% Zoll = 41,04 Eur + 19% EUSt = 48,84 + Fracht. Letztere hab' ich mit 6-7 EUR anteilig angenommen. Dann bist Du bei 55.- Eur. Nimmst Du einen Wechselkurs von 1,30 an, so sind's ca. 2 EUR weniger. > Du kannst mir ja 45 € überweisen dann bin ich auch glücklich... und mach > ja kein Zinnober wegen den paar Euros ;-)) Mensch, das ist doch ein Angebot, Geld überweisen und keinen Ärger damit haben :D
MWS schrieb: > 49 USD / 1,25 (meine Annahme) = 39,20 EUR + 4,7% Zoll = 41,04 Eur + 19% > EUSt = 48,84 + Fracht. Letztere hab' ich mit 6-7 EUR anteilig > angenommen. Dann bist Du bei 55.- Eur. Die 4,7% Zoll kannst Du streichen. Ist jetzt aber auch egal - was mich nur stört das ich nun nur weil ich in diesem Zollbezirk wohne auch keine anderen Flight Controller aus nicht EU Ländern bestellen kann - die dürften ja alle keine CE Kennzeichnung haben. Für mich ist das Thema jetzt abgeschlossen - der Zoll hat gewonnen, bzw. der Zollbeamte Herr T.B., er ist anscheinend in Modellbaukreisen schon berüchtigt ;-))
MaWin schrieb: > Auch Flächenmodelle können eigenständig fliegen wenn man sie > entsprechend ausrüstet und haben nur den Vorteil, grössere Lasten weiter > mit weniger Energie transportieren zu können gibt es das denn nicht als Kombi (Start als ...copter Flug als Flächenmodell)?
Andre S. schrieb: > Also ist für mich Ende und ich muss die Platine > bei eBay für ca. 90 € aus Deutschland bestellen (Es ist genau die > gleiche die ich bei Hobbyking bestellt hatte!) Frag doch den Händler, ob er Dir nicht vorab zum Zwecke der Kaufentscheidung das Handbuch als PDF schicken kann. Dann hast Du Dein deutsches Handbuch. Wenn Du Glück hast ist im Handbuch auch die CE-Konformitätserklärung drin. Dann hättest Du doch alles beisammen was der Zoll will.
Gerd E. schrieb: > Frag doch den Händler, ob er Dir nicht vorab zum Zwecke der > Kaufentscheidung das Handbuch als PDF schicken kann. Dann hast Du Dein > deutsches Handbuch. > > Wenn Du Glück hast ist im Handbuch auch die CE-Konformitätserklärung > drin. Dann hättest Du doch alles beisammen was der Zoll will. Glaubst Du im Ernst dass es eine deutsche Betriebsanleitung, geschweige denn einen Konformitätstest dafür gibt? Wenn ein Händler die Teile ohne Probleme am Zoll vorbeigebracht hat, dann kehrt sich die Argumentationskette um, wie: "das ist nur 'ne Platine, kein vollständiges Produkt, zuständig ist derjenige, der daraus ein Produkt herstellt". Und Tests bzgl. CE/EMV, da treibt doch keiner der damit schachert den Aufwand und lässt's für 2000.- testen, nur damit seine Schacherkollegen sich das dann einmal kopieren. Insgesamt denke ich, dass sich hier der geile Geiz selbst in den Fuß geschossen hat, denn Versender wie DHL fertigen diese Sachen in der Regel deutlich unproblematischer ab, das wird dann an deren zentraler Zollstelle abgefertigt. Zur Zollstelle des TE's kommt's gar nicht erst, wenn beim Versand eine ordentliche Rechnung möglichst bereits mit Nennung der TARIC außen am Paket angebracht ist, das wird dann einfach nach Hause geliefert. DHL kostet aber auch ein wenig mehr.
Andre S. schrieb: > Für mich ist das Thema jetzt abgeschlossen - der Zoll hat gewonnen, bzw. > der Zollbeamte Herr T.B., er ist anscheinend in Modellbaukreisen schon > berüchtigt ;-)) Vielleicht ist sein Benjamin scharf drauf und hat gesagt, wenn das mal kommt dann .... Andre S. schrieb: > Wenn ich es vorher gewusst hätte das der Essener Zoll da so ein Problem > macht hätte ich es nicht bestellt! Ich habe es ja in Verbindung mit > anderen Produkten bestellt. Vielleicht wärst du besser gekommen, wenn du jedes Teil einzeln bestellt hättest. Bist du über die 120 EUR-Grenze gekommen? Also mußtest du richtig Zoll bezahlen oder nur die Einfuhrsteuer? Ich kann mir vorstellen, das sie da genauer hinsehen. Deutsche BA - bei deutschen Händlern wird extra darauf hingewiesen, das sie nur eng. ist.
Andre S. schrieb: > Leider konnte ich keinen Rechtsanwalt finden der mich gegenüber dem > Zoll/BNetzA vertreten würde Wobei du natürlich nicht unbedingt einen Rechtsverdreher dafür brauchst. Wenn du dir über die gesetzlichen Grundlagen ausreichend sicher bist, kannst du die Klage ja auch einfach selbst einreichen.
Jörg Wunsch schrieb: > Wobei du natürlich nicht unbedingt einen Rechtsverdreher dafür > brauchst. Wenn du dir über die gesetzlichen Grundlagen ausreichend > sicher bist, kannst du die Klage ja auch einfach selbst einreichen. Genau das ist das Problem ;-) Die ganzen EU/CE/EMV und sonstige Vorschriften sind natürlich in schönem juristen Deutsch verfasst, teilweise wird in einer EU Richtlinie wieder auf eine andere verwiesen usw... Argument von der BNetzA war nach kurem Mail-Verkehr : > Produkte nach dem EMVG müssen eine CE-Kennzeichnung haben. Geräte sind > nach der Definition des Gesetzes auch Bauteile und Baugruppen (§3 Abs. 2b) Ist diese Platine ein Bauteil/Baugruppe? Auch nach längerer Recherche im Internet habe ich keine eindeutige Auslegung finden können - ist wohl Auslegungssache.
Andre S. schrieb: > Und die Antwort wie es bei einer gewerblichen Einfuhr aussieht: > >> Die Regelungen zu den sog. Verboten und Beschränkungen (hier >> Produktsicherheit) gelten natürlich auch für den gewerblichen Bereich. Das ist der selbe Mist, der auch im Harz4- Fernsehen verbreitet wird. Gewerblich darf man sehr wohl nicht gekennzeichnete Ware einführen. Man gilt dann als Importeur und muss das erforderliche durchführen (lassen) und die nötigen Dokumente ausstellen. Sonst könnte ja keiner Halbfertigware oder Muster zu Testzwecken aus Fernost einführen. Martin Schwaikert schrieb: > Andre S. schrieb: >> Habe die Dokumente die ich bekommen habe mal eingescannt, Namen usw. >> habe ich unkenntlich gemacht. > > Solche Idioten... Es fehle die deutsche Betriebsanleitung. Man müsste zu > dem Zoller knallhart ins Gesicht sagen, dass zur Verwendung dieses > Gerätes eine gewisse geistige Höhe und ein technisches Studium zu Grunde > liegen muss, und - da er weder das eine, noch das andere hat - man ihm > diese Fehleinschätzung nicht verübeln kann. Genau mit diesem Punkt hatte ich auch schon mal Ärger. Dem Benutzer die seitenlange Litanei zu bestimmungsgemäßen Gebrauch usw. vorzuenthalten geht gar nicht. Ich konnte die Ware dann unter Verweis auf meine gewerbliche Tätigkeit herausbekommen. Ich halte es für kompletten Schwachsinn hier die Regeln streng auszulegen während in den Elektroschrottverkaufsstellen containerweise Gerätschaften zwar ohne halbwegs vernünftige Bedienungsanleitungen, dafür aber mit China-Export-Kennzeichnung unbehelligt unters Volk gebracht werden.
Gerd E. schrieb: > Wenn Du Glück hast ist im Handbuch auch die CE-Konformitätserklärung > drin. Die Konformitätserklärung muss von jemanden der in der EU ansässig ist unterschrieben sein. (das war auch das Problem mit den Pebble 'Uhren'). Das können ausser-EU Firmen nicht machen; deswegen ist ja auch die normale Prozedur : - Importeur importiert ohne Konformitätserklärung (es geht nicht anders) - Importeur führt seine eigenen Tests/was auch immer durch - Importeur unterschreibt die Konformitätserklärung und bringt dann die Ware in den Verkehr
Andre S. schrieb: > Ist diese Platine ein Bauteil/Baugruppe? Insofern müsstest du das eben einen Richter klären lassen, wenn dir dran gelegen ist. Du hast ja selbst schon genügend Gegenbeispiele, die man einem Richter als Argumentation vorlegen kann (bis hin dazu, dass man die exakt gleiche Platine hier im Laden kaufen kann, die dann auch nur keine CE-Kennzeichnung hat). Der Richter müsste dann auch über die Frage entscheiden, warum es nicht möglich sein soll, dass du selbst (als erster, der auf dem Weg der Ware innerhalb der EU damit in Kontakt kommt) als "Inverkehrbringer" auftreten darfst, dich von der Konformität des Produkts auf geeignete Weise überzeugst, und dann das CE-Zeichen anbringst.
Hatte noch nie Probleme beim Zoll, gingen mehrere Flightcontrollerboards problemlos durch. Auch drei AIOP V1 :-) Da du die V2 willst pack blos nicht Multiwii drauf! Multiwii mit Baro & GPS kannst du vergessen. RCTIMER.com ist vl eine Alternative, kommt bei mir fast immer ohne Zollkontrolle durch
Hmm, die Einordnung vom Zoll ist imho falsch. Statt 9503007590:
1 | ABS. XX Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren |
2 | Kap. 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR |
3 | Pos. FS[00] 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art |
4 | FS[01] 9503 0075 anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor |
5 | FS[02] 9503 0075 aus Kunststoff |
6 | FS[03] 9503 0075 10 0 maßstabgetreue Modellseilbahnen zum Bedrucken |
7 | FS[03] 9503 0075 90 0 andere |
Sollte es wohl eher was aus dem folgenden Katalog sein:
1 | FS[03] 8529 9065 zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen) |
DC schrieb: > vn nn schrieb: >> Wie bereits von anderen geschrieben, ist eine (möglicherweise gar >> unbestückte Platine) kein fertiges Gerät, womit CE hinfällig wird. > > Andre S. schrieb: >> ich habe 2 bestückte Platinen (Flightcontroller für Multicopter) im >> Ausland bestellt, diese wurden aus Singapur verschickt. Und? Trotzdem kein fertiges Gerät.
Andre S. schrieb: >> Produkte nach dem EMVG müssen eine CE-Kennzeichnung haben. Geräte sind >> nach der Definition des Gesetzes auch Bauteile und Baugruppen (§3 Abs. 2b) > > Ist diese Platine ein Bauteil/Baugruppe? Auch nach längerer Recherche im > Internet habe ich keine eindeutige Auslegung finden können - ist wohl > Auslegungssache. Die interessantere Frage ist vielleicht: Ist sie dazu bestimmt vom Endnutzer verbaut zu werden. Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, §3 Abs. 2b: "ein Bauteil oder eine Baugruppe, die jeweils dazu bestimmt sind, vom Endnutzer in ein Gerät eingebaut zu werden, und die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann" [http://www.gesetze-im-internet.de/emvbg/__3.html] Ich habe mich auch schon mit dem Zoll rumgeärgert. Bei mir hat die Eskalation zum Vorgesetzten geholfen. (Termin machen!) Und mit dem hatte ich ein freundliches und sachliches Gespräch.
Hallo, Jasch schrieb: > Siehe auch die zunehmenden (und zunehmend schwachsinnigen) > Einschränkungen beim Kauf relativ harmloser Chemikalien für die > Leiterplattenherstellung. kannst du dazu mehr erzählen? Das interessiert mich. Gibt´s eigentlich schon irgendwo eine Interessenvertretung von Leuten, die sich gegen die zunehmende Bürokratisierung (CE, WEE & Co.) zur Wehr setzen? In letzter Zeit stoße ich zunehmend auf das Phänomen, daß immer, wenn ich eine gute, technische Idee habe, zur Umsetzung erst mal ein Anwalt benötigt würde... Gruß, Harald
Harald Horn schrieb: > Gibt´s eigentlich schon irgendwo eine Interessenvertretung von Leuten, > die sich gegen die zunehmende Bürokratisierung (CE, WEE & Co.) zur Wehr > setzen? Pah, doch nicht in Deutschland. (Hier stand ursprünglich ein Satz, der dann von einem anderen, nicht angemeldeten Nutzer auf Godwins Gesetz verwiesen wurde). Hier wird nicht protestiert, hier wird akzeptiert - traurig, aber wahr. Interessenvertretung ist in Deutschland ein Fremdwort, und ja, das betrifft inzwischen auch schon die Platinenätzer. Versuch doch mal, festes Fe-III-Cl zu kaufen. Ich hab damals noch eine Sammelbestellung organisiert, und jetzt noch gute 5kg auf Lager, aber ich hab nach ewigem Telefonieren noch genau einen!! Anbieter dafür gefunden.
Martin Schwaikert schrieb: > Interessenvertretung ist in Deutschland ein Fremdwort, Nö, die Industrie ist bestens organisiert...
Uhu Uhuhu schrieb: > Martin Schwaikert schrieb: >> Interessenvertretung ist in Deutschland ein Fremdwort, > > Nö, die Industrie ist bestens organisiert... Das ist das Traurige: Man muss, wenn man wirklich mit einem Fertigungsgewerbe einstiegen will, Unsummen an Geld und Zeit in Bürokratie investieren, die nur ein Unternehmen stemmen, welches bereits erfolgreich am Markt ist. Nennt mich einen Verschwörungsheini, aber ich werde den Verdacht nicht los, daß es gewollt ist, daß da von unten nichts mehr nachwachsen kann. Und weil das ganze immer als Umwelt- oder Verbraucherschutz getarnt ist, ist es auch schwer, bei den Leuten Sympathien zu werben - wenn man die entsprechenden Gesetze in Zweifel zieht, halten die einen gleich für den bösen Unternehmer[TM], der auf Kosten ihrer Gesundheit Profite machen will... ...da spielen dann noch Themen wie verzerrte Risikowahrnehmung, esoterisches Denken und ähnliches eine Rolle. Aber das führt dann doch zu weit... Daß es da um Leute geht, die neben ihrem Job ein paar Kröten machen mit Umsätzen unter fünftausend Euro im Jahr, wird einfach nicht wahrgenommen... ...<conspiracy soundtrack="insane_laughter">Und es macht, daß die Kleinen und die Großen, die Reichen und die Armen, die Freien und die Knechte allesamt sich ein Malzeichen geben an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn, (Offenbarung 19.20) 17 daß niemand kaufen oder verkaufen kann, er habe denn das Malzeichen, nämlich den Namen des Tiers oder die Zahl seines Namens. 18 Hier ist Weisheit! Wer Verstand hat, der überlege die Zahl des Tiers; denn es ist eines Menschen Zahl, und seine Zahl ist sechshundertsechsundsechzig. (Offenbarung 15.2) </conspiracy>
:
Bearbeitet durch User
Die CE Normen sind immerhin Welten von anderen Normen entfernt was die Freiheit betrifft. Ein CE kann jeder einfach draufmachen. Waehrenddessen ein Elektroteil nach Kanada entweder ueber den dortigen Pruefdienst importiert werden muss, oder dieser Pruefdienst kommt beim Kunden vorbei. Auch fuer Einzelstuecke. Moeglicherweise kann man dieses Prozedere auch umgehen und damit leben, dass die Elektronik nicht zertifiziert, also illegal ist. Da Kanada ja sonst keine Elektronik importiert, ist das ja auch ok. Die Kanadier hocken in den Waeldern rum und jagen im Winter Robben. Nee. Eine Zulassung in Kanada geht richtig ins Geld. Bis man erst mal die Normen hat...
Siebzehn mal Fuenfzehn schrieb: > Die CE Normen sind immerhin Welten von anderen Normen entfernt was die > Freiheit betrifft. Ein CE kann jeder einfach draufmachen. Seit 2012 nicht mehr: "Der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt urteilte im Juni 2012: „Die Angabe „CE-geprüft“ für ein Produkt ist irreführend, wenn der Verwender mit dem CE-Zeichen lediglich selbst die Konformität seines Produkts mit den einschlägigen Vorschriften bestätigt.“" [https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Zeichen#Rechtliche_Auswirkungen] Gruß, Harald
Harald Horn schrieb: > Siebzehn mal Fuenfzehn schrieb: >> Die CE Normen sind immerhin Welten von anderen Normen entfernt was die >> Freiheit betrifft. Ein CE kann jeder einfach draufmachen. > > Seit 2012 nicht mehr: > > "Der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt urteilte im Juni 2012: „Die Angabe > „CE-geprüft“ für ein Produkt ist irreführend, wenn der Verwender mit dem > CE-Zeichen lediglich selbst die Konformität seines Produkts mit den > einschlägigen Vorschriften bestätigt.“" > [https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Zeichen#Rechtliche_Auswirkungen] > > Gruß, > Harald Falsch! "CE" != "CE-geprüft"
Basti B. schrieb: > Harald Horn schrieb: >> Siebzehn mal Fuenfzehn schrieb: >>> Die CE Normen sind immerhin Welten von anderen Normen entfernt was die >>> Freiheit betrifft. Ein CE kann jeder einfach draufmachen. >> >> Seit 2012 nicht mehr: >> >> "Der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt urteilte im Juni 2012: „Die Angabe >> „CE-geprüft“ für ein Produkt ist irreführend, wenn der Verwender mit dem >> CE-Zeichen lediglich selbst die Konformität seines Produkts mit den >> einschlägigen Vorschriften bestätigt.“" >> [https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Zeichen#Rechtlich...] >> >> Gruß, >> Harald > > Falsch! > > "CE" != "CE-geprüft" So, und genau da kann man verschiedene Rechtsauffassungen konstruieren. Z.B. könnte sich ein Gericht auf den Standpunkt stellen, daß dem Endverbraucher, der von der EU immer mehr zu Otto-Normal-Dummdödel erklärt (und auch immer mehr dazu erzogen) wird, wird durch Anbringung des CE-Zeichens suggeriert wird, daß eine Prüfung stattgefunden hat. Mit der zunehmenden Kompexität der Gesetzgebung bekommt nämlich die laufende Rechtsprechung ein immer stärkeres Gewicht bei der Auslegung dieser Gesetze. Und das birgt Risiken. Anders ausgedrückt: Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand. Das Risiko, daß ein Richter was technisches falsch versteht (vgl. Forenhaftung) oder eben zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt, wie der Beklagte vermutet hat, versichert einem niemand. Man braucht also schon einen redlichen Abenteuergeist, wenn man heute nicht nur entwickeln, sondern auch fertigen möchte. Und das ist das Problem. Oder anders ausgefdrückt: Nur, weil man willens ist, sich an die Gesetze zu halten, heißt das heute nicht mehr, daß es auch gelingt, ohne juristischen Rat einzukaufen. Und der ist teuer... Und dann sollte sich man mal die Verhältnismßgkeiten überlegen: Die Zwei Platinen, die der Threadstarter importieren wollte, stellen, wenn überhaupt, ein verschwindend kleines Risiko für Leib und Leben von wem auch immer dar, daß es sich überhaupt nicht lohnt, daß der Zoll, die BNetzA oder sonst wer sich auch nur oberflächlich damit befasst. Hat eigentlich jemand mal die CE-Vorschriften evaluiert? Wie viele Menschenleben haben sie gerettet? Wie viele Unfälle vermieden? Was hat der Kram an unserer Welt besser gemacht? Gruß, Harald.
:
Bearbeitet durch User
>Hat eigentlich jemand mal die CE-Vorschriften evaluiert? Wie viele
Menschenleben haben sie gerettet? Wie viele Unfälle vermieden? Was hat
der Kram an unserer Welt besser gemacht?
Ja. Sicher hab ich das gemacht. Da die Normen dauernd aendfern ist das
ein laufender Prozess. Die meisten Normen haben einen sinnvollen
Hintergrund. Die Leute wollen nun mal, resp betrachten es als
Menschenrecht, mit einem Mobiltelephon ueberall rumlaufen zu duerfen.
Einzig die Luftfahrt konnte dem standhalten. Deswegen sind die EMV
Vorschriften nun auch bis 3GHz gueltig.
Oder akzeptiert man, dass Elektronik verruckt spielt wenn man sich mit
einem Mobiltelephon naehert? Eher nicht. Ebenso wenig sollte
irgendwelche Elektronik Kommunikationsfrequenzbaender beeintraechtigen.
Dasselbe fuer leitungsgebundene Stoerungen. Produktesicherheit. Ja.
Sollte sein.
Was an CE passt denn nicht? RoHS?
ähm laut CISP 11 ed 5.1 bis 6GHz wenns hart kommt :)
Harald Horn schrieb: > Hat eigentlich jemand mal die CE-Vorschriften evaluiert? Wie viele > Menschenleben haben sie gerettet? Wie viele Unfälle vermieden? Was hat > der Kram an unserer Welt besser gemacht? Die Zurückerinnerung an die Vor-CE-Zeit in der Computerfertigung lässt mir nach wie vor einen kalten Schauer den Rücken runterlaufen. Einen Computer betreiben und gleich daneben irgendeine Funkkommunikation? Konntest du damals komplett vergessen. (Heutzutage ist der Computer auch bei vielen Funkamateuren ein standardmäßiger Bestandteil der Ausrüstung.) Ich kann mich noch gut an das Geheule der Industrie erinnern, als Mitte der 1990er Jahre dann die entsprechenden EMV-Vorschriften eingeführt worden sind, die äußerlich durch das Anbringen des CE-Kuckucks dokumentiert werden müssen. Damals tat die Computerindustrie so, als würde es künftig keine für den Einzelnenn erschwinglichen PCs mehr geben können, und ein ganzer Industriezweig müsste den Bach runtergehen. Ist aber nicht passiert, wie wir alle wissen. Stattdessen haben die Computerhersteller gelernt, dass man mit gar nicht so großem Aufwand die Abstrahlung der Kisten drastisch reduzieren kann. Nein, ohne entsprechende gesetzliche Auflagen hat das eben freiwillig keiner gemacht. (Im Fall der genannten Platinen finde ich es natürlich auch grenzwertig. Wenn erst der Endkunde das Teil zu einem Gerät verbaut, hat eine CE-Forderung keinen wirklichen Sinn. Andererseits: hätte sich Andre nach dem Fertigstellen des Geräts tatsächlich die Mühe gemacht, die Einhaltung der geltenden Vorschriften selbst zu verifizieren?)
Jörg Wunsch schrieb: > (Im Fall der genannten Platinen finde ich es natürlich auch grenzwertig. > Wenn erst der Endkunde das Teil zu einem Gerät verbaut, hat eine > CE-Forderung keinen wirklichen Sinn. Andererseits: hätte sich Andre > nach dem Fertigstellen des Geräts tatsächlich die Mühe gemacht, die > Einhaltung der geltenden Vorschriften selbst zu verifizieren?) Ich habe mittlerweile beide Platinen durch eine erneute Bestellung bekommen, beides wurde schon in Frankfurt vom Zoll abgefertigt und mir von DHL bis an die Wohnungstüre geliefert - es war nur noch die Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen... Die erste Bestellung wurde mittlerweile vom Zoll vernichtet. Ich habe natürlich nicht die Einhaltung der Vorschriften verifiziert... Das müsste ja dann auch jeder Hobby-Elektroniker der sich eine Platine mit einem Atmel und ein bischen Peripherie zusammen aufbaut, nichts anderes ist ja im Prinzip der bestellte Flight Controller. Bei dem Bluetooth Modul ist das natürlich grenzwertig. André
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.