Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Bayrisches Studienbeitragsdarlehen - Rückzahlung steuerlich absetzbar?


von Franke (Gast)


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Moin,
ich habe meine Studiengebühren mit dem speziell dafür vorgesehen 
bayrischen Studienbeitragsdarlehen finanziert (9 Semester á 500€). 
Dessen Rückzahlung steht nun an und da kam folgende Frage auf:

Sind die Rückzahlungsraten, als Werbungs- oder Sonderausgaben steuerlich 
absetzbar? Bei Bafög weiß ich, dass es nicht geht und es auch Urteile 
dazu gab. Doch wie verhält es sich mit dem bayrischen 
Studienbeitragsdarlehen?

Wenn es absetzbar ist, ist es dann besser das Darlehen in einem Rutsch 
zu bezahlen und den gesamten Batzen in der Steuererklärung anzugeben 
oder in Raten á 200€ und diese dann angeben? (Ausgehend von Stk.1 bei 
47k€ Jahreseinkommen)

von DiplFinwirt (Gast)


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Also ein Darlehen stellt eine Leihgabe dar.
Du Leihst es - und du gibt's es zurück.

Beim Leihen zahlst du keine Steuern - also kannst du beim Zurückgeben 
auch keine Steuern absetzen.

Ausnahme wäre:
Du bezahlst eine Leihgebühr. Dann aber erstrecken sich die 
Werbungskosten einzig auf die Gebühr / Zinsen und nicht auf das 
Darlehen.

von Robert K. (mr_insanity)


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Moin,

also bei mir hat das Finanzamt die gesamten Studienkosten als 
Werbungskosten akzeptiert. 6 Semester duales Dipl.-Studium an privater 
FH für ca. 25.000,-€. Finanziert über Kredit. Absetzen konnte ich die 
auf einmal (1/3 pro Studienjahr) als Verlustvortrag. Gab ne nette 
Steuererstattung ;-). Außerdem kann ich jetzt noch die Zinsen für den 
laufenden Kredit absetzen. Du kannst aber auch sicher statt des 
Verlustvortrages die laufenden Kosten über den Abzahlungszeitraum 
absetzen.

von Udo (Gast)


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ist es ein Erst- oder Zweitstudium? wenn es sich um eine Erstausbildung 
handelt, kannst Du nur die Kosten absetzen die im laufenden Jahr 
angefallen sind, mehr leider nicht. Verlustvortrag geht nur, wenn es ein 
Zweitstudium bzw. eine Zweitausbildung ist.

von HTI (Gast)


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Robert Knipp schrieb:
> 6 Semester duales Dipl.-Studium an privater
> FH für ca. 25.000,-€.

Warum eine private FH?  Die 25000,- abgesetzt sind locker 15000 netto 
Verlust. An der öffentlichen kostet das ein 1/10.

von Robert K. (mr_insanity)


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HTI schrieb:
> Robert Knipp schrieb:
>> 6 Semester duales Dipl.-Studium an privater
>> FH für ca. 25.000,-€.
>
> Warum eine private FH?  Die 25000,- abgesetzt sind locker 15000 netto
> Verlust. An der öffentlichen kostet das ein 1/10.

Ich hatte damals eigentlich mit Physik angefangen an einer Uni. Das war 
aber zu theoretisch für mich. Da bin ich nicht wirklich voran gekommen 
und habe nach fünf Semestern die Reißleine gezogen. Vielleicht etwas 
spät, aber was solls...
Daraufhin habe ich mich für ein duales FH-Studium entschieden. An meiner 
FH  - die kannte ich schon von Freunden, die dort studiert hatten - 
hätte man das eigentlich mit einem Partnerunternehen machen sollen, das 
einem auch das Studium finanziert. Ich hatte aber keins gefunden und 
mich entschieden es trotzdem zu machen und es selber zu bezahlen. Ich 
habe mir dann selber einen Praktikumsplatz für die Praxisphasen gesucht.
Das war zwar echt hart - drei Jahre keinerlei Urlaub oder Ferien und 
nebenbei noch die Facharbeiterausbildung gemacht - aber auch eine ganz 
andere Qualität von Studium. Wir haben in Mechatronik mit acht Studenten 
angefangen und es zu viert beendet.
Auch wenn das viel Geld gekostet hat würde ich es immer wieder machen.

Mit dem Finnanzamt gab es eine Menge Schriftverkehr aber letztendlich 
haben sie es aktzeptiert.
Ich bin auch der Meinung, dass man mittlerweile auch die Erstausbildung 
absetzen kann. Da ab es damals auch einige Klagen deswegen und es war 
länger in der Schwebe, ob auch die Erstausbildung abgesetzt werden kann, 
aber ich meine das ging letztendlich für die Erstausbildung aus.

von Marx W. (Gast)


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Franke schrieb:
> Sind die Rückzahlungsraten, als Werbungs- oder Sonderausgaben steuerlich
> absetzbar? Bei Bafög weiß ich, dass es nicht geht und es auch Urteile
> dazu gab. Doch wie verhält es sich mit dem bayrischen
> Studienbeitragsdarlehen?

Geh zum Steuerberater, vllt. sind die Zinsen als Werbungskosten 
absetzbar.
Ansonsten hättest du eine EK-Erklärung abgeben müssen. Hättest du da 
"negative" Einkünfte erzielt, so wäre ein Verlustvortrag möglich 
gewesen.
Aber wie ich den Staat und seine Beamten kenne, wirst du das Darlehen 
nicht steuerlich absetzen können!

von Udo (Gast)


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Robert Knipp schrieb:
> auch der Meinung, dass man mittlerweile auch die Erstausbildung
> absetzen kann. Da ab es damals auch einige Klagen deswegen und es war
> länger in der Schwebe, ob auch die Erstausbildung abgesetzt werden kann,
> aber ich meine das ging letztendlich für die Erstausbildung aus.

das wurde so entschieden, aber vom Finanzministerium kam die 
Dienstanweisung das Urteil zu ignorieren. Es steht noch ein endgültiges 
Urteil aus. Auf dem Finanzamt meinten die, man kann die Kosten 
einreichen, dann Widerspruch gegen die Ablehnung erheben. Wenn dann mal 
zu Deinen Gunsten entschieden wird, ist der Wiederspruch sofort wirksam 
und man bekommt sein Geld.

Jedenfalls beim Erststudium kann man die Kosten nur so absetzen, dass 
man KEINEN Verlustvortrag bildet, sondern sie können nur mit den kosten 
des laufenden Jahres verrechnet werden. Da man als Student meist zu 
wenig verdient, geht man quasi leer aus. Wäre dem nicht so, könnte so 
ziemlich jeder Student seine sämtlichen Kosten während des Studiums 
inkl. Unterkunft von der Steuer absetzen über Jahre. So würden viele 
Akademiker jahrelang nach dem Studium keinen Cent Steuern zahlen. Der 
Staat hat darum eben dem den Riegel vorgeschoben.

von A. $. (mikronom)


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Franke schrieb:
> Moin,
> ich habe meine Studiengebühren mit dem speziell dafür vorgesehen
> bayrischen Studienbeitragsdarlehen finanziert (9 Semester á 500€).

Diese Kosten (die 9 Semester a 500 Euro) hättest du in den vergangenen 
Jahren als Werbungs- oder Sonderausgaben ansetzen können, also in der 
Zeit, als die Beiträge gezahlt worden sind. Aber jetzt nicht mehr.

> Dessen Rückzahlung steht nun an und da kam folgende Frage auf:
>
> Sind die Rückzahlungsraten, als Werbungs- oder Sonderausgaben steuerlich
> absetzbar?

Wenn überhaupt, ich bin mir da nicht sicher, dann nur die Zinsen, die 
dir jetzt noch pro Jahr anfallen.

von Marx W. (Gast)


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Udo schrieb:
> Der
> Staat hat darum eben dem den Riegel vorgeschoben.

Beim Meister geht´s aber!
Ist schon eine Unterschied ob man Unternehmer ist, oder nur 
Leistungsträger!

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