Moin, ich habe meine Studiengebühren mit dem speziell dafür vorgesehen bayrischen Studienbeitragsdarlehen finanziert (9 Semester á 500€). Dessen Rückzahlung steht nun an und da kam folgende Frage auf: Sind die Rückzahlungsraten, als Werbungs- oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar? Bei Bafög weiß ich, dass es nicht geht und es auch Urteile dazu gab. Doch wie verhält es sich mit dem bayrischen Studienbeitragsdarlehen? Wenn es absetzbar ist, ist es dann besser das Darlehen in einem Rutsch zu bezahlen und den gesamten Batzen in der Steuererklärung anzugeben oder in Raten á 200€ und diese dann angeben? (Ausgehend von Stk.1 bei 47k€ Jahreseinkommen)
Also ein Darlehen stellt eine Leihgabe dar. Du Leihst es - und du gibt's es zurück. Beim Leihen zahlst du keine Steuern - also kannst du beim Zurückgeben auch keine Steuern absetzen. Ausnahme wäre: Du bezahlst eine Leihgebühr. Dann aber erstrecken sich die Werbungskosten einzig auf die Gebühr / Zinsen und nicht auf das Darlehen.
Moin, also bei mir hat das Finanzamt die gesamten Studienkosten als Werbungskosten akzeptiert. 6 Semester duales Dipl.-Studium an privater FH für ca. 25.000,-€. Finanziert über Kredit. Absetzen konnte ich die auf einmal (1/3 pro Studienjahr) als Verlustvortrag. Gab ne nette Steuererstattung ;-). Außerdem kann ich jetzt noch die Zinsen für den laufenden Kredit absetzen. Du kannst aber auch sicher statt des Verlustvortrages die laufenden Kosten über den Abzahlungszeitraum absetzen.
ist es ein Erst- oder Zweitstudium? wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, kannst Du nur die Kosten absetzen die im laufenden Jahr angefallen sind, mehr leider nicht. Verlustvortrag geht nur, wenn es ein Zweitstudium bzw. eine Zweitausbildung ist.
Robert Knipp schrieb: > 6 Semester duales Dipl.-Studium an privater > FH für ca. 25.000,-€. Warum eine private FH? Die 25000,- abgesetzt sind locker 15000 netto Verlust. An der öffentlichen kostet das ein 1/10.
HTI schrieb: > Robert Knipp schrieb: >> 6 Semester duales Dipl.-Studium an privater >> FH für ca. 25.000,-€. > > Warum eine private FH? Die 25000,- abgesetzt sind locker 15000 netto > Verlust. An der öffentlichen kostet das ein 1/10. Ich hatte damals eigentlich mit Physik angefangen an einer Uni. Das war aber zu theoretisch für mich. Da bin ich nicht wirklich voran gekommen und habe nach fünf Semestern die Reißleine gezogen. Vielleicht etwas spät, aber was solls... Daraufhin habe ich mich für ein duales FH-Studium entschieden. An meiner FH - die kannte ich schon von Freunden, die dort studiert hatten - hätte man das eigentlich mit einem Partnerunternehen machen sollen, das einem auch das Studium finanziert. Ich hatte aber keins gefunden und mich entschieden es trotzdem zu machen und es selber zu bezahlen. Ich habe mir dann selber einen Praktikumsplatz für die Praxisphasen gesucht. Das war zwar echt hart - drei Jahre keinerlei Urlaub oder Ferien und nebenbei noch die Facharbeiterausbildung gemacht - aber auch eine ganz andere Qualität von Studium. Wir haben in Mechatronik mit acht Studenten angefangen und es zu viert beendet. Auch wenn das viel Geld gekostet hat würde ich es immer wieder machen. Mit dem Finnanzamt gab es eine Menge Schriftverkehr aber letztendlich haben sie es aktzeptiert. Ich bin auch der Meinung, dass man mittlerweile auch die Erstausbildung absetzen kann. Da ab es damals auch einige Klagen deswegen und es war länger in der Schwebe, ob auch die Erstausbildung abgesetzt werden kann, aber ich meine das ging letztendlich für die Erstausbildung aus.
Franke schrieb: > Sind die Rückzahlungsraten, als Werbungs- oder Sonderausgaben steuerlich > absetzbar? Bei Bafög weiß ich, dass es nicht geht und es auch Urteile > dazu gab. Doch wie verhält es sich mit dem bayrischen > Studienbeitragsdarlehen? Geh zum Steuerberater, vllt. sind die Zinsen als Werbungskosten absetzbar. Ansonsten hättest du eine EK-Erklärung abgeben müssen. Hättest du da "negative" Einkünfte erzielt, so wäre ein Verlustvortrag möglich gewesen. Aber wie ich den Staat und seine Beamten kenne, wirst du das Darlehen nicht steuerlich absetzen können!
Robert Knipp schrieb: > auch der Meinung, dass man mittlerweile auch die Erstausbildung > absetzen kann. Da ab es damals auch einige Klagen deswegen und es war > länger in der Schwebe, ob auch die Erstausbildung abgesetzt werden kann, > aber ich meine das ging letztendlich für die Erstausbildung aus. das wurde so entschieden, aber vom Finanzministerium kam die Dienstanweisung das Urteil zu ignorieren. Es steht noch ein endgültiges Urteil aus. Auf dem Finanzamt meinten die, man kann die Kosten einreichen, dann Widerspruch gegen die Ablehnung erheben. Wenn dann mal zu Deinen Gunsten entschieden wird, ist der Wiederspruch sofort wirksam und man bekommt sein Geld. Jedenfalls beim Erststudium kann man die Kosten nur so absetzen, dass man KEINEN Verlustvortrag bildet, sondern sie können nur mit den kosten des laufenden Jahres verrechnet werden. Da man als Student meist zu wenig verdient, geht man quasi leer aus. Wäre dem nicht so, könnte so ziemlich jeder Student seine sämtlichen Kosten während des Studiums inkl. Unterkunft von der Steuer absetzen über Jahre. So würden viele Akademiker jahrelang nach dem Studium keinen Cent Steuern zahlen. Der Staat hat darum eben dem den Riegel vorgeschoben.
Franke schrieb: > Moin, > ich habe meine Studiengebühren mit dem speziell dafür vorgesehen > bayrischen Studienbeitragsdarlehen finanziert (9 Semester á 500€). Diese Kosten (die 9 Semester a 500 Euro) hättest du in den vergangenen Jahren als Werbungs- oder Sonderausgaben ansetzen können, also in der Zeit, als die Beiträge gezahlt worden sind. Aber jetzt nicht mehr. > Dessen Rückzahlung steht nun an und da kam folgende Frage auf: > > Sind die Rückzahlungsraten, als Werbungs- oder Sonderausgaben steuerlich > absetzbar? Wenn überhaupt, ich bin mir da nicht sicher, dann nur die Zinsen, die dir jetzt noch pro Jahr anfallen.
Udo schrieb: > Der > Staat hat darum eben dem den Riegel vorgeschoben. Beim Meister geht´s aber! Ist schon eine Unterschied ob man Unternehmer ist, oder nur Leistungsträger!
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