Hallo. Ich habe eventuell vor in meiner Bachelorarbeit über eine technische Neuheit zu schreiben. Ich hätte auch die Möglichkeit einen Prototypen über einen an unserer Hochschule vorhandenen 3D-Drucker zu realisieren. Nun ist meine Frage, ob ich NACH der Bachelorarbeit noch die Möglichkeit hätte, diese Idee als Patent anzumelden. Hab mich natürlich schon vorab ein bischen im Internet erkundigt und festgestellt, dass das wohl nicht mehr möglich ist. Wie seht ihr das? Ist das definitv ausgeschlossen oder gibts da noch eine Möglichkeit?
Ist die technische Neuheit auf Deinem M. gewachsen? Kannst Du die Bachelor Arbeit unter Verschluss halten? (i.e. sie/die Erfindung darf nicht veröffentlicht werden) Wie sind die Regeln Deiner Uni? Musst Du eine Erfindungsmeldung abgeben? Aber viel wichtiger : Bist Du nach einreichen des Patentes willens Dich um VC Geld zu kümmern, eine Firma aufzumachen und das Ding herzustellen? Wenn nicht : vergiss es. Du versenkst Geld und jemand anderes wird es nicht produzieren.
dadada schrieb: > Ist die technische Neuheit auf Deinem M. gewachsen? Ja, ist sie. > Kannst Du die Bachelor Arbeit unter Verschluss halten? Dem zu betreuenden Professor werd ich wohl schon davon erzählen müssen. dadada schrieb: > Wie sind die Regeln Deiner Uni? Musst Du eine Erfindungsmeldung abgeben? Ich bin an einer FH. Von solchen abgaben hab ich noch nichts gelesen. dadada schrieb: > Aber viel wichtiger : Bist Du nach einreichen des Patentes willens Dich > um VC Geld zu kümmern Was ist VC Geld?
Nein, aber als Gebrauchsmuster schon noch! Also, erst zum Patent anmelden, dann die Bac-Arbeit abgeben! Mit der Patentanmeldung kannste auch den Gebrauchsmusterschutz beantragen. Wenn es zum Patent nicht reicht, haste zumindestens den Gebrauchsmusterschutz!
Hi, eine Patentanmeldung ist eine langwierige und 'mittelteure' Sache, alleine schon die Pflicht zur Recherche (die macht das DPMA), ob evtl. bestehende Patente verletzt werden, dauert einige Monate und kostet ca. 800,-. Die Einreichung und Eintragung nochmal 50,-, ein Patent ist ergo günstigstenfalls für knapp 1000,- zu haben, kostet aber einiges an Zeit. Recht gut geschützt kann eine Idee mit der Anmeldung eines Gebrauchsmusters werden, die Kosten betragen hier ca. 40,-, eine Recherchepflicht besteht nicht. Sollte aber dennoch (selbst ist der Erfinder) durchgeführt werden, denn wenn das Gebrauchsmuster Rechte gegen bestehende Patente oder Gebrauchsmuster verletzt, kann eine Löschung beantragt werden, die dich bis 300,- kosten kann. Ein Gebrauchsmuster (nur in D gültig) kann knapp über 1 Jahr nach Anmeldung in ein Patent (D, EU oder weltweit gültig) umgewandelt werden, selbstredend mit all dem Recherche-Procedere. Wenn deine Idee in einer Bachelorarbeit veröffentlicht wurde, ist's vorbei mit der Anmeldung, es sollte aber nicht dagegen sprechen, deine Bachelorarbeit auf dein Gebrauchsmuster oder Patent aufbauen. Eine Prototype ist für die Einreichung nicht erforderlich, es muss sich nur nachvollziehen lassen, wie und warum die Erfindung funktioniert. Grüssens & allseits fröhliches Erfinden, harry P.S. Du musst natürlich keine Firma aufmachen, die deine Erfindung herstellt und vermarktet, dafür gibt es in jeder IHK Kooperations- und Verwertungsbörsen.
möchtegernErfinder schrieb: > Was ist VC Geld? Venture Capital = Risikokapital Die Regeln sind unterschiedlich, hier z.B. http://www.intern.tu-darmstadt.de/dez_vi/erfindungenpatenteundschutzrechte/erfindungen_2/erfindungen_1.de.jsp Aber wenn Du weder Mitarbeiter (HIWI?) bist und auch sonst keine Bezahlung bekommen hast, bist Du vielleicht frei von den Regelungen (die aber normalerweise nicht schlecht sind, da auch Kosten übernommen werden).
Harry Up schrieb: > Wenn deine Idee in einer Bachelorarbeit veröffentlicht wurde, ist's > vorbei mit der Anmeldung Du denkst, das gilt also auch für das Gebrauchsmuster? Da der Beitrag über dir anderes behauptet.
Gilt eine Bachelorarbeit nicht bereits als Veröffentlichung? Wer bezahlt eigentlich Dein Gehalt (selbst, Firma, Uni)? Stellt Dir alles Mögliche zur Verfügung (Firma, Uni)? Daraus ergeben es einige Abhängigkeiten, plus der universitätseigenen Regelung. Würde mich auch wundern, wenn es diesbezüglich Unterschiede, zwischen Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung, gibt. ... aber, von der Anmeldung eines Patentes, bis zu seiner offiziellen Ablehnung, darfst Du: "Patent angemeldet" draufschreiben. Dies bewirkt, dass ein anderer keinen Versuch unternimmt seinerseits ein Patent zu nehmen und er wird es sich in der Zwischenzeit auch gut überlegen mit dem gleichen Produkt auf den Markt zu kommen. Das schafft Vorsprung.
Naja, es ist irgendwie verbreitete Meinung, dass ein Gebrauchsmuster eine Art Trostschutz für eine Idee ist, die nicht 'erfinderisch' genug für ein Patent ist. Dem ist nicht so, vom Aspekt der erfinderischen Neuheit unterscheiden sie sich nicht, das Gebrauchsmuster ist einfacher und schneller zu bekommen, die Recherchepflicht besteht nicht, aber es ist halt nur in Deutschland wirksam. Ein Patent baut auf dieselben erfinderischen Eigenschaften auf, muss aber - weil eben im Regelfall EU- oder weltweiter Schutz angestrebt wird, tiefgreifender recherchiert werden, weil ja durch die Eintragung auch z.B. spanische Rechte verletzt werden könnten. Der Gag des Gebrauchsmusters liegt im schnellen und lokalen Schutz, das ist übersichtlich, weil nur im DPMA Register recherchiert werden müsste, um eine Eintragung zu erlangen. Geschenkt bekommt man auch ein Gebrauchsmuster nicht, es muss eine neue verwertbare Idee handeln, diese darf vorher nicht öffentlich beschrieben worden sein, sonst gilt sie als Stand der Technik. Gegen ein Gespräch mit dem Prof. spricht sicher nichts, es sei denn, er erzählt es unter dem Mäntelchen der Verschwiegenheit der werten Gattin :) Grüssens, harry
Zudem : nicht auf die Erteilung des Patentes warten. Viele Patente werden erst nach einer laaaangen Frist (z.B. 10 Jahre) anerkannt. Und dann sind sie auch schon fast abgelaufen. Sobald beantragt,(wirtschaftlich) so handeln als ob erteilt. Zudem musst Du das Patent nach spätestens 18 Monaten veröffentlichen (lassen), und damit hat die Konkurrenz vollen Zugriff auf Deine Idee (dürfen sie zwar nicht verwenden, aber wenn es sehr interessant ist können die sich eine Umgehung des Patentes überlegen). D.h. den 'First-Mover-Advantage' behalten.
>Viele Patente werden erst nach einer laaaangen Frist (z.B. 10 Jahre) >anerkannt Es soll sogar schon Patentanträge gegeben haben, auf die kein Patent erteilt wurde. >D.h. den 'First-Mover-Advantage' behalten. Genau, am Besten gleich anfangen und die Produktionsanlagen hochziehen. time ist schließlich Money. Sind hier eigentlich nur noch Kinder unterwegs?
Wie ist das mit patentwürdigen Abschlussarbeiten bei einem Betriebe? Tritt man die Rechte an das Unternehmen ab, wenn man dort seine Abschlussarbeit macht? Man arbeitet in dem Sinne ja endgeldlich für den Betrieb. Bei unserem Unternehmen melden die Konstrukteure auf jeden Scheiß Patente an. Das Patent liegt dann bei der Firma, die übernimmt auch sämtliche Kosten, die Konstrukteure bekommen aber jedes mal Kohle wenn deren "Erfindung" eingesetzt wird.
>Bei unserem Unternehmen melden die Konstrukteure auf jeden Scheiß >Patente an. Da muß die Firma aber zustimmen. Einach mal nach "Arbeitnehmererfindungsgesetz" googeln.
möchtegernErfinder schrieb: > Nun ist meine Frage, ob ich NACH der Bachelorarbeit noch die Möglichkeit > hätte, diese Idee als Patent anzumelden Außer einem Perpetuum mobile kannst du jederzeit ein Patent anmelden. Das kostet wenig und da wird auch nichts geprüft. Aufwendig ist die Erteilung. Da gibt es diverse Kriterien die der Urkunde im Weg stehen. Beim DPMA auf der Webseite sind Sie öffentlich einsehbar. Unter anderem steht da was von neuartig und nirgends veröffentlicht, sonst ist Essig. Vom Prinzip ist ist es nur ein gewerbliches Schutzrecht. Du hast einen Zettel auf dem steht das du bei der Verwertung von diesem oder jenem das sagen hast. So eine Art moderner Kaperbrief. Erstmal zahlen, die Beute musst du aber selbst machen bzw. dein Schutzrecht auch durchsetzen können. Um sich einen Namen zu machen und mit nem Patent zu glänzen reicht die Anmeldung aber allemal. Den Unterschied zur Erteilung kennt kaum einer, bei denen kannst du aber mit Fachwissen glänzen.
dadada schrieb: > Kannst Du die Bachelor Arbeit unter Verschluss halten? (i.e. sie/die > Erfindung darf nicht veröffentlicht werden) Eine Bachelorarbeit darf ohne Zustimmung des Autors nicht veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Und wer schon mal die eidesstattliche Versicherung an so einer Arbeit durchgelesen hat weiß, dass der Student der Autor ist und nicht der Betreuer und schon gar nicht die Uni. > Wie sind die Regeln Deiner Uni? Musst Du eine Erfindungsmeldung abgeben? Bullshit! Das gilt maximal für angestellte Mitarbeiter, keinesfalls und niemals nimmer für Abschlussschreiber. > Aber viel wichtiger : Bist Du nach einreichen des Patentes willens Dich > um VC Geld zu kümmern, eine Firma aufzumachen und das Ding herzustellen? Warum, er kann das Patent doch verkaufen! Amateur schrieb: > Gilt eine Bachelorarbeit nicht bereits als Veröffentlichung? Nein.
Backflow schrieb: >>Bei unserem Unternehmen melden die Konstrukteure auf jeden Scheiß >>Patente an. > > Da muß die Firma aber zustimmen. > > Einach mal nach "Arbeitnehmererfindungsgesetz" googeln. Naja. Das läuft ziemlich easy ab. Die Hierachie ist an der Stelle flach genug aber noch weit genug von der Unternehmensspitze entfernt. Die Leute die dem zustimmen müssen werden mit ins Boot geholt. So kassieren die jedes Mal mit.
Wenn du Erfindungen, mit denen Geld verdient wird, als Scheiß bezeichnest, hast du wohl eher ein Neid-Problem.
Hallo, entscheidet ist, wann Deine Bachelorarbeit Stand der Technik wird, also für jedermann zugänglich wird. Das Ganze ist auch gar nicht so eindeutig und einfach zu beantworten. Aber werden Bachelorarbeiten nicht zusammen mit Firmen gemacht? Gibt es einen Vertrag? Da könnten Klauseln enthalten sein, die die FH zur Geheimhaltung bis zur Anmeldung verpflichten. Außerdem könnte dann das Arbeitnehmererfindergesetz greifen. Dann müsstest Du eine Erfindungsmeldung schreiben, wenn seitens der Firma nichts passiert gilt die Erfindung als Inanspruch genommen mit der Folge, dass die Erfindung der Firma gehört, die diese Erfindung aber anzumelden und dich zu vergüten hat. Das würde ich auf jeden Fall vorher prüfen, sonst kann die Firma nach Anmeldung auf Übertragung des Patents klagen und Erfolg haben, was sehr dumm wäre. Ansonsten wäre man auf der sicheren Seite, wenn man vor Schreiben der Bachelorarbeit ein Patent oder Gebrauchsmuster anmeldet. Bei Fragen einfach melden (Email: intellectual_property@web.de) Grüße
Ein Personaler schrieb: > Suche dir einen Patentanwalt für eine zuverlässige Beratung. endlich mal eine vernünftige Antwort :)
Im übrigen noch mal Danke an alle, dir mir geantwortet haben:) patente schrieb: > Aber werden Bachelorarbeiten nicht zusammen mit Firmen gemacht? In einem technischen Studium sehr häufig aber bei weitem nicht immer. In meinem Fall würde ich die BA ohne ein Unternehmen schreiben. patente schrieb: > Ansonsten wäre man auf der sicheren Seite, wenn man vor Schreiben der > Bachelorarbeit ein Patent oder Gebrauchsmuster anmeldet. Ja, aber da ich spätenstens in einem Monat mit meiner BA beginnen sollte, habe ich wohl keine Zeit mehr ein Patent zu schreiben. Denn bei einer Anmeldung für ein Patent muss doch das vollständige Patentschreiben schon vorliegen, oder?
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