Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Patent nach Bachelorarbeit


von möchtegernErfinder (Gast)


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Hallo.
Ich habe eventuell vor in meiner Bachelorarbeit über eine technische 
Neuheit zu schreiben. Ich hätte auch die Möglichkeit einen Prototypen 
über einen an unserer Hochschule vorhandenen 3D-Drucker zu realisieren. 
Nun ist meine Frage, ob ich NACH der Bachelorarbeit noch die Möglichkeit 
hätte, diese Idee als Patent anzumelden. Hab mich natürlich schon vorab 
ein bischen im Internet erkundigt und festgestellt, dass das wohl nicht 
mehr möglich ist.

Wie seht ihr das? Ist das definitv ausgeschlossen oder gibts da noch 
eine Möglichkeit?

von fgjkislte (Gast)


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Hast Du auch schon herausgefunden, was solch ein Patent kostet?

von dadada (Gast)


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Ist die technische Neuheit auf Deinem M. gewachsen?
Kannst Du die Bachelor Arbeit unter Verschluss halten? (i.e. sie/die 
Erfindung darf nicht veröffentlicht werden)
Wie sind die Regeln Deiner Uni? Musst Du eine Erfindungsmeldung abgeben?

Aber viel wichtiger : Bist Du nach einreichen des Patentes willens Dich 
um VC Geld zu kümmern, eine Firma aufzumachen und das Ding herzustellen?
Wenn nicht : vergiss es. Du versenkst Geld und jemand anderes wird es 
nicht produzieren.

von möchtegernErfinder (Gast)


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dadada schrieb:
> Ist die technische Neuheit auf Deinem M. gewachsen?

Ja, ist sie.

> Kannst Du die Bachelor Arbeit unter Verschluss halten?

Dem zu betreuenden Professor werd ich wohl schon davon erzählen müssen.

dadada schrieb:
> Wie sind die Regeln Deiner Uni? Musst Du eine Erfindungsmeldung abgeben?

Ich bin an einer FH. Von solchen abgaben hab ich noch nichts gelesen.

dadada schrieb:
> Aber viel wichtiger : Bist Du nach einreichen des Patentes willens Dich
> um VC Geld zu kümmern

Was ist VC Geld?

von Marx W. (Gast)


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Nein, aber als Gebrauchsmuster schon noch!
Also, erst zum Patent anmelden, dann die Bac-Arbeit abgeben!
Mit der Patentanmeldung kannste auch den Gebrauchsmusterschutz 
beantragen. Wenn es zum Patent nicht reicht, haste zumindestens den 
Gebrauchsmusterschutz!

von Harry U. (harryup)


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Hi,
eine Patentanmeldung ist eine langwierige und 'mittelteure' Sache, 
alleine schon die Pflicht zur Recherche (die macht das DPMA), ob evtl. 
bestehende Patente verletzt werden, dauert einige Monate und kostet ca. 
800,-. Die Einreichung und Eintragung nochmal 50,-, ein Patent ist ergo 
günstigstenfalls für knapp 1000,- zu haben, kostet aber einiges an Zeit.
Recht gut geschützt kann eine Idee mit der Anmeldung eines 
Gebrauchsmusters werden, die Kosten betragen hier ca. 40,-, eine 
Recherchepflicht besteht nicht. Sollte aber dennoch (selbst ist der 
Erfinder) durchgeführt werden, denn wenn das Gebrauchsmuster Rechte 
gegen bestehende Patente oder Gebrauchsmuster verletzt, kann eine 
Löschung beantragt werden, die dich bis 300,- kosten kann.
Ein Gebrauchsmuster (nur in D gültig) kann knapp über 1 Jahr nach 
Anmeldung in ein Patent (D, EU oder weltweit gültig) umgewandelt werden, 
selbstredend mit all dem Recherche-Procedere.
Wenn deine Idee in einer Bachelorarbeit veröffentlicht wurde, ist's 
vorbei mit der Anmeldung, es sollte aber nicht dagegen sprechen, deine 
Bachelorarbeit auf dein Gebrauchsmuster oder Patent aufbauen.
Eine Prototype ist für die Einreichung nicht erforderlich, es muss sich 
nur nachvollziehen lassen, wie und warum die Erfindung funktioniert.
Grüssens & allseits fröhliches Erfinden, harry
P.S. Du musst natürlich keine Firma aufmachen, die deine Erfindung 
herstellt und vermarktet, dafür gibt es in jeder IHK Kooperations- und 
Verwertungsbörsen.

von dadada (Gast)


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möchtegernErfinder schrieb:
> Was ist VC Geld?

Venture Capital = Risikokapital

Die Regeln sind unterschiedlich, hier z.B.
http://www.intern.tu-darmstadt.de/dez_vi/erfindungenpatenteundschutzrechte/erfindungen_2/erfindungen_1.de.jsp
Aber wenn Du weder Mitarbeiter (HIWI?) bist und auch sonst keine 
Bezahlung bekommen hast, bist Du vielleicht frei von den Regelungen (die 
aber normalerweise nicht schlecht sind, da auch Kosten übernommen 
werden).

von möchtegernErfinder (Gast)


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Harry Up schrieb:
> Wenn deine Idee in einer Bachelorarbeit veröffentlicht wurde, ist's
> vorbei mit der Anmeldung

Du denkst, das gilt also auch für das Gebrauchsmuster? Da der Beitrag 
über dir anderes behauptet.

von Amateur (Gast)


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Gilt eine Bachelorarbeit nicht bereits als Veröffentlichung?

Wer bezahlt eigentlich Dein Gehalt (selbst, Firma, Uni)?
Stellt Dir alles Mögliche zur Verfügung (Firma, Uni)?
Daraus ergeben es einige Abhängigkeiten, plus der universitätseigenen 
Regelung.

Würde mich auch wundern, wenn es diesbezüglich Unterschiede, zwischen 
Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung, gibt.

... aber, von der Anmeldung eines Patentes, bis zu seiner offiziellen 
Ablehnung, darfst Du: "Patent angemeldet" draufschreiben.
Dies bewirkt, dass ein anderer keinen Versuch unternimmt seinerseits ein 
Patent zu nehmen und er wird es sich in der Zwischenzeit auch gut 
überlegen mit dem gleichen Produkt auf den Markt zu kommen. Das schafft 
Vorsprung.

von Harry U. (harryup)


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Naja, es ist irgendwie verbreitete Meinung, dass ein Gebrauchsmuster 
eine Art Trostschutz für eine Idee ist, die nicht 'erfinderisch' genug 
für ein Patent ist.
Dem ist nicht so, vom Aspekt der erfinderischen Neuheit unterscheiden 
sie sich nicht, das Gebrauchsmuster ist einfacher und schneller zu 
bekommen, die Recherchepflicht besteht nicht, aber es ist halt nur in 
Deutschland wirksam.
Ein Patent baut auf dieselben erfinderischen Eigenschaften auf, muss 
aber - weil eben im Regelfall EU- oder weltweiter Schutz angestrebt 
wird, tiefgreifender recherchiert werden, weil ja durch die Eintragung 
auch z.B. spanische Rechte verletzt werden könnten.
Der Gag des Gebrauchsmusters liegt im schnellen und lokalen Schutz, das 
ist übersichtlich, weil nur im DPMA Register recherchiert werden müsste, 
um eine Eintragung zu erlangen.
Geschenkt bekommt man auch ein Gebrauchsmuster nicht, es muss eine neue 
verwertbare Idee handeln, diese darf vorher nicht öffentlich beschrieben 
worden sein, sonst gilt sie als Stand der Technik.
Gegen ein Gespräch mit dem Prof. spricht sicher nichts, es sei denn, er 
erzählt es unter dem Mäntelchen der Verschwiegenheit der werten Gattin 
:)
Grüssens, harry

von dadada (Gast)


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Zudem : nicht auf die Erteilung des Patentes warten. Viele Patente 
werden erst nach einer laaaangen Frist (z.B. 10 Jahre) anerkannt. Und 
dann sind sie auch schon fast abgelaufen. Sobald 
beantragt,(wirtschaftlich) so handeln als ob erteilt. Zudem musst Du das 
Patent nach spätestens 18 Monaten veröffentlichen (lassen), und damit 
hat die Konkurrenz vollen Zugriff auf Deine Idee (dürfen sie zwar nicht 
verwenden, aber wenn es sehr interessant ist können die sich eine 
Umgehung des Patentes überlegen). D.h. den 'First-Mover-Advantage' 
behalten.

von Backflow (Gast)


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>Viele Patente werden erst nach einer laaaangen Frist (z.B. 10 Jahre)
>anerkannt

Es soll sogar schon Patentanträge gegeben haben, auf die kein Patent 
erteilt wurde.

>D.h. den 'First-Mover-Advantage' behalten.

Genau, am Besten gleich anfangen und die Produktionsanlagen hochziehen. 
time ist schließlich Money.


Sind hier eigentlich nur noch Kinder unterwegs?

von äh (Gast)


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Wie ist das mit patentwürdigen Abschlussarbeiten bei einem Betriebe?
Tritt man die Rechte an das Unternehmen ab, wenn man dort seine 
Abschlussarbeit macht? Man arbeitet in dem Sinne ja endgeldlich für den 
Betrieb.

Bei unserem Unternehmen melden die Konstrukteure auf jeden Scheiß 
Patente an. Das Patent liegt dann bei der Firma, die übernimmt auch 
sämtliche Kosten, die Konstrukteure bekommen aber jedes mal Kohle wenn 
deren "Erfindung" eingesetzt wird.

von Backflow (Gast)


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>Bei unserem Unternehmen melden die Konstrukteure auf jeden Scheiß
>Patente an.

Da muß die Firma aber zustimmen.

Einach mal nach "Arbeitnehmererfindungsgesetz" googeln.

von Xyx (Gast)


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möchtegernErfinder schrieb:
> Nun ist meine Frage, ob ich NACH der Bachelorarbeit noch die Möglichkeit
> hätte, diese Idee als Patent anzumelden

Außer einem Perpetuum mobile kannst du jederzeit ein Patent anmelden. 
Das kostet wenig und da wird auch nichts geprüft.

Aufwendig ist die Erteilung. Da gibt es diverse Kriterien die der 
Urkunde im Weg stehen. Beim DPMA auf der Webseite sind Sie öffentlich 
einsehbar.

Unter anderem steht da was von neuartig und nirgends veröffentlicht, 
sonst ist Essig.


Vom Prinzip ist ist es nur ein gewerbliches Schutzrecht. Du hast einen 
Zettel auf dem steht das du bei der Verwertung von diesem oder jenem das 
sagen hast.

So eine Art moderner Kaperbrief. Erstmal zahlen, die Beute musst du aber 
selbst machen bzw. dein Schutzrecht auch durchsetzen können.

Um sich einen Namen zu machen und mit nem Patent zu glänzen reicht die 
Anmeldung aber allemal. Den Unterschied zur Erteilung kennt kaum einer, 
bei denen kannst du aber mit Fachwissen glänzen.

von A. $. (mikronom)


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dadada schrieb:
> Kannst Du die Bachelor Arbeit unter Verschluss halten? (i.e. sie/die
> Erfindung darf nicht veröffentlicht werden)

Eine Bachelorarbeit darf ohne Zustimmung des Autors nicht veröffentlicht 
oder vervielfältigt werden. Und wer schon mal die eidesstattliche 
Versicherung an so einer Arbeit durchgelesen hat weiß, dass der Student 
der Autor ist und nicht der Betreuer und schon gar nicht die Uni.

> Wie sind die Regeln Deiner Uni? Musst Du eine Erfindungsmeldung abgeben?

Bullshit! Das gilt maximal für angestellte Mitarbeiter, keinesfalls und 
niemals nimmer für Abschlussschreiber.

> Aber viel wichtiger : Bist Du nach einreichen des Patentes willens Dich
> um VC Geld zu kümmern, eine Firma aufzumachen und das Ding herzustellen?

Warum, er kann das Patent doch verkaufen!

Amateur schrieb:
> Gilt eine Bachelorarbeit nicht bereits als Veröffentlichung?

Nein.

von äh (Gast)


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Backflow schrieb:
>>Bei unserem Unternehmen melden die Konstrukteure auf jeden Scheiß
>>Patente an.
>
> Da muß die Firma aber zustimmen.
>
> Einach mal nach "Arbeitnehmererfindungsgesetz" googeln.

Naja.
Das läuft ziemlich easy ab. Die Hierachie ist an der Stelle flach genug 
aber noch weit genug von der Unternehmensspitze entfernt. Die Leute die 
dem zustimmen müssen werden mit ins Boot geholt. So kassieren die jedes 
Mal mit.

von Backflow (Gast)


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Wenn du Erfindungen, mit denen Geld verdient wird, als Scheiß 
bezeichnest, hast du wohl eher ein Neid-Problem.

von patente (Gast)


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Hallo,

entscheidet ist, wann Deine Bachelorarbeit Stand der Technik wird, also 
für jedermann zugänglich wird. Das Ganze ist auch gar nicht so eindeutig 
und einfach zu beantworten.


Aber werden Bachelorarbeiten nicht zusammen mit Firmen gemacht? Gibt es 
einen Vertrag? Da könnten Klauseln enthalten sein, die die FH zur 
Geheimhaltung bis zur Anmeldung verpflichten. Außerdem könnte dann das 
Arbeitnehmererfindergesetz greifen.

Dann müsstest Du eine Erfindungsmeldung schreiben, wenn seitens der 
Firma nichts passiert gilt die Erfindung als Inanspruch genommen mit der 
Folge, dass die Erfindung der Firma gehört, die diese Erfindung aber 
anzumelden und dich zu vergüten hat. Das würde ich auf jeden Fall vorher 
prüfen, sonst kann die Firma nach Anmeldung auf Übertragung des Patents 
klagen und Erfolg haben, was sehr dumm wäre.

Ansonsten wäre man auf der sicheren Seite, wenn man vor Schreiben der 
Bachelorarbeit ein Patent oder Gebrauchsmuster anmeldet.

Bei Fragen einfach melden (Email: intellectual_property@web.de)

Grüße

von Ein Personaler (Gast)


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Suche dir einen Patentanwalt für eine zuverlässige Beratung.

von Icke (Gast)


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Ein Personaler schrieb:
> Suche dir einen Patentanwalt für eine zuverlässige Beratung.

endlich mal eine vernünftige Antwort :)

von möchtegernErfinder (Gast)


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Im übrigen noch mal Danke an alle, dir mir geantwortet haben:)

patente schrieb:
> Aber werden Bachelorarbeiten nicht zusammen mit Firmen gemacht?

 In einem technischen Studium sehr häufig aber bei weitem nicht immer. 
In meinem Fall würde ich die BA ohne ein Unternehmen schreiben.

patente schrieb:
> Ansonsten wäre man auf der sicheren Seite, wenn man vor Schreiben der
> Bachelorarbeit ein Patent oder Gebrauchsmuster anmeldet.

Ja, aber da ich spätenstens in einem Monat mit meiner BA beginnen 
sollte, habe ich wohl keine Zeit mehr ein Patent zu schreiben. Denn bei 
einer Anmeldung für ein Patent muss doch das vollständige 
Patentschreiben schon vorliegen, oder?

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