Bin über 50, z.Zt. selbständig, will mich aber im nächsten Jahr in der Firma meines Sohnes anstellen lassen (eine UG). Damit die Firma etwas von den zahlreichen Förderprogrammen (50 plus etc.) mitnehmen kann, müsste ich mindestens 3 Monate arbeitslos ein (so meine Kenntnisse vom Hörensagen für Brandenburg). a) stimmt das, wer weiss dazu Näheres? b) wie medet man sich abeitslos? War ich noch nie ... c) Sozialhlfe wird wohl nichts werden, wegen Frau mit Einkommen und so. Kann ich das gleich ignorieren oder sollte/muss ich es trotzdem aus formalen Gründen versuchen? Tipps? Danke.
Als Selbstaendiger ist man nie arbeitslos, hat allenfalls Null einkommen, oder auch negativ. Das ist aber nicht dasselbe.
Warum sollte die Firma etwas über Förderprogramme bekommen? Offensichtlich bist du ja definitiv NICHT arbeitslos. Also lass es bleiben! Alles andere wäre Mithilfe zu einer Straftat.
Frank schrieb: > Bin über 50, z.Zt. selbständig, will mich aber im nächsten Jahr in > der > Firma meines Sohnes anstellen lassen (eine UG). Damit die Firma etwas > von den zahlreichen Förderprogrammen (50 plus etc.) mitnehmen kann, > müsste ich mindestens 3 Monate arbeitslos ein (so meine Kenntnisse vom > Hörensagen für Brandenburg). > > a) stimmt das, wer weiss dazu Näheres? Ruf beim Amt an. Behörden sind die einzigen, die Dir hieb- und stichfest Informationen geben können (und müssen). > b) wie medet man sich abeitslos? War ich noch nie ... Hier hilft das Arbeitsamt. Dort anrufen, nicht hier. > c) Sozialhlfe wird wohl nichts werden, wegen Frau mit Einkommen und so. Gibts ja auch gar nicht mehr ;-) > Kann ich das gleich ignorieren oder sollte/muss ich es trotzdem aus > formalen Gründen versuchen? Dafür ist die Arge zuständig. Dort anfragen. Erfahrungsgemäß aber gilt der Grundsatz: Die Arge ist nur dann zuständig, wenn sonst kein Kostenträger vorhanden ist. Hast Du Anspruch auf irgendwelche staatlichen Zuschüsse (Harz 4, Erwerbsminderungsrente, ... ) so besteht kein Leistungsanspruch. ABer auch hier gilt: Ruf dort an.
Damian schrieb im Beitrag #3351003:
> www.HilfeFürSozialschmarotzer.de
Gut, dass du dich hinter deiner Anonymität versteckst, denn deine
Bemerkung ist dumm und substanzlos.
Wieso ist es anrüchig, ein bereitgestelltes Fördermittel
("Eingliedrungshilfe") in Anspruch zu nehmen, wenn man die Bedingungen
efüllt?
Ausserdem habe ich nicht die Absicht, mit Arbeiten aufzuhören, nur die
Umgebung ändert sich ...
Ich sehe das so: Es gibt Menschen die gehen arbeiten, wenn diese Menschen arbeiten, zahlen diese in mehrere Versicherungen ein. z.B. die Arbeitslosenversicherung. Wenn diese Menschen von dem Arbeitgeber gekündigt werden, erkalten diese Menschen unter bestimmten Vorrausetzungen Leistungen aus dieser Versicherung. Diese Menschen heißen dann Arbeitslose. Es gibt Menschen, die zahlen in so eine Versicherung nichts ein, worum sollen diese dann Leistungen erhalten aus dieser Versicherung erhalten?
Frank schrieb: > Bin über 50, z.Zt. selbständig, will mich aber im nächsten Jahr in der > Firma meines Sohnes anstellen lassen (eine UG). Damit die Firma etwas > von den zahlreichen Förderprogrammen (50 plus etc.) mitnehmen kann, > müsste ich mindestens 3 Monate arbeitslos ein (so meine Kenntnisse vom > Hörensagen für Brandenburg). Das ist eine schlechte Idee. Wenn das Geschäft Deines Sohnes nicht genug abwirft, sollte es lieber niemanden einstellen, anstatt Subventionen abzugreifen. Ob sich "Subventionen mitnehmen" für kleine GmbHs rechnet, bezweifle ich nämlich stark. Solche Dinge sind eher für Firmen, die unausgelastete Verwaltungsmitarbeiter haben. Dein Sohn sollte dich so nur einstellen, wenn seine Verwaltung nicht ausgelastet ist. Wenn sich Dein Sohn nämlich auf solche ungewissen Spielchen einlässt, kann es sein, dass er sich nicht mehr voll auf sein Geschäft, also seine Kunden, konzentrieren kann. Denn: Ein Geschäft sollte von seinen Kunden leben. Die Kunden sind vermutlich nicht in der Arbeitsagentur oder bei der Staatsanwaltschaft zu suchen. Wenn es mein Geschäft wäre, würde ich mich nicht auf diese einlassen wollen. Wenn man den Kopf gerade bei der Neugründung haben sollte können solche Fälle belasten. Dann kann es nämlich auch so kommen, dass Arbeitsagentur und Staatsanwaltschaft wieder abziehen, und das Geschäft trotzdem pleite geht, weil Kunden fehlen. Oder Kunden abspringen, weil die Kunden sowas nicht leiden können... Kurz: Ich würde dieses Spiel nicht Spielen. Es ist für die Existenz deines Sohnes unnütz oder sogar gefährlich.
Subventionen fallen selten vom Himmel. Sie müssen erst beantragt werden. Ob sich dieser kriminelle Aufwand überhaupt lohnt, habe ich Zweifel. Es wäre sinnvoller, sich in dieser Zeit um weitere Kunden zu kümmern.
Wer die Selbständigkeit aufgibt und sich arbeitslos meldet, dann nach 3M in die Firma eintritt, ist das nicht illegal. Ich bezweifle aber auch, dass es sich rechnet. Sieht nämlich so aus, als ob da einer nichts gefunden hat und dann beim Sohnemann unter kam, wenn man sich nochmal bewerben muss, weil die Sohne-Firma nicht funzt.
Die obengenannten Absichten des TO sind durchaus legal. Allerdings besteht keinerlei Rechtsanspruch eines Arbeitgebers auf die Gewährung von Eingliederungshilfen. Es liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters diese zu gewähren. Wenn aber bekannt wird, dass es sich bei Arbeitgeber/Arbeitnehmer um Sohn und Vater handelt, dann wird man entsprechende Leistungen eher verweigern. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Sonstiges/betriebliche-Eingliederungshilfen.pdf
>>Frank (Gast) >>Damian schrieb im Beitrag #3351003: >>> www.HilfeFürSozialschmarotzer.de >>Gut, dass du dich hinter deiner Anonymität versteckst, denn deine >>Bemerkung ist dumm und substanzlos. Dumm und Substanzlos??? Hallo wenn jemand extra auf Arbeitslos macht und Arbeitslosengeld bezieht, um danach dem Sohnemann noch Subventionen zuzuschanzen, sorry dann fällt mir nichts anderes ein... Finde dieses Verhalten absolut zum ko***
Damian schrieb: >>>Frank (Gast) >>>Damian schrieb im Beitrag #3351003: >>>> www.HilfeFürSozialschmarotzer.de > >>>Gut, dass du dich hinter deiner Anonymität versteckst, denn deine >>>Bemerkung ist dumm und substanzlos. > > Dumm und Substanzlos??? Hallo wenn jemand extra auf Arbeitslos macht und > Arbeitslosengeld bezieht, um danach dem Sohnemann noch Subventionen > zuzuschanzen, sorry dann fällt mir nichts anderes ein... Finde dieses > Verhalten absolut zum ko*** So was nennt man Steuerschlupflöcher. Gr0ße Firmen haben für sowas ganze Abteilungen. Gruß, Matthias
Damian schrieb: > Dumm und Substanzlos??? Hallo wenn jemand extra auf Arbeitslos macht und > Arbeitslosengeld bezieht, Das ist Quark, ich werde kein Arbeitslosengeld erhalten, weil ich nicht Arbeitslosenversichert bin.
Frank schrieb: > Das ist Quark, ich werde kein Arbeitslosengeld erhalten, weil ich nicht > Arbeitslosenversichert bin. Richtig. Betrifft erst mal nur AlG 1 (Arbeitsagentur). Ansonsten käme da noch ALG 2 (Quasi Sozialhilfe für Arbeitsfähige) über die Jobcenter, wo sowieso die Ex-Selbstständigen landen. Wenn aber bei dir jemand in der Bedarfsgemeinschaft ist, der genug Geld verdient, dann wird auch das nix werden. Bedürftigkeit ist nun mal Voraussetzung. Allerdings kann man zwar arbeitslos gemeldet und trotzdem arbeitsuchend sein, auch wenn man keine Leistungen erhält. Man kann dann die Ü50-Forderung bekommen, wenn man vom Sohn (auch da muss das wegen der Gleichbehandlung gehen) eingestellt wird. Allerdings möchte ich mal bezweifeln ob da drei Monate reichen um als Vermittlungsgehemmt eingestuft zu werden. Da werden einem dann erst mal auch Bewerbungen abverlangt und wenn die nicht funzen, dann sind die Chancen nicht schlecht in dieser Richtung das angestrebte zu bekommen, aber es ist dann immer eine behördliche Ermessensentscheidung, kein Rechtsanspruch. Wenn dein Sohn dich dann vorzeitig (vor Förderende)kündigt(kündigen muss) kann auch eine Rückforderung möglich sein. Da machen die Behörden schon Auflagen und achten auf Nachhaltigkeit. Ohne Gewähr. Ansonsten würde ich mal in diesem Forum schauen, ob da dein Problem nicht schon mal erörtert wurde. Ist viel kompetenter als dieses hier. http://www.elo-forum.org/alg-ii/
Frank schrieb: > Das ist Quark, ich werde kein Arbeitslosengeld erhalten, weil ich nicht > Arbeitslosenversichert bin. Das dürfte dein KO-Kriterium sein. Da du als Selbstständiger keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, ist das "normale" Arbeitsamt nicht für dich zuständig. Bliebe noch das Jobcenter (Hartz 4), doch wie du schon oben geschrieben hast, hat jemand in deiner Bedarfsgemeinschaft offenbar ausreichend Einkommen. Also fühlen die sich für dich auch nicht zuständig. Somit zählst du nicht als arbeitslos und kommst nicht in den Genuss von Fördermitteln. Es gibt zwar die Möglichkeit, sich arbeitslos ohne Leistungsbezug zu melden, doch das geht mMn nur nach auslaufen von ALG1. Auch das dürfte bei dir nicht zutreffen. Am Besten mal einen Anwalt für Sozialrecht konsultieren oder etwas Zeit investieren und mal auf dem Arbeitsamt nachfragen.
Jens PICler schrieb: > Es gibt zwar die > Möglichkeit, sich arbeitslos ohne Leistungsbezug zu melden, doch das > geht mMn nur nach auslaufen von ALG1. Klarer Irrtum, weil es ja Menschen gibt, die nie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen mussten. Z.B. wer im Ausland gearbeitet hat oder Geringfügig, oder Selbständig war, oder, oder, oder. Früher sind solche Menschen bei Erwerbslosigkeit in der Sozialhilfe gelandet womit Die dann auch nicht mehr von der Arbeitsvermittlung profitierten, was mit der Agenda 2010 2005 geändert wurde. Somit können Arbeitsfähige die wenigstens drei Stunden pro Tag arbeiten können, bei den regionalen Jobcentern sich Arbeitslos melden, egal was sie vorher gemacht haben. Z.B. Studenten, deren Bafög endet und die keinen Job finden, haben auch die Möglichkeit auf soziale Unterstützung vom Jobcenter. Und das gilt auch für ehemalige Selbstständige. Man muss sich zwar erst mal einen Bescheid von der Arbeitsagentur besorgen, das man auf ALG1 keine Ansprüche hat, aber das ist nur bei Erstantrag nötig. Wenn man beim Jobcenter erst mal aktenkundig ist, wird es gleich deutlich leichter. Um Förderprogramme nutzen zu dürfen ist eben nur die Meldung und der Status Quo nötig. Gilt übrigens auch für Fortbildung.
Denkste schrieb: > Somit können Arbeitsfähige die wenigstens > drei Stunden pro Tag arbeiten können, bei den regionalen Jobcentern > sich Arbeitslos melden, egal was sie vorher gemacht haben. Das ist soweit richtig, setzt jedoch einen Antrag auf ALG2 (Hartz 4) voraus. So wie ich den TO verstanden habe, wird das wohl nichts weil seine Frau ein (zu hohes ?) Einkommen hat.
Jens PICler schrieb: > Das ist soweit richtig, setzt jedoch einen Antrag auf ALG2 (Hartz 4) > voraus. So wie ich den TO verstanden habe, wird das wohl nichts weil > seine Frau ein (zu hohes ?) Einkommen hat. Er kann doch trotzdem einen Antrag stellen, auch wenn er weiß das er kein Geld bekommt. Allein das er Arbeitsuchend ist, ist doch entscheidend und nicht, obs ALG2-Leistungen gibt. Förderungen sind eine ganz andere Schiene. Ich hab die Regeln nicht gemacht.
@ Autor: Denkste (Gast) + andere hier ich verstehe nicht ganz wieso Ihr dem TO eine Gratisanleitung über die Möglichkeiten zum Sozialhilfebetrug offerieren möchtet - darum geht es ja im Wesentlichen, wenn er ein Pseudo-Arbeitsverhältnis eingeht - das ist Schmu hoch drei! Spätestens hier würde meine kostenlose Hilfe enden ! Okay, was man per Rechtsanspruch bekommen kann, sollte man sich holen; das wird ja auch von ganz oben so vorgelebt, insofern stimmt das mit der Moral überein. Aber der TO sollte sich vielleicht mal kostenpflichtigen Rat bei einem Anwalt holen, denn Geld hat er ja und Schlupflöcher gibt es immer ... die müssen hier aber nicht in aller Breite dargelegt werden, unglaublich. Ich kenne Leute, die sind auf Sozialhilfe angewiesen und durch solche Schlupflöcher wird das Sozialsystem untergraben ... insofern brauch ich da keine Anleitungen zu liefern, was denn alles so geht - darauf muß er schon selber kommen, und wenn nicht gibt es Anwälte, die davon leben. > Ansonsten würde ich mal in diesem Forum schauen, ob da dein Problem > nicht schon mal erörtert wurde. Ist viel kompetenter als dieses hier. > http://www.elo-forum.org/alg-ii/ schick was mittlerweile so geht - da kann man nur auf ein System so wie in USA plädieren.
A&B Dilemma schrieb: > und Schlupflöcher gibt es immer ... > die müssen hier aber nicht in aller Breite dargelegt werden, > unglaublich. Warum nicht? Solange es nicht jeder macht, werden sie nie gestopft werden.
A&B Dilemma schrieb: > schick was mittlerweile so geht - da kann man nur auf ein System so wie > in USA plädieren. Du hast mitbekommen das die USA kurz vor der Staatspleite stehen?
A&B Dilemma schrieb: > wenn er ein Pseudo-Arbeitsverhältnis eingeht Das ist Quark. Ich will durchaus ein "richtiges" Arbeitsverhältnis eingehen. Wie kommst du auf diese haltlose Unterstellung?
> Das ist Quark. Ich will durchaus ein "richtiges" Arbeitsverhältnis > eingehen. Wie kommst du auf diese haltlose Unterstellung? ist kein Quark, siehe Deine Aussage weiter oben: > will mich aber im nächsten Jahr in der > Firma meines Sohnes anstellen lassen (eine UG). Damit die Firma etwas > von den zahlreichen Förderprogrammen (50 plus etc.) mitnehmen kann, > müsste ich mindestens 3 Monate arbeitslos ein (so meine Kenntnisse vom > Hörensagen für Brandenburg). also gegenseitiges Interesse, wie auch immer dann das Arbeitsverhältnis aussieht. Kannst sofort anfangen in meiner Firma, wenn Du umzugswillig bist und ich garantiere Dir Du wirst schon in der Einführungsphase rausgekeult, weil das kein easy job ist wie bei der Firma Deines Sohnes. Insofern sei froh, wenn die Show so läuft wie Dir das vorschwebt - ist ja schon richtig was Du machst, aber hier dann noch um Hilfe zu fragen ist echt dreist. > Du hast mitbekommen das die USA kurz vor der Staatspleite stehen? das wär jetzt eine politische Diskussion, in diesem Forum aus guten Gründen nicht zugelassen ist - wenn Du ein unzensierteres Forum in Deutschland kennst ohne Anmeldung, dann bitte, ich kenne keines. Ich kannte mal ein schwedisches Satforum; da ging es damals um 9/11 - das war wirklich unzensiert - keine Ahnung, ob die heute noch existieren. > Warum nicht? Solange es nicht jeder macht, werden sie nie gestopft > werden. im Prinzip ja, weil die Moral ja in der Spitze vorgelebt wird - aber dafür möchte ich die Leute schon persönlich kennen. Gibt Du hier jeden Wildfremden auf Anfrage eine Anleitung zum Bau eines elektronischen Zünders nur weil der das unbedingt wissen möchte? Ich tippe mal darauf, daß nach Paretoprinzip 80% Ihr vorhandes Wissen ohne Nachfrage weitergeben ... und darüber sollten vielleicht mal alle nachdenken?!
A&B Dilemma schrieb: > also gegenseitiges Interesse, wie auch immer dann das Arbeitsverhältnis > aussieht. Ich denke, jedes freiwillige Arbeitsverhältnis ist im gegenseitigen Interesse. > Kannst sofort anfangen in meiner Firma, wenn Du umzugswillig bist und > ich garantiere Dir Du wirst schon in der Einführungsphase rausgekeult, > weil das kein easy job ist wie bei der Firma Deines Sohnes. Woher nimmst du die Gewissheit, dass es eine "easy firma" ist? Wir machen Netzwerktechnik, IP-Telefonanlagen, Digital Signage, Hausautomation ... > Insofern sei froh, wenn die Show so läuft wie Dir das vorschwebt - ist > ja schon richtig was Du machst, aber hier dann noch um Hilfe zu fragen > ist echt dreist. Ich verstehe deine Entrüstung nicht und nicht die Unterstellungen. Das ist keine Scheinfirma, da wird sogar richtig gearbeitet und ich habe das auch vor. Was ist falsch daran, wenn ich über 50 bin und dafür gibts Fördermittel, die auch in Anspruch zu nehmen?
Frank, du mußt halt suchen, ob es irgend einen Weg für dich gibt. In Unternehmen gibt es z.B. auch Altersteilzeitregelungen ab 54, die sind bestimmt auch irgend wie subventioniert. Einer mit 66 bringt eben nicht mehr die Leistung wie mit 18. Das kann man drehen und wenden und beschimpfen und bashen, wie man will. Gesetze durchforsten. Ich sah einmal bei der Arbeitsagentur nur die SGB-Bücher. Es ist ein Werk, wie eine Wohnzimmer-Schrankwand mit 10 Quadratmetern Vorderansicht. Boooah, wer das wohl mal alles erstellt hat! Der Sachbearbeiter müßte sie normalerweise in- und auswendig kennen, tut er aber nicht. Wie sollte er auch?
> Ich denke, jedes freiwillige Arbeitsverhältnis ist im gegenseitigen > Interesse. mehr oder weniger, deshalb gibt es auch den schönen Ausdruck freiwillig gezwungen, okay anderes Thema. > Woher nimmst du die Gewissheit, dass es eine "easy firma" ist? Wir > machen Netzwerktechnik, IP-Telefonanlagen, Digital Signage, > Hausautomation ... unter "easy" verstehe ich das Arbeitsverhältnis an sich - Du wirst sicherlich nicht wegen jeder Kleinigkeit angemeckert werden und auch die notwendige Zeit bekommen, also familiäre Verhältnisse denke ich mal ... das ist aber alles andere als selbstverständlich - insofern sei froh, wenn das klappt! > Ich verstehe deine Entrüstung nicht und nicht die Unterstellungen. Das > ist keine Scheinfirma, da wird sogar richtig gearbeitet und ich habe das > auch vor. Was ist falsch daran, wenn ich über 50 bin und dafür gibts > Fördermittel, die auch in Anspruch zu nehmen? ja, dann geh doch zum Jobcenter und versuche das mal mit denen zu klären wie man die bekommt ... die beißen nicht, aber helfen werden sie Dir auch nicht, wenn die hören was Du vorhast - die knallen Dich dann bestenfalls zu mit Infomaterial und je nach Berater gibts dann auch ein paar Fragen ... laß das besser Deinen Sohn machen und überlegt Euch wie man das macht. Du bist hier einfach im falschen Forum und das kommt auch nicht gut rüber, weil es hier auch Leute gibt, so wie ich und andere, die einen Kotzjob haben und denen die Galle hochkommt, wenn sie solche Probleme hören, sorry.
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