Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Urteil zu Beleidigungen in Internetforen gefällt: http://www.nordbayern.de/gerichtshof-macht-internetportal-fur-kommentare-verantwortlich-1.3210464 Das wird es manch Einem wahrscheinlich unmöglich machen, überhaupt noch in Foren zu posten. ;-) gez. Buna-Pelzer
:
Verschoben durch Moderator
Buna-Pelzer schrieb: > Das wird es manch Einem wahrscheinlich unmöglich machen, überhaupt noch > in Foren zu posten. Kein Posten ohne ePerso...
Buna-Pelzer schrieb: > Das wird es manch Einem wahrscheinlich unmöglich machen, überhaupt noch > in Foren zu posten. > ;-) Nee, da der Betreiber des Forums haftet. Hast du den Text gelesen und verstanden?
Das kann noch heiter werden. Ein erster Blick ins Urteil zeigt, dass die Plattform die üblichen Massnahmen zur Löschung angeboten hat und dies auf Anforderung auch prompt ausführte. Allerdings ging es um Kommentare zu Artikeln, also sowas wie das Heise Forum, möglicherweise auch Blogs. Könnte bedeuten, dass künftig solche Kommentare erst öffentlich werden können, nachdem ein Moderator sie für koscher befunden hat. So eine Art Lex Springer aus anderer Richtung, d.h. es lebe die Leserbriefseite. Die war schon immer so.
:
Bearbeitet durch User
Damit ist die Zeit zu Ende, daß ein unregistrierter Benutzer etwas schreiben kann. Mehr ändert sich nicht.
Helge A. schrieb: > Mehr ändert sich nicht. Doch. Die Registrierung muss eine ganz andere Qualität bekommen. Bisher ist das kaum mehr als eine Versicherung gegen Identitätsklau im Forum. Jetzt wird möglicherweise eine verifizierte rechtsgültige Identität nötig.
:
Bearbeitet durch User
Haette Luther seine Thesen auch anonym an die Kirchentuer nageln koennen? Natuerlich haette er das gekonnt. Waeren sie dann so bekannt geworden? Sicher. Wir naehern uns also vormittelalterlichen Zustaenden.
Guest schrieb: >Nee, da der Betreiber des Forums haftet. Hast du den Text gelesen und >verstanden? Ja, ich habe ihn sogar schon während des Lesens verstanden.... Da der Betreiber haftet, wird es wohl dann die von verschiedenen Leuten gewünschte Anmeldung geben müssen, damit der Betreiber dann seinerseits den Stänkerern die Krawatte langziehen kann, um nicht selbst in die Bredouille zu kommen. Oh Weh schrieb: >Dann kann MaWin wohl nicht mehr die Uneinsichtigen diffamieren Dem ist das sicher völlig egal -der erbricht sich hier auch weiterhin, ohne sich der Folgen bewußt zu sein. gez. Buna-Pelzer
Der Inhaber des Marktplatzes wäre also haftbar, wen sich dort die Betreter selbigen fetzen, so, so... Brave new world, everything under control. Das ist mal wieder der typische Europa-Schwachsinn und genau der Grund, warum's dieses unsinnige Gebilde in ein paar Jahren wegfetzen wird. Und dann geh' ich feiern.
Das ist doch nix neues? Wenn User in Foren illegale Inhalte verbreiten haftet doch auch das Forum? Dass nun dieses Recht auch auf Beleidigung/Diffarmierung angewandt wird/wurde ist daher nicht wirklich speziell. Wo kein Richter da kein Kläger, sieht man auch aus dem Beitrag von nordbayern.de. Das einzige Mal an das ich mich erinnern kann, dass das Forum ein bisschen kritisch dastand war die Geschichte mit dem EFixx und den Betrugsvorwürfen (die sich allerdings bestätigt haben). Gruss
Etwas konkrete Erkenntnis aus dem Urteilstext, widerspricht auch manchem, was in News-Meldungen darüber berichtet wurde: Das betreffende Portal besass Vorkehrungen nicht unähnlich denen im hiesigen Forum, inklusive sowas wie "melden". Die wurde in diesem Fall aber nicht genutzt. Es besass aber offenbar keine wirksame Moderation. Auch wenn in Einzelfällen Admins auch mal von sich aus löschten geschah dies in diesem Fall nicht. Die relevanten Kommentare zum Artikel erschienen am 24./25. Januar. Am 9. März erhielt der Betreiber eine Löschaufforderung nebst Forderung von 32000€. Am gleichen Tag wurden die Kommentare gelöscht. Dazwischen geschah nichts. Zum Urteil beigetragen hat wesentlich, laut Originaltext in meiner Interpretation: - Die fehlende aktive Moderation: "It notes that it was the applicant company’s choice to allow comments by non-registered users, and that by doing so it must be considered to have assumed a certain responsibility for these comments". - Eine passive Leser-gestützte Moderation, die also erst greift, wenn ein Leser "meldet", reicht nicht aus. - Eine fehlende dem Betroffenen zumutbare Möglichkeit, die Autoren der betreffenden Kommentare herauszufinden: "Indeed, for purely technical reasons it would appear disproportionate to put the onus of identification of the authors of defamatory comments on the injured person in a case like the present one." Das Urteil lässt sich m.E. nicht als Präzendenzfall für die Abschaffung anonmyer oder unter Pseudonym verfasster Kommentare heranziehen. Auch lässt sich eine Forderung nach sicherer Identifikation der Autoren - zumindest durch den Anbieter - nicht daraus ableiten. Aber der Anbieter hat eindeutig die Verantwortung, den Inhalt darauf abzuklopfen, ob Rechte Dritter davon betroffen sind, und das zeitnah. Die Frage, ob Kommentare erst von Moderatoren gelesen werden müssen bevor sie offen lesbar werden, wird im Urteil nicht angesprochen, darin also auch nicht beantwortet. Kurz: Das Portal hat es schleifen lassen, war auch vorher bereits für die "Qualität" der Kommentare berüchtigt, und hat die Quittung bekommen.
:
Bearbeitet durch User
> Kurz: Das Portal hat es schleifen lassen, war auch vorher bereits für > die "Qualität" der Kommentare berüchtigt, und hat die Quittung bekommen. so kann man das auch formulieren, wenn es um Zensur geht. Konsequenz daraus wird eine verbesserte Moderation sein, die im Zweifel alles löschen wird was irgendwie ansatzweise political incorrect sein könnte (denn beleidigt kann jeder ganz schnell sein, das wird dann zum Interpretationsspielchen) - so sieht dann die Meinungsfreiheit nach Europäischen Gerichtshof aus; gegen das Urteil kann ja Berufung eingelegt werden, bleibt zu hoffen das diese kommt - ansonsten haben wir chinesische Verhältnisse und die alte Weisheit: "Die Gedanken sind frei" muß in einem ganz neuen Licht betrachtet werden.
> Das Urteil lässt sich m.E. nicht als Präzendenzfall für die Abschaffung > anonmyer oder unter Pseudonym verfasster Kommentare heranziehen. darauf läuft es doch zwangsläufig hinaus! Natürlich bleibt es Dir in einem Vakuum überlassen einen Atemzug zu tun, mach das mal ;-)
A&B Dilemma schrieb: > darauf läuft es doch zwangsläufig hinaus! > Natürlich bleibt es Dir in einem Vakuum überlassen einen Atemzug zu tun, > mach das mal ;-) Hast du das Urteil gelesen, zumindest die wesentliche Teile davon, oder sprechen hier nur deine Gefühle auf Basis eines Agenturtextes? Ging mir ja zunächst nicht anders (s.o.), aber dieses Urteil ist tatsächlich kein Rundumschlag gegen die Freiheit, sondern eine Einzelfallentscheidung, die hauptsächlich die bereits bestehende Lage bestätigt. Dass die europäische Rechtstradition in der Balance zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz etwas anders urteilt als beispielsweise die amerikanische, das ist nicht neu. Das ist freilich nichts, was Richter allein definieren, sondern ist auch in der Bevölkerung fest verankert: Wenn einem Deutschen etwas nicht passt, dann fordert sofort die Staatsmacht zum Handeln auf - um im nächsten Atemzug den überbordenden Staat zu beklagen, ersatzweise Brüssel.
A&B Dilemma schrieb: > so kann man das auch formulieren, wenn es um Zensur geht. Wer in juristischem Kontext von Zensur spricht, der sollte eigentlich wissen, das eine zeitnahe Löschung von Beleidigungen in einem Forum keine Zensur ist. Man muss sich letztlich schon entscheiden: - Wenn man anonyme Beiträge zulassen will, dann muss man aktive Moderation mit Löschungen und die Verantwortung des Betreibers dafür akzeptieren. - Wenn man stets nur den Autor eines Kommentars verantwortlichen machen will, dann muss man ihn rechtsgültig identifizierbar machen. Die dritte Alternative, jeden Mist folgenlos und mit Anspruch auf Ewigkeit veröffentlichen zu dürfen, funktioniert exakt so lange, bis man selbst oder die unmittelbare Umgebung das Opfer ist. Siehe auch Mobbing-Fälle mit Todesfolge. Was genau nun Grund für Löschung ist, das ist zwangsläufig stets umstritten. Da wird nie ein Konsens entstehen und das lässt sich nie exakt für jeden sofort nachvollziehbar definieren. Was dem Einen seine Meinungsfreiheit ist dem Anderen seine Beleidigung. Da werden immer Gerichte entscheiden. Rechtsgrundlage (EU), u.A.: "Stressing that freedom of communication on the Internet should not prejudice the human dignity, human rights and fundamental freedoms of others, [...]"
:
Bearbeitet durch User
> Was genau nun Grund für Löschung ist, das ist zwangsläufig stets > umstritten. Das ist im Fall der Delphi AS aber ganz klar: Estland ist ein kaltes Land. Dort frieren Flüsse und Meerengen lange Zeit des Jahres zu. Dann kann man es sich als Autofahrer sparen, die Fähre zu benutzen, sondern man fährt über das stabile (freigegebene) Eis. Nun haben die Esten in dem Forum darüber gemeckert, daß seit einiger Zeit ein Eisbrecher die sonst für Autos geeigneten Flächen durchschneidet, daß man man nicht mehr den üblichen Weg wählen konnte, sondern auch im tiefsten Winter die teure Fähre nutzen musste. Es geht in dem Urteil überhaupt nicht um Beleidigungen, das ist nur vorgeschoben, denn an jedem Satz kann jeder sich beleidigt fühlen "Blitzmerker". Es geht um knallharte wirtschaftliche Interessen, der Fährenbetreiber will nicht, daß man seine Machenschaften angekreidet und publik gemacht werden. Schon alleine an den geforderten 32000 EUR "Anwaltsgebühren" (in Estland wohl ein Anwalts-Jahresgehalt) gegen den Forenbetreiber muss man sehen, daß mit kapitalistischen Massnahmen versucht wird, Kritiker mundtot zu machen. Und der EG für Menschenrechte hat sich den wirtschaftlichen Interessen unterworfen, allerdings ist das Urteil nicht rechtsgültig sondern es steht noch eine Berufung aus. Man kann nur hoffen, daß dann unabhängige Richter urteilen, daß a) solche Ambahnabzocke endlich ein Riegel vorgeschoben wird, der erste Hinweis immer ohne Anwalt erfolgen darf dun kostenlos sein muss b) bei Beleidigungen nicht reicht daß sich jemand beleidigt "fühlt", denn das tun manche ja schon wenn bloss Tatsachen über sie festgestellt werden. Alle Europäer leben in einem solchen Land. Wählt demnächst passend, damit so was nicht mehr passiert.
Wenn es so weiter geht, schafft sie die EU selbst ab... Wieso hat ein Gericht für "MENSCHENRECHTE" überhaupt die Macht, die Frage zu klären, ob ein Kommentar in einem Forum oder Blog jemanden anders beleigt? Und wieso 32.000 Euro? Wie berechnet sich das Geld für den Schmerz einer Beleidigung? Deutschland schafft sich selbst ab, Hirn wird verschenkt und durch europäische Hirnlosigkeit ersetzt - die AfD wird bei der nächsten Bundestagswahl garantiert nicht mehr bei 4,9% hängen bleiben... Wäre ich so reich wie Bill Gates würde ich mir eine Insel im Bongo Bongo Land kaufen, und der Rest der Welt könnte mich gepflegt... Prost.
Ein Hinweis für Leute, die beim Stichwort "Europa" gleich einen Koller kriegen (z.B. MWS und "Hoch auf die EU"): Der hier relevante EGMR (http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof_f%C3%BCr_Menschenrechte) hat nichts, aber auch gar nichts mit der EU zu tun. Auch Russland, die Türkei u.a. unterliegen dessen Jurisdiktion, woran man auch merkt, daß das im wesentlichen eine Spaßveranstaltung ist - selbst in Deutschland sind die Urteile dieses Ladens nur unter vielen Einschränkungen relevant.
MaWin schrieb: > Es geht in dem Urteil überhaupt nicht um Beleidigungen, Nein? Die werden dort ausdrücklich als Grundlage aufgeführt. > das ist nur vorgeschoben, denn an jedem Satz kann jeder sich beleidigt > fühlen "Blitzmerker". Genau das habe ich ja eben geschrieben. Was rechtlich als Beleidigung zu werten ist, das liegt nicht allein im Gefühl des Betroffenen. Aber eben auch nicht allein im Gefühl des Äussernden. Da urteilt dann ein Dritter, also der Richter. Früher hat man sowas in bestimmten Kreisen mit Degen oder Pistole geklärt, aber die heutige Methode gefällt mir besser. > Es geht um knallharte wirtschaftliche Interessen, der Fährenbetreiber Im zu Grunde liegenden Artikel mag das sein, der interessiert hier aber nicht, denn darüber ward nicht gerichtet. Im Urteil ging es um die Äusserungen in bestimmten Kommentaren. Und es macht dann schon einen Unterschied, ob man in der Sache argumentiert, oder die Verantwortlichen als "shitheads" bezeichnet. Oder gleich dazu auffordert, sie im nächsten Eisloch zu versenken. Wie ich schon schrieb - das ist eine Balance zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsschutz. Die Grenze zieht nicht jeder gleich. > Schon alleine an den geforderten 32000 EUR "Anwaltsgebühren" (in Estland > wohl ein Anwalts-Jahresgehalt) gegen den Forenbetreiber muss man sehen, > daß mit kapitalistischen Massnahmen versucht wird, Kritiker mundtot zu > machen. Es handelt sich dabei nicht um Anwaltshonorar sondern: "in compensation for non-pecuniary damage". Anders als in den allgemein bekannten Abmahnverfahren wurde in diesem Urteil bei der Summe zudem berücksichtigt, dass der Betreiber des Portals eben kein kleiner Blogger oder filesharender Sohnemann ist: "The Court is of the opinion that this sum, also taking into account that the applicant company was a professional operator of one of the largest Internet news portals in Estonia, can by no means be considered disproportionate to the breach established by the domestic courts."
:
Bearbeitet durch User
Gab es jemals einen vernünftigen Grund dem: Himmelschreiend, verdammten, dämlichen A.... zu sagen wofür Du es hältst? In den meisten Fällen ist er doch sowieso anderer Meinung und glaubt Dir nicht ein Wort. Also was soll's. Solltest Du Dich aber mit dem Gedanken anfreunden können, die armen, sozial vernachlässigten Anwälte zu fördern, so kann ich nur empfehlen: Nur zu. Das Vertraulichkeit auch nur ein Wort, unter vielen, ist, solltest Du ja der aktuellen Diskussion, auch hier in den Foren, entnommen haben. Aber bestimmt gehen die Forenbetreiber lieber in den Bau, als dein Pseudonym zu lüften.
A. K. schrieb:
> viel Sinnvolles
Danke A. K., wenigstens einer der's verstanden hat.
Ein Hoch auf die EU schrieb: > Wieso hat ein Gericht für "MENSCHENRECHTE" überhaupt die Macht, die > Frage zu klären, ob ein Kommentar in einem Forum oder Blog jemanden > anders beleigt? Wenn ein Staat beispielsweise die europäische Menschenrechtskonvention in Fassung soundso als Teil seines eigenen Rechts ausdrücklich angenommen hat, dann ist dieses Gericht logischerweise dafür zuständig. > Und wieso 32.000 Euro? Wie berechnet sich das Geld für den Schmerz einer > Beleidigung? In diesem Urteil wurde nur betrachtet, ob diese Summe evtl. völlig daneben war. Die exakte Höhe jedoch war nicht Teil davon, weil das Sache der unteren Instanzen ist. > Deutschland schafft sich selbst ab, Hirn wird verschenkt und durch > europäische Hirnlosigkeit ersetzt - die AfD wird bei der nächsten > Bundestagswahl garantiert nicht mehr bei 4,9% hängen bleiben... Und die Front National stellt die französische Regierung (gestern in den News: Platz 1 in den Umfragen). Demnächst machen wir dann wieder gegen den Erbfeind mobil. Halleluja!
Gleiches Recht für alle gilt schon lange nicht mehr. In Punkto Internet scheint sich wirklich so eine Art von Parallelwelt entwickelt zu haben. Man stelle sich mal vor, so eine Rechtsprechung wird in der realen Welt eingeführt: In einem Lokal geraten zwei Gäste in Streit. Einer zieht ein Messer und sticht den anderen nieder. Nach der für Internetfälle angewandten Rechtsprechung müsste jetzt der Betreiber des Lokals für die Tat verantwortlich sein. Ist ja schließlich sein "Forum" gewesen...
> hat nichts, aber auch gar nichts mit der EU zu tun. Auch Russland, die > Türkei u.a. unterliegen dessen Jurisdiktion, woran man auch merkt, daß > das im wesentlichen eine Spaßveranstaltung ist - selbst in Deutschland > sind die Urteile dieses Ladens nur unter vielen Einschränkungen > relevant. im Unterschied zu den genannten Ländern werden in Deutschland EU Richtlinien auch knallhart umgesetzt; damit sind sie leider sehr wohl relevant! Bestes Beispiel sind die jetzt von der EU freigegebenen krummen Gurken, usw. Die EU hat erkannt, daß es ein Fehler war (Vermutung: andere Länder haben sich einen Dreck um diese Verordnung geschert). In Deutschland wurde das EU-Diktat der vormalig geraden Gurken auch umgesetzt - insofern ist Deutschland in der Umsetzung von Ideotie echt Spitze. > Genau das habe ich ja eben geschrieben. Was rechtlich als Beleidigung > zu werten ist, das liegt nicht allein im Gefühl des Betroffenen. Aber > eben auch nicht allein im Gefühl des Äussernden. Da urteilt dann ein > Dritter, also der Richter. Früher hat man sowas in bestimmten Kreisen > mit Degen oder Pistole geklärt, aber die heutige Methode gefällt mir > besser. Das Problem ist, daß das Ganze groteske Formen angenommen hat und wie man am Beispiel Estland sieht nur vorgeschoben ist, um wirtschaftliche Interessen zu verfolgen, die man anders nicht durchsetzen könnte. Die heutige Methode gefällt mir nicht, da man je nach Interessenlage wegen jeder Kleinigkeit abgezockt werden kann - das ist Raubrittertum der Moderne; der wirtschaftlich Schwächere verliert, weil er sich die juristischen Tricksereien nicht leisten kann.
> im Unterschied zu den genannten Ländern werden in Deutschland EU > Richtlinien auch knallhart umgesetzt; damit sind sie leider sehr wohl > relevant! > Bestes Beispiel sind die jetzt von der EU freigegebenen krummen Gurken, > usw. Die EU hat erkannt, daß es ein Fehler war (Vermutung: andere Länder > haben sich einen Dreck um diese Verordnung geschert). > In Deutschland wurde das EU-Diktat der vormalig geraden Gurken auch > umgesetzt - insofern ist Deutschland in der Umsetzung von Ideotie echt > Spitze. Du begreifst es nicht, oder? Natürlich sind EU-Verordnungen in Rußland oder der Türkei nicht bindend, weil diese Länder nicht der EU angehören, Deutschland aber schon. Und die EU hat wirksame Sanktionsmöglichkeiten, wenn EU-Recht nicht umgesetzt wird. Die Möglichkeiten des EGMR sind da schon erheblich eingeschränkter. Nochmal: EMGR != EU. Den EGMR kriegt man als Geschenk zum Beitritt zur Menschenrechtskonvention.
SW schrieb: > Nochmal: EMGR != EU. Den EGMR kriegt man als Geschenk zum Beitritt zur > Menschenrechtskonvention. Wobei man nicht ohne EGMR in die EU kommt, denn die Menschenechtskonvention ist Teil des EU Rechts. Und das Gericht als Grundlage auch allerlei EU Recht aufführt. Der Portalbetreiber selbst war es, der den EGMR anrief. Mit der Begründung "Article 10 of the Convention" als da wäre: “1. Everyone has the right to freedom of expression. This right shall include freedom to hold opinions and to receive and impart information and ideas without interference by public authority and regardless of frontiers. This Article shall not prevent states from requiring the licensing of broadcasting, television or cinema enterprises. 2. The exercise of these freedoms, since it carries with it duties and responsibilities, may be subject to such formalities, conditions, restrictions or penalties as areprescribed by law and are necessary in a democratic society, in the interests of national security, territorial integrity or public safety, for the prevention of disorder or crime, for the protection of health or morals, for the protection of the reputation or rights of others, for preventing the disclosure of information received in confidence, or for maintaining the authority and impartiality of the judiciary.” Hervorhebung von mir.
:
Bearbeitet durch User
>Wobei man nicht ohne EGMR in die EU kommt, denn die >Menschenechtskonvention ist Teil des EU Rechts. Es gibt kein EU-Recht, dass wird uns nur, an jeder passenden Stelle auf’s Brot geschmiert. Jeder Staat hat seine eigenen Verträge und das eigene Kleingedruckte dazu. Frag mal in den Resten von Ex-und-Hopp-Jugoslawien nach dem Stichwort freie Wohnsitzwahl. Ganz England braucht keine europäische Sozialcharta. Usw.
Amateur schrieb: > Es gibt kein EU-Recht, http://europa.eu/eu-law/index_de.htm Zwar muss EU Recht überlicherweise erst in nationales Recht umgesetzt werden, es wird aber nicht zwangsläufig erst dann wirksam. Denn man kann das Recht ggf. auch dann in Anspruch nehmen, wenn es nicht umgesetzt wurde, das ist nur aufwendiger. > Ganz England braucht keine europäische Sozialcharta. Usw. Recht mit Ausnahmen bleibt Recht, ausser für die Ausnahmen. Das muss man nicht mögen, es ändert aber nichts dran.
:
Bearbeitet durch User
> Und die EU hat wirksame Sanktionsmöglichkeiten, wenn EU-Recht nicht > umgesetzt wird. Die Möglichkeiten des EGMR sind da schon erheblich > eingeschränkter. ja, die hat sie vor allen Dingen gegenüber Deutschland, denn da rollt der Euro. Ob die Umsetzung von EU-Recht 1:1 auch in Italien, Frankreich, Bulgarien, Rumänien, usw. stattfindet, wäre ja die Frage auf die ich hinaus will - auf dem Papier schon, aber sonst? Recht und Gesetz hat auch immer was mit gesundem Menschenverstand zu tun. Nahrungsmittelverordnungen seitens der EU ist so ein Punkt. Es gab jahrelang eine schwachsinnige Verordnung, wieso auf einmal der große Wandel? Ich kann auch lokal das EU-Recht dehnen. Und das hast Du nicht begriffen. Natürlich ist Deutschland immer in der Schußlinie der EU-Kommissare, deshalb kannst Du davon ausgehen, daß jede Ideotie aus Brüssel vorauseilend 1:1 umgesetzt wird schon allein aus geschichtlicher Tradition. Ich hab die Vermutung, daß diese neue Verordnung (die ja die alte revidiert) ganz andere Ursachen hat - nämlich Ignoranz der vorherigen Verordnung durch einige Teilnehmerländer der EU; ist eine Vermutung, man erfährt ja nichts. > Nochmal: EMGR != EU. Den EGMR kriegt man als Geschenk zum Beitritt zur > Menschenrechtskonvention. na ja, ist schon klar, auf dem Papier kann ich vieles regeln. In Rußland z.B. haben die Leute Mut und riskieren Ihr Leben mit oder ohne Menschenrechtskonvention - und selbst wenn nicht, ein paar Jahre Zuchthaus wegen minderschwerer Delikte sind kein Pappenstil; da sind Konventionen nette Papiertiger, spätestens im russischen Gefägnis nützt Dir die Menschenrechtskonvention herzlich wenig. Türkei hat trotz unterschriebener Konvention auch nicht den besten Ruf bezüglich Menschenrechte? In der Türkei wird es wahrscheinlich noch übler sein als in Rußland, vermute ich mal, weil die nicht so wie Rußland am Pressepranger hängen. Also nicht zu viel einbilden auf die Magna Carta "Article 10 of the Convention" der EU. Auch gut gemeintes Recht kann man ganz schnell lokal umgestalten und nach außen hin ist alles paletti.
Wieso interessiert sich der Staat eigentlich dafür, ob sich die Leute beleidigen? Jemanden wegen "Beleidigung" anzuzeigen ist wie ein Kind das zur Mama rennt und sagt "Wääähh der hat zu mir Stinkepopo gesagt". In zivilisierten Ländern gibts diesen Tatbestand garnicht.
> Was genau nun Grund für Löschung ist, das ist zwangsläufig stets > umstritten. Da wird nie ein Konsens entstehen und das lässt sich nie > exakt für jeden sofort nachvollziehbar definieren. Was dem Einen seine > Meinungsfreiheit ist dem Anderen seine Beleidigung. Da werden immer > Gerichte entscheiden. das Ganze wird auf eine Registrierung mit Nachweis hinauslaufen, da kein Forenbetreiber insbesondere in Deutschland den Drang verspüren wird irgendein Risiko einzugehen. Na dann, soll es so sein. Eine schöne neue weitere Einnahmequelle für Juristen.
> In zivilisierten Ländern gibts diesen Tatbestand garnicht. Richtig. Eingeführt wurde er als Majestätsbeleidigung und Beamtenbeleidigung. Und dann machen sich solche Sonderwünsche selbständig. > Eine schöne neue weitere Einnahmequelle für Juristen. Eher die totale Kontrolle des Staates über für ihn unliebsame Äusserungen, Grosskonzerne dürfen partizipieren. Darum geht's. Um nichts anderes. Hat schon in der DDR gut funktioniert.
A. K. schrieb: >> Deutschland schafft sich selbst ab, Hirn wird verschenkt und durch >> europäische Hirnlosigkeit ersetzt - die AfD wird bei der nächsten >> Bundestagswahl garantiert nicht mehr bei 4,9% hängen bleiben... > > Und die Front National stellt die französische Regierung (gestern in den > News: Platz 1 in den Umfragen). Demnächst machen wir dann wieder gegen > den Erbfeind mobil. Halleluja! Ich befürchte, damit hast du vielleicht weniger unrecht, als es zuerst erscheinen mag. Im Volk ist inzwischen eine deutliche Radikalisierung zu spüren. Und die kommt nicht durch irgendwelche sabbernden Vorgartenhooligans, sondern ganz geschickt durch die kalte Küche, und infiltriert so langsam aber sicher die das eigentlich links gerichtete Nachkriegsdeutschland.
Apropos: Nachdem das ganze ja eh inzwischen in Richtung EU abschweift: Nach dem Patent für Monsantos Brokkoli unterstützt die EU wohl auch amerikanische Patenttrolle: http://www.golem.de/news/tafta-ttip-experte-warnt-vor-patent-trollen-durch-handelsabkommen-1310-102086.html Eine Gewissheit bleibt - und die kann ziemlich beruhigen: Wenn das Öl knapp und dann erst so richtig teuer wird, ist sowieso endgültig Schluss mit der krampfhaft profitgeilen Globalisierung.
Ossi Losskopp schrieb: > Wieso interessiert sich der Staat eigentlich dafür, ob sich die Leute > beleidigen? Tut er nicht. Der Staat ist hier nicht der Kläger, sondern der Beklagte. Der Betroffene verklagte in einem Zivilprozess das Portal, und dieses Verfahren durchlief alle estnischen Instanzen. In erster Instanz erfolglos, danach erfolgreich. Nachdem die estnischen Instanzen erschöpft waren verklagte seinerseits das Portal den Staat Estland vor dem EGMR auf Verletzung der Meinungsfreiheit. -- Ist schon interessant zu sehen, dass zu solchen Themen zwar jeder eine solide Meinung hat, und es - ob's passt oder nicht - gleich noch mit allen Anti-EU-Emotionen anreichert, aber sich kaum jemand die Mühe macht, mal die Substanz zu prüfen. Leute, das Urteil ist nicht in Estnisch sondern in Englisch, und das dürften die meisten hier leidlich beherrschen.
:
Bearbeitet durch User
A&B Dilemma schrieb: > das Ganze wird auf eine Registrierung mit Nachweis hinauslaufen, Die Konsequenz seitens des Portals ist bekannt und ebenfalls im Urteil dokumentiert. Zeit dazu hatte sie ja, die Sache startete 2006, der estnische Instanzenweg erschöpfte sich 2009: "According to information posted on 1 October 2009 by Delfi on its Internet portal Delfi did not allow persons who had posted offensive comments to post a new comment until the commenter had read and accepted the rules of commenting. Furthermore, it was announced that Delfi had set up a team of moderators who carried out follow-up moderation of comments posted on the portal. First of all, the moderators reviewed all user notices of inappropriate comments. The compliance of comments with the rules of commenting was monitored as well. According to the information published, the number of comments posted by Delfi’s readers in August 2009 had been 190,000. Delfi’s moderators had removed 15,000 comments (about 8%), mainly consisting of spam or irrelevant comments. The share of defamatory comments had been less than 0.5% of the total number of comments."
:
Bearbeitet durch User
Am 25. Mai sind Wahlen, macht von Eurem Recht Gebrauch! Und bedenkt dabei auch was die entsprechenden Personen und Parteien vor 5 oder 10 Jahren forderten und dann taten. Aber irgendwie dreht sich die ganze Aufregung mal wieder nur um eine Europäische Institution und eine unvollständige Meldung. Eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt und keine Hutschnur wäre geplatzt. Ich denke das Urteil wird dem Einzelfall gerecht und taugt nicht als Präzedenzfall.
1. Mit Beleidigungen sollte man ohnehin vorsichtig sein. Auch wenn böse Worte aus einer anonymen Ecke kommen, können sie sehr verletzen sein. 2. Manche Gerichtsurteile lassen Zweifal an dem Realitätssinn der Richter aurfkommen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.