Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Max Verdienst Werkstudent


von Nils H. (Gast)


Lesenswert?

Hallo Zusammen,
ich bin seit nun fast 2 Jahren als Werkstudent in einer Firma tätig. Nun 
neigt sich mein Masterstudium dem Ende zu. Ich muss noch zwei 
Praxis-Projektarbeiten und die Masterarbeit machen.
Bisher durfte ich im Rahmen meiner Werksstudententätigkeit max 20 
Stunden die Woche arbeiten bei einem Verdienst von ca 890€ im Monat.
Die Projekte und die Arbeit würde ich gerne komplett in der Firma 
machen. Das würden aber mehr als 20 Stunden werden.
Bei der Masterarbeit wäre das rechtlich in Ordnung aber bei den 
Projekten? Darf ich über diese Grenze und ist ein höheres Gehalt 
erlaubt? Meinen Studentenstatus würde ich ungern verlieren.

Grüße Nils

von Hans_im_Glück (Gast)


Lesenswert?

den behälst du auch, musst allerdings Steuern bezahlen

von Nils H. (Gast)


Lesenswert?

behalte ich den status trotz der mehr als 20 stunden in der woche?
bisher durfte ich nur in der vorlesungsfreien zeit über 20 stunden 
arbeiten. ich muss zwar nicht mehr zu vorlesungen aber ich weiß nicht 
als was die praxisprojekte zählen.
gehaltsmäßig müsste ich dann also nur damit rechnen, dass wenn mein lohn 
erhöht wird ich steuern zahlen müsste?

von Hans_im_Glück (Gast)


Lesenswert?

das hängt vom genauen wortlaut deines vertrages ab: wenn du werkstudent 
bist darfst du nur 20 std machen, als praktikant hingegen wesentlich 
mehr

von Ratsuchend (Gast)


Lesenswert?

Nils H. schrieb:
> gehaltsmäßig müsste ich dann also nur damit rechnen, dass wenn mein lohn
> erhöht wird ich steuern zahlen müsste?

Solange du unter 20h bleibst gibt es keine Probleme selbst wenn du 500 
Euro die Stunde bekommen würdest :D

von blablub (Gast)


Lesenswert?

Die Praxisprojekte sind eigentlich eine Studienleistung und dürfen 
deshalb nicht bezahlt werden. Selbiges gilt für die Masterarbeit. Einen 
Stundenlohn dafür zu bekommen ist eig. ausgeschlossen.

Bei der Masterarbeit darfst du evtl. eine Aufwandsentschädigung bekommen 
die sich aber meisstens im Rahmen hält. Ich würde da mal den Prof meines 
Vertrauens fragen wie das bei deiner Hochschule gehandhabt wird.

von Bernd (Gast)


Lesenswert?

Für Arbeiten dieser Arbeit gibt es normal eine Pauschale, z.B. 3000€ für 
eine Masterarbeit.
Während der MA darfst du auch Vollzeit arbeiten, da es sich um einen 
Pflichtbestandteil deines Studiums handelt. Die Arbeitszeit wird 
normalerweise auch gar nicht erfasst bzw weitergeleitet, daher auch die 
pauschale Vergütung.
Wie es mit diesen Projekten aussieht weiß ich nicht, sowas hatten wir 
nicht.

von Jo S. (Gast)


Lesenswert?

Praxis-Projektarbeiten und die Masterarbeit sind vorgeschriebene 
Prüfungsleistungen - gelten nicht als Arbeitsleistung und man hat 
deshalb keinen Entgeltanspruch.  Zusätzlich darfst du 20h/W arbeiten 
(also mit Entgeltanspruch) der Stundenlohn ist nicht begrenzt.

Vorschlag: Versuch Projektarbeiten bzw. Masterarbeit mit der 
Werksstudententätigkeit zu kombinieren. Also nebenbei machst du noch 2 
Tage pro Woche Werksstudent mit erhöhten Stundenlohn z.B. 25€: 20h * 
25€/h = 500€/W

Sozialabgabenfrei bis max. 50 Tage pro Jahr ohne Einkommensbegrenzung.
Die Ausbildungsvergütung zählt nicht mit.
Bsp.: 50 * 250€ = 12.500€ sozialabgabenfrei

von Peter W. (wackelpeter)


Lesenswert?

Jo S. schrieb:
> Vorschlag: Versuch Projektarbeiten bzw. Masterarbeit mit der
> Werksstudententätigkeit zu kombinieren.

Meinst du die Projektarbeit bzw. Masterarbeit an der Uni zu absolvieren 
und die Werksstudententätigkeit weiterhin im Betrieb? Das ist möglich.

Meines Wissens ist es aber nicht möglich (damalige Aussage der 
Personalabteilung) die Bachelorarbeit/Masterarbeit im Betrieb zu machen 
und zusätzlich die Werksstudententätigkeit. Diese setzt für die Zeit der 
Bachelorarbeit/Masterarbeit aus!

von Johannes O. (jojo_2)


Lesenswert?

blablub schrieb:
> Die Praxisprojekte sind eigentlich eine Studienleistung und dürfen
> deshalb nicht bezahlt werden. Selbiges gilt für die Masterarbeit. Einen
> Stundenlohn dafür zu bekommen ist eig. ausgeschlossen.
>
> Bei der Masterarbeit darfst du evtl. eine Aufwandsentschädigung bekommen
> die sich aber meisstens im Rahmen hält. Ich würde da mal den Prof meines
> Vertrauens fragen wie das bei deiner Hochschule gehandhabt wird.

Das stimmt aber so nicht. Es steht zwar bei einigen Unis auf irgendeinem 
Zettel drauf, korrekt ist das aber nicht. Bei uns machte sich mal einer 
die Mühe nachzufragen, die haben das dann an die Rechtsabteilung der Uni 
weitergeleitet usw. usw. und es kam heraus: Dieser Satz auf dem Zettel 
ist wohl unzulässig, man darf sehr wohl etwas verdienen, was auch über 
eine Aufwandsentschädigung (Fahren, Wohnen etc.) hinausgeht.

von Christian (Gast)


Lesenswert?

Nils H. schrieb:
> behalte ich den status trotz der mehr als 20 stunden in der woche?

Die 20 h/Woche sind einzig und allein für die Frage relevant, ob Du 
krankenversicherunsgtechnisch als Student (d.h. Familienversicherung 
bzw. studentische GKV/PKV) oder als Arbeitnehmer (pflichtversichert in 
der GKV) zählst. Auf Dein Verhältnis zur Hochschule hat das alles kein 
Einfluss. Ich kann mich auch als Manager mit 70 h/Woche und 200.000 € 
p.a. bei jeder beliebigen Uni/Hochschule als Vollzeitstudent 
einschreiben und bekomme dann Studentenausweis, Semesterticket und Co.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.