Hallo Zusammen, ich bin seit nun fast 2 Jahren als Werkstudent in einer Firma tätig. Nun neigt sich mein Masterstudium dem Ende zu. Ich muss noch zwei Praxis-Projektarbeiten und die Masterarbeit machen. Bisher durfte ich im Rahmen meiner Werksstudententätigkeit max 20 Stunden die Woche arbeiten bei einem Verdienst von ca 890€ im Monat. Die Projekte und die Arbeit würde ich gerne komplett in der Firma machen. Das würden aber mehr als 20 Stunden werden. Bei der Masterarbeit wäre das rechtlich in Ordnung aber bei den Projekten? Darf ich über diese Grenze und ist ein höheres Gehalt erlaubt? Meinen Studentenstatus würde ich ungern verlieren. Grüße Nils
behalte ich den status trotz der mehr als 20 stunden in der woche? bisher durfte ich nur in der vorlesungsfreien zeit über 20 stunden arbeiten. ich muss zwar nicht mehr zu vorlesungen aber ich weiß nicht als was die praxisprojekte zählen. gehaltsmäßig müsste ich dann also nur damit rechnen, dass wenn mein lohn erhöht wird ich steuern zahlen müsste?
das hängt vom genauen wortlaut deines vertrages ab: wenn du werkstudent bist darfst du nur 20 std machen, als praktikant hingegen wesentlich mehr
Nils H. schrieb: > gehaltsmäßig müsste ich dann also nur damit rechnen, dass wenn mein lohn > erhöht wird ich steuern zahlen müsste? Solange du unter 20h bleibst gibt es keine Probleme selbst wenn du 500 Euro die Stunde bekommen würdest :D
Die Praxisprojekte sind eigentlich eine Studienleistung und dürfen deshalb nicht bezahlt werden. Selbiges gilt für die Masterarbeit. Einen Stundenlohn dafür zu bekommen ist eig. ausgeschlossen. Bei der Masterarbeit darfst du evtl. eine Aufwandsentschädigung bekommen die sich aber meisstens im Rahmen hält. Ich würde da mal den Prof meines Vertrauens fragen wie das bei deiner Hochschule gehandhabt wird.
Für Arbeiten dieser Arbeit gibt es normal eine Pauschale, z.B. 3000€ für eine Masterarbeit. Während der MA darfst du auch Vollzeit arbeiten, da es sich um einen Pflichtbestandteil deines Studiums handelt. Die Arbeitszeit wird normalerweise auch gar nicht erfasst bzw weitergeleitet, daher auch die pauschale Vergütung. Wie es mit diesen Projekten aussieht weiß ich nicht, sowas hatten wir nicht.
Praxis-Projektarbeiten und die Masterarbeit sind vorgeschriebene Prüfungsleistungen - gelten nicht als Arbeitsleistung und man hat deshalb keinen Entgeltanspruch. Zusätzlich darfst du 20h/W arbeiten (also mit Entgeltanspruch) der Stundenlohn ist nicht begrenzt. Vorschlag: Versuch Projektarbeiten bzw. Masterarbeit mit der Werksstudententätigkeit zu kombinieren. Also nebenbei machst du noch 2 Tage pro Woche Werksstudent mit erhöhten Stundenlohn z.B. 25€: 20h * 25€/h = 500€/W Sozialabgabenfrei bis max. 50 Tage pro Jahr ohne Einkommensbegrenzung. Die Ausbildungsvergütung zählt nicht mit. Bsp.: 50 * 250€ = 12.500€ sozialabgabenfrei
Jo S. schrieb: > Vorschlag: Versuch Projektarbeiten bzw. Masterarbeit mit der > Werksstudententätigkeit zu kombinieren. Meinst du die Projektarbeit bzw. Masterarbeit an der Uni zu absolvieren und die Werksstudententätigkeit weiterhin im Betrieb? Das ist möglich. Meines Wissens ist es aber nicht möglich (damalige Aussage der Personalabteilung) die Bachelorarbeit/Masterarbeit im Betrieb zu machen und zusätzlich die Werksstudententätigkeit. Diese setzt für die Zeit der Bachelorarbeit/Masterarbeit aus!
blablub schrieb: > Die Praxisprojekte sind eigentlich eine Studienleistung und dürfen > deshalb nicht bezahlt werden. Selbiges gilt für die Masterarbeit. Einen > Stundenlohn dafür zu bekommen ist eig. ausgeschlossen. > > Bei der Masterarbeit darfst du evtl. eine Aufwandsentschädigung bekommen > die sich aber meisstens im Rahmen hält. Ich würde da mal den Prof meines > Vertrauens fragen wie das bei deiner Hochschule gehandhabt wird. Das stimmt aber so nicht. Es steht zwar bei einigen Unis auf irgendeinem Zettel drauf, korrekt ist das aber nicht. Bei uns machte sich mal einer die Mühe nachzufragen, die haben das dann an die Rechtsabteilung der Uni weitergeleitet usw. usw. und es kam heraus: Dieser Satz auf dem Zettel ist wohl unzulässig, man darf sehr wohl etwas verdienen, was auch über eine Aufwandsentschädigung (Fahren, Wohnen etc.) hinausgeht.
Nils H. schrieb: > behalte ich den status trotz der mehr als 20 stunden in der woche? Die 20 h/Woche sind einzig und allein für die Frage relevant, ob Du krankenversicherunsgtechnisch als Student (d.h. Familienversicherung bzw. studentische GKV/PKV) oder als Arbeitnehmer (pflichtversichert in der GKV) zählst. Auf Dein Verhältnis zur Hochschule hat das alles kein Einfluss. Ich kann mich auch als Manager mit 70 h/Woche und 200.000 € p.a. bei jeder beliebigen Uni/Hochschule als Vollzeitstudent einschreiben und bekomme dann Studentenausweis, Semesterticket und Co.
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