Hallo, mich würde mal gerne interessieren, was die VDE-Norm zu Folgendem sagt: 5 Schutzleiterkabel sind im Gehäuse eines Netzteils an nur einer Schraube geeerdet. Ist so ein "Schutzleiterstern" überhaupt zulässig? Ich habe eigentlich gedacht, dass mit jedem Schutzleiter auf eine zentralen Klemmenpunkt gefahren werden muss, also eine Potentialausgleichsschiene? Was auf mich noch skuriller wirkt, ist die Tatsache das zwischen den einzelnen Kabelschuhen auch noch Zahnschieben befinden. Für mich sieht das eher nach einem elektrischen "no go" aus Gruß
Warum ist für dich eine Schraube kein zentraler Klemmenpunkt?
Was soll an einer sternpunktförmigen Erdung schlecht sein? Die einzelnen Kabel müssen nur den vorkommenden Erdungsstrom im Fehlerfall führen können. Grüsse
Ich frage mich eben ob das zulässig ist, da ja eine fachgemäße Erdung aus Zahnscheibe, Mutter, Unterlagscheibe, Kabelschuh, Unterlagscheibe, Mutter besteht. Man kann doch nicht unendlich viele Schutzleiter aufeinander legen?
Zahnscheiben oder Fächerscheiben zwischen die Kabelschuhe ist grenzwertig. Das wurde früher häufig gemacht, hat aber die Gefahren zu hoher Übergangswiderstände oder Oxidation. Gegen einen zentralen Erdungsbolzen ist nichts einzuwenden. Aufeinanderliegende Kabelschuhe haben einen relativ niedrigen Übergangswiderstand, vorausgesetzt die Dinger sind nit vor der Montage schon gammelig.
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Bearbeitet durch User
Kollektor schrieb: > pot schrieb: >> ...wenn es unter 1 Ohm liegt ist es brauchbar... > > nee Grenzwert sind 0,3 Ohm Da gibt es keine festen Werte mehr. Das muss für jeden Fall einzeln berechnet werden. (Schleifenwiderstand, Absicherung ect.)
VDE Kenner schrieb im Beitrag #3374360:
> Also gemeint sind all die Flachzangen die richtige Spezialisten sind.
Sagt die Hohlzange....
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