Forum: Ausbildung, Studium & Beruf "Abgeschlossenes Studium" gilt nur für Master?


von Obama (Gast)


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Hallo,
Ich habe allgemeine Frage zu den stellen wie "Wissenschaftlicher 
Mitarbeiter"

In Voraussetzungen steht fast immer bloß : "Wir erwarten ein 
abgeschlossenes Studium.." oder so.
Bedeutet es, dass ich als Bachelor auch  eine Chance habe?
Oder muss man unbedingt Master haben, um als Wiss. Mitarbeiter arbeiten 
zu können?

von yannik (Gast)


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Der Bachelor stellt nach TV-... ein abgeschlossenes Studium dar! Aber er 
stellt nach den TV-... keine abgeschlossene wissenschaftliche 
Ausbildung/Studium dar (sich nicht durch den Begriff irritieren lassen 
,dass kommt daher das der Bachelor mit den Diplom(FH) auf eine Stufe 
gestellt wird und die FH keine wissenschaftliche Hochschule war.)

Wissenschaftliche Mitarbeiter sind in der Tarifgruppe 13 und diese setzt 
eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung voraus, d.h. 
Diplom(univ.)/Master(univ.) oder einen akkreditierten Master einer FH. 
(Der Master der Uni. muss selbstverständlich nicht akkreditiert sein)

von Marx W. (Gast)


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Ein abgeschlossenes Studium kann alles sein!
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium umfaßt min. 4 Jahre 
Regelstudienzeit.
Ein Bac. ist ein erster akademischer Grad!
Wenn dir nicht klar ist was die suchen, ruf halt an und frag!

von Gerhard (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Wenn dir nicht klar ist was die suchen, ruf halt an und frag!

Gibt es dafür einen Prozess und eine Norm?

Frägt der FH-Gebrauchsingenieur. :D

von yannik (Gast)


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Marx W. (Gast): Quatsch!

Hier gilt es um den Tarifvertrag bzw. Beamtenbesoldung. Es gibt dazu 
eine klare Vorschrift. (Ob die Wortwahl heute noch Sinnvoll sei da 
hingestellt)


Oder zur Allgemeinen Belustigung 
http://www.gew.de/Binaries/Binary82339/EGO-Auszug.pdf

Protokollerklärungen Nr. (1) bis (4)

von Cyblord -. (cyblord)


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Gerhard schrieb im Beitrag #3387823:
> Marx W. schrieb:
>> Ein abgeschlossenes Hochschulstudium umfaßt min. 4 Jahre
>> Regelstudienzeit.
>
> [Quellenangabe]

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