Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Elektronik verkaufen


von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

Hallo zusammen.

Ich bin aktiv in der Halloween-Community in DE. Sprich ich baue und 
bastle Dekoration/Animationen und Lichteffekte für Halloween und 
Horrorambiente.

Hauptsächlich für mich selbst, wohlgemerkt.

Nun habe ich letztes Jahr etwas einfaches, was viele hier sicherlich 
kennen auch für 1 oder 2 Forenmitglieder eines Halloween/Haunt-Forums 
"hergestellt".

Und zwar einen einfachen Starter für Leuchtstoffröhren zwischen eine 
Schukoverlängerung gesetzt.

Ich habe zwar so sauber wie möglich gearbeitet, sprich 
Kabelverschraubungen verbaut, damit die Kabel Zugentlastet sind, 
Schutzleiter korrekt verbunden, also auch Kupplung und Stecker mit 
Schutzleiter verwendet und noch extra eine Feinsicherung mit 
eingebracht.

Das ganze in nem verschraubten Plastikcase.

Es ging mir nicht um Gewinn sondern lediglich darum, denen im Forum zu 
helfen, die sowas nicht können.

Da ich nun plane gewisse Pneumatikartikel/Mechanische Bauteile zu 
verkaufen hatte ich daran gedacht, auch diese Schaltung (jedoch 
verbessert, also ohne einen Starter sondern per PWM gesteuertem Dimmer) 
zu verkaufen.

Dadurch kam ich natürlich auf die ganzen Bestimmungen wie CE etc. die 
man erfüllen müsste.

Das ganze scheint aber wie ich nun vielfach gelesen habe, die Kosten für 
Kleinproduktionen (Handarbeit) weit zu übersteigen. Ich will natürlich 
auch nichts illegales oder gar gefährliches verkaufen.

Mehrfach gelesen habe ich auch, dass es bei Bausätzen wohl was anderes 
wäre. Man findet auch sehr viele Hobbyelektronik-Seiten im Netz, welche 
Ihre Projekte als Bausatz anbieten.

Ist da etwas dran?

Gibt es überhaupt einen Weg 230V Schaltungen legal zu vertreiben ohne 
erst tausende zu investieren (wo eine Schaltung gerade mal einen 
Materialpreis von knapp 2€ hat)?

Danke!

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

> Ist da etwas dran?

Ein Bausatz gilt wie das daraus fertiggestellte Teil.

CE gilt aber nur, wenn du Artikel gewerblich in Verkehr bringst.

So lange es Liebhaberei ist (Finanzamtsdeutsch) du es also ohne
Gewinnerzielungsabsicht machst, brauchst du kein CE, bist keine
Firma.

Die Grenze liegt bei ca. 400 EUR/Monat.

Bei 230V gelten eine Menge Vorschriften, die bei 9V unrelevant
wären. Niederspannungsrichtlinie als Stichwort. Schon das Gehäuse
muss brandsicher "FR fire retardant" sein. Ein PWM Dimmer die EMV
Vorschriften erfüllen. Wenn du dir sicher bist, daß deine
Schaltung alle Vorschriften erfüllt (dazu musst du die erst ma
zusammensammeln, in aktueller Fassung) kannst du CE aufkleben
und es auch gewerblich verkaufen.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Patrick V. schrieb:

> Und zwar einen einfachen Starter für Leuchtstoffröhren zwischen eine
> Schukoverlängerung gesetzt.

Das kommt mir etwas seltsam vor. Ein Starter muss immer direkt an der
Röhre sitzen und macht in einer Verlängerung keinen Sinn.
Gruss
Harald

von Helge A. (besupreme)


Lesenswert?

Macht durchaus Sinn, aber nur mit einer Sicherung dabei. Starter lassen 
Lasten bis 1A unregelmäßig flackern ;)

von samu (Gast)


Lesenswert?

Patrick V. schrieb:
> Es ging mir nicht um Gewinn sondern lediglich darum, denen im Forum zu
> helfen, die sowas nicht können.

http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht

Hallo,

wenn du ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitest, ist es steuerrechtlich 
eine so genannte Liebhaberei, also ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Ob dadurch geringere Anforderungen an CE gestellt würden bzw. ob 
überhaupt eine nötig wäre, weiß ich nicht.

Als privater Anbieter darf man, so weit mir bekannt ist, auch Artikel 
ohne CE oder mit Blei gelötete verkaufen.

Allgemein kann wohl auch gewerblich auf eine CE beim Verkauf an 
Endverbraucher verzichtet werden, wenn die verkaufte Baugruppe nicht 
direkt (z.B. durch Steckverbinder) aktiviert werden kann, sondern erst 
Anschlussdrähte oder einzelne Bauelemente eingelötet werden müssen 
etc. - im Prinzip ist es dann wohl ein Bausatz oder eventuell ein 
Teilesatz.



MaWin schrieb:
> Ein Bausatz gilt wie das daraus fertiggestellte Teil.

Wäre mir neu, woher hast du die Info?

von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

MaWin schrieb:
> Ein Bausatz gilt wie das daraus fertiggestellte Teil.
>
> CE gilt aber nur, wenn du Artikel gewerblich in Verkehr bringst.
>
> So lange es Liebhaberei ist (Finanzamtsdeutsch) du es also ohne
> Gewinnerzielungsabsicht machst, brauchst du kein CE, bist keine
> Firma.
>
> Die Grenze liegt bei ca. 400 EUR/Monat.
>
> Bei 230V gelten eine Menge Vorschriften, die bei 9V unrelevant
> wären. Niederspannungsrichtlinie als Stichwort. Schon das Gehäuse
> muss brandsicher "FR fire retardant" sein. Ein PWM Dimmer die EMV
> Vorschriften erfüllen. Wenn du dir sicher bist, daß deine
> Schaltung alle Vorschriften erfüllt (dazu musst du die erst ma
> zusammensammeln, in aktueller Fassung) kannst du CE aufkleben
> und es auch gewerblich verkaufen.

Wenn ich also unter 400€/Monat durch dieses Produkt einnehme, 
interessieren niemanden die Richtlinien?
Die Sache ist, dass ich das ganze als Webshop haben möchte. daher inkl. 
Gewerbeanmeldung. Aufgrund der Pneumatikartikel habe ich dann auch das 
"Problem", dass ich eine Gewinnabsicht habe, da zu den Materialkosten 
noch einige Arbeitsstunden und auch Betriebsstoffe wie Strom etc. 
einzukalkulieren sind.

Für den Lampenadapter wäre es mir egal. Aber der Rest sollte wenn schon 
etwas abwerfen.

Harald Wilhelms schrieb:
> Das kommt mir etwas seltsam vor. Ein Starter muss immer direkt an der
> Röhre sitzen und macht in einer Verlängerung keinen Sinn.
> Gruss
> Harald

Es werden Glühlampen eingesteckt. Keine Röhren. Erzeugt wie Helge 
geschrieben hat ein unregelmäßiges Flackern der Birne.

: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


Lesenswert?

> Erzeugt wie Helge geschrieben hat ein unregelmäßiges Flackern der Birne.

Aber natürlich unter Überlastung des Starters
der in nicht-vorgesehener Art verwendet wird
und damit natürlich nicht zulässig.

> Aber der Rest sollte wenn schon etwas abwerfen.

Dann lass diesen Adapter weg, und versuche möglichst erfolgreich
deine anderen Artikel anzubieten.

Zwar darf man einen gewerblichen Shop für eine Sache (Pneumatik) machen
und trotzdem liebhaberisch andere Artikel verkaufen (Halloween),
aber die rechtliche Abgrenzung ist dermassen angreifbar, daß ich es sein 
lassen würde. Vor allem wenn der Artikel mit im Shop aufgeführt ist, ist 
es vorbei.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Patrick V. schrieb:

> Es werden Glühlampen eingesteckt. Keine Röhren.

Naja, Deine Beschreibung war da nicht sehr zielführend.

> Erzeugt wie Helge
> geschrieben hat ein unregelmäßiges Flackern der Birne.

Dann musst Du beim Preis auch die vielen Reklamationen einkalkulieren.
Einen solchen Betrieb machen die Starter nämlich nicht lange mit.
Gruss
Harald

von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

Also besser die unkritischen Dinge in den Shop und den anderen Artikel 
weiterhin privat und als Freundschaftsdienst für technisch nicht-affine 
Personen anbieten wäre die bessere Wahl?

Ja das mit dem Starter ist nicht die richtige Lösung, funktioniert aber 
schon Jahre lang. Wird in den USA sogar auf Halloween Workshops so 
gezeigt, da es die einfachste Methode ist, eine schaurige Beleuchtung zu 
schaffen.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Patrick V. schrieb:

> eine schaurige Beleuchtung zu schaffen.

...und Dir ist schon klar, das Du mit einer solchen Beleuchtung bei
entsprechend empfindlichen Menschen (und das sind mehr als man glaubt)
epilleptische Anfälle hervorrufen kannst? Hoffentlich hast Du eine
gute Haftpflichtversicherung.
Gruss
Harald

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Leute, Leute ...

Der Wikipedia-Artikel zur Gewinnerzielungsabsicht ist (mal wieder) 
FALSCH und entspricht nicht (mehr) geltendem Recht.

Aktuelles UStG §2(1):

"Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 
selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder 
berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist 
jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die 
Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur 
gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird."

Es ist also egal, ob der OP Gewinn macht. Entscheidend ist, dass dass er 
nachhaltig Einnahmen zu erzielen versucht.

Irgendeine "400-Euro-Grenze pro Monat" gibt es nicht. Selbst wenn er nur 
100 Euro Gewinn im Jahr hat: macht er das regelmäßig (nachhaltig), dann 
ist das gewerbliches Handeln.

CE-Kennzeichnung und ElektroG beziehen sich selbstverständlich auch 
nicht nur auf Gewerbetreibende: jeder, der ein funktionstüchtiges 
Elektrogerät erstmalig in Verkehr bringt, muss die Konformität und die 
Entsorgungsverpflichtung nachweisen (WEEE-Nummer, 
Konformitätserklärung).

Bei Bausätzen ist es so, dass diese offenbar nicht als Geräte im Sinne 
des ElektroG angesehen werden, da man zu ihrem Aufbau viel eigenes 
KnowHow benötigt.

Letztendlich dürfte die Bestätigung der CE-Konformität dem Aufbauendem 
zukommen, da erst dieser das funktionstüchtige Gerät herstellt.

Da bin ich aber überfragt - eventuell gibt es da andere Erfahrungen.
Die Bausätze, Dich ich so kenne (z.B. von ELV), haben jedenfalls immer 
so einen Passus, der die Konformität des korrekt aufgebauten Gerätes 
bestätigt. Ob das nur Vorsicht ist, oder ein Muss? k.A.

von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

Harald Wilhelms schrieb:
> Patrick V. schrieb:
>
>> eine schaurige Beleuchtung zu schaffen.
>
> ...und Dir ist schon klar, das Du mit einer solchen Beleuchtung bei
> entsprechend empfindlichen Menschen (und das sind mehr als man glaubt)
> epilleptische Anfälle hervorrufen kannst? Hoffentlich hast Du eine
> gute Haftpflichtversicherung.
> Gruss
> Harald


Da hätte ich aber beim Einsatz eines Stroboskops mehr Angst.
Hätte jetzt nicht gedacht, dass das langsame/unregelmäßige Flackern 
durch einen solchen Starter wirklich dazu führen kann.

Zudem hat doch auch jeder LED-Lichterschlauch ne Stroboskopfunktion 
integriert. Da bin ich doch auch selbst Schuld wenn ich das nutze.

Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ich für sowas Haften 
muss... Es ist doch keine Fehlfunktion sondern genau, was das Teil 
machen soll. Wer das nutzt weiß doch, was los ist oder nicht?

von Philipp K. (numeriusnegidius)


Lesenswert?

Harald Wilhelms schrieb:
> Hoffentlich hast Du eine
> gute Haftpflichtversicherung.

Braucht er nicht, das ist das allgemeine Lebensrisiko von Epileptikern.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Patrick V. schrieb:

> Da hätte ich aber beim Einsatz eines Stroboskops mehr Angst.

Das stimmt natürlich.

> Hätte jetzt nicht gedacht, dass das langsame/unregelmäßige Flackern
> durch einen solchen Starter wirklich dazu führen kann.

Dann frag mal einen Neurologen (Oder in speziellen Gesundheitsforen).

> Zudem hat doch auch jeder LED-Lichterschlauch ne Stroboskopfunktion
> integriert. Da bin ich doch auch selbst Schuld wenn ich das nutze.

LEDs werden mit dieser Funktion nur selten als Hauptbeleuchtung 
verwendet.

> Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ich für sowas Haften
> muss...

Naja, vielleicht brauchst Du da noch einen Rechtsanwalt zur Beratung.
Ich würde jedenfalls ein derart kritisches Gerät nicht "in den
Verkehr bringen".

> Es ist doch keine Fehlfunktion sondern genau, was das Teil
> machen soll.

Bei einer Fehlfunktion (Röhre defekt) wirds wohl keine Haftung
geben; bei bewusster Ausnutzung dieses Effektes wäre ich mir
da nicht so sicher.

> Wer das nutzt weiß doch, was los ist oder nicht?

Du wusstest es ja wohl auch nicht, oder?
Gruss
Harald

von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

Harald Wilhelms schrieb:
>> Wer das nutzt weiß doch, was los ist oder nicht?
>
> Du wusstest es ja wohl auch nicht, oder?

Damit meinte ich nicht die Tatsache, dass es auf mich wirken kann!

Das war oder ist mir tatsächlich nicht bewusst.

Ich dachte eher die Tatsache, dass es unregelmäßige Lichteffekte 
verursacht, das sollte jedem bewusst sein, der es nutzt. Zumal es jeder 
der es haben will gesehen hat und gerade aus diesem Grund ordert.

Ich habe eben mal (aus Interesse) in die Anleitung eines relativ starken 
Stroboskopes eines großen Herstellers geschaut, ob dort was angegeben 
ist.

Das teil hat wohlgemerkt 1500W, ist also schon eines der helleren und 
intensiveren.

Französischer und spanischer Teil der Anleitung warnt ganz oben vor den 
Gefahren, der deutsche teil nur vor Nässe und öffnen des Gerätes bei 
aktiver Stromversorgung.

Mir scheint fast, dass es in DE keine Hinweis/Haftpflicht für sowas 
gibt?!

von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

Muss das ganze nochmal kurz aufgreifen :)

Angenommen die Schaltung die ich habe würde von der Funktion her immer 
noch das tun, was ich möchte, aber statt mit 230V AC mit 12V DC und 
LED-Technik laufen?

Unterliege ich dann immer noch den ganzen Bestimmungen wie bei 230V?
Die Gefahr die durch das ganze ausgeht reduziert sich dadurch doch schon 
immens oder?

Das Netzteil kann dann ja jeder Käufer eigens erwerben (nicht über mich) 
und ist somit selbst verantwortlich dafür ob er ein gutes oder 
minderwertiges Bauteil an der 230V Quelle einsetzt.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

> Unterliege ich dann immer noch den ganzen Bestimmungen wie bei 230V?

Nein, die Niederspannungsrichtlinie greift erst über 75V=. Andere 
Anforderungen, wie RoHS, musst du trotzdem einhalten.

Wenn das Teil allerdings als Spielzeug eingestuft werden könnte, musst 
du die Spielzeugrichtlinie befolgen.

von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

Muss das Endprodukt geprüft werden oder reicht es aus, nur RoHS konforme 
Teile zu verwenden?

von Lothar S. (loeti)


Lesenswert?

> Entscheidend ist, dass dass er nachhaltig Einnahmen zu erzielen versucht.

Da gibt's aber dennoch eine Geringfügigkeits Grenze.
Die liegt aber bei 600€ (alle Einnahmen gemeinsam!) im Jahr und nicht 
bei 400€ pro Monat.
Seine selbst geschnitzten Weihnachtskrippen am Weihnachtsmarkt verkaufen 
(oder ähnlich) für bis zu 600€ jährlich ist als schon noch möglich.
Da davon ausgegangen wird das hierbei die tatsächlichen Aufwendungen
die erzielten Einnahmen weit übersteigen.

Aber ein auf Gewinn ausgelegter professionaler Shop ist definitiv 
gewerblich und die Geräte müssen CE erfüllen und gekennzeichnet sein.

Übrigens, auch echte Hobbybastler Geräte müssen in jeden Fall die 
Sicherheitsvorschriften einhalten nur die CE-Prüfung und Kennzeichnung 
kann hier entfallen.

> Bei Bausätzen ist es so, dass diese offenbar nicht als Geräte im Sinne
> des ElektroG angesehen werden, da man zu ihrem Aufbau viel eigenes
> KnowHow benötigt.

Dennoch müssen die Bausätze, nach fachgerechten Zusammenbau, die CE 
Vorschriften erfüllen und die Bausätze CE gekennzeichnet sein!
Nur für einen unfachmännischen Zusammenbau sind die Hersteller dann 
nicht mehr verantwortlich sondern der Bastler.

Grüße Löti

von Olli (Gast)


Lesenswert?

Hallo Patrick !
ich will Dir nicht den Mut nehmen, aber ich rate Dir, gehe nicht gleich 
in die rechtlichen und technischen Details. Behalte einen kühlen Kopf 
und mache einen Business Plan.

Der Materialpreis liegt bei 2€ ? Wie hoch ist der Verkaufspreis? Wie 
hoch der Gewinn? Wie viele müßtest Du pro Monat verkaufen, um zufrieden 
zu sein bzw. um Deine Motivation zu halten?

Nehmen wir mal an, Dir gelingt es, pro Monat dauerhaft 5-10 Stück zu 
verkaufen. Überschätze das nicht, Du kannst vermutlich kein Geld in 
Werbung investieren. Wie hoch wäre dann der Gewinn? Hast Du 
Entwicklungskosten, die Du wieder reinholen willst? Wie lange würdest Du 
dann brauchen, um in die Gewinnzone zu kommen? Wie lange dauert die 
Herstellung pro Stück? Wie hoch wird Dein Stundenlohn dabei sein? 
Würdest Du die ganze Sache auf Dich nehmen, um z.B. am Ende 50 Euro 
monatlich zu verdienen?

Viele Grüße
Oliver

von Skeptiker (Gast)


Lesenswert?

Lothar S. (loeti) schrieb:

> Dennoch müssen die Bausätze, nach fachgerechten Zusammenbau, die CE
> Vorschriften erfüllen und die Bausätze CE gekennzeichnet sein!

Was willst du denn an einer Tüte Bauteile "CE Kennzeichnen" ??? Das dort 
ein genormter Kondensator drin ist? Wer soll denn sicherstellen, dass 
der nette Bastler, der das später zusammenbaut, nicht Bauteil A mit 
Bauteil B vertauscht oder andere Fehler beim Aufbau in der Privatwohnung 
begeht?

Wo trägt denn der KOSMOS Elektronikbaukasten ein CE Zeichen? Steht da 
irgendwo ein WARNHINWEIS drauf, dass damit NUR SCHALTUNGEN MIT 
CE-ZERTIFIZIERUNG AUFGEBAUT WERDEN DÜRFEN? Wenn nicht, dann wäre das 
Ansinnen hier CE zu verlangen nämlich völlig für den Allerwertesten.

Nimm mal deinen Satz von oben, in einer etwas abgeänderten Fassung, dann 
ist er richtig.

Also nicht

"CE gilt aber nur, wenn du Artikel gewerblich in Verkehr bringst."

NICHT "ARTIKEL", auch nicht "Bausatz" sondern "GERÄT" muss es heißen.

Es muss also lauten:

"CE gilt aber nur, wenn du das FERTIGE GERÄT gewerblich in Verkehr 
bringst."

Kein privater Zusammenbastler bringt etwas "IN VERKEHR", weil es nun mal 
durch den EIGENAUFBAU in den privaten vier Wänden bleibt und nicht 
RETOUR in den allgemeinen Warenwirtschaftskreislauf einfließt (= in 
Verkehr bringen). Wenn du eine Zusammenstellung von fertigen Holzteilen 
(1. Spanplatte + 4 Kanthölzer) im Baumarkt zum Zwecke des Bau eines 
Tisches erwirbst, wirst du auch nicht automatisch zum Möbelhersteller.

Zitat Löti

"Übrigens, auch echte Hobbybastler Geräte müssen in jeden Fall die
Sicherheitsvorschriften einhalten nur die CE-Prüfung und Kennzeichnung
kann hier entfallen."

"Nur für einen unfachmännischen Zusammenbau sind die Hersteller dann
 nicht mehr verantwortlich sondern der Bastler."

Richtig. Das ist genau der Punkt. Genau deswegen sind Käufer von 
Bausätzen eben auch nur Hobbybastler und haben mit CE nichts am Hut 1). 
Und ob sie die Sicherheitsvorschriften einhalten kann kein Gesetzgeber 
kontrollieren, solange nichts passiert. Die Geschädigten sind sie dann 
stets selber oder Onkel Heini oder Tanta Ursel oder der Freund oder .. 
Es gibt keine Überwachungsbehörde, die private Basteleien im eigenen 
Wohnraum überwacht oder zertifiziert, ebenso wie keiner überwachen kann, 
ob dein schweres Werkzeugregal fachgerecht aufgehängt ist oder dir bei 
nächster Gelegenheit aufs Füßchen kracht. Pech gehabt, heißt es dann. 
Allenfalls interessieren sich irgendwelche Versicherungen dafür, aber 
auch nicht bei einfacher Fahrlässigkeit. Die ist den meisten 
Hobbyhandwerkern sowieso inne und wird als gegeben angenommen.

Was ist übrigens mit den Basteleien hier aus dem Forum oder vom  2. 
Mikrocontroller.net Artikelwettbewerb. Mir fallen da immer so wenig "CE 
Zeichen" ins Auge ..

1) Unabhängig dessen kann ein fertig aufgebauter Bausatz durchaus CE 
garantieren (gewissermaßen als Vorbild). Aber eben nur genau diese eine 
fertige Platine. Daraus könnte man jetzt ableiten, dass alle 
Bausatz-Platinen, die GENAU SO UND NICHT ANDERS vom Käufer (Bastler) 
aufgebaut werden, ebenso die CE erfüllen. Aber genau das kann eben 
keiner im Vorraus garantieren oder sicherstellen, außer der HERSTELLER 
selber, also im Regelfall der Bastler höchstpersönlich. Das Einzige was 
der Bausatzvertreiber machen kann ist eine möglichst ausführliche 
"Anleitung für Doofe", wie man sie beim Conrad bei Bausätzen 
üblicherweise vorfindet, die bis ins letzte Detail erklärt, wie der 
Aufbau zu erfolgen ist und bewarnt, was alles falsch gehen kann beilegt. 
So (mein Eindruck) machen das viele Bausatzvertreiber und sind damit auf 
der sicheren Seite.

von Lothar S. (loeti)


Lesenswert?

Denkst Du allen Ernstes den Gesetzgeber interessiert so ein Gelaber?

Das Fertiggerät muß, nach fachgerechten Aufbau, den Vorschriften 
entsprechen.
Das hat der "Hersteller" des Bausatzes auch an einen Mustergerät zu 
überprüfen und dokumentieren.
Der Bausatz muß dann auch wie im Mustergerät aufgebaut verkauft werden.

Auf deutsch:
Du darfst keinen Bausatz verkaufen der die Vorschriften von Vorne herein 
nicht einhält.
Wenn der Kunde einen vorschriftsmäßigen Bausatz dann vermurkst steht
das auf einen anderen Blatt.

Grüße Löti

von Skeptiker (Gast)


Lesenswert?

Du schwammst hier mit "Vorschriften" umher. Welche "Vorschrift" trifft 
eine unbestückte Platine noch mal gleich? Bestimmt kein CE genauso wie 
ein Steckbrett kein CE drauf gepappt bekommt und eine Tüte Bauteile ist 
kein Gerät, kein Modul, kein gar nichts außer eben schlicht Bauteile.

Außerdem brauchst du hier auch nicht auf Panik machen. Davon gibt es im 
Netz schon genug. Es gibt auch Leute die bieten Lösungen an und werden 
dann von anderen Dünnbrettbohrern und Wichtigtuern abgewatscht.

Beitrag von Jens Becker lesen!

http://www.elektor.de/forum/foren-ubersicht/elektor-foren-der-treffpunkt-fur-elektroniker/forum-zu-weee-und-elektrog/elektrog-losung-fur-kleinunternehmer.1983325.lynkx

von Lothar S. (loeti)


Lesenswert?

> Außerdem brauchst du hier auch nicht auf Panik machen.

Ich mach hier nicht auf Panik, Du machst auf dümmlich.

Auch Bausätze aus einen 1 Mann Betrieb müssen die geltenden 
EU-Vorschriften einhalten.
Da gib's keine Extrawürste für Hobbybastler mit Geldsorgen... .

Grüße Löti

von wat (Gast)


Lesenswert?

Patrick V. schrieb:
> Ich bin aktiv in der Halloween-Community in DE. Sprich ich baue und
> bastle Dekoration/Animationen und Lichteffekte für Halloween und
> Horrorambiente.

Kommerzverblendet.

"HALLOWEEN" ist kein traditioneller Feiertag. Wer mag so etwas wohl 
eingeführt haben?

von Skeptiker (Gast)


Lesenswert?

Lothar S. (loeti) schrieb:

>> Außerdem brauchst du hier auch nicht auf Panik machen.

> Ich mach hier nicht auf Panik, Du machst auf dümmlich.

Ne, du schawdronierst hier allgemein über "EU-Vorschriften" ohne Ross 
und Reiter zu nennen. Das hilft niemandem. Nichts als Forengeplärre. 
Zudem noch nachweislich falsch wie solche Sätze hier

"CE gilt aber nur, wenn du Artikel gewerblich in Verkehr bringst."

Absoluter Bockmist den du hier geschrieben hast. Was meinst du was man 
alles unter "Artikel" subsummiert! Auch Gesetzestexte enthalten Artikel. 
Brauchen die jetzt auch ein CE-Zeichen laut Lothar Löti?

von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

wat schrieb:
> Kommerzverblendet.
>
> "HALLOWEEN" ist kein traditioneller Feiertag. Wer mag so etwas wohl
> eingeführt haben?

Pff...

Hab ich jemals gesagt, dass ich das für einen Feiertag halte?

Mir ist das grade egal ob das ein Feiertag ist oder nicht...

Als freier Bürger hast du ja das Recht, Halloween zu ignorieren. Aber 
wenn du keine sinnvolle Antwort zum Thema hast, behalte Sie doch für 
dich.

Es geht hier um eine ganz einfache Frage. Egal, ob das Endprodukt für 
Halloweenfans ist oder für Modellbahnbastler...

von Ralph B. (rberres)


Lesenswert?

Skeptiker schrieb:
> Lothar S. (loeti) schrieb:
>
>
> "CE gilt aber nur, wenn du Artikel gewerblich in Verkehr bringst."
>
>

CE Kennzeichnung ist erforderlich, wenn du ein GERÄT in den Verkehr 
bringst. Egal ob gewerblich oder nicht.

In den Verkehr bringst du es. sobald es jemand anderes vermachst,
dessen betreiben nicht mehr in deinen Verantwortungsbereich liegt.

Solange du dir selbst ein Gerät baust, darfst du es ohne CE 
Kennzeichnung betreiben. Die Vorschriften , die das Gerät unterliegt, 
musst du aber trotzdem einhalten.

In dem Moment , wo du dein selbst gebautes Gerät einen Freund schenkst, 
ist das Gerät streng genommen in den Verkehr gebracht, und brau´cht ein 
CE Kennzeichen.

Allerdings wo kein Kläger da kein Richter. Solange man mit dem Gerät 
nicht in irgendeiner Form auffällig wird, wird auch nichts passieren.



Ralph Berres

von Lothar S. (loeti)


Lesenswert?

> In dem Moment , wo du dein selbst gebautes Gerät einen Freund schenkst,
> ist das Gerät streng genommen in den Verkehr gebracht

In den Verkehr bringen heißt hier in den Warenverkehr = in den Handel 
bringen.

Das ist bei einen Geschenk an einen Freund nicht der Fall.

Grüße Löti

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

wat schrieb:

> "HALLOWEEN" ist kein traditioneller Feiertag. Wer mag so etwas wohl
> eingeführt haben?

Die Kelten?

von Lothar S. (loeti)


Lesenswert?

> Die Kelten?

In der Neuzeit wohl eher der US amerikanische Handel... .

Der Unsinn heute hat mit den Totenfest der Kelten nix mehr zu tun.

Grüße Löti

von Vn N. (wefwef_s)


Lesenswert?

Skeptiker schrieb:
> Wo trägt denn der KOSMOS Elektronikbaukasten ein CE Zeichen?

Blödes Beispiel, der trägt nämlich ziemlich sicher eins (so wie jedes 
verkaufte fertige Produkt) und fällt unter die Spielzeugrichtlinien.

von Weingut P. (weinbauer)


Lesenswert?

was soll die Aufregung wegen der CE ... die kann man selber erklären, 
ein Prüflabor ist nicht zwingend notwendig.
Eventuell findet sich ja jemand, der Dich mal an die Netznachbildung und 
den Spectrum Analyzer lässt um mal zu schauen wie das aussieht, damit da 
keine bösen Überraschungen auftauchen.
Dokumentieren, Dann CE erklären und gut ist, zumindest im 
Schutzkleinspannungsbereich.

Was sich die Leute mit ihren Paragraphen immer bepissen ...

Ach so, eine Produkthaftpflicht sollte man sich aber in jedem Fall 
besorgen.

von Ralph B. (rberres)


Lesenswert?

Fhutdhb Ufzjjuz schrieb:
> was soll die Aufregung wegen der CE ... die kann man selber erklären,
> ein Prüflabor ist nicht zwingend notwendig.
> Eventuell findet sich ja jemand, der Dich mal an die Netznachbildung und
> den Spectrum Analyzer lässt um mal zu schauen wie das aussieht, damit da
> keine bösen Überraschungen auftauchen.
> Dokumentieren, Dann CE erklären und gut ist, zumindest im
> Schutzkleinspannungsbereich.
>

Das ist richtig. Problematisch wird es immer dann, wenn dir jemand ans 
Bein pinkeln will, aus welchen Gründen auch immer.

Im Zweifelsfalle darfst du das EMV Labor der Bundenetzagentur bezahlen.

> Was sich die Leute mit ihren Paragraphen immer bepissen ...

Solange man Einzelstücke verkauft, ist das Risiko in der Form 
überschaubar, das du nur diese Einzelstücke zurücknehmen musst.
Unangenehmer wird das schon für einen Serienproduzent. Dann kann es 
nämlich finanziell einen schnell in die Insolvenz führen. Aber das liegt 
ja hier offenbar nicht vor.
>
> Ach so, eine Produkthaftpflicht sollte man sich aber in jedem Fall
> besorgen.

Das ist m.E. ein Muss wenn man Geräte produziert. Aber auch die 
Produkthaftpflicht kann seine Zahlung verweigern, wenn sie erkennt, das 
was nicht ganz rechtens ist.

Der sicherste Weg ist glaube ich einem Freund ein halbfertiges Gerät zu 
geben, wo er seinen Teil noch selbst zu beitragen muss, ( Bausatz ).

Ralph Berres

von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

Danke für die vielen Antworten!

Kann mir denn jemand nen Tipp geben, wo ich das ganze verbindlich 
Anfragen kann?

Irgendwo habe ich gehört, dass die IHK der richtige Ansprechpartner 
wäre, zu erfahren, welche Bestimmungen ich einhalten muss, da ich mit 
etwas handeln möchte.

Zudem eine weitere Frage: Wenn ich elektronik aus den USA importiere 
(12V), ist dann der eig. Hersteller in den USA der verantworliche, oder 
bin ich das, da ich das ganze importiert habe?

von Ralph B. (rberres)


Lesenswert?

Der Importeur ist der Inverkehrsbringer in Deutschland ( Europa ) und 
ist somit verantwortlich für den ganzen behördlichen Kram.

Im übrigen sollten bei den Fragen die Bundesnetzagentur einen auch 
weiterhelfen können.

Ralph Berres

: Bearbeitet durch User
von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

Das dachte ich mir fast.

Ich glaube, ich lasse das mit gefertigten Teilen und auch Bausätzen eher 
sein. ;)

Wie sieht es aber mit folgendem Modell aus:

Ich bespiele einen PicAxe Chip mit dem Programm, welches beispielsweise 
das Dimmen von LEDs per PWM  übernimmt (gewisse Abläufe der Helligkeit 
und Geschwindigkeit).

Ich verkaufe dann diesen Chip oder auch das Projektboard weiter. Das 
Teil ist nicht von mir gefertigt sondern lediglich mein Code drauf.

Weiter verkaufe ich im eine Tüte mit Einzelteilen.. ne Hand voll LEDs 
mit Vorwiderständen z.B.

Als weiteren Artikel biete ich ein Case und vielleicht Kühlkörper für 
die LEDs an.

Keinerlei Verbindung zwischen den Einzelnen Artikeln, keine Platine, 
keine Bauanleitung.

In dem Forum in dem ich aktiv bin, schreibe ich ein How-To mit dem 
Hinweis, dass ich alle benötigten Teile anbiete, jedoch ohne genaue 
Angabe der Artikel.

Damit stelle ich nichts her, verkaufe keine Bausätze, da alle Artikel 
einzeln erhältlich (wie auch in den Ursprungs-Shops). Müsste somit also 
auf der sicheren Seite sein. Bei 3,7V LEDs wohl auch elektronisch 
relativ einfach und ungefährlich.

und für das Netzteil ist jeder selbst verantwortlich :)

von Ralph B. (rberres)


Lesenswert?

Ich müsste mich jetzt arg täuschen. Aber meines Wissens benötigt eine 
Tüte mit einer Leiterplatte und einer Handvoll Bausteile noch kein CE 
Zeichen, da es noch kein funktionsfähiges Gerät ist.

Es liegt in dem Moment im Verantwortungsbereich des Käufers , die 
Platine zu bestücken und damit funktionsfähig zu machen.

Dazu bedarf es einem gewissen Now How des Anwenders.

Wie das jetzt mit den anderen Richtlinien wie Altgeräterückname ROHS usw 
aussieht weis ich jetzt nicht.

Es gab mal ein Packet Transceiver  T7F der wurde eben aus diesem Grunde 
anfänglich nur als Bausatz angeboten. Auch andere Module wie die 
Linktransceiver für Digipeater auf 23cm , oder der 76K8 Transceiver 
wurden nur als Bausätze angeboten.

Das hat man m.W. nur gemacht, um die Prozedur mit dem CE Zeichen zu 
umgehen.

Aber ich würde mich nicht auf die Meinungen hier im Forum verlassen, 
sondern würde mich bei den zuständigen Ansprechpartnern erkundigen.

Das wäre 1. die IHK ( blos nicht die HWK sonst wollen die noch einen 
Meister sehen ) ggf. die Bundesnetzagentur, eventuell gibt es eine 
Fachhochschule in deiner Nähe, die ein Gründungsbüro für Startup 
Unternehmen haben.

Aber denke daran, in dem Moment wo du was regelmäßig vertreibst, bist du 
ein Gewerbebetrieb ( kann auch Kleingewerbe sein ). Da ist es zunächst 
erst mal egal, ob du Gewinnabsichten vertrittst, oder als Robin Hood 
auftrittst. Du wirst es beim Gewerbeamt anmelden müssen, wenn du nicht 
hinterher große behördliche Schwierigkeiten bekommen willst.

Anmeldung eines Kleingewerbe kostet nicht viel. Aber es werden eine 
Menge Leute kommen, die hinterher die Hand aufhalten. Ich will dich 
nicht davon abhalten ein Kleinunternehmen zu gründen. Aber bitte 
erkundige dich vorher, was alles auf dich zu kommt, ehe du es machst. Es 
gibt in jeder größeren Stadt regelmässig Existenzgründungskurse von den 
zuständigen IHKs und HWKs. Díesen zu besuchen wäre glaube ich nicht die 
schlechste Idee.

Ralph

von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

Ralph Berres schrieb:
>
> Aber denke daran, in dem Moment wo du was regelmäßig vertreibst, bist du
> ein Gewerbebetrieb ( kann auch Kleingewerbe sein ). Da ist es zunächst
> erst mal egal, ob du Gewinnabsichten vertrittst, oder als Robin Hood
> auftrittst. Du wirst es beim Gewerbeamt anmelden müssen, wenn du nicht
> hinterher große behördliche Schwierigkeiten bekommen willst.
>
> Anmeldung eines Kleingewerbe kostet nicht viel. Aber es werden eine
> Menge Leute kommen, die hinterher die Hand aufhalten. Ich will dich
> nicht davon abhalten ein Kleinunternehmen zu gründen. Aber bitte
> erkundige dich vorher, was alles auf dich zu kommt, ehe du es machst. Es
> gibt in jeder größeren Stadt regelmässig Existenzgründungskurse von den
> zuständigen IHKs und HWKs. Díesen zu besuchen wäre glaube ich nicht die
> schlechste Idee.
>
> Ralph

Das mit dem Gewerbe ist mir bereits bewusst. Bin schon an der 
Informationsbeschaffung und Sichtung.

Ich werde mal bei der hier zuständigen IHK Anfragen, wie das ganze 
aussieht und welche Richtlinien in o.g Fall noch greifen/was beachtet 
werden muss.

von Ralf (Gast)


Lesenswert?

> Ich werde mal bei der hier zuständigen IHK Anfragen, wie das ganze
> aussieht und welche Richtlinien in o.g Fall noch greifen/was beachtet
> werden muss.
Könntest du das ganze evtl. hier in einen Artikel gießen? Das würde 
sicherlich einigen helfen.

Ralf

von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

Ralf schrieb:
>> Ich werde mal bei der hier zuständigen IHK Anfragen, wie das ganze
>> aussieht und welche Richtlinien in o.g Fall noch greifen/was beachtet
>> werden muss.
> Könntest du das ganze evtl. hier in einen Artikel gießen? Das würde
> sicherlich einigen helfen.
>
> Ralf

Sollte ich eine brauchbare Information bekommen, mach ich das natürlich 
gerne!

von Thomas E. (thomase)


Lesenswert?

Patrick V. schrieb:

> Ich werde mal bei der hier zuständigen IHK Anfragen, wie das ganze
> aussieht und welche Richtlinien in o.g Fall noch greifen/was beachtet
> werden muss.

Mach dir da nicht zuviel Hoffnung. Die werden dir sagen, daß du es 
lassen sollst, wenn dir die Fachkenntnisse fehlen. Und die fehlen dir 
komplett. Sonst müsstest du ja nicht in einem Forum danach fragen. So 
ein IHK-Mensch ist kein Fachmann für Elektronikherstellung und 
-vertrieb. Der betreut auch Kioskbesitzer, Tankstellenpächter und 
Garten- und Landschaftsbauer. Also immer nur auf der allgemeinen Ebene, 
die jeden Selbständigen betrifft. Das Fachwissen ist, wie geagt, deine 
Sache.

Auf einem Existenzgründerseminar erzählt dir ein Finanzfachmann, 
Steuerberater oder so, welche Vorschriften du einhalten musst in Bezug 
auf unser aller Lieblingsbehörde, welche Gesellschaften es gibt und was 
du bei Verträgen zu beachten hast. Und was du lieber lassen solltest. 
Dazu gehört dann auch wieder, sich über seine eigenen Fachkenntnisse im 
Klaren zu sein. Willkommen in der Realität.

mfg.

von Ralph B. (rberres)


Lesenswert?

Thomas Eckmann schrieb:
> Patrick V. schrieb:
>
>> Ich werde mal bei der hier zuständigen IHK Anfragen, wie das ganze
>> aussieht und welche Richtlinien in o.g Fall noch greifen/was beachtet
>> werden muss.
>
> Mach dir da nicht zuviel Hoffnung. Die werden dir sagen, daß du es
> lassen sollst, wenn dir die Fachkenntnisse fehlen. Und die fehlen dir
> komplett. Sonst müsstest du ja nicht in einem Forum danach fragen. So
> ein IHK-Mensch ist kein Fachmann für Elektronikherstellung und
> -vertrieb. Der betreut auch Kioskbesitzer, Tankstellenpächter und
> Garten- und Landschaftsbauer. Also immer nur auf der allgemeinen Ebene,
> die jeden Selbständigen betrifft. Das Fachwissen ist, wie geagt, deine
> Sache.
>
Das ist richtig. Diese Kenntnisse was CE Zeichen usw betrifft, sollte 
man in solch ein Existenzgründungsseminar aber wenigstens die 
zuständigen Stellen nennen können. Ansonsten unterschätze mal die 
Kenntnisse und Fähigkeiten der IHKs und HWKs nicht zu sehr.

> Auf einem Existenzgründerseminar erzählt dir ein Finanzfachmann,
> Steuerberater oder so, welche Vorschriften du einhalten musst in Bezug
> auf unser aller Lieblingsbehörde, welche Gesellschaften es gibt und was
> du bei Verträgen zu beachten hast. Und was du lieber lassen solltest.
> Dazu gehört dann auch wieder, sich über seine eigenen Fachkenntnisse im
> Klaren zu sein. Willkommen in der Realität.
>

Gerade das ist es aber was für einen Existenzgründer auch ganz wichtig 
ist.
Sonst ist man schon insolvent , ehe man überhaupt richtig begonnen hat.

Ideal wäre es natürlich, wenn man in seinem Freundeskreis jemanden 
kennt, der selbst Elektronik Entwicklung und Fertigung betreibt. Der 
könnte dann einen in den ersten Monaten mit Hilfestellungen und 
Ratschläge begleiten.

Aber es hat halt nicht jeder das Glück.

Ralph Berres
> mfg.

von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

Thomas Eckmann schrieb:
> Patrick V. schrieb:
>
>> Ich werde mal bei der hier zuständigen IHK Anfragen, wie das ganze
>> aussieht und welche Richtlinien in o.g Fall noch greifen/was beachtet
>> werden muss.
>
> Mach dir da nicht zuviel Hoffnung. Die werden dir sagen, daß du es
> lassen sollst, wenn dir die Fachkenntnisse fehlen. Und die fehlen dir
> komplett. Sonst müsstest du ja nicht in einem Forum danach fragen. So
> ein IHK-Mensch ist kein Fachmann für Elektronikherstellung und
> -vertrieb. Der betreut auch Kioskbesitzer, Tankstellenpächter und
> Garten- und Landschaftsbauer. Also immer nur auf der allgemeinen Ebene,
> die jeden Selbständigen betrifft. Das Fachwissen ist, wie geagt, deine
> Sache.
>
> Auf einem Existenzgründerseminar erzählt dir ein Finanzfachmann,
> Steuerberater oder so, welche Vorschriften du einhalten musst in Bezug
> auf unser aller Lieblingsbehörde, welche Gesellschaften es gibt und was
> du bei Verträgen zu beachten hast. Und was du lieber lassen solltest.
> Dazu gehört dann auch wieder, sich über seine eigenen Fachkenntnisse im
> Klaren zu sein. Willkommen in der Realität.
>
> mfg.

Du scheinst ja zu wissen, wie es geht und auf was es ankommt.

Dann erkläre mir doch mal, wer das Wissen vermitteln kann!

Ich bemühe mich die Informationen zu bekommen. ich schmeiße nicht 
stümperhaft Dinge auf den Markt und wundere mich dann, dass Abmahnungen 
und Strafen eintrudeln für fehlende Prüfungen und Dinge, die nicht 
vorhanden sind aber es sein sollten.

Woher soll man die Informationen aber bekommen?

Ich will Elektronik bis max. 12V verkaufen. Das kann jedes Kind in 
seinem KOSMOS Baukasten bekommen und verbauen.

Es ist also nicht mal wirklich Lebensgefährliche Spannung dahinter.

Trotzdem will ich die geltenden Regularien beachten und Einhalten.

Woher aber die Info bekommen, was zu beachten ist?

Scheinbar gibt es eine Hand voll Personen, die das alles Wissen und es 
betreiben.
Diese geben aber lieber Antworten wie "Lass es, das lohnt sich gar 
nicht" - "Das Wissen musst du einfach haben"

Ich glaube aber nicht, dass jeder der sich so verhält mit dem Wissen 
geschlüpft ist.
Auch der war sicher mal froh, die Infos zu bekommen.
Warum will oder kann Sie dann keiner weitergeben?

Irgendwo gibt es eine Reglung, die vorgibt, was zu beachten ist. Und die 
hat jemand niedergeschrieben, also gibt es auch jemande, der das 
kontrolliert und somit jemanden, der mir die Info geben kann. Es gilt 
nur endlich jemand davon zu finden.

Sämtliche Billigmärkte verkaufen zu Weihnachten Lichterketten und kram, 
mit CE Kennzeichen drauf. Der Chinese der den Aufkleber da drauf geklebt 
hat, weiß wahrscheinlich nicht mal, was das ist. Und der Kram brennt 
dann tausendfach ab und alle Billigmärkte leben noch.

Und da soll es so schwer sein ein paar 3V LED und n Mikrocontroller für 
4€ legal zu verkaufen?

Ich glaub ich gründe ne Scheinfirma in Samoa und vertreibe von dort... 
oÔ

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Patrick V. schrieb:
>
> Ich bemühe mich die Informationen zu bekommen. ich schmeiße nicht
> stümperhaft Dinge auf den Markt und wundere mich dann, dass Abmahnungen
> und Strafen eintrudeln für fehlende Prüfungen und Dinge, die nicht
> vorhanden sind aber es sein sollten.

Das ist das A und O - gründliche Vorbereitung (bei mir ging das über 
ein Jahr!).

Zuerst einmal: keine Panik - das ist alles längst nicht so schlimm wie 
es immer dargestellt wird.

Die zusätzlichen Kosten dürften sich gerade am Anfang auf ziemlich genau 
€0,00 belaufen. Als Einzelunternehmer zahlst Du mWn bei keiner IHK 
Beiträge (Freigrenze um die 5000€). Auch die BG will üblicherweise erst 
bei Angestellten Geld sehen.
Das FA will auch erst Geld sehen, wenn Du Gewinn machst.

Also: geh zur IHK und kläre dort auf jeden Fall die allgemeinen Dinge 
(Was ist beim Onlineshop zu beachten?. Widerrufsrecht usw.)

Weiterhin gibt es oftmals kostenfreie Steuerberatersprechtage dort - 
gerade für Existenzgrüner. Hin und ausfragen!

Weiter besuchst Du entsprechende veranstaltungen der IHK, schon um 
Gleichgesinnte zu treffen!

Dann gehst Du zu Deinem FA und lässt Dir erklären, wie man den 
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllt und was Du am Anfang 
beachten musst.

Ja, auch dort arbeiten Menschen und die helfen auch gerne weiter.

Ja, die ganzen Formulare sind nervig, aber wirklich einfach ausfüllbar. 
Das alles ist alleine und ohne Steuerberater machbar.

Bzgl. CE usw. sollte die IHK zumindest Adressen haben, wenn nicht gar 
Unternehmen kennen, die Elektronik in dem Bereich anbieten. Nachhaken, 
dort anrufen.

Für Deine Bausätze halte ich eine Produkthaftpflichtversicherung für 
überzogen. Selbst wir hier haben keine. Wozu auch? Unsere Geräte sind 
sicher.

Entwickle vernünftige Geräte, das ist besser als jede 
Produkthaftpflichtversicherung.

Kleinspannung ist sowieso nochmal einfacher.

Am besten schaust Du Dir mal seriöse Bausätze an (z.B. von ELV) - dort 
sind schonmal alle wesentlichen Normen in der Konformitätserklärung 
aufgelistet (wobei ich persönlich auch denke, dass Du bei einem Bausatz 
nicht die Normen für das fertige Gerät nachweisen musst).

Von da aus hangelst Du Dich dann weiter. Recht wahrscheinlich wirst Du 
in einer Uni bzgl. der Normen fündig werden - dort gibt es oft ein 
Prüflabor - hau die Jungs an! Kaffeekassenbeitrag nicht vergessen :-)

Bei echten Bausätzen fällt ElektroG/WEEE-Registrierung weg, bliebe noch 
Verpackungsentsorgung. Da gibt es verschiedene Entsorger, bei denen Du 
angibst, was im Jahr an Papier, Kunststoff etc. anfällt und dem etwas 
Geld in die Hand drückst (sind hier so 80 Euro im Jahr, dürfte bei Dir 
deutlich günstiger sein).

Tja, was brauchste noch?
Den Mut, anzufangen :-) Dadurch unterscheidest Du Dich dann von 95% der 
anderen (= Bedenkenträger ;-)

> Ich glaub ich gründe ne Scheinfirma in Samoa und vertreibe von dort...
> oÔ

Unsinn - hier geht das viel einfacher und sauberer.

Nur Mut!

von Thomas E. (thomase)


Lesenswert?

Patrick V. schrieb:
> Thomas Eckmann schrieb:
>> Patrick V. schrieb:
>>
>>> Ich werde mal bei der hier zuständigen IHK Anfragen, wie das ganze
>>> aussieht und welche Richtlinien in o.g Fall noch greifen/was beachtet
>>> werden muss.
>>
>> Mach dir da nicht zuviel Hoffnung. Die werden dir sagen, daß du es
>> lassen sollst, wenn dir die Fachkenntnisse fehlen. Und die fehlen dir
>> komplett. Sonst müsstest du ja nicht in einem Forum danach fragen. So
>> ein IHK-Mensch ist kein Fachmann für Elektronikherstellung und
>> -vertrieb. Der betreut auch Kioskbesitzer, Tankstellenpächter und
>> Garten- und Landschaftsbauer. Also immer nur auf der allgemeinen Ebene,
>> die jeden Selbständigen betrifft. Das Fachwissen ist, wie geagt, deine
>> Sache.
>>
>> Auf einem Existenzgründerseminar erzählt dir ein Finanzfachmann,
>> Steuerberater oder so, welche Vorschriften du einhalten musst in Bezug
>> auf unser aller Lieblingsbehörde, welche Gesellschaften es gibt und was
>> du bei Verträgen zu beachten hast. Und was du lieber lassen solltest.
>> Dazu gehört dann auch wieder, sich über seine eigenen Fachkenntnisse im
>> Klaren zu sein. Willkommen in der Realität.
>>
>> mfg.
>
> Du scheinst ja zu wissen, wie es geht und auf was es ankommt.

Das ist richtig. Tut mir Leid, daß es nicht das war, was du hören 
wolltest.

> Dann erkläre mir doch mal, wer das Wissen vermitteln kann!

Wie komme ich dazu?
Das ist jahrelange Erfahrung. Die macht man nicht, indem man ein paar 
Leute fragt, die sowieso keine Ahnung haben. Sondern man macht eine 
Ausbildung und arbeitet in dem Bereich, vorzugsweise als Angestellter. 
Man sucht sich externe Dienstleister, die einem zeigen wie es geht. Dann 
stellt man irgendwann fest, daß man die gar nicht braucht sondern man 
das auch alleine hinbekommt.

Meines Wissens gibt es keine Berater, die auf Existenzgründer 
spezialisiert sind. Scheint wohl auch als Geschäftsmodell nicht zu 
funktionieren, da kaum ein Existenzgründer in der Lage ist, erstmal ein 
paar K€ dafür aufzuwenden.

> Und da soll es so schwer sein ein paar 3V LED und n Mikrocontroller für
> 4€ legal zu verkaufen?
Das ist auch nicht schwierig. Mach einen Webshop auf und biete das an. 
Kopier dir von anderen Shops die AGB zusammen und gut ist. Melde dem 
Finanzamt, daß du eine Nebentätigkeit aufgenommen hast. Wenn sie der 
Meinung sind, daß du ein Gewerbe anmelden musst, werden sie dir das 
schon rechtzeitig mitteilen. Genauso wie die IHK dich in ihre Fänge 
nimmt. Kannst auch gleich zum Gewerbeamt gehen und dich anmelden. Kostet 
ungefähr einen Zwanziger, IHK-Mitgliedschaft inklusive. Dort meldest du 
ein Nebengewerbe an. Auf einem Existenzgründrseminar erfährst du, welche 
Bedeutung das hat. Ein Buchhaltungskurs bei der VHS ist auch nicht 
schlecht.
Dein grösstes Problem ist allerdings, daß niemand von der Existenz 
deines Webshops wissen wird.

Wenn du Geräte produzieren willst, kommst du um die Vorschriften nicht 
herum. CE-Zeichen, Altgeräterücknahmeverordnung usw.

An deiner Stelle würde ich den ganzen Kram als Open Source 
veröffentlichen. Fieserweise mit ein paar Bauteilen, die man nicht an 
jeder Strassenecke kaufen kann. Aber selbstverständlich in deinem 
Webshop bekommt. Genauso wie den programmierten Controller.

mfg.

von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

Verzeiht mir,


das ich den Thread noch einmal ausgrabe.

Die Informationsbeschaffung bei der IHK war schonmal ein guter 
Ansatzpunkt. Noch nicht alles, was ich wissen will ist geklärt, aber ich 
wurde freundlich Empfangen.

Was ich mich noch Frage, oder besser gesagt: euch fragen will:

Elektronik, die ich nicht selbst bauen möchte. Also die es schon gibt, 
die ich woanders einkaufe und weiterverkaufe, bin ich ja nicht der 
Hersteller und in den Verkehr bringe ichs auch nicht, da es von mir ja 
auch gekauft wurde.

Sehe ich das richtig, dass die ganze Einhaltung von Richtlinien wie CE 
und EAR dann dem "Großhändler" zur Aufgabe fällt und ich nur mit Waren 
handele?

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

Wenn du deinen Namen draufklbst, bist du verantwortlich, wirst durch 
Aufkleben des Namens zum Hersteller.

Wenn dein Grosshändler ausserhalb der EU sitzt, bist du der 
Inverkehrbringer in der EU, also auch verantwortlich CE einzuhalten.

Bloss wenn dein Händler in der EU sitzt und dir ein Produkt anbietet, 
das bereits seinen Namen trägt, den du nicht änderst, dann ist er für CE 
zuständig und hat CE auch schon aufgeklebt. Er muss dann auch eine 
deutschsprachige Bedienungsanleitung liefern.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Patrick V. schrieb:

> Elektronik, die ich nicht selbst bauen möchte. Also die es schon gibt,
> die ich woanders einkaufe und weiterverkaufe, bin ich ja nicht der
> Hersteller und in den Verkehr bringe ichs auch nicht, da es von mir ja
> auch gekauft wurde.
>
> Sehe ich das richtig, dass die ganze Einhaltung von Richtlinien wie CE
> und EAR dann dem "Großhändler" zur Aufgabe fällt und ich nur mit Waren
> handele?

Die Handelskette ist dafür uninteressant. Letztendlich (und im Sinne des 
ElektroG) bist Du der Inverkehrbringer, denn DU verkaufst an den 
Endkunden.

Wenn Dein Großhändler bereits registriert ist, eine WEEE-Nummer hat und 
auf die Geräte gedruckt hat, dann kannst Du diese auch ohne eigene 
Registrierung verkaufen.

Aber irgendeiner in der Kette muss für die Entsorgung geradestehen - zu 
99% ist das der letzte Händler in der Kette, also Du.

das Gleiche gilt für CE: wenn Dein großhändler schon "CE" draufgepappt 
hat und die Konformität nachweist, dann musst Du nichts mehr machen. Im 
Streitfall kann es natürlich sein, dass er die Finger hebt und 
rauskommt, dass sein CE nie geprüft und nur aufgedruckt wurde. Du bist 
Inverkehrbringer, also erster Haftender, falls es Ärger gibt.

Aber bzgl. CE: Kennst Du auch nur einen einzigen Fall, bei dem 
irgendjemand wirklich haften musste, weil die CE-Konformität nicht 
gewährleistet war?

Eben.

: Bearbeitet durch Moderator
von Ralph B. (rberres)


Lesenswert?

Der jenige , der ein Produkt in die EU importiert, ist zunächst mal für
die Formalien wie CE Zeichen , ROHS Altgeräterücknahme usw 
verantwortlich.

Du solltest also tunlichst darauf achten, wenn du Produkte von einen 
Importeur kaufst, das das CE Zeichen drauf ist, und auch seinen 
Nachweis, das er das CE Zeichen zurecht draufgeklebt hat verlangen.

Ansonsten bist du nämlich wieder dafür verantwortlich.

Ralph Berres

von Patrick V. (patrick_v17)


Lesenswert?

Danke!


Es geht da gar nicht mehr um den Import in die EU.

Vielmehr meinte ich das in der Richtung, dass ich z.B einen 
Microcontroller (beispielsweise PicAxe 08M2) bei einem deutschen Shop 
kaufe, meinen Programmcode aufspiele und dann verkaufe.

Der Artikel ist ja schon in der EU und theoretisch schon von einem 
anderen Laden verkauft.

Das war mein Gedankengang.

von Ralph B. (rberres)


Lesenswert?

Das geht, weil es kein fertiges Produkt ist, sondern nur ein Bauteil, 
Baugruppe.

Ralph Berres

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

> Aber bzgl. CE: Kennst Du auch nur einen einzigen Fall, bei dem
> irgendjemand wirklich haften musste, weil die CE-Konformität nicht
> gewährleistet war?

Es gibt zumidnest genügend, die ihre Produkte vom Markt zurückziehen 
mussten, und die Händler, bei denen die noch auf Lager lagen, werden 
Rückerstattungen geltend gemacht haben.

> Der Artikel ist ja schon in der EU und theoretisch schon von einem
> anderen Laden verkauft.

Du warst in dem, Fall der, der aus dem Bauteil bzw. der OEM Baugruppe 
ein Gerät gemacht hat, was damit CE benötigt. Die Platine alleine kann 
ja EMV etc. auch nie ohne Gehäuse einhalten.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.