Hallo zusammen. Ich bin aktiv in der Halloween-Community in DE. Sprich ich baue und bastle Dekoration/Animationen und Lichteffekte für Halloween und Horrorambiente. Hauptsächlich für mich selbst, wohlgemerkt. Nun habe ich letztes Jahr etwas einfaches, was viele hier sicherlich kennen auch für 1 oder 2 Forenmitglieder eines Halloween/Haunt-Forums "hergestellt". Und zwar einen einfachen Starter für Leuchtstoffröhren zwischen eine Schukoverlängerung gesetzt. Ich habe zwar so sauber wie möglich gearbeitet, sprich Kabelverschraubungen verbaut, damit die Kabel Zugentlastet sind, Schutzleiter korrekt verbunden, also auch Kupplung und Stecker mit Schutzleiter verwendet und noch extra eine Feinsicherung mit eingebracht. Das ganze in nem verschraubten Plastikcase. Es ging mir nicht um Gewinn sondern lediglich darum, denen im Forum zu helfen, die sowas nicht können. Da ich nun plane gewisse Pneumatikartikel/Mechanische Bauteile zu verkaufen hatte ich daran gedacht, auch diese Schaltung (jedoch verbessert, also ohne einen Starter sondern per PWM gesteuertem Dimmer) zu verkaufen. Dadurch kam ich natürlich auf die ganzen Bestimmungen wie CE etc. die man erfüllen müsste. Das ganze scheint aber wie ich nun vielfach gelesen habe, die Kosten für Kleinproduktionen (Handarbeit) weit zu übersteigen. Ich will natürlich auch nichts illegales oder gar gefährliches verkaufen. Mehrfach gelesen habe ich auch, dass es bei Bausätzen wohl was anderes wäre. Man findet auch sehr viele Hobbyelektronik-Seiten im Netz, welche Ihre Projekte als Bausatz anbieten. Ist da etwas dran? Gibt es überhaupt einen Weg 230V Schaltungen legal zu vertreiben ohne erst tausende zu investieren (wo eine Schaltung gerade mal einen Materialpreis von knapp 2€ hat)? Danke!
> Ist da etwas dran?
Ein Bausatz gilt wie das daraus fertiggestellte Teil.
CE gilt aber nur, wenn du Artikel gewerblich in Verkehr bringst.
So lange es Liebhaberei ist (Finanzamtsdeutsch) du es also ohne
Gewinnerzielungsabsicht machst, brauchst du kein CE, bist keine
Firma.
Die Grenze liegt bei ca. 400 EUR/Monat.
Bei 230V gelten eine Menge Vorschriften, die bei 9V unrelevant
wären. Niederspannungsrichtlinie als Stichwort. Schon das Gehäuse
muss brandsicher "FR fire retardant" sein. Ein PWM Dimmer die EMV
Vorschriften erfüllen. Wenn du dir sicher bist, daß deine
Schaltung alle Vorschriften erfüllt (dazu musst du die erst ma
zusammensammeln, in aktueller Fassung) kannst du CE aufkleben
und es auch gewerblich verkaufen.
Patrick V. schrieb: > Und zwar einen einfachen Starter für Leuchtstoffröhren zwischen eine > Schukoverlängerung gesetzt. Das kommt mir etwas seltsam vor. Ein Starter muss immer direkt an der Röhre sitzen und macht in einer Verlängerung keinen Sinn. Gruss Harald
Macht durchaus Sinn, aber nur mit einer Sicherung dabei. Starter lassen Lasten bis 1A unregelmäßig flackern ;)
Patrick V. schrieb: > Es ging mir nicht um Gewinn sondern lediglich darum, denen im Forum zu > helfen, die sowas nicht können. http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht Hallo, wenn du ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitest, ist es steuerrechtlich eine so genannte Liebhaberei, also ohne Gewinnerzielungsabsicht. Ob dadurch geringere Anforderungen an CE gestellt würden bzw. ob überhaupt eine nötig wäre, weiß ich nicht. Als privater Anbieter darf man, so weit mir bekannt ist, auch Artikel ohne CE oder mit Blei gelötete verkaufen. Allgemein kann wohl auch gewerblich auf eine CE beim Verkauf an Endverbraucher verzichtet werden, wenn die verkaufte Baugruppe nicht direkt (z.B. durch Steckverbinder) aktiviert werden kann, sondern erst Anschlussdrähte oder einzelne Bauelemente eingelötet werden müssen etc. - im Prinzip ist es dann wohl ein Bausatz oder eventuell ein Teilesatz. MaWin schrieb: > Ein Bausatz gilt wie das daraus fertiggestellte Teil. Wäre mir neu, woher hast du die Info?
MaWin schrieb: > Ein Bausatz gilt wie das daraus fertiggestellte Teil. > > CE gilt aber nur, wenn du Artikel gewerblich in Verkehr bringst. > > So lange es Liebhaberei ist (Finanzamtsdeutsch) du es also ohne > Gewinnerzielungsabsicht machst, brauchst du kein CE, bist keine > Firma. > > Die Grenze liegt bei ca. 400 EUR/Monat. > > Bei 230V gelten eine Menge Vorschriften, die bei 9V unrelevant > wären. Niederspannungsrichtlinie als Stichwort. Schon das Gehäuse > muss brandsicher "FR fire retardant" sein. Ein PWM Dimmer die EMV > Vorschriften erfüllen. Wenn du dir sicher bist, daß deine > Schaltung alle Vorschriften erfüllt (dazu musst du die erst ma > zusammensammeln, in aktueller Fassung) kannst du CE aufkleben > und es auch gewerblich verkaufen. Wenn ich also unter 400€/Monat durch dieses Produkt einnehme, interessieren niemanden die Richtlinien? Die Sache ist, dass ich das ganze als Webshop haben möchte. daher inkl. Gewerbeanmeldung. Aufgrund der Pneumatikartikel habe ich dann auch das "Problem", dass ich eine Gewinnabsicht habe, da zu den Materialkosten noch einige Arbeitsstunden und auch Betriebsstoffe wie Strom etc. einzukalkulieren sind. Für den Lampenadapter wäre es mir egal. Aber der Rest sollte wenn schon etwas abwerfen. Harald Wilhelms schrieb: > Das kommt mir etwas seltsam vor. Ein Starter muss immer direkt an der > Röhre sitzen und macht in einer Verlängerung keinen Sinn. > Gruss > Harald Es werden Glühlampen eingesteckt. Keine Röhren. Erzeugt wie Helge geschrieben hat ein unregelmäßiges Flackern der Birne.
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> Erzeugt wie Helge geschrieben hat ein unregelmäßiges Flackern der Birne. Aber natürlich unter Überlastung des Starters der in nicht-vorgesehener Art verwendet wird und damit natürlich nicht zulässig. > Aber der Rest sollte wenn schon etwas abwerfen. Dann lass diesen Adapter weg, und versuche möglichst erfolgreich deine anderen Artikel anzubieten. Zwar darf man einen gewerblichen Shop für eine Sache (Pneumatik) machen und trotzdem liebhaberisch andere Artikel verkaufen (Halloween), aber die rechtliche Abgrenzung ist dermassen angreifbar, daß ich es sein lassen würde. Vor allem wenn der Artikel mit im Shop aufgeführt ist, ist es vorbei.
Patrick V. schrieb: > Es werden Glühlampen eingesteckt. Keine Röhren. Naja, Deine Beschreibung war da nicht sehr zielführend. > Erzeugt wie Helge > geschrieben hat ein unregelmäßiges Flackern der Birne. Dann musst Du beim Preis auch die vielen Reklamationen einkalkulieren. Einen solchen Betrieb machen die Starter nämlich nicht lange mit. Gruss Harald
Also besser die unkritischen Dinge in den Shop und den anderen Artikel weiterhin privat und als Freundschaftsdienst für technisch nicht-affine Personen anbieten wäre die bessere Wahl? Ja das mit dem Starter ist nicht die richtige Lösung, funktioniert aber schon Jahre lang. Wird in den USA sogar auf Halloween Workshops so gezeigt, da es die einfachste Methode ist, eine schaurige Beleuchtung zu schaffen.
Patrick V. schrieb: > eine schaurige Beleuchtung zu schaffen. ...und Dir ist schon klar, das Du mit einer solchen Beleuchtung bei entsprechend empfindlichen Menschen (und das sind mehr als man glaubt) epilleptische Anfälle hervorrufen kannst? Hoffentlich hast Du eine gute Haftpflichtversicherung. Gruss Harald
Leute, Leute ... Der Wikipedia-Artikel zur Gewinnerzielungsabsicht ist (mal wieder) FALSCH und entspricht nicht (mehr) geltendem Recht. Aktuelles UStG §2(1): "Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird." Es ist also egal, ob der OP Gewinn macht. Entscheidend ist, dass dass er nachhaltig Einnahmen zu erzielen versucht. Irgendeine "400-Euro-Grenze pro Monat" gibt es nicht. Selbst wenn er nur 100 Euro Gewinn im Jahr hat: macht er das regelmäßig (nachhaltig), dann ist das gewerbliches Handeln. CE-Kennzeichnung und ElektroG beziehen sich selbstverständlich auch nicht nur auf Gewerbetreibende: jeder, der ein funktionstüchtiges Elektrogerät erstmalig in Verkehr bringt, muss die Konformität und die Entsorgungsverpflichtung nachweisen (WEEE-Nummer, Konformitätserklärung). Bei Bausätzen ist es so, dass diese offenbar nicht als Geräte im Sinne des ElektroG angesehen werden, da man zu ihrem Aufbau viel eigenes KnowHow benötigt. Letztendlich dürfte die Bestätigung der CE-Konformität dem Aufbauendem zukommen, da erst dieser das funktionstüchtige Gerät herstellt. Da bin ich aber überfragt - eventuell gibt es da andere Erfahrungen. Die Bausätze, Dich ich so kenne (z.B. von ELV), haben jedenfalls immer so einen Passus, der die Konformität des korrekt aufgebauten Gerätes bestätigt. Ob das nur Vorsicht ist, oder ein Muss? k.A.
Harald Wilhelms schrieb: > Patrick V. schrieb: > >> eine schaurige Beleuchtung zu schaffen. > > ...und Dir ist schon klar, das Du mit einer solchen Beleuchtung bei > entsprechend empfindlichen Menschen (und das sind mehr als man glaubt) > epilleptische Anfälle hervorrufen kannst? Hoffentlich hast Du eine > gute Haftpflichtversicherung. > Gruss > Harald Da hätte ich aber beim Einsatz eines Stroboskops mehr Angst. Hätte jetzt nicht gedacht, dass das langsame/unregelmäßige Flackern durch einen solchen Starter wirklich dazu führen kann. Zudem hat doch auch jeder LED-Lichterschlauch ne Stroboskopfunktion integriert. Da bin ich doch auch selbst Schuld wenn ich das nutze. Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ich für sowas Haften muss... Es ist doch keine Fehlfunktion sondern genau, was das Teil machen soll. Wer das nutzt weiß doch, was los ist oder nicht?
Harald Wilhelms schrieb: > Hoffentlich hast Du eine > gute Haftpflichtversicherung. Braucht er nicht, das ist das allgemeine Lebensrisiko von Epileptikern.
Patrick V. schrieb: > Da hätte ich aber beim Einsatz eines Stroboskops mehr Angst. Das stimmt natürlich. > Hätte jetzt nicht gedacht, dass das langsame/unregelmäßige Flackern > durch einen solchen Starter wirklich dazu führen kann. Dann frag mal einen Neurologen (Oder in speziellen Gesundheitsforen). > Zudem hat doch auch jeder LED-Lichterschlauch ne Stroboskopfunktion > integriert. Da bin ich doch auch selbst Schuld wenn ich das nutze. LEDs werden mit dieser Funktion nur selten als Hauptbeleuchtung verwendet. > Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ich für sowas Haften > muss... Naja, vielleicht brauchst Du da noch einen Rechtsanwalt zur Beratung. Ich würde jedenfalls ein derart kritisches Gerät nicht "in den Verkehr bringen". > Es ist doch keine Fehlfunktion sondern genau, was das Teil > machen soll. Bei einer Fehlfunktion (Röhre defekt) wirds wohl keine Haftung geben; bei bewusster Ausnutzung dieses Effektes wäre ich mir da nicht so sicher. > Wer das nutzt weiß doch, was los ist oder nicht? Du wusstest es ja wohl auch nicht, oder? Gruss Harald
Harald Wilhelms schrieb: >> Wer das nutzt weiß doch, was los ist oder nicht? > > Du wusstest es ja wohl auch nicht, oder? Damit meinte ich nicht die Tatsache, dass es auf mich wirken kann! Das war oder ist mir tatsächlich nicht bewusst. Ich dachte eher die Tatsache, dass es unregelmäßige Lichteffekte verursacht, das sollte jedem bewusst sein, der es nutzt. Zumal es jeder der es haben will gesehen hat und gerade aus diesem Grund ordert. Ich habe eben mal (aus Interesse) in die Anleitung eines relativ starken Stroboskopes eines großen Herstellers geschaut, ob dort was angegeben ist. Das teil hat wohlgemerkt 1500W, ist also schon eines der helleren und intensiveren. Französischer und spanischer Teil der Anleitung warnt ganz oben vor den Gefahren, der deutsche teil nur vor Nässe und öffnen des Gerätes bei aktiver Stromversorgung. Mir scheint fast, dass es in DE keine Hinweis/Haftpflicht für sowas gibt?!
Muss das ganze nochmal kurz aufgreifen :) Angenommen die Schaltung die ich habe würde von der Funktion her immer noch das tun, was ich möchte, aber statt mit 230V AC mit 12V DC und LED-Technik laufen? Unterliege ich dann immer noch den ganzen Bestimmungen wie bei 230V? Die Gefahr die durch das ganze ausgeht reduziert sich dadurch doch schon immens oder? Das Netzteil kann dann ja jeder Käufer eigens erwerben (nicht über mich) und ist somit selbst verantwortlich dafür ob er ein gutes oder minderwertiges Bauteil an der 230V Quelle einsetzt.
> Unterliege ich dann immer noch den ganzen Bestimmungen wie bei 230V?
Nein, die Niederspannungsrichtlinie greift erst über 75V=. Andere
Anforderungen, wie RoHS, musst du trotzdem einhalten.
Wenn das Teil allerdings als Spielzeug eingestuft werden könnte, musst
du die Spielzeugrichtlinie befolgen.
Muss das Endprodukt geprüft werden oder reicht es aus, nur RoHS konforme Teile zu verwenden?
> Entscheidend ist, dass dass er nachhaltig Einnahmen zu erzielen versucht. Da gibt's aber dennoch eine Geringfügigkeits Grenze. Die liegt aber bei 600€ (alle Einnahmen gemeinsam!) im Jahr und nicht bei 400€ pro Monat. Seine selbst geschnitzten Weihnachtskrippen am Weihnachtsmarkt verkaufen (oder ähnlich) für bis zu 600€ jährlich ist als schon noch möglich. Da davon ausgegangen wird das hierbei die tatsächlichen Aufwendungen die erzielten Einnahmen weit übersteigen. Aber ein auf Gewinn ausgelegter professionaler Shop ist definitiv gewerblich und die Geräte müssen CE erfüllen und gekennzeichnet sein. Übrigens, auch echte Hobbybastler Geräte müssen in jeden Fall die Sicherheitsvorschriften einhalten nur die CE-Prüfung und Kennzeichnung kann hier entfallen. > Bei Bausätzen ist es so, dass diese offenbar nicht als Geräte im Sinne > des ElektroG angesehen werden, da man zu ihrem Aufbau viel eigenes > KnowHow benötigt. Dennoch müssen die Bausätze, nach fachgerechten Zusammenbau, die CE Vorschriften erfüllen und die Bausätze CE gekennzeichnet sein! Nur für einen unfachmännischen Zusammenbau sind die Hersteller dann nicht mehr verantwortlich sondern der Bastler. Grüße Löti
Hallo Patrick ! ich will Dir nicht den Mut nehmen, aber ich rate Dir, gehe nicht gleich in die rechtlichen und technischen Details. Behalte einen kühlen Kopf und mache einen Business Plan. Der Materialpreis liegt bei 2€ ? Wie hoch ist der Verkaufspreis? Wie hoch der Gewinn? Wie viele müßtest Du pro Monat verkaufen, um zufrieden zu sein bzw. um Deine Motivation zu halten? Nehmen wir mal an, Dir gelingt es, pro Monat dauerhaft 5-10 Stück zu verkaufen. Überschätze das nicht, Du kannst vermutlich kein Geld in Werbung investieren. Wie hoch wäre dann der Gewinn? Hast Du Entwicklungskosten, die Du wieder reinholen willst? Wie lange würdest Du dann brauchen, um in die Gewinnzone zu kommen? Wie lange dauert die Herstellung pro Stück? Wie hoch wird Dein Stundenlohn dabei sein? Würdest Du die ganze Sache auf Dich nehmen, um z.B. am Ende 50 Euro monatlich zu verdienen? Viele Grüße Oliver
Lothar S. (loeti) schrieb: > Dennoch müssen die Bausätze, nach fachgerechten Zusammenbau, die CE > Vorschriften erfüllen und die Bausätze CE gekennzeichnet sein! Was willst du denn an einer Tüte Bauteile "CE Kennzeichnen" ??? Das dort ein genormter Kondensator drin ist? Wer soll denn sicherstellen, dass der nette Bastler, der das später zusammenbaut, nicht Bauteil A mit Bauteil B vertauscht oder andere Fehler beim Aufbau in der Privatwohnung begeht? Wo trägt denn der KOSMOS Elektronikbaukasten ein CE Zeichen? Steht da irgendwo ein WARNHINWEIS drauf, dass damit NUR SCHALTUNGEN MIT CE-ZERTIFIZIERUNG AUFGEBAUT WERDEN DÜRFEN? Wenn nicht, dann wäre das Ansinnen hier CE zu verlangen nämlich völlig für den Allerwertesten. Nimm mal deinen Satz von oben, in einer etwas abgeänderten Fassung, dann ist er richtig. Also nicht "CE gilt aber nur, wenn du Artikel gewerblich in Verkehr bringst." NICHT "ARTIKEL", auch nicht "Bausatz" sondern "GERÄT" muss es heißen. Es muss also lauten: "CE gilt aber nur, wenn du das FERTIGE GERÄT gewerblich in Verkehr bringst." Kein privater Zusammenbastler bringt etwas "IN VERKEHR", weil es nun mal durch den EIGENAUFBAU in den privaten vier Wänden bleibt und nicht RETOUR in den allgemeinen Warenwirtschaftskreislauf einfließt (= in Verkehr bringen). Wenn du eine Zusammenstellung von fertigen Holzteilen (1. Spanplatte + 4 Kanthölzer) im Baumarkt zum Zwecke des Bau eines Tisches erwirbst, wirst du auch nicht automatisch zum Möbelhersteller. Zitat Löti "Übrigens, auch echte Hobbybastler Geräte müssen in jeden Fall die Sicherheitsvorschriften einhalten nur die CE-Prüfung und Kennzeichnung kann hier entfallen." "Nur für einen unfachmännischen Zusammenbau sind die Hersteller dann nicht mehr verantwortlich sondern der Bastler." Richtig. Das ist genau der Punkt. Genau deswegen sind Käufer von Bausätzen eben auch nur Hobbybastler und haben mit CE nichts am Hut 1). Und ob sie die Sicherheitsvorschriften einhalten kann kein Gesetzgeber kontrollieren, solange nichts passiert. Die Geschädigten sind sie dann stets selber oder Onkel Heini oder Tanta Ursel oder der Freund oder .. Es gibt keine Überwachungsbehörde, die private Basteleien im eigenen Wohnraum überwacht oder zertifiziert, ebenso wie keiner überwachen kann, ob dein schweres Werkzeugregal fachgerecht aufgehängt ist oder dir bei nächster Gelegenheit aufs Füßchen kracht. Pech gehabt, heißt es dann. Allenfalls interessieren sich irgendwelche Versicherungen dafür, aber auch nicht bei einfacher Fahrlässigkeit. Die ist den meisten Hobbyhandwerkern sowieso inne und wird als gegeben angenommen. Was ist übrigens mit den Basteleien hier aus dem Forum oder vom 2. Mikrocontroller.net Artikelwettbewerb. Mir fallen da immer so wenig "CE Zeichen" ins Auge .. 1) Unabhängig dessen kann ein fertig aufgebauter Bausatz durchaus CE garantieren (gewissermaßen als Vorbild). Aber eben nur genau diese eine fertige Platine. Daraus könnte man jetzt ableiten, dass alle Bausatz-Platinen, die GENAU SO UND NICHT ANDERS vom Käufer (Bastler) aufgebaut werden, ebenso die CE erfüllen. Aber genau das kann eben keiner im Vorraus garantieren oder sicherstellen, außer der HERSTELLER selber, also im Regelfall der Bastler höchstpersönlich. Das Einzige was der Bausatzvertreiber machen kann ist eine möglichst ausführliche "Anleitung für Doofe", wie man sie beim Conrad bei Bausätzen üblicherweise vorfindet, die bis ins letzte Detail erklärt, wie der Aufbau zu erfolgen ist und bewarnt, was alles falsch gehen kann beilegt. So (mein Eindruck) machen das viele Bausatzvertreiber und sind damit auf der sicheren Seite.
Denkst Du allen Ernstes den Gesetzgeber interessiert so ein Gelaber? Das Fertiggerät muß, nach fachgerechten Aufbau, den Vorschriften entsprechen. Das hat der "Hersteller" des Bausatzes auch an einen Mustergerät zu überprüfen und dokumentieren. Der Bausatz muß dann auch wie im Mustergerät aufgebaut verkauft werden. Auf deutsch: Du darfst keinen Bausatz verkaufen der die Vorschriften von Vorne herein nicht einhält. Wenn der Kunde einen vorschriftsmäßigen Bausatz dann vermurkst steht das auf einen anderen Blatt. Grüße Löti
Du schwammst hier mit "Vorschriften" umher. Welche "Vorschrift" trifft eine unbestückte Platine noch mal gleich? Bestimmt kein CE genauso wie ein Steckbrett kein CE drauf gepappt bekommt und eine Tüte Bauteile ist kein Gerät, kein Modul, kein gar nichts außer eben schlicht Bauteile. Außerdem brauchst du hier auch nicht auf Panik machen. Davon gibt es im Netz schon genug. Es gibt auch Leute die bieten Lösungen an und werden dann von anderen Dünnbrettbohrern und Wichtigtuern abgewatscht. Beitrag von Jens Becker lesen! http://www.elektor.de/forum/foren-ubersicht/elektor-foren-der-treffpunkt-fur-elektroniker/forum-zu-weee-und-elektrog/elektrog-losung-fur-kleinunternehmer.1983325.lynkx
> Außerdem brauchst du hier auch nicht auf Panik machen.
Ich mach hier nicht auf Panik, Du machst auf dümmlich.
Auch Bausätze aus einen 1 Mann Betrieb müssen die geltenden
EU-Vorschriften einhalten.
Da gib's keine Extrawürste für Hobbybastler mit Geldsorgen... .
Grüße Löti
Patrick V. schrieb: > Ich bin aktiv in der Halloween-Community in DE. Sprich ich baue und > bastle Dekoration/Animationen und Lichteffekte für Halloween und > Horrorambiente. Kommerzverblendet. "HALLOWEEN" ist kein traditioneller Feiertag. Wer mag so etwas wohl eingeführt haben?
Lothar S. (loeti) schrieb: >> Außerdem brauchst du hier auch nicht auf Panik machen. > Ich mach hier nicht auf Panik, Du machst auf dümmlich. Ne, du schawdronierst hier allgemein über "EU-Vorschriften" ohne Ross und Reiter zu nennen. Das hilft niemandem. Nichts als Forengeplärre. Zudem noch nachweislich falsch wie solche Sätze hier "CE gilt aber nur, wenn du Artikel gewerblich in Verkehr bringst." Absoluter Bockmist den du hier geschrieben hast. Was meinst du was man alles unter "Artikel" subsummiert! Auch Gesetzestexte enthalten Artikel. Brauchen die jetzt auch ein CE-Zeichen laut Lothar Löti?
wat schrieb: > Kommerzverblendet. > > "HALLOWEEN" ist kein traditioneller Feiertag. Wer mag so etwas wohl > eingeführt haben? Pff... Hab ich jemals gesagt, dass ich das für einen Feiertag halte? Mir ist das grade egal ob das ein Feiertag ist oder nicht... Als freier Bürger hast du ja das Recht, Halloween zu ignorieren. Aber wenn du keine sinnvolle Antwort zum Thema hast, behalte Sie doch für dich. Es geht hier um eine ganz einfache Frage. Egal, ob das Endprodukt für Halloweenfans ist oder für Modellbahnbastler...
Skeptiker schrieb: > Lothar S. (loeti) schrieb: > > > "CE gilt aber nur, wenn du Artikel gewerblich in Verkehr bringst." > > CE Kennzeichnung ist erforderlich, wenn du ein GERÄT in den Verkehr bringst. Egal ob gewerblich oder nicht. In den Verkehr bringst du es. sobald es jemand anderes vermachst, dessen betreiben nicht mehr in deinen Verantwortungsbereich liegt. Solange du dir selbst ein Gerät baust, darfst du es ohne CE Kennzeichnung betreiben. Die Vorschriften , die das Gerät unterliegt, musst du aber trotzdem einhalten. In dem Moment , wo du dein selbst gebautes Gerät einen Freund schenkst, ist das Gerät streng genommen in den Verkehr gebracht, und brau´cht ein CE Kennzeichen. Allerdings wo kein Kläger da kein Richter. Solange man mit dem Gerät nicht in irgendeiner Form auffällig wird, wird auch nichts passieren. Ralph Berres
> In dem Moment , wo du dein selbst gebautes Gerät einen Freund schenkst, > ist das Gerät streng genommen in den Verkehr gebracht In den Verkehr bringen heißt hier in den Warenverkehr = in den Handel bringen. Das ist bei einen Geschenk an einen Freund nicht der Fall. Grüße Löti
wat schrieb: > "HALLOWEEN" ist kein traditioneller Feiertag. Wer mag so etwas wohl > eingeführt haben? Die Kelten?
> Die Kelten?
In der Neuzeit wohl eher der US amerikanische Handel... .
Der Unsinn heute hat mit den Totenfest der Kelten nix mehr zu tun.
Grüße Löti
Skeptiker schrieb: > Wo trägt denn der KOSMOS Elektronikbaukasten ein CE Zeichen? Blödes Beispiel, der trägt nämlich ziemlich sicher eins (so wie jedes verkaufte fertige Produkt) und fällt unter die Spielzeugrichtlinien.
was soll die Aufregung wegen der CE ... die kann man selber erklären, ein Prüflabor ist nicht zwingend notwendig. Eventuell findet sich ja jemand, der Dich mal an die Netznachbildung und den Spectrum Analyzer lässt um mal zu schauen wie das aussieht, damit da keine bösen Überraschungen auftauchen. Dokumentieren, Dann CE erklären und gut ist, zumindest im Schutzkleinspannungsbereich. Was sich die Leute mit ihren Paragraphen immer bepissen ... Ach so, eine Produkthaftpflicht sollte man sich aber in jedem Fall besorgen.
Fhutdhb Ufzjjuz schrieb: > was soll die Aufregung wegen der CE ... die kann man selber erklären, > ein Prüflabor ist nicht zwingend notwendig. > Eventuell findet sich ja jemand, der Dich mal an die Netznachbildung und > den Spectrum Analyzer lässt um mal zu schauen wie das aussieht, damit da > keine bösen Überraschungen auftauchen. > Dokumentieren, Dann CE erklären und gut ist, zumindest im > Schutzkleinspannungsbereich. > Das ist richtig. Problematisch wird es immer dann, wenn dir jemand ans Bein pinkeln will, aus welchen Gründen auch immer. Im Zweifelsfalle darfst du das EMV Labor der Bundenetzagentur bezahlen. > Was sich die Leute mit ihren Paragraphen immer bepissen ... Solange man Einzelstücke verkauft, ist das Risiko in der Form überschaubar, das du nur diese Einzelstücke zurücknehmen musst. Unangenehmer wird das schon für einen Serienproduzent. Dann kann es nämlich finanziell einen schnell in die Insolvenz führen. Aber das liegt ja hier offenbar nicht vor. > > Ach so, eine Produkthaftpflicht sollte man sich aber in jedem Fall > besorgen. Das ist m.E. ein Muss wenn man Geräte produziert. Aber auch die Produkthaftpflicht kann seine Zahlung verweigern, wenn sie erkennt, das was nicht ganz rechtens ist. Der sicherste Weg ist glaube ich einem Freund ein halbfertiges Gerät zu geben, wo er seinen Teil noch selbst zu beitragen muss, ( Bausatz ). Ralph Berres
Danke für die vielen Antworten! Kann mir denn jemand nen Tipp geben, wo ich das ganze verbindlich Anfragen kann? Irgendwo habe ich gehört, dass die IHK der richtige Ansprechpartner wäre, zu erfahren, welche Bestimmungen ich einhalten muss, da ich mit etwas handeln möchte. Zudem eine weitere Frage: Wenn ich elektronik aus den USA importiere (12V), ist dann der eig. Hersteller in den USA der verantworliche, oder bin ich das, da ich das ganze importiert habe?
Der Importeur ist der Inverkehrsbringer in Deutschland ( Europa ) und ist somit verantwortlich für den ganzen behördlichen Kram. Im übrigen sollten bei den Fragen die Bundesnetzagentur einen auch weiterhelfen können. Ralph Berres
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Das dachte ich mir fast. Ich glaube, ich lasse das mit gefertigten Teilen und auch Bausätzen eher sein. ;) Wie sieht es aber mit folgendem Modell aus: Ich bespiele einen PicAxe Chip mit dem Programm, welches beispielsweise das Dimmen von LEDs per PWM übernimmt (gewisse Abläufe der Helligkeit und Geschwindigkeit). Ich verkaufe dann diesen Chip oder auch das Projektboard weiter. Das Teil ist nicht von mir gefertigt sondern lediglich mein Code drauf. Weiter verkaufe ich im eine Tüte mit Einzelteilen.. ne Hand voll LEDs mit Vorwiderständen z.B. Als weiteren Artikel biete ich ein Case und vielleicht Kühlkörper für die LEDs an. Keinerlei Verbindung zwischen den Einzelnen Artikeln, keine Platine, keine Bauanleitung. In dem Forum in dem ich aktiv bin, schreibe ich ein How-To mit dem Hinweis, dass ich alle benötigten Teile anbiete, jedoch ohne genaue Angabe der Artikel. Damit stelle ich nichts her, verkaufe keine Bausätze, da alle Artikel einzeln erhältlich (wie auch in den Ursprungs-Shops). Müsste somit also auf der sicheren Seite sein. Bei 3,7V LEDs wohl auch elektronisch relativ einfach und ungefährlich. und für das Netzteil ist jeder selbst verantwortlich :)
Ich müsste mich jetzt arg täuschen. Aber meines Wissens benötigt eine Tüte mit einer Leiterplatte und einer Handvoll Bausteile noch kein CE Zeichen, da es noch kein funktionsfähiges Gerät ist. Es liegt in dem Moment im Verantwortungsbereich des Käufers , die Platine zu bestücken und damit funktionsfähig zu machen. Dazu bedarf es einem gewissen Now How des Anwenders. Wie das jetzt mit den anderen Richtlinien wie Altgeräterückname ROHS usw aussieht weis ich jetzt nicht. Es gab mal ein Packet Transceiver T7F der wurde eben aus diesem Grunde anfänglich nur als Bausatz angeboten. Auch andere Module wie die Linktransceiver für Digipeater auf 23cm , oder der 76K8 Transceiver wurden nur als Bausätze angeboten. Das hat man m.W. nur gemacht, um die Prozedur mit dem CE Zeichen zu umgehen. Aber ich würde mich nicht auf die Meinungen hier im Forum verlassen, sondern würde mich bei den zuständigen Ansprechpartnern erkundigen. Das wäre 1. die IHK ( blos nicht die HWK sonst wollen die noch einen Meister sehen ) ggf. die Bundesnetzagentur, eventuell gibt es eine Fachhochschule in deiner Nähe, die ein Gründungsbüro für Startup Unternehmen haben. Aber denke daran, in dem Moment wo du was regelmäßig vertreibst, bist du ein Gewerbebetrieb ( kann auch Kleingewerbe sein ). Da ist es zunächst erst mal egal, ob du Gewinnabsichten vertrittst, oder als Robin Hood auftrittst. Du wirst es beim Gewerbeamt anmelden müssen, wenn du nicht hinterher große behördliche Schwierigkeiten bekommen willst. Anmeldung eines Kleingewerbe kostet nicht viel. Aber es werden eine Menge Leute kommen, die hinterher die Hand aufhalten. Ich will dich nicht davon abhalten ein Kleinunternehmen zu gründen. Aber bitte erkundige dich vorher, was alles auf dich zu kommt, ehe du es machst. Es gibt in jeder größeren Stadt regelmässig Existenzgründungskurse von den zuständigen IHKs und HWKs. Díesen zu besuchen wäre glaube ich nicht die schlechste Idee. Ralph
Ralph Berres schrieb: > > Aber denke daran, in dem Moment wo du was regelmäßig vertreibst, bist du > ein Gewerbebetrieb ( kann auch Kleingewerbe sein ). Da ist es zunächst > erst mal egal, ob du Gewinnabsichten vertrittst, oder als Robin Hood > auftrittst. Du wirst es beim Gewerbeamt anmelden müssen, wenn du nicht > hinterher große behördliche Schwierigkeiten bekommen willst. > > Anmeldung eines Kleingewerbe kostet nicht viel. Aber es werden eine > Menge Leute kommen, die hinterher die Hand aufhalten. Ich will dich > nicht davon abhalten ein Kleinunternehmen zu gründen. Aber bitte > erkundige dich vorher, was alles auf dich zu kommt, ehe du es machst. Es > gibt in jeder größeren Stadt regelmässig Existenzgründungskurse von den > zuständigen IHKs und HWKs. Díesen zu besuchen wäre glaube ich nicht die > schlechste Idee. > > Ralph Das mit dem Gewerbe ist mir bereits bewusst. Bin schon an der Informationsbeschaffung und Sichtung. Ich werde mal bei der hier zuständigen IHK Anfragen, wie das ganze aussieht und welche Richtlinien in o.g Fall noch greifen/was beachtet werden muss.
> Ich werde mal bei der hier zuständigen IHK Anfragen, wie das ganze > aussieht und welche Richtlinien in o.g Fall noch greifen/was beachtet > werden muss. Könntest du das ganze evtl. hier in einen Artikel gießen? Das würde sicherlich einigen helfen. Ralf
Ralf schrieb: >> Ich werde mal bei der hier zuständigen IHK Anfragen, wie das ganze >> aussieht und welche Richtlinien in o.g Fall noch greifen/was beachtet >> werden muss. > Könntest du das ganze evtl. hier in einen Artikel gießen? Das würde > sicherlich einigen helfen. > > Ralf Sollte ich eine brauchbare Information bekommen, mach ich das natürlich gerne!
Patrick V. schrieb: > Ich werde mal bei der hier zuständigen IHK Anfragen, wie das ganze > aussieht und welche Richtlinien in o.g Fall noch greifen/was beachtet > werden muss. Mach dir da nicht zuviel Hoffnung. Die werden dir sagen, daß du es lassen sollst, wenn dir die Fachkenntnisse fehlen. Und die fehlen dir komplett. Sonst müsstest du ja nicht in einem Forum danach fragen. So ein IHK-Mensch ist kein Fachmann für Elektronikherstellung und -vertrieb. Der betreut auch Kioskbesitzer, Tankstellenpächter und Garten- und Landschaftsbauer. Also immer nur auf der allgemeinen Ebene, die jeden Selbständigen betrifft. Das Fachwissen ist, wie geagt, deine Sache. Auf einem Existenzgründerseminar erzählt dir ein Finanzfachmann, Steuerberater oder so, welche Vorschriften du einhalten musst in Bezug auf unser aller Lieblingsbehörde, welche Gesellschaften es gibt und was du bei Verträgen zu beachten hast. Und was du lieber lassen solltest. Dazu gehört dann auch wieder, sich über seine eigenen Fachkenntnisse im Klaren zu sein. Willkommen in der Realität. mfg.
Thomas Eckmann schrieb: > Patrick V. schrieb: > >> Ich werde mal bei der hier zuständigen IHK Anfragen, wie das ganze >> aussieht und welche Richtlinien in o.g Fall noch greifen/was beachtet >> werden muss. > > Mach dir da nicht zuviel Hoffnung. Die werden dir sagen, daß du es > lassen sollst, wenn dir die Fachkenntnisse fehlen. Und die fehlen dir > komplett. Sonst müsstest du ja nicht in einem Forum danach fragen. So > ein IHK-Mensch ist kein Fachmann für Elektronikherstellung und > -vertrieb. Der betreut auch Kioskbesitzer, Tankstellenpächter und > Garten- und Landschaftsbauer. Also immer nur auf der allgemeinen Ebene, > die jeden Selbständigen betrifft. Das Fachwissen ist, wie geagt, deine > Sache. > Das ist richtig. Diese Kenntnisse was CE Zeichen usw betrifft, sollte man in solch ein Existenzgründungsseminar aber wenigstens die zuständigen Stellen nennen können. Ansonsten unterschätze mal die Kenntnisse und Fähigkeiten der IHKs und HWKs nicht zu sehr. > Auf einem Existenzgründerseminar erzählt dir ein Finanzfachmann, > Steuerberater oder so, welche Vorschriften du einhalten musst in Bezug > auf unser aller Lieblingsbehörde, welche Gesellschaften es gibt und was > du bei Verträgen zu beachten hast. Und was du lieber lassen solltest. > Dazu gehört dann auch wieder, sich über seine eigenen Fachkenntnisse im > Klaren zu sein. Willkommen in der Realität. > Gerade das ist es aber was für einen Existenzgründer auch ganz wichtig ist. Sonst ist man schon insolvent , ehe man überhaupt richtig begonnen hat. Ideal wäre es natürlich, wenn man in seinem Freundeskreis jemanden kennt, der selbst Elektronik Entwicklung und Fertigung betreibt. Der könnte dann einen in den ersten Monaten mit Hilfestellungen und Ratschläge begleiten. Aber es hat halt nicht jeder das Glück. Ralph Berres > mfg.
Thomas Eckmann schrieb: > Patrick V. schrieb: > >> Ich werde mal bei der hier zuständigen IHK Anfragen, wie das ganze >> aussieht und welche Richtlinien in o.g Fall noch greifen/was beachtet >> werden muss. > > Mach dir da nicht zuviel Hoffnung. Die werden dir sagen, daß du es > lassen sollst, wenn dir die Fachkenntnisse fehlen. Und die fehlen dir > komplett. Sonst müsstest du ja nicht in einem Forum danach fragen. So > ein IHK-Mensch ist kein Fachmann für Elektronikherstellung und > -vertrieb. Der betreut auch Kioskbesitzer, Tankstellenpächter und > Garten- und Landschaftsbauer. Also immer nur auf der allgemeinen Ebene, > die jeden Selbständigen betrifft. Das Fachwissen ist, wie geagt, deine > Sache. > > Auf einem Existenzgründerseminar erzählt dir ein Finanzfachmann, > Steuerberater oder so, welche Vorschriften du einhalten musst in Bezug > auf unser aller Lieblingsbehörde, welche Gesellschaften es gibt und was > du bei Verträgen zu beachten hast. Und was du lieber lassen solltest. > Dazu gehört dann auch wieder, sich über seine eigenen Fachkenntnisse im > Klaren zu sein. Willkommen in der Realität. > > mfg. Du scheinst ja zu wissen, wie es geht und auf was es ankommt. Dann erkläre mir doch mal, wer das Wissen vermitteln kann! Ich bemühe mich die Informationen zu bekommen. ich schmeiße nicht stümperhaft Dinge auf den Markt und wundere mich dann, dass Abmahnungen und Strafen eintrudeln für fehlende Prüfungen und Dinge, die nicht vorhanden sind aber es sein sollten. Woher soll man die Informationen aber bekommen? Ich will Elektronik bis max. 12V verkaufen. Das kann jedes Kind in seinem KOSMOS Baukasten bekommen und verbauen. Es ist also nicht mal wirklich Lebensgefährliche Spannung dahinter. Trotzdem will ich die geltenden Regularien beachten und Einhalten. Woher aber die Info bekommen, was zu beachten ist? Scheinbar gibt es eine Hand voll Personen, die das alles Wissen und es betreiben. Diese geben aber lieber Antworten wie "Lass es, das lohnt sich gar nicht" - "Das Wissen musst du einfach haben" Ich glaube aber nicht, dass jeder der sich so verhält mit dem Wissen geschlüpft ist. Auch der war sicher mal froh, die Infos zu bekommen. Warum will oder kann Sie dann keiner weitergeben? Irgendwo gibt es eine Reglung, die vorgibt, was zu beachten ist. Und die hat jemand niedergeschrieben, also gibt es auch jemande, der das kontrolliert und somit jemanden, der mir die Info geben kann. Es gilt nur endlich jemand davon zu finden. Sämtliche Billigmärkte verkaufen zu Weihnachten Lichterketten und kram, mit CE Kennzeichen drauf. Der Chinese der den Aufkleber da drauf geklebt hat, weiß wahrscheinlich nicht mal, was das ist. Und der Kram brennt dann tausendfach ab und alle Billigmärkte leben noch. Und da soll es so schwer sein ein paar 3V LED und n Mikrocontroller für 4€ legal zu verkaufen? Ich glaub ich gründe ne Scheinfirma in Samoa und vertreibe von dort... oÔ
Patrick V. schrieb: > > Ich bemühe mich die Informationen zu bekommen. ich schmeiße nicht > stümperhaft Dinge auf den Markt und wundere mich dann, dass Abmahnungen > und Strafen eintrudeln für fehlende Prüfungen und Dinge, die nicht > vorhanden sind aber es sein sollten. Das ist das A und O - gründliche Vorbereitung (bei mir ging das über ein Jahr!). Zuerst einmal: keine Panik - das ist alles längst nicht so schlimm wie es immer dargestellt wird. Die zusätzlichen Kosten dürften sich gerade am Anfang auf ziemlich genau €0,00 belaufen. Als Einzelunternehmer zahlst Du mWn bei keiner IHK Beiträge (Freigrenze um die 5000€). Auch die BG will üblicherweise erst bei Angestellten Geld sehen. Das FA will auch erst Geld sehen, wenn Du Gewinn machst. Also: geh zur IHK und kläre dort auf jeden Fall die allgemeinen Dinge (Was ist beim Onlineshop zu beachten?. Widerrufsrecht usw.) Weiterhin gibt es oftmals kostenfreie Steuerberatersprechtage dort - gerade für Existenzgrüner. Hin und ausfragen! Weiter besuchst Du entsprechende veranstaltungen der IHK, schon um Gleichgesinnte zu treffen! Dann gehst Du zu Deinem FA und lässt Dir erklären, wie man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllt und was Du am Anfang beachten musst. Ja, auch dort arbeiten Menschen und die helfen auch gerne weiter. Ja, die ganzen Formulare sind nervig, aber wirklich einfach ausfüllbar. Das alles ist alleine und ohne Steuerberater machbar. Bzgl. CE usw. sollte die IHK zumindest Adressen haben, wenn nicht gar Unternehmen kennen, die Elektronik in dem Bereich anbieten. Nachhaken, dort anrufen. Für Deine Bausätze halte ich eine Produkthaftpflichtversicherung für überzogen. Selbst wir hier haben keine. Wozu auch? Unsere Geräte sind sicher. Entwickle vernünftige Geräte, das ist besser als jede Produkthaftpflichtversicherung. Kleinspannung ist sowieso nochmal einfacher. Am besten schaust Du Dir mal seriöse Bausätze an (z.B. von ELV) - dort sind schonmal alle wesentlichen Normen in der Konformitätserklärung aufgelistet (wobei ich persönlich auch denke, dass Du bei einem Bausatz nicht die Normen für das fertige Gerät nachweisen musst). Von da aus hangelst Du Dich dann weiter. Recht wahrscheinlich wirst Du in einer Uni bzgl. der Normen fündig werden - dort gibt es oft ein Prüflabor - hau die Jungs an! Kaffeekassenbeitrag nicht vergessen :-) Bei echten Bausätzen fällt ElektroG/WEEE-Registrierung weg, bliebe noch Verpackungsentsorgung. Da gibt es verschiedene Entsorger, bei denen Du angibst, was im Jahr an Papier, Kunststoff etc. anfällt und dem etwas Geld in die Hand drückst (sind hier so 80 Euro im Jahr, dürfte bei Dir deutlich günstiger sein). Tja, was brauchste noch? Den Mut, anzufangen :-) Dadurch unterscheidest Du Dich dann von 95% der anderen (= Bedenkenträger ;-) > Ich glaub ich gründe ne Scheinfirma in Samoa und vertreibe von dort... > oÔ Unsinn - hier geht das viel einfacher und sauberer. Nur Mut!
Patrick V. schrieb: > Thomas Eckmann schrieb: >> Patrick V. schrieb: >> >>> Ich werde mal bei der hier zuständigen IHK Anfragen, wie das ganze >>> aussieht und welche Richtlinien in o.g Fall noch greifen/was beachtet >>> werden muss. >> >> Mach dir da nicht zuviel Hoffnung. Die werden dir sagen, daß du es >> lassen sollst, wenn dir die Fachkenntnisse fehlen. Und die fehlen dir >> komplett. Sonst müsstest du ja nicht in einem Forum danach fragen. So >> ein IHK-Mensch ist kein Fachmann für Elektronikherstellung und >> -vertrieb. Der betreut auch Kioskbesitzer, Tankstellenpächter und >> Garten- und Landschaftsbauer. Also immer nur auf der allgemeinen Ebene, >> die jeden Selbständigen betrifft. Das Fachwissen ist, wie geagt, deine >> Sache. >> >> Auf einem Existenzgründerseminar erzählt dir ein Finanzfachmann, >> Steuerberater oder so, welche Vorschriften du einhalten musst in Bezug >> auf unser aller Lieblingsbehörde, welche Gesellschaften es gibt und was >> du bei Verträgen zu beachten hast. Und was du lieber lassen solltest. >> Dazu gehört dann auch wieder, sich über seine eigenen Fachkenntnisse im >> Klaren zu sein. Willkommen in der Realität. >> >> mfg. > > Du scheinst ja zu wissen, wie es geht und auf was es ankommt. Das ist richtig. Tut mir Leid, daß es nicht das war, was du hören wolltest. > Dann erkläre mir doch mal, wer das Wissen vermitteln kann! Wie komme ich dazu? Das ist jahrelange Erfahrung. Die macht man nicht, indem man ein paar Leute fragt, die sowieso keine Ahnung haben. Sondern man macht eine Ausbildung und arbeitet in dem Bereich, vorzugsweise als Angestellter. Man sucht sich externe Dienstleister, die einem zeigen wie es geht. Dann stellt man irgendwann fest, daß man die gar nicht braucht sondern man das auch alleine hinbekommt. Meines Wissens gibt es keine Berater, die auf Existenzgründer spezialisiert sind. Scheint wohl auch als Geschäftsmodell nicht zu funktionieren, da kaum ein Existenzgründer in der Lage ist, erstmal ein paar K€ dafür aufzuwenden. > Und da soll es so schwer sein ein paar 3V LED und n Mikrocontroller für > 4€ legal zu verkaufen? Das ist auch nicht schwierig. Mach einen Webshop auf und biete das an. Kopier dir von anderen Shops die AGB zusammen und gut ist. Melde dem Finanzamt, daß du eine Nebentätigkeit aufgenommen hast. Wenn sie der Meinung sind, daß du ein Gewerbe anmelden musst, werden sie dir das schon rechtzeitig mitteilen. Genauso wie die IHK dich in ihre Fänge nimmt. Kannst auch gleich zum Gewerbeamt gehen und dich anmelden. Kostet ungefähr einen Zwanziger, IHK-Mitgliedschaft inklusive. Dort meldest du ein Nebengewerbe an. Auf einem Existenzgründrseminar erfährst du, welche Bedeutung das hat. Ein Buchhaltungskurs bei der VHS ist auch nicht schlecht. Dein grösstes Problem ist allerdings, daß niemand von der Existenz deines Webshops wissen wird. Wenn du Geräte produzieren willst, kommst du um die Vorschriften nicht herum. CE-Zeichen, Altgeräterücknahmeverordnung usw. An deiner Stelle würde ich den ganzen Kram als Open Source veröffentlichen. Fieserweise mit ein paar Bauteilen, die man nicht an jeder Strassenecke kaufen kann. Aber selbstverständlich in deinem Webshop bekommt. Genauso wie den programmierten Controller. mfg.
Verzeiht mir, das ich den Thread noch einmal ausgrabe. Die Informationsbeschaffung bei der IHK war schonmal ein guter Ansatzpunkt. Noch nicht alles, was ich wissen will ist geklärt, aber ich wurde freundlich Empfangen. Was ich mich noch Frage, oder besser gesagt: euch fragen will: Elektronik, die ich nicht selbst bauen möchte. Also die es schon gibt, die ich woanders einkaufe und weiterverkaufe, bin ich ja nicht der Hersteller und in den Verkehr bringe ichs auch nicht, da es von mir ja auch gekauft wurde. Sehe ich das richtig, dass die ganze Einhaltung von Richtlinien wie CE und EAR dann dem "Großhändler" zur Aufgabe fällt und ich nur mit Waren handele?
Wenn du deinen Namen draufklbst, bist du verantwortlich, wirst durch Aufkleben des Namens zum Hersteller. Wenn dein Grosshändler ausserhalb der EU sitzt, bist du der Inverkehrbringer in der EU, also auch verantwortlich CE einzuhalten. Bloss wenn dein Händler in der EU sitzt und dir ein Produkt anbietet, das bereits seinen Namen trägt, den du nicht änderst, dann ist er für CE zuständig und hat CE auch schon aufgeklebt. Er muss dann auch eine deutschsprachige Bedienungsanleitung liefern.
Patrick V. schrieb: > Elektronik, die ich nicht selbst bauen möchte. Also die es schon gibt, > die ich woanders einkaufe und weiterverkaufe, bin ich ja nicht der > Hersteller und in den Verkehr bringe ichs auch nicht, da es von mir ja > auch gekauft wurde. > > Sehe ich das richtig, dass die ganze Einhaltung von Richtlinien wie CE > und EAR dann dem "Großhändler" zur Aufgabe fällt und ich nur mit Waren > handele? Die Handelskette ist dafür uninteressant. Letztendlich (und im Sinne des ElektroG) bist Du der Inverkehrbringer, denn DU verkaufst an den Endkunden. Wenn Dein Großhändler bereits registriert ist, eine WEEE-Nummer hat und auf die Geräte gedruckt hat, dann kannst Du diese auch ohne eigene Registrierung verkaufen. Aber irgendeiner in der Kette muss für die Entsorgung geradestehen - zu 99% ist das der letzte Händler in der Kette, also Du. das Gleiche gilt für CE: wenn Dein großhändler schon "CE" draufgepappt hat und die Konformität nachweist, dann musst Du nichts mehr machen. Im Streitfall kann es natürlich sein, dass er die Finger hebt und rauskommt, dass sein CE nie geprüft und nur aufgedruckt wurde. Du bist Inverkehrbringer, also erster Haftender, falls es Ärger gibt. Aber bzgl. CE: Kennst Du auch nur einen einzigen Fall, bei dem irgendjemand wirklich haften musste, weil die CE-Konformität nicht gewährleistet war? Eben.
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Bearbeitet durch Moderator
Der jenige , der ein Produkt in die EU importiert, ist zunächst mal für die Formalien wie CE Zeichen , ROHS Altgeräterücknahme usw verantwortlich. Du solltest also tunlichst darauf achten, wenn du Produkte von einen Importeur kaufst, das das CE Zeichen drauf ist, und auch seinen Nachweis, das er das CE Zeichen zurecht draufgeklebt hat verlangen. Ansonsten bist du nämlich wieder dafür verantwortlich. Ralph Berres
Danke! Es geht da gar nicht mehr um den Import in die EU. Vielmehr meinte ich das in der Richtung, dass ich z.B einen Microcontroller (beispielsweise PicAxe 08M2) bei einem deutschen Shop kaufe, meinen Programmcode aufspiele und dann verkaufe. Der Artikel ist ja schon in der EU und theoretisch schon von einem anderen Laden verkauft. Das war mein Gedankengang.
Das geht, weil es kein fertiges Produkt ist, sondern nur ein Bauteil, Baugruppe. Ralph Berres
> Aber bzgl. CE: Kennst Du auch nur einen einzigen Fall, bei dem > irgendjemand wirklich haften musste, weil die CE-Konformität nicht > gewährleistet war? Es gibt zumidnest genügend, die ihre Produkte vom Markt zurückziehen mussten, und die Händler, bei denen die noch auf Lager lagen, werden Rückerstattungen geltend gemacht haben. > Der Artikel ist ja schon in der EU und theoretisch schon von einem > anderen Laden verkauft. Du warst in dem, Fall der, der aus dem Bauteil bzw. der OEM Baugruppe ein Gerät gemacht hat, was damit CE benötigt. Die Platine alleine kann ja EMV etc. auch nie ohne Gehäuse einhalten.
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