Forum: Offtopic Lassen sich Fingerabdrücke fälschen?


von Markus (Gast)


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Hallo,

ich habe gerade Anleitungen im Internet gesehen, nach denen man 
Fingerabdrücke mit Hilfe eines Laserdruckers, einer Fotoapperat und 
einer Plastikfolie fälschen kann.

Funktioniert das? Bedeutet das nicht, dass Fingerabdrücke als 
Beweismittel nicht aussagekräftig sind? Schließlich kann der Angeklagte 
einfach sagen 'Jemand hat meinen Fingerabdruck gefälscht'.

: Verschoben durch User
von Di P. (drpepper) Benutzerseite


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Nein, diese Anleitungen sind natürlich alle Fake. Man hat sich 
abgesprochen, um dich in die Irre zu führen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Was Du gesehen hast, ist das Austricksen von Fingerabdrucklesegeräten, 
wie sie z.B. im iPhone 5S verbaut sind oder biometrischen 
Zugangskontrollsystemen. Das geht tatsächlich mit so wenig Aufwand.

Forensische Fingerabdrücke (also welche, die Du auf Gegenständen 
hinterlässt, und die von entsprechend ausgebildeten Technikern dort 
abgenommen weren) sind hingegen nicht mit vertretbarem Aufwand 
fälschbar, d.h., wenn die Kriminalpolizei vor Deiner Tür steht, weil Du 
auf dem Trinkglas Deines mit irgendeinem Gift umgebrachten Nachbarn 
einen Fingerabdruck hinterlassen hast, hast Du ein richtig ernstes 
Problem.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:

> Forensische Fingerabdrücke (also welche, die Du auf Gegenständen
> hinterlässt, und die von entsprechend ausgebildeten Technikern dort
> abgenommen weren) sind hingegen nicht mit vertretbarem Aufwand
> fälschbar,

große Worte! Ich widerspreche und trete sofort den Versuch des 
Gegenbeweises an! Mal sehen, ob ich noch im Laufe des Tage Ergebnisse 
liefern kann!

Davon ab: Dass Fingerabdrücke, selbst originale, eindeutig einer Person 
zuzuordnen sind ist eine Behauptung an die man sich gewöhnt hat, 
entbehrt aber wie so vieles jeder sachlichen Grundlage. Es gibt imho 
aktuell keinerlei wissenschaftlich fundierte Einschätzung dazu, wie 
eindeutig ein eindeutiger Fingerabdruck eigentlich ist.

Als Beleg für berechtigte Zweifel führe ich den Fall Brandon Mayfield 
an:
http://en.wikipedia.org/wiki/Brandon_Mayfield

vlg

Timm

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Timm Reinisch schrieb:
> große Worte! Ich widerspreche und trete sofort den Versuch des
> Gegenbeweises an! Mal sehen, ob ich noch im Laufe des Tage Ergebnisse
> liefern kann!

Mach bloß kein sch...! ;-) Du bist sofort dran, wir habens gelesen.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Karl-Heinz M. schrieb:
> Timm Reinisch schrieb:
>> große Worte! Ich widerspreche und trete sofort den Versuch des
>> Gegenbeweises an! Mal sehen, ob ich noch im Laufe des Tage Ergebnisse
>> liefern kann!
>
> Mach bloß kein sch...! ;-) Du bist sofort dran, wir habens gelesen.

ach Mist. Ich hab das ja geschrieben! Ich dachte, ich hätte das nur 
gedacht!

Naja, dann lass ich mal den Teil mit dem Nachbarn weg. Mist.

vlg

 Timm

P.S. Sorry Nachbar!

von Dave B. (gaston)


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Oder einfach immer mit Ananas arbeiten, die haben wohl ein Enzym das mit 
der Zeit dann die Fingerabdrücke zersetzt.

Oder einen Koala nehmen, deren Fingerabdrücke lassen sich von 
menschlichen nicht unterscheiden.

von A. B. (funky)


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Es wird davon ausgegangen, das selbst eineiige Zwillinge 
unterschiedliche Fingerabdrücke haben. Das konnte zwar noch niemand 
bewesen, aber widerlegen konnte es erst recht niemand.
So lange darf man also schon davon ausgehen das Fingerabdrücke eindeutig 
sind.

In Madrid wurden viele handwerkliche Fehler gemacht und es ist 
keineswegs so, dass dort x-identische Fingerabdrücke gefunden wurden.

Ob ein Fingerabdruck jedoch nicht so platzierbar ist, das es forensisch 
nicht nachweisbar ist...hmm ich weiss es nicht. Bei sowas scheint dann 
ja aber auch gute Polizeiarbeit ins Spiel zu kommen(siehe NSU 
Wattestäbchen, wo jahrelang einem Phantom nachgejagt wurde, weil man 
sich viel zu früh auf etwas versteift hat)

von J.-u. G. (juwe)


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A. B. schrieb:
> Es wird davon ausgegangen, das selbst eineiige Zwillinge
> unterschiedliche Fingerabdrücke haben. Das konnte zwar noch niemand
> bewesen, aber widerlegen konnte es erst recht niemand.

Echt? Eine derartige Untersuchung wäre doch ziemlich simpel.

von Lutz H. (luhe)


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In Krimis
 nimmt man doch den richtigen Fingerabdruck und schneidet dafür den 
Finger ab.

Meine einzige Erfahrung war in einer Videothek, das Lesegerät  hat nach 
5 Jahren, als ich das nächste mal einen Film ausleihen wollte, meinen 
Finger nicht mehr erkannt. Ich glaube mit einem gefälschten 
Fingerabdruck wäre es gegangen.

von (prx) A. K. (prx)


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J.-u. G. schrieb:
> Echt? Eine derartige Untersuchung wäre doch ziemlich simpel.

Gibts natürlich auch. Ergebnis: Ähnlich aber unterscheidbar.

Hintergrund: http://www.nytimes.com/2009/10/06/science/06qna.html?_r=0

: Bearbeitet durch User
von Purzel H. (hacky)


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Kleines Detail am Rande. Die Fingerabdruckleser duerfen nur mit 
einfachen Abdruecken arbeiten. Dei Polizei arbeitet mit Abgerollten.

In der Tat, die Eindeutigkeit der Fingerabdruecke sind eine Hypothese. 
Und bis zum Gegenbeweis gueltig.

: Bearbeitet durch User
von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Ein Fingerabdruck ist die Aufbringung von Hautfett (ohne DNA!) oder 
Fremdsubstanzen (z.B. Schmieröl, Farbe, Staub ...) in einer 
charakteristischen Form (Papillen) auf einen Untergrund.

Man könnte also - sofern vorhanden - die Fingerabdrücke einer fremden 
Person z.B. mit fotomechanischen Mitteln (Foto-Polymer?) auf einen 
Stempel oder gar Handschuh platzieren. Man fährt sich damit einmal übers 
Gesicht und berührt dann einen Gegenstand - schon ist die falsche Spur 
gelegt und der Betroffene hat echte Probleme ...

: Bearbeitet durch User
von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Siebzehn mal Fuenfzehn schrieb:
> Kleines Detail am Rande. Die Fingerabdruckleser duerfen nur mit
> einfachen Abdruecken arbeiten. Dei Polizei arbeitet mit Abgerollten.
>
> In der Tat, die Eindeutigkeit der Fingerabdruecke sind eine Hypothese.
> Und bis zum Gegenbeweis gueltig.

Eigentlich lautet der Rechtsgrundsatz in Strafverfahren leicht anders!

vlg
Timm

von (prx) A. K. (prx)


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Timm Reinisch schrieb:
> Eigentlich lautet der Rechtsgrundsatz in Strafverfahren leicht anders!

Nicht wirklich. Die Eindeutigkeit von Fingerabdrücken ist auch bei 
Nichtzwillingen nicht formal bewiesen, sondern basiert nur auf einem 
noch nicht erfolgten Gegenbeweis. Auch wenn man sich das 
rechtsphilosophisch gerne anders zusammen reimt: Wahrscheinlichkeiten 
spielen sehr wohl eine zentrale Rolle vor Gericht. Mathematiker und 
Juristen verwenden nicht die gleiche Definition des Begriffs "Beweis".

"Beweisen heißt, dem beurteilenden Gericht einen Sachverhalt durch 
jedermann überzeugende und beliebig oft reproduzierbare Fakten so 
darzustellen, dass ein vernünftiger Zweifel an dem von den 
Strafverfolgungsorganen bei vorläufiger Tatbewertung angenommen 
Tatgeschehen nicht möglich ist." [Hervorhebung von mir - A.K.].
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Rechtswesen)

: Bearbeitet durch User
von A. B. (funky)


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J.-u. G. schrieb:
> Echt? Eine derartige Untersuchung wäre doch ziemlich simpel.

Weil das bei 1000 Leuten in einer Studie so ist, ist das aber noch lange 
kein Beweis(wenn auch ein Indiz)

von (prx) A. K. (prx)


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A. B. schrieb:
> Weil das bei 1000 Leuten in einer Studie so ist, ist das aber noch lange
> kein Beweis(wenn auch ein Indiz)

Auch hier wird Juristerei mit Mathematik verwechselt.

von J.-u. G. (juwe)


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A. B. schrieb:
> Weil das bei 1000 Leuten in einer Studie so ist, ist das aber noch lange
> kein Beweis(wenn auch ein Indiz)

Naja, welcher Sachverhalt (außerhalb der Mathematik) lässt sich denn 
dann überhaupt "beweisen"?

von (prx) A. K. (prx)


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J.-u. G. schrieb:
> Naja, welcher Sachverhalt (außerhalb der Mathematik) lässt sich denn
> dann überhaupt "beweisen"?

Der Versuch, ausserhalb der Anwendbarkeit mathematischer Methoden einen 
mathematischen Beweis zu erbringen, ist naturgemäss problematisch. Wenn 
man hingegen eine dem Sachverhalt angepasste Definition des 
Beweisbegriffs verwendet, dann wird es einfacher.

von Jeffrey L. (the_dude)


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A. K. schrieb:
>... ein vernünftiger Zweifel...

Und genau das ist doch das Problem!
ich meine mal gelesen zu haben, dass 15 identische (Koordinaten-)Punkte 
ausreichen, um einen Fingerabdruck kriminaltechnisch jemanden 
zuzuordnen.

es gibt derzeit etwas mehr als 7 Mrd Menschen auf der Welt. Als 
Berechnungsgrundlage akzeptiere ich die falsche Annahme, dass jeder 
Mensch (immer noch) 10 Finger hat - das wären über 70 Mrd Fingerabdrücke
(70000000000).

Bei einer "durchschnittlichen" Fingerabdruckgröße von 2x1 cm benötigt 
eine Verbrecherdatenbank 15 identische PUNKTE aus rund 70 Mrd. 
Möglichkeiten...

Dass man nicht öffter Fehltreffer hat kommt meines Erachtens nur daher, 
dass die Polizei eben nicht alle 70 Mrd. Fingerabdrücke zum Vergleich 
hat.

Zu behauten, die Anordnung 15 beliebiger Punkte auf 2qcm Fläche sind 
"einzigartig" ist ähnlich der Annahme, dass wir alleine im (unendlichen) 
Universum sind.

von J.-u. G. (juwe)


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A. K. schrieb:
> Wenn
> man hingegen eine dem Sachverhalt angepasste Definition des
> Beweisbegriffs verwendet, dann wird es einfacher.

Aber vor der Verwendung dieses Beweisbegriffs, sollte dessen 
Angepasstheit an den jeweiligen Sachverhalt unter Beweis gestellt 
werden. :)

von Uhu U. (uhu)


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Timm Reinisch schrieb:
> Davon ab: Dass Fingerabdrücke, selbst originale, eindeutig einer Person
> zuzuordnen sind ist eine Behauptung an die man sich gewöhnt hat,
> entbehrt aber wie so vieles jeder sachlichen Grundlage. Es gibt imho
> aktuell keinerlei wissenschaftlich fundierte Einschätzung dazu, wie
> eindeutig ein eindeutiger Fingerabdruck eigentlich ist.
>
> Als Beleg für berechtigte Zweifel führe ich den Fall Brandon Mayfield
> an:
> http://en.wikipedia.org/wiki/Brandon_Mayfield

Bei Wikipedia list sich das etwas anders:
1
As was discovered during the court case, even the FBI's own records show
2
that this fingerprint, despite the sworn testimony of FBI and DOJ agents,
3
was in all reality not an exact match but only one of 20 "similar" prints
4
to the ones retrieved from Madrid.

Die Dämlichkeit von einer Versammlung hysterischer Bullen ist noch kein 
Gegenbeweit...

von Uhu U. (uhu)


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A. B. schrieb:
> Ob ein Fingerabdruck jedoch nicht so platzierbar ist, das es forensisch
> nicht nachweisbar ist...hmm ich weiss es nicht.

Bei der Nachlässigkeit und Arroganz dieser "Sicherheitsbeauftragten" muß 
man leider mit allem rechnen...

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Timm Reinisch schrieb:

>
> Die Dämlichkeit von einer Versammlung hysterischer Bullen ist noch kein
> Gegenbeweit...

touche!

Aber ich gebe zu Bedenken, euer Ehren, dass im Vergleich zu Maßen,
wie wir sie gewohnt sind, Fingerabdrücke immer durch eine Versammlung
hysterischer Staatsbediensteter bewertet werden!

Ergoogel dir mal einen echten forensischen Fingerabdruck! Dann siehst 
du,
was ich meine!

Selbst bei absichtlich geplanten und gezielt vorbereiteten 
Demonstrationen ist
es nicht immer einfach einen hübschen Fingerabdruck zu erhalten!

vlg
 Timm

von Uhu U. (uhu)


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Timm Reinisch schrieb:
> Siebzehn mal Fuenfzehn schrieb:
>> In der Tat, die Eindeutigkeit der Fingerabdruecke sind eine Hypothese.
>> Und bis zum Gegenbeweis gueltig.
>
> Eigentlich lautet der Rechtsgrundsatz in Strafverfahren leicht anders!

Das ist ein Irrtum. Fingerabdrücke sind keine Beweise, sondern lediglich 
Indizien und das Gericht hat sämtliche Indizien und Beweise in einem 
Kriminalfall zu bewerten.


Im Prinzip verhält es sich mit den Fingerabdrücken wie mit den 
Secutity-Hashes: zufällige Kollisionen sind nicht sehr wahrscheinlich, 
aber aber auch nicht ausgeschlossen.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Jeffrey Lebowski schrieb:
> Dass man nicht öffter Fehltreffer hat kommt meines Erachtens nur daher,
> dass die Polizei eben nicht alle 70 Mrd. Fingerabdrücke zum Vergleich
> hat.

Man sollte man diese Fehlerwahrscheinlichkeit auch in Relation zur 
Fehlerwahrscheinlichkeit der Beweissicherung, des polizeilichen Umgangs 
damit, des Gerichtsverfahrens etc. setzen. Ob die 
Fehlerwahrscheinlichkeit von Fingerabdrücken nun 10^6 oder 10^8 beträgt 
(willkürliche Zahlen) ist demgegenüber kaum relevant.

Wer von Gerichtsverfahren mathematische Präzision erwartet, und darauf 
"in dubio pro reo" anwendet, der kann die Leute auch gleich wieder 
freilassen. Das hat das gleiche Ergebnis, ist aber billiger.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Timm Reinisch schrieb:
>> Siebzehn mal Fuenfzehn schrieb:
>>> In der Tat, die Eindeutigkeit der Fingerabdruecke sind eine Hypothese.
>>> Und bis zum Gegenbeweis gueltig.
>>
>> Eigentlich lautet der Rechtsgrundsatz in Strafverfahren leicht anders!
>
> Das ist ein Irrtum. Fingerabdrücke sind keine Beweise, sondern lediglich
> Indizien und das Gericht hat sämtliche Indizien und Beweise in einem
> Kriminalfall zu bewerten.

wenn du mir jetzt noch erläutern magst, wie eine korrekte Würdigung
des Fingerabdruck-Indizes stattfindet, ohne, dass irgendjemand auch nur
eine Vermutung hätte, wie wahrscheinlich ein Irrtum ist ...

vlg
 Timm

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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A. K. schrieb:
> Jeffrey Lebowski schrieb:
>> Dass man nicht öffter Fehltreffer hat kommt meines Erachtens nur daher,
>> dass die Polizei eben nicht alle 70 Mrd. Fingerabdrücke zum Vergleich
>> hat.
>
> Man sollte man diese Fehlerwahrscheinlichkeit auch in Relation zur
> Fehlerwahrscheinlichkeit der Beweissicherung, des polizeilichen Umgangs
> damit, des Gerichtsverfahrens etc. setzen. Ob die
> Fehlerwahrscheinlichkeit von Fingerabdrücken nun 10^6 oder 10^8 beträgt
> (willkürliche Zahlen) ist demgegenüber kaum relevant.

und wenn sie 10^4 beträgt?

vlg

 Timm

von (prx) A. K. (prx)


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Timm Reinisch schrieb:
> und wenn sie 10^4 beträgt?

Dann wird von Menschen - je nach System Richter oder Geschworene - 
entschieden, welche Rolle das in dem Prozess spielt. Wenn du ein 
riesiges Fussballstation mit Verdächtigen füllen kannst, dann kommt 
möglicherweise ein anderes Ergebnis heraus, als wenn überhaupt nur 
wenige Leute in Betracht kommen. Das eben wird mit den Begriff des 
vernüftigen Zweifels ausgedrückt.

von A. B. (funky)


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Es mag ja sein, das sich bei 7 Mrd. Menschen zwei Fingerabdrücke ähneln, 
oder auch genau die Minutien die bei einem Fingerabdruck gespeichert 
werden, übereinstimmen. Aber trotz allem gibt es ja eben noch 
polizeiliche Ermittlungsarbeit. Und das nun diejenigen Fingerabdrücke 
der infrage kommenden Personen übereinstimmen sollte schon deutlich 
unwahrscheinlicher sein.

von Uhu U. (uhu)


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Jeffrey Lebowski schrieb:
> Zu behauten, die Anordnung 15 beliebiger Punkte auf 2qcm Fläche sind
> "einzigartig" ist ähnlich der Annahme, dass wir alleine im (unendlichen)
> Universum sind.

Zumindest bei DNA-Fingerprints pflegen die Forensiker eine 
Irrtumswahrscheinlichkeit anzugeben. Das ist im Fall von DNA noch 
relativ einfach, aber ich vermute, daß man aus den geometrischen 
Verhältnissen auf einer menschlichen Fingerkuppe durchaus auch eine 
Wahrscheinlichkeit dafür berechnen kann, daß die Abdrücke zweier 
Personen - mit der üblichen Auflösung bei der Abdruckaufnahme und der 
Konsistenz der Haut - identisch sind.

Wobei "identisch" auch nur heißt, daß aus den Papillenmustern dieselbe 
Signatur abgeleitet wird.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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A. K. schrieb:
> Timm Reinisch schrieb:
>> und wenn sie 10^4 beträgt?
>
> Dann wird von Menschen - je nach System Richter oder Geschworene -
> entschieden, welche Rolle das in dem Prozess spielt.

ja und wie machen die das, wenn sie die Fehlerwahrscheinlichkeit gar 
nicht kennen?
Genau wie niemand sonst sie kennt? Ich weiß, Juristen können das, sui 
generis. Aber
Forensik erhebt immerhin noch den Anspruch von Wissenschaftlichkeit...

vlg
 Timm

P.S. Zumindest in den letzten Jahren. Neuerdings wird zum Beispiel nicht
mehr geschrieben, dass es sich bei einer Spur um Blut handelte, sondern,
dass der Test XY auf Blut positiv war.

Nur bei Fingerabdrücken herrscht noch immer tiefste Finsternis.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Die Fehlerwahrscheinlichkeit bei Umgang und Vergleich von 
Fingerabdrücken und DNA dürfte weit oberhalb einer rein numerischen 
Fehlerwahrscheinlichkeit des Verfahrens liegen.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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A. K. schrieb:
> Die Fehlerwahrscheinlichkeit bei Umgang und Vergleich von
> Fingerabdrücken und DNA dürfte weit oberhalb einer rein numerischen
> Fehlerwahrscheinlichkeit des Verfahrens liegen.

cool. Lieferst du auch noch eine Begründung? (Für die Fingerabdrücke, 
DNA ist klar)

von J.-u. G. (juwe)


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Timm Reinisch schrieb:
> ja und wie machen die das, wenn sie die Fehlerwahrscheinlichkeit gar
> nicht kennen?
> Genau wie niemand sonst sie kennt?

Warum muss man die genau kennen? Es genügt doch, unplausible Annahmen 
erkennen zu können. Z.B. die von Dir genannten 10e4. Sollte die 
Kollisionswahrscheinlichkeit tatsächlich in dieser Größenordnung liegen, 
sollte sich das doch aus den existierenden Fingerabdruckdatenbanken 
ableiten lassen.

von (prx) A. K. (prx)


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Timm Reinisch schrieb:
> Forensik erhebt immerhin noch den Anspruch von Wissenschaftlichkeit...

Sind dir Zeugenaussagen lieber? Mir nicht.

Menschen urteilen über Menschen. Das war nicht perfekt und wird es nie 
sein. Jedes einzelne Detail von Gerichtsverfahren ist zwangsläufig 
fehlerbehaftet und die meisten Fehler sind nicht quantifizierbar. Ich 
habe nichts dagegen, in sinnvollem Rahmen jedes Detail zu hinterfragen - 
das soll so sein. Aber ich wehre mich dagegen, mathematische Exaktheit 
zu fordern, wo irgendwelche Zahlen oft reines Blendwerk sind.

> P.S. Zumindest in den letzten Jahren. Neuerdings wird zum Beispiel nicht
> mehr geschrieben, dass es sich bei einer Spur um Blut handelte, sondern,
> dass der Test XY auf Blut positiv war.

Wo wird das geschrieben? Hast du Zugang zu den entsprechenden 
Protokollen, oder beziehst du dich auf Zeitungsmeldungen?

von Axel S. (a-za-z0-9)


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J.-u. G. schrieb:
> A. B. schrieb:
>> Es wird davon ausgegangen, das selbst eineiige Zwillinge
>> unterschiedliche Fingerabdrücke haben. Das konnte zwar noch niemand
>> bewesen, aber widerlegen konnte es erst recht niemand.
>
> Echt? Eine derartige Untersuchung wäre doch ziemlich simpel.

Die Untersuchung eines Einzelfalls wäre trotzdem kein Beweis.

Die Aussage die es zu beweisen gilt ist:

Es gibt keine zwei Personen, deren Fingerabdrücke [1] nach den geltenden 
forensischen Standards als identisch bewertet [2] würden.

[1] da Fingerabdrücke von Tatorten selten vollständig sind (im Gegensatz 
zu Abdrücken von allen 10 Fingern wie sie die Polizei abnimmt) würde 
eine verschärfte Anforderung eher lauten "der Abdruck eines beliebigen 
Fingers von Person A vs. der Abdruck eines beliebigen Fingers von Person 
B"

[2] diese Standards ändern sich leider. Und es ist auch fraglich, 
wieviel Beweiskraft ein Gericht einem möglicherweise unvollständigen und 
verwischten Abdruck zugesteht.


Auf jeden Fall ist es mit den bekannten Mitteln zum Kopieren eines 
Fingerabdrucks problemlos möglich, falsche Spuren an einem Tatort zu 
hinterlassen. Wenn man den Aufwand treiben will, kann ich mir auch 
problemlos Gummihandschuhe mit außen aufgebrachten falschen 
Fingerabdrücken vorstellen. Ich würde auch davon ausgehen, daß 
Mordkommandos aus dem Geheimdienstmilieu so etwas verwenden.


XL

von Uhu U. (uhu)


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A. K. schrieb:
> Timm Reinisch schrieb:
>> Forensik erhebt immerhin noch den Anspruch von Wissenschaftlichkeit...
>
> Sind dir Zeugenaussagen lieber? Mir nicht.

Beides hat seine Berechtigung.

von (prx) A. K. (prx)


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Timm Reinisch schrieb:
> cool. Lieferst du auch noch eine Begründung? (Für die Fingerabdrücke,
> DNA ist klar)

Eigentlich ist es relativ einfach. Abdrücke sind oft nicht optimal und 
werden subjektiv von Menschen beurteilt. Mit persönlich reicht mir 
eigentlich schon als Begründung.

http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/spur-unter-verdacht-1.5829425

"Four suspect cards with prints of all ten fingers were provided 
together with seven latents. Of 156 people taking the test, only 68 
(44%) correctly classified all seven latents."
http://en.wikipedia.org/wiki/Fingerprint

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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A. K. schrieb:
> Sind dir Zeugenaussagen lieber? Mir nicht.
>
> Menschen urteilen über Menschen. Das war nicht perfekt und wird es nie
> sein. Jedes einzelne Detail von Gerichtsverfahren ist zwangsläufig
> fehlerbehaftet und die meisten Fehler sind nicht quantifizierbar.

Die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen kann durch 
Psychologen als Gutachter bei Bedarf näher festgestellt werden. Trotzdem 
sind auch mir Zeugenaussagen ob mit oder ohne gutachterlicher Prüfung 
nicht lieber als ein eindeutiger Beweis.

von J.-u. G. (juwe)


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Axel Schwenke schrieb:
> Die Untersuchung eines Einzelfalls wäre trotzdem kein Beweis.
Über die Anwendbarkeit des mathematischen Beweisbegriffs auf den 
hiesigen Kontext wurde ja schon diskutiert.

> Die Aussage die es zu beweisen gilt ist:
>
> Es gibt keine zwei Personen, deren Fingerabdrücke [1] nach den geltenden
> forensischen Standards als identisch bewertet [2] würden.
Ja, das lässt sich mathematisch in der Tat nicht beweisen. Und nun? Man 
muss sich wohl an Statistik und Wahrscheinlichkeit halten. Und da gibt 
es Studien, die auch eineiige Zwillinge betreffen.

von Timm R. (Firma: privatfrickler.de) (treinisch)


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A. K. schrieb:

> "Four suspect cards with prints of all ten fingers were provided
> together with seven latents. Of 156 people taking the test, only 68
> (44%) correctly classified all seven latents."
> http://en.wikipedia.org/wiki/Fingerprint

und daraus leitest du eine Sicherheit von 10^6 ab?

Ok. Vielleicht noch zwei drei erläuternde Worte?

von (prx) A. K. (prx)


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Uhu Uhuhu schrieb:
>> Sind dir Zeugenaussagen lieber? Mir nicht.
>
> Beides hat seine Berechtigung.

Unbestritten. Allerdings sind sie notorisch unzuverlässig, 
beispielsweise bei der Schilderung der Reihenfolge von Ereignissen. Das 
Gehirn ist seit Jahrmillionen darauf trainiert, Ursachen und Wirkungen 
in Beziehung zu setzen, und das führt nicht selten zu Verdrehungen.

Ich wehre mich hier im Thread ja auch nur dagegen, dass Leute den 
mathematischen Beweisbegriff unbedingt in einen Themenbereich 
einbringen, der sich dafür nicht eignet.

von (prx) A. K. (prx)


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Timm Reinisch schrieb:
> und daraus leitest du eine Sicherheit von 10^6 ab?

Wo bitteschön habe ich das getan? Ich hatte diese Zahl ausdrücklich als 
willkürlich angeführt. Zudem besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen 
der numerischen Wahrscheinlichkeit, die sich aus den Anzahl der Merkmale 
ergibt, und dem realen Umgang mit Abdrücken. Und genau diesen 
Unterschied illustriert das Zitat.

von Dave B. (gaston)


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Wer sich schon die Mühe macht den Fingerabdruck von jemanden zu 
organisieren und zu kopieren, den hindert auch kaum was daran noch ein 
paar DNA-Spuren (Blut, Spucke, Hautschuppen) zu verteilen.
Und diese biometrischen Merkmale verteilt man dann ja auch unbedacht und 
unkontrolliert.

Andere Indizien wie die allbekannten Schmauchspuren/GSR(gun shot 
residue) sind ja eigentlich auch so allgemein, das man ja nicht mal 
selber schießen muss, sondern nur im selben Raum sein muss um positiv 
getestet werden zu können.

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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A. K. schrieb:
> Unbestritten. Allerdings sind sie notorisch unzuverlässig,
> beispielsweise bei der Schilderung der Reihenfolge von Ereignissen. Das
> Gehirn ist seit Jahrmillionen darauf trainiert, Ursachen und Wirkungen
> in Beziehung zu setzen, und das führt nicht selten zu Verdrehungen.

Dafür gibts dann die Rechtspsychologie. Diese Probleme sind den 
Kriminologen auch nicht fremd. Aber auch das sind alles nur Menschen, 
die irren können trotz guter Ausbildung und Erfahrung.

von Uhu U. (uhu)


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Dave B. schrieb:
> Andere Indizien wie die allbekannten Schmauchspuren/GSR(gun shot
> residue) sind ja eigentlich auch so allgemein, das man ja nicht mal
> selber schießen muss, sondern nur im selben Raum sein muss um positiv
> getestet werden zu können.

Dazu kommt bei so gut wie allen Spuren, daß sie keine Zeitinformation 
enthalten. Daß dein Fingerabdruck auf dem Plastiksack prangt, in dem die 
Bombe verborgen war, heißt noch lange nicht, daß du sie hineingepackt 
hast.

von (prx) A. K. (prx)


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Karl-Heinz M. schrieb:
> Die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen kann durch
> Psychologen als Gutachter bei Bedarf näher festgestellt werden.

Es geht mir dabei weniger um bewusste Fehler, d.h. vorsätzliche 
Falschaussagen, als vielmehr um fehlerbehaftete Erinnerungen bzw. deren 
Wiedergabe. Die Vorstellung, dass Menschen bei bestem Willen zuverlässig 
in der Lage sind, einen Ablauf von Ereignissen exakt wiederzugeben, 
halte ich für falsch. Da werden Psychologen im Einzelfalls auch nicht 
weiterhelfen.

Beispiel: Es knallt und jemand fällt um, zeitlich dicht beieinander. Da 
diese Ereignisse in Bezug gebracht werden können, besteht eine grosse 
Wahrscheinlichkeit, dass Zeugenaussagen allein deshalb erst den Knall 
und dann den Fall berichten werden. Unabhängig vom exakten Ablauf. Das 
Gehirn wurde in Jahrmillionen darauf trainiert, Ursache und Wirkung in 
Beziehung zu setzen. Also tut es das auch dort, wo man es nicht will 
(und erzeugt nebenbei willkürliche auch nicht existierende Ursachen, 
worauf Geister und Religionen basieren).

Karl-Heinz M. schrieb:
> Dafür gibts dann die Rechtspsychologie. Diese Probleme sind den
> Kriminologen auch nicht fremd.

Natürlich (hoffe ich mal ;-).

: Bearbeitet durch User
von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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was ist dann noch als absoluter Beweis anzusehen? Werden hierdurch nicht 
manche (Fehl-)Urteile verständlicher und nachvollziehbarer?

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Karl-Heinz M. schrieb:
> was ist dann noch als absoluter Beweis anzusehen?

Es gibt keinen. Das war nur wieder der Versuch, einen mathematischen 
Begriff einzuführen. ;-)

> Werden hierdurch nicht
> manche (Fehl-)Urteile verständlicher und nachvollziehbarer?

Ja.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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A. K. schrieb:
> Es geht mir dabei weniger um bewusste Fehler, d.h. vorsätzliche
> Falschaussagen, als vielmehr um fehlerbehaftete Erinnerungen bzw. deren
> Wiedergabe.

Hier ist ein recht interessanter Artikel zu diesem Thema: 
http://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article122012087/Auch-das-beste-Gedaechtnis-ist-sehr-fehleranfaellig.html

von J.-u. G. (juwe)


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Karl-Heinz M. schrieb:
> was ist dann noch als absoluter Beweis anzusehen?
Wieso "noch"? Es gibt in diesem Kontext keine "absoluten Beweise".

> Werden hierdurch nicht
> manche (Fehl-)Urteile verständlicher und nachvollziehbarer?
Es gibt sehr viele Ursachen für Fehlurteile. Unter anderem auch die 
falsche Würdigung der Bedeutung von Beweismitteln.

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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J.-u. G. schrieb:
> Wieso "noch"?

wenn Beweise und Aussagen falsch eingestuft werden (können), was bleibt 
dann noch, um die Schuld oder Unschuld festzustellen?

: Bearbeitet durch User
von Dave B. (gaston)


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Absoluten Beweis gibts ja nicht.
Zeugen vergessen/irren und Spuren können zufällig oder gelegt sein.
Richter und Geschworene können sich auch unpassend anstellen/verhalten.


Eigentlich kann als absoluter Beweis/Zeuge nur die jeweilige omnipotente 
Sagengestalt oder Abgesandter erscheinen und sagen "Ich bin allwissend 
und das ist geschehen. Presto!"
Oder 'ne Beobachtungszeitmaschine.

von J.-u. G. (juwe)


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Karl-Heinz M. schrieb:
> wenn Beweise und Aussagen falsch eingestuft werden (können), was bleibt
> dann noch, um die Schuld oder Unschuld festzustellen?

Schuld und Unschuld sind ja ziemlich abgehobene Begriffe. Bei der 
Würdigung von Beweismitteln geht es ja zumeist um Aufklärung eines 
Sachverhalts. Und da ist der Sachverstand der beteiligten Personen 
gefragt. Du hast recht, es besteht die Möglichkeit (und kommt auch vor), 
dass Beweise, aus allen möglichen Gründen, falsch beurteilt werden. Das 
liegt letztendlich in der Natur der Sache. Welche Alternative schwebt 
Dir vor?

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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J.-u. G. schrieb:
> Welche Alternative schwebt
> Dir vor?

es gibt keine.

von (prx) A. K. (prx)


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Karl-Heinz M. schrieb:
> wenn Beweise und Aussagen falsch eingestuft werden (können), was bleibt
> dann noch, um die Schuld oder Unschuld festzustellen?

Richter und/oder Geschworene, die sich ein Bild vom Sachverhalt machen, 
und zu einem Urteil kommen. Und damit falsch liegen können.

Es mag intuitiv seltsam klingen, aber Strafrecht ist unweigerlich auch 
ein Kompromiss zwischen dem Anspruch, stets nur "absolut sichere" 
Urteile zu sprechen, und dem Anspruch der Gesellschaft, Verbrecher zu 
betrafen bzw. zeitweilig verschwinden zu lassen.

Eine Justiz, die zu häufig aus als übertrieben wahrgenommener Vorsicht 
niemanden verurteilt, führt letztlich zur Lynchjustiz mit dem 
umgekehrten Ergebnis. Eine Justiz, die zu häufig als unschuldig 
Wahrgenommene verurteilt, wird als willkürlich angesehen und zwar 
gefürchtet, aber nicht respektiert.

Es gilt, einen vernünftigen Mittelweg zu finden. Weshalb es dabei auch 
recht verschiedene Systeme und Traditionen gibt. Fehler sind ein 
letztlich nicht vermeidbarer Teil aller solcher Systeme. Man sollte sie 
minimieren, aber man kann sie nicht vollständig ausschliessen.

: Bearbeitet durch User
von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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A. K. schrieb:
> Fehler sind ein
> letztlich nicht vermeidbarer Teil aller solcher Systeme. Man sollte sie
> minimieren, aber man kann sie nicht vollständig ausschliessen.

und nur hoffen, dass man selbst nie da rein gerät.

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