Hi, Wie sieht es rechtlich mit "hardwarehacking" aus? Nehmen wir an, ich mache ausführliches "Reverse Engineering" (und wieder fehlt mir ein deutsches Wort) an einem Epson-Drucker. Veröffentliche die ganze Schaltungen, was und wie gesteuert wird,entschlüssle die ganzen Epson-Protokole usw. Ist das Verboten?
In einigen Lizenzverträgen, welche zumindest Software beiliegt steht's in der Regel ausführlich beschrieben drin, dass die Software nicht dekompiliert/rückentwickelt ("reverse engineered") werden darf. Da du ja das Protokoll entschlüsseln willst, welches ja i.d.R. durch Firmware auf einem Controller realisiert wird, würde ich mal sagen, dass du damit die Lizenzvereinbarung verletzt. Wenn du's für dich behältst... wer weiss schon was in deinen vier Wänden passiert? Ralf
Einfach Deinen Firmensitz nach China verlegen! Da interessiert's keine Sau!
Böser Kommunist schrieb: > Ist das Verboten? In der BRD nicht, soweit ich weiss. Nur das Umgehen von Kopierschutzmechanismen ist verboten.
Keine Ahnung wie es bei uns in D aussieht, aber in Nordamerika macht "Chipworks" ja nur sowas... http://www.chipworks.org/
Ralf schrieb: > In einigen Lizenzverträgen, Hat er vermutlich nicht unterschrieben, ist also egal was da drinsteht.
Böser Kommunist schrieb: > Hi, > Wie sieht es rechtlich mit "hardwarehacking" aus? > Nehmen wir an, ich mache ausführliches "Reverse Engineering" (und > wieder fehlt mir ein deutsches Wort) an einem Epson-Drucker. > Veröffentliche die ganze Schaltungen, was und wie gesteuert > wird,entschlüssle die ganzen Epson-Protokole usw. > Ist das Verboten? Mit einem Wort: NEIN. > In einigen Lizenzverträgen, welche zumindest Software beiliegt steht's > in der Regel ausführlich beschrieben drin, dass die Software nicht > dekompiliert/rückentwickelt ("reverse engineered") werden darf. 1.) Die meisten Klauseln in Lizenzvereinbarungen mit Endkunden sind hier in D null und nichtig. 2.) Wann und wo sagt der TE dass er vorher einer Lizenzvereinbarung zustimmt? gruß cyblord
Ist es verboten, einen Kugelschreiber zu zerlegen, zu vermessen eine Zeichnung davon anzufertigen und diese zu veröffentlichen? Wohl kaum. Warum soll es dann bei einem Drucker anders sein? Die IT-Branche hat aber bestimmt nichts dagegen, daß das jeder glaubt. Ärger handelt man sich höchstens ein, wenn man es nachbaut und verkauft. Das gilt aber für alle Sachen. mfg.
Lutz M. schrieb: > In der BRD nicht, soweit ich weiss. Nur das Umgehen von > Kopierschutzmechanismen ist verboten. Nur das umgehen wirksamer Kopierschutzmechanismen ist verboten. Wobei natürlich "wirksam" nicht im Sinne von "technisch wirksam" zu verstehen ist, denn einen technisch wirksamen Kopierschutz gibt es nicht und kann es nicht geben. Es geht also um die wirklichkeitsferne juristische Definition des Begriffes der Wirksamkeit. Und danach genügt es prinzipiell fast, einfach nur einen Aufkleber mit dem Hinweis, daß ein Medium kopiergeschützt sei, auf dessen Verpackung zu bappen. Juristendenke halt... Allerdings ist auch das Umgehen eines "wirksamen" Kopierschutzes keine Straftat, sondern nur ein Vergehen. Es wird also nicht aktiv verfolgt, solange es nicht im gewerblichen Maßstab passiert. Sprich: was du zu Hause machst (und auch dort läßt), danach kräht normalerweise kein Hahn. Es sei denn, du machst dich anderweitig bei der Obrigkeit so unbeliebt, daß die dir eine Haussuchung verpasst. Das passiert in der hiesigen Bananenrepublik ja inzwischen schon aus nichtigsten Anlässen. Und die Ermittler freuen sich dann natürlich, wenn sie wenigstens irgendetwas finden, selbst wenn das mit der ursprünglichen Begründung für die Haussuchung rein garnichts zu schaffen hat...
Das Thema hatten wir schonmal zu Zeiten der ersten X-Box, Playstation und Co. Da gab es diese Mod-Chips, deren Verkauf völlig legal war. Microsoft klagte und argumentierte, dass die dem Kunden verbieten dürfen, die mitgelieferte Software in modifizierten Geräten zu nutzen. Aber in Europa klappte das nicht: Was der Europäer kauft, darf er umbauen wie es ihm Beliebt. Denn es gehört ihm.
Früher (jajaja) zu Zeiten des alten Dampfradios war innen auf der Papp-Rückwand der Gesamtschaltplan des Radios angeklebt. Inclusive Angaben über Spannungen an diversen testpunkten... So war das...damals. W.S.
Ist der Bezug der Axt legal gewesen und die Hardware Dein Eigentum, so kannst Du darauf, soviel Du willst, herum hacken;-) Notfalls Schutzbrille tragen.
W.S. schrieb: > Früher (jajaja) zu Zeiten des alten Dampfradios war innen auf der > Papp-Rückwand der Gesamtschaltplan des Radios angeklebt. Inclusive > Angaben über Spannungen an diversen testpunkten... > > So war das...damals. Ja, früher war der Hersteller auch noch anscheinend daran interessiert das die Teile qualität haben und auch reparierbar sind. Wieso also nicht einfach die hard und software anonym bei Github hochladen und genau beschreiben wie stark die Tinte absichtlich verschwendet wird oder wie der Seitenzähler funktioniert ? Ich sehe da kein ethisches Problem.
Darf ich Steuergeräte in meinem Automobil reverse-engineeren und veröffentlichen, an welcher Stelle im EEPROM des Instrumenteneinsatzes - der Kilometerstand steht und wie er codiert ist - die Prüfsumme dafür steht und wie sie berechnet wird ???
c-hater schrieb: > keine > Straftat, sondern nur ein Vergehen Ha, ha, was für ein Blödsinn. JEDES Vergehen ist eine Straftat !
> Kilometerstand
Das Auslesen ist ja nicht verboten, nur die Modifikation!
magic smoke schrieb: > nur die Modifikation! Es soll auch Leute gegeben haben, die Sachen berichtigt oder verbessert haben. Dabei denke ich ganz konkret an die Dampfmaschine....
Da hat doch kuerzlich ein Hardware Hersteller ein hackbares FPGA auf den Markt geworfen. Das ermoeglicht es dann eine Waschmaschine zu einem Getraenkeautomaten umzuprogrammieren.
Oliver schrieb: > Darf ich Steuergeräte in meinem Automobil reverse-engineeren und > veröffentlichen, an welcher Stelle im EEPROM des Instrumenteneinsatzes > > - der Kilometerstand steht und wie er codiert ist > - die Prüfsumme dafür steht und wie sie berechnet wird > > ??? Sollte der Kilometerstand und speziell - wie es angeblich oft demonstriert wird - das Kennwort um die Wegfahrsperre anlernen zu können wirklich unverschlüsselt und einfach auslesbar in einem EEPROM stehen, dann würde ich diese Frage eindeutig mit ja beantworten. Nicht zuletzt deshalb, um Sicherheitslücken auf zu decken. Wie heiß es so schön in der Kryptologie: "Die Sicherheit eines Systems darf nie auf der Geheimhaltung der Algorithmen beruhen, sondern aussschließlich auf der Geheimhaltung des Schlüssels". Wohl auch ein Grund, warum AES recht sicher ist.
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