Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Hardware hacken illegal?


von GS (chromosoma)


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Hi,
Wie sieht es  rechtlich mit "hardwarehacking" aus?
Nehmen  wir an, ich mache  ausführliches "Reverse Engineering" (und 
wieder fehlt mir ein deutsches Wort) an einem Epson-Drucker. 
Veröffentliche die  ganze Schaltungen, was und wie  gesteuert 
wird,entschlüssle die ganzen Epson-Protokole usw.
Ist  das Verboten?

von Ralf (Gast)


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In einigen Lizenzverträgen, welche zumindest Software beiliegt steht's 
in der Regel ausführlich beschrieben drin, dass die Software nicht 
dekompiliert/rückentwickelt ("reverse engineered") werden darf. Da du ja 
das Protokoll entschlüsseln willst, welches ja i.d.R. durch Firmware auf 
einem Controller realisiert wird, würde ich mal sagen, dass du damit die 
Lizenzvereinbarung verletzt. Wenn du's für dich behältst... wer weiss 
schon was in deinen vier Wänden passiert?

Ralf

von G4st (Gast)


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>wer weiss schon was in deinen vier Wänden passiert?

die NSA

von Magic S. (magic_smoke)


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Einfach Deinen Firmensitz nach China verlegen!
Da interessiert's keine Sau!

von Lutz M. (themroc)


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Böser Kommunist schrieb:

> Ist  das Verboten?

In der BRD nicht, soweit ich weiss. Nur das Umgehen von 
Kopierschutzmechanismen ist verboten.

von Thomas M. (thomaswm)


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Keine Ahnung wie es bei uns in D aussieht, aber in Nordamerika macht 
"Chipworks" ja nur sowas...

http://www.chipworks.org/

von Lutz M. (themroc)


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Ralf schrieb:
> In einigen Lizenzverträgen,

Hat er vermutlich nicht unterschrieben, ist also egal was da drinsteht.

von Cyblord -. (cyblord)


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Böser Kommunist schrieb:
> Hi,
> Wie sieht es  rechtlich mit "hardwarehacking" aus?
> Nehmen  wir an, ich mache  ausführliches "Reverse Engineering" (und
> wieder fehlt mir ein deutsches Wort) an einem Epson-Drucker.
> Veröffentliche die  ganze Schaltungen, was und wie  gesteuert
> wird,entschlüssle die ganzen Epson-Protokole usw.
> Ist  das Verboten?

Mit einem Wort: NEIN.

> In einigen Lizenzverträgen, welche zumindest Software beiliegt steht's
> in der Regel ausführlich beschrieben drin, dass die Software nicht
> dekompiliert/rückentwickelt ("reverse engineered") werden darf.

1.) Die meisten Klauseln in Lizenzvereinbarungen mit Endkunden sind hier 
in D null und nichtig.

2.) Wann und wo sagt der TE dass er vorher einer Lizenzvereinbarung 
zustimmt?

gruß cyblord

von Thomas E. (thomase)


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Ist es verboten, einen Kugelschreiber zu zerlegen, zu vermessen eine 
Zeichnung davon anzufertigen und diese zu veröffentlichen? Wohl kaum. 
Warum soll es dann bei einem Drucker anders sein? Die IT-Branche hat 
aber bestimmt nichts dagegen, daß das jeder glaubt.

Ärger handelt man sich höchstens ein, wenn man es nachbaut und verkauft.
Das gilt aber für alle Sachen.

mfg.

von c-hater (Gast)


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Lutz M. schrieb:

> In der BRD nicht, soweit ich weiss. Nur das Umgehen von
> Kopierschutzmechanismen ist verboten.

Nur das umgehen wirksamer Kopierschutzmechanismen ist verboten. Wobei 
natürlich "wirksam" nicht im Sinne von "technisch wirksam" zu verstehen 
ist, denn einen technisch wirksamen Kopierschutz gibt es nicht und kann 
es nicht geben. Es geht also um die wirklichkeitsferne juristische 
Definition des Begriffes der Wirksamkeit. Und danach genügt es 
prinzipiell fast, einfach nur einen Aufkleber mit dem Hinweis, daß ein 
Medium kopiergeschützt sei, auf dessen Verpackung zu bappen. 
Juristendenke halt...

Allerdings ist auch das Umgehen eines "wirksamen" Kopierschutzes keine 
Straftat, sondern nur ein Vergehen. Es wird also nicht aktiv verfolgt, 
solange es nicht im gewerblichen Maßstab passiert.

Sprich: was du zu Hause machst (und auch dort läßt), danach kräht 
normalerweise kein Hahn.

Es sei denn, du machst dich anderweitig bei der Obrigkeit so unbeliebt, 
daß die dir eine Haussuchung verpasst. Das passiert in der hiesigen 
Bananenrepublik ja inzwischen schon aus nichtigsten Anlässen. Und die 
Ermittler freuen sich dann natürlich, wenn sie wenigstens irgendetwas 
finden, selbst wenn das mit der ursprünglichen Begründung für die 
Haussuchung rein garnichts zu schaffen hat...

von Stefan F. (Gast)


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Das Thema hatten wir schonmal zu Zeiten der ersten X-Box, Playstation 
und Co. Da gab es diese Mod-Chips, deren Verkauf völlig legal war.

Microsoft klagte und argumentierte, dass die dem Kunden verbieten 
dürfen, die mitgelieferte Software in modifizierten Geräten zu nutzen.

Aber in Europa klappte das nicht: Was der Europäer kauft, darf er 
umbauen wie es ihm Beliebt. Denn es gehört ihm.

von W.S. (Gast)


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Früher (jajaja) zu Zeiten des alten Dampfradios war innen auf der 
Papp-Rückwand der Gesamtschaltplan des Radios angeklebt. Inclusive 
Angaben über Spannungen an diversen testpunkten...

So war das...damals.

W.S.

von Amateur (Gast)


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Ist der Bezug der Axt legal gewesen und die Hardware Dein Eigentum, so 
kannst Du darauf, soviel Du willst, herum hacken;-)
Notfalls Schutzbrille tragen.

von GG (Gast)


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W.S. schrieb:
> Früher (jajaja) zu Zeiten des alten Dampfradios war innen auf der
> Papp-Rückwand der Gesamtschaltplan des Radios angeklebt. Inclusive
> Angaben über Spannungen an diversen testpunkten...
>
> So war das...damals.

Ja, früher war der Hersteller auch noch anscheinend daran interessiert 
das die Teile qualität haben und auch reparierbar sind.

Wieso also nicht einfach die hard und software anonym bei Github 
hochladen und genau beschreiben wie stark die Tinte absichtlich 
verschwendet wird oder wie der Seitenzähler funktioniert ?

Ich sehe da kein ethisches Problem.

von Oliver (Gast)


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Darf ich Steuergeräte in meinem Automobil reverse-engineeren und 
veröffentlichen, an welcher Stelle im EEPROM des Instrumenteneinsatzes

- der Kilometerstand steht und wie er codiert ist
- die Prüfsumme dafür steht und wie sie berechnet wird

???

von Dave N. (Firma: Geknechteter Pennäler) (schueler-bubi)


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c-hater schrieb:
> keine
> Straftat, sondern nur ein Vergehen

Ha, ha, was für ein Blödsinn.
JEDES Vergehen ist eine Straftat !

von Magic S. (magic_smoke)


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> Kilometerstand
Das Auslesen ist ja nicht verboten, nur die Modifikation!

von oszi40 (Gast)


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magic smoke schrieb:
> nur die Modifikation!

Es soll auch Leute gegeben haben, die Sachen berichtigt oder verbessert 
haben. Dabei denke ich ganz konkret an die Dampfmaschine....

von Hei (Gast)


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Da hat doch kuerzlich ein Hardware Hersteller ein hackbares FPGA auf den 
Markt geworfen. Das ermoeglicht es dann eine Waschmaschine zu einem 
Getraenkeautomaten umzuprogrammieren.

von Roland .. (rowland)


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Oliver schrieb:
> Darf ich Steuergeräte in meinem Automobil reverse-engineeren und
> veröffentlichen, an welcher Stelle im EEPROM des Instrumenteneinsatzes
>
> - der Kilometerstand steht und wie er codiert ist
> - die Prüfsumme dafür steht und wie sie berechnet wird
>
> ???

Sollte der Kilometerstand und speziell - wie es angeblich oft 
demonstriert wird - das Kennwort um die Wegfahrsperre anlernen zu können 
wirklich unverschlüsselt und einfach auslesbar in einem EEPROM stehen, 
dann würde ich diese Frage eindeutig mit ja beantworten. Nicht zuletzt 
deshalb, um Sicherheitslücken auf zu decken. Wie heiß es so schön in der 
Kryptologie: "Die Sicherheit eines Systems darf nie auf der 
Geheimhaltung der Algorithmen beruhen, sondern aussschließlich auf der 
Geheimhaltung des Schlüssels". Wohl auch ein Grund, warum AES recht 
sicher ist.

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