Hallo, angenommen ich habe ein Produkt entwickelt, dass man dadurch realisieren kann, dass man in eine herkömmliche Festplatte weitere Elektronik einbaut. Darf man das dann verkaufen oder muss man den Hersteller der Festplatte erst um Erlaubnis bitten, dass man diese Umbauten macht und das Gerät dann wieder verkauft?
Nein da spricht nichts dagegen - musst halt nur CE, EMV, Produktsicherheit, ... alles neu machen für das modifizierte Gerät
Und dem Kunden gegenüber klarstellen, das Garantie und Gewährleistung nicht mehr vom Hersteller erfüllt werden.
Markus schrieb: > Darf man das dann verkaufen oder muss man den Hersteller der Festplatte > erst um Erlaubnis bitten, dass man diese Umbauten macht und das Gerät > dann wieder verkauft? Kommt drauf an, mit welchem (möglicherweise stillschweigend angenommenen) Vertrag es sie Dir überlässt (z.B. "Abnahme nur in haushaltsüblichen Mengen"). Digitalzwerg schrieb: > Und dem Kunden gegenüber klarstellen, das Garantie und Gewährleistung > nicht mehr vom Hersteller erfüllt werden. Natürlich doch, die werden vom Hersteller erfüllt werden müssen, der heißt aber dann Markus . :) Ich gehe mal von folgendem Weg aus: "Markus kauf FP, Markus baut Y aus FP + x, Markus verkauft Y". Was anderes wäre "Markus verkauft x, Kunde kauft x und FP, Kunde baut Y".
> dass man in eine herkömmliche Festplatte weitere Elektronik einbaut.
Das will ich sehen. Handelsübliche Festplatten haben dafür keinen Platz.
Wenn du jedoch eine Festplatte in ein Gehäuse einbaust wie eine USB
Festplatte, dann kannst du das Gesamtgerät natürlich verkaufen auch ohne
darauf hinzuweisen, daß ein Bestandteil davon von einem anderen
Hersteller stammt, das machen die ganzen USB Festplattenanbieter ja
auch.
Wenn du jedoch eine Rolex-Uhr kaufst, und deine Änderunge besteht darin,
den Markennamen zu entfernen und durch deinen eigenen zu ersetzen, dann
kannst du Schwierigkeiten mit dem Hersteller bekommen.
MaWin schrieb: > Wenn du jedoch eine Rolex-Uhr kaufst, und deine Änderunge besteht darin, > den Markennamen zu entfernen und durch deinen eigenen zu ersetzen, dann > kannst du Schwierigkeiten mit dem Hersteller bekommen. Warum? Im umgekehrten Fall gibt es Ärger.
Georg G. (df2au) schrieb: MaWin schrieb: >> Wenn du jedoch eine Rolex-Uhr kaufst, und deine Änderunge besteht darin, >> den Markennamen zu entfernen und durch deinen eigenen zu ersetzen, dann >> kannst du Schwierigkeiten mit dem Hersteller bekommen. > Warum? Im umgekehrten Fall gibt es Ärger. Auch, aber solche Firmen mit Luxusprodukten argumentieren stets mit der Verwechselungsgefahr bei optischer Ähnlichkeit eines Plagiats mit ihrem Markenprodukt (auch wenn beim Plagiat gar kein "Rolex" drauf steht) und pochen darauf, dass ihre Marke Schaden nehmen könnte aufgrund von Qualitätsmängeln beim Nachahmer.
Georg G. schrieb: > Warum? Im umgekehrten Fall gibt es Ärger. Eben. Es darf keine Gefahr der Verwechslung mit dem Originalprodukt geben.
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