Forum: Markt [V] MacBook Pro 13,3``


von Jan R. (Gast)


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Hi,

Verkaufe hier mein 13,3``MacBook Pro mit 2,4 GHz Core 2 Duo

--> Selten benutzt keinerlei Gebrauchsspuren
--> 128 GB Samsung SSD
--> 8GB DDR 3 RAM
--> Mac OSX 10.9 Mavericks vorinstalliert.
--> Akku hält noch immer sehr lange
--> Original MagSafe
--> 620€ VB

Da ich eine Privatperson bin, kann ich natürlich keine Granite geben. 
Natürlich wurde die Hardware von mir geprüft und getestet.

von Frank K. (fchk)


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Mann, was seid ihr agressiv!

@Jan R.: Du solltest noch das Modelljahr und/oder die 
Modellidentifizierung (zB MacBookPro8,2 oder so) hinschreiben. Erst 
damit ist die Maschine eindeutig beschrieben.

fchk#

von Stefan R. (srand)


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Jan R. schrieb:
> Da ich eine Privatperson bin, kann ich natürlich keine Granite geben.

Warum geht das nicht? Was hat das mit Privatperson zu tun?

von cybmorg (Gast)


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Mach doch mal einen Screenshot von der Coconut-Battery-Info:

http://www.coconut-flavour.com/coconutbattery/

von Jan R. (Gast)


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Stefan Rand schrieb:
> Jan R. schrieb:
>> Da ich eine Privatperson bin, kann ich natürlich keine Granite geben.
>
> Warum geht das nicht? Was hat das mit Privatperson zu tun?

Im Deutschen besetz steht, das bei Schweigen, der private Verkäufer 30 
Jahre Garantie gibt, das möchte ich nicht, da es dann wirklich Leute 
gibt, die vielleicht dann mit ihrem 20 Jahre alten MacBook zu Anwalt 
gehen und mir ärger machen, das möchte ich somit vermeiden, was aber 
nicht heißt, dass das Gerät kaputt ist.

Es ist ein Mid 2010.

von Jupp (Gast)


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Garantie kann doch eh nur der Hersteller geben, so wayne 
interessierts...ich bin nicht wayne

von Fred (Gast)


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Jan R. schrieb:
> Stefan Rand schrieb:
>> Jan R. schrieb:
>>> Da ich eine Privatperson bin, kann ich natürlich keine Granite geben.
>>
>> Warum geht das nicht? Was hat das mit Privatperson zu tun?
>
> Im Deutschen besetz steht, das bei Schweigen, der private Verkäufer 30
> Jahre Garantie gibt, das möchte ich nicht, da es dann wirklich Leute

Nein.


> gibt, die vielleicht dann mit ihrem 20 Jahre alten MacBook zu Anwalt
> gehen und mir ärger machen, das möchte ich somit vermeiden, was aber
> nicht heißt, dass das Gerät kaputt ist.


Und warum dann nicht zwei Wochen "Übernahmegarantie" oder sowas?

Wer soll denn so ein teures Gerät kaufen, wo der Verkäufer sagt 
"ehrlich, das funktioniert, und wenn nicht, dann hast du eben Pech 
gehabt"

von Jan R. (Gast)


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Fred schrieb:
> Jan R. schrieb:
>> Stefan Rand schrieb:
>>> Jan R. schrieb:
>>>> Da ich eine Privatperson bin, kann ich natürlich keine Granite geben.
>>>
>>> Warum geht das nicht? Was hat das mit Privatperson zu tun?
>>
>> Im Deutschen besetz steht, das bei Schweigen, der private Verkäufer 30
>> Jahre Garantie gibt, das möchte ich nicht, da es dann wirklich Leute
>
> Nein.

Lese nach das ist so.
>
>
>> gibt, die vielleicht dann mit ihrem 20 Jahre alten MacBook zu Anwalt
>> gehen und mir ärger machen, das möchte ich somit vermeiden, was aber
>> nicht heißt, dass das Gerät kaputt ist.
>
>
> Und warum dann nicht zwei Wochen "Übernahmegarantie" oder sowas?
>
> Wer soll denn so ein teures Gerät kaufen, wo der Verkäufer sagt
> "ehrlich, das funktioniert, und wenn nicht, dann hast du eben Pech
> gehabt"

Das kann man natürlich machen.

von Fred (Gast)


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Jan R. schrieb:
>>> Im Deutschen besetz steht, das bei Schweigen, der private Verkäufer 30
>>> Jahre Garantie gibt, das möchte ich nicht, da es dann wirklich Leute
>>
>> Nein.
>
> Lese nach das ist so.

Nein.

Warum lügst du?

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Jan R. schrieb:
> Da ich eine Privatperson bin, kann ich natürlich keine Granite geben.

http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

von Jan R. (Gast)


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Fred schrieb:
> Jan R. schrieb:
>>>> Im Deutschen besetz steht, das bei Schweigen, der private Verkäufer 30
>>>> Jahre Garantie gibt, das möchte ich nicht, da es dann wirklich Leute
>>>
>>> Nein.
>>
>> Lese nach das ist so.
>
> Nein.
>
> Warum lügst du?

So habe ich das früher in der Schule mal gelernt, dann hat mein 
damaliger Lehrer Gelogen.

Aber ihr versteht das Falsch. Das heißt, wenn ich euch arglistig einen 
Mangel verheimlichen würde, und euch somit arglistig täuschen würde, 
dann ist der Kaufvertrag anfechtbar sprich du kannst zum Anwalt und 
sagen, der hat mir vorsätzlich Mangelware verkauft. Das schließe ich 
hiermit aber auch nicht aus, da das davon unabhängig ist. Das ist keine 
Gewährleistung sondern der Kaufvertrag würde nichtig werden.

von Fred (Gast)


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Die ollen Kamellen spielen nach der Schuldrechtsreform von 2001 welche 
Rolle noch gleich?

Und das mit der Anfechtung müßtest du auch nochmal nachschlagen...

von Ebay (Gast)


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Verkaufs doch bitte einfach auf ebay und geb die den Stress hier ned, 
dann biete paypal als Zahlungsmittel an und geb 2 Wochen Rückgaberecht 
und gut schon hat der Käufer zwei Sicherheiten und gut is

von Traurig (Gast)


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Traurig was hier abläuft

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Ebay schrieb:
> Verkaufs doch bitte einfach auf ebay und geb die den Stress hier ned,
> dann biete paypal als Zahlungsmittel an und geb 2 Wochen Rückgaberecht
> und gut schon hat der Käufer zwei Sicherheiten und gut is

Diesem gutgemeinten Ratschlag schliesse ich mich aus guter Erfahrung an.

Mich interessiert generell schon lange, weshalb hier jemand etwas 
verkaufen will, wenn man doch bei ebay höhere Preise erzielen kann. Wenn 
ichs dort nicht oder nur für nen Euro loswerde, dann hat hier sicher 
auch niemand Interesse an dem Zeug. Und den rechtl. Grundlagen (s. dazu 
meinen Link weiter oben zur falschen Annahme "Privatverkauf - keine 
Rücknahme, keine Garantie") entkommt man auch hier nicht. Verkäufer ist 
hier anonymer - deshalb?

: Bearbeitet durch User
von Jan R. (Gast)


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Das Notebook mit SSD und 8GB RAM erbringt auf ebay durchschnittlich ca. 
650 Euro, in der Verteilung, sind natürlich aber auch immer absolute 
Gewinner und Verlierer. ich wills halt nicht für 300 oder schlimmer 
loswerden.
Welcher Mindestpreis wäre angebracht um dies zu verhindern, die Leute 
aber auch nicht abzuschrecken?

von Xyz X. (Firma: xyz) (khmweb)


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Jan R. schrieb:
> Welcher Mindestpreis wäre angebracht um dies zu verhindern, die Leute
> aber auch nicht abzuschrecken?

Ein Preis, der abschreckt, ist einfach zu hoch gegriffen (s. auch 
Verkaufspreis hier). Um zu verhindern, dass ein Artikel unter "Deinem 
Preis" weggeht, stellst Du es mit Mindestgebot ein. Nachteil: höhere 
ebay-Kosten.

Wird Dein Artikel nicht verkauft, entstanden Dir bis dahin auch keine 
Kosten und Du bekommst eine 2. Chance. Du kannst den Artikel erneut 
einstellen und den Preis senken, wenn das der Grund für den Nichtverkauf 
gewesen sein könnte.

Ich verkaufte bisher immer Startpreis ab 1 Euro, weltweit mit 10 Tage 
Angebotszeit. Bei meinen Artikeln war ich mir aber auch sicher, dass die 
nicht für 1 oder 2 Euro weggehen. Solche Artikel (bis 10 oder 20 Euro) 
verschenke ich lieber über versch. Kanäle, auch hier. Geht dann ein 
Artikel für weniger als von mir erwartet weg, waren einfach meine 
Erwartungen zu hoch.

Möglicherweise gibt es gute und schlechte Zeitpunkte für einen Verkauf. 
Angebotsende (Tag und Uhrzeit) hat man durch den Startzeitpunkt in der 
Hand, wobei die Uhrzeit bei weltweitem Verkauf auch etwas an Bedeutung 
verliert.

ebay selbst gibt auch wertvolle Tipps für einen erfolgreichen Verkauf.

Das letztendlich höchste Gebot hat mich bisher immer überrascht, im pos. 
wie im neg. Sinne, meist lag aber der erzielte Preis weit über dem, was 
ich erwartet hab. Gilt aber nicht generell für alles, klar.

: Bearbeitet durch User
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