Forum: Platinen Natririumpersulfat - strengere Regeln?


von a. b. (andreb)


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Ich habe heute bei Pollin Ätzmittel nachbestellt und bekam dann eine 
Mail, dass ich bestätigen sollte, das ich über 18 Jahre alt bin die 
Chemikalie nur für "den vorgesehenen Zweck" verwenden werde.

Ja klar, natürliuch. Seit Jahrzehnten schon. Incl. korrekter Entsorgung.
Aber warum muss ich das aufeinmal bestätigen?

Gibt es irgendwo die Möglichkeit ohne Chemieausbildung z.B. ´nen 10kg 
Eimer zu bestellen um erstmal eine Weile lang Ruhe davor zu haben? 
Gewerbeschein wäre vorhanden...

von Wunderer (Gast)


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Ist doch schon tausend mal durchgekaut worden.

W.

von MaWin (Gast)


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> Aber warum muss ich das aufeinmal bestätigen?

Weil du ein Terrorist bist.
Du hast doch schon als Krimineller deine Fingerabdrücke für den 
Reisepass abgegeben.

von Carsten S. (dg3ycs)


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a. b. schrieb:
> Ja klar, natürliuch. Seit Jahrzehnten schon. Incl. korrekter Entsorgung.
> Aber warum muss ich das aufeinmal bestätigen?

Das wurde wie gesagt hier schon Zigmal durchgekaut. Die 
Gesetzesgrundlage ist die Chemikalienverbotsverordnung §3 Abs. 1
(Natriumpersulfat ist mit "O" für Brandfördernd gekennzeichnet.)
Wobei es diese Gesetzesgrundlage schon sehr lange gibt, die Händler nur 
so langsam erst darauf aufmerksam werden...

> Gibt es irgendwo die Möglichkeit ohne Chemieausbildung z.B. ´nen 10kg
> Eimer zu bestellen um erstmal eine Weile lang Ruhe davor zu haben?
> Gewerbeschein wäre vorhanden...

JAIN...
Mit Gewerbeschein ist die Bestellung einer größeren Menge normalerweise 
möglich. Aber beim 10kg Eimer müsste ich jetzt passen, da wüsste ich 
keinen Händler.
Natriumpersulfat wird üblicherweise eher in 25kg Säcken gehandelt.
Irgendwie spuken mir gerade um die 120Euro Netto für so einen Sack im 
Kopf herum. Aber ohne Garantie das die Zahl stimmt.

Aber du solltest -Gerade als Gewerblicher- dabei die TRGS510 
(Lagerung)mit im Blick behalten. Insbesondere die Mengenbeschränkungen 
für die Freigrenzen... Solange die Gesamtmasse der bei dir gelagerten 
Gefahrstoffe 50kg nicht übersteigt hast du fast freie hand. Nur für 
Flüssige brennbare Stoffe gelten geringere Grenzen.
Aber sicherheitshalber solltest du selber prüfen ob und was für dich 
relevant ist.

Gruß
Carsten

von a. b. (andreb)


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Carsten Sch. schrieb:

> Das wurde wie gesagt hier schon Zigmal durchgekaut. Die
> Gesetzesgrundlage ist die Chemikalienverbotsverordnung §3 Abs. 1
> (Natriumpersulfat ist mit "O" für Brandfördernd gekennzeichnet.)
> Wobei es diese Gesetzesgrundlage schon sehr lange gibt, die Händler nur
> so langsam erst darauf aufmerksam werden...

Achso, war mir nicht aufgefallen. Danke für den Hinweis!

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