Forum: Mechanik, Gehäuse, Werkzeug Rechtliche Frage, Maße/Modell veröffetlichen


von Markus (Gast)


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Hallo
Mich interessiert folgendes Szenario:

Person A (Privatperson) kauft sich einen Gegenstand von Firma B um 
diesen normal zu verwenden.
Durch ein gesteigertes Interesse vermisst Person A den Gegenstand und 
veröffentlicht ein selbst konstruiertes Modell (ohne originales Logo, 
aber mit einem Verweis zu dem original) auf einer Internet Seite für 
freie CAD Modelle.

Kann Person A von Firma B dafür rechtlich verfolgt werden ?

Es geht mir um die Rechtslage in Österreich sowie Deutschland.

Danke :)

von René B. (reneb)


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Person A hat die CAD-Daten also selbstständig neu und ähnlich zum 
Ausgangsprodukt erarbeitet, stellt dies der Allgemeinheit zur Verfügung 
ohne einen wirtschaftlichen Vorteil herauszuschlagen?
Und das Produkt ist auch von jedem anderen Normalsterblichen ohne 
Probleme oder dem Abschluss eines NDA o.ä. von der Firma zu beziehen 
oder steht gar irgendwo im Laden rum?
Wenn jetzt noch der Website-Betreiber des Portals das nicht ausdrücklich 
ausgeschlossen hat oder selbst einen wirtschaftlichen Vorteil 
herrausschlägt z.B durch Werbung oder Partnerfirmen - Seh ich das eher 
unkritisch.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Wenn das "Original" einem Geschmacksmusterschutz unterliegt (wie z.B. 
ein das Design mitprägendes Autoersatzteil, beispielsweise ein Kotflügel 
oder auch eine Rücklichtabdeckung), dann wird der Veröffentlicher der 
"Kopie"-Daten damit Probleme bekommen.

von chris (Gast)


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Eine rechtliche Verfolgung kann es immer gehen, oder zumindes mal eine 
Abmahnung. Ob diese überhaupt rechtens ist, ist ganz was anderes.
Sollte dieses Objekt irgendwie einen Designschutz, Stichwort kleines 
Patent, haben, trägt der Privatmann auf jedem Falle seinen Teil der 
Rechtskosten.
Solltem den Betroffenen aber wegen möglichen Umsatzschaden in 
Zusammenhang mit Produktgefährdung im Falle des Druckens mit Reprap 
nachgewiesen werden,
weil leichter brennbar, nicht Sicher, ... hat ein Privater meist wenig
Chanchen.
Meist geht dies aber eher so, dass der Hersteller den Betreiber
der Cad Seite abmahnt, und dieser dann um Schwierigkeiten zu vermeiden,
die Daten vom Netz nimmt.

von Markus (Gast)


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Danke einmal für die Antworten.

Um es etwas zu konkretisieren, es handelt sich um die Achsen das Deck 
von einem Longboard.

Person A vermisst diese und erstellt mit den Maßen eine ähnliche CAD 
Zeichnung.

Es gibt dutzende Hersteller die ähnliche Produkte erzeugen, oder bei den 
Achsen fast identische Produkte erzeugen.


Soweit ich das verstanden habe:

1) Es gibt sehr wahrscheinlich einen Geschmacksmusterschutz auf die 
Produkte.
2) Es kann dem Hersteller kein großer Schaden entstehen da das Produkt 
frei erhältlich ist und auch kein "Geheimes Wissen" benötigt wird um das 
Produkt zu bauen.
3) Es besteht dennoch die Gefahr Probleme zu bekommen.

von Ingenieur (Gast)


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Also das ist kein reengineering, die Maße eines Models zu 
veröffentlichen. Diese sind ja evident. Mit dem Verbreiten des Modells, 
also eines Bildes des Modells, wird aber in der Tat der Musterschutz 
verletzt.

Sonst könnte ich ja auch das 3D-Logo von Coca Cola veröffentlichen.

von Markus (Gast)


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Ingenieur schrieb:
> Mit dem Verbreiten des Modells,
> also eines Bildes des Modells, wird aber in der Tat der Musterschutz
> verletzt.

Person A nutzt das Original Modell und vermisst es. Es wird die eigene 
Arbeit von Person A nach den Maßen des Modells veröffentlicht mit dem 
Kommentar "nachempfunden nach Modell xyz". Aber es wird dennoch der 
Geschmacksmusterschutz verletzt ?

von ConvertsQuestionsToAnswers (Gast)


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Man hat Dir die Frage schon hinreichend beantwortet. Alles übrige teilt 
Dir der Anwalt Deines Vertrauens mit. Rechtsberatungen sind 
Nicht-Anwälten ohnehin nicht gestattet.

von MaWin (Gast)


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ConvertsQuestionsToAnswers schrieb:
> Rechtsberatungen sind Nicht-Anwälten ohnehin nicht gestattet.

Was für ein dummer Käse.

Nicht-Anwälte dürfen sagen was sie wollen, die sind keine Konkurrenz zu 
Rechtsanwälten.

Nur Anwälte dürfen nicht kostenlos beraten, weil das eine Konkurrenz 
darstellt mit der man Kunden durch kostenlose Dienstleistungen abwerben 
könnte. Daher haben Rechtsanwälte sich die kostenlose Rechtsberatung 
untereinander verboten, aus Wettbewerbsgründen, ebenso wie das 
Werbeverbot erfunden.

Aber wie man sieht gibt es immer wieder Privatpersonen, die sich von 
allem einschüchtern lassen, was sie nicht verstanden haben.

von ConvertsQuestionsToAnswers (Gast)


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@ MaWin

Du schreibst selbst eine kruden Blödsinn zusammen nur um zu 
widersprechen.
Denn widersprechen und dabei noch die Leute vor den Kopf stossen, weil 
Dir im Leben kein Respekt widerfährt ist Dein Habitus.

§6 des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen lautet:

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit 
einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche 
Rechtsdienstleistungen).
(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, 
nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen 
erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine 
Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung 
erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter 
Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an 
Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen 
ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der 
Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall 
erforderlich ist.

Da wir hier nicht unter Anleitung stehen oder eine Einweisung erhalten 
haben ist uns eine Rechtsberatung, auch eine kostenlose nicht gestattet.

Aber wie man sieht gibt es immer wieder Privatpersonen, die mit dem 
einschüchtern wollen, was sie nicht verstanden haben.

von Arno H. (arno_h)


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@ConvertsQuestionsToAnswers

Einspruch:

§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
(1)
(2)
(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
1.
2.
3.
4.
5. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von 
Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
6.

Arno

von Skeptiker (Gast)


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ConvertsQuestionsToAnswers (Gast) schrieb:

> @ MaWin

> Du schreibst selbst eine kruden Blödsinn zusammen nur um zu
> widersprechen.
> Denn widersprechen und dabei noch die Leute vor den Kopf stossen, weil
> Dir im Leben kein Respekt widerfährt ist Dein Habitus.

Und doch hat MaWin hier im Gegensatz zu dir recht. Er wendete sich gegen 
dein Posting mit dem Inhalt

ConvertsQuestionsToAnswers schrieb
"Man hat Dir die Frage schon hinreichend beantwortet. Alles übrige teilt
Dir der Anwalt Deines Vertrauens mit. Rechtsberatungen sind
Nicht-Anwälten ohnehin nicht gestattet."

insbesondere den letzten Satz von dir und der ist in diesem Zusammenhang 
hier -  sprich dem Thread des TE - absoluter NONSENS und zwar ganz 
einfach, weil das hier gar keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes 
ist, was hier stattfindet. Aber es scheint einigen Leuten immer wieder 
Schwierigkeiten zu bereiten genau diesen Unterschied zu erkennen.

von ConvertsQuestionsToAnswers (Gast)


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Ja. Eben. Nonsens. Halbbildung. Quatsch.

Hier geht es nicht um eine anlasslose, allgemeine Darstellung. Und nicht 
um eine Darstellung in den Medien (das wären etwa TV oder Radio oder ein 
Podcast) Hier ist nicht die Allgemeinheit, sondern ein TO und die 
Antwortenden.

Der TO hat eine spezifische, ihn betreffende Frage gestellt nicht nach 
einer allgemeinen Darstellung.

Aber lassen wir das. Hat eh keinen Sinn mit Euch. Die korrekte Auslegung 
gibt Euch dann vielleicht mal irgendwann der Richter Eures Vertrauens. 
:-)

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Markus schrieb:
> Um es etwas zu konkretisieren, es handelt sich um die Achsen das Deck
> von einem Longboard.

Hä?

von Skeptiker (Gast)


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ConvertsQuestionsToAnswers (Gast) schrieb:

> Ja. Eben. Nonsens. Halbbildung. Quatsch.

Ja deinerseits.

> Hier geht es nicht um eine anlasslose, allgemeine Darstellung.

Dummes Zeug! Du hast keine Ahnung, interpretierst hier was aus dem 
hohlen Bauch heraus und willst andere mit falschen Ratschlägen 
einschüchtern.

von Timm T. (Gast)


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ConvertsQuestionsToAnswers schrieb:
> (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer,
> nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen
> erbringt

Da wir hier im Forum alle enge persönlich, fast familiäre Beziehungen 
haben => entfällt!

von Uwe R. (aisnmann)


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MaWin schrieb:
> ConvertsQuestionsToAnswers schrieb:
>> Rechtsberatungen sind Nicht-Anwälten ohnehin nicht gestattet.
>
> Was für ein dummer Käse.
>
> Nicht-Anwälte dürfen sagen was sie wollen, die sind keine Konkurrenz zu
> Rechtsanwälten.

Weil es keine Rechtsberatung ist, sofern sie nicht tun als wären sie 
Anwälte. Man darf also nicht behaupten das man der Rechtsbeistand von 
jemandem ist, es sei denn man wäre Anwalt (und die wissen dann wie man 
das formulieren muss...).

> Nur Anwälte dürfen nicht kostenlos beraten, weil das eine Konkurrenz

Da gab es bis 2003 oder 2005 rum ein Gesetz das kostenlose 
Rechtsberatung verbot. Das ist aber aufgehoben worden. Es stammte aus 
der Nazizeit und hatte den Zweck das Jüdische Rechtsanwälte anderen 
Juden nicht umsonst beistehen durften. Ergo hatten mittellose Juden 
keinen rechtsbeistand. Hat sich erstaunlich lange gehalten, und ich hab 
das irgendwo mal gelesen.

In so einem Forum, und da hat MaWin recht, kann man garkeine 
Rechtsberatung leisten. Das würde ja bedingen das zumindest mal das 
Gedruckte Teil, die strittigen Daten und das Original oder ein Foto 
davon auf dem Tisch liegen. Das es um eben den konkreten Fall geht.
Da spielen Details eine Rolle die wir hier ganrich diskutieren 
(vielleicht das Material, die Farbe undso). Eine Rechtsberatung ist halt 
auch ein stück Dialog.

Ein Anwalt im Forum würde sicherlich, bei einer gewissen Detailierung, 
dazuschreiben das es sich nicht um eine Rechtsberatung handelt, und da 
viele solche Hinweise schonmal gelesen haben, sind diese ein wunderbares 
Mittel um dem eigenen Beitrag aufzuwerten. (z.B. "hehe, das hab ich so 
gut geschrieben, da könnte jemand denken ich sei Anwalt. Aber ich bin 
bescheiden...")
Ähnlich wie manche LED-Taschenlampen ein Laserwarnsymbol auf dem Gehäuse 
haben.

bye uwe

von Hannes L. (hannes)


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Markus schrieb:
> es handelt sich um die Achsen das Deck
> von einem Longboard.

Muss ich das jetzt verstehen?
Ich kann mir unter den "Achsen" das "Deck" von einem "langen Brett" 
nicht allzuviel vorstellen, solange es keinen Hinweis auf den Kontext 
gibt.
Erklär' mal...

...

von Hannes L. (hannes)


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Timm Thaler schrieb:
> Da wir hier im Forum alle enge persönlich, fast familiäre Beziehungen
> haben => entfällt!

Da muss ich Dir (fast) uneingeschränkt recht geben...

...

von Bernd F. (metallfunk)


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Hier mal die Maße vom Model:

89- 65- 90.

Wo ist das Problem?  :)

Grüße
Bernd

: Bearbeitet durch User
von Feadi F. (feadi)


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Board -> Skateboard
Long Board -> langes Skateboard
Deck -> das eigentliche Board (ohne Achsen)

von Stefan R. (srand)


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Uwe R. schrieb:
> Da gab es bis 2003 oder 2005 rum ein Gesetz das kostenlose
> Rechtsberatung verbot. Das ist aber aufgehoben worden. Es stammte aus
> der Nazizeit und hatte den Zweck das Jüdische Rechtsanwälte anderen
> Juden nicht umsonst beistehen durften. Ergo hatten mittellose Juden

Lüge.

> In so einem Forum, und da hat MaWin recht, kann man garkeine
> Rechtsberatung leisten. Das würde ja bedingen das zumindest mal das

Lüge.

> Gedruckte Teil, die strittigen Daten und das Original oder ein Foto
> davon auf dem Tisch liegen. Das es um eben den konkreten Fall geht.

Abwegig.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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> es handelt sich um die Achsen das Deck
> von einem Longboard.

Feadi F. schrieb:
> Board -> Skateboard
> Long Board -> langes Skateboard
> Deck -> das eigentliche Board (ohne Achsen)

Wie man erkennt, liegt das Problem nicht in den verwendeten Begriffen, 
sondern am kaputten Satzbau.

Bereits das erste Satzfragment

> es handelt sich um die Achsen das Deck

ist ... kaputt. Nicht nur formell-sprachlich, sondern auch inhaltlich, 
denn wie wir dank "Feadi" wissne, ist das Deck das Brett ohne Achsen.

Also handelt es sich um die Achsen das Brett ohne Achsen von einem 
langen Skateboard.

Wrzlbrmft.

von Markus (Gast)


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Entschuldigung für den Fehler.

Natürlich habe ich folgendes gemeint:

Es handelt sich um das Deck und die Achsen eines Longboards.

von Uwe R. (aisnmann)


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Stefan Rand schrieb:

> Lüge.

geh spielen

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