hallo. ich möchte notebookteile, sprich kabel und kleine leiterplatten nachbauen und gewerblich verkaufen. meine frage ist folgende: ist es rechtlich in ordnung kabel und kleine leiterplatten nachzubauen? die von außen nicht sichbare autoersatzteile darf man ja auch nachbauen. habe im internet nicht wirklich was gefunden. habe ein wenig im ElektroG gelesen aber das ist ja ein textdschungel und wie ich verstanden habe nur für gerätehersteller gedacht. danke voraus!
Wenn die Kabel keine patentierten (z.B. Apple hat seine patentieren lassen) Spezialstecker beinhalten, ist das kein Problem. Bei Leiterplatten musst du zumindest ein eigenes Layout entwerfen.
Sinus Tangentus schrieb: > Wenn die Kabel keine patentierten (z.B. Apple hat seine patentieren > lassen) Spezialstecker beinhalten Welche "patentierten" Stecker magst Du meinen?
Da muss dann die Schöpfungshöhe gegeben sein, sonst wirds Essig mit einem Patent. Eine Steckverbindung ist ja nicht was völlig neues. Einzig ein Gebrauchsmusterschutz wäre für so was denkbar. Ich würde mir da mehr Gedanken machen wenn man mit dem Namen eines Herstellers wirbt, also "Kabel für XXX-Notebook". Da sollte man dann schon eine Lizenz für haben, dass zu dürfen, sonst stürzen sich mitunter gleich Heerscharen von Anwälten auf einen.
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Rufus Τ. Firefly schrieb: > Welche "patentierten" Stecker magst Du meinen? Vor einiger Zeit (6-12 Monate) habe ich in der c't gelesen, dass eine Firma, welche Netzteile für irgendein Apple-Notebook/Tablet/Phone?? hergestellt hat, von Apple verklagt wurde, weil die einen von Apple patentieren Stecker dafür nachgebaut haben. Vielleicht finde ich den Artikel noch, heute wirds aber auf jeden Fall nichts mehr.
Sinus Tangentus schrieb: > von Apple verklagt wurde, weil die einen von Apple > patentieren Stecker dafür nachgebaut haben. Das ist was anderes. Das ist kein innerhalb von Geräten verbauter Stecker, sondern das ist ein von außen sichtbarer und zwei Geräte verbindender Stecker - nämlich der MagSafe-"Stecker" für den Anschluss des Netzteils an ein Notebook. Den übrigens sollte Apple freigeben und in die vorgeschlagene Norm für universelle Notebook-Ladegeräte aufnehmen lassen, der ist nämlich eine wirklich gute Idee.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Den übrigens sollte Apple freigeben und in die vorgeschlagene Norm für > universelle Notebook-Ladegeräte aufnehmen lassen, der ist nämlich eine > wirklich gute Idee. Ja toll. Dann haben wenigstens alle das Problem von Apple und Dell. Nur die Geräte vom gleichen Hersteller passen, alle anderen werden ausgesperrt.
Ich glaube, es ging nicht einmal um den MagSafe-Stecker, den gibt es ja auch schon länger. Vielleicht finde ich den Artikel ja noch. Aber ich habe überlesen, dass die Teile von außen nicht sichtbar sind. Mein erster Gedanke war: Kabel - also außen
Helge A. schrieb: > Nur die Geräte vom gleichen Hersteller passen, alle > anderen werden ausgesperrt. Magst Du versuchen zu erklären, was Du damit gemeint haben könntest? Welchen Teil von "für alle Hersteller verbindliche Norm" hast Du nicht verstanden?
danke für die antworten! bei den kabeln ist es, denke ich auch, unproblematisch. bei den leiterplatten ist es weiterhin unklar. das mit der werbung "kabel für notebook xyz.." ist erlaubt. wie soll man sonst die ersatzteile finden. bei den nachgebauten autoteilen ist es auch nicht anders, man darf nur nicht "originalkabel für notebook xyz..." hinschreiben. bis jetzt konnte mir diese fragen keiner so richtig beantworten, anwälte habe ich nicht gefragt. werde demnächst einen jürastudenten fragen.
Ben Ren schrieb: > bei den > leiterplatten ist es weiterhin unklar. Mal ernsthaft: Was für Leiterplatten für Notebooks möchtest Du selbst produzieren?
Ben Ren schrieb: > das mit der werbung "kabel für notebook xyz.." ist erlaubt. wie soll man > sonst die ersatzteile finden. bei den nachgebauten autoteilen ist es > auch nicht anders, man darf nur nicht "originalkabel für notebook > xyz..." hinschreiben. In der Rechtsauslegung dürfte das erst mal keinen Unterschied machen. Wenn du Gewerblich tätig bist und benutzt fremde Firmennamen oder deren Label musst du dafür eine Erlaubnis haben, egal ob du Original- schreibst oder was anderes. Wenn dein Produkt nämlich nicht der Spezifikation des eigentlichen Herstellers entspricht und Kunden fordern von der Firma mal Schadenersatz, dann wird die Firma sicher nachvollziehbar ziemlich sauer werden, weil deren Ruf (und nicht nur das) dadurch geschädigt wird. Der Begriff "Raubkopie" lässt sich nämlich auch auf solche Dinge anwenden.
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ok, aber wie machen es die hersteller dann die die autoersatzteile nachbauen oder tintenpatronen?
Zum Beispiel eigene Patente oder Gebrauchsmuster anmelden oder Lizenz kaufen.
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Entweder haben die Hersteller eine Lizenz oder machen es ohne, also schwarz im Ausland und importieren es dann umgelabelt hier her. Wenn der Zoll das heraus findet, wird mal schnell so ein Containerinhalt vernichtet. Alles was gut und teuer ist, wird kopiert und daran verdient der Hersteller ja nichts dran, im Gegenteil, der Umsatz an diesen Waren fehlt ihm ja dann. Bei einer Lizenz wird der Hersteller vermutlich eine Gebühr in Höhe seiner Gewinnmarge nehmen, womit er damit leben kann, denn das käme bei ihm unter dem Strich auf das selbe heraus. Auch auf Messen haben illegale Importeure schon mal eine ganze Standausstattung an Waren einbüßen müssen, wenn die Kopien ohne Erlaubnis vermarkten wollten. Das geht da Ratz-Fatz. Problem ist dabei, das Original und Fälschung nicht immer sofort erkennbar sind, vor allem nicht für Außenstehende. Da sind die Zöller fachlich dann schnell überfordert und winken auch mal ungewollt Fälschungen durch. Die Container im Hamburger Freihafen sollen auch nicht alle kontrolliert werden. Dafür fehlt dem Zoll einfach das Personal.
Ben Ren schrieb: > ok, aber wie machen es die hersteller dann die die autoersatzteile > nachbauen oder tintenpatronen? Die wissen, wie man Rechtsanwälte findet, die auf Patent- und Markenrecht spezialisiert sind.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Die wissen, wie man Rechtsanwälte findet, die auf Patent- und > Markenrecht spezialisiert sind. Anwalt haben, heißt aber nicht auch Recht zu haben, sondern nur, das einer da kommt und verspricht einem das (oder auch nicht). lutz h. schrieb: > Zum Beispiel eigene Patente oder Gebrauchsmuster anmelden Geht aber nur, wenn es noch keine Eintragungen gibt. Das Patentamt ist ja quasi nur eine amtliche Registrierung, sofern das Patent nicht schon existiert und die Idee neu ist, mehr nicht. Patentverstöße muss der Patentinhaber selbst verfolgen. Wäre mir sonst neu, wenn das Patentamt da exekutive Aktionen machen würde, ähnlich wie die Polizei.
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Mit einer guten Formulierung kann vieles angemeldet werden. Oft sind die Hersteller auch froh einen Zweithersteller von Baugruppen benennen zu können, das verbessert dann die Liefersicherheit für den Kunden und Ersatzteilversorgung.
Michael ... schrieb: > Anwalt haben, heißt aber nicht auch Recht zu haben, sondern nur, > das einer da kommt und verspricht einem das (oder auch nicht). Nein. Es bedeutet, daß sich jemand mit den rechtlichen Konsequenzen seines Handelns auseinandergesetzt hat.
Michael ... schrieb: > Auch auf Messen haben illegale Importeure schon mal eine ganze > Standausstattung an Waren einbüßen müssen, wenn die Kopien > ohne Erlaubnis vermarkten wollten. Ja wenn sie Kopien als Originalteil verkaufen wollen und der Käufer somit getäuscht/betrogen werden soll.
Paul M. schrieb: > Ja wenn sie Kopien als Originalteil verkaufen wollen Nein, da reichte bereits ein Verstoß gegen den Geschmacksmusterschutz. Es musste nur ausreichend ähnlich wie ein anderes Produkt aussehen, für das ein Geschmacksmusterschutz vorliegt. Für viele verwirrend ist die Tatsache, daß der Geschmacksmusterschutz im englischsprachigen Raum auch als Patent bezeichnet wird -- Apple beispielsweise hat mitnichten "runde Ecken" patentiert, Apple hat dafür einen Geschmacksmusterschutz.
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