Forum: Offtopic Rechtliche Frage - Notebookteile nachbauen


von Ben R. (comnet)


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hallo.

ich möchte notebookteile, sprich kabel und kleine leiterplatten 
nachbauen und gewerblich verkaufen.
meine frage ist folgende: ist es rechtlich in ordnung kabel und kleine 
leiterplatten nachzubauen? die von außen nicht sichbare autoersatzteile 
darf man ja auch nachbauen.
habe im internet nicht wirklich was gefunden. habe ein wenig im ElektroG 
gelesen aber das ist ja ein textdschungel und wie ich verstanden habe 
nur für gerätehersteller gedacht.

danke voraus!

von Sinus T. (micha_micha)


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Wenn die Kabel keine patentierten (z.B. Apple hat seine patentieren 
lassen) Spezialstecker beinhalten, ist das kein Problem.
Bei Leiterplatten musst du zumindest ein eigenes Layout entwerfen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Sinus Tangentus schrieb:
> Wenn die Kabel keine patentierten (z.B. Apple hat seine patentieren
> lassen) Spezialstecker beinhalten

Welche "patentierten" Stecker magst Du meinen?

von Michael .. (thing)


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Da muss dann die Schöpfungshöhe gegeben sein, sonst wirds Essig
mit einem Patent. Eine Steckverbindung ist ja nicht was völlig
neues.

Einzig ein Gebrauchsmusterschutz wäre für so was denkbar.

Ich würde mir da mehr Gedanken machen wenn man mit dem Namen
eines Herstellers wirbt, also "Kabel für XXX-Notebook".
Da sollte man dann schon eine Lizenz für haben, dass zu dürfen,
sonst stürzen sich mitunter gleich Heerscharen von Anwälten
auf einen.

: Bearbeitet durch User
von Sinus T. (micha_micha)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Welche "patentierten" Stecker magst Du meinen?

Vor einiger Zeit (6-12 Monate) habe ich in der c't gelesen, dass eine 
Firma, welche Netzteile für irgendein Apple-Notebook/Tablet/Phone?? 
hergestellt hat, von Apple verklagt wurde, weil die einen von Apple 
patentieren Stecker dafür nachgebaut haben.
Vielleicht finde ich den Artikel noch, heute wirds aber auf jeden Fall 
nichts mehr.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Sinus Tangentus schrieb:
> von Apple verklagt wurde, weil die einen von Apple
> patentieren Stecker dafür nachgebaut haben.

Das ist was anderes. Das ist kein innerhalb von Geräten verbauter 
Stecker, sondern das ist ein von außen sichtbarer und zwei Geräte 
verbindender Stecker - nämlich der MagSafe-"Stecker" für den Anschluss 
des Netzteils an ein Notebook.

Den übrigens sollte Apple freigeben und in die vorgeschlagene Norm für 
universelle Notebook-Ladegeräte aufnehmen lassen, der ist nämlich eine 
wirklich gute Idee.

von Helge A. (besupreme)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Den übrigens sollte Apple freigeben und in die vorgeschlagene Norm für
> universelle Notebook-Ladegeräte aufnehmen lassen, der ist nämlich eine
> wirklich gute Idee.

Ja toll. Dann haben wenigstens alle das Problem von Apple und Dell. Nur 
die Geräte vom gleichen Hersteller passen, alle anderen werden 
ausgesperrt.

von Sinus T. (micha_micha)


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Ich glaube, es ging nicht einmal um den MagSafe-Stecker, den gibt es ja 
auch schon länger.
Vielleicht finde ich den Artikel ja noch.
Aber ich habe überlesen, dass die Teile von außen nicht sichtbar sind. 
Mein erster Gedanke war: Kabel - also außen

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Helge A. schrieb:
> Nur die Geräte vom gleichen Hersteller passen, alle
> anderen werden ausgesperrt.

Magst Du versuchen zu erklären, was Du damit gemeint haben könntest?

Welchen Teil von "für alle Hersteller verbindliche Norm" hast Du nicht 
verstanden?

von Ben R. (comnet)


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danke für die antworten!
bei den kabeln ist es, denke ich auch, unproblematisch. bei den 
leiterplatten ist es weiterhin unklar.

das mit der werbung "kabel für notebook xyz.." ist erlaubt. wie soll man 
sonst die ersatzteile finden. bei den nachgebauten autoteilen ist es 
auch  nicht anders, man darf nur nicht "originalkabel für notebook 
xyz..." hinschreiben.

bis jetzt konnte mir diese fragen keiner so richtig beantworten, anwälte 
habe ich nicht gefragt.
werde demnächst einen jürastudenten fragen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Ben Ren schrieb:
> bei den
> leiterplatten ist es weiterhin unklar.

Mal ernsthaft: Was für Leiterplatten für Notebooks möchtest Du selbst 
produzieren?

von Michael .. (thing)


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Ben Ren schrieb:
> das mit der werbung "kabel für notebook xyz.." ist erlaubt. wie soll man
> sonst die ersatzteile finden. bei den nachgebauten autoteilen ist es
> auch  nicht anders, man darf nur nicht "originalkabel für notebook
> xyz..." hinschreiben.

In der Rechtsauslegung dürfte das erst mal keinen Unterschied machen.
Wenn du Gewerblich tätig bist und benutzt fremde Firmennamen oder deren
Label musst du dafür eine Erlaubnis haben, egal ob du Original-
schreibst oder was anderes. Wenn dein Produkt nämlich nicht der
Spezifikation des eigentlichen Herstellers entspricht und Kunden
fordern von der Firma mal Schadenersatz, dann wird die Firma sicher 
nachvollziehbar ziemlich sauer werden, weil deren Ruf (und nicht nur
das) dadurch geschädigt wird.
Der Begriff "Raubkopie" lässt sich nämlich auch auf solche Dinge
anwenden.

: Bearbeitet durch User
von Ben R. (comnet)


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ok, aber wie machen es die hersteller dann die die autoersatzteile 
nachbauen oder tintenpatronen?

von Ben R. (comnet)


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oder hersteller die die kaffekapseln nachbauen???

von Lutz H. (luhe)


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Zum Beispiel eigene Patente oder Gebrauchsmuster anmelden oder Lizenz 
kaufen.

: Bearbeitet durch User
von Michael .. (thing)


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Entweder haben die Hersteller eine Lizenz oder machen es ohne,
also schwarz im Ausland und importieren es dann umgelabelt hier
her. Wenn der Zoll das heraus findet, wird mal schnell so ein 
Containerinhalt vernichtet. Alles was gut und teuer ist, wird
kopiert und daran verdient der Hersteller ja nichts dran, im
Gegenteil, der Umsatz an diesen Waren fehlt ihm ja dann.

Bei einer Lizenz wird der Hersteller vermutlich eine Gebühr
in Höhe seiner Gewinnmarge nehmen, womit er damit leben kann,
denn das käme bei ihm unter dem Strich auf das selbe heraus.

Auch auf Messen haben illegale Importeure schon mal eine ganze
Standausstattung an Waren einbüßen müssen, wenn die Kopien
ohne Erlaubnis vermarkten wollten. Das geht da Ratz-Fatz.
Problem ist dabei, das Original und Fälschung nicht immer sofort
erkennbar sind, vor allem nicht für Außenstehende.
Da sind die Zöller fachlich dann schnell überfordert und
winken auch mal ungewollt Fälschungen durch. Die Container
im Hamburger Freihafen sollen auch nicht alle kontrolliert
werden. Dafür fehlt dem Zoll einfach das Personal.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Ben Ren schrieb:
> ok, aber wie machen es die hersteller dann die die autoersatzteile
> nachbauen oder tintenpatronen?

Die wissen, wie man Rechtsanwälte findet, die auf Patent- und 
Markenrecht spezialisiert sind.

von Michael .. (thing)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Die wissen, wie man Rechtsanwälte findet, die auf Patent- und
> Markenrecht spezialisiert sind.

Anwalt haben, heißt aber nicht auch Recht zu haben, sondern nur,
das einer da kommt und verspricht einem das (oder auch nicht).

lutz h. schrieb:
> Zum Beispiel eigene Patente oder Gebrauchsmuster anmelden

Geht aber nur, wenn es noch keine Eintragungen gibt.
Das Patentamt ist ja quasi nur eine amtliche Registrierung,
sofern das Patent nicht schon existiert und die Idee neu ist,
mehr nicht. Patentverstöße muss der Patentinhaber selbst
verfolgen. Wäre mir sonst neu, wenn das Patentamt da exekutive
Aktionen machen würde, ähnlich wie die Polizei.

: Bearbeitet durch User
von Lutz H. (luhe)


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Mit einer guten Formulierung kann vieles angemeldet werden.

Oft sind die Hersteller auch froh einen Zweithersteller von Baugruppen 
benennen zu können, das verbessert dann die Liefersicherheit für den 
Kunden und Ersatzteilversorgung.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Michael ... schrieb:
> Anwalt haben, heißt aber nicht auch Recht zu haben, sondern nur,
> das einer da kommt und verspricht einem das (oder auch nicht).

Nein. Es bedeutet, daß sich jemand mit den rechtlichen Konsequenzen 
seines Handelns auseinandergesetzt hat.

von Paul M. (paul_m65)


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Michael ... schrieb:
> Auch auf Messen haben illegale Importeure schon mal eine ganze
> Standausstattung an Waren einbüßen müssen, wenn die Kopien
> ohne Erlaubnis vermarkten wollten.

Ja wenn sie Kopien als Originalteil verkaufen wollen und der Käufer 
somit getäuscht/betrogen werden soll.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Paul M. schrieb:
> Ja wenn sie Kopien als Originalteil verkaufen wollen

Nein, da reichte bereits ein Verstoß gegen den Geschmacksmusterschutz. 
Es musste nur ausreichend ähnlich wie ein anderes Produkt aussehen, für 
das ein Geschmacksmusterschutz vorliegt.

Für viele verwirrend ist die Tatsache, daß der Geschmacksmusterschutz im 
englischsprachigen Raum auch als Patent bezeichnet wird -- Apple 
beispielsweise hat mitnichten "runde Ecken" patentiert, Apple hat dafür 
einen Geschmacksmusterschutz.

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