Forum: HF, Funk und Felder Signalfunk in der BRD


von 12V DC (Gast)


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Ich möchte diese einfache Frage hier in den Raum werfen, damit für 
mich(wahrscheinlich auch für andere) die Problem -darf ich, darf ich 
nicht- aus dem Weg ist. Es geht hier um das generelle Problem, nicht um 
die speziellen Fälle.

: Verschoben durch User
von Logiker (Gast)


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Leider kann ich (und ich vermute auch Andere) nicht erkennen, was genau 
Deine Frage ist. Könntest Du sie bitte noch einmal auf andere Weise 
formulieren? Bitte verwende auch ein Fragezeichen. :-)

von UHF (Gast)


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12V DC schrieb:
> Es geht hier um das generelle Problem, nicht um die speziellen Fälle.
Für generelle Probleme in Funkfragen ist die BNetzA, speziell der von 
denen herausgegebene Frequenznutzungsplan die einzig verbindliche 
Unterlage
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Frequenznutzungsplan.pdf?__blob=publicationFile&v=2

von Logiker (Gast)


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>... -darf ich, darf ich nicht-

Oh. Jetzt habe ich die Frage gesehen. Aber so ganz "schön" formuliert 
ist die Frage nicht. :-)

Die Antwort ist:
Du darfst (unter gewissen Umständen) Signale übertragen.

von Davis (Gast)


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Du könntest z. B. dieses Kommunikationslied singen: 
http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Internationale

von 12V DC (Gast)


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FRAGE: In wie weit darf ich in der BRD Signalfunken?  <---FRAGE

Man braucht ja für so RC-Kram immer ne Genehmigung, und ich hab keine 
Lust jedesmal, wenn ich iwas funken will(Signal) zum zugehörigen Amt zu 
rennen.

von 12V DC (Gast)


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Danke erst mal UHF, aber ich habe keine Lust mich durch 700 Seiten 
Beamtendeutsch zu lesen. Deshalb würde ich es vorziehen, wenn jemand 
Erfahrung hat und sagen kann, was es zu beachten gibt usw.
Danke im Vorraus.

von L. P. (lpg)


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Dein Stichwort lautet "ISM Frequenzband"

Lg.

von 12V DC (Gast)


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Mir geht es nicht um die Freqenzen, welche für Signalfunk ausgelegt 
sind, sondern darum, wie ich(oder ob ich überhaupt) ohne Genehmigung 
Signale funken kann. Unter deinem Stichwort hab dazu nix gefunden.

von Logiker (Gast)


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Wir wollen Dir wirklich helfen, aber Du musst Dich mal entscheiden ob 
das hier eine allgemeine Frage oder eine spezifische sein soll.

>FRAGE: In wie weit darf ich in der BRD Signalfunken?  <---FRAGE

Hier müsstest Du mal festlegen auf was sich das "in wie weit" bezieht.

Es gibt Fälle in denen darfst Du aufgrund einer allgemeinen Genehmigung 
Kilometerweit funken. CB-Funk. Etwas weniger weit: PMR oder LPD.
Dann gibts noch WLAN oder auch UKW-Frequenzen für die Du eine 
Genehmigung brauchst. Die zulässigen Modulationsverfahren, Sendeleisung 
(und damit Reichweite) unterscheiden sich. Falls Du die 
Amateurfunklizenz machst, darfst Du noch ganz andere Sachen.
Das Feld ist weit und Dir hier den Überblick über das Gesamtthema zu 
geben würde zu weit führen.

von Logiker (Gast)


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> ... wie ich(oder ob ich überhaupt) ohne Genehmigung Signale funken kann.

Lass uns doch mal vernünftig reden. Dann kann man Dir auch eine 
spezifische Antwort geben. Allgemein kann man nur sagen: Du 
kannst/darfst (unter gewissen Umständen) ohne individuelle Genehmigung 
Signale übertragen.
Was willst Du genau übertragen und über welche Entfernung?

von L. P. (lpg)


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12V DC schrieb:
> Unter deinem Stichwort hab dazu nix gefunden

Aber genau da wird beschrieben, was du wie ohne Genemigung funken 
darfst!

Lg.

von 12V DC (Gast)


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Mit "in wie weit" meine ich OHNE Genehmigung. Also kann ich mich zu 
Hause an den Schreibtisch setzten, mir ne Funkschaltung zusammenlöten 
und die dann LEGAL ohne Genemigung beutzten. Wenn ja welche 
Frequenzbereiche sind dafür von der BNetzA freigegeben?

von Harald W. (wilhelms)


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12V DC schrieb:

> Mit "in wie weit" meine ich OHNE Genehmigung. Also kann ich mich zu
> Hause an den Schreibtisch setzten, mir ne Funkschaltung zusammenlöten
> und die dann LEGAL ohne Genemigung beutzten. Wenn ja welche
> Frequenzbereiche sind dafür von der BNetzA freigegeben?

Es gibt für praktisch alle Frequenzen gewisse Vorausetzungen,
die Du erfüllen musst.

von 12V DC (Gast)


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Deshalb frage ich ja nach.
Welche Vorrassetzungen sind das denn zum Beispiel? Heisst das also, dass 
ich jedesmal zum Amt rennen muss, um denen mein Gerätt vorzuführen? oder 
auch China Export auf Ebay. Funkmodule aus China sind ja sehr 
beliebt(u.a. auch hier auf dem Forum).
FRAGEN:
Welche Vorraussetzungen müssen für welche Frequenzen erfüllen?
Wie sieht das mit Chinaprdukten aus?
Gibt es "Experimentierfrequenzen"?

von Logiker (Gast)


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Dann sprichst Du eine andere Sprache als ich. "In wie weit" bezieht sich 
im allgemein in der deutschen Sprache, darauf, das man die möglichen 
Ausprägungen eines oder mehrerer Parameter abfragt.

>Also kann ich mich zu Hause an den Schreibtisch setzten, mir ne >Funkschaltung 
zusammenlöten und die dann LEGAL ohne Genemigung beutzten.
>Wenn ja welche Frequenzbereiche sind dafür von der BNetzA freigegeben?

Garkeine. Entweder gibt es allgemeine Genehmungen für Baumuster die Du 
irgendwo kaufen kannst und die auf bestimmten Frequenzen senden. Oder Du 
individuell erhälst eine Genehmigung auf bestimmten Frequenzen zu senden 
(und auch die Geräte selbst zu bauen) (Amateurfunk). Oder Du erhälst die 
individuelle Genehmigung mit einem gekauften zugelassenen Gerät zu 
senden (Betriebsfunk u.ä.)

Du solltest Dich wirklich mal in das Thema einlesen. Das ist nicht so 
simpel wie Du Dir das vorstellst.

von Michael (Gast)


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12V DC schrieb:
> Man braucht ja für so RC-Kram immer ne Genehmigung, und ich hab keine
> Lust jedesmal, wenn ich iwas funken will(Signal) zum zugehörigen Amt zu
> rennen.

Dann mach eine Amateurfunk-Lizenz. Das spart dir einen Haufen Rennerei 
und gibt dir mindestens genauso viel Freiheit beim Experimentieren.

vy 73

von 12V DC (Gast)


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Wenn ich ne Ahnung hätte, würde ich nicht nachfragen. Also: Ich hab 
wenig-keine Ahnung und würde gerne mehr darüber erfahren, wie ich 
Signale z.B. vom einen Arduino zum anderen FUNKEN kann.

Also formulieren wir die Frage(n) um:
Welche vorraussetzungen muss ich erfüllen, um legal in der BRD Signale 
hin und her zu funken?
Wo kann man sich in das Thema Signalfunk einlesen?

von T.roll (Gast)


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Das ganze Zeug was du meinst, sendet (und stört sich) normal auf 433Mhz. 
Das sind oft Außenthermometer, Schlüssel, usw.
Was du für Regeln einhalten musst, steht auf den Seiten der BnetzA.

Siehe auch (wie oben bereits erwähnt...):
http://de.wikipedia.org/wiki/ISM-Band

von Arsenico (Gast)


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Der Laden hier ist voll von  '' BEAMTEN '' .

von Harald W. (wilhelms)


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12V DC schrieb:
> Deshalb frage ich ja nach.
> Welche Vorrassetzungen sind das denn zum Beispiel?

Das ist je nach verwendeter Frequenz unterschiedlich. Es gibt da keine
allgemeinen Aussagen. Aber das steht alles in dem Dir gegebenen Link.
Sollen wir Dir den Inhalt vorlesen?
Gruss
Harald

von morgen wieder (Gast)


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Michael schrieb:
> Dann mach eine Amateurfunk-Lizenz.

Wieso sollte jemand der nur "Signale" per Funk übertragen will gleich 
eine Amateurfunklizenz machen? Muss ich für den Betrieb meiner 
Funksteckdosen das Morsealphabet kennen?

von 12V DC (Gast)


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Laut dem Wikipedia-Artikel zum ISM-Band müsste ich doch im Bereich von 
24-24,25GHz ohne Genemigung funken können, oder hab ich was übersehen?

von 12V DC (Gast)


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Hab ich denn mit einer Amateurfunklizenz auch auf dem Gebiet des 
Signalfunks Vorteile? Ich dachte die gilt nur für Sprechfunk? Hatte eh 
daran gedacht iwann eine zu machen.

von Logiker (Gast)


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>Wenn ich ne Ahnung hätte, würde ich nicht nachfragen.

Schon. Aber Du fragst nicht einfach nur, sondern bestehst auch darauf, 
obwohl ich Dich mehrfach darauf hingewiesen habe, dass das nicht geht, 
eine einfache Antwort zu erhalten. Es gibt aber keine einfache Anwort 
auf Deine Frage.

Das allererste was Du Nachlesen kannst ist: 
http://de.wikipedia.org/wiki/Frequenzzuteilung

Und das ist buchstäblich die Spitze des Eisbergs.

Wir wollen Dir hier nicht das Leben schwermachen oder uns aufspielen.
Was Du nicht ohne weiteres nachlesen kannst sonder nur aus Erfahrungen 
erschliessen kannst, ist, das dieses Thema sehr streng von den Behörden 
überwacht wird. D.h. wenn Du nicht den Rest Deines Lebens eine Strafe 
oder auch nur Bußgelder abstottern willst, GENAU wissen solltest was Du 
da machst. Wir können Dir aber keine detaillierte Antwort geben, weil 
sich die Bedingungen teilweise an kleinen Details scheiden. Was für eine 
Frequenz gilt, kann schon 1kHz daneben völlig falsch sein.

von Harald W. (wilhelms)


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12V DC schrieb:

> Laut dem Wikipedia-Artikel zum ISM-Band müsste ich doch im Bereich von
> 24-24,25GHz ohne Genemigung funken können, oder hab ich was übersehen?

Auch dort gibt es auf jeden Fall eine Beschränkung der ausgesandten
Leistung.

von Michael (Gast)


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morgen wieder schrieb:
> Muss ich für den Betrieb meiner Funksteckdosen das Morsealphabet kennen?
Die Funksteckdosen arbeiten meist mit ISM-Sendern im 433MHz Band. Und 
das Morsealphabet ist für Datenübertragung denkbar ungeeignet.

von Michael (Gast)


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12V DC schrieb:
> Hab ich denn mit einer Amateurfunklizenz auch auf dem Gebiet des
> Signalfunks Vorteile? Ich dachte die gilt nur für Sprechfunk?

Sprechfunk ist im Amateurfunk das wenigste, jedenfalls bei denen, die 
sich für die Technik interessieren.

von 12V DC (Gast)


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Eine solche Antwort wollte ich haben. Allerdings was bringt mir die 
Frequenzzuteilung, ich glaube nicht, das die BNetzA Einzelzuteilungen an 
Privatpersonen verteilt. NA gut Ich weiß welche Frequenzen fest vergeben 
sind, aber weiter auch nichts. Mich würde eher interressieren, welche 
Freihieten ein Amateurfunker auf diesem Gebiet hat.

von Achim_42 (Gast)


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Also es gibt 3 Frequenzbereiche, die für Arduino-Bastler interessant 
sind:
433MHz
868MHz
2450MHz

Das sind ISM Frequenzbereiche. Und hierfür gibt es auch überall fertige 
Funkmodule. Neben der Frequenz muss aber auch die maximal abgestrahlte 
Leistung und teilweise die Sendedauer eingehalten werden.

Entscheide Dich also für eines der 3 Bänder. Und ließ nach, ob die 
Sendedauer/Einschaltdauer begrenzt ist. Bei 433MHz zum Beispiel nicht 
(glaube ich). Wenn Du jetzt keine Richtantenne nimmst sollte es auch mit 
der abgestrahlten Leistung passen.

Bist Du mehr als ein Bastler ist es notwendig, die Parameter in nem 
Prüflabor überprüfen zu lassen.

Ansonsten stört es keinen, solange es keinen stört.

von Logiker (Gast)


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Es gab da schon mal einen Thread mit dem Thema (wahrscheinlich nicht nur 
den einen): Lies mal ein wenig da: 
Beitrag "Sender legal bauen?"

von Peter D. (peda)


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Ganz allgemein, Du darfst Dir keinen Sender selber bauen ohne 
Genehmigung.

Du darfst nur fertige zugelassene Sendemodule kaufen und diese nur in 
der zugelassenen Art und Weise einsetzen.
Also keine Booster oder zu große Antennen dahinter anschließen oder 
andere Modulationen verwenden oder eine höhere Betriebsspannung.

von Marek N. (Gast)


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Doch, bauen darf er alles.
Sogar in Betrieb nehmen an einer Dummy Load oder in der Abschirmkammer. 
Er muss nur sicher stellen, dass keine unerlaubte Aussendung sein 
Grundstück verlässt. Über den Luftraum darüber bin ich mir nicht ganz 
sicher.

Mir ist aber immer noch nicht klar, was mit "Signalfunk" eigentlich 
gemeint ist.

von Michael (Gast)


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12V DC schrieb:
> Mich würde eher interressieren, welche
> Freihieten ein Amateurfunker auf diesem Gebiet hat.

Das steht alles in der Amateurfunkverordnung, speziell Anhang 1
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/afuv_2005/gesamt.pdf

von Andreas M. (elektronenbremser)


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Ich würd's ja in das passende Forum verschieben, aber ich kann nicht.

von Peter D. (peda)


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Früher war Amateurfunk primär darauf ausgerichtet, die Funkausbreitung 
zu erforschen bzw. der Verbesserung der Funkübertragung zu dienen. 
Weiterhin durften Nachrichten in Notsituationen (SOS) weitergeleitet 
werden.

Ein private dauerhafte Belegung einer Frequenz war nicht gestattet.
Bzw. dann konnte ein anderer Amateur Dich auffordern, die Frequenz zu 
verlassen.

von 12V DC (Gast)


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Verdammt ja, es gibt ja ein Funkforum. Jetzt wo dus sagst, fällts mir 
ein. Sorry!

Marek N. schrieb:
> Mir ist aber immer noch nicht klar, was mit "Signalfunk" eigentlich
> gemeint ist.

Naja, kein Sprachfunk, sondern Signal. Also ein-aus Signale. Wie beim µC

von 12V DC (Gast)


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Wie weit darf man denn z.B. auf 433MHz senden?

von Peter D. (peda)


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12V DC schrieb:
> Wie weit darf man denn z.B. auf 433MHz senden?

Soweit mit der zugelassenen Sendeleistung und Antennengewinn möglich.

Eine km-Begrenzung gibt es nicht.
Bei Sonnenstürmen könnte kurzzeitig um die ganze Erde möglich sein.

von holger (Gast)


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>Wie weit darf man denn z.B. auf 433MHz senden?

So weit wie ein zugelassenes Funkmodul kommt.
Das können 10m sein oder 100m wenn du Glück hast.

von mullwark (Gast)


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Mit Arduino zu Arduino oder PC funken?
Nimm fertige Bluetoothmodule. Das ist legal, wenn Du sie nicht anders 
als angegeben betreibst.

Fertig.

von Logiker (Gast)


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Irgendwie reizt Du zu Trick-Antworten: Soweit die Wellen tragen. 
Notfalls bist Sagitarius A*. Ausserhalb der Milchstrasse kostet es 
Stempelgebühr.

Aber im Ernst:
Die Reichweite ist nicht durch Vorschriften begrenzt. Aber begrenzt ist 
die Sendeleistung resp. die von der Antenne abgegebene 
Strahlungsleistung.

Wenn Du eine Sichtverbindung zwischen Sender und Empfänger hast, dann 
reichen die zugelassenen Sendeleistungen bei ISM 433MHz mehrere (ca. 
4-5) Kilometer weit. Aber es kann auch weiter sein. Kommt auch darauf 
an, wie Du die Daten überträgst.
Ansonsten ist die Reichweite durch das nächste Hinderniss (Haus, Berg, 
feuchter Wald) begrenzt.

von 12V DC (Gast)


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Was wäre denn die km Begrenzung die an den Grenzen liegt. D.h. 
Größtmögliche Antenne und größtmöglicher Senderleistung bei normalen 
Bedingungen(Durchschnitt o.ä.)?

von Harald W. (wilhelms)


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Logiker schrieb:

> Wenn Du eine Sichtverbindung zwischen Sender und Empfänger hast, dann
> reichen die zugelassenen Sendeleistungen bei ISM 433MHz mehrere (ca.
> 4-5) Kilometer weit.

Es sei denn, es fällt Schnee oder Regen.

von Georg G. (df2au)


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12V DC schrieb:
> Wie weit darf man denn z.B. auf 433MHz senden?

Falls du die Entfernung meinst: So weit du kannst, so weit es deine 
Geräte schaffen.
Als Nutzer eines Senders mit Allgemeinzulassung (diese berühmten China 
Module) wird es abhängig von der Umgebung einige 10m bis 100m gehen.

Falls du meinst, ob man es überhaupt darf: DU als 08/15 Bürger darfst 
nur typgeprüfte Module/Geräte nutzen und muss dabei die Auflagen aus dem 
Datenblatt einhalten. Selbst einen Sender bauen darfst DU nicht, egal 
für welche Frequenz. Der Einwand weiter oben mit der Abschirmkammer ist 
ja wohl nicht zutreffend.

Falls du es dennoch machst: Es ist keine Straftat mehr, nur noch eine 
Ordnungswidrigkeit. Die Kosten für die Meßknechte der BNetzA, die dich 
gesucht haben, weil du rein zufällig einen anderen Nutzer gestört hast, 
sind aber mit Sicherheit deutlich höher als das Bußgeld.

von Logiker (Gast)


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Wiegesagt. In der Regel ca. 4 - 5km bei Sichtverbindung.

von 12V DC (Gast)


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Danke. Hatte die Nachricht noch nicht gelesen.

von Georg G. (df2au)


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Peter Dannegger schrieb:
> Bei Sonnenstürmen könnte kurzzeitig um die ganze Erde möglich sein.

Das mag man dann doch bezweifeln. Eine MUF von 430MHz wäre Weltrekord.

von Logiker (Gast)


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@ Harald Wilhelms
>Es sei denn, es fällt Schnee oder Regen.

Was ich mal unter Hindernisse zähle. Aber Du hast recht, das sollte man 
an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen. Danke.

von Logiker (Gast)


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Wobei hier noch der Spruch fehlt: Wer Funk kennt, nimmt Kabel.

von 12V DC (Gast)


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Ich hab mir mal die AFuV(heist die so?) durchgelesen. Ich versteh nur 
nicht, wie ich beim Funken von Signalen mein Rufzeichen durchgeben soll. 
Die Verordnung bezieht sich nicht ausdrücklich auf Signalfunk(oder irre 
ich?).

von Georg G. (df2au)


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12V DC schrieb:
> Ich versteh nur
> nicht, wie ich beim Funken von Signalen mein Rufzeichen durchgeben soll

Das lernst du, wenn du dich auf die Prüfung vorbereitest.
Beispiel: Alle 10 Minuten mit Morsezeichen senden.

von Logiker (Gast)


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Das alles erfasst Du (und ich auch) nicht in zehn Minuten.

Wenn wir von ISM reden ist ein Rufzeichen garnicht relevant, weil Du 
keines erhälst und auch nicht verpflichtet bist eines zu verwenden.
Im Gegenteil. Falls Du auf die Idee kommst eines zu verwenden und 
dummerweise noch dazu ein zugeteiltes bentutzt kann das auch unangenehm 
werden.

von Achim_42 (Gast)


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>Ich versteh nur
>nicht, wie ich beim Funken von Signalen mein Rufzeichen durchgeben soll.
>Die Verordnung bezieht sich nicht ausdrücklich auf Signalfunk(oder irre
>ich?).
Jeder Funk ist Signalfunk.
Wenn Du aber anstatt Sprachsignale Bildsignale überträgst, musst Du in's 
Videobild dein Rufzeichen einblenden.
Wenn Du Digitalsignale überträgst, musst Du auch Dein Rufzeichen in 
digitaler Form mit übermitteln.

von 12V DC (Gast)


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Ich bezog mich da auf die AFuV, und die bezieht sich nur auf 
Amateurfunker. Für alles andere sollte man wohl eher im TKG nachschauen.

von Logiker (Gast)


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>Ich bezog mich da auf die AFuV, ...

Das ist schon klar. Nur haben wir unmittelbar vorher über die Reichweite 
von ISM gesprochen.
Da Du Dich erstmal in das Thema einarbeitest, also als Anfänger in 
diesem Thema zu betrachten bist, muss jemand, dem Du eine Frage stellst, 
wenn Du nichts anderes schreibst, davon ausgehen, das Du ISM und 
Amateurfunk miteinander verquickst. Zumindest ist es für mich 
zweifelhaft gewesen ob Du Dir über den Unterschied klar bist.

von 12V DC (Gast)


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Um mich auf Georgs Beitrag von oben zu Beziehen: Ich kann mir unmöglich 
vorstellen, dass die Chinateile eine Genehmigung haben.
Und die braucht man doch nach alldem, was ich so hier gelesen habe?
Da ist es egal ob ISM oder nicht?
Aber die Frequenzen, die auf Wikipedia angegeben sind für 'die freie 
Verfügung' müsste ich doch auch in der BRD ohne Genehmigung nutzen 
können?
Die Chinesen werden mir doch sicher auch in den Frequenzen was anbieten?

von DokArkan (Gast)


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Wie wäre es wenn der TE das Wort "Signalfunk" durch 
"Funkdatenübertragung" ersetzen würde?

von 12V DC (Gast)


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Das ist mir jetzt nicht mehr möglich

von DokArkan (Gast)


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12V DC schrieb:
> Das ist mir jetzt nicht mehr möglich

Doch! Benutz einfach das "neue" Wort in Zukunft!

Ansonsten ist das Projekt jetzt gestorben!

von Wolfgang (Gast)


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12V DC schrieb:
> Was wäre denn die km Begrenzung die an den Grenzen liegt. D.h.
> Größtmögliche Antenne und größtmöglicher Senderleistung bei normalen
> Bedingungen(Durchschnitt o.ä.)?

Begrenzt ist nur der Antennengewinn/Leistung auf der Sendeseite. Auf der 
Empfangsseite darf eine beliebige Antenne verwendet werden. Kommt also 
drauf an, u.a. auch auf die Datenrate.

von Logiker (Gast)


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Du musst zwei Dinge strikt unterscheiden.

1. Du als Person oder Du als Mitglied einer Gruppe (hier die Menschen 
din in Deutschland leben bzw. konkret einen Sender betrieben) hast oder 
hast nicht die Genehmigung auf einer bestimmten Frequenz, mit einer 
bestimmten Leistung zu senden.
2. Der Sender entspricht seiner Bauart nach bzw. einer tatsächlich 
erfolgten Prüfung nach den Vorschriften die sich aus Deiner Person oder 
Gruppenzugehörigkeit ergeben sowie aus den Frequenzen (ggf. auch aus der 
Leistung, dem Zweck, der Modulationsart) auf denen er sendet.

So ist es Dir (wie jedem Menschen und auch Firmen in Deutschland) im 
Fall von ISM, als gestattet auf dieser Frequenz (es sind ja mehrere 
möglich, aber nehmen wir 433MHz an) zu senden.
ABER der Sender muss unabhängig davon die 2. Bedingung erfüllen. Das ist 
aus Sicht des Staates entweder durch eine Bauartzulassung anhand eines 
Musters oder durch eine Prüfung genau eines bestimmten Senders gegeben.
Es gibt nun eine gewisse Hierarchie wer im Endeffekt verantwortlich ist. 
Da ein chinesischer Hersteller in der Regel nicht zur Verantwortung 
gezogen werden kann, ist es als nächstes der "Inverkehrbringer", der 
Händler bei dem Du das kaufst. Ist der auch nicht greifbar, weil Du 
direkt in China bestellt hast, bist Du verantwortlich.
Aber hier greifen noch andere Umstände. In der Regel werden von den 
ISM-Dingern Millionen hergestellt und gehandelt und das in verschiedenen 
Ländern. Die werden daher in der Regel häufig auch von Händlern in den 
Einsatzländern gehandelt. Nach der obigen Regel ist er der 
Inverkehrbringer und der wird entweder vom Hersteller eine Prüfung 
durchführen lassen oder selbst eine Prüfung durchführen. Damit er selbst 
nachweisen kann, das seine Geräte den Vorschriften entsprechen.
D.h. in der Therie kannst Du hier garkein nicht zugelassenes Gerät 
erwerben oder betreiben. Entweder kaufst Du ein geprüftes Gerät oder Du 
bist verpflichtet es selbst zu prüfen.

von Achim_42 (Gast)


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Ich hab als täglich Datenfunk mit einer Station gemacht. Frequenz: 
430-440MHz. 4Watt Sendeleistung. Ne 1.5m lange Stabantenne. Reichweite: 
100km. 1200Bits/sec

von Logiker (Gast)


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Wobei der Fall, das Du einen Sender in China kaufst, der darüber hinaus 
auch direkt von einem deutschen Händler geprüft worden ist (oder wenn er 
die Konformität jedenfalls auf irgendeinem Weg glaubhaft machen kann), 
im Fall des Falles nur dann etwas nutzt wenn Du in der Lage bist, das 
Ergebnis der Prüfung nachzuweisen. In der Praxis wird das nicht gehen.

ABER: Die Konsequenz ist, das in der Regel Dein Sender konform sein 
wird.

NUR: Falls doch was schief geht, bist Du in den Arsch gekniffen. Die 
Bundesnetzagentur lässt sich da auf garkeine Diskussion ein.

------------------------------------------------------------------------ 
-

Mich würde aber hier doch mal eine Zweit-Meinung insbesondere zum 
Selbstbau interessieren, den in dem von mir hier verlinkten Thread von 
2008 wird Selbstbau und Betrieb durch jedermann noch als erlaubt 
bezeichnet, solange die Grenzwerte eingehalten werden.

Peter Danegger hat aber hier auch ausdrücklich den Selbstbau 
ausgeschlossen. Hat sich das was geändert?

von holger (Gast)


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>solange die Grenzwerte eingehalten werden.

Das ist wohl der Knackpunkt beim Selbstbau. Woher weisst
du ohne teure Messgeräte das die Grenzwerte eingehalten werden?

von 12V DC (Gast)


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Bauen ist erlaubt, wie damls der Mod sagte. Das Problem wird die 
Zulassung sein, um die man ja nicht herum kommt, außer man nimmt eine 
ISM-Frequenz, die jedem freigegeben ist(z.B. 2,8 GHz). Allerdings muss 
man die selbst bauen. Auf Ebay hab ich keine gefunden.
So hab ich das bis jetzt verstanden.

von 12V DC (Gast)


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Achim_42 schrieb:
> Ich hab als täglich Datenfunk mit einer Station gemacht. Frequenz:
> 430-440MHz. 4Watt Sendeleistung. Ne 1.5m lange Stabantenne. Reichweite:
> 100km. 1200Bits/sec

Bist du Amateurfunkter, oder hast du das als 08/15Bürger gemacht und 
wann. Mit in der BRD gekauften/gebauten Sendern? Dann wäre nämich alles 
richtig. Ansonsten wäre es Problematisch und du hast Glück gehabt.

von Logiker (Gast)


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>Bauen ist erlaubt

Da habe ich mich falsch ausgedrückt.

Ich meinte den Betrieb eines selbstgebauten Senders.
In dem Beitrag hier: Beitrag "Re: Sender legal bauen?"
sagt Jörg Wunsch das das gestattet sei.

von T.roll (Gast)


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von Achim_42 (Gast)


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>Bist du Amateurfunkter, oder hast du das als 08/15Bürger gemacht
Bin Amateurfunkter und trotzdem 08/15Bürger

von Logiker (Gast)


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Ich hoffe Ihr habt ein wenig Geduld mit mir, aber jetzt würde ich es 
doch gerne genau wissen.
In dem Link von Troll wird ausdrücklich nur von der für ISM-Sender 
notwendigen "Bauartzulassung" geschrieben. Leider ohne Referenz.
Bei der Bundesnetzagentur kann ich unter dem Stichwort "Bauartzulassung" 
nichts finden.
Ich habe das vor Jahren irgendwo mal gesehen. Aber jetzt finde ich mich 
nicht mehr zurecht. Kann jemand weiterhelfen? Geht das vielleicht aus 
den CE-Sachen hervor?

von DokArkan (Gast)


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12V DC schrieb:
> ie jedem freigegeben ist(z.B. 2,8 GHz)

Ja, genau!

von DokArkan (Gast)


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Achim_42 schrieb:
> Bin Amateurfunkter

Heist das nicht Funkamateur?

von ??? (Gast)


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Die ganze Diskussion ist sinnlos ohne genaue Angaben zu Datenrate, 
Entfernung und Sendehäufigkeit.
Also wieoft pro Stunde sollen wieviele Daten wie weit übertragen werden?
Wenn das geklärt ist, kann man entscheiden welche technische Lösung 
dafür in Frage kommt.
Du kannst jeden Sender selber bauen. Senden darfst Du damit nur wenn 
alle gesetzlichen Regelungen eingehalten sind. Welche dabei gelten ist 
vom verwendeten System abhängig.
Wenn Du jeanden störst musst Du die Sendung beenden. Sollte dem 
gestörten ein Schaden entstanden sein, bist Du haftbar.
Wenn du mit einem Gerät welches laut Papier die Gesetze einhällt dennoch 
Störungen verursachst, musst Du trotzdem Abschalten. Wenn Du von der 
Störung wissen konntest, haftest Du...
Zulassungen wie früher die FTZ-Nr. gibte es schon lange nicht mehr. Der 
Hersteller oder Inverkehrbringer Muss nur die Konformität mit den 
Gesetzen erklären. Ist das gelogen... Deshalb ist nachmessen und 
protokollieren (am besten vom Dienstleister) wichtig.

Aber: Alles Theorie solange wir nicht wissen wieoft wieviel wie weit 
gesendet werden soll.

von Christian H. (netzwanze) Benutzerseite


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Mal in Kürze:
Such Dir fertige Sende- und Empfangsmodule aus, die im ISM-Band arbeiten 
(für Europa 433MHz und 868MHz oder auch 2,4GHz). Die gibt es günstig bei 
fast jedem Versender, der auch mit µC handelt. Dieser Händler gibt Dir 
eine Konformitätserklärung ab.

Mit diesen Modulen und zugelassenen Antennen (die abgegebene 
Sendeleistung sowie auch die Zeit der Sendung ist beschränkt) kannst Du 
selber ein Datenübertragungssystem aufbauen.

Wenn die Module eine Zulassung haben und Du sie bestimmungsgemäß 
verwendest, so brauchst Du die Datenübertragungsstrecke nicht anmelden 
und Du brauchst keine Genehmigung.

Selber bauen ist nicht (und Du willst es auch nicht wirklich - für 5€ 
gibt es bereits gute Module).

von DokArkan (Gast)


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Christian H. schrieb:
> (für Europa 433MHz und 868MHz oder auch 2,4GHz).

433 MHz nicht mehr! Er sollte auf 868 oder 2400MHz wechseln

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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12V DC schrieb:
> FRAGE: In wie weit darf ich in der BRD Signalfunken?  <---FRAGE

Du darfst überall dort funken, wofür du eine Frequenzzuteilung hast.
Selbstverständlich musst du dabei die Bedingungen dieser Zuteilung
einhalten.

Vermutlich werden dich dabei am meisten die Allgemeinzuteilungen
interessieren.  Vermutlich wirst du wenig begeistert sein, wenn du dir
in den jeweiligen Zuteilungsdokumenten die dort referenzierten
internationalen Standards ansiehst, deren Einhaltung du beim Betrieb
garantieren musst.  Denn leider ist sowas nun mal kein Bereich, in dem
man mit <Zitat>Also: Ich hab wenig-keine Ahnung</Zitat> irgendwie einen
Blumentopp gewinnen könnte. (*)

Aber: dürfen darf man, sofern man sich an die Regeln hält. ;-)

(*) Daher gibt es halt auch einen Markt für fertige Baugruppen, Module
und Geräte.  Formal bist du bei der Benutzung von Baugruppen und Modulen
immer noch der "Inverkehrbringer" und damit für die Einhaltung der
Bestimmungen verantwortlich, allerdings hilft dir der jeweilige 
Hersteller
normalerweise dahingehend, dass er den jeweiligen Modul bereits einmal
für sich vermessen lassen hat.  Sofern du dich also an dessen Hinweise
für den Betrieb hälst, kannst du diese Verantwortung dann ruhigen
Gewissens auch selbst dann übernehmen, wenn du entsprechende 
HF-Messungen
nicht selbst durchführen kannst.

p.s: Nein, mit "ISM" hat das alles nichts zu tun.  Darunter fallen
HF-Heilgeräte, HF-Generatoren für Plasmaerzeugung, Mikrowellenöfen und
dergleichen Geräte.

: Bearbeitet durch Moderator
von 12V DC (Gast)


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Also manche Dinge verstehe ich immer noch nicht:
1.)Ist es jetzt erlaubt selbstgebaute Geräte OHNE Zulassung auf 
Frequenzen mit Allgemeinzuteilung zu betreiben?
2.)Welche Frequenzen mit allgemeinzuteilung sind für irgendwelche 
Hobbyprojekte 'zuständig'?
3.)Was ist der Unterschied zwischen ISM-Band und Allgemeinzuteilung?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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12V DC schrieb:

> 1.)Ist es jetzt erlaubt selbstgebaute Geräte OHNE Zulassung auf
> Frequenzen mit Allgemeinzuteilung zu betreiben?

Eine "Zulassung" gibt es gar nicht.

Prinzipiell ist die Einhaltung der Zuteilungsbedingungen gefordert.
Allerdings wird diese normalerweise mit einer Messung einer
"benannten Stelle" (d. h. eines akkreditierten Messlabors) belegt.
Letztlich wirst du aber daran gemessen werden, dass du die
Bedingungen der Zuteilung einhälst, nicht vordergründig wie du das
machst.  Allerdings solltest du, wenn du dich nicht auf die Messung
einer benannten Stelle berufen kannst, schon etwas mehr in der
Hinterhand haben als nur eine blauäugige Abschätzung dessen, was dein
Gerät so treibt.  Andernfalls dürfte sich das in der Höhe der
Ordnungsstrafe niederschlagen.

> 2.)Welche Frequenzen mit allgemeinzuteilung sind für irgendwelche
> Hobbyprojekte 'zuständig'?

Den Allgemeinzuteilungen ist völlig egal, ob das nun jemand als Hobby
oder beruflich macht.

Üblich ist vor allem Betrieb auf 434 MHz (ist aber störanfällig, da
nur 10 mW zulässig sind, während der Amateurfunk als Primärnutzer des
Bandes mit bis zu 750 W arbeiten darf), 868 MHz (hier muss man sich
jedoch sehr sicher sein, welche Betriebsauflagen im jeweiligen Bereich
gelten) oder 2,4 GHz.

> 3.)Was ist der Unterschied zwischen ISM-Band und Allgemeinzuteilung?

Dass ISM-Bänder für "Industrial, Scientific and Medical Applications"
gedacht sind.  Das sind Anwendungen, die keine vorsätzliche
Abstrahlung (und darauf basierende Informationsübertragung) zum Ziel
haben.  Für unbeabsichtigte Abstrahlung in diesen Bändern gelten
entsprechend jeweils nur die gesundheitlich relevanten Grenzwerte.
Ein Mikrowellenofen kann also durchaus 1 Watt in die Gegend wegpusten,
ohne dass er deshalb als unzulässiger Störsender gilt, denn sein Zweck
ist es nicht, mit der Strahlung eine Information zu übertragen.

Die Allgemeinzuteilungen wiederum gestatten teilweise in den ISM-Bändern
auch Funkanwendungen geringer Reichweite (SRD - short range devices).
Teilweise gibt es aber auch Einschränkungen; beispielsweise geht das
13-cm-ISM-Band von 2400 bis 2500 MHz, aber für SRDs geht die Freigabe
nur bis 2483,5 MHz.  Außerdem gibt es eine ganze Reihe von
Allgemeinzuteilungen außerhalb der ISM-Bänder.  Für die von dir
gedachten Zwecke ist das SRD-Band um 868 MHz herum dabei das Wichtigste.
Im Gegensatz zu SRDs auf ISM-Bändern gibt es dort jedoch zahlreiche
Auflagen mit dem Ziel, die gegenseitigen Störungen zwischen den SRDs
zu minimieren.

von 12V DC (Gast)


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SRD? Da stellt sich mir die Frage, ob mit Short Range Device gemeint 
ist, das die Leistung des Senders so stark begrenzt ist, das man nur 
"short range" funken kann?

Jörg Wunsch schrieb:
> Eine "Zulassung" gibt es gar nicht.

Aber man benötigt doch eine Genehmigung, um selbstgebaute Geräte zu 
betreiben? Irgendwie versteh ich diesen -für mich wichtigen- Punkt noch 
nicht.
Was muss ich theoretisch tun, um einen Sender Marke Eigenbau zu 
betreiben?? Heißt nicht das ich das vor hab!!

FRAGEN:
Gibt es Frequennzen, auf denen ich solche(s.o.)Sender betreiben kann?
Was gibt es beim Betrieb vond diesen zu beachten?
In dem Wikipedia Artikel zum ISM-Band gab es Frequenzbereiche, die mit 
Bereich B gekenzeichnet sind(Zitat:Typ B: Anwendungen in diesen Bändern 
benötigen keine Genehmigung, müssen jedoch mit Störungen jeder Art 
zurechtkommen.) Das wären doch eine 
solche('Gehnemigungsfreien')Frequenzen?

von Logiker (Gast)


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>Aber man benötigt doch eine Genehmigung, um selbstgebaute Geräte zu
>betreiben? Irgendwie versteh ich diesen -für mich wichtigen- Punkt noch
>nicht.


Nein. Ich habe Dir schon oben mal geschrieben, wie das zusammenhängt.

1. Dir als Person steht ein gewisser Frequenzbereich offen oder nicht.

2. Das Gerät hat eine Zulassung oder nicht.

>Was muss ich theoretisch tun, um einen Sender Marke Eigenbau zu
>betreiben?? Heißt nicht das ich das vor hab!!

Prüfung auf Einhaltung der Normen und Grenzwerte.

>Das wären doch eine solche('Gehnemigungsfreien')Frequenzen?

Das genehmigungsfrei bezieht sich auf Dich als Person.
Nicht auf den Sender.

von Georg G. (df2au)


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12V DC schrieb:
> Anwendungen in diesen Bändern
> benötigen keine Genehmigung, müssen jedoch mit Störungen jeder Art
> zurechtkommen.) Das wären doch eine
> solche('Gehnemigungsfreien')Frequenzen?

Es gibt Anwendungen, die benötigen eine Genehmigung, Beispiel 
Betriebsfunk.
Und es gibt Anwendungen, die sind genehmigungsfrei, Beispiel die 
Übertragung der Temperatur von draußen auf die Anzeige im Wohnzimmer.

Voraussetzung bei beiden ist aber, dass die Sender die Auflagen für 
die Anwendung einhalten. Das betrifft u.a. die Leistung, die 
unerwünschten Aussendungen (Oberwellen, Nebenwellen), die Bandbreite, 
die mögliche Einschaltdauer und vieles mehr.

Wenn du einen Sender selbst baust, musst du sicherstellen, dass du alle 
relevanten Vorschriften einhältst. Das kannst du durch eigene Messungen 
oder durch die Beauftragung eines Spezialisten (benannte Stelle).

Es gibt keine Spielwiese, auf der du einfach so mal was ausprobieren 
darfst.

von Logiker (Gast)


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>Aber man benötigt doch eine Genehmigung, um selbstgebaute Geräte zu
>betreiben? Irgendwie versteh ich diesen -für mich wichtigen- Punkt noch
>nicht.

Nein als Antwort ist natürlich auch irgendwie blöd.

Es geht darum, das der Sender technisch geeignet ist und das heisst er 
muss Vorschriften und Grenzwerte einhalten.

Es gibt zwei Wege das aus der Sicht der Behörden "sicherzustellen".

Bei den ISM-Bändern z.B. brauchst Du eine Baumusterzulassung
Bei anderen Bändern müssen die CE-Vorschriften eingehalten werden.

Die CE-Vorschriften erlauben theoretisch, das Du als Hersteller 
(Bastler) Dir selbst eine Konformitätserklärung ausstellst und die auf 
Nachfrage vorlegst. Nur, das ist kein Freibrief einfach mal auf die 
Rückseite einer Telefonrechnung "Konformitätserklärung" raufzuschreiben. 
Es müssen tatsächlich substantielle, nachvollziehbare Argumente bzw. 
Messungen diese Behauptung stützen.

Wenn Du als Laie Dich hinstellst und sagst das ist konform, und der 
Vertreter der Bundesnetzagentur auf Befragen nichtmal zufrieden mit 
Deiner Antwort auf die Frage nach dem Ohmschen Gesetz ist, dann kannst 
Du Deine Erklärung ebenso wieder umdrehen und als Telefonrechnung 
verwenden. D.h. Deine Erklärung muss plausibel sein. So.
Aber selbst eine Konformitätserklärung die ganz klar korrekt ist, nützt 
Dir wiederrum nichts, wenn Dein Sender im Moment wo der Mann von der 
Bundesnetzagentur nachmisst die Grenzwerte nicht einhält. Die einzige 
Ausnahme ist, wenn der Sender unmittelbar davor gerade vom Tisch 
gefallen ist und ganz offensichtlich irgendwas gebrochen ist und einen 
Kurzschluss macht oder so.

von Logiker (Gast)


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>Die einzige Ausnahme ist, wenn der Sender unmittelbar davor gerade vom >Tisch 
gefallen ist und ganz offensichtlich irgendwas gebrochen ist und >einen 
Kurzschluss macht oder so.

Wobei Dich dieser Fall höchstens vor dem Bußgeld schützt.
Aber nicht vor den "Meßgebühren" der Bundesnetzagentur. Und für die 
kannst Du Dir unter Umständen locker ein Auto kaufen.


Die Konformitätserklärung ist eigentlich auch in erster Linie eine Frage 
der Inverkehrbringung. Falls Dein Sender Probleme macht, dann zählt 
diese Tatsache, keine Erklärung.

Selbst ein Amateurfunker darf nicht einfach d'rauflosbasteln. Schau Dir 
mal die Prüfungsfragen an. Da gibt es eine extra Frage die sich nur 
damit beschäftigt, das Sender zum Testen an einer Dummy-Load betrieben 
werden müssen.

von 12V DC (Gast)


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Ach so jetzt verstehe ich. Muss ich die schriftlich vorlegen, oder 
reicht es, so eine Prüfng durzuführen und er soll selbst nachmessen?

von Logiker (Gast)


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>Ach so jetzt verstehe ich. Muss ich die schriftlich vorlegen, oder
>reicht es, so eine Prüfng durzuführen und er soll selbst nachmessen?

Aber sowas von schriftlich, sage ich Dir. Da träumst Du von.
Und das ist, wie schon geschrieben, ohnehin nur noch der Weg das 
Bußgeld zu verringen. Sagen wir mal 4% weniger Bussgeld pro Hundert 
Seiten Beschreibung. Wenn da einer kommt und die Konformitätserklärung 
verlangt, dann hat er schon gemessen und Dein Auto ist schon weg.

Sonst kommt nämlich garkeiner.
Die Konformitätserklärung ist ohnehin in erster Linie der Weg etwas in 
Verkehr zu bringen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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12V DC schrieb:
> Ach so jetzt verstehe ich.

Den Eindruck habe ich nun nicht gerade.

Anders gesagt: du verstehst von diesem ganzen Wirrwar (in dem selbst
die akkreditierten Messlabors oft genug zu tun haben, sich zurecht zu
finden) offenbar so wenig, dass man dir wirklich nur tunlichst davon
abraten kann, auch nur ansatzweise sowas selbst zu versuchen.

12V DC schrieb:
> Aber man benötigt doch eine Genehmigung, um selbstgebaute Geräte zu
> betreiben?

Nein, die benötigt man nicht.  Man ist einfach nur voll und ganz dafür
eigenverantwortlich, was man da treibt.  Im Rahmen der Messung durch
eine "benannte Stelle" kann man lediglich einen Teil der
Verantwortlichkeit dahingehend von sich abwälzen, dass man deren Aussage
bezüglich der Konformität zu einer bestimmten Norm als korrekt annehmen
darf.  Aber wenn man anschließend das Gerät trotzdem noch versaut, ist
man wieder selbst dran.

von Logiker (Gast)


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>Ach so jetzt verstehe ich. Muss ich die schriftlich vorlegen, oder
>reicht es, so eine Prüfng durzuführen und er soll selbst nachmessen?

Ja, ja. Das habe ich mir schon gedacht, das Du in die Richtung denkst. 
Ich seh Dich schon fast zwinkern. Aber deswegen schrieb ich hier auch:

>Wenn Du als Laie Dich hinstellst und sagst das ist konform, und der
>Vertreter der Bundesnetzagentur auf Befragen nichtmal zufrieden mit
>Deiner Antwort auf die Frage nach dem Ohmschen Gesetz ist, dann kannst
>Du Deine Erklärung ebenso wieder umdrehen und als Telefonrechnung
>verwenden. D.h. Deine Erklärung muss plausibel sein.

Sagen wir mal so. Dir als einem Laien nehmen sie erstmal grundsätzlich 
nicht ab, das die Erklärung von Dir stammt.

Wenn Du viel, wirklich viel Glück hast, dann geben Sie Dir Gelegenheit 
erstmal lang und breit eine Erklärung zu Deiner Konformitätserklärung 
abzugeben. Wenn Du schon bei erscheinen des Messbeamten nur dummes Zeug 
stammelst, dann kannst Du wetten, dass sie Dir eine noch so ausgefuchste 
Erklärung nicht abnehmen. Es wäre viel plausibler das Du sowohl der 
Erklärung selbst als auch die Erklärung der Erklärung von einem Fachmann 
hast machen lassen.

Was anderes ist bei offensichtlichen Fachleuten. Also jene mit irgendwas 
Schriftlichem, das bestätigt, dass sie von Funk Ahnung haben (sollten). 
Da steigt dann die Bereitschaft sich mal ein paar Ausreden anzuhören, 
falls die Mittagspause nicht unmittelbar bevorsteht. Aber das macht dann 
den Kohl ohnehin nicht mehr Fett.

von PöserPursche (Gast)


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Du darfst Überall Funken, und warten bis die Jungs mit dem Meswagen 
kommen und dir das dann ganz genau Erklären wie für Trolle üblich!

PP

von 12V DC (Gast)


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Aber wenn einer kommt, dann braucht man also doch in irgendeiner Form 
eine Genehmigung. Ich muss also bevor ich das Ding in Gang bringe zum 
Amt rennen und die Konformitätserklärung vorlegen, oder was muss man 
tun, um kein Bußgeld mit selbstgebautem zu kassieren?

von wendelsberg (Gast)


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12V DC schrieb:
> oder was muss man
> tun, um kein Bußgeld mit selbstgebautem zu kassieren?

Wenn ich es richtig verstanden habe:
Alle technischen Vorschriften einhalten.

wendelsberg

von Logiker (Gast)


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>Aber wenn einer kommt, dann braucht man also doch in irgendeiner Form
>eine Genehmigung.

Hier kommt es auf die Wortwahl genau an. Eine "Genehmigung" ist etwas 
anderes als eine "Konformitätserklärung". Und wer genau ist "einer"?

>Ich muss also bevor ich das Ding in Gang bringe zum
>Amt rennen und die Konformitätserklärung vorlegen, ...
Nein.

> ... oder was muss man
>tun, um kein Bußgeld mit selbstgebautem zu kassieren?

Das Bußgeld kannst Du nur vermeiden, wenn Du glaubhaft machen kannst, 
das Dich einer mit Waffengewalt gezwungen hat, auf 433 MHz mal 100KW 
rauszublasen. (Und selbst da bin ich nichtmal so sicher).

Die Konformitätserklärung ist in der Praxis ein Papier, das ein 
"Inverkehrbringer" vorweist, wenn eine Behörde nachfragt. Das kann bei 
der Einfuhr, beim Verkauf, oder auch sein, wenn ein Kunde sich beschwert 
hat.

Wenn aber einer mit dem Meßauto bei Dir vorfährt und klingelt, dann ist 
die Konformitätserklärung  nur noch relevant um zu zeigen, das derjenige 
der sie ausgestellt hat, Dich hat glauben lassen dürfen, das Du guten 
Glaubens annehmen durftest, das alles in Ordnung ist. Wenn Du selbst die 
ausgestellt hast, dann ist der nächste Grad, das Du belegen musst, das 
Du nach dem Stand der Technik alles korrekt geprüft hast.
Aber die Tatsache bleibt, dass Du in der Gegend alles zugemacht hast. 
Das alles ändert nur den Grad Deiner Behandlung durch die Behörden. 
Streng und unangenehm wird es trotzdem. Allenfalls kriegst Du ne Tasse 
Kaffe angeboten, falls Du wirklich ernstlich glaubhaft wars. Aber der 
Knüppel kommt trotzdem.

Und die Kosten für die Messung bleiben auf jeden Fall Dein Vergnügen.

von 12V DC (Gast)


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wendelsberg schrieb:
> 12V DC schrieb:
>> oder was muss man
>> tun, um kein Bußgeld mit selbstgebautem zu kassieren?
>
> Wenn ich es richtig verstanden habe:
> Alle technischen Vorschriften einhalten.

Aber wenn ich es richtig verstanden habe reicht das ja nicht, oder kommt 
der Mann mit dem Messauto nur, wenn ich jmd. gestört habe?
Wann kommt der überhaupt? Der fährt ja nicht durch die Gegend und misst, 
ob iwo irws nicht richtig ist, oder?

von Logiker (Gast)


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> ... kommt der Mann mit dem Messauto nur, wenn ich jmd. gestört habe?
> Wann kommt der überhaupt? Der fährt ja nicht durch die Gegend und misst,
> ob iwo irws nicht richtig ist, oder?

1. Falls Du jemanden störst mit Deinem Sender kommen die und messen. Das 
hast Du richtig erkannt.

2. Soweit mir bekannt gibt es Stichproben. D.h die fahren einfach mal so 
los und messen.

3. Es gibt stationäre Messstellen, die 24h automatisiert messen. Die 
orten den Störer auch.

von Logiker (Gast)


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> Wenn ich es richtig verstanden habe:
> Alle technischen Vorschriften einhalten.

Aber wenn ich es richtig verstanden habe reicht das ja nicht

Doch das reicht. Nur ist natürlich bei Oma Fritz die ein fertiges Gerät 
mit Konformitätserklärung betreibt die Form etwas höflicher, die Strafe 
geringer als bei einem Fürchtenichts den sie gerade mit dem Lötkolben in 
der Hand erwischen.

von Logiker (Gast)


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Ich erinne mich da dunkel an einen Fall wo eine Oma, ein Funk-Telefon 
betrieb (das sie natürlich nicht selbst gebaut hatte) das massiv störte. 
Kam glaube ich mal in der Glotze.

Ich glaube das Ende vom Lied war, dass die Firma erst nach Eingreifen 
dieser Fernsehsendung (resp. der Redaktion) bereit war kulanzhalber das 
Bußgeld und die Messgebühr zu bezahlen).

Aber diese Geschichte kann ich natürlich nicht beschwören.

von Logiker (Gast)


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Was Du glaube ich erstmal verstehen musst ist, das einzig und alleine Du 
für den Betrieb eines Gerätes und der Folgen daraus verantwortlich bist.
Das gilt für die selbstgebastelte Kaffeemaschine genauso wie für einen 
Sender. Ein Sender ist da garnichts Besonderes.

von Achim_42 (Gast)


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"Amateurfunk Störende Netzteile in PlasmaFernseher auf Kurzwelle ..."
http://www.youtube.com/watch?v=-BZSXKxyJn0

von Logiker (Gast)


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Das gilt auch für gekaufte Geräte. Du als Besitzer und Betreiber bist 
für den korrekten Betrieb der Geräte verantwortlich.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Logiker schrieb:
> Die Konformitätserklärung ist in der Praxis ein Papier, das ein
> "Inverkehrbringer" vorweist, wenn eine Behörde nachfragt.

Wenn du das Gerät jedoch dafür baust, dass du es selbst betreibst (statt
es zu veräußern, was auch immer), dann bist du für diesen konkreten Fall
auch selbst der "Inverkehrbringer".  Daher hat man wohl diesen komischen
Begriff gewählt, damit man es schwammig genug fasst und alle relevanten
Fälle damit abdeckt.

von Logiker (Gast)


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>Wenn du das Gerät jedoch dafür baust, dass du es selbst betreibst (statt
>es zu veräußern, was auch immer), dann bist du für diesen konkreten Fall
>auch selbst der "Inverkehrbringer".

Das ist richtig und irgendwo oben auch schon mal so beschrieben. Ich 
glaube sogar von mir.

von Logiker (Gast)


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Wusste ich doch. Hier: 
Beitrag "Re: Signalfunk in der BRD"

>Die CE-Vorschriften erlauben theoretisch, das Du als Hersteller
>(Bastler) Dir selbst eine Konformitätserklärung ausstellst

Und an einigen anderen Stellen mehr oder weniger explizit oder implizit 
auch.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Logiker schrieb:
> Das ist richtig und irgendwo oben auch schon mal so beschrieben.

Ich wollte nur nochmal ausdrücklich klarstellen, dass das mit dem
"Inverkehrbringen" eben auch dann relevant ist, wenn man das Teil nicht
jemandem anders in die Hand drückt.  Das kann man deinem Satz implizit
natürlich entnehmen (wofür sonst sollte man dann eine Erklärung
erstellen?), aber es klang mir nicht explizit genug.

von Michael_ (Gast)


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12V DC schrieb:
> Ich muss also bevor ich das Ding in Gang bringe zum
> Amt rennen und die Konformitätserklärung vorlegen, oder was muss man
> tun, um kein Bußgeld mit selbstgebautem zu kassieren?

Ja, mach das erst mal. Wenn du das hast, reden wir hier weiter!
Tschüß! Bis dann.

von 12V DC (Gast)


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Achim_42 schrieb:
> "Amateurfunk Störende Netzteile in PlasmaFernseher auf Kurzwelle ..."
> Youtube-Video "Amateurfunk Störende Netzteile in PlasmaFernseher auf
> Kurzwelle (KW) WDR Markt BnetzA"

Echt interressant.

Also noch mal ein Versuch bei mir die DInge klarzustellen: Angenommen 
ich würde einen solchen Sender bauen(angenommen 2,4GHz). Was müsste ich 
machen um ihn legal zu betreiben?
Einfaches Beispiel dazu: Ich möchte mein Arduino im Garten von meinem 
Zimmer aus mit einem selbstgebauten Sender fernsteuern.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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12V DC schrieb:

> Was müsste ich
> machen um ihn legal zu betreiben?

Konformitätsmessungen, bspw. gemäß EN 300440.  Du musst auch Oberwellen
messen können, also wenigstens bis 10 GHz solltest du schon messen
können.

> Einfaches Beispiel dazu: Ich möchte mein Arduino im Garten von meinem
> Zimmer aus mit einem selbstgebauten Sender fernsteuern.

Warum nimmst du nicht einen RFM12, RFM70, ZigBit oder dergleichen,
wie das alle anderen auch tun?

von 12V DC (Gast)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Konformitätsmessungen

Das heißt, nachdem ich überprüft habe, das ausschließlich auf der 
Frequenz gesendet wird, auf der ich will. Wenn ich das gemacht habe, 
dann kann ich den legal in Betrieb nehmen?

Jörg Wunsch schrieb:
> Warum nimmst du nicht einen RFM12, RFM70, ZigBit oder dergleichen,
> wie das alle anderen auch tun?

War nur ein Anwendungsbeispiel, um euch zu verdeutlichen, was ich meine. 
Nicht das ich das vorhab. ;)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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12V DC schrieb:
> Das heißt, nachdem ich überprüft habe, das ausschließlich auf der
> Frequenz gesendet wird, auf der ich will.

Sorry, das wird jetzt sinnlos.

Du beschäftigst dich nicht einmal ansatzweise mit dem, was dir genannt
worden ist.  Warum lädst du dir die EN 300440-1 nicht mal herunter und
liest dir durch, was darin alles an Parametern gefordert wird, die
eingehalten werden müssen?  Einhaltung des zugeteilten Frequenzbereichs
ist nur einer von vielen Parametern.

Du musst zu allen dort genannten Forderungen konform sein, ggf. auch
noch zu Forderungen weiterer Normen.  (Zu ermitteln, welche alles, ist
bereits wieder deine Verantwortung.)

Ich hör' jetzt auf hier, das hat keinen Zweck.

von 12V DC (Gast)


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Pardon, mir war nich klar, das sich in der Norm noch weitere Bedingungen 
zur Konformität stehen.

Ich würde jetzt auch sagen, das ich jetzt weiß wie es auf dem Gebiet 
aussieht und wo ich ggf noch mal nachsehen kann.

Vielen Dank euch allen.
12V DC

von Mike (Gast)


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12V DC schrieb:
> Das heißt, nachdem ich überprüft habe, das ausschließlich auf der
> Frequenz gesendet wird, auf der ich will.

Das tut ein Sender nie

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