Ich möchte diese einfache Frage hier in den Raum werfen, damit für mich(wahrscheinlich auch für andere) die Problem -darf ich, darf ich nicht- aus dem Weg ist. Es geht hier um das generelle Problem, nicht um die speziellen Fälle.
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Leider kann ich (und ich vermute auch Andere) nicht erkennen, was genau Deine Frage ist. Könntest Du sie bitte noch einmal auf andere Weise formulieren? Bitte verwende auch ein Fragezeichen. :-)
12V DC schrieb: > Es geht hier um das generelle Problem, nicht um die speziellen Fälle. Für generelle Probleme in Funkfragen ist die BNetzA, speziell der von denen herausgegebene Frequenznutzungsplan die einzig verbindliche Unterlage http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Frequenznutzungsplan.pdf?__blob=publicationFile&v=2
>... -darf ich, darf ich nicht-
Oh. Jetzt habe ich die Frage gesehen. Aber so ganz "schön" formuliert
ist die Frage nicht. :-)
Die Antwort ist:
Du darfst (unter gewissen Umständen) Signale übertragen.
FRAGE: In wie weit darf ich in der BRD Signalfunken? <---FRAGE Man braucht ja für so RC-Kram immer ne Genehmigung, und ich hab keine Lust jedesmal, wenn ich iwas funken will(Signal) zum zugehörigen Amt zu rennen.
Danke erst mal UHF, aber ich habe keine Lust mich durch 700 Seiten Beamtendeutsch zu lesen. Deshalb würde ich es vorziehen, wenn jemand Erfahrung hat und sagen kann, was es zu beachten gibt usw. Danke im Vorraus.
Mir geht es nicht um die Freqenzen, welche für Signalfunk ausgelegt sind, sondern darum, wie ich(oder ob ich überhaupt) ohne Genehmigung Signale funken kann. Unter deinem Stichwort hab dazu nix gefunden.
Wir wollen Dir wirklich helfen, aber Du musst Dich mal entscheiden ob
das hier eine allgemeine Frage oder eine spezifische sein soll.
>FRAGE: In wie weit darf ich in der BRD Signalfunken? <---FRAGE
Hier müsstest Du mal festlegen auf was sich das "in wie weit" bezieht.
Es gibt Fälle in denen darfst Du aufgrund einer allgemeinen Genehmigung
Kilometerweit funken. CB-Funk. Etwas weniger weit: PMR oder LPD.
Dann gibts noch WLAN oder auch UKW-Frequenzen für die Du eine
Genehmigung brauchst. Die zulässigen Modulationsverfahren, Sendeleisung
(und damit Reichweite) unterscheiden sich. Falls Du die
Amateurfunklizenz machst, darfst Du noch ganz andere Sachen.
Das Feld ist weit und Dir hier den Überblick über das Gesamtthema zu
geben würde zu weit führen.
> ... wie ich(oder ob ich überhaupt) ohne Genehmigung Signale funken kann.
Lass uns doch mal vernünftig reden. Dann kann man Dir auch eine
spezifische Antwort geben. Allgemein kann man nur sagen: Du
kannst/darfst (unter gewissen Umständen) ohne individuelle Genehmigung
Signale übertragen.
Was willst Du genau übertragen und über welche Entfernung?
12V DC schrieb: > Unter deinem Stichwort hab dazu nix gefunden Aber genau da wird beschrieben, was du wie ohne Genemigung funken darfst! Lg.
Mit "in wie weit" meine ich OHNE Genehmigung. Also kann ich mich zu Hause an den Schreibtisch setzten, mir ne Funkschaltung zusammenlöten und die dann LEGAL ohne Genemigung beutzten. Wenn ja welche Frequenzbereiche sind dafür von der BNetzA freigegeben?
12V DC schrieb: > Mit "in wie weit" meine ich OHNE Genehmigung. Also kann ich mich zu > Hause an den Schreibtisch setzten, mir ne Funkschaltung zusammenlöten > und die dann LEGAL ohne Genemigung beutzten. Wenn ja welche > Frequenzbereiche sind dafür von der BNetzA freigegeben? Es gibt für praktisch alle Frequenzen gewisse Vorausetzungen, die Du erfüllen musst.
Deshalb frage ich ja nach. Welche Vorrassetzungen sind das denn zum Beispiel? Heisst das also, dass ich jedesmal zum Amt rennen muss, um denen mein Gerätt vorzuführen? oder auch China Export auf Ebay. Funkmodule aus China sind ja sehr beliebt(u.a. auch hier auf dem Forum). FRAGEN: Welche Vorraussetzungen müssen für welche Frequenzen erfüllen? Wie sieht das mit Chinaprdukten aus? Gibt es "Experimentierfrequenzen"?
Dann sprichst Du eine andere Sprache als ich. "In wie weit" bezieht sich im allgemein in der deutschen Sprache, darauf, das man die möglichen Ausprägungen eines oder mehrerer Parameter abfragt. >Also kann ich mich zu Hause an den Schreibtisch setzten, mir ne >Funkschaltung zusammenlöten und die dann LEGAL ohne Genemigung beutzten. >Wenn ja welche Frequenzbereiche sind dafür von der BNetzA freigegeben? Garkeine. Entweder gibt es allgemeine Genehmungen für Baumuster die Du irgendwo kaufen kannst und die auf bestimmten Frequenzen senden. Oder Du individuell erhälst eine Genehmigung auf bestimmten Frequenzen zu senden (und auch die Geräte selbst zu bauen) (Amateurfunk). Oder Du erhälst die individuelle Genehmigung mit einem gekauften zugelassenen Gerät zu senden (Betriebsfunk u.ä.) Du solltest Dich wirklich mal in das Thema einlesen. Das ist nicht so simpel wie Du Dir das vorstellst.
12V DC schrieb: > Man braucht ja für so RC-Kram immer ne Genehmigung, und ich hab keine > Lust jedesmal, wenn ich iwas funken will(Signal) zum zugehörigen Amt zu > rennen. Dann mach eine Amateurfunk-Lizenz. Das spart dir einen Haufen Rennerei und gibt dir mindestens genauso viel Freiheit beim Experimentieren. vy 73
Wenn ich ne Ahnung hätte, würde ich nicht nachfragen. Also: Ich hab wenig-keine Ahnung und würde gerne mehr darüber erfahren, wie ich Signale z.B. vom einen Arduino zum anderen FUNKEN kann. Also formulieren wir die Frage(n) um: Welche vorraussetzungen muss ich erfüllen, um legal in der BRD Signale hin und her zu funken? Wo kann man sich in das Thema Signalfunk einlesen?
Das ganze Zeug was du meinst, sendet (und stört sich) normal auf 433Mhz. Das sind oft Außenthermometer, Schlüssel, usw. Was du für Regeln einhalten musst, steht auf den Seiten der BnetzA. Siehe auch (wie oben bereits erwähnt...): http://de.wikipedia.org/wiki/ISM-Band
12V DC schrieb: > Deshalb frage ich ja nach. > Welche Vorrassetzungen sind das denn zum Beispiel? Das ist je nach verwendeter Frequenz unterschiedlich. Es gibt da keine allgemeinen Aussagen. Aber das steht alles in dem Dir gegebenen Link. Sollen wir Dir den Inhalt vorlesen? Gruss Harald
Michael schrieb: > Dann mach eine Amateurfunk-Lizenz. Wieso sollte jemand der nur "Signale" per Funk übertragen will gleich eine Amateurfunklizenz machen? Muss ich für den Betrieb meiner Funksteckdosen das Morsealphabet kennen?
Laut dem Wikipedia-Artikel zum ISM-Band müsste ich doch im Bereich von 24-24,25GHz ohne Genemigung funken können, oder hab ich was übersehen?
Hab ich denn mit einer Amateurfunklizenz auch auf dem Gebiet des Signalfunks Vorteile? Ich dachte die gilt nur für Sprechfunk? Hatte eh daran gedacht iwann eine zu machen.
>Wenn ich ne Ahnung hätte, würde ich nicht nachfragen. Schon. Aber Du fragst nicht einfach nur, sondern bestehst auch darauf, obwohl ich Dich mehrfach darauf hingewiesen habe, dass das nicht geht, eine einfache Antwort zu erhalten. Es gibt aber keine einfache Anwort auf Deine Frage. Das allererste was Du Nachlesen kannst ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Frequenzzuteilung Und das ist buchstäblich die Spitze des Eisbergs. Wir wollen Dir hier nicht das Leben schwermachen oder uns aufspielen. Was Du nicht ohne weiteres nachlesen kannst sonder nur aus Erfahrungen erschliessen kannst, ist, das dieses Thema sehr streng von den Behörden überwacht wird. D.h. wenn Du nicht den Rest Deines Lebens eine Strafe oder auch nur Bußgelder abstottern willst, GENAU wissen solltest was Du da machst. Wir können Dir aber keine detaillierte Antwort geben, weil sich die Bedingungen teilweise an kleinen Details scheiden. Was für eine Frequenz gilt, kann schon 1kHz daneben völlig falsch sein.
12V DC schrieb: > Laut dem Wikipedia-Artikel zum ISM-Band müsste ich doch im Bereich von > 24-24,25GHz ohne Genemigung funken können, oder hab ich was übersehen? Auch dort gibt es auf jeden Fall eine Beschränkung der ausgesandten Leistung.
morgen wieder schrieb: > Muss ich für den Betrieb meiner Funksteckdosen das Morsealphabet kennen? Die Funksteckdosen arbeiten meist mit ISM-Sendern im 433MHz Band. Und das Morsealphabet ist für Datenübertragung denkbar ungeeignet.
12V DC schrieb: > Hab ich denn mit einer Amateurfunklizenz auch auf dem Gebiet des > Signalfunks Vorteile? Ich dachte die gilt nur für Sprechfunk? Sprechfunk ist im Amateurfunk das wenigste, jedenfalls bei denen, die sich für die Technik interessieren.
Eine solche Antwort wollte ich haben. Allerdings was bringt mir die Frequenzzuteilung, ich glaube nicht, das die BNetzA Einzelzuteilungen an Privatpersonen verteilt. NA gut Ich weiß welche Frequenzen fest vergeben sind, aber weiter auch nichts. Mich würde eher interressieren, welche Freihieten ein Amateurfunker auf diesem Gebiet hat.
Also es gibt 3 Frequenzbereiche, die für Arduino-Bastler interessant sind: 433MHz 868MHz 2450MHz Das sind ISM Frequenzbereiche. Und hierfür gibt es auch überall fertige Funkmodule. Neben der Frequenz muss aber auch die maximal abgestrahlte Leistung und teilweise die Sendedauer eingehalten werden. Entscheide Dich also für eines der 3 Bänder. Und ließ nach, ob die Sendedauer/Einschaltdauer begrenzt ist. Bei 433MHz zum Beispiel nicht (glaube ich). Wenn Du jetzt keine Richtantenne nimmst sollte es auch mit der abgestrahlten Leistung passen. Bist Du mehr als ein Bastler ist es notwendig, die Parameter in nem Prüflabor überprüfen zu lassen. Ansonsten stört es keinen, solange es keinen stört.
Es gab da schon mal einen Thread mit dem Thema (wahrscheinlich nicht nur den einen): Lies mal ein wenig da: Beitrag "Sender legal bauen?"
Ganz allgemein, Du darfst Dir keinen Sender selber bauen ohne Genehmigung. Du darfst nur fertige zugelassene Sendemodule kaufen und diese nur in der zugelassenen Art und Weise einsetzen. Also keine Booster oder zu große Antennen dahinter anschließen oder andere Modulationen verwenden oder eine höhere Betriebsspannung.
Doch, bauen darf er alles. Sogar in Betrieb nehmen an einer Dummy Load oder in der Abschirmkammer. Er muss nur sicher stellen, dass keine unerlaubte Aussendung sein Grundstück verlässt. Über den Luftraum darüber bin ich mir nicht ganz sicher. Mir ist aber immer noch nicht klar, was mit "Signalfunk" eigentlich gemeint ist.
12V DC schrieb: > Mich würde eher interressieren, welche > Freihieten ein Amateurfunker auf diesem Gebiet hat. Das steht alles in der Amateurfunkverordnung, speziell Anhang 1 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/afuv_2005/gesamt.pdf
Früher war Amateurfunk primär darauf ausgerichtet, die Funkausbreitung zu erforschen bzw. der Verbesserung der Funkübertragung zu dienen. Weiterhin durften Nachrichten in Notsituationen (SOS) weitergeleitet werden. Ein private dauerhafte Belegung einer Frequenz war nicht gestattet. Bzw. dann konnte ein anderer Amateur Dich auffordern, die Frequenz zu verlassen.
Verdammt ja, es gibt ja ein Funkforum. Jetzt wo dus sagst, fällts mir ein. Sorry! Marek N. schrieb: > Mir ist aber immer noch nicht klar, was mit "Signalfunk" eigentlich > gemeint ist. Naja, kein Sprachfunk, sondern Signal. Also ein-aus Signale. Wie beim µC
12V DC schrieb: > Wie weit darf man denn z.B. auf 433MHz senden? Soweit mit der zugelassenen Sendeleistung und Antennengewinn möglich. Eine km-Begrenzung gibt es nicht. Bei Sonnenstürmen könnte kurzzeitig um die ganze Erde möglich sein.
>Wie weit darf man denn z.B. auf 433MHz senden?
So weit wie ein zugelassenes Funkmodul kommt.
Das können 10m sein oder 100m wenn du Glück hast.
Mit Arduino zu Arduino oder PC funken? Nimm fertige Bluetoothmodule. Das ist legal, wenn Du sie nicht anders als angegeben betreibst. Fertig.
Irgendwie reizt Du zu Trick-Antworten: Soweit die Wellen tragen. Notfalls bist Sagitarius A*. Ausserhalb der Milchstrasse kostet es Stempelgebühr. Aber im Ernst: Die Reichweite ist nicht durch Vorschriften begrenzt. Aber begrenzt ist die Sendeleistung resp. die von der Antenne abgegebene Strahlungsleistung. Wenn Du eine Sichtverbindung zwischen Sender und Empfänger hast, dann reichen die zugelassenen Sendeleistungen bei ISM 433MHz mehrere (ca. 4-5) Kilometer weit. Aber es kann auch weiter sein. Kommt auch darauf an, wie Du die Daten überträgst. Ansonsten ist die Reichweite durch das nächste Hinderniss (Haus, Berg, feuchter Wald) begrenzt.
Was wäre denn die km Begrenzung die an den Grenzen liegt. D.h. Größtmögliche Antenne und größtmöglicher Senderleistung bei normalen Bedingungen(Durchschnitt o.ä.)?
Logiker schrieb: > Wenn Du eine Sichtverbindung zwischen Sender und Empfänger hast, dann > reichen die zugelassenen Sendeleistungen bei ISM 433MHz mehrere (ca. > 4-5) Kilometer weit. Es sei denn, es fällt Schnee oder Regen.
12V DC schrieb: > Wie weit darf man denn z.B. auf 433MHz senden? Falls du die Entfernung meinst: So weit du kannst, so weit es deine Geräte schaffen. Als Nutzer eines Senders mit Allgemeinzulassung (diese berühmten China Module) wird es abhängig von der Umgebung einige 10m bis 100m gehen. Falls du meinst, ob man es überhaupt darf: DU als 08/15 Bürger darfst nur typgeprüfte Module/Geräte nutzen und muss dabei die Auflagen aus dem Datenblatt einhalten. Selbst einen Sender bauen darfst DU nicht, egal für welche Frequenz. Der Einwand weiter oben mit der Abschirmkammer ist ja wohl nicht zutreffend. Falls du es dennoch machst: Es ist keine Straftat mehr, nur noch eine Ordnungswidrigkeit. Die Kosten für die Meßknechte der BNetzA, die dich gesucht haben, weil du rein zufällig einen anderen Nutzer gestört hast, sind aber mit Sicherheit deutlich höher als das Bußgeld.
Peter Dannegger schrieb: > Bei Sonnenstürmen könnte kurzzeitig um die ganze Erde möglich sein. Das mag man dann doch bezweifeln. Eine MUF von 430MHz wäre Weltrekord.
@ Harald Wilhelms
>Es sei denn, es fällt Schnee oder Regen.
Was ich mal unter Hindernisse zähle. Aber Du hast recht, das sollte man
an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen. Danke.
Ich hab mir mal die AFuV(heist die so?) durchgelesen. Ich versteh nur nicht, wie ich beim Funken von Signalen mein Rufzeichen durchgeben soll. Die Verordnung bezieht sich nicht ausdrücklich auf Signalfunk(oder irre ich?).
12V DC schrieb: > Ich versteh nur > nicht, wie ich beim Funken von Signalen mein Rufzeichen durchgeben soll Das lernst du, wenn du dich auf die Prüfung vorbereitest. Beispiel: Alle 10 Minuten mit Morsezeichen senden.
Das alles erfasst Du (und ich auch) nicht in zehn Minuten. Wenn wir von ISM reden ist ein Rufzeichen garnicht relevant, weil Du keines erhälst und auch nicht verpflichtet bist eines zu verwenden. Im Gegenteil. Falls Du auf die Idee kommst eines zu verwenden und dummerweise noch dazu ein zugeteiltes bentutzt kann das auch unangenehm werden.
>Ich versteh nur >nicht, wie ich beim Funken von Signalen mein Rufzeichen durchgeben soll. >Die Verordnung bezieht sich nicht ausdrücklich auf Signalfunk(oder irre >ich?). Jeder Funk ist Signalfunk. Wenn Du aber anstatt Sprachsignale Bildsignale überträgst, musst Du in's Videobild dein Rufzeichen einblenden. Wenn Du Digitalsignale überträgst, musst Du auch Dein Rufzeichen in digitaler Form mit übermitteln.
Ich bezog mich da auf die AFuV, und die bezieht sich nur auf Amateurfunker. Für alles andere sollte man wohl eher im TKG nachschauen.
>Ich bezog mich da auf die AFuV, ...
Das ist schon klar. Nur haben wir unmittelbar vorher über die Reichweite
von ISM gesprochen.
Da Du Dich erstmal in das Thema einarbeitest, also als Anfänger in
diesem Thema zu betrachten bist, muss jemand, dem Du eine Frage stellst,
wenn Du nichts anderes schreibst, davon ausgehen, das Du ISM und
Amateurfunk miteinander verquickst. Zumindest ist es für mich
zweifelhaft gewesen ob Du Dir über den Unterschied klar bist.
Um mich auf Georgs Beitrag von oben zu Beziehen: Ich kann mir unmöglich vorstellen, dass die Chinateile eine Genehmigung haben. Und die braucht man doch nach alldem, was ich so hier gelesen habe? Da ist es egal ob ISM oder nicht? Aber die Frequenzen, die auf Wikipedia angegeben sind für 'die freie Verfügung' müsste ich doch auch in der BRD ohne Genehmigung nutzen können? Die Chinesen werden mir doch sicher auch in den Frequenzen was anbieten?
Wie wäre es wenn der TE das Wort "Signalfunk" durch "Funkdatenübertragung" ersetzen würde?
12V DC schrieb: > Das ist mir jetzt nicht mehr möglich Doch! Benutz einfach das "neue" Wort in Zukunft! Ansonsten ist das Projekt jetzt gestorben!
12V DC schrieb: > Was wäre denn die km Begrenzung die an den Grenzen liegt. D.h. > Größtmögliche Antenne und größtmöglicher Senderleistung bei normalen > Bedingungen(Durchschnitt o.ä.)? Begrenzt ist nur der Antennengewinn/Leistung auf der Sendeseite. Auf der Empfangsseite darf eine beliebige Antenne verwendet werden. Kommt also drauf an, u.a. auch auf die Datenrate.
Du musst zwei Dinge strikt unterscheiden. 1. Du als Person oder Du als Mitglied einer Gruppe (hier die Menschen din in Deutschland leben bzw. konkret einen Sender betrieben) hast oder hast nicht die Genehmigung auf einer bestimmten Frequenz, mit einer bestimmten Leistung zu senden. 2. Der Sender entspricht seiner Bauart nach bzw. einer tatsächlich erfolgten Prüfung nach den Vorschriften die sich aus Deiner Person oder Gruppenzugehörigkeit ergeben sowie aus den Frequenzen (ggf. auch aus der Leistung, dem Zweck, der Modulationsart) auf denen er sendet. So ist es Dir (wie jedem Menschen und auch Firmen in Deutschland) im Fall von ISM, als gestattet auf dieser Frequenz (es sind ja mehrere möglich, aber nehmen wir 433MHz an) zu senden. ABER der Sender muss unabhängig davon die 2. Bedingung erfüllen. Das ist aus Sicht des Staates entweder durch eine Bauartzulassung anhand eines Musters oder durch eine Prüfung genau eines bestimmten Senders gegeben. Es gibt nun eine gewisse Hierarchie wer im Endeffekt verantwortlich ist. Da ein chinesischer Hersteller in der Regel nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, ist es als nächstes der "Inverkehrbringer", der Händler bei dem Du das kaufst. Ist der auch nicht greifbar, weil Du direkt in China bestellt hast, bist Du verantwortlich. Aber hier greifen noch andere Umstände. In der Regel werden von den ISM-Dingern Millionen hergestellt und gehandelt und das in verschiedenen Ländern. Die werden daher in der Regel häufig auch von Händlern in den Einsatzländern gehandelt. Nach der obigen Regel ist er der Inverkehrbringer und der wird entweder vom Hersteller eine Prüfung durchführen lassen oder selbst eine Prüfung durchführen. Damit er selbst nachweisen kann, das seine Geräte den Vorschriften entsprechen. D.h. in der Therie kannst Du hier garkein nicht zugelassenes Gerät erwerben oder betreiben. Entweder kaufst Du ein geprüftes Gerät oder Du bist verpflichtet es selbst zu prüfen.
Ich hab als täglich Datenfunk mit einer Station gemacht. Frequenz: 430-440MHz. 4Watt Sendeleistung. Ne 1.5m lange Stabantenne. Reichweite: 100km. 1200Bits/sec
Wobei der Fall, das Du einen Sender in China kaufst, der darüber hinaus auch direkt von einem deutschen Händler geprüft worden ist (oder wenn er die Konformität jedenfalls auf irgendeinem Weg glaubhaft machen kann), im Fall des Falles nur dann etwas nutzt wenn Du in der Lage bist, das Ergebnis der Prüfung nachzuweisen. In der Praxis wird das nicht gehen. ABER: Die Konsequenz ist, das in der Regel Dein Sender konform sein wird. NUR: Falls doch was schief geht, bist Du in den Arsch gekniffen. Die Bundesnetzagentur lässt sich da auf garkeine Diskussion ein. ------------------------------------------------------------------------ - Mich würde aber hier doch mal eine Zweit-Meinung insbesondere zum Selbstbau interessieren, den in dem von mir hier verlinkten Thread von 2008 wird Selbstbau und Betrieb durch jedermann noch als erlaubt bezeichnet, solange die Grenzwerte eingehalten werden. Peter Danegger hat aber hier auch ausdrücklich den Selbstbau ausgeschlossen. Hat sich das was geändert?
>solange die Grenzwerte eingehalten werden.
Das ist wohl der Knackpunkt beim Selbstbau. Woher weisst
du ohne teure Messgeräte das die Grenzwerte eingehalten werden?
Bauen ist erlaubt, wie damls der Mod sagte. Das Problem wird die Zulassung sein, um die man ja nicht herum kommt, außer man nimmt eine ISM-Frequenz, die jedem freigegeben ist(z.B. 2,8 GHz). Allerdings muss man die selbst bauen. Auf Ebay hab ich keine gefunden. So hab ich das bis jetzt verstanden.
Achim_42 schrieb: > Ich hab als täglich Datenfunk mit einer Station gemacht. Frequenz: > 430-440MHz. 4Watt Sendeleistung. Ne 1.5m lange Stabantenne. Reichweite: > 100km. 1200Bits/sec Bist du Amateurfunkter, oder hast du das als 08/15Bürger gemacht und wann. Mit in der BRD gekauften/gebauten Sendern? Dann wäre nämich alles richtig. Ansonsten wäre es Problematisch und du hast Glück gehabt.
>Bauen ist erlaubt Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich meinte den Betrieb eines selbstgebauten Senders. In dem Beitrag hier: Beitrag "Re: Sender legal bauen?" sagt Jörg Wunsch das das gestattet sei.
>Bist du Amateurfunkter, oder hast du das als 08/15Bürger gemacht
Bin Amateurfunkter und trotzdem 08/15Bürger
Ich hoffe Ihr habt ein wenig Geduld mit mir, aber jetzt würde ich es doch gerne genau wissen. In dem Link von Troll wird ausdrücklich nur von der für ISM-Sender notwendigen "Bauartzulassung" geschrieben. Leider ohne Referenz. Bei der Bundesnetzagentur kann ich unter dem Stichwort "Bauartzulassung" nichts finden. Ich habe das vor Jahren irgendwo mal gesehen. Aber jetzt finde ich mich nicht mehr zurecht. Kann jemand weiterhelfen? Geht das vielleicht aus den CE-Sachen hervor?
Die ganze Diskussion ist sinnlos ohne genaue Angaben zu Datenrate, Entfernung und Sendehäufigkeit. Also wieoft pro Stunde sollen wieviele Daten wie weit übertragen werden? Wenn das geklärt ist, kann man entscheiden welche technische Lösung dafür in Frage kommt. Du kannst jeden Sender selber bauen. Senden darfst Du damit nur wenn alle gesetzlichen Regelungen eingehalten sind. Welche dabei gelten ist vom verwendeten System abhängig. Wenn Du jeanden störst musst Du die Sendung beenden. Sollte dem gestörten ein Schaden entstanden sein, bist Du haftbar. Wenn du mit einem Gerät welches laut Papier die Gesetze einhällt dennoch Störungen verursachst, musst Du trotzdem Abschalten. Wenn Du von der Störung wissen konntest, haftest Du... Zulassungen wie früher die FTZ-Nr. gibte es schon lange nicht mehr. Der Hersteller oder Inverkehrbringer Muss nur die Konformität mit den Gesetzen erklären. Ist das gelogen... Deshalb ist nachmessen und protokollieren (am besten vom Dienstleister) wichtig. Aber: Alles Theorie solange wir nicht wissen wieoft wieviel wie weit gesendet werden soll.
Mal in Kürze: Such Dir fertige Sende- und Empfangsmodule aus, die im ISM-Band arbeiten (für Europa 433MHz und 868MHz oder auch 2,4GHz). Die gibt es günstig bei fast jedem Versender, der auch mit µC handelt. Dieser Händler gibt Dir eine Konformitätserklärung ab. Mit diesen Modulen und zugelassenen Antennen (die abgegebene Sendeleistung sowie auch die Zeit der Sendung ist beschränkt) kannst Du selber ein Datenübertragungssystem aufbauen. Wenn die Module eine Zulassung haben und Du sie bestimmungsgemäß verwendest, so brauchst Du die Datenübertragungsstrecke nicht anmelden und Du brauchst keine Genehmigung. Selber bauen ist nicht (und Du willst es auch nicht wirklich - für 5€ gibt es bereits gute Module).
Christian H. schrieb: > (für Europa 433MHz und 868MHz oder auch 2,4GHz). 433 MHz nicht mehr! Er sollte auf 868 oder 2400MHz wechseln
12V DC schrieb: > FRAGE: In wie weit darf ich in der BRD Signalfunken? <---FRAGE Du darfst überall dort funken, wofür du eine Frequenzzuteilung hast. Selbstverständlich musst du dabei die Bedingungen dieser Zuteilung einhalten. Vermutlich werden dich dabei am meisten die Allgemeinzuteilungen interessieren. Vermutlich wirst du wenig begeistert sein, wenn du dir in den jeweiligen Zuteilungsdokumenten die dort referenzierten internationalen Standards ansiehst, deren Einhaltung du beim Betrieb garantieren musst. Denn leider ist sowas nun mal kein Bereich, in dem man mit <Zitat>Also: Ich hab wenig-keine Ahnung</Zitat> irgendwie einen Blumentopp gewinnen könnte. (*) Aber: dürfen darf man, sofern man sich an die Regeln hält. ;-) (*) Daher gibt es halt auch einen Markt für fertige Baugruppen, Module und Geräte. Formal bist du bei der Benutzung von Baugruppen und Modulen immer noch der "Inverkehrbringer" und damit für die Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich, allerdings hilft dir der jeweilige Hersteller normalerweise dahingehend, dass er den jeweiligen Modul bereits einmal für sich vermessen lassen hat. Sofern du dich also an dessen Hinweise für den Betrieb hälst, kannst du diese Verantwortung dann ruhigen Gewissens auch selbst dann übernehmen, wenn du entsprechende HF-Messungen nicht selbst durchführen kannst. p.s: Nein, mit "ISM" hat das alles nichts zu tun. Darunter fallen HF-Heilgeräte, HF-Generatoren für Plasmaerzeugung, Mikrowellenöfen und dergleichen Geräte.
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Bearbeitet durch Moderator
Also manche Dinge verstehe ich immer noch nicht: 1.)Ist es jetzt erlaubt selbstgebaute Geräte OHNE Zulassung auf Frequenzen mit Allgemeinzuteilung zu betreiben? 2.)Welche Frequenzen mit allgemeinzuteilung sind für irgendwelche Hobbyprojekte 'zuständig'? 3.)Was ist der Unterschied zwischen ISM-Band und Allgemeinzuteilung?
12V DC schrieb: > 1.)Ist es jetzt erlaubt selbstgebaute Geräte OHNE Zulassung auf > Frequenzen mit Allgemeinzuteilung zu betreiben? Eine "Zulassung" gibt es gar nicht. Prinzipiell ist die Einhaltung der Zuteilungsbedingungen gefordert. Allerdings wird diese normalerweise mit einer Messung einer "benannten Stelle" (d. h. eines akkreditierten Messlabors) belegt. Letztlich wirst du aber daran gemessen werden, dass du die Bedingungen der Zuteilung einhälst, nicht vordergründig wie du das machst. Allerdings solltest du, wenn du dich nicht auf die Messung einer benannten Stelle berufen kannst, schon etwas mehr in der Hinterhand haben als nur eine blauäugige Abschätzung dessen, was dein Gerät so treibt. Andernfalls dürfte sich das in der Höhe der Ordnungsstrafe niederschlagen. > 2.)Welche Frequenzen mit allgemeinzuteilung sind für irgendwelche > Hobbyprojekte 'zuständig'? Den Allgemeinzuteilungen ist völlig egal, ob das nun jemand als Hobby oder beruflich macht. Üblich ist vor allem Betrieb auf 434 MHz (ist aber störanfällig, da nur 10 mW zulässig sind, während der Amateurfunk als Primärnutzer des Bandes mit bis zu 750 W arbeiten darf), 868 MHz (hier muss man sich jedoch sehr sicher sein, welche Betriebsauflagen im jeweiligen Bereich gelten) oder 2,4 GHz. > 3.)Was ist der Unterschied zwischen ISM-Band und Allgemeinzuteilung? Dass ISM-Bänder für "Industrial, Scientific and Medical Applications" gedacht sind. Das sind Anwendungen, die keine vorsätzliche Abstrahlung (und darauf basierende Informationsübertragung) zum Ziel haben. Für unbeabsichtigte Abstrahlung in diesen Bändern gelten entsprechend jeweils nur die gesundheitlich relevanten Grenzwerte. Ein Mikrowellenofen kann also durchaus 1 Watt in die Gegend wegpusten, ohne dass er deshalb als unzulässiger Störsender gilt, denn sein Zweck ist es nicht, mit der Strahlung eine Information zu übertragen. Die Allgemeinzuteilungen wiederum gestatten teilweise in den ISM-Bändern auch Funkanwendungen geringer Reichweite (SRD - short range devices). Teilweise gibt es aber auch Einschränkungen; beispielsweise geht das 13-cm-ISM-Band von 2400 bis 2500 MHz, aber für SRDs geht die Freigabe nur bis 2483,5 MHz. Außerdem gibt es eine ganze Reihe von Allgemeinzuteilungen außerhalb der ISM-Bänder. Für die von dir gedachten Zwecke ist das SRD-Band um 868 MHz herum dabei das Wichtigste. Im Gegensatz zu SRDs auf ISM-Bändern gibt es dort jedoch zahlreiche Auflagen mit dem Ziel, die gegenseitigen Störungen zwischen den SRDs zu minimieren.
SRD? Da stellt sich mir die Frage, ob mit Short Range Device gemeint ist, das die Leistung des Senders so stark begrenzt ist, das man nur "short range" funken kann? Jörg Wunsch schrieb: > Eine "Zulassung" gibt es gar nicht. Aber man benötigt doch eine Genehmigung, um selbstgebaute Geräte zu betreiben? Irgendwie versteh ich diesen -für mich wichtigen- Punkt noch nicht. Was muss ich theoretisch tun, um einen Sender Marke Eigenbau zu betreiben?? Heißt nicht das ich das vor hab!! FRAGEN: Gibt es Frequennzen, auf denen ich solche(s.o.)Sender betreiben kann? Was gibt es beim Betrieb vond diesen zu beachten? In dem Wikipedia Artikel zum ISM-Band gab es Frequenzbereiche, die mit Bereich B gekenzeichnet sind(Zitat:Typ B: Anwendungen in diesen Bändern benötigen keine Genehmigung, müssen jedoch mit Störungen jeder Art zurechtkommen.) Das wären doch eine solche('Gehnemigungsfreien')Frequenzen?
>Aber man benötigt doch eine Genehmigung, um selbstgebaute Geräte zu >betreiben? Irgendwie versteh ich diesen -für mich wichtigen- Punkt noch >nicht. Nein. Ich habe Dir schon oben mal geschrieben, wie das zusammenhängt. 1. Dir als Person steht ein gewisser Frequenzbereich offen oder nicht. 2. Das Gerät hat eine Zulassung oder nicht. >Was muss ich theoretisch tun, um einen Sender Marke Eigenbau zu >betreiben?? Heißt nicht das ich das vor hab!! Prüfung auf Einhaltung der Normen und Grenzwerte. >Das wären doch eine solche('Gehnemigungsfreien')Frequenzen? Das genehmigungsfrei bezieht sich auf Dich als Person. Nicht auf den Sender.
12V DC schrieb: > Anwendungen in diesen Bändern > benötigen keine Genehmigung, müssen jedoch mit Störungen jeder Art > zurechtkommen.) Das wären doch eine > solche('Gehnemigungsfreien')Frequenzen? Es gibt Anwendungen, die benötigen eine Genehmigung, Beispiel Betriebsfunk. Und es gibt Anwendungen, die sind genehmigungsfrei, Beispiel die Übertragung der Temperatur von draußen auf die Anzeige im Wohnzimmer. Voraussetzung bei beiden ist aber, dass die Sender die Auflagen für die Anwendung einhalten. Das betrifft u.a. die Leistung, die unerwünschten Aussendungen (Oberwellen, Nebenwellen), die Bandbreite, die mögliche Einschaltdauer und vieles mehr. Wenn du einen Sender selbst baust, musst du sicherstellen, dass du alle relevanten Vorschriften einhältst. Das kannst du durch eigene Messungen oder durch die Beauftragung eines Spezialisten (benannte Stelle). Es gibt keine Spielwiese, auf der du einfach so mal was ausprobieren darfst.
>Aber man benötigt doch eine Genehmigung, um selbstgebaute Geräte zu >betreiben? Irgendwie versteh ich diesen -für mich wichtigen- Punkt noch >nicht. Nein als Antwort ist natürlich auch irgendwie blöd. Es geht darum, das der Sender technisch geeignet ist und das heisst er muss Vorschriften und Grenzwerte einhalten. Es gibt zwei Wege das aus der Sicht der Behörden "sicherzustellen". Bei den ISM-Bändern z.B. brauchst Du eine Baumusterzulassung Bei anderen Bändern müssen die CE-Vorschriften eingehalten werden. Die CE-Vorschriften erlauben theoretisch, das Du als Hersteller (Bastler) Dir selbst eine Konformitätserklärung ausstellst und die auf Nachfrage vorlegst. Nur, das ist kein Freibrief einfach mal auf die Rückseite einer Telefonrechnung "Konformitätserklärung" raufzuschreiben. Es müssen tatsächlich substantielle, nachvollziehbare Argumente bzw. Messungen diese Behauptung stützen. Wenn Du als Laie Dich hinstellst und sagst das ist konform, und der Vertreter der Bundesnetzagentur auf Befragen nichtmal zufrieden mit Deiner Antwort auf die Frage nach dem Ohmschen Gesetz ist, dann kannst Du Deine Erklärung ebenso wieder umdrehen und als Telefonrechnung verwenden. D.h. Deine Erklärung muss plausibel sein. So. Aber selbst eine Konformitätserklärung die ganz klar korrekt ist, nützt Dir wiederrum nichts, wenn Dein Sender im Moment wo der Mann von der Bundesnetzagentur nachmisst die Grenzwerte nicht einhält. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Sender unmittelbar davor gerade vom Tisch gefallen ist und ganz offensichtlich irgendwas gebrochen ist und einen Kurzschluss macht oder so.
>Die einzige Ausnahme ist, wenn der Sender unmittelbar davor gerade vom >Tisch
gefallen ist und ganz offensichtlich irgendwas gebrochen ist und >einen
Kurzschluss macht oder so.
Wobei Dich dieser Fall höchstens vor dem Bußgeld schützt.
Aber nicht vor den "Meßgebühren" der Bundesnetzagentur. Und für die
kannst Du Dir unter Umständen locker ein Auto kaufen.
Die Konformitätserklärung ist eigentlich auch in erster Linie eine Frage
der Inverkehrbringung. Falls Dein Sender Probleme macht, dann zählt
diese Tatsache, keine Erklärung.
Selbst ein Amateurfunker darf nicht einfach d'rauflosbasteln. Schau Dir
mal die Prüfungsfragen an. Da gibt es eine extra Frage die sich nur
damit beschäftigt, das Sender zum Testen an einer Dummy-Load betrieben
werden müssen.
Ach so jetzt verstehe ich. Muss ich die schriftlich vorlegen, oder reicht es, so eine Prüfng durzuführen und er soll selbst nachmessen?
>Ach so jetzt verstehe ich. Muss ich die schriftlich vorlegen, oder >reicht es, so eine Prüfng durzuführen und er soll selbst nachmessen? Aber sowas von schriftlich, sage ich Dir. Da träumst Du von. Und das ist, wie schon geschrieben, ohnehin nur noch der Weg das Bußgeld zu verringen. Sagen wir mal 4% weniger Bussgeld pro Hundert Seiten Beschreibung. Wenn da einer kommt und die Konformitätserklärung verlangt, dann hat er schon gemessen und Dein Auto ist schon weg. Sonst kommt nämlich garkeiner. Die Konformitätserklärung ist ohnehin in erster Linie der Weg etwas in Verkehr zu bringen.
12V DC schrieb: > Ach so jetzt verstehe ich. Den Eindruck habe ich nun nicht gerade. Anders gesagt: du verstehst von diesem ganzen Wirrwar (in dem selbst die akkreditierten Messlabors oft genug zu tun haben, sich zurecht zu finden) offenbar so wenig, dass man dir wirklich nur tunlichst davon abraten kann, auch nur ansatzweise sowas selbst zu versuchen. 12V DC schrieb: > Aber man benötigt doch eine Genehmigung, um selbstgebaute Geräte zu > betreiben? Nein, die benötigt man nicht. Man ist einfach nur voll und ganz dafür eigenverantwortlich, was man da treibt. Im Rahmen der Messung durch eine "benannte Stelle" kann man lediglich einen Teil der Verantwortlichkeit dahingehend von sich abwälzen, dass man deren Aussage bezüglich der Konformität zu einer bestimmten Norm als korrekt annehmen darf. Aber wenn man anschließend das Gerät trotzdem noch versaut, ist man wieder selbst dran.
>Ach so jetzt verstehe ich. Muss ich die schriftlich vorlegen, oder >reicht es, so eine Prüfng durzuführen und er soll selbst nachmessen? Ja, ja. Das habe ich mir schon gedacht, das Du in die Richtung denkst. Ich seh Dich schon fast zwinkern. Aber deswegen schrieb ich hier auch: >Wenn Du als Laie Dich hinstellst und sagst das ist konform, und der >Vertreter der Bundesnetzagentur auf Befragen nichtmal zufrieden mit >Deiner Antwort auf die Frage nach dem Ohmschen Gesetz ist, dann kannst >Du Deine Erklärung ebenso wieder umdrehen und als Telefonrechnung >verwenden. D.h. Deine Erklärung muss plausibel sein. Sagen wir mal so. Dir als einem Laien nehmen sie erstmal grundsätzlich nicht ab, das die Erklärung von Dir stammt. Wenn Du viel, wirklich viel Glück hast, dann geben Sie Dir Gelegenheit erstmal lang und breit eine Erklärung zu Deiner Konformitätserklärung abzugeben. Wenn Du schon bei erscheinen des Messbeamten nur dummes Zeug stammelst, dann kannst Du wetten, dass sie Dir eine noch so ausgefuchste Erklärung nicht abnehmen. Es wäre viel plausibler das Du sowohl der Erklärung selbst als auch die Erklärung der Erklärung von einem Fachmann hast machen lassen. Was anderes ist bei offensichtlichen Fachleuten. Also jene mit irgendwas Schriftlichem, das bestätigt, dass sie von Funk Ahnung haben (sollten). Da steigt dann die Bereitschaft sich mal ein paar Ausreden anzuhören, falls die Mittagspause nicht unmittelbar bevorsteht. Aber das macht dann den Kohl ohnehin nicht mehr Fett.
Du darfst Überall Funken, und warten bis die Jungs mit dem Meswagen kommen und dir das dann ganz genau Erklären wie für Trolle üblich! PP
Aber wenn einer kommt, dann braucht man also doch in irgendeiner Form eine Genehmigung. Ich muss also bevor ich das Ding in Gang bringe zum Amt rennen und die Konformitätserklärung vorlegen, oder was muss man tun, um kein Bußgeld mit selbstgebautem zu kassieren?
12V DC schrieb: > oder was muss man > tun, um kein Bußgeld mit selbstgebautem zu kassieren? Wenn ich es richtig verstanden habe: Alle technischen Vorschriften einhalten. wendelsberg
>Aber wenn einer kommt, dann braucht man also doch in irgendeiner Form >eine Genehmigung. Hier kommt es auf die Wortwahl genau an. Eine "Genehmigung" ist etwas anderes als eine "Konformitätserklärung". Und wer genau ist "einer"? >Ich muss also bevor ich das Ding in Gang bringe zum >Amt rennen und die Konformitätserklärung vorlegen, ... Nein. > ... oder was muss man >tun, um kein Bußgeld mit selbstgebautem zu kassieren? Das Bußgeld kannst Du nur vermeiden, wenn Du glaubhaft machen kannst, das Dich einer mit Waffengewalt gezwungen hat, auf 433 MHz mal 100KW rauszublasen. (Und selbst da bin ich nichtmal so sicher). Die Konformitätserklärung ist in der Praxis ein Papier, das ein "Inverkehrbringer" vorweist, wenn eine Behörde nachfragt. Das kann bei der Einfuhr, beim Verkauf, oder auch sein, wenn ein Kunde sich beschwert hat. Wenn aber einer mit dem Meßauto bei Dir vorfährt und klingelt, dann ist die Konformitätserklärung nur noch relevant um zu zeigen, das derjenige der sie ausgestellt hat, Dich hat glauben lassen dürfen, das Du guten Glaubens annehmen durftest, das alles in Ordnung ist. Wenn Du selbst die ausgestellt hast, dann ist der nächste Grad, das Du belegen musst, das Du nach dem Stand der Technik alles korrekt geprüft hast. Aber die Tatsache bleibt, dass Du in der Gegend alles zugemacht hast. Das alles ändert nur den Grad Deiner Behandlung durch die Behörden. Streng und unangenehm wird es trotzdem. Allenfalls kriegst Du ne Tasse Kaffe angeboten, falls Du wirklich ernstlich glaubhaft wars. Aber der Knüppel kommt trotzdem. Und die Kosten für die Messung bleiben auf jeden Fall Dein Vergnügen.
wendelsberg schrieb: > 12V DC schrieb: >> oder was muss man >> tun, um kein Bußgeld mit selbstgebautem zu kassieren? > > Wenn ich es richtig verstanden habe: > Alle technischen Vorschriften einhalten. Aber wenn ich es richtig verstanden habe reicht das ja nicht, oder kommt der Mann mit dem Messauto nur, wenn ich jmd. gestört habe? Wann kommt der überhaupt? Der fährt ja nicht durch die Gegend und misst, ob iwo irws nicht richtig ist, oder?
> ... kommt der Mann mit dem Messauto nur, wenn ich jmd. gestört habe? > Wann kommt der überhaupt? Der fährt ja nicht durch die Gegend und misst, > ob iwo irws nicht richtig ist, oder? 1. Falls Du jemanden störst mit Deinem Sender kommen die und messen. Das hast Du richtig erkannt. 2. Soweit mir bekannt gibt es Stichproben. D.h die fahren einfach mal so los und messen. 3. Es gibt stationäre Messstellen, die 24h automatisiert messen. Die orten den Störer auch.
> Wenn ich es richtig verstanden habe: > Alle technischen Vorschriften einhalten. Aber wenn ich es richtig verstanden habe reicht das ja nicht Doch das reicht. Nur ist natürlich bei Oma Fritz die ein fertiges Gerät mit Konformitätserklärung betreibt die Form etwas höflicher, die Strafe geringer als bei einem Fürchtenichts den sie gerade mit dem Lötkolben in der Hand erwischen.
Ich erinne mich da dunkel an einen Fall wo eine Oma, ein Funk-Telefon betrieb (das sie natürlich nicht selbst gebaut hatte) das massiv störte. Kam glaube ich mal in der Glotze. Ich glaube das Ende vom Lied war, dass die Firma erst nach Eingreifen dieser Fernsehsendung (resp. der Redaktion) bereit war kulanzhalber das Bußgeld und die Messgebühr zu bezahlen). Aber diese Geschichte kann ich natürlich nicht beschwören.
Was Du glaube ich erstmal verstehen musst ist, das einzig und alleine Du für den Betrieb eines Gerätes und der Folgen daraus verantwortlich bist. Das gilt für die selbstgebastelte Kaffeemaschine genauso wie für einen Sender. Ein Sender ist da garnichts Besonderes.
"Amateurfunk Störende Netzteile in PlasmaFernseher auf Kurzwelle ..." http://www.youtube.com/watch?v=-BZSXKxyJn0
Das gilt auch für gekaufte Geräte. Du als Besitzer und Betreiber bist für den korrekten Betrieb der Geräte verantwortlich.
Logiker schrieb: > Die Konformitätserklärung ist in der Praxis ein Papier, das ein > "Inverkehrbringer" vorweist, wenn eine Behörde nachfragt. Wenn du das Gerät jedoch dafür baust, dass du es selbst betreibst (statt es zu veräußern, was auch immer), dann bist du für diesen konkreten Fall auch selbst der "Inverkehrbringer". Daher hat man wohl diesen komischen Begriff gewählt, damit man es schwammig genug fasst und alle relevanten Fälle damit abdeckt.
>Wenn du das Gerät jedoch dafür baust, dass du es selbst betreibst (statt >es zu veräußern, was auch immer), dann bist du für diesen konkreten Fall >auch selbst der "Inverkehrbringer". Das ist richtig und irgendwo oben auch schon mal so beschrieben. Ich glaube sogar von mir.
Wusste ich doch. Hier: Beitrag "Re: Signalfunk in der BRD" >Die CE-Vorschriften erlauben theoretisch, das Du als Hersteller >(Bastler) Dir selbst eine Konformitätserklärung ausstellst Und an einigen anderen Stellen mehr oder weniger explizit oder implizit auch.
Logiker schrieb: > Das ist richtig und irgendwo oben auch schon mal so beschrieben. Ich wollte nur nochmal ausdrücklich klarstellen, dass das mit dem "Inverkehrbringen" eben auch dann relevant ist, wenn man das Teil nicht jemandem anders in die Hand drückt. Das kann man deinem Satz implizit natürlich entnehmen (wofür sonst sollte man dann eine Erklärung erstellen?), aber es klang mir nicht explizit genug.
12V DC schrieb: > Ich muss also bevor ich das Ding in Gang bringe zum > Amt rennen und die Konformitätserklärung vorlegen, oder was muss man > tun, um kein Bußgeld mit selbstgebautem zu kassieren? Ja, mach das erst mal. Wenn du das hast, reden wir hier weiter! Tschüß! Bis dann.
Achim_42 schrieb: > "Amateurfunk Störende Netzteile in PlasmaFernseher auf Kurzwelle ..." > Youtube-Video "Amateurfunk Störende Netzteile in PlasmaFernseher auf > Kurzwelle (KW) WDR Markt BnetzA" Echt interressant. Also noch mal ein Versuch bei mir die DInge klarzustellen: Angenommen ich würde einen solchen Sender bauen(angenommen 2,4GHz). Was müsste ich machen um ihn legal zu betreiben? Einfaches Beispiel dazu: Ich möchte mein Arduino im Garten von meinem Zimmer aus mit einem selbstgebauten Sender fernsteuern.
12V DC schrieb: > Was müsste ich > machen um ihn legal zu betreiben? Konformitätsmessungen, bspw. gemäß EN 300440. Du musst auch Oberwellen messen können, also wenigstens bis 10 GHz solltest du schon messen können. > Einfaches Beispiel dazu: Ich möchte mein Arduino im Garten von meinem > Zimmer aus mit einem selbstgebauten Sender fernsteuern. Warum nimmst du nicht einen RFM12, RFM70, ZigBit oder dergleichen, wie das alle anderen auch tun?
Jörg Wunsch schrieb: > Konformitätsmessungen Das heißt, nachdem ich überprüft habe, das ausschließlich auf der Frequenz gesendet wird, auf der ich will. Wenn ich das gemacht habe, dann kann ich den legal in Betrieb nehmen? Jörg Wunsch schrieb: > Warum nimmst du nicht einen RFM12, RFM70, ZigBit oder dergleichen, > wie das alle anderen auch tun? War nur ein Anwendungsbeispiel, um euch zu verdeutlichen, was ich meine. Nicht das ich das vorhab. ;)
12V DC schrieb: > Das heißt, nachdem ich überprüft habe, das ausschließlich auf der > Frequenz gesendet wird, auf der ich will. Sorry, das wird jetzt sinnlos. Du beschäftigst dich nicht einmal ansatzweise mit dem, was dir genannt worden ist. Warum lädst du dir die EN 300440-1 nicht mal herunter und liest dir durch, was darin alles an Parametern gefordert wird, die eingehalten werden müssen? Einhaltung des zugeteilten Frequenzbereichs ist nur einer von vielen Parametern. Du musst zu allen dort genannten Forderungen konform sein, ggf. auch noch zu Forderungen weiterer Normen. (Zu ermitteln, welche alles, ist bereits wieder deine Verantwortung.) Ich hör' jetzt auf hier, das hat keinen Zweck.
Pardon, mir war nich klar, das sich in der Norm noch weitere Bedingungen zur Konformität stehen. Ich würde jetzt auch sagen, das ich jetzt weiß wie es auf dem Gebiet aussieht und wo ich ggf noch mal nachsehen kann. Vielen Dank euch allen. 12V DC
12V DC schrieb: > Das heißt, nachdem ich überprüft habe, das ausschließlich auf der > Frequenz gesendet wird, auf der ich will. Das tut ein Sender nie
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