Hallo Zusammen, schon des öfteren bin ich hier um das Orakel zu befragen, so auch heute. Ich möchte gerne ein Ing.-Büro Gründen. Und habe noch fundamentale Fragen. Beantwortet die Fragen ehrlich, dass hilft mir am meisten. 1. Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ? Ingenieurtitel ist vorhanden. (Steht zumindest auf der Bachelorurkunde) Nur den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen, "Ing.-Büro" eintragen, fertig ? 2. Welches Alter ist optimal um ein Ing.-Büro gründen ? Ich bin 30 Jahre alt. 3. Was ist sinnvoller Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung ? Regelbesteuerung sehe ich als sinnvoller an. Da man in seinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen kann. Wirkt m.M. gegenüber Geschäftskunden seriöser. 4. Was darf man als Freiberufler (nicht) machen ? Meine Tätigkeitsvorhaben: - Computernetzwerke/Telefonanlagen planen - Computernetzwerkbau/Telefonanlagenbau beaufsichtigen - Administration/Konfiguration von Computernetzwerken/Telefonanlagen - Als Freier Mitarbeiter aushelfen - Mitarbeiter als Systemadministratoren vermieten - Open-Source Schulungen (evtl. auch MS Produkte) 5. Welcher Stundensatz ist angemessen ? Ich wollte 60 Euro/Stunde verlangen inkl. Anfahrtskosten. 6. Kennt ihr gute und aktuelle Literatur über Ing. als Freiberufler ? Die meisten Bücher haben nur kleine Kapitel darüber. 7. Jemand noch allgemeine Tipps für mich ? Ich danke euch
Es gibt bestimmt Beratungsstellen für Leute die sich selbstständig machen wollen. Da wird dir vermutlich besser geholfen als hier. Deine Beschreibung hört sich aber nicht nach Ing. Büro sondern mehr nach "ich mach was mit Computern und Netzwerken und Telefonanlagen Klitsche" an... Und deinen Fragen nach zu urteilen solltest du dich sehr genau informieren und dir das gut durchrechnen!
Jung.Ing schrieb: > Ingenieurtitel ist vorhanden. (Steht zumindest auf der Bachelorurkunde) Du bist Bachelor of Science und nicht Dipl. Ing. In Fact also ein etwas erweitertes Grundstudium. Such mal nach Existenzgründungs-Seminare aber pass auf, da gibts 1000 Scharlatane, die dich abzocken wollen. Erster Anlaufpunkt für Beratung wäre Bundesagentur für Arbeit, dann ganz schnell deine Bank.
Udo Schmitt schrieb: > Du bist Bachelor of Science und nicht Dipl. Ing. > In Fact also ein etwas erweitertes Grundstudium. Mit einem 3-jährigen Bachelorstudium darf man sich auch Ingenieur nennen.
Udo Schmitt schrieb: > Du bist Bachelor of Science und nicht Dipl. Ing. Er ist aber Ingenieur. Wolltest du etwas beitragen?
Jung.Ing schrieb: > > 1. Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ? > Ingenieurtitel ist vorhanden. (Steht zumindest auf der Bachelorurkunde) > Nur den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen, "Ing.-Büro" > eintragen, fertig ? Ja, das sollte reichen. Die Frage ist, ob Du vielleicht auch mal eigene Geräte entwickeln und verkaufen willst. Dann benötigst Du noch eine Gewerbeanmeldung. > 2. Welches Alter ist optimal um ein Ing.-Büro gründen ? > Ich bin 30 Jahre alt. Das Alter ist mMn vollkommen nebensächlich. Wichtig ist nur eins: man hat sich gründlich vorbereitet und will das auch wirklich. > 3. Was ist sinnvoller Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung ? > Regelbesteuerung sehe ich als sinnvoller an. Da man in seinen Rechnungen > die Umsatzsteuer ausweisen kann. Wirkt m.M. gegenüber Geschäftskunden > seriöser. Kleinunternehmerregelung läuft eh nur bis €17500 Brutto-Jahreseinkommen. Bis dahin kommt es darauf an, ob Du eher Privatkunden oder "vorsteuerabzugsberechtigte Personen" Rechnungen stellst. Bei Privaten fährst Du mit der KUR besser, ansonsten mit der Regelbesteuerung. > 4. Was darf man als Freiberufler (nicht) machen ? > Meine Tätigkeitsvorhaben: > - Computernetzwerke/Telefonanlagen planen > - Computernetzwerkbau/Telefonanlagenbau beaufsichtigen > - Administration/Konfiguration von Computernetzwerken/Telefonanlagen > - Als Freier Mitarbeiter aushelfen > - Mitarbeiter als Systemadministratoren vermieten > - Open-Source Schulungen (evtl. auch MS Produkte) Dazu kann ich wenig sagen, ich weiss aber, dass die Verkabelung/Einrichtung von IT in der Vergangenheit durchaus schon zu Ärger mit der HWK geführt hat. > 5. Welcher Stundensatz ist angemessen ? > Ich wollte 60 Euro/Stunde verlangen inkl. Anfahrtskosten. Das ist nicht viel. Nebenberuflich (Student?) mag das aber gehen. > 6. Kennt ihr gute und aktuelle Literatur über Ing. als Freiberufler ? > Die meisten Bücher haben nur kleine Kapitel darüber. Vermutlich, weil es da einfach zu viele Facetten gibt. > 7. Jemand noch allgemeine Tipps für mich ? Zähigkeit solltest Du haben - und kaufmännische Kenntnisse. Denk daran: ein erfolgreicher Unternehmer ist in erster Linie ein guter Kaufmann, erst danach ein guter Ing/Info/Meister etc.! > Ich danke euch Büdde :-) Chris D. (Unternehmer mit Gewerbe und AG)
:
Bearbeitet durch Moderator
Jung.Ing schrieb: > 3. Was ist sinnvoller Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung ? > Regelbesteuerung sehe ich als sinnvoller an. Da man in seinen Rechnungen > die Umsatzsteuer ausweisen kann. > 5. Welcher Stundensatz ist angemessen ? > Ich wollte 60 Euro/Stunde verlangen inkl. Anfahrtskosten. Du kannst die Steuer dann ausweisen, musst sie aber auch abführen. Das heißt, von deinen 60 Euro gehen schonmal 10 Euro Umsatzsteuer ans Finanzamt. Wenn du weniger als 17500 im Jahr umsetzen willst ist daher die Kleinunternehmerregelung sinnvoller, außer du hast teure Anschaffungen für die du die Mwst. wieder haben willst. Ich hoffe du machst das nebenher bei einem Master-Studium? Ansonsten sind 60,- sehr mickrig.
Die richtige Ansprechstelle die Du suchst, ist die IHK. Die geben Dir alle Infos die Du benötigst
Steel schrieb: > Anschaffungen für die du die Mwst. wieder haben willst. That's the point ;D > Ich hoffe du machst das nebenher bei einem Master-Studium? Ansonsten > sind 60,- sehr mickrig. klar (=
Als GF und Inhaber einer Ingbüro-GmbH sondere ich mal folgende Meinung ab: Da du deine Fragen nicht selbst beantworten kannst, solltest du die Gründung sein lassen, zumal du mit 30 Jahren wahrscheinlich noch zu grün dafür bist, um ernstgenommen zu werden. Trotzdem folgende Antworten: 1. Im wesentlichen: ja 2: wie bereits gesagt: zu grün, aber Versuch macht klug 3. immer Regelbesteuerung, alles andere ist unprofessionell 4. kannst du alles machen, aber evtl. wird es nicht nachgefragt 5. vllt zahlt es dir jemand, einfach ausprobieren 6. Ein Macher braucht keine Literatur 7. Wenn das Startkapital alle ist, aufhören.
Kim Schmidt schrieb: > Die richtige Ansprechstelle die Du suchst, ist die IHK. > Die geben Dir alle Infos die Du benötigst Da bist du schlecht informiert, Freiberufler haben nichts mit der IHK zu tun und das ist gut so.
Beim VDE gibts eine schöne Checkliste: http://www.vde.com/de/Karriere/Beruf-und-Arbeitsmarkt/Seiten/Existenzgruendung.aspx Da wird auch auf Freiberuflichkeit und Ingenieurbüros eingegangen.
Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ? war die Eingangsfrage, dazu sollte ihm die IHK helfen können.. Detailfragen zum Freiberuf, dort wird er dann von der IHK zu verwiesen
Mark Brandis schrieb: > Chris D. schrieb: >> Chris D. (Unternehmer mit Gewerbe und AG) > > Huch, eine Aktiengesellschaft? :-) Haha, nein Danke - bin doch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ;-) Für alle anderen: AG = Arbeitgeber
Kim Schmidt schrieb: > Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ? > war die Eingangsfrage, dazu sollte ihm die IHK helfen können.. > Detailfragen zum Freiberuf, dort wird er dann von der IHK zu verwiesen Für rein freiberuflich Tätige besteht eine IHK-Zugehörigkeit nur dann, wenn eine GmbH oder eine AG gegründet wird. Mein vorhaben ist rein freiberuflich.
Jung.Ing schrieb: > Kim Schmidt schrieb: >> Die richtige Ansprechstelle die Du suchst, ist die IHK. >> Die geben Dir alle Infos die Du benötigst > > Da bist du schlecht informiert, Freiberufler haben nichts mit der IHK zu > tun und das ist gut so. da bist du teilweise schlecht informiert. Selbstverständlich berät die IHK auch gerne und kompetent zukünftige Freiberufler. Du kannst zum Beispiel deinen Business-Plan besprechen, kannst dich beraten lassen, welche deiner Tätigkeiten erlaubnispflichtig sind und auch, wie du an Kunden kommen willst, kannst du mit deinem Gründungsberater besprechen. Mit der Gründung von Großkonzernen und exotischen Nischenmärkten mag man sich dort nicht so gut auskennen, aber bei plain Vanilla Business lohnt sich ein Gespräch allemal! Du kannst übrigens bei der IHK auch Adressen für die Geschäftsanbahnung kaufen, auch als Nichtmitglied. Außerdem kann es sich lohnen, klären zu lassen, welche deiner Tätigkeiten überhaupt freiberuflich sind. Wenn Du erst Jahre später bemerkst, dass es da eine Fehleinschätzung gab, ist das ärgerlich oder bei knapper Ertragslage sogar existenzgefährdend. Ach und noch eins: Pass auf, dass du nicht in die Vorauszahlungsfalle tappst. vlg Timm
Jung.Ing schrieb: > Kim Schmidt schrieb: >> Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ? >> war die Eingangsfrage, dazu sollte ihm die IHK helfen können.. >> Detailfragen zum Freiberuf, dort wird er dann von der IHK zu verwiesen > > Für rein freiberuflich Tätige besteht eine IHK-Zugehörigkeit nur dann, > wenn eine GmbH oder eine AG gegründet wird. > > Mein vorhaben ist rein freiberuflich. Trotzdem kannst Du auch als Nichtmitglied dort fragen und auch Vorgründungsseminare besuchen. Zumindest sollten sie Dir entsprechende Adressen und Anlaufstellen für Deine speziellen Anforderungen geben können. Edit: Timm war schneller :-)
:
Bearbeitet durch Moderator
Jung.Ing schrieb: > Kim Schmidt schrieb: >> Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ? >> war die Eingangsfrage, dazu sollte ihm die IHK helfen können.. >> Detailfragen zum Freiberuf, dort wird er dann von der IHK zu verwiesen > > Für rein freiberuflich Tätige besteht eine IHK-Zugehörigkeit nur dann, > wenn eine GmbH oder eine AG gegründet wird. für freiberuflich tätige besteht nie eine IHK Mitgliedschaft. Eine GmbH oder AG ist nie freiberuflich. Deswegen besteht immer eine IHK Mitgliedschaft. Auch hauptberuflich selbstständige Einzelunternehmer können selbstverständlich eine Pflicht zu Mitgliedschaft haben! > Mein vorhaben ist rein freiberuflich. Da habe ich Zweifel: - Mitarbeiter als Systemadministratoren vermieten könnte sehr wohl eine gewerbliche Tätigkeit sein! vlg Timm
Timm Reinisch schrieb: > da bist du teilweise schlecht informiert. Da muss ich wohl zugeben, du hast mir die Augen geöffnet. Ich werde drüber nachdenken. Aber das Kammerzeug, halte ich persönlich, für nicht sonderlich kompetent. Chris D. schrieb: > Trotzdem kannst Du auch als Nichtmitglied dort fragen und auch > Vorgründungsseminare besuchen. Sind die Seminare kostenlos ?
Als erstes würde ich mir mal einen dicken Firmenwagen gönnen, das macht Eindruck bei den potentiellen Kunden.
Timm Reinisch schrieb: > Da habe ich Zweifel: > > - Mitarbeiter als Systemadministratoren vermieten > > könnte sehr wohl eine gewerbliche Tätigkeit sein! Ich denke hier kommt es auf das Aufgabengebiet an. dazu schrieb Chris D. Chris D. schrieb: > Dazu kann ich wenig sagen, ich weiss aber, dass die > Verkabelung/Einrichtung von IT in der Vergangenheit durchaus schon zu > Ärger mit der HWK geführt hat. Dann wird ausdrücklich darauf hingewiesen das für Verkabelung/Einrichtung von Hardware eine externe Firma geholt wird. Mal ehrlich wer sollte das nachprüfen ?
Horst schrieb: > Als erstes würde ich mir mal einen dicken Firmenwagen gönnen, das macht > Eindruck bei den potentiellen Kunden. Hab schon roten 3er BMW Baujahr 1990
Jung.Ing schrieb: > Timm Reinisch schrieb: >> da bist du teilweise schlecht informiert. > > Da muss ich wohl zugeben, du hast mir die Augen geöffnet. > Ich werde drüber nachdenken. Aber das Kammerzeug, halte ich persönlich, > für nicht sonderlich kompetent. Kann ich verstehen! Ich arbeite seit vielen vielen Jahren für IHKen und bin auch selbst mit zwei Firmen Mitglied. Ja, es hat alles dort so seinen eigenen Stil und ist fast finanzamtartig verbürokratisiert. Aber meine Erfahrung ist dennoch, dass die bei normalen Geschäften sehr bemüht sind und einfach über sehr sehr viel Erfahrung mit sehr vielen Betrieben und sehr gute Kenntnis der einschlägigen Vorschriften verfügen. vlg Timm
Jung.Ing schrieb: > > Mal ehrlich wer sollte das nachprüfen ? eieiei! Ganz ehrlich: Ich würde es mir gut überlegen, so zu denken! Die Stichwörter heißen Kontrollmitteilung, Betriebsprüfung, Steuerfahndung. Ist wie russisches Roulett mit einer 50 000-Patronen Trommel und einer Patrone. (Unwahrscheinlich aber dafür im Schadensfall heftig) Vlg Timm
Jung.Ing schrieb: > Horst schrieb: >> Als erstes würde ich mir mal einen dicken Firmenwagen gönnen, das macht >> Eindruck bei den potentiellen Kunden. > > Hab schon roten 3er BMW Baujahr 1990 Oh, mit so einer alten Gurke wirds schwierig.
Horst schrieb: > Oh, mit so einer alten Gurke wirds schwierig. Mein Daddy hat ein neuen VW Kombi Passat in Dunkelblau :D damit gehts
Antimedial schrieb: > Mit einem 3-jährigen Bachelorstudium darf man sich auch Ingenieur > nennen. Nö. 240 ECTS, also ein 4-jähriges ist nötig.
Jung.Ing schrieb: > Ich werde drüber nachdenken. Aber das Kammerzeug, halte ich persönlich, > für nicht sonderlich kompetent. Inwiefern hast Du denn - persönlich - die Kompetenz des "Kammerzeugs" getestet, dass Du das beurteilen kannst? > Chris D. schrieb: >> Trotzdem kannst Du auch als Nichtmitglied dort fragen und auch >> Vorgründungsseminare besuchen. > Sind die Seminare kostenlos ? Üblicherweise: "Ja" Jung.Ing schrieb: > Chris D. schrieb: >> Dazu kann ich wenig sagen, ich weiss aber, dass die >> Verkabelung/Einrichtung von IT in der Vergangenheit durchaus schon zu >> Ärger mit der HWK geführt hat. > > Dann wird ausdrücklich darauf hingewiesen das für > Verkabelung/Einrichtung von Hardware eine externe Firma geholt wird. > > Mal ehrlich wer sollte das nachprüfen ? Du willst nicht ernsthaft auf einer solch schwammigen Grundlage ("Vielleicht erwischt man mich nicht") ein ganzes Unternehmen aufziehen, oder? Du musst ja irgendwie im Markt in Erscheinung treten und da werden die Konkurrenzunternehmen schon genau gucken, wer ihnen da die Aufträge abgraben möchte. Klär das auf jeden Fall vorher ab und zwar so, dass Du etwas Schriftliches in der Hand hast. Edit: Timm war schon wieder schneller <:-)
:
Bearbeitet durch Moderator
Timm Reinisch schrieb: > Ist wie russisches Roulett mit einer 50 000-Patronen Trommel und einer > Patrone. > (Unwahrscheinlich aber dafür im Schadensfall heftig) Bis das soweit ist, wäre es sinnvoll zur GmbH zu mutieren und IHK Beiträge und Gewerbesteuer zu zahlen.
Die aus meiner Sicht wichtigsten Kriterien sind: - ein gesunder Menschenverstand - absolute Offenheit und Ehrlichkeit sich selbst gegenüber - seine Grenzen kennen - realistischer Blick auf Markt und Kunden - visionäres Denken - unkompliziertes Handeln - die Bereitschaft sich mit artfremden Sachverhalten auseinander zu setzen - nicht fantasieren und große Pläne schmieden sondern anpacken und die Aufgaben lösen Buchhaltung, Marketing, Grundlagen des Steuerechtes, Überblick über die notwendige Gesetzeslage, Personal- und Führungserfahrung sind einfach Grundvoraussetzungen die jeder Selbstständige sowieso haben sollte, darüber brauchen wir eigentlich nicht zu reden.
Heiner schrieb im Beitrag #3474526: > Ich würde da lieber für 35.000 p.a. bei Perschau oder Frunel buckeln > gehen. Muss ich zum Glück nicht, habe sehr glückliche Lebensumstände.
MaWin schrieb: > Antimedial schrieb: >> Mit einem 3-jährigen Bachelorstudium darf man sich auch Ingenieur >> nennen. > > Nö. > 240 ECTS, also ein 4-jähriges ist nötig. Nö. z.B. NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2720070525140950967
Chris D. schrieb: >> Ich werde drüber nachdenken. Aber das Kammerzeug, halte ich persönlich, >> für nicht sonderlich kompetent. > > Inwiefern hast Du denn - persönlich - die Kompetenz des "Kammerzeugs" > getestet, dass Du das beurteilen kannst? Natürlich gar nicht. Ich hab aber ca. 30 Bücher über Existenzgründung gelesen und kann mir einfach nicht vorstellen das ich dort mehr erfahre. Chris D. schrieb: >> Sind die Seminare kostenlos ? > > Üblicherweise: "Ja" Bei mir Kostennote 75€ und absolute Basics. > Du musst ja irgendwie im Markt in Erscheinung treten und da werden die > Konkurrenzunternehmen schon genau gucken, wer ihnen da die Aufträge > abgraben möchte. Connections und Google > Klär das auf jeden Fall vorher ab und zwar so, dass Du etwas > Schriftliches in der Hand hast. Ich werde mir ein paar Gerichtsurteile suchen, um mich abzusichern.
MaWin schrieb: > Nö. > 240 ECTS, also ein 4-jähriges ist nötig. Nö, drei Jahre Regelstudienzeit, zumindest in Bayern und BaWü.
MaWin schrieb: > Antimedial schrieb: >> Mit einem 3-jährigen Bachelorstudium darf man sich auch Ingenieur >> nennen. > > Nö. > 240 ECTS, also ein 4-jähriges ist nötig. (1) Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ allein oder in einer Wortverbindung darf führen, 1. wer a) ein mindestens dreijähriges Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule oder b) ein mindestens dreijähriges Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule oder c) einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule mit Erfolg abgeschlossen hat oder [aus: Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ (Ingenieurgesetz - IngG) Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: BayRS V, S. 6 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Art. 4 geänd. und Art. 8b aufgeh. (§ 2 Abs. 18 G v. 8.4.2013, 174) ]
Ingenieurgesetz-BW (IngG-BW) Vom 30. März 1971 Zum 06.01.2014 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe "Die Berufsbezeichnung »Ingenieur oder Ingenieurin« allein oder in einer Wortverbindung darf führen, 1. wer a) das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule oder an einer deutschen Berufsakademie, deren Abschlüsse den Abschlüssen an einer staatlichen Fachhochschule gleichstehen, oder b) das Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule oder c) einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule mit Erfolg abgeschlossen hat, oder 2. wem durch die zuständige Behörde das Recht verliehen worden ist, die Bezeichnung »Ingenieur (grad.) oder Ingenieurin (grad.)« zu führen." Ja, sogar ein Dilpom-Ing.(FH), Diplom-Physiker etc. darf sich als Ing. bezeichen und ein B.Sc. Absolvent eines ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs an einer wissenschaftlichen Hochschule und FH natürlich auch.
Timm Reinisch schrieb: > > Selbstverständlich berät die IHK auch gerne und kompetent zukünftige > Freiberufler. Falls du in NRW wohnst, auch jedes andere STARTERCENTER (die gibt es in Technologiezentren, bei den Handwerkskammern oder bei den Wirtschaftsförderern der Kommunen und Kreise). > > Du kannst zum Beispiel deinen Business-Plan besprechen, kannst dich > beraten > lassen, welche deiner Tätigkeiten erlaubnispflichtig sind und auch, wie > du an > Kunden kommen willst, kannst du mit deinem Gründungsberater besprechen. > > Mit der Gründung von Großkonzernen und exotischen Nischenmärkten mag man > sich dort nicht so gut auskennen, aber bei plain Vanilla Business lohnt > sich ein > Gespräch allemal! Bei der Beratung zu Business Plänen gibt es große Unterschiede. Die Kenntnisse zu erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, Abgrenzung zu gewerblichen Tätigkeiten etc. sind aber in der Regel sehr gut. Auch die Kenntnisse über Sozialversicherungen etc. > > Du kannst übrigens bei der IHK auch Adressen für die Geschäftsanbahnung > kaufen, > auch als Nichtmitglied. Nicht mehr bei allen IHKs.
Jung.Ing schrieb: > > Chris D. schrieb: >> Trotzdem kannst Du auch als Nichtmitglied dort fragen und auch >> Vorgründungsseminare besuchen. > Sind die Seminare kostenlos ? Unterschiedlich je nach IHK. Die Suche auf deren Website ist aber bestimmt schneller als die Frage hier im Forum.
Die 60€ Stundenlohn sind wirklich sehr gering, als Selbständiger. Normal sind hier so 100€/h,glaub mal nicht das du jede Stunde die du arbeitest abrechnen kannst. Genauso wirst du Wochen haben in denen du nicht völlig ausgebucht bist. Du zahlst private Krankenkasse...,Private Altersvorsorge, wenn du mal krank wirst bekommst du keinen Pfennig... Unternehmenssteuern..., Betriebskosten
anon schrieb: > Du zahlst private Krankenkasse Bis 385€ Verdienst kann man in der Familienversicherung bleiben. Verdienst wird es erst mal 2 Jahre bestimmt nicht geben. Sonst müsste ich ja mehr Umsatzsteuer zahlen als ich bekomme. anon schrieb: > Private Altersvorsorge Das würde ich niemals machen. Dafür ist mir mein Geld zu schade. anon schrieb: > Normal sind hier so 100€/h Kann schon sein ich hab aber schon viele Ing.-Büros gefunden die um die 40€ verlangen. Ich kann ja mal mit 100€ anfangen und geh stück für stück runter wenn ich keine Aufträge bekomme.
Besserwisser schrieb: > MaWin schrieb: >> Antimedial schrieb: >>> Mit einem 3-jährigen Bachelorstudium darf man sich auch Ingenieur >>> nennen. >> >> Nö. >> 240 ECTS, also ein 4-jähriges ist nötig. > > (1) Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ allein oder in > einer Wortverbindung darf führen, > > 1. wer > > a) ein mindestens dreijähriges Studium einer technischen oder > naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen > wissenschaftlichen Hochschule oder an einer deutschen Fachhochschule > oder ich bin Dipl. Chem. heisst das, ich darf mich „Ingenieur” nennen? Das wäre ja nahezu ingeniös! vlg Timm
Timm Reinisch schrieb: > ich bin Dipl. Chem. heisst das, ich darf mich „Ingenieur” nennen? Das > wäre ja nahezu ingeniös! Ist Bundesland abhängig. Zudem bekommst du ja den Titel ja mit dem Extra Wisch von der Hochschule. Steht zumindest bei nur drauf. Kann die ja neh Kopie von schicken.
Zur Aufklärung: B.Sc, M.Sc, Dr.-Ing. sind akademische GRADE, keine Titel.
"Autor: Der Aufklärer (Gast) Datum: 06.01.2014 22:56 Bewertung 0 ▲ lesenswert ▼ nicht lesenswert Zur Aufklärung: B.Sc, M.Sc, Dr.-Ing. sind akademische GRADE, keine Titel." Das ist so Falsch! In der BRD sind es keine Titel in der Schweiz hingegen schon! Zum Bsp. verleiht die ETHZ nach "Art. 2 Akademischer Titel" des Rgelement "für einen erfolgreich absolvierten Master-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnologie (Studiengang) den akademischen Titel: Master of Science ETH in Elektrotechnik und Informationstechnologie (Abgekürzter Titel: MSc ETH ETIT)." und nach der Doktoratsverordnung der selben Faultät "Art. 3 Doktortitel" "verleiht [die ETHZ] den Doktortitel «Doktor der Wissenschaften (Dr. sc. ETH Zürich)» oder «Doktorin der Wissenschaften (Dr. sc. ETH Zürich)» " etc. pp. Aber was wissen schon die vermeindlichen Aufklärer hier auf mikrocontroller.net!
Verlangen kannst Du, was Du bekommst und ein Ingenieurbüro kann jeder gründen, der einen Ingenieur beschäftigt, also auch ein nicht-Akademiker. Du musst aber nicht zwingend ein Ingenieurbüro gründen, also eine GmbH oder eine andere Rechtsform, sondern kannst als Freiberufler arbeiten, wenn Du selber den Titel hast. Eine andere Frage ist, ob die Dienstleistungen auch abgenommen werden, wenn Du wenig Erfahrung hast und ob diese nicht in eine Scheinselbständigkeit münden, weil Du nur Aushilfsjobs machst, die keiner Selbständigen Tätigkeit entsprechen. Der Titel als solcher ist da kein Befreiungstatbestand, auch nicht in Sachen RV. Mach Dich mal in Freiberuflerforen schlau, ob und wie sich das überhaupt für Dich lohnt. Selbst erfahrene Ingenieure sind im Bereich der echten Selbständigkeit ja nicht 100% ausgelastet, sondern bestenfalls zu 60% bis 80%. Der Rest ist Blindleistung. Ob da die 60,- reichen, sei mal dahingestellt. Die einzig gut gebuchten Ingenieure sind die beratenden Ingenieure und die Freelancer, als Consultants arbeiten. Da kannst Du mal mit 80% bis 120% Auslastung rechnen, wenn Du was drauf hast. Ich habe z.B. im letzten Jahr fast 2000h abgerechnet und dies zu deutlich mehr, als 60,- die Stunde. Das aber funktioniert nur mit TOP-Knowhow nach wenigstens 10 Jahren Berufserfahrung. Sonst kriegt man solche Projekte nämlich nicht.
> Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ?
Indem man erstmal ein paar Jahre als Angestellter tätig ist. Dabei
sammelt man Berufserfahrung und kann geschäftliche Kontakte knüpfen, aus
denen später Kunden werden können.
So ganz ohne Kunden, zumindest potenzielle, würde ich persönlich lieber
nicht in die Selbständigkeit starten. Es sei denn vielleicht man hat die
Mega-Super-Idee für ein Gerät, eine Software oder eine Dienstleistung,
was zuvor noch keiner angeboten hat. Aber das kann man wohl getrost als
die Ausnahme von der Regel ansehen.
:
Bearbeitet durch User
4. Was darf man als Freiberufler (nicht) machen ? Meine Tätigkeitsvorhaben: a Computernetzwerke/Telefonanlagen planen b Computernetzwerkbau/Telefonanlagenbau beaufsichtigen c Administration/Konfiguration von Computernetzwerken/Telefonanlagen d Als Freier Mitarbeiter aushelfen e Mitarbeiter als Systemadministratoren vermieten f Open-Source Schulungen (evtl. auch MS Produkte) Gewerblich: b, c, e, f Freiberuflich: a (evtl) und d Einziger unterschied ist: Gewerbesteuer ja oder nein Da gibts auch eine Schwelle für (gewerbliche) Einzelunternehmer.
>Gewerblich: >b, c, e, f f ist definitiv nicht gewerblich und auch die anderen nicht zwangsweise Solange man selber Ingenieur ist, kann man als Freiberufler starten. Da wird auch unterwegs nicht viel geprüft und sogar eigentlich gewerbliche Tätigkeiten können noch reingemauschelt werden. In D ist das relativ locker. In der Schweiz wird theoretisch jedes Projekt geprüft und neu bewertet, ob es eine Selbständige Tätigkeit ist und auch da ist die Praxis lockerer, weil die Selbständigen dort ohnehin Soziales einzahlen. In D passiert nur was, wenn es zu einem Rechtsfall kommt und was auffliegt oder man im Vorfeld so dumm ist, die RV eine Feststellung machen zu lassen. Die fällt oft zu Ungunsten aus und man muss es wieder wegklagen, was meist klappt aber sehr nervig wird. Wenn mal was passiert, wird es in der Regel so sein, dass man für 3 Jahre die RV nachzahlen muss, wenn sich herausstellt, dass man ein -> "rentenversicherungspflichtiger Selbständiger" war. Dies ist aber auch dann noch lange keine Scheinselbständigkeit und zieht weder Strafzahlungen noch Strafverfahren nach sich. Man muss nur etwas Geld abdrücken, von dem man später mal etwas Rente wiederbekommt. Wie es für den Projektgeber aussieht, ist eine andere Sache. Gfs muss auch der zahlen. Tritt der Fall der angenommenen abhängigen Beschäftigung ein, verliert man für diese Teätigkeiten den Unternehmerstatus, d.h. es gibt ein Fahrtostenproblem, ein Umsatzsteuerproblem und es gibt gfs Neuberechnung samt Steuerprüfung mit weiteren Ärgernissen. Wenn man KEIN Ingenieur ist, sieht es schlecht aus, eine freiberufliche Tätigkeit nachzuweisen, da man dann ->"ingenieurähnlich gearbeitet" haben muss, was ein Anfänger garnicht und auch ein Erfahrener in der Regel nicht nachweisen kann. Dieses Problem haben in der Regel genau solche IT-Fritzen und Kommunikationsalangenüberwacher, die ohne Studium da reingerutscht sind.
>> Re: Wie wird ein Ing.-Büro gegründet ?
Beispiele hast du doch täglich vor Augen.
Frunel, Perschau, Europa-Engineering, ..... die Liste ist sehr lang.
Aber mal im Ernst : Camping-Tisch von IKEA, Stuhl vom Sperrmüll,
Kugelschreiber und Block als Werbegeschenk, Telefonanschluß fest oder
mobil,
und die Firma " Traumtanz GmbH & Co. KG " ist fertig.
Ach ja, brauchst auch noch ein paar Naivlinge die für dich fürn Abbel
und ein Ei schuften.
Und schon vernimmst du den Ruf aus Zuffenhausen.
Fred schrieb: > Udo Schmitt schrieb: >> Du bist Bachelor of Science und nicht Dipl. Ing. > > Er ist aber Ingenieur. > > Wolltest du etwas beitragen? Um sich in die Ingenieurkammer eintragen zu können, müssen halt Vorraussetzungen gg. sein. 1. HS-studium mit min 4 Jahren Studienzeit Oder 2. HS-studium mit weniger als 4 Jahren Studienzeit, da müssen dann berufliche zeiten nachgewiesen werden. Steht in den Verordungen über die Ing. Kammer!
> Autor: Marx W. (Gast) > Datum: 06.02.2014 14:33 Quatsch ! Um ein Ingenieurbüro zu eröffnen brauchst du keinen Abschluß als Ing. Notfalls kannst du einen Einstellen, laufen ja genug auf der Straße rum. Um eine Würstchenbude zu eröffnen mußt du ja auch nicht bei der Fleischerinnung eingetragen sein.
Mark Brandis schrieb: > So ganz ohne Kunden, zumindest potenzielle, würde ich persönlich lieber > nicht in die Selbständigkeit starten. Ich denke, dieser Punkt ist bislang viel zu wenig beachtet worden. Aber davon hängt letztlich Alles ab. Ob freiberuflich oder gewerblich - das ist doch wurscht. Die GwSt. kann mittlerweile mit der EKSt. verrechent werden; einzig der IHK-Beutrag ist rausgeschmissenes Geld!
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.