Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gewerbe für Handwerk als Bachelor


von Hans (Gast)


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Hallo!
Man sagt ja, um z.B. Elektronik herstellen zu dürfen, muss man mind. 
Meister sein, oder Einen einstellen, der diese Qualifikation hat.
Wie siht es aus, wenn man ein Bachelor of Engineering ist? Reicht das 
als Ersatz für Meister?
Danke
LG

von M, nicht Q (Gast)


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Das hat dir vermutlich ein Meister erzählt. Die erzählen immer ganz 
lustige Dinge.

Zum Einstieg: http://de.wikipedia.org/wiki/Meisterzwang

von q,nicht m (Gast)


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Auszug aus dem obengenannten Link:

Die Eintragung in die Handwerksrolle und damit die selbständige Ausübung 
eines Handwerks ist außer aufgrund des Meisterbriefs auch aufgrund einer 
Ausnahmebewilligung (§§ 8 oder 9 HwO) oder einer Altgesellenregelung 
(Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO) möglich. Weiter haben 
Industriemeister, Staatlich geprüfte Techniker und Hochschulabsolventen 
(der entsprechenden Fachrichtungen) die Möglichkeit, selbständig ein 
Handwerk im stehenden Gewerbe auszuüben

von Hans (Gast)


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Genau, hat mir ein Meister erzählt :))))
Nur mal so, vollständigerhalber:

"Die Eintragung in die Handwerksrolle und damit die selbständige 
Ausübung eines Handwerks ist außer aufgrund des Meisterbriefs auch 
aufgrund einer Ausnahmebewilligung (§§ 8 oder 9 HwO) oder einer 
Altgesellenregelung (Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO) möglich. 
Weiter haben Industriemeister, Staatlich geprüfte Techniker und 
Hochschulabsolventen (der entsprechenden Fachrichtungen) die 
Möglichkeit, selbständig ein Handwerk im stehenden Gewerbe auszuüben."

Es darf auch ein Altgeselle (>6 Jahre im Beruf) den Meister "ersetzen", 
richtig?

LG

von M, nicht Q (Gast)


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Hans schrieb:
> Genau, hat mir ein Meister erzählt :))))

Dachte ich mir doch, die sind immer lustig drauf.

Übrigens, zuerst wäre die Frage zu klären ob das, was du machen willst 
überhaupt ein Handwerk ist. Netterweise hat die Handwerksordnung HwO 
zwei Anhänge, die die betreffenden Berufe aufzählen.

Dann wäre zu klären ob es ein zulassungspflichtiges Handwerk (strengere 
Regelungen) oder ein zulassungsfreies ist. Die erwähnten zwei Anhänge 
helfen hier wieder weiter.

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