Forum: HF, Funk und Felder CE für halbfertige Produkte


von Bernhard S. (dl9rdw)


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Hallo Gemeinde,

Wir entwickeln gerade eine Leiterplatte für Wagons eines 
Flurförderfahrzeugs.
Bei den Verhandlungen ging es auch um das CE Thema. Da unsere LP nur 
Bestandteil des gesamten Systems sind, ist das ja normalerweise Aufgabe 
des Endkunden.

Unser Auftraggeber hat uns gesagt er möchte gerne eine CE-Bescheinigung 
für sog. "Halbfertige Produkte".

Habt ihr Erfahrung was damit gemeint ist? Google gab da auch nichts 
drüber her.

Grüße
Bernhard

von EC (Gast)


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Welche Richtlinie(n) trifft auf die Leiterplatte zu?
Niederspg.-, EMV-, RoHS-, Telekom- Richtlinie?

von Helge A. (besupreme)


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Es ist schon gebräuchlich, die Einhaltung bestimmter Normen zu 
bescheinigen. Dann steht im Prüfbericht auch drin, auf was getestet 
wurde.

Damit wird im Prinzip bescheinigt, daß sich mit einer solchen Komponente 
ein CE - Gerät fertigen ließe.

von Soul E. (Gast)


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Bernhard Schröcker schrieb:

> Bei den Verhandlungen ging es auch um das CE Thema. Da unsere LP nur
> Bestandteil des gesamten Systems sind, ist das ja normalerweise Aufgabe
> des Endkunden.

Das Produkt Deines Kunden muss die CE-Prüfung erfüllen. Dazu muss Eure 
Baugruppe ihren Beitrag leisten. Wenn sie die einzige Elektronik ist und 
dann noch unter einer dicken Blechdecke begraben wird, dann darf sie 
einzeln die Grenzwerte deutlich überschreiten und es wird im 
Systemverbund immer noch ausreichen. Wenn das fertige Produkt aber aus 
Hunderten von Elektronikbaugruppen besteht, dann wird jede einzelne für 
sich um 20dB unter den Grenzwerten bleiben müssen.

D.h. Euer Kunde muss Euch vorgeben, welches Störbudget Ihr zur Verfügung 
habt.

von MaWin (Gast)


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Bernhard Schröcker schrieb:
> Unser Auftraggeber hat uns gesagt er möchte gerne eine CE-Bescheinigung
> für sog. "Halbfertige Produkte".

Siehe
http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1
Declaration of Conformity
"Alle Teile müssen geeignet sein, die CE Richtlinien zu erfüllen, es 
gibt also keine Ausrede für zu geringe Sicherheitsabstände auf der 
Platine, oder nicht UL94 genügende Unbrennbarkeit der Materialen, ein 
Käufer wäre zu Recht unzufrieden, er benötigt ja die Declaration of 
Conformity z.B. über die Unbrennbarkeit von Gehäusen um entscheiden zu 
können ob er das CE Zeichen aufkleben darf. "

von Route_66 (Gast)


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soul eye schrieb:
> Das Produkt Deines Kunden muss die CE-Prüfung erfüllen. Dazu muss Eure
> Baugruppe ihren Beitrag leisten. Wenn sie die einzige Elektronik ist und
> dann noch unter einer dicken Blechdecke begraben wird, dann darf sie
> einzeln die Grenzwerte deutlich überschreiten und es wird im
> Systemverbund immer noch ausreichen. Wenn das fertige Produkt aber aus
> Hunderten von Elektronikbaugruppen besteht, dann wird jede einzelne für
> sich um 20dB unter den Grenzwerten bleiben müssen.

Hallo!
Du darfst CE nicht mit EMV gleichsetzen! CE bescheinigt laut 
Herstellererklärung die Konformität mit ALLEN relevanten Richtlinien. 
Bei bestimmten Zulieferbaugruppen kann die EMV-Richtlinie nicht 
zutreffen, obwohl die Baugruppe an sich EMV-Probleme haben, oder 
verursachen kann.
Für elektrische oder elektronische Produkte könnten mehr als 15 
europäische Richtlinien relevant sein. Die könnten alle -mehr oder 
weniger- die CE-Kennzeichnung fordern.

von Lothar S. (loeti)


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> Für elektrische oder elektronische Produkte könnten mehr als 15
> europäische Richtlinien relevant sein. Die könnten alle -mehr oder
> weniger- die CE-Kennzeichnung fordern.

Genauer: Jede dieser Normen kann zur CE-Kennzeichnung relevant sein.

> Da unsere LP nur Bestandteil des gesamten Systems sind...

Kann euer Kunde zwar keine CE-Kennzeichnung* aber eine Prüfbescheinigung 
für alle zutreffenden Normen verlangen.

Grüße Löti

*CE-Kennzeichnung hat nur das Endkunden-Produkt.

von EC (Gast)


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Lothar S. schrieb:
> *CE-Kennzeichnung hat nur das Endkunden-Produkt.

Nö, z. B. meine Speicherriegel im PC haben ein CE Kennzeichen da nach 
RoHS, der PC auch eines.

von Bernhard S. (dl9rdw)


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@EC
Im Moment schaut es so aus, dass wir nur die RoHS und die EMV als 
Richtlinie haben, da wir aufgrund des Spannungsniveaus (24V) nicht unter 
die Niederspannungsrichtlinie fallen. Diese Option kommt evtl. Noch bei 
der Variante mit 48 Volt.

@soul Eye
Das ist die einzige Baugruppe und sie sitzt tatsächlich unter ungefähr 
100 kg Stahl (U-Profil). Es sind aber auch mehrere Wagons miteinander 
verbunden, die unter anderem mit einer RS485 Leitung verbunden sind.

@route_66
Das ist schon klar dass CE nicht nur EMV bedeutet. Bei der Bescheinigung 
tut man sich mit der EMV halt immer am schwersten, da letzten Endes das 
gesamte Produkt die Norm erfüllen muß und das besteht nun mal nicht nur 
aus der Leiterplatte sondern halt noch aus dem Kunden Fördersystem.

Danke erstmal für die Tipps. Ich werde mich weiter durch den Dschungel 
der Normen und Verordnungen wühlen.

von Roland E. (roland0815)


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EC schrieb:
> Lothar S. schrieb:
>> *CE-Kennzeichnung hat nur das Endkunden-Produkt.
>
> Nö, z. B. meine Speicherriegel im PC haben ein CE Kennzeichen da nach
> RoHS, der PC auch eines.

Das "CE" bei Computerkomponenten steht für "China Export", und hat mit 
RoHS gar nix zu tun.

Ein Speicherriegel braucht kein CE.

Richtig ist: um "das europäische" CE zu bekommen, muss das Gerät ua RoHS 
erfüllen.

von Marc R. (hypsocormus)


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Ein CE für unvollständige Maschinen darf nicht vergeben werden.
Für unvollständige Maschinen kann der Hersteller eine 
Liferantenerklärung erstellen, in der er die Einhaltung der für die CE 
Kennzeichnung notwendigen
Normen wie, z.B. der EU-Niederspannungsrichtlinie und der EU-Richtlinie 
Elektromagnetische Verträglichkeit bestätigt.

von Lothar S. (loeti)


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> Nö, z. B. meine Speicherriegel im PC haben ein CE Kennzeichen da nach
> RoHS ... .

Die werden ja auch, zumindest teilweise, so an Endkunden verkauft!
Du Troll.

Grüße Löti

von EC (Gast)


Angehängte Dateien:

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@Marc Er stellt keine unvollständige Maschine her sondern die 
Elektronik.

@Lothar spar ich mir.

@Roland akzeptiert nach lesen der RoHS RL (dennoch ist auf meinen Dell 
Riegeln das Zeichen und die WEEE Tonne).

@Bernhard schau mal in den Leitfaden zur EMV RL, es gibt eine deutsche 
Übersetzung. Wenn die Leiterplatten der Waggons (interessant ob sowas 
als "ortsfest" gilt) nicht darunter fallen, der Kunde aber partout nicht 
davon ablässt, kann man eine "Herstellererklärung" abgeben. Mehr oder 
weniger ausführlich, mit dem Inhalt, "ist entsprechend der Anleitung 
installiert / montiert, incl. eventueller Randbedingungen" wird die EMV 
RL eingehalten"...

von Lothar S. (loeti)


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> Ein Speicherriegel braucht kein CE

Denkste, wenn ein Speicherriegel, zum Nachrüsten, einzeln verpackt an 
Endkunden verkauft wird dann benötigt er Das!
Troll der Zweite...

Grüße Löti

@EC spar ich mir, aber in Zukunft bitte vor dem Kommentar:
Gehirn einschalten!

von Amateur (Gast)


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Ohne die genauen Bestimmungen zu kennen würde ich doch sagen:
"Es gibt keine halbe CE".

Ohne Einfluss auf dass was mit deinem Teil passiert, kannst Du auch kein 
Versprechen abgeben.

Ich würde, im Zweifel, davon ausgehen das durch Veränderungen Deine CE 
nur noch Schrottwert hat.

von Route_66 H. (route_66)


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Lothar S. schrieb:
>> Für elektrische oder elektronische Produkte könnten mehr als 15
>> europäische Richtlinien relevant sein. Die könnten alle -mehr oder
>> weniger- die CE-Kennzeichnung fordern.
>
> Genauer: Jede dieser Normen kann zur CE-Kennzeichnung relevant sein.
>
>> Da unsere LP nur Bestandteil des gesamten Systems sind...
>
> Kann euer Kunde zwar keine CE-Kennzeichnung* aber eine Prüfbescheinigung
> für alle zutreffenden Normen verlangen.
>
> Grüße Löti
>
> *CE-Kennzeichnung hat nur das Endkunden-Produkt.

Hallo!
Du solltest mal etwas zum Thema lesen. Es nützt dem Fragesteller Nichts, 
wenn Du Richtlinien, Gesetze, Normen, CE-Kennzeichen, 
Konformitätserklärungen und Prüfungen wild durcheinander wirbelst.
Lieber "dl9rdw" lasse Dich nicht von "loeti" in die Irre leiten,er weiss 
es halt nicht besser. Aus Höhrensagen zimmert man sich schnell eine 
feste Meinung-wenn das nötige Wissen lückenhaft ist.

@ld9rdw
Ich würde gern mehr Hilfe bieten, wenn mehr Informationen vorhanden 
wären.
Deine Beschreibung kann ja nicht auf EINE Richtlinie festgemacht werden.
Die Verfahren zum CE sind bei den Richtlinien zwar ähnlich, aber nicht 
gleich.
In vielen Fällen bilden gerade bei Zulieferern die vertraglichen 
Vereibarungen das Gesetz.
Da entstehen- unabhängig von europäischen Regelungen- neue Zwänge; jeder 
will sich aus Unsicherheit oder Unkenntnis tausenprozentig absichern.

von Lothar S. (loeti)


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Sorry CE gibt's nur für Endkunden-Produckte...

von Klaus (Gast)


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Die Herstellererklärung wurde mit der neuen Maschinenrichtlinie in 
Einbauerklärung umbenannt.

Hier noch einen Link auf dem eine Vorlage zu finden ist

http://www.kothes.de/infopool/vorlagen-zur-konformitaets-und-einbauerklaerung.html

von Bernhard S. (dl9rdw)


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@Klaus
Danke für die Info.

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