Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Führerscheine u. ä. zur Bewerbung einscannen


von Karl-Heinz M. (schnapsglas)


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Hallo,

und erstmal sorry, das Absolventen manchmal dämliche Fragen stellen...

Ist das üblich, seinen PKW-Führerschein einzuscannen und bei der 
Bewerbung (E-Mail) mit zu schicken?

Wie sieht das mit einem Sportseeschifferschein (ein staatl. Segelschein 
zur kommerziellen Nutzung) und Funkerschein aus? 1 Jahr als Skipper 
steht im Lebenslauf, ist aber ansonsten ohne Nachweis.

Bewerbung als Bachelor MaBau.

von Marx W. (Gast)


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Karl-Heinz Meyer schrieb:
> Hallo,
>
> und erstmal sorry, das Absolventen manchmal dämliche Fragen stellen...
>
> Ist das üblich, seinen PKW-Führerschein einzuscannen und bei der
> Bewerbung (E-Mail) mit zu schicken?
>
> Wie sieht das mit einem Sportseeschifferschein (ein staatl. Segelschein
> zur kommerziellen Nutzung) und Funkerschein aus? 1 Jahr als Skipper
> steht im Lebenslauf, ist aber ansonsten ohne Nachweis.
>
> Bewerbung als Bachelor MaBau.

Wenn es in der Stellenausschreibung verlangt ist:

JA!

von Opiter (Gast)


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Unbedingt den Schülerlotsensusweis scannen und anhängen. Das 
interessiert die Entscheidungsträger in jeder Firma brennend.

von Fachman (Gast)


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Die Bescheinigung für das Seepferdchen nicht vergessen!!!

von Claus M. (energy)


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Ebenso den Fahrrad-Führerschein!

von Albrecht H. (alieninside)


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Karl-Heinz Meyer schrieb:
> Hallo,
>
> und erstmal sorry, das Absolventen manchmal dämliche Fragen stellen...
>
> Ist das üblich, seinen PKW-Führerschein einzuscannen und bei der
> Bewerbung (E-Mail) mit zu schicken?
>

Für mich klingt das eher unüblich, aber was weiß ich schon.

Also bei Personalausweisen und Reisepässen ist das nicht zulässig, das 
gilt als unerlaubte Vervielfältigung.

Beim Führerschein? Keine Ahnung, vielleicht mal bei der ausstellenden 
Behörde anfragen.



> ...

von Marx W. (Gast)


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Albrecht H. schrieb:
> Also bei Personalausweisen und Reisepässen ist das nicht zulässig, das
> gilt als unerlaubte Vervielfältigung.

Woraus ziehst du diese Erkenntnis?

von Sharp dressed Man (Gast)


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Marx fragte:
>Woraus ziehst du diese Erkenntnis?

Vielleicht aus dem Merkblatt, welches man erhält, wenn man einen neuen
Ausweis beantragt? Aber frag ruhig....

von Floh (Gast)


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Warum sollten die dir nicht glauben, wenn du die (für die Bewerbung 
sinnvollen) Scheine einfach nennst?
Vorzeigen kannst du die immer noch im Bewerbungsgespräch.

von mullwark (Gast)


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Normalerweise gibt man bei einer Bewerbung an, daß man einen 
Führerschein hat, kopiert diesen aber nicht.
Man sollte bewerbungsrelevante Scheine nennen, aber keine, die keinen 
Bezug zur angestrebten Tätigkeit haben. Falls einem soetwas persönlich 
wichtig ist, könnte man es ggf. im Bereich "Freizeitaktivitäten" 
erwähnen.

---

Sportseeschifferschein (ein staatl. Segelschein zur kommerziellen 
Nutzung)

Was ist ein Sportseeschifferschein? Ich kenne Sportbootführerscheine 
oder Segelscheine, aber Sportseeschiffer? Wofür sind die speziell 
qualifiziert?
Meinst Du mit der kommerziellen Nutzung gewerbliche Tätigkeiten? Meines 
Wissens schließt der Begriff "Sport" im Schein das gewerbliche Fahren 
aus.
Oder wird der für eine Segelschule gebraucht?

mullwark

von Marx W. (Gast)


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mullwark schrieb:
> Normalerweise gibt man bei einer Bewerbung an, daß man einen
> Führerschein hat, kopiert diesen aber nicht.
Wenn es wichtig ist, dann steht das in der Stellenausschreibung!
> Man sollte bewerbungsrelevante Scheine nennen, aber keine, die keinen
> Bezug zur angestrebten Tätigkeit haben. Falls einem soetwas persönlich
> wichtig ist, könnte man es ggf. im Bereich "Freizeitaktivitäten"
> erwähnen.
Freizeitaktivitäten nennen?
Wozu, bzw. wen soll das interressiern?

von Gerri (Gast)


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Albrecht H. schrieb:
> Also bei Personalausweisen und Reisepässen ist das nicht zulässig, das
> gilt als unerlaubte Vervielfältigung.

Ist nicht ganz korrekt, das Bundesinnenministerium behauptet das zwar, 
es gibt aber kein Gesetz, das dies decken würde.

von Albrecht H. (alieninside)


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Marx W. schrieb:
> Albrecht H. schrieb:
>> Also bei Personalausweisen und Reisepässen ist das nicht zulässig, das
>> gilt als unerlaubte Vervielfältigung.
>
> Woraus ziehst du diese Erkenntnis?

Das ist jetzt das aktuellste Urteil, hier geht es um das Verbot der 
Vervielfältigung aus Datenschutzgründen:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/03/ausweise-duerfen-nicht-kopiert-werden/

Soweit ich erinnere gab es deswegen aber auch schon andere 
Auseinandersetzungen, die mehr mit dem Urheberrecht an und der Fälschung 
von hoheitlichen Dokumenten zu tun hatten.

von kopf_schüttel (Gast)


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> Was ist ein Sportseeschifferschein? Ich kenne Sportbootführerscheine
> oder Segelscheine, aber Sportseeschiffer? Wofür sind die speziell
> qualifiziert?
> Meinst Du mit der kommerziellen Nutzung gewerbliche Tätigkeiten? Meines
> Wissens schließt der Begriff "Sport" im Schein das gewerbliche Fahren
> aus.
> Oder wird der für eine Segelschule gebraucht?

http://de.wikipedia.org/wiki/Sportseeschifferschein

Da fragt man sich, ob die Leute einfach nur faul sind oder aber 
überfordert mit einer simplen Recherche...

von Wilhelm F. (Gast)


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Karl-Heinz Meyer schrieb:

> 1 Jahr als Skipper
> steht im Lebenslauf, ist aber ansonsten ohne Nachweis.

Ich war ein Jahr Couch-Potato, gebe das aber aus Bescheidenheit auch 
nirgend wo an. Es muß niemand alle meine Fähigkeiten kennen.

;-)

von ... (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> Ich war ein Jahr Couch-Potato, gebe das aber aus Bescheidenheit auch
> nirgend wo an. Es muß niemand alle meine Fähigkeiten kennen.

:-)))

Wilhelm for Mod!

von geht nicht gibts nicht (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> Es muß niemand alle meine Fähigkeiten kennen.

Du weißt, was ein Ketzer ist?

von WERWIEWAS (Gast)


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Karl-Heinz Meyer schrieb:
> Ist das üblich, seinen PKW-Führerschein einzuscannen und bei der
> Bewerbung (E-Mail) mit zu schicken?

Nein das ist durchaus unüblich da ein Führerschein oder dein 
Bootsführerschein nicht aussagt ob Du vom Fach bist.

Wenn die Firma dich einstellt kannst Du all deine Führerscheine 
vorzeigen  aber nur wenn Sie Dich danach fragen ;-)

von Grey (Gast)


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sollte man auch dazu scannen, wenn man seine MPU wegen Suff im 3. mal 
geschafft hat? ich finde das ist auch eine Leistung.

von Paul M. (paul_m65)


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Albrecht H. schrieb:
> Also bei Personalausweisen und Reisepässen ist das nicht zulässig, das
> gilt als unerlaubte Vervielfältigung.

Das sagt wer?
Manche Onlineshops verlangen einen eingescannten Personalausweis als 
Altersnachweis oder Authentifizierung. Manche Firmen kopieren die 
Personalausweise ihrer Mitarbeiter.

von Karl-Heinz M. (schnapsglas)


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Alles klar, danke an alle ernst gemeinten Antworten, habe verstanden.

von Wattestäbchen (Gast)


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Karl-Heinz Meyer schrieb:
> Wie sieht das mit einem Sportseeschifferschein (ein staatl. Segelschein
> zur kommerziellen Nutzung) und Funkerschein aus? 1 Jahr als Skipper
> steht im Lebenslauf, ist aber ansonsten ohne Nachweis

Ich habe noch meinem amtlich beglaubigten Dedektivausweis aus dem Mickey 
Mouse Heft 216. Sollte ich da ebenfalls eine Kopie einsenden?

von WERWIEWAS (Gast)


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Paul M. schrieb:
> Albrecht H. schrieb:
>> Also bei Personalausweisen und Reisepässen ist das nicht zulässig, das
>> gilt als unerlaubte Vervielfältigung.
>
> Das sagt wer?
> Manche Onlineshops verlangen einen eingescannten Personalausweis als
> Altersnachweis oder Authentifizierung. Manche Firmen kopieren die
> Personalausweise ihrer Mitarbeiter.

Hey Albrecht wenn die onlineshops das verlangen musst Du einfach irren 
LoL

von Paul M. (paul_m65)


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Karl-Heinz Meyer schrieb:
> Ist das üblich, seinen PKW-Führerschein einzuscannen und bei der
> Bewerbung (E-Mail) mit zu schicken?

Eher unüblich weil fast jeder einen PKW-Führerschein hat. Da genügt wohl 
die Erwähnung im Lebenslauf.

Anders sieht es bei Qualifikationsnachweisen aus, die nicht jeder hat 
und die einen Bezug zur jeweiligen Stelle(nbeschreibung) hat. Das kann 
bei einem Elektronikentwickler z.B. ein Amateurfunkzeugnis sein oder ein 
Sportseeschifferschein wenn man sich in der entsprechenden Branche 
bewirbt. Es zeigt doch, dass du wirklich Interesse an der Branche hast 
und auch fachübergreifende Kenntnisse besitzt.

von Christian (Gast)


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Karl-Heinz Meyer schrieb:

> Ist das üblich, seinen PKW-Führerschein einzuscannen und bei der
> Bewerbung (E-Mail) mit zu schicken?

Absolut unüblich und auf jeden Fall zu unterlassen. Ein PKW-Führerschein 
wird ohnehin bei jedem Bewerber vorausgesetzt, explizit im Lebenslauf 
erwähnen muss man den nur, wenn der in der Stellenausschreibung als 
Voraussetzung genannt wird.

Einen LKW-Führerschein (den hat nicht jeder) kann man (wenn noch Platz 
ist) auch sicher im Lebenslauf erwähnen, auch wenn er für die Stelle 
erstmal keinen konkreten Mehrwert bringt.


> Wie sieht das mit einem Sportseeschifferschein (ein staatl. Segelschein
> zur kommerziellen Nutzung) und Funkerschein aus? 1 Jahr als Skipper
> steht im Lebenslauf, ist aber ansonsten ohne Nachweis.

Die Scheine/Zeugnisse sind völlig uninteressant, interessant könnte 
evtl. sein, dass Du Segeln/Bootfahren als Hobby hast, das kann man auch 
reinschreiben (wenn man Hobbies/Interessen reinschreiben will). Wenn die 
Stelle einen Bezug zu Booten hat, sollte man es sogar reinschreiben.

Ich habe mein Amateurfunkzeugnis im Lebenslauf erwähnt und der 
Personaler ist tatsächlich darauf eingegangen und hat es positiv 
hervorgehoben. Lag aber auch daran, dass es beim Amateurfunkzeugnis (im 
Gegensatz zu anderen Funkzeugnissen) in erster Linie um Technik geht und 
dass es einen konkreten Bezug zur Stelle gab (HF-Technik).

von Marx W. (Gast)


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Christian schrieb:
> Einen LKW-Führerschein (den hat nicht jeder) kann man (wenn noch Platz
> ist) auch sicher im Lebenslauf erwähnen, auch wenn er für die Stelle
> erstmal keinen konkreten Mehrwert bringt.

Sagt mal , wisst ihr den überhaupt, was der Lebenslauf in der Bewerbung 
für eine Funktion hat?

von Zocker_18 (Gast)


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> Re: Führerscheine zur Bewerbung einscannen

Welchen denn ?

Habe schon den fünften !

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