Forum: Ausbildung, Studium & Beruf AG möchte trotz Arbeitsunfall Arbeitsleistung


von Jean (Gast)


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Hi,

wie verhält es sich wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall hat und er 
deswegen krank geschrieben wurde. Der AG möchte nun einen 
"Schonarbeitsplatz" anbieten. rund ist damit die Krankheitstage nicht 
belastet werden.

Der Betrieb ist in einer Gewerkschaft, BR vorhanden.

1. Wie verhält es sich nun wenn aufgrund dieses Arbeitsunfalls sich die 
Erkrankung verschlechtert?
2. wenn in 5 Jahren sich etwas verschlechtert weil man damals gearbeitet 
hat?
3. wenn auf dem Weg zur Arbeit aufgrund der Erkrankung etwas passiert?

Gruß
Jean

von Embedded (Gast)


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Rede doch mit der BG und dem zuständigen Arzt. Der Arbeitgeber hat da 
nichts zu melden.

von Pascal B. (telefunken)


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auf gar keinen fall. wenn dein arzt sagt du bist AU für X-Wochen, dann 
ist das so! wenn du dich auf irgendwas einlässt dann verlierst du 
schlimmsten fall alles.

von D. V. (mazze69)


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Jean schrieb:
> 3. wenn auf dem Weg zur Arbeit aufgrund der Erkrankung etwas passiert?

Dann bist du NICHT versichert (aka Arbeitsunfall).

von Kolophonium (Gast)


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>wenn du dich auf irgendwas einlässt dann verlierst du
>schlimmsten fall alles

Kannst du das auch näher belegen, oder plapperst du einfach nach, was du 
am Stammtisch gehört hast.

Z.B. 
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-13238/arbeitsrecht-irrtum-9-wer-krankgeschrieben-ist-darf-nicht-arbeiten_aid_365921.html

von Stefan (Gast)


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Allein der Arzt darf entscheiden, ob du arbeitsfähig bist. Wenn Du 
arbeitsunfähig geschrieben bist, dann darfst Du nicht arbeiten, und zwar 
selbst dann, wenn Du offensichtlich nicht mehr krank bist. Das sollte 
dein Arbeitgeber aber wissen.
S.

von Kolophonium (Gast)


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>Dann bist du NICHT versichert (aka Arbeitsunfall).

>Allein der Arzt darf entscheiden, ob du arbeitsfähig bist.

Es ist schon erschütternd, wie viele Vollpfosten hier mit völlig 
falschen Ansichten wieder unterwegs sind.

von Embedded (Gast)


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Dann erleuchte uns doch mit deiner grenzenlosen Weisheit, anstatt 
einfach mal Leute zu beleidigen. Wer, außer dem Arzt, darf denn einen 
krankgeschriebenen Arbeitnehmer gesund schreiben?

von Stefan (Gast)


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Kolophonium schrieb:
> http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht...

Was da drin steht, ist absoluter Käse. Die AU-Bescheinigung muss vom 
Arzt korrigiert werden, bevor er wieder arbeiten geht. Es ist 
unglaublich, was in "Focus" für ein Müll gedruckt wird. Das ist 
praktisch noch schlimmer als die "Stimmt's?"-Reihe bei SPON. Die sind 
schon hirnlos, aber Focus schlägt echt dem Fass den Boden aus.
S.

von Embedded (Gast)


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Und selbst wenn das stimmen würde, wer sagt, dass das auch für einen 
Arbeitsunfall gilt? Und wenn der Arbeitnehmer ganz sich ganz 
offensichtlich nicht fit für die Arbeit fühlt?

von Informant (Gast)


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Bei einer lange andauernden AU kann der AG mit dem Arzt eine 
Wiedereingliederung vereinbaren. Bei einer AU Meldung sollte man das 
Arbeiten aber unterlassen, da kein Versicherungsschutz (z.B. Wegeunfall) 
besteht. Sobald der AN trotz AU einmal beim Arbeiten war, ist die AU 
Meldung allerdings wieder hinfällig

von Wilhelm F. (Gast)


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Gelber Schein ist und bleibt gelber AU-Schein. Man muß seinem AG noch 
nicht mal sagen, was man an Krankheit hat.

von Embedded (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> Gelber Schein ist und bleibt gelber AU-Schein. Man muß seinem AG noch
> nicht mal sagen, was man an Krankheit hat.

Hallo, das ist ein Arbeitsunfall? Selbst du solltest so viel 
Lesekompetenz haben, oder?

von Wilhelm F. (Gast)


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Embedded schrieb:

> Hallo, das ist ein Arbeitsunfall? Selbst du solltest so viel
> Lesekompetenz haben, oder?

Genau. So ist es ja.

von Feuermelder (Gast)


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Eigentlich ganz einfach: Arbeitsunfähig sagt schon alles. Und als 
Arbeitnehmer ist man sogar verpflichtet dafür sorge zu tragen, dass man 
wieder gesund/arbeitsfähig wird.

von Embedded (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> Genau. So ist es ja.

Offensichtlich nicht.

von Joffrey Baratheon (Gast)


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Stefan schrieb:
> Allein der Arzt darf entscheiden, ob du arbeitsfähig bist. Wenn Du
> arbeitsunfähig geschrieben bist, dann darfst Du nicht arbeiten, und zwar
> selbst dann, wenn Du offensichtlich nicht mehr krank bist. Das sollte
> dein Arbeitgeber aber wissen.
> S.

Es ist egal, was der Arzt oder Gesetzgeber oder die Gewerkschaft sagt. 
Wenn Dein Dienstherr Dir eine Anordnung gibt, hast du zu gehorchen. Wenn 
Du das nicht machst, bist du auf der Abschussliste. Irgendwie wird sich 
schon eine Schwachstelle finden. und Die Kollegen wissen das 
auch....frohes Mobben.

von Kolophonium (Gast)


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von Embedded (Gast)


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Kolophonium schrieb:
> Für alle Vollpfosten:

Und wo steht da was von Arbeitsunfall? Vollpfosten.

von Amateur (Gast)


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Ich würde überhaut nicht diskutieren.
Frag' den Arzt.
Sagt der "nein", ist die Sache gegessen.

Interessant ist in diesem Fall allerdings die Dauer. Würdest Du die 
nächsten 30 Wochen fehlen, so könnte das - natürlich für den Arbeitgeber 
- ein Problem werden.
Er müsste dann jemand anderes in Deine laufenden Projekte einarbeiten. 
Das ist sehr teuer.
Wenn der Ersatz dann viiiiiel schneller, oder besser, vorankommt wie Du 
bisher, so hast Du ein Problem.

von Realist (Gast)


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Joffrey Baratheon schrieb:
> Wenn Dein Dienstherr Dir eine Anordnung gibt, hast du zu gehorchen.

Kann er ja nicht, weil der Weisungsempfänger von der Leistung
BEFREIT ist. Spielt auch keine Rolle ob der gelbe Schein wegen
einem Schnupfens, einem Arbeitsunfall oder aus Gefälligkeit
ausgestellt wurde. Die Entscheidung des Arztes hat höhere Priorität
als das weitreichende Weisungsrecht des AG bzw. die Vertragspflicht
des AN gegenüber dem AG. AN sind nämlich im rechtlichen Sinne keine
Leibeigen oder Sklaven. Wenn dem AG das nicht passt, kann er ja die
Gerichte bemühen, wobei ihn aber die Beweislast trifft.

von Wilhelm F. (Gast)


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Amateur schrieb:

> Wenn der Ersatz dann viiiiiel schneller, oder besser, vorankommt wie Du
> bisher, so hast Du ein Problem.

Krankheit ist im Arbeitsleben immer ein Problem. Deswegen sind ja 
heutzutage fast alle kerngesund.

von Realist (Gast)


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Amateur schrieb:
> Würdest Du die
> nächsten 30 Wochen fehlen, so könnte das - natürlich für den Arbeitgeber
> - ein Problem werden.

Nur wenn die fehlende Arbeitsleistung für das Unternehmen so wertvoll
ist und auch nicht durch einen Ersatz vorübergehend ersetzt werden kann.
Dafür gibts nämlich gewöhnlich die Zeitarbeit. Lohnfortzahlung hat der
AG nur für 6 Wochen zu zahlen. Danach zahlt die Krankenkasse 
Krankengeld.
Also für den AG ein begrenzter Kostenfaktor.

> Er müsste dann jemand anderes in Deine laufenden Projekte einarbeiten.
> Das ist sehr teuer.

Keine Arbeit ist soooo wichtig, das eine Firma gleich ins trudeln gerät
wenn mal einer krank wird. Wenn, dann ist die Firma selbst schuld daran.

> Wenn der Ersatz dann viiiiiel schneller, oder besser, vorankommt wie Du
> bisher, so hast Du ein Problem.

Ne, der alte Vertrag ist jedem Chef ein größerer Klotz am Bein, als ein
neuer Vertrag. Risikofaktor:Abfindung(wird nach Beschäftigungsdauer 
berechnet). Ich musst auch mal Feuerwehr für einen Krankgeschiebenen
spielen. Habe ich leider zu spät erfahren, sonst hätte ich denen was 
gehustet.

von Bruno Pelzer (Gast)


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Kolophonium schrieb:
>>Dann bist du NICHT versichert (aka Arbeitsunfall).
>
>>Allein der Arzt darf entscheiden, ob du arbeitsfähig bist.
>
> Es ist schon erschütternd, wie viele Vollpfosten hier mit völlig
> falschen Ansichten wieder unterwegs sind.

Die plappern nur das nach, was sie bei ihrem Friseur aufgeschnappt 
haben.

Richtig ist:

- während der versicherten Tätigkeit und auf dem Weg dahin ist der 
Versicherte versichert

- eventuell kann ein Mitverschulden angerechnet werden, zB wenn der 
Versicherte unter Wahrnehmung und Reaktion beeinträchigenden 
Medikamenten die Arbeit aufnimmt. Das ist aber unabhängig von der 
"Krankschreibung"

- es gibt keine Gesundschreibung

Embedded schrieb:
> Kolophonium schrieb:
>> Für alle Vollpfosten:
>
> Und wo steht da was von Arbeitsunfall? Vollpfosten.

Ist nicht so dein Fachgebiet, oder?

Die Ursache der AU ist egal. Das kann Arbeitsunfall oder sonstiges 
sein...

Bruno Pelzer
RA

von Realist (Gast)


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Bruno Pelzer schrieb:
> Richtig ist:
>
> - während der versicherten Tätigkeit und auf dem Weg dahin ist der
> Versicherte versichert

Ja, unfallversichert.

Krankenversichert bist rund um die Uhr.

> - eventuell kann ein Mitverschulden angerechnet werden, zB wenn der
> Versicherte unter Wahrnehmung und Reaktion beeinträchigenden
> Medikamenten die Arbeit aufnimmt. Das ist aber unabhängig von der
> "Krankschreibung"

Das hat jetzt aber nichts mehr mit der eigentlichen Threadfrage zu tun.

> - es gibt keine Gesundschreibung

Wenn der Arzt sagt ja, dann schon. Ein formales Stück Papier gibts
meines Wissen nicht. Ein neuer gelber Schein, der einen anderen Schein
aufhebt, würde wohl nur zu Missverständnissen führen. Andererseits
ist man ja nicht an eine Arzt gebunden, hat die freie Wahl und kann
sich regelrecht mit dem gelben Schein bombardieren lassen, was aber
nur die Krankschreibung verlängern lässt, aber nicht verkürzt.
Ist nur die Frage ob die KK diesen Blödsinn mit macht.

von Bruno Pelzer (Gast)


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Realist schrieb:
> Ja, unfallversichert.
>
> Krankenversichert bist rund um die Uhr.

Richtig.
Der allgemeine Volksirrtum: "Wenn man krankgeschrieben auf Arbeit geht, 
ist man nicht versichert", bezieht sich meines Wissens nach auf die 
Unfallversicherung. Weil immer ergänzt wird, "wenn da was passiert mit 
dir.."

Aber: ein Fünkchen Wahrheit steckt dahinter: Grob fahrlässige oder 
vorsätzliche Selbtschädigungen können dazu führen, dass

- der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erlischt
- der Anspruch auf Krankengeld erlischt
- die KK Regress nehmen kann
- der AN eine Abmahnung oder gar Kündigung erhalten kann

Bruno Pelzer

von Feuermelder (Gast)


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Joffrey Baratheon schrieb:
> Wenn Dein Dienstherr Dir eine Anordnung gibt, hast du zu gehorchen. Wenn
> Du das nicht machst, bist du auf der Abschussliste. Irgendwie wird sich
> schon eine Schwachstelle finden. und Die Kollegen wissen das
> auch....frohes Mobben.

Ein dringend benötigter Arbeitnehmer und "Abschussliste"? Das beißt sich 
offensichtlich.

Btw. Chefs mit "Abschussliste" sollte man ohnehin abschießen => Neuen 
Job suchen und den Saftladen hinter sich lassen.

von Selbständiger (Gast)


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Stefan schrieb:
> Allein der Arzt darf entscheiden, ob du arbeitsfähig bist.

Kommt immer drauf an, für welche Tätigkeit. Daher fragt der Arzt nach 
dem Beruf:

Als Ingenieur war ich mal wegen einer Grippe 1 Woche krank geschrieben 
und durfte nach Kontrolle der Werte am Freitag, am darauffolgenden 
Montag wieder arbeiten. Derselbe Arzt hat wegen derselben Grippe (war 
damals eine Epedemie) einen Arbeiter 2 Wochen krankgeschrieben.

Wegen einer Gallenblasen-Entfernung war mein Kollege mal 4 Tage krank 
und hat insgesamt 1 Woche gefehlt, weil er nur am Schreibtisch sitzt. 
Ein anderer hatte noch Druckbeschwerden und blieb 2 Wochen daheim. 
Arbeiter, die auf dem Bau arbeiten, werden wegen derselben Sache bis zu 
6 Wochen krankgeschrieben.

Wenn der AG einen Schonarbeitsplatz anbietet und der Arzt das 
befürwortet, kann es ohne Weiteres sein, dass man wieder arbeitsfähig 
ist.

Wer hier im Forum Tippen kann, kann auch auf der Arbeit tippen!

von Feuermelder (Gast)


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von Lutz H. (luhe)


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Selbständiger schrieb:
> Wer hier im Forum Tippen kann, kann auch auf der Arbeit tippen!


... und dann auf dem Nachhauseweg tot umfallen, wie es schon mindestens 
einem Berufsfußballspieler gegangen ist.

Aber ich bin kein Arzt und jeder Mensch ist anders.

von Selbständiger (Gast)


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Ich habe den Begriff Schonarbeitsplatz nur aufgegriffen, weil er so 
plakativ ist.

Praktisch stellt sich das Problem sehr profan dar: Während man für den 
einen Arbeitsplatz noch krankgeschrieben sein muss, kann man für den 
anderen sehr wohl arbeitstauglich sein, wie meine Beispiele von oben 
zeigen.

Die Frage ist nur, wie unterschiedlich die Arbeitsplätze sein können, 
also was der Areitsgeber da an Belastung wegnehmen kann.

>und dann auf dem Nachhauseweg tot umfallen,
Es besteht immer das Risiko, dass etwas übersehen wird. Letztlich muss 
man selber wissen, wann man wieder arbeiten gehen kann und wie belastend 
das dann ist.

Die besagten Leistungssportler fallen deshalb gerne mal um, weil sie vor 
der Erkrankung schon ein belastetes Immunsystem haben oder während der 
Genesung schon wieder auf eigenes Risiko trainieren und sich 
Herzmuskelentzündungen einhandeln.

Wer am Rechner ist, belastet seinen Kreislauf nicht.
Bestenfalls die Rückmuskulatur und die Bandscheiben.

von Bruno Pelzer (Gast)


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Selbständiger schrieb:
> Ich habe den Begriff Schonarbeitsplatz nur aufgegriffen, weil er so
> plakativ ist.
>
> Praktisch stellt sich das Problem sehr profan dar: Während man für den
> einen Arbeitsplatz noch krankgeschrieben sein muss, kann man für den
> anderen sehr wohl arbeitstauglich sein, wie meine Beispiele von oben
> zeigen.

Richtig.

Niemand wird "krank"geschrieben, sondern arbeitsunfähig. Die AU bezieht 
sich auf die tatsächlich zu verrichtende Tätigkeit.

Der AG könnte dem AN im Rahmen seines Weisungsrechts eine Tätigkeit 
aufgeben, für die er nicht arbeitsunfähig ist. Allerdings muss diese 
Tätigkeit im Rahmen seines Weisungsrechts überhaupt möglich sein. Das 
Weisungsrecht für diese Tätigkeit muss arbeitsvertraglich gedeckt sein, 
§106 GewO. http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html

Solche Situationen kommen nicht all zu oft vor. Welcher AG hält schon 
solche Arbeitsplätze vor, deren Zuweisung an den arbeitsunfähigen 
vertraglich gedeckt ist.

Sollte sich so eine Situation jedoch bieten, muss der AN dem 
Weisungsrecht folgen. Diese Weisung hat gem. § 106 GewO nach billigem 
Ermessen zu erfolgen, also auch die Belange des erkrankten AN zu 
würdigen.
Hier stellt sich jedoch regelmäßig die Frage, ob diese Beschäftigung der 
Genesung schaden könnte.....

Pelzer

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Jean schrieb:
> Der Betrieb ist in einer Gewerkschaft, BR vorhanden.

HöHö, der Betrieb in einer Gewerkschaft!
Wo gibt`s sowas!
BR vorhanden, na und?
Der BR vertritt die Int. der Betriebsangehörigen in der Gesamtheit!
Also nix mit "Jean möchte gerne noch ein paar Monate auf der faulen Haut 
liegen und dann vllt. auch noch ne Schwerbeschädigung geltend zu machen 
um früher in den Ruhestand zu gehen!"
>
> 1. Wie verhält es sich nun wenn aufgrund dieses Arbeitsunfalls sich die
> Erkrankung verschlechtert?
Was nun biste Krank oder war`s ein Unfall?
> 2. wenn in 5 Jahren sich etwas verschlechtert weil man damals gearbeitet
> hat?
Das mußt du nachweisen!
> 3. wenn auf dem Weg zur Arbeit aufgrund der Erkrankung etwas passiert?
Frag deinen AG! Oder noch besser deine Lehrerin in der Grundschule.

Echt, sowar regt mich auf, wenn Leute auf der Schüssel die Arbeitszeit 
absitzen um dabei sich ihren "Theorien" hingeben!

von wendelsberg (Gast)


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Jean schrieb:
> ... BR vorhanden.

Dann ist der der richtige erste Ansprechpartner.

wendelsberg

von Jean (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Jean schrieb:
>> Der Betrieb ist in einer Gewerkschaft, BR vorhanden.
>
> HöHö, der Betrieb in einer Gewerkschaft!

Ja du kennst dich wohl aus was.

> Wo gibt`s sowas!
> BR vorhanden, na und?
> Der BR vertritt die Int. der Betriebsangehörigen in der Gesamtheit!

Nö, wenns bei euch so ist Pech.

> Also nix mit "Jean möchte gerne noch ein paar Monate auf der faulen Haut
> liegen und dann vllt. auch noch ne Schwerbeschädigung geltend zu machen
> um früher in den Ruhestand zu gehen!"
Wer will das nicht.

>>
>> 1. Wie verhält es sich nun wenn aufgrund dieses Arbeitsunfalls sich die
>> Erkrankung verschlechtert?
> Was nun biste Krank oder war`s ein Unfall?
Auch lesen sollte man können.

>> 2. wenn in 5 Jahren sich etwas verschlechtert weil man damals gearbeitet
>> hat?
> Das mußt du nachweisen!
Nö, dafür gibt es sicher einen Gutachter.

>> 3. wenn auf dem Weg zur Arbeit aufgrund der Erkrankung etwas passiert?
> Frag deinen AG! Oder noch besser deine Lehrerin in der Grundschule.
Ja als Harzer kennt man das Problem wohl nicht.


> Echt, sowar regt mich auf, wenn Leute auf der Schüssel die Arbeitszeit
> absitzen um dabei sich ihren "Theorien" hingeben!

Um was geht's?

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Jean schrieb:
> wie verhält es sich wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall hat und er
> deswegen krank geschrieben wurde. Der AG möchte nun einen
> "Schonarbeitsplatz" anbieten.

kannst du mal skizzieren, worin die Erkrankung besteht? Inwiefern 
beschränkt dich das in deiner Arbeit?

Wie ist der Schon-Arbeitsplatz gestaltet? Wird dort die Erkrankung auch 
tatsächlich "geschont"?

Bsp: ein Schwimmlehrer mit 4 Wochen "Arm in Gips" wird kaum seinen Beruf 
als Schwimmlehrer ausüben können, allerdings könnte er ggf als Kassierer 
an der Pforte sitzen, wenn der Arm dadurch nicht zu stark belastet wird.

: Bearbeitet durch User
von Michael H. (mueckerich)


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Jean schrieb:
>> HöHö, der Betrieb in einer Gewerkschaft!
>
> Ja du kennst dich wohl aus was

Tut er! Ein Betrieb kann nicht in einer Gewerkschaft sein. Wenn, dann 
kann der Betrieb im Arbeitgeberverband sein und die Arbeitnehmer in der 
Gewerkschaft.

Jean schrieb:
>> Der BR vertritt die Int. der Betriebsangehörigen in der Gesamtheit!
>
> Nö, wenns bei euch so ist Pech.

Der Betriebsrat ist (bis auf einige wenige Ausnahmen) nur zuständig für 
kollektivrechtliche Belange. Siehe §80 BetrVG und folgende. Also ist der 
BR für das Individualrecht des Arbeitnehmers bis auf wenige Fälle (siehe 
§99 - §104 BetrVG) nicht zuständig. Das ist auch bei Euch nicht anders.

Edit: Sollte ich einen § vergessen haben so sehe es mir nach.

Jean schrieb:
> Um was geht's?

Dito

: Bearbeitet durch User
von Jean (Gast)


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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> Jean schrieb:
>> wie verhält es sich wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall hat und er
>> deswegen krank geschrieben wurde. Der AG möchte nun einen
>> "Schonarbeitsplatz" anbieten.
>
> kannst du mal skizzieren, worin die Erkrankung besteht? Inwiefern
> beschränkt dich das in deiner Arbeit?
Sichtbare körperliche Verletzung

>
> Wie ist der Schon-Arbeitsplatz gestaltet? Wird dort die Erkrankung auch
> tatsächlich "geschont"?
>
> Bsp: ein Schwimmlehrer mit 4 Wochen "Arm in Gips" wird kaum seinen Beruf
> als Schwimmlehrer ausüben können, allerdings könnte er ggf als Kassierer
> an der Pforte sitzen, wenn der Arm dadurch nicht zu stark belastet wird.

Und was passiert wenn er mit dem Gipsarm mit dem Auto auf dem weg zur 
Arbeit jemandem reinknallt?

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Jean schrieb:
> Und was passiert wenn er mit dem Gipsarm mit dem Auto auf dem weg zur
> Arbeit jemandem reinknallt?

Der AG wird ja nicht fordern, daß er mit dem Auto fahren MUSS, und der 
AN kommt vielleicht regelmäßig mit ÖPNV.

Aber ich sehen schon, wenn man Abwesenheit "erzwingen" möchte, findet 
man immer Gründe, abwesend zu sein.

Jean schrieb:
> Sichtbare körperliche Verletzung

das ist ein blaues Auge, oder ein eingerissenes Ohrläppchen auch.

: Bearbeitet durch User
von Jean (Gast)


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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
>> Sichtbare körperliche Verletzung
>
> das ist ein blaues Auge, oder ein eingerissenes Ohrläppchen auch.

Wo finde ich einen Arzt der deswegen krankschreibt? Bitte um Tipps.

OMG

von Bungalow (Gast)


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Kommt ein Mann zum Arzt:
"Herr Doktor, ich habe Schmerzen am ganzen Körper. Wenn ich
mir mit dem Finger an den Kopf tippe, schmerzt es, wenn ich
mir an den Hals tippe, schmerzt es. Das gleiche an Brust,
Bauch und Beinen. Können Sie mir helfen?"

Arzt: "Eine Frage, Ihrem Dialekt nach sind Sie Österreicher?"

Mann: "Ja, warum?"

Arzt: "Dann weiss ich schon, was los ist.
Sie haben sich den Finger gebrochen."

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Jean schrieb:
> Und was passiert wenn er mit dem Gipsarm mit dem Auto auf dem weg zur
> Arbeit jemandem reinknallt?

Also echt, zur Arbeit ist ja wohl unerlaubt!
Aber wenn es auf dem Weg zum Swingerclub passiert wäre, würde keiner was 
sagen!

von lieber krank feiern als gesund schuften (Gast)


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Bungalow schrieb:
> Arzt: "Dann weiss ich schon, was los ist.
> Sie haben sich den Finger gebrochen."


Den Joke gibt's auch in der Blondinen-Version:

http://www.youtube.com/watch?v=ktRcnaJkB0k

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> Jean schrieb:
>> Sichtbare körperliche Verletzung
>
> das ist ein blaues Auge, oder ein eingerissenes Ohrläppchen auch.

Da müste ja auch jeder Catcher dauern "arbeitsunfähig" sein!

von Wilhelm F. (Gast)


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Selbständiger schrieb:

> Wer hier im Forum Tippen kann, kann auch auf der Arbeit tippen!

So einfach ist es gerade nicht.

Im Krankenhaus lag ein Mann neben mir, erst Ende 20. Er brachte sein 
Notebook mit Mobilstick mit, extra neu gekauft für dort.

Erst zwei Wochen zuvor bemerkte er, daß er auf einmal seine Hose aus 
unerklärlichen Gründen nicht mehr zu bekommt. Dann ging es sehr schnell. 
Er nahm jeden Tag 1kg zu. Ein schlimmer Krebs, die Zellwucherung. Am 
Tag, als er bei mir auf dem Zimmer lag, ging es auch direkt ab in die 
Intensivabteilung. Die Ärzte waren ratlos, man konnte ihn auch nicht 
mehr operieren. Ich glaube, der Jung war zwei Wochen später tot. Also 
ein Krebs von der Erkennung bis zum schlimmen Ende nur binnen eines 
Monats.

Aber gegen Notebook und Mobilstick hatten die im Krankenhaus nichts. Nur 
durfte man deren WLAN nicht nutzen.

von Ich (Gast)


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Wenn ich aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht meine übliche Tätigkeit 
nachgehen kann, also AU bin, aber noch fit genug bin eine schonende 
Arbeit zu verrichten, warum nicht?

Jean schrieb:
> 1. Wie verhält es sich nun wenn aufgrund dieses Arbeitsunfalls sich die
> Erkrankung verschlechtert?
> 2. wenn in 5 Jahren sich etwas verschlechtert weil man damals gearbeitet
> hat?
> 3. wenn auf dem Weg zur Arbeit aufgrund der Erkrankung etwas passiert?

Wenn ich meine Gesundheit aber dadurch gefährde, bleibe ich natürlich 
guten Gewissens zuhause.

von Wilhelm F. (Gast)


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Ich schrieb:

> Wenn ich aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht meine übliche Tätigkeit
> nachgehen kann, also AU bin, aber noch fit genug bin eine schonende
> Arbeit zu verrichten, warum nicht?

Am PC sitzen, Software entwickeln, ist doch schon allerschonendst 
überhaupt. Keine Kälte, keine Hitze, kein Regen, keine Bewegung. Was 
will jemand mehr?

;-)

von Marx W. (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> Aber gegen Notebook und Mobilstick hatten die im Krankenhaus nichts. Nur
> durfte man deren WLAN nicht nutzen.

Da hat man davon, wenn man nicht privat versichert ist!

von Wilhelm F. (Gast)


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Marx W. schrieb:

> Wilhelm F. schrieb:
>> Aber gegen Notebook und Mobilstick hatten die im Krankenhaus nichts. Nur
>> durfte man deren WLAN nicht nutzen.
>
> Da hat man davon, wenn man nicht privat versichert ist!

Nein, das steht dort in der Hausordnung, und die gilt für alle.

von vor Kurzem noch kranker Arbeitnehmer (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
>> Wilhelm F. schrieb:
>>> Aber gegen Notebook und Mobilstick hatten die im Krankenhaus nichts. Nur
>>> durfte man deren WLAN nicht nutzen.
>>
>> Da hat man davon, wenn man nicht privat versichert ist!
>
> Nein, das steht dort in der Hausordnung, und die gilt für alle.

Seltsam. Ich war wegen einer OP und einiger anderer Dinge in der 
jüngsten Vergangenheit länger im Krankenhaus und hatte zeitweilig den 
Laptop dabei. Ich konnte deren WLAN nicht nutzen, da mieser Empfang, 
hätte es aber machen können, gegen tägliches Entgelt - ohne private 
Versicherung.

Genutzt habe ich dann einen surfstick mit flat rate- kein Problem.


Wilhelm F. schrieb:
> Am PC sitzen, Software entwickeln, ist doch schon allerschonendst
> überhaupt.
so einfach ist das nicht. Wenn du Schmerzen hast, ist keine 
Konzentration möglich und unter Schmerzmitteln darf man nichts 
entwickeln, was sicherheitskritisch ist.

Mikrocontrollerforen mit Scheisse zumüllen, ging in beiden Fällen 
hingegen  prima.

von Wilhelm F. (Gast)


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vor Kurzem noch kranker Arbeitnehmer schrieb:

> Genutzt habe ich dann einen surfstick mit flat rate- kein Problem.

Na, wie ich schon schrieb. Heute verbieten sie dir im Krankenhaus auch 
die Handybenutzuung nicht mehr, vor 5 Jahren war das noch anders.

> Wilhelm F. schrieb:

>> Am PC sitzen, Software entwickeln, ist doch schon allerschonendst
>> überhaupt.
> so einfach ist das nicht. Wenn du Schmerzen hast, ist keine
> Konzentration möglich und unter Schmerzmitteln darf man nichts
> entwickeln, was sicherheitskritisch ist.

Eben. So ist es bei mir. Da geht dann nix mehr, wenn die Beine furchtbar 
schmerzen oder bei jemand anderem der Rücken. Zu Hause kann ich mich 
anders positionieren als in einer Firma, wo das voll der Lacher wäre.

> Mikrocontrollerforen mit Scheisse zumüllen, ging in beiden Fällen
> hingegen  prima.

Eben.

von Ich (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> Am PC sitzen, Software entwickeln, ist doch schon allerschonendst
> überhaupt. Keine Kälte, keine Hitze, kein Regen, keine Bewegung. Was
> will jemand mehr?
>
> ;-)

Stimmt, nur ist da ein Arbeitsunfall unwahrscheinlicher, als zB.: in 
einer Produktion.

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