Hi, wie verhält es sich wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall hat und er deswegen krank geschrieben wurde. Der AG möchte nun einen "Schonarbeitsplatz" anbieten. rund ist damit die Krankheitstage nicht belastet werden. Der Betrieb ist in einer Gewerkschaft, BR vorhanden. 1. Wie verhält es sich nun wenn aufgrund dieses Arbeitsunfalls sich die Erkrankung verschlechtert? 2. wenn in 5 Jahren sich etwas verschlechtert weil man damals gearbeitet hat? 3. wenn auf dem Weg zur Arbeit aufgrund der Erkrankung etwas passiert? Gruß Jean
Rede doch mit der BG und dem zuständigen Arzt. Der Arbeitgeber hat da nichts zu melden.
auf gar keinen fall. wenn dein arzt sagt du bist AU für X-Wochen, dann ist das so! wenn du dich auf irgendwas einlässt dann verlierst du schlimmsten fall alles.
Jean schrieb: > 3. wenn auf dem Weg zur Arbeit aufgrund der Erkrankung etwas passiert? Dann bist du NICHT versichert (aka Arbeitsunfall).
>wenn du dich auf irgendwas einlässt dann verlierst du >schlimmsten fall alles Kannst du das auch näher belegen, oder plapperst du einfach nach, was du am Stammtisch gehört hast. Z.B. http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-13238/arbeitsrecht-irrtum-9-wer-krankgeschrieben-ist-darf-nicht-arbeiten_aid_365921.html
Allein der Arzt darf entscheiden, ob du arbeitsfähig bist. Wenn Du arbeitsunfähig geschrieben bist, dann darfst Du nicht arbeiten, und zwar selbst dann, wenn Du offensichtlich nicht mehr krank bist. Das sollte dein Arbeitgeber aber wissen. S.
>Dann bist du NICHT versichert (aka Arbeitsunfall). >Allein der Arzt darf entscheiden, ob du arbeitsfähig bist. Es ist schon erschütternd, wie viele Vollpfosten hier mit völlig falschen Ansichten wieder unterwegs sind.
Dann erleuchte uns doch mit deiner grenzenlosen Weisheit, anstatt einfach mal Leute zu beleidigen. Wer, außer dem Arzt, darf denn einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer gesund schreiben?
Kolophonium schrieb: > http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht... Was da drin steht, ist absoluter Käse. Die AU-Bescheinigung muss vom Arzt korrigiert werden, bevor er wieder arbeiten geht. Es ist unglaublich, was in "Focus" für ein Müll gedruckt wird. Das ist praktisch noch schlimmer als die "Stimmt's?"-Reihe bei SPON. Die sind schon hirnlos, aber Focus schlägt echt dem Fass den Boden aus. S.
Und selbst wenn das stimmen würde, wer sagt, dass das auch für einen Arbeitsunfall gilt? Und wenn der Arbeitnehmer ganz sich ganz offensichtlich nicht fit für die Arbeit fühlt?
Bei einer lange andauernden AU kann der AG mit dem Arzt eine Wiedereingliederung vereinbaren. Bei einer AU Meldung sollte man das Arbeiten aber unterlassen, da kein Versicherungsschutz (z.B. Wegeunfall) besteht. Sobald der AN trotz AU einmal beim Arbeiten war, ist die AU Meldung allerdings wieder hinfällig
Gelber Schein ist und bleibt gelber AU-Schein. Man muß seinem AG noch nicht mal sagen, was man an Krankheit hat.
Wilhelm F. schrieb: > Gelber Schein ist und bleibt gelber AU-Schein. Man muß seinem AG noch > nicht mal sagen, was man an Krankheit hat. Hallo, das ist ein Arbeitsunfall? Selbst du solltest so viel Lesekompetenz haben, oder?
Embedded schrieb: > Hallo, das ist ein Arbeitsunfall? Selbst du solltest so viel > Lesekompetenz haben, oder? Genau. So ist es ja.
Eigentlich ganz einfach: Arbeitsunfähig sagt schon alles. Und als Arbeitnehmer ist man sogar verpflichtet dafür sorge zu tragen, dass man wieder gesund/arbeitsfähig wird.
Stefan schrieb: > Allein der Arzt darf entscheiden, ob du arbeitsfähig bist. Wenn Du > arbeitsunfähig geschrieben bist, dann darfst Du nicht arbeiten, und zwar > selbst dann, wenn Du offensichtlich nicht mehr krank bist. Das sollte > dein Arbeitgeber aber wissen. > S. Es ist egal, was der Arzt oder Gesetzgeber oder die Gewerkschaft sagt. Wenn Dein Dienstherr Dir eine Anordnung gibt, hast du zu gehorchen. Wenn Du das nicht machst, bist du auf der Abschussliste. Irgendwie wird sich schon eine Schwachstelle finden. und Die Kollegen wissen das auch....frohes Mobben.
Für alle Vollpfosten: http://www.arbeitsschutz.tu-dortmund.de/cms/Medienpool/Betriebsarzt/infokrankgeschrieben.pdf
Ich würde überhaut nicht diskutieren. Frag' den Arzt. Sagt der "nein", ist die Sache gegessen. Interessant ist in diesem Fall allerdings die Dauer. Würdest Du die nächsten 30 Wochen fehlen, so könnte das - natürlich für den Arbeitgeber - ein Problem werden. Er müsste dann jemand anderes in Deine laufenden Projekte einarbeiten. Das ist sehr teuer. Wenn der Ersatz dann viiiiiel schneller, oder besser, vorankommt wie Du bisher, so hast Du ein Problem.
Joffrey Baratheon schrieb: > Wenn Dein Dienstherr Dir eine Anordnung gibt, hast du zu gehorchen. Kann er ja nicht, weil der Weisungsempfänger von der Leistung BEFREIT ist. Spielt auch keine Rolle ob der gelbe Schein wegen einem Schnupfens, einem Arbeitsunfall oder aus Gefälligkeit ausgestellt wurde. Die Entscheidung des Arztes hat höhere Priorität als das weitreichende Weisungsrecht des AG bzw. die Vertragspflicht des AN gegenüber dem AG. AN sind nämlich im rechtlichen Sinne keine Leibeigen oder Sklaven. Wenn dem AG das nicht passt, kann er ja die Gerichte bemühen, wobei ihn aber die Beweislast trifft.
Amateur schrieb: > Wenn der Ersatz dann viiiiiel schneller, oder besser, vorankommt wie Du > bisher, so hast Du ein Problem. Krankheit ist im Arbeitsleben immer ein Problem. Deswegen sind ja heutzutage fast alle kerngesund.
Amateur schrieb: > Würdest Du die > nächsten 30 Wochen fehlen, so könnte das - natürlich für den Arbeitgeber > - ein Problem werden. Nur wenn die fehlende Arbeitsleistung für das Unternehmen so wertvoll ist und auch nicht durch einen Ersatz vorübergehend ersetzt werden kann. Dafür gibts nämlich gewöhnlich die Zeitarbeit. Lohnfortzahlung hat der AG nur für 6 Wochen zu zahlen. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Also für den AG ein begrenzter Kostenfaktor. > Er müsste dann jemand anderes in Deine laufenden Projekte einarbeiten. > Das ist sehr teuer. Keine Arbeit ist soooo wichtig, das eine Firma gleich ins trudeln gerät wenn mal einer krank wird. Wenn, dann ist die Firma selbst schuld daran. > Wenn der Ersatz dann viiiiiel schneller, oder besser, vorankommt wie Du > bisher, so hast Du ein Problem. Ne, der alte Vertrag ist jedem Chef ein größerer Klotz am Bein, als ein neuer Vertrag. Risikofaktor:Abfindung(wird nach Beschäftigungsdauer berechnet). Ich musst auch mal Feuerwehr für einen Krankgeschiebenen spielen. Habe ich leider zu spät erfahren, sonst hätte ich denen was gehustet.
Kolophonium schrieb: >>Dann bist du NICHT versichert (aka Arbeitsunfall). > >>Allein der Arzt darf entscheiden, ob du arbeitsfähig bist. > > Es ist schon erschütternd, wie viele Vollpfosten hier mit völlig > falschen Ansichten wieder unterwegs sind. Die plappern nur das nach, was sie bei ihrem Friseur aufgeschnappt haben. Richtig ist: - während der versicherten Tätigkeit und auf dem Weg dahin ist der Versicherte versichert - eventuell kann ein Mitverschulden angerechnet werden, zB wenn der Versicherte unter Wahrnehmung und Reaktion beeinträchigenden Medikamenten die Arbeit aufnimmt. Das ist aber unabhängig von der "Krankschreibung" - es gibt keine Gesundschreibung Embedded schrieb: > Kolophonium schrieb: >> Für alle Vollpfosten: > > Und wo steht da was von Arbeitsunfall? Vollpfosten. Ist nicht so dein Fachgebiet, oder? Die Ursache der AU ist egal. Das kann Arbeitsunfall oder sonstiges sein... Bruno Pelzer RA
Bruno Pelzer schrieb: > Richtig ist: > > - während der versicherten Tätigkeit und auf dem Weg dahin ist der > Versicherte versichert Ja, unfallversichert. Krankenversichert bist rund um die Uhr. > - eventuell kann ein Mitverschulden angerechnet werden, zB wenn der > Versicherte unter Wahrnehmung und Reaktion beeinträchigenden > Medikamenten die Arbeit aufnimmt. Das ist aber unabhängig von der > "Krankschreibung" Das hat jetzt aber nichts mehr mit der eigentlichen Threadfrage zu tun. > - es gibt keine Gesundschreibung Wenn der Arzt sagt ja, dann schon. Ein formales Stück Papier gibts meines Wissen nicht. Ein neuer gelber Schein, der einen anderen Schein aufhebt, würde wohl nur zu Missverständnissen führen. Andererseits ist man ja nicht an eine Arzt gebunden, hat die freie Wahl und kann sich regelrecht mit dem gelben Schein bombardieren lassen, was aber nur die Krankschreibung verlängern lässt, aber nicht verkürzt. Ist nur die Frage ob die KK diesen Blödsinn mit macht.
Realist schrieb: > Ja, unfallversichert. > > Krankenversichert bist rund um die Uhr. Richtig. Der allgemeine Volksirrtum: "Wenn man krankgeschrieben auf Arbeit geht, ist man nicht versichert", bezieht sich meines Wissens nach auf die Unfallversicherung. Weil immer ergänzt wird, "wenn da was passiert mit dir.." Aber: ein Fünkchen Wahrheit steckt dahinter: Grob fahrlässige oder vorsätzliche Selbtschädigungen können dazu führen, dass - der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erlischt - der Anspruch auf Krankengeld erlischt - die KK Regress nehmen kann - der AN eine Abmahnung oder gar Kündigung erhalten kann Bruno Pelzer
Joffrey Baratheon schrieb: > Wenn Dein Dienstherr Dir eine Anordnung gibt, hast du zu gehorchen. Wenn > Du das nicht machst, bist du auf der Abschussliste. Irgendwie wird sich > schon eine Schwachstelle finden. und Die Kollegen wissen das > auch....frohes Mobben. Ein dringend benötigter Arbeitnehmer und "Abschussliste"? Das beißt sich offensichtlich. Btw. Chefs mit "Abschussliste" sollte man ohnehin abschießen => Neuen Job suchen und den Saftladen hinter sich lassen.
Stefan schrieb: > Allein der Arzt darf entscheiden, ob du arbeitsfähig bist. Kommt immer drauf an, für welche Tätigkeit. Daher fragt der Arzt nach dem Beruf: Als Ingenieur war ich mal wegen einer Grippe 1 Woche krank geschrieben und durfte nach Kontrolle der Werte am Freitag, am darauffolgenden Montag wieder arbeiten. Derselbe Arzt hat wegen derselben Grippe (war damals eine Epedemie) einen Arbeiter 2 Wochen krankgeschrieben. Wegen einer Gallenblasen-Entfernung war mein Kollege mal 4 Tage krank und hat insgesamt 1 Woche gefehlt, weil er nur am Schreibtisch sitzt. Ein anderer hatte noch Druckbeschwerden und blieb 2 Wochen daheim. Arbeiter, die auf dem Bau arbeiten, werden wegen derselben Sache bis zu 6 Wochen krankgeschrieben. Wenn der AG einen Schonarbeitsplatz anbietet und der Arzt das befürwortet, kann es ohne Weiteres sein, dass man wieder arbeitsfähig ist. Wer hier im Forum Tippen kann, kann auch auf der Arbeit tippen!
Selbständiger schrieb: > Schonarbeitsplatz Tolles Blubberwort: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=13975&lid=DE&bid=AAA
Selbständiger schrieb: > Wer hier im Forum Tippen kann, kann auch auf der Arbeit tippen! ... und dann auf dem Nachhauseweg tot umfallen, wie es schon mindestens einem Berufsfußballspieler gegangen ist. Aber ich bin kein Arzt und jeder Mensch ist anders.
Ich habe den Begriff Schonarbeitsplatz nur aufgegriffen, weil er so
plakativ ist.
Praktisch stellt sich das Problem sehr profan dar: Während man für den
einen Arbeitsplatz noch krankgeschrieben sein muss, kann man für den
anderen sehr wohl arbeitstauglich sein, wie meine Beispiele von oben
zeigen.
Die Frage ist nur, wie unterschiedlich die Arbeitsplätze sein können,
also was der Areitsgeber da an Belastung wegnehmen kann.
>und dann auf dem Nachhauseweg tot umfallen,
Es besteht immer das Risiko, dass etwas übersehen wird. Letztlich muss
man selber wissen, wann man wieder arbeiten gehen kann und wie belastend
das dann ist.
Die besagten Leistungssportler fallen deshalb gerne mal um, weil sie vor
der Erkrankung schon ein belastetes Immunsystem haben oder während der
Genesung schon wieder auf eigenes Risiko trainieren und sich
Herzmuskelentzündungen einhandeln.
Wer am Rechner ist, belastet seinen Kreislauf nicht.
Bestenfalls die Rückmuskulatur und die Bandscheiben.
Selbständiger schrieb: > Ich habe den Begriff Schonarbeitsplatz nur aufgegriffen, weil er so > plakativ ist. > > Praktisch stellt sich das Problem sehr profan dar: Während man für den > einen Arbeitsplatz noch krankgeschrieben sein muss, kann man für den > anderen sehr wohl arbeitstauglich sein, wie meine Beispiele von oben > zeigen. Richtig. Niemand wird "krank"geschrieben, sondern arbeitsunfähig. Die AU bezieht sich auf die tatsächlich zu verrichtende Tätigkeit. Der AG könnte dem AN im Rahmen seines Weisungsrechts eine Tätigkeit aufgeben, für die er nicht arbeitsunfähig ist. Allerdings muss diese Tätigkeit im Rahmen seines Weisungsrechts überhaupt möglich sein. Das Weisungsrecht für diese Tätigkeit muss arbeitsvertraglich gedeckt sein, §106 GewO. http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html Solche Situationen kommen nicht all zu oft vor. Welcher AG hält schon solche Arbeitsplätze vor, deren Zuweisung an den arbeitsunfähigen vertraglich gedeckt ist. Sollte sich so eine Situation jedoch bieten, muss der AN dem Weisungsrecht folgen. Diese Weisung hat gem. § 106 GewO nach billigem Ermessen zu erfolgen, also auch die Belange des erkrankten AN zu würdigen. Hier stellt sich jedoch regelmäßig die Frage, ob diese Beschäftigung der Genesung schaden könnte..... Pelzer
Jean schrieb: > Der Betrieb ist in einer Gewerkschaft, BR vorhanden. HöHö, der Betrieb in einer Gewerkschaft! Wo gibt`s sowas! BR vorhanden, na und? Der BR vertritt die Int. der Betriebsangehörigen in der Gesamtheit! Also nix mit "Jean möchte gerne noch ein paar Monate auf der faulen Haut liegen und dann vllt. auch noch ne Schwerbeschädigung geltend zu machen um früher in den Ruhestand zu gehen!" > > 1. Wie verhält es sich nun wenn aufgrund dieses Arbeitsunfalls sich die > Erkrankung verschlechtert? Was nun biste Krank oder war`s ein Unfall? > 2. wenn in 5 Jahren sich etwas verschlechtert weil man damals gearbeitet > hat? Das mußt du nachweisen! > 3. wenn auf dem Weg zur Arbeit aufgrund der Erkrankung etwas passiert? Frag deinen AG! Oder noch besser deine Lehrerin in der Grundschule. Echt, sowar regt mich auf, wenn Leute auf der Schüssel die Arbeitszeit absitzen um dabei sich ihren "Theorien" hingeben!
Cha-woma M. schrieb: > Jean schrieb: >> Der Betrieb ist in einer Gewerkschaft, BR vorhanden. > > HöHö, der Betrieb in einer Gewerkschaft! Ja du kennst dich wohl aus was. > Wo gibt`s sowas! > BR vorhanden, na und? > Der BR vertritt die Int. der Betriebsangehörigen in der Gesamtheit! Nö, wenns bei euch so ist Pech. > Also nix mit "Jean möchte gerne noch ein paar Monate auf der faulen Haut > liegen und dann vllt. auch noch ne Schwerbeschädigung geltend zu machen > um früher in den Ruhestand zu gehen!" Wer will das nicht. >> >> 1. Wie verhält es sich nun wenn aufgrund dieses Arbeitsunfalls sich die >> Erkrankung verschlechtert? > Was nun biste Krank oder war`s ein Unfall? Auch lesen sollte man können. >> 2. wenn in 5 Jahren sich etwas verschlechtert weil man damals gearbeitet >> hat? > Das mußt du nachweisen! Nö, dafür gibt es sicher einen Gutachter. >> 3. wenn auf dem Weg zur Arbeit aufgrund der Erkrankung etwas passiert? > Frag deinen AG! Oder noch besser deine Lehrerin in der Grundschule. Ja als Harzer kennt man das Problem wohl nicht. > Echt, sowar regt mich auf, wenn Leute auf der Schüssel die Arbeitszeit > absitzen um dabei sich ihren "Theorien" hingeben! Um was geht's?
Jean schrieb: > wie verhält es sich wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall hat und er > deswegen krank geschrieben wurde. Der AG möchte nun einen > "Schonarbeitsplatz" anbieten. kannst du mal skizzieren, worin die Erkrankung besteht? Inwiefern beschränkt dich das in deiner Arbeit? Wie ist der Schon-Arbeitsplatz gestaltet? Wird dort die Erkrankung auch tatsächlich "geschont"? Bsp: ein Schwimmlehrer mit 4 Wochen "Arm in Gips" wird kaum seinen Beruf als Schwimmlehrer ausüben können, allerdings könnte er ggf als Kassierer an der Pforte sitzen, wenn der Arm dadurch nicht zu stark belastet wird.
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Jean schrieb: >> HöHö, der Betrieb in einer Gewerkschaft! > > Ja du kennst dich wohl aus was Tut er! Ein Betrieb kann nicht in einer Gewerkschaft sein. Wenn, dann kann der Betrieb im Arbeitgeberverband sein und die Arbeitnehmer in der Gewerkschaft. Jean schrieb: >> Der BR vertritt die Int. der Betriebsangehörigen in der Gesamtheit! > > Nö, wenns bei euch so ist Pech. Der Betriebsrat ist (bis auf einige wenige Ausnahmen) nur zuständig für kollektivrechtliche Belange. Siehe §80 BetrVG und folgende. Also ist der BR für das Individualrecht des Arbeitnehmers bis auf wenige Fälle (siehe §99 - §104 BetrVG) nicht zuständig. Das ist auch bei Euch nicht anders. Edit: Sollte ich einen § vergessen haben so sehe es mir nach. Jean schrieb: > Um was geht's? Dito
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Wegstaben Verbuchsler schrieb: > Jean schrieb: >> wie verhält es sich wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall hat und er >> deswegen krank geschrieben wurde. Der AG möchte nun einen >> "Schonarbeitsplatz" anbieten. > > kannst du mal skizzieren, worin die Erkrankung besteht? Inwiefern > beschränkt dich das in deiner Arbeit? Sichtbare körperliche Verletzung > > Wie ist der Schon-Arbeitsplatz gestaltet? Wird dort die Erkrankung auch > tatsächlich "geschont"? > > Bsp: ein Schwimmlehrer mit 4 Wochen "Arm in Gips" wird kaum seinen Beruf > als Schwimmlehrer ausüben können, allerdings könnte er ggf als Kassierer > an der Pforte sitzen, wenn der Arm dadurch nicht zu stark belastet wird. Und was passiert wenn er mit dem Gipsarm mit dem Auto auf dem weg zur Arbeit jemandem reinknallt?
Jean schrieb: > Und was passiert wenn er mit dem Gipsarm mit dem Auto auf dem weg zur > Arbeit jemandem reinknallt? Der AG wird ja nicht fordern, daß er mit dem Auto fahren MUSS, und der AN kommt vielleicht regelmäßig mit ÖPNV. Aber ich sehen schon, wenn man Abwesenheit "erzwingen" möchte, findet man immer Gründe, abwesend zu sein. Jean schrieb: > Sichtbare körperliche Verletzung das ist ein blaues Auge, oder ein eingerissenes Ohrläppchen auch.
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Wegstaben Verbuchsler schrieb: >> Sichtbare körperliche Verletzung > > das ist ein blaues Auge, oder ein eingerissenes Ohrläppchen auch. Wo finde ich einen Arzt der deswegen krankschreibt? Bitte um Tipps. OMG
Kommt ein Mann zum Arzt: "Herr Doktor, ich habe Schmerzen am ganzen Körper. Wenn ich mir mit dem Finger an den Kopf tippe, schmerzt es, wenn ich mir an den Hals tippe, schmerzt es. Das gleiche an Brust, Bauch und Beinen. Können Sie mir helfen?" Arzt: "Eine Frage, Ihrem Dialekt nach sind Sie Österreicher?" Mann: "Ja, warum?" Arzt: "Dann weiss ich schon, was los ist. Sie haben sich den Finger gebrochen."
Jean schrieb: > Und was passiert wenn er mit dem Gipsarm mit dem Auto auf dem weg zur > Arbeit jemandem reinknallt? Also echt, zur Arbeit ist ja wohl unerlaubt! Aber wenn es auf dem Weg zum Swingerclub passiert wäre, würde keiner was sagen!
Bungalow schrieb: > Arzt: "Dann weiss ich schon, was los ist. > Sie haben sich den Finger gebrochen." Den Joke gibt's auch in der Blondinen-Version: http://www.youtube.com/watch?v=ktRcnaJkB0k
Wegstaben Verbuchsler schrieb: > Jean schrieb: >> Sichtbare körperliche Verletzung > > das ist ein blaues Auge, oder ein eingerissenes Ohrläppchen auch. Da müste ja auch jeder Catcher dauern "arbeitsunfähig" sein!
Selbständiger schrieb: > Wer hier im Forum Tippen kann, kann auch auf der Arbeit tippen! So einfach ist es gerade nicht. Im Krankenhaus lag ein Mann neben mir, erst Ende 20. Er brachte sein Notebook mit Mobilstick mit, extra neu gekauft für dort. Erst zwei Wochen zuvor bemerkte er, daß er auf einmal seine Hose aus unerklärlichen Gründen nicht mehr zu bekommt. Dann ging es sehr schnell. Er nahm jeden Tag 1kg zu. Ein schlimmer Krebs, die Zellwucherung. Am Tag, als er bei mir auf dem Zimmer lag, ging es auch direkt ab in die Intensivabteilung. Die Ärzte waren ratlos, man konnte ihn auch nicht mehr operieren. Ich glaube, der Jung war zwei Wochen später tot. Also ein Krebs von der Erkennung bis zum schlimmen Ende nur binnen eines Monats. Aber gegen Notebook und Mobilstick hatten die im Krankenhaus nichts. Nur durfte man deren WLAN nicht nutzen.
Wenn ich aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht meine übliche Tätigkeit nachgehen kann, also AU bin, aber noch fit genug bin eine schonende Arbeit zu verrichten, warum nicht? Jean schrieb: > 1. Wie verhält es sich nun wenn aufgrund dieses Arbeitsunfalls sich die > Erkrankung verschlechtert? > 2. wenn in 5 Jahren sich etwas verschlechtert weil man damals gearbeitet > hat? > 3. wenn auf dem Weg zur Arbeit aufgrund der Erkrankung etwas passiert? Wenn ich meine Gesundheit aber dadurch gefährde, bleibe ich natürlich guten Gewissens zuhause.
Ich schrieb: > Wenn ich aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht meine übliche Tätigkeit > nachgehen kann, also AU bin, aber noch fit genug bin eine schonende > Arbeit zu verrichten, warum nicht? Am PC sitzen, Software entwickeln, ist doch schon allerschonendst überhaupt. Keine Kälte, keine Hitze, kein Regen, keine Bewegung. Was will jemand mehr? ;-)
Wilhelm F. schrieb: > Aber gegen Notebook und Mobilstick hatten die im Krankenhaus nichts. Nur > durfte man deren WLAN nicht nutzen. Da hat man davon, wenn man nicht privat versichert ist!
Marx W. schrieb: > Wilhelm F. schrieb: >> Aber gegen Notebook und Mobilstick hatten die im Krankenhaus nichts. Nur >> durfte man deren WLAN nicht nutzen. > > Da hat man davon, wenn man nicht privat versichert ist! Nein, das steht dort in der Hausordnung, und die gilt für alle.
Wilhelm F. schrieb: >> Wilhelm F. schrieb: >>> Aber gegen Notebook und Mobilstick hatten die im Krankenhaus nichts. Nur >>> durfte man deren WLAN nicht nutzen. >> >> Da hat man davon, wenn man nicht privat versichert ist! > > Nein, das steht dort in der Hausordnung, und die gilt für alle. Seltsam. Ich war wegen einer OP und einiger anderer Dinge in der jüngsten Vergangenheit länger im Krankenhaus und hatte zeitweilig den Laptop dabei. Ich konnte deren WLAN nicht nutzen, da mieser Empfang, hätte es aber machen können, gegen tägliches Entgelt - ohne private Versicherung. Genutzt habe ich dann einen surfstick mit flat rate- kein Problem. Wilhelm F. schrieb: > Am PC sitzen, Software entwickeln, ist doch schon allerschonendst > überhaupt. so einfach ist das nicht. Wenn du Schmerzen hast, ist keine Konzentration möglich und unter Schmerzmitteln darf man nichts entwickeln, was sicherheitskritisch ist. Mikrocontrollerforen mit Scheisse zumüllen, ging in beiden Fällen hingegen prima.
vor Kurzem noch kranker Arbeitnehmer schrieb: > Genutzt habe ich dann einen surfstick mit flat rate- kein Problem. Na, wie ich schon schrieb. Heute verbieten sie dir im Krankenhaus auch die Handybenutzuung nicht mehr, vor 5 Jahren war das noch anders. > Wilhelm F. schrieb: >> Am PC sitzen, Software entwickeln, ist doch schon allerschonendst >> überhaupt. > so einfach ist das nicht. Wenn du Schmerzen hast, ist keine > Konzentration möglich und unter Schmerzmitteln darf man nichts > entwickeln, was sicherheitskritisch ist. Eben. So ist es bei mir. Da geht dann nix mehr, wenn die Beine furchtbar schmerzen oder bei jemand anderem der Rücken. Zu Hause kann ich mich anders positionieren als in einer Firma, wo das voll der Lacher wäre. > Mikrocontrollerforen mit Scheisse zumüllen, ging in beiden Fällen > hingegen prima. Eben.
Wilhelm F. schrieb: > Am PC sitzen, Software entwickeln, ist doch schon allerschonendst > überhaupt. Keine Kälte, keine Hitze, kein Regen, keine Bewegung. Was > will jemand mehr? > > ;-) Stimmt, nur ist da ein Arbeitsunfall unwahrscheinlicher, als zB.: in einer Produktion.
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