Forum: Markt Verkaufe HCL (30%) und H2O2 und SMD Lotpaste CR44


von uli (Gast)


Lesenswert?

Hi,

Ich wollte eigentlich mit HCL und H202 ätzen. Allerdings bin ich nach
stundenlangem lesen doch zu der Entscheidung gekommen auf eine
Ätzküvette umzusteigen.Dies lag eigentlich nicht am Ätzvorgang selber,
sondern an der anschließenden Lagerung. Deshalb habe ich noch 1 Liter
HCL 30% und 1 liter H2O2 30% bei mir im Kühlschrank stehen.
Habe es selbst in der Apotheke gekauft.
Ich will diese nicht verschicken. Wohne in Esslingen am Neckar und würde
diese gegen einen kleinen Obolus abgeben.

Zudem habe ich noch unbenutzte Lotpaste im Kühlschrank.
Genaue Bezeichnung CR 44 SMD Lotpaste No Clean

von Max G. (l0wside) Benutzerseite


Lesenswert?

An der Lotoaste wäre ich prinzipiell interessiert. Spritze oder Dose? 
Welche Menge? Wie alt?

Max

von uli (Gast)


Lesenswert?

ist ne spritze. auf der Verpackung von Reichelt steht 22.02.13 drauf. 
ich habe sie aber die ganze zeit im kühlschrank aufbewahrt.

von Max G. (l0wside) Benutzerseite


Lesenswert?

Danke, dann habe ich kein Interesse.

Max

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


Lesenswert?

Schreib mir bitte via leapfrogs@arcor.de

von Jan (Gast)


Lesenswert?

Du weißt, dass Dein Angebot hier rechtlich mehr als bedenklich ist? Nur 
als Tip, lass Dir vom Käufer schriftlich bestätigen, wofür er das Zeug 
verwendet.

von c.m. (Gast)


Lesenswert?

Jan schrieb:
> Du weißt, dass Dein Angebot hier rechtlich mehr als bedenklich ist?

allerhöchstens gesetzlich

von Jan (Gast)


Lesenswert?

> allerhöchstens gesetzlich

Nö.

von uli (Gast)


Lesenswert?

hi,
ich will das Zeugs ja nicht verschicken und gehe davon aus, dass Leute 
die hier im Marktplatz lesen dieses auch nur zur Platinenherstellung 
benutzen wollen. Aber volle Flaschen beim Sondermüll entsorgen, finde 
ich auch nicht so dolle.

von TUK (Gast)


Lesenswert?

Nix rechtlich nix gesetzlich...


Sofern der andere über 18 Jahre ist ist alles gut. Kannste beides so 
frei in der Apotheke kaufen.

von Carsten S. (dg3ycs)


Lesenswert?

TUK schrieb:
> Nix rechtlich nix gesetzlich...
> Sofern der andere über 18 Jahre ist ist alles gut. Kannste beides so
> frei in der Apotheke kaufen.

Oh Nein!
 Lasst doch solch falsche Aussagen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe 
nicht!

Es ist zwar "richtig" das prinzipiell H2O2 und natürlich auch HCL (das 
ist sowieso recht unkritisch) durch jede volljährige Person in der BRD 
erworben werden kann, aber für das H2O2 gelten dabei einige 
Zusatzbestimmungen, also ist es mitnichten "Frei".

Die Rechtslage ist tatsächlich nicht mehr ganz so eindeutig.
Die Abgabe / der Verkauf von potentiell gefährlichen Chemikalien ist in 
der Chemikalienverbotsverordnung geregelt. Im gegensatz zur 
Gefahrstoffverordnung (in der es -viel- früher geregelt war) gibt es in 
dieser Verordnung KEINE generelle Befreiung für den "Privatsektor".
(In der Gefahrstoffverordnung §1 Absatz 4)

Lediglich bei der Erlaubnisspflicht für den Handel mit bestimmten 
Stoffen ist diese explizit auf gewerbliche Tätigkeiten beschränkt.
(Dies soricht ja meiner Ansicht sogar dafür das der Rest auch im 
privaten Umfeld gilt)

Sollte dies zutreffen müsste man davon ausgehen das der §3 auch im 
privaten Umfeld gilt - Und dieser schreibt für Stoffe die bestimmte 
Gefahrensymbole tragen sowie einige explizit genannte Stoffe so einige 
Dinge vor.
"Früher" waren alle neben den heute noch genannten Gruppen auch die 
"nur" Ätzenden Stoffe (also auch HCL) betroffen. Dies ist aber 
gestrichen worden. Da HCL keine weiteren Gefahrenhinweise trägt und auch 
nicht als Stoff explizit genannt ist gibt es hier keine weiteren 
Einschränkungen.
(In Großmengen wohl durch das GÜG, aber erst ab 100kg)

Unabhängig von evtl. Rechtsvorschriften würde ich allerdings auch höher 
konzentrierte HCL Lösungen ausschließlich an Volljährige Personen 
abgeben.
(Einfach der Haftung wegen...)

Für H2O2 wird es aber schon interessanter!
ZWar fällt die 30% Lösung nicht durch die Gefahrensymbole unter die 
Stoffe für die §3 generell gilt, allerdings ist H2O2 als Einzelstoff 
konkret genannt (Alle Lösungen mit mehr als 12% H2O2 Anteil!), somit 
gelten die Vorschriften auch für 30% H2O2.
Danach muss sich der Abgebende von der Identität des Empfängers 
überzeugen und -soweit es in seiner Macht steht- sicherstellen das der 
empfänger den Stoff nur für Erlaubte ZWecke verwenden will.
Also zumindest Fragen!
Ja, natürlich sagt ein Pyrokiddie dann die Wahrheit! ;-) )

Ein Sachkundeschein scheint bei 30% H2O2 allerdings nicht notwendig.

Neben den oben genannten Verordnungen gibt es als weitere 
Rechtsvorschrift zudem noch das Grundstoffüberwachungsgesetz das neben 
dem HAndel sogar den Besitz bestimmter Chemikalien regelt.
Allerdings sind hier zum einen Stoffe aufgeführt wo alleine schon der 
reine Besitz ohne Erlaubnis eine Straftat darstellt, oder aber 
Hilfsstoffe für die Herstellung von Rauschmitteln bei denen dann aber so 
hohe Grenzwerte gelten das es auf jeden Fall gewerblichen Charakter 
hätte.
HCL ist wie oben schon geschrieben im GÜG aufgeführt, allerdings erst 
Nachweispflichtig wenn man ab Mengen von 100kg Exportieren will. Also 
recht Irrelevant.

NAtürlich ist es so, das bei der einmaligen Abgabe der genannten Mengen 
in vermutlich 99,999 % der Fälle kein Hahn danach Krähen wird. 
Insbesondere wenn die Abgabe an volljährige Geschieht.
Aber manchmal kommt es halt dümmer als man sich je vorstellen konnte und 
wenn man dann keine Umsicht hat walten lassen ist man am Arsch.
(Und mit einer Ankündigung im Forum ist es ja schon recht öffentlich)

Was nützt es wenn eine HAndlung im Jahr bei 99 999 Personen gut geht 
wenn man dann die Nummer 100 000 ist bei der es dann Ärger gibt.
Daher halte ich solche Falschaussagen wie "alles Frei" für sehr 
gefährlich.

Zumal der TE bei erwerb der H2O2 mit Sicherheit seinerseits eine 
Endverbleibserklärung unterschrieben hat - oder falls nicht der 
Apotheker sich zumindest Namen und Anschrift in seinem Abgabebuch 
notiert hat.

Ich würde daher als "Abgebender" meinerseits zumindests Sicherstellen 
das der Empfänger volljährig und ihm mit Namen und Adresse 
unterschreiben lassen das er das Zeug erhalten hat und fürs 
Platinenherstellen benötigt.
Das sollte dann aber auch Ausreichen... ISt nur ein paar Sekunden 
mehraufwand - kann aber im Fall eines Falles sehr viel Ärger ersparen!

Gruß
Carsten
(Sachkundiger i.S.d. ChemVerbotsV)

P.S.: Das oben geschriebene ist natürlich nur mein ganz persöhnliche 
Meinung zum Sachverhalt. Für eine Rechtssichere Auskunft wende man sich 
an die Zuständige Aufsichtsbehörde oder den Anwalt des geringsten 
Misstrauens!

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.