Hallo, wie ist das beim Nachverhandeln des Gehalts (nach 1 Jahr BE). Soll man die Erhöhung in % fordern, oder sollte man ein neues Bruttojahresgehalt nennen. mfg
Kommt auf den Job an. Bist du weiterhin in der Position und den Aufgaben betraut, für die du eingestellt wurdest? ==> Erhöhung in % Dein Aufgabenbereich hat sich sehr stark verändert? ==> Neues Jahresgehalt im Rahmen der neuen Verantwortlichkeiten verhandeln. Aber: Nur bedingt möglich, wenn du in einem Tarifvertrag hängst. Für letzteres eher, wenn außertariflich und sehr geändertes Arbeitsumfeld seit der Einstellung.
Das habe ich mich auch gefragt. Nach ERA wird ja die Stelle bewertet. Allerdings wurde das bei mir erstmal geringer bewertet, aufgrund der Einarbeitung. Mittlerweile arbeite ich absolut selbstständig. Man gibt mir ein Projekt und ich arbeite das selbstständig ab (Projektlaufzeit rund 12 Monate!), von der Vergabe bis zur Inbetriebnahme. In einem solchem Fall ist doch wohl eine Neubewertung fällig oder nicht?
Claus M. schrieb: > Frischling schrieb: >> Welche Erhöhung würdet ihr bei einem Jahr BE empfehlen ? > > 1% Ernsthaft? 1% erscheint mir dann doch etwas wenig. Ist nicht mal die jährliche Inflationsrate... Ich würde eher auf 3% gehen.
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