Forum: HF, Funk und Felder UKW senden-strafbar? Unter UKW?


von Simon R. (simon_r44)


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Also UKW senden ist ja strafbar. Man darf bis 50nW senden. Wie sieht das 
unter 87,5MHz aus? In Japan wird ja ab 76MHz gesendet das bis zu 90MHz 
geht.

80-84 Mhz sollte ja der Funk sein den man nicht hören soll. Was ist, 
wenn ich jetzt beispielsweise zwischen 76MHz und 80MHz sende? Peilt mich 
die Bundesnetzagentur/Post auch an und man muss Strafe zahlen?

: Bearbeitet durch User
von Alex W. (a20q90)


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Simon R. schrieb:
> Also UKW senden ist ja strafbar. Man darf bis 50nW senden. Wie sieht das
> unter 87,5MHz aus? In Japan wird ja ab 76MHz gesendet das bis zu 90MHz
> geht.
>
> 80-84 Mhz sollte ja der Funk sein den man nicht hören soll. Was ist,
> wenn ich jetzt beispielsweise zwischen 76MHz und 80MHz sende? Peilt mich
> die Bundesnetzagentur/Post auch an und man muss Strafe zahlen?

UKW explizit nicht! Die Radioanstalten sende ja  genau in diesem Band. 
Auch der Flugfunk ist UKW und darf senden sowie 2m Afu und 70cm Afu (ist 
auch UKW wenn auch als VHF und UHF bezeichnet wird).

Aber mit KW darfst auf UKW senden bzw mit UKW auf KW :-)

von ich (Gast)


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Alex W. schrieb:
> Aber mit KW darfst auf UKW senden bzw mit UKW auf KW :-)

Diesen Satz mußt du mal erklären :-)

von Wilhelm F. (Gast)


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Als ich Jugendlicher war (1970-er), hatte ich einen Bausatz UKW-Sender, 
den man ganz normal im Radio hören konnte. Die Qualität war so gut, daß 
ich Nachbarn damit Tonbänder überspielte. Mono natürlich.

Allerdings ging der nur 100m weit, und auf dem Dorf mit nur wenigen 
Einwohnern.

Das sah zumindest nicht nach potentiellem Ärger und Erwischtwerden aus.

In der Stadt hätte ich damit den UKW-Empfang von vielleicht 10.000 
Leuten gestört.

von Alex W. (a20q90)


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ich schrieb:
> Alex W. schrieb:
>> Aber mit KW darfst auf UKW senden bzw mit UKW auf KW :-)
>
> Diesen Satz mußt du mal erklären :-)

Überleg doch mal was passiert wenn du mit ukw auf kw sendest und 
umgekehrt!

von ich (Gast)


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Alex W. schrieb:
> ich schrieb:
>> Alex W. schrieb:
>>> Aber mit KW darfst auf UKW senden bzw mit UKW auf KW :-)
>>
>> Diesen Satz mußt du mal erklären :-)
>
> Überleg doch mal was passiert wenn du mit ukw auf kw sendest und
> umgekehrt!

KW ist ein Frequenzbereich und UKW ist ein Frequenzbereich. Und man kann 
"auf" einer bestimmten Frequenz senden, aber nicht "mit UKW" auf KW. 
Oder andersrum. Wenn du beispielsweise auf 100MHz sendest, dann ist das 
UKW, und du kannst nicht mit 100MHz auf KW senden, was soll das?
Entweder du sendest auf KW oder auf UKW (oder LW oder...)

von Wilhelm F. (Gast)


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KW ist AM, und UKW ist FM. Das verträgt sich wohl gegenseitig nicht 
besonders.

von ich (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> KW ist AM, und UKW ist FM. Das verträgt sich wohl gegenseitig
> nicht besonders.

Kann sein, daß er das meint.
Aber KW und UKW sind Frequenzbereiche, und AM oder FM sind 
Modulationsarten. Und die sind völlig unabhängig vom Frequenzbereich. 
Man kann auf KW AM, FM, CW, SSB, PSK und sonstwas machen, und auf UKW 
genauso. Und auch auf LW oder im GHz-Bereich. Die Modulation ist doch 
völlig unabhängig von der Sendefrequenz.

von Willi erklärt die Welt (Gast)


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Willi schrieb: "KW ist AM, und UKW ist FM".
Das kann man, um es höflich zu sagen, nicht so allgemein behaupten.

von ich (Gast)


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Willi erklärt die Welt schrieb:
> Willi schrieb: "KW ist AM, und UKW ist FM".
> Das kann man, um es höflich zu sagen, nicht so allgemein behaupten.

Eben, und warum sollte sich jemand, der offensichtlich schwarz funken 
will, ausgerechnet an die Modulationsarten der Rundfunksender halten?

von Wilhelm F. (Gast)


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ich schrieb:

> Und die sind völlig unabhängig vom Frequenzbereich.
> Man kann auf KW AM, FM, CW, SSB, PSK und sonstwas machen, und auf UKW
> genauso.

Ja, ich weiß. Die Amateurfunker machen da auch mal was, was man im Radio 
nicht hören kann, wenn auch die eingestellte Frequenz richtig ist.

von ich (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> ich schrieb:
>
>> Und die sind völlig unabhängig vom Frequenzbereich.
>> Man kann auf KW AM, FM, CW, SSB, PSK und sonstwas machen, und auf UKW
>> genauso.
>
> Ja, ich weiß. Die Amateurfunker machen da auch mal was, was man im Radio
> nicht hören kann, wenn auch die eingestellte Frequenz richtig ist.

Richtig, und zum Beispiel AM wird auf der Kurzwelle (fast) gar nicht 
mehr gemacht. Dafür alle möglichen anderen Modulationsarten bis hin zu 
digitalen Modes. Und das gleiche auf UKW. Auch Fernsehen gibt's, sogar 
in Farbe (und bunt) :-)

von Wilhelm F. (Gast)


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ich schrieb:

> Richtig, und zum Beispiel AM wird auf der Kurzwelle (fast) gar nicht
> mehr gemacht.

Auf MW bekomme ich fast nichts mehr, auf KW hingegen schon, gerade auf 
dem Kofferradio noch ein paar Ausländer gefunden.

von ich (Gast)


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Wilhelm F. schrieb:
> ich schrieb:
>
>> Richtig, und zum Beispiel AM wird auf der Kurzwelle (fast) gar nicht
>> mehr gemacht.
>
> Auf MW bekomme ich fast nichts mehr, auf KW hingegen schon, gerade auf
> dem Kofferradio noch ein paar Ausländer gefunden.

Sorry, mit meinem Satz meinte ich den Amateurfunk.

Rundfunk wird auf MW und KW fast ausschließlich in AM gesendet, von ein 
paar DRM-Stationen (digital) mal abgesehen. Aber die Rundfunksender 
werden immer weniger, in DE gibts vielleicht noch (geschätzt) 20-30 
MW-Sender, und selbst die meist nur noch mit kleiner Leistung. Deswegen 
kannst du mit einem Detektorempfänger (Schwingkreis, Diode und 
Kopfhörer) auch nur mit großem Glück mal was empfangen.

von René S. (thebit)


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Leute Leute Leute...

Ich sag hier nur mal Lesen schadet nie, und das sollte der TO dringend 
mal machen:

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Frequenznutzungsplan.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Sind 675 Seiten allerdings mit hohem Informationsgehalt :) Da steht 
genau drin wer auf welcher Frequenz mit welcher Modulationsart und 
welcher Lizenz senden darf. Und rein finanziell würde ich vorsichtig 
sein was das rechtswidrige nutzen von Frequenzen angeht. Hier mal ein 
Auszung aus der Frequenz Gebühren Verordnung (FGebV Anlage zu § 1 Abs. 
1)

C  Gebühren für Maßnahmen auf Grund von Verstößen gegen die §§ 44 bis 47 
des Telekommunikationsgesetzes oder die darauf beruhenden 
Rechtsverordnungen
C.1  Bearbeiten eines Verstoßes gegen Frequenzzuteilungsbedingungen, 
Auflagen oder die Frequenzzuteilungsverordnung einschließlich Festlegen 
der Maßnahmen  25 bis 1 500
C.2  Ausführen eines mobilen Messeinsatzes am Ort des Gestörten  900
C.3  Ausführen eines mobilen Messeinsatzes am Ort des Störers  600
C.4  Ausführen eines stationären Messeinsatzes zum Ermitteln von 
Funksendern, die gegen Frequenzzuteilungsbedingungen, Auflagen oder die 
Frequenzzuteilungsverordnung verstoßen  250 bis 1 500

http://www.gesetze-im-internet.de/fgebv/

von ich (Gast)


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René S. schrieb:
> Leute Leute Leute...

Du hast ja völlig recht. Aber es sollte doch schon vom ersten Post an 
klar sein, daß der TO schwarz senden will. Und daß das logischerweise 
nicht ohne Konsequenzen bleiben wird.

von Harald W. (wilhelms)


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ich schrieb:
> Alex W. schrieb:
>> Aber mit KW darfst auf UKW senden bzw mit UKW auf KW :-)
>
> Diesen Satz mußt du mal erklären :-)

KiloWatt?

von Wilhelm F. (Gast)


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ich schrieb:

> Rundfunk wird auf MW und KW fast ausschließlich in AM gesendet, von ein
> paar DRM-Stationen (digital) mal abgesehen. Aber die Rundfunksender
> werden immer weniger, in DE gibts vielleicht noch (geschätzt) 20-30
> MW-Sender, und selbst die meist nur noch mit kleiner Leistung.

Ich habs gerade noch mal mit dem Kofferradio getestet.

Es gibt keinen einzigen Sender mehr sowohl auf MW als auch auf KW, den 
ich anständig empfange. Noch nicht mal RTL, die ja in meiner Nähe nur 
20km entfernt sowohl starke UKW und KW und MW-Sender hatten. Die sparen 
auch inzwischen alle Strom, wahrscheinlich platzt das Geld nicht mehr 
einfach so herein.

von ich (Gast)


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Harald Wilhelms schrieb:
> ich schrieb:
>> Alex W. schrieb:
>>> Aber mit KW darfst auf UKW senden bzw mit UKW auf KW :-)
>>
>> Diesen Satz mußt du mal erklären :-)
>
> KiloWatt?

Und UKW heißt dann UltraKiloWatt? :-)

von :-) (Gast)


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ich schrieb:

>> Überleg doch mal was passiert wenn du mit ukw auf kw sendest und
>> umgekehrt!
>
> KW ist ein Frequenzbereich und UKW ist ein Frequenzbereich. Und man kann
> "auf" einer bestimmten Frequenz senden, aber nicht "mit UKW" auf KW.
> Oder andersrum. Wenn du beispielsweise auf 100MHz sendest, dann ist das
> UKW, und du kannst nicht mit 100MHz auf KW senden, was soll das?
> Entweder du sendest auf KW oder auf UKW (oder LW oder...)

Jetzt hast es kapiert :-)

von John B. (craftsman)


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"Peilt mich die Bundesnetzagentur/Post auch an und man muss Strafe 
zahlen?"

Das ist gut möglich, und wenn sich jemand in der Nachbarschaft gestört 
fühlt, dann ist es sogar sehr wahrscheinlich. Wenn du sendest, hat du 
eine grosse Nachbarschaft, die gerne ungestört ihren legalen Funkbetrieb 
machen will.

grüsse, John

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Also das Senden auf einer Frequenz für die du keine Zuteilung hast ist 
immer verboten und wird bei Entdeckung entsprechend Sanktioniert.
Welche Frequenz das nun genau ist spielt keine Rolle. Das ist höchstens 
für die Zeit die zwischen der Aufnahme des Sendebetriebes bis zum 
Klingeln an der Tür vergeht entscheidend. Nicht einmal so sehr für die 
Entdeckungswahrscheinlichkeit, da spielt das eine kleinere Rolle. Für 
die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung ist viel mehr die Leistung 
ausschlaggebend. Ab einer gewissen Leistung wird man das immer 
entdecken.

Aber schlimmer ist noch diese Fehlannahme:

Simon R. schrieb:
> 80-84 Mhz sollte ja der Funk sein den man nicht hören soll. Was ist,
> wenn ich jetzt beispielsweise zwischen 76MHz und 80MHz sende? Peilt mich
> die Bundesnetzagentur/Post auch an und man muss Strafe zahlen?

ICh denke du spielst auf den BOS Funk an (Umgangssprachlich: 
Polizeifunk)
Wenn du da auf 76 Mhz sendest wäre das genau der Bereich wo du quasi 
schlagartig den größten Störeffekt erzielen würdest. Ausserdem würde in 
den Meisten Bundesländern dann fast sofort die Polizeiliche 
Funküberwachung aktiv werden die für den Bereich der BOS Kanäle 
ebenfalls die Aufgabe der Störeremittlung hat und dort mit 24h 
Bereitschaft und polizeilichen Befugnissen aktiv ist.

Für die meisten Sicherheitsbehörden sind auf 4m die Führungskanäle für 
die Versorgung jeweils des ganzen Zuständigkeitsgebiet (Bei FW & 
Landespolizei üblicherweise der Landkreis), auf 2m ist der "vor Ort 
Funk" zur Kommunikation an der Einsatzstelle untereinander oder bei der 
Polizei auch mal für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der einzelnen 
Wache um da nicht immer den Kreisweiten Führungskanal zu belasten.
(Lediglich bei der Bundespolizei sind teilweise auch auf 2m großflächige 
Führungskanäle vorhanden)

Alle BOS Kanäle sind bestehen dabei immer aus einem Frequenzpaar. Also 
ZWEI Frequenzen pro Kanal. Diese beiden Frequenzen liegen im 4m Bereich 
9,8MHz auseinander, im 2m Bereich sind es 4,6MHz Duplexbstand. Die 
beiden Bereiche werden Oberband und Unterband genannt.
(Der Vollständigkeit halber: Für einige Kanäle sind allerdings später 
die eine oder andere Frequenz wieder gestrichen worden um Probleme mit 
anderen Anwendungen zu vermeiden, z.B. sind im 4m Bereich auf einigen 
300er Kanälen nur noch die Oberbandfrequenzen zulässig da die 
Unterbandfrequenzen zu nahe an 75Mhz liegen was ja für Fluzeugnavigation 
eine wichtige Frequenz ist. Oder der Kanal 510 wo die Oberbandfrequenz 
87,235 mit Einführung von Eurosignal gestrichen wurde.)

Für die Führungskanäle (also fast alle 4m Kanäle) ist es dabei so das 
mit Relais (Umetzern) gearbeitet wird. Die Funkgeräte sind dabei auf 
Gegensprechen geschaltet. Die Geräte im Fahrzeug empfangen dabei auf der 
oberen Frequenz um 86Mhz und senden selber auf der unteren Frequenz um 
76Mhz! An einem (oder mehreren) funktechnisch exponierten Standort 
(Hochäuser, Fernmeldetürme) befindet sich dann ein Relais welches die 
von den Fahrzeugen auf dem Unterband gesendete Übertragung empfängt und 
im Oberband wieder aussendet. So wird die Reichweite vervielfacht!

Daran sieht man das das senden auf 76Mhz viel kritischer ist als das 
Senden auf 86Mhz. Denn wenn man auf 86Mhz illegal sendet stört man 
vielleicht gerade mal die Fahrzeuge die sich in der direkten Reichweite 
des eigenen Senders befinden. Und dabei konkuriert das eigene Signal 
noch mit dem Sendesignal des gut gelegenen Relais, was den wirklich 
kritischen Störradius (wo also eine kommunikation wirklich verhindert 
wird) noch mal erheblich verkleinert!

Wenn man aber auf 76Mhz sendet und dabei dann dummerweise innerhalb des 
empfangsbereiches des Umsetzers ist wird das Sendesignal vom Umsetzer 
wieder verstärkt im ganzen Kreis ausgesendet. Zudem würde man sich nicht 
mehr in direkter Konkurenz mit den Signalen der gut aufgestellten 
Ortsfesten Umsetzer befinden sondern würde die schwächeren Signale der 
Fahrzeuge stören die sich überall, auch in Häuserschluchten und ähnlich 
schlecht HF geeigneten Bereichen, befinden können.

Und das war jetzt nur ein Beispiel von vielen für Kritische Anwendungen 
weil du genau diesen Frequenzbereich genannt hast. Es gibt noch 
zahlreiche andere Problematische Frequenzen wo man als Laie gar nicht 
darauf kommen würde das dort wichtige Kommunikation laufen könnte.

Gruß
Carsten

P.S.: Nur der Vollständigkeit halber:
Der 4m BOS Bereich geht von 74,215 bis 77,475MHz (UB) und 84,015 bis 
87,255MHz Unterhalb dieser Frequenzen liegen dann Frequenzen für Militär 
sowie für den Betriebsfunk der Energieversorger - ebenfalls mit 9,8Mhz 
Duplexabstand. Noch etwas tiefer dann der Bahnfunk und Betriebsfunk für 
Nahverkehrsunternhemen.
(Wobei 4m Bahnfunk und der 4m Betriebsfunk für Nahverkehrsbetriebe fast 
ausgestorben sind. Bei den EVU ist die Lage gespalten, einige haben ganz 
abgebaut, viele halten das aber immer noch als Rückfallebene vor!)

: Bearbeitet durch User
von Amateur (Gast)


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Der gesamte, für Ton- und Datenübertragung geeignete Bereich ist 
praktisch lückenlos aufgeteilt. In amtlichen Bestimmungen ist genau 
festgelegt, wer hier was darf und welche Leistungen und 
Modulationsverfahren erlaubt sind.

Das es hier, in verschiedenen Ländern, unterschiedliche Regeln gibt kann 
nicht für ein: "Wenn die das dürfen ..." genutzt werden.

Natürlich sieht das ganz anders aus, wenn Du mit Leistungen, die kaum 
über deinen Arbeitstisch hinaus reichen, arbeitest.

Übrigens, die meisten Elektrogeräte senden verschiedene Frequenzen aus. 
Die professionellen Lauscher nutzen das auch gerne aus. Auch wenn der 
Informationsgehalt, der von deinem Schaltnetzteil ausgesendeten 
Frequenzen, eher mittelprächtig ist.



@ Wilhelm
Erwischt!
Jetzt wissen deine Nachbarn endlich woher die damals unerklärlichen 
Störungen im Rundfunk gekommen sind.

von Ham (Gast)


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Hallo,

vereinfacht gesagt: Als Privater (im Sinne von Hobby nicht 
Privatwirtschaftlich) ist es unmögliche legal einen Rundfunksender zu 
betreiben.

Technisch darfst du einfach keinen selbstgebauten Sender betreiben- auch 
wenn es sich um eine allgemein freigegebene Frequenz handelt oder du die 
Lizenz (Erlaubnis) hast eine bestimmte Frequenz zu nutzen.
Und eine UKW Rundfunklizenz wird man als aus mehreren Gründen 
(Überbelegung, Preis usw.) als Privatmensch nie bekommen.
Du kannst dein Programm über einen Senderzeitanbieter auf Kurzwelle 
(evtl. auch Mittelwelle) verbreiten lassen - ist wohl nicht ganz billig 
aber bezahlbar - nur ist die Zuhörerzahl dort gering und die GEMA bist 
du auch nicht los und auch Rundfunkrechtliche Aspekte müssen 
berücksichtigt werden.
Für UKW ist mir kein Sendezeitanbieter bekannt.
Und der sogenannte Bürgerfunk... schonmal reingehört ? - Dann weist du 
auch warum Journalismus gelehrnt sein sollte und es Sprecherausbildungen 
gibt...

Und wenn du auf die Idee kommen solltest eine Afu Lizenz zu machen - da 
darfst du zwar deine Sender selbst bauen und betreiben aber Rundfunk ist 
dort trotzdem nicht erlaubt.
Einen echten "Privatfunk" wird es in Deutschland und den meisten anderen 
Ländern nie geben - selbst Internetrund-"funk" ist rechtlich für den 
Privaten  "gefährlich" und auch recht teuer.

Ham

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ham schrieb:

> vereinfacht gesagt: Als Privater (im Sinne von Hobby nicht
> Privatwirtschaftlich) ist es unmögliche legal einen Rundfunksender zu
> betreiben.

De facto, ja.

De jure könnte man sich sicher um eine Lizenz bewerben, aber allein
die entstehenden Kosten dürften weit jenseits eines Hobbybudgets
liegen.  Nicht umsonst dödeln sich die Privatsender das dann alles
mit Werbung wieder rein, und selbst die berühmt-berüchtigten
seinerzeitigen Piratensender konnten ihre Betriebskosten ja auch nur
auf diese Weise decken.

> Technisch darfst du einfach keinen selbstgebauten Sender betreiben- auch
> wenn es sich um eine allgemein freigegebene Frequenz handelt oder du die
> Lizenz (Erlaubnis) hast eine bestimmte Frequenz zu nutzen.

Kann man so auch nicht stehen lassen, denn der Terminus "selbst
gebaut" steht in keiner Vorschrift so drin.  Allerdings sind wiederum
die Randbedingungen so, dass es sich einfach schon finanziell nicht
lohnt, einen Eigenbausender (außer im Amateurfunk) regulär zu
betreiben.

Wenn man sich

https://www.mikrocontroller.net/articles/Allgemeinzuteilung#Audio-.C3.9Cbertragung.2C_drahtlose_Mikrofone

ansieht, dann sollte man im Bereich 863 bis 865 MHz gemäß Vfg. 7/2006
allgemeine Audio-Anwendungen mit 10 mW ERP betreiben dürfen.  Das
schließt durchaus auch rundfunkähnliche Aussendungen mit ein. Man muss
natürlich trotzdem dann noch auf die rechtlichen Aspekte ("GEMA")
achten, außerdem sind 10 mW ERP nicht gerade sehr viel, aber immer
noch viel mehr als die 50 nW im 3-m-Band.

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