Also UKW senden ist ja strafbar. Man darf bis 50nW senden. Wie sieht das unter 87,5MHz aus? In Japan wird ja ab 76MHz gesendet das bis zu 90MHz geht. 80-84 Mhz sollte ja der Funk sein den man nicht hören soll. Was ist, wenn ich jetzt beispielsweise zwischen 76MHz und 80MHz sende? Peilt mich die Bundesnetzagentur/Post auch an und man muss Strafe zahlen?
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Simon R. schrieb: > Also UKW senden ist ja strafbar. Man darf bis 50nW senden. Wie sieht das > unter 87,5MHz aus? In Japan wird ja ab 76MHz gesendet das bis zu 90MHz > geht. > > 80-84 Mhz sollte ja der Funk sein den man nicht hören soll. Was ist, > wenn ich jetzt beispielsweise zwischen 76MHz und 80MHz sende? Peilt mich > die Bundesnetzagentur/Post auch an und man muss Strafe zahlen? UKW explizit nicht! Die Radioanstalten sende ja genau in diesem Band. Auch der Flugfunk ist UKW und darf senden sowie 2m Afu und 70cm Afu (ist auch UKW wenn auch als VHF und UHF bezeichnet wird). Aber mit KW darfst auf UKW senden bzw mit UKW auf KW :-)
Alex W. schrieb: > Aber mit KW darfst auf UKW senden bzw mit UKW auf KW :-) Diesen Satz mußt du mal erklären :-)
Als ich Jugendlicher war (1970-er), hatte ich einen Bausatz UKW-Sender, den man ganz normal im Radio hören konnte. Die Qualität war so gut, daß ich Nachbarn damit Tonbänder überspielte. Mono natürlich. Allerdings ging der nur 100m weit, und auf dem Dorf mit nur wenigen Einwohnern. Das sah zumindest nicht nach potentiellem Ärger und Erwischtwerden aus. In der Stadt hätte ich damit den UKW-Empfang von vielleicht 10.000 Leuten gestört.
ich schrieb: > Alex W. schrieb: >> Aber mit KW darfst auf UKW senden bzw mit UKW auf KW :-) > > Diesen Satz mußt du mal erklären :-) Überleg doch mal was passiert wenn du mit ukw auf kw sendest und umgekehrt!
Alex W. schrieb: > ich schrieb: >> Alex W. schrieb: >>> Aber mit KW darfst auf UKW senden bzw mit UKW auf KW :-) >> >> Diesen Satz mußt du mal erklären :-) > > Überleg doch mal was passiert wenn du mit ukw auf kw sendest und > umgekehrt! KW ist ein Frequenzbereich und UKW ist ein Frequenzbereich. Und man kann "auf" einer bestimmten Frequenz senden, aber nicht "mit UKW" auf KW. Oder andersrum. Wenn du beispielsweise auf 100MHz sendest, dann ist das UKW, und du kannst nicht mit 100MHz auf KW senden, was soll das? Entweder du sendest auf KW oder auf UKW (oder LW oder...)
KW ist AM, und UKW ist FM. Das verträgt sich wohl gegenseitig nicht besonders.
Wilhelm F. schrieb: > KW ist AM, und UKW ist FM. Das verträgt sich wohl gegenseitig > nicht besonders. Kann sein, daß er das meint. Aber KW und UKW sind Frequenzbereiche, und AM oder FM sind Modulationsarten. Und die sind völlig unabhängig vom Frequenzbereich. Man kann auf KW AM, FM, CW, SSB, PSK und sonstwas machen, und auf UKW genauso. Und auch auf LW oder im GHz-Bereich. Die Modulation ist doch völlig unabhängig von der Sendefrequenz.
Willi schrieb: "KW ist AM, und UKW ist FM". Das kann man, um es höflich zu sagen, nicht so allgemein behaupten.
Willi erklärt die Welt schrieb: > Willi schrieb: "KW ist AM, und UKW ist FM". > Das kann man, um es höflich zu sagen, nicht so allgemein behaupten. Eben, und warum sollte sich jemand, der offensichtlich schwarz funken will, ausgerechnet an die Modulationsarten der Rundfunksender halten?
ich schrieb: > Und die sind völlig unabhängig vom Frequenzbereich. > Man kann auf KW AM, FM, CW, SSB, PSK und sonstwas machen, und auf UKW > genauso. Ja, ich weiß. Die Amateurfunker machen da auch mal was, was man im Radio nicht hören kann, wenn auch die eingestellte Frequenz richtig ist.
Wilhelm F. schrieb: > ich schrieb: > >> Und die sind völlig unabhängig vom Frequenzbereich. >> Man kann auf KW AM, FM, CW, SSB, PSK und sonstwas machen, und auf UKW >> genauso. > > Ja, ich weiß. Die Amateurfunker machen da auch mal was, was man im Radio > nicht hören kann, wenn auch die eingestellte Frequenz richtig ist. Richtig, und zum Beispiel AM wird auf der Kurzwelle (fast) gar nicht mehr gemacht. Dafür alle möglichen anderen Modulationsarten bis hin zu digitalen Modes. Und das gleiche auf UKW. Auch Fernsehen gibt's, sogar in Farbe (und bunt) :-)
ich schrieb: > Richtig, und zum Beispiel AM wird auf der Kurzwelle (fast) gar nicht > mehr gemacht. Auf MW bekomme ich fast nichts mehr, auf KW hingegen schon, gerade auf dem Kofferradio noch ein paar Ausländer gefunden.
Wilhelm F. schrieb: > ich schrieb: > >> Richtig, und zum Beispiel AM wird auf der Kurzwelle (fast) gar nicht >> mehr gemacht. > > Auf MW bekomme ich fast nichts mehr, auf KW hingegen schon, gerade auf > dem Kofferradio noch ein paar Ausländer gefunden. Sorry, mit meinem Satz meinte ich den Amateurfunk. Rundfunk wird auf MW und KW fast ausschließlich in AM gesendet, von ein paar DRM-Stationen (digital) mal abgesehen. Aber die Rundfunksender werden immer weniger, in DE gibts vielleicht noch (geschätzt) 20-30 MW-Sender, und selbst die meist nur noch mit kleiner Leistung. Deswegen kannst du mit einem Detektorempfänger (Schwingkreis, Diode und Kopfhörer) auch nur mit großem Glück mal was empfangen.
Leute Leute Leute... Ich sag hier nur mal Lesen schadet nie, und das sollte der TO dringend mal machen: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Frequenznutzungsplan.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Sind 675 Seiten allerdings mit hohem Informationsgehalt :) Da steht genau drin wer auf welcher Frequenz mit welcher Modulationsart und welcher Lizenz senden darf. Und rein finanziell würde ich vorsichtig sein was das rechtswidrige nutzen von Frequenzen angeht. Hier mal ein Auszung aus der Frequenz Gebühren Verordnung (FGebV Anlage zu § 1 Abs. 1) C Gebühren für Maßnahmen auf Grund von Verstößen gegen die §§ 44 bis 47 des Telekommunikationsgesetzes oder die darauf beruhenden Rechtsverordnungen C.1 Bearbeiten eines Verstoßes gegen Frequenzzuteilungsbedingungen, Auflagen oder die Frequenzzuteilungsverordnung einschließlich Festlegen der Maßnahmen 25 bis 1 500 C.2 Ausführen eines mobilen Messeinsatzes am Ort des Gestörten 900 C.3 Ausführen eines mobilen Messeinsatzes am Ort des Störers 600 C.4 Ausführen eines stationären Messeinsatzes zum Ermitteln von Funksendern, die gegen Frequenzzuteilungsbedingungen, Auflagen oder die Frequenzzuteilungsverordnung verstoßen 250 bis 1 500 http://www.gesetze-im-internet.de/fgebv/
René S. schrieb: > Leute Leute Leute... Du hast ja völlig recht. Aber es sollte doch schon vom ersten Post an klar sein, daß der TO schwarz senden will. Und daß das logischerweise nicht ohne Konsequenzen bleiben wird.
ich schrieb: > Alex W. schrieb: >> Aber mit KW darfst auf UKW senden bzw mit UKW auf KW :-) > > Diesen Satz mußt du mal erklären :-) KiloWatt?
ich schrieb: > Rundfunk wird auf MW und KW fast ausschließlich in AM gesendet, von ein > paar DRM-Stationen (digital) mal abgesehen. Aber die Rundfunksender > werden immer weniger, in DE gibts vielleicht noch (geschätzt) 20-30 > MW-Sender, und selbst die meist nur noch mit kleiner Leistung. Ich habs gerade noch mal mit dem Kofferradio getestet. Es gibt keinen einzigen Sender mehr sowohl auf MW als auch auf KW, den ich anständig empfange. Noch nicht mal RTL, die ja in meiner Nähe nur 20km entfernt sowohl starke UKW und KW und MW-Sender hatten. Die sparen auch inzwischen alle Strom, wahrscheinlich platzt das Geld nicht mehr einfach so herein.
Harald Wilhelms schrieb: > ich schrieb: >> Alex W. schrieb: >>> Aber mit KW darfst auf UKW senden bzw mit UKW auf KW :-) >> >> Diesen Satz mußt du mal erklären :-) > > KiloWatt? Und UKW heißt dann UltraKiloWatt? :-)
ich schrieb: >> Überleg doch mal was passiert wenn du mit ukw auf kw sendest und >> umgekehrt! > > KW ist ein Frequenzbereich und UKW ist ein Frequenzbereich. Und man kann > "auf" einer bestimmten Frequenz senden, aber nicht "mit UKW" auf KW. > Oder andersrum. Wenn du beispielsweise auf 100MHz sendest, dann ist das > UKW, und du kannst nicht mit 100MHz auf KW senden, was soll das? > Entweder du sendest auf KW oder auf UKW (oder LW oder...) Jetzt hast es kapiert :-)
"Peilt mich die Bundesnetzagentur/Post auch an und man muss Strafe zahlen?" Das ist gut möglich, und wenn sich jemand in der Nachbarschaft gestört fühlt, dann ist es sogar sehr wahrscheinlich. Wenn du sendest, hat du eine grosse Nachbarschaft, die gerne ungestört ihren legalen Funkbetrieb machen will. grüsse, John
Hi, Also das Senden auf einer Frequenz für die du keine Zuteilung hast ist immer verboten und wird bei Entdeckung entsprechend Sanktioniert. Welche Frequenz das nun genau ist spielt keine Rolle. Das ist höchstens für die Zeit die zwischen der Aufnahme des Sendebetriebes bis zum Klingeln an der Tür vergeht entscheidend. Nicht einmal so sehr für die Entdeckungswahrscheinlichkeit, da spielt das eine kleinere Rolle. Für die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung ist viel mehr die Leistung ausschlaggebend. Ab einer gewissen Leistung wird man das immer entdecken. Aber schlimmer ist noch diese Fehlannahme: Simon R. schrieb: > 80-84 Mhz sollte ja der Funk sein den man nicht hören soll. Was ist, > wenn ich jetzt beispielsweise zwischen 76MHz und 80MHz sende? Peilt mich > die Bundesnetzagentur/Post auch an und man muss Strafe zahlen? ICh denke du spielst auf den BOS Funk an (Umgangssprachlich: Polizeifunk) Wenn du da auf 76 Mhz sendest wäre das genau der Bereich wo du quasi schlagartig den größten Störeffekt erzielen würdest. Ausserdem würde in den Meisten Bundesländern dann fast sofort die Polizeiliche Funküberwachung aktiv werden die für den Bereich der BOS Kanäle ebenfalls die Aufgabe der Störeremittlung hat und dort mit 24h Bereitschaft und polizeilichen Befugnissen aktiv ist. Für die meisten Sicherheitsbehörden sind auf 4m die Führungskanäle für die Versorgung jeweils des ganzen Zuständigkeitsgebiet (Bei FW & Landespolizei üblicherweise der Landkreis), auf 2m ist der "vor Ort Funk" zur Kommunikation an der Einsatzstelle untereinander oder bei der Polizei auch mal für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der einzelnen Wache um da nicht immer den Kreisweiten Führungskanal zu belasten. (Lediglich bei der Bundespolizei sind teilweise auch auf 2m großflächige Führungskanäle vorhanden) Alle BOS Kanäle sind bestehen dabei immer aus einem Frequenzpaar. Also ZWEI Frequenzen pro Kanal. Diese beiden Frequenzen liegen im 4m Bereich 9,8MHz auseinander, im 2m Bereich sind es 4,6MHz Duplexbstand. Die beiden Bereiche werden Oberband und Unterband genannt. (Der Vollständigkeit halber: Für einige Kanäle sind allerdings später die eine oder andere Frequenz wieder gestrichen worden um Probleme mit anderen Anwendungen zu vermeiden, z.B. sind im 4m Bereich auf einigen 300er Kanälen nur noch die Oberbandfrequenzen zulässig da die Unterbandfrequenzen zu nahe an 75Mhz liegen was ja für Fluzeugnavigation eine wichtige Frequenz ist. Oder der Kanal 510 wo die Oberbandfrequenz 87,235 mit Einführung von Eurosignal gestrichen wurde.) Für die Führungskanäle (also fast alle 4m Kanäle) ist es dabei so das mit Relais (Umetzern) gearbeitet wird. Die Funkgeräte sind dabei auf Gegensprechen geschaltet. Die Geräte im Fahrzeug empfangen dabei auf der oberen Frequenz um 86Mhz und senden selber auf der unteren Frequenz um 76Mhz! An einem (oder mehreren) funktechnisch exponierten Standort (Hochäuser, Fernmeldetürme) befindet sich dann ein Relais welches die von den Fahrzeugen auf dem Unterband gesendete Übertragung empfängt und im Oberband wieder aussendet. So wird die Reichweite vervielfacht! Daran sieht man das das senden auf 76Mhz viel kritischer ist als das Senden auf 86Mhz. Denn wenn man auf 86Mhz illegal sendet stört man vielleicht gerade mal die Fahrzeuge die sich in der direkten Reichweite des eigenen Senders befinden. Und dabei konkuriert das eigene Signal noch mit dem Sendesignal des gut gelegenen Relais, was den wirklich kritischen Störradius (wo also eine kommunikation wirklich verhindert wird) noch mal erheblich verkleinert! Wenn man aber auf 76Mhz sendet und dabei dann dummerweise innerhalb des empfangsbereiches des Umsetzers ist wird das Sendesignal vom Umsetzer wieder verstärkt im ganzen Kreis ausgesendet. Zudem würde man sich nicht mehr in direkter Konkurenz mit den Signalen der gut aufgestellten Ortsfesten Umsetzer befinden sondern würde die schwächeren Signale der Fahrzeuge stören die sich überall, auch in Häuserschluchten und ähnlich schlecht HF geeigneten Bereichen, befinden können. Und das war jetzt nur ein Beispiel von vielen für Kritische Anwendungen weil du genau diesen Frequenzbereich genannt hast. Es gibt noch zahlreiche andere Problematische Frequenzen wo man als Laie gar nicht darauf kommen würde das dort wichtige Kommunikation laufen könnte. Gruß Carsten P.S.: Nur der Vollständigkeit halber: Der 4m BOS Bereich geht von 74,215 bis 77,475MHz (UB) und 84,015 bis 87,255MHz Unterhalb dieser Frequenzen liegen dann Frequenzen für Militär sowie für den Betriebsfunk der Energieversorger - ebenfalls mit 9,8Mhz Duplexabstand. Noch etwas tiefer dann der Bahnfunk und Betriebsfunk für Nahverkehrsunternhemen. (Wobei 4m Bahnfunk und der 4m Betriebsfunk für Nahverkehrsbetriebe fast ausgestorben sind. Bei den EVU ist die Lage gespalten, einige haben ganz abgebaut, viele halten das aber immer noch als Rückfallebene vor!)
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Der gesamte, für Ton- und Datenübertragung geeignete Bereich ist praktisch lückenlos aufgeteilt. In amtlichen Bestimmungen ist genau festgelegt, wer hier was darf und welche Leistungen und Modulationsverfahren erlaubt sind. Das es hier, in verschiedenen Ländern, unterschiedliche Regeln gibt kann nicht für ein: "Wenn die das dürfen ..." genutzt werden. Natürlich sieht das ganz anders aus, wenn Du mit Leistungen, die kaum über deinen Arbeitstisch hinaus reichen, arbeitest. Übrigens, die meisten Elektrogeräte senden verschiedene Frequenzen aus. Die professionellen Lauscher nutzen das auch gerne aus. Auch wenn der Informationsgehalt, der von deinem Schaltnetzteil ausgesendeten Frequenzen, eher mittelprächtig ist. @ Wilhelm Erwischt! Jetzt wissen deine Nachbarn endlich woher die damals unerklärlichen Störungen im Rundfunk gekommen sind.
Hallo, vereinfacht gesagt: Als Privater (im Sinne von Hobby nicht Privatwirtschaftlich) ist es unmögliche legal einen Rundfunksender zu betreiben. Technisch darfst du einfach keinen selbstgebauten Sender betreiben- auch wenn es sich um eine allgemein freigegebene Frequenz handelt oder du die Lizenz (Erlaubnis) hast eine bestimmte Frequenz zu nutzen. Und eine UKW Rundfunklizenz wird man als aus mehreren Gründen (Überbelegung, Preis usw.) als Privatmensch nie bekommen. Du kannst dein Programm über einen Senderzeitanbieter auf Kurzwelle (evtl. auch Mittelwelle) verbreiten lassen - ist wohl nicht ganz billig aber bezahlbar - nur ist die Zuhörerzahl dort gering und die GEMA bist du auch nicht los und auch Rundfunkrechtliche Aspekte müssen berücksichtigt werden. Für UKW ist mir kein Sendezeitanbieter bekannt. Und der sogenannte Bürgerfunk... schonmal reingehört ? - Dann weist du auch warum Journalismus gelehrnt sein sollte und es Sprecherausbildungen gibt... Und wenn du auf die Idee kommen solltest eine Afu Lizenz zu machen - da darfst du zwar deine Sender selbst bauen und betreiben aber Rundfunk ist dort trotzdem nicht erlaubt. Einen echten "Privatfunk" wird es in Deutschland und den meisten anderen Ländern nie geben - selbst Internetrund-"funk" ist rechtlich für den Privaten "gefährlich" und auch recht teuer. Ham
Ham schrieb: > vereinfacht gesagt: Als Privater (im Sinne von Hobby nicht > Privatwirtschaftlich) ist es unmögliche legal einen Rundfunksender zu > betreiben. De facto, ja. De jure könnte man sich sicher um eine Lizenz bewerben, aber allein die entstehenden Kosten dürften weit jenseits eines Hobbybudgets liegen. Nicht umsonst dödeln sich die Privatsender das dann alles mit Werbung wieder rein, und selbst die berühmt-berüchtigten seinerzeitigen Piratensender konnten ihre Betriebskosten ja auch nur auf diese Weise decken. > Technisch darfst du einfach keinen selbstgebauten Sender betreiben- auch > wenn es sich um eine allgemein freigegebene Frequenz handelt oder du die > Lizenz (Erlaubnis) hast eine bestimmte Frequenz zu nutzen. Kann man so auch nicht stehen lassen, denn der Terminus "selbst gebaut" steht in keiner Vorschrift so drin. Allerdings sind wiederum die Randbedingungen so, dass es sich einfach schon finanziell nicht lohnt, einen Eigenbausender (außer im Amateurfunk) regulär zu betreiben. Wenn man sich https://www.mikrocontroller.net/articles/Allgemeinzuteilung#Audio-.C3.9Cbertragung.2C_drahtlose_Mikrofone ansieht, dann sollte man im Bereich 863 bis 865 MHz gemäß Vfg. 7/2006 allgemeine Audio-Anwendungen mit 10 mW ERP betreiben dürfen. Das schließt durchaus auch rundfunkähnliche Aussendungen mit ein. Man muss natürlich trotzdem dann noch auf die rechtlichen Aspekte ("GEMA") achten, außerdem sind 10 mW ERP nicht gerade sehr viel, aber immer noch viel mehr als die 50 nW im 3-m-Band.
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