Hallo Leute, Hab jetzt mehrmals gelesen das man in JEDEM LAND in dem man seine elektronikartikel vertreibt weee anmelden muss. stimmt das nun wirklich so oder interpretier ich das falsch? wenn aus deutschland jemand was bei mir bestellt und ich in österreich schon gemeldet bin(UFH), darf ich ihm nun einen Elektronikartikel zuschicken oder muss ich mich zuerst auch in Deutschland bei einem weee partner anmelden (z.b. ear)? grüße
Bei Amazon ist es ja üblich, das man sehr viele Artikel nicht bestellen kann. Ich vermute dass das auch dort damit zusammenhängt.
schueler schrieb: > in JEDEM LAND In jedem Land, in dem du eine Zweigstelle betreibst, die eine landesspezifische Variante deines Geräts (Bedienungsanleitung, Markenname) deines Geräts vertreibt. Ohne landessprachliche Bedienungsanleitung darfst du das Gerät dort nicht anbieten, aber es kann natürlich jemand bestellen dem du es aus Deutschland schickst.
Also wenn ein Deutscher auf meiner ***.at Versandseite was bestellt darf ich ihm das(deiner(Ihrer, eurer :) ) Meinung nach) zuschicken?
imho darf man das nicht. soweit ich weiß muss man in jedem Eu land in das man an privatleute verkauft extra registriert sein. lasse mich aber gerne etwas besserem belehren!
Hi, comboy schrieb: > imho darf man das nicht. > soweit ich weiß muss man in jedem Eu land in das man an privatleute > verkauft extra registriert sein. > > lasse mich aber gerne etwas besserem belehren! Es gab dazu mal einige Diskussionen, zumindest aber mit der aktuellsten Fassung der Richtlinie ist das jetzt wohl leider endgültig Zementiert. Aus der Richtlinie 2012/19 (WEEE Richtlinie) Artikel 16: *** Hersteller im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe f Ziffer iv, die Elektro- und Elektronikgeräte mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik vertreiben, müssen in dem Mitgliedstaat registriert sein, in den sie liefern. Sofern solche Hersteller in dem Mitgliedstaat, in den sie liefern, nicht bereits registriert sind, müssen sie über ihren Bevollmächtigten im Sinne des Artikels 17 Absatz 2 registriert werden. *** Es war mal etwas in der Diskussion das es ggf. anders aussehen könnte wenn es sich um eine "Zufällige" Bestellung handelt. Also beispielsweise ein Schwede etwas in einem deutschen Webshop der auch nur in Deutsch aufgebaut ist bestellt. Damit also klar ist das er überhaupt nicht zur beabsichtigten Zielgruppe gehört. Aber das ist alles schon im Bereich der juristischen Winkelzüge und so fit bin ich da dann auch nicht. Gruß Carsten
Hier steht aber Hersteller. Es müsste also der Österreichische Hersteller an einen österreichischen Händler verkaufen und dieser schickt es nach Deutschland. Dann muss sich meiner Meinung nach der Händler nicht in Deutschland registrieren.
Thomas O. schrieb: > Hier steht aber Hersteller. > > Es müsste also der Österreichische Hersteller an einen österreichischen > Händler verkaufen und dieser schickt es nach Deutschland. Dann muss sich > meiner Meinung nach der Händler nicht in Deutschland registrieren. Doch, muss er. Denn Hersteller im Sinne der Richtlinie ist der Inverkehrbringer. Rechtlich ist auch noch nicht geklärt, ob das reine Anbieten schon grenzübergreifend gilt, und ob bspw. "Versand nur nach Deutschland!" überhaupt ausreichend ist. Mit WEEE2 wird das wahrscheinlich noch viel lustiger werden. Ich war am Donnerstag auf der Vere-Veranstaltung in Köln, wo auch zwei Damen des BMU und BWI sprachen. Im Referentenentwurf ist vorgesehen, dass man ab 15.8.2018 in jedem Land, in das man verkauft (auch Fernabsatz!) einen Bevollmächtigten benennen muss, sofern das Unternehmen dort keinen eigenen Sitz hat. Dieser Bevollmächtigte ist gegenüber der einheimischen Registrierungsstelle voll haftbar für das, was das ausländische Unternehmen in diesem Land in Verkehr bringt - und zwar auch für Mengen, die ihm gar nicht bekannt sind. Wer erlebt hat, wie schwer schon die Durchsetzung einer klaren Forderung im EU-Ausland ist, kann sich ausmalen, wieviele Bevollmächtigte es geben wird und wie günstig diese sein werden ... Damit ist ein EU-weiter Verkauf ab 2018 für kleine Unternehmen kaum noch finanziell tragbar. Aber: das ist noch nicht in Gesetze gegossen - noch kann man etwas tun! Auch eine Kleinmengenregelung ist noch auf dem Tisch. LEUTE, MACHT DRUCK! Beim BMU, gerade auch beim Wirtschaftministerium. Ruft da an, schreibt denen.
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