Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Elektronik in der Automobilbranche (Zulassung)


von Alex A. (Gast)


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Hallo,

wir arbeiten grade an unserem neuen Produkt.
Worum es hier genau geht, ist erst mal nebensächlich.
Eins kann ich sagen,es handelt sich hier und kein Hobby-Gebastel.

Das Gerät wird die sogenannte Sicherheitsrelevanten Teile des Fahrzeuges 
betreffen. Das ist ein rein ELEKTRONISCHES Gerät mit P&P Kabelbaum.
Dafür wollen wir selbstverständlich den Kunden auch ein Teilegutachten 
mitgeben. Der Kunde muss das Teil beim TÜV eintragen lassen.
ABE werden wir dafür wohl nicht bekommen, wollen es auch nicht.

Die Frage an die Experten, die in der Branche tätig sind:
EMV Test ist klar.
Was braucht man noch alles an Qualifizierungsprüfungen, um das 
Teilegutachten zu bekommen?
Wo und wie wird das Teilegutachten beantragt? Beim KBA?

Alle, die nur rumtrollen wollen, sollen den Thead bitte nicht zumüllen.

Vielen Dank!

Grüße
Alexander

von Udo S. (urschmitt)


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Wenn du mal einfach nach "zulassung kfz elektronik" googelst bekommst du 
einen Haufen Links, unter anderem auch solche hier ins Forum.
z.B.: Beitrag "Wie E Zulassung bekommen?"

Alex S. schrieb:
> Alle, die nur rumtrollen wollen, sollen den Thead bitte nicht zumüllen.

Damit forderst du Trolle erst recht heraus.

: Bearbeitet durch User
von Hans H. (hanshi)


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Mit einer EMV-Prüfung alleine ist es nicht getan!

Relevante Normen die bei der Entwicklung zu beachten sind :

IEC61508  Funtional Safety
ISO 26262 Road Vehicles - Funtional Safety
IEC 61511 SIL - Assesment SIL A-D

Gruesse
  Hans

von Alex A. (Gast)


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Vielen Dank!
Soweit ist alles klar, bis auf den Punkt "Fertigung"
Welche Standarte sind dabei gemeint?
Das Gerät besteht aus einer Elektronikplatine, einem Gehäuse und 
Anschlußkabel.
Die Platine inkl. Bestückung wird ja eh schon Bleifrei hergestellt.
Das Kabelbaum wird hier bei und gefertigt.
Somit wird nur das Gehäuse mit der Elektronik verbunden.
Das war´s.
Die Dauer-Endprüfung folgt zum Schluß auch hier in der Firma.
Welche Normen muss man hier einhalten?

Grüße
Alexander

@Hans
Du wars etwas schneller, ich schaue mir die Punkte mal an.
Danke

von Hans H. (hanshi)


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Auch wenn es "nur" um die Fertigung geht ist 26262 trotzdem relevant :

Alle die für Sicherheit des Systems relevanten Dokumente müssen bis
- End of Life bzw.
- > 15 Jahre aufbewahrt werden.

Zusätzlich ist eine Prozess-FMEA notwendig die sich mit Schwachstellen 
im Produktionsprozess beschäftigt.

  Hans

von Alex A. (Gast)


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Aber betrifft die 26262 nicht eher die OEM Zulieferer?
bei Wikipedia steht, dass es eine "freiwillige" Zertifizierung ist, aber 
die OEMs verlagen das.
Wir wollen die Automobilhersteller aber nicht beliefern, das Gerät kommt 
auf den Zubehörmarkt.

von Soul E. (Gast)


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FSM ist freiwillig und nicht homologations-relevant. Im Reklamationsfall 
wird aber gerne auf den "Stand der Technik" Bezug genommen. Um dem zu 
entsprechen, sollte zumindest eine Gefahrenanalyse erfolgen.

Bei einem Gerät, dass nur über Kommunikationsschnittstellen mit dem 
Fahrzeug verbunden ist, dürfte das größte Risiko darin bestehen, dass 
Botschaften auf falschen Identifiern gesendet werden (der Motor sagt 
"180km/h und 90Nm", Dein Kasten sagt "30km/h und 200Nm" --> das ESP 
steigt aus). Den CAN oder Flexray komplett totmachen ist relativ 
unkritisch, dann gehen alle Steuergeräte gleichzeitig ins Failsafe.

von Hans H. (hanshi)


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Wir sind Zulieferer für die Automobilindustrie (Nutzfahrzeuge) und 
müssen uns an diese Normen halten obwohl wir nicht im 
sicherheitsrelevanten Bereich arbeiten.
Ich kann mir nicht vorstellen dass jemand der in den 
sicherheitsrelevanten Bereich eingreift diese Norm nicht einhalten muss.

Ich würde so einen Eingriff nur in Absprache mit dem Fahrzeughersteller 
durchführen. Es gibt dann nur zwei Möglichkeiten : Entweder der 
Fahrzeughersteller erlaubt das (was ich nicht glaube) und alles ist OK 
oder er erlaubt es nicht und die Betriebserlaubnis geht durch den Einbau 
verloren.

Vielleicht habe ich aber die Problemstellung nicht verstanden und ihr 
habt alle Zulassungen der Fahrzeughersteller.

Wenn es wirklich nur um die Fertigung geht - wir haben Vorgaben der 
Fahrzeughersteller die über die "übliche" EMV-Norm hinausgehen.
Leider kann(darf) ich dir diese Vorgaben nicht mittteilen.

  Hans

von Gerade_nicht_eingelogt (Gast)


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Hallo,

der Fahrzeughersteller hat hier erstaunlich wenig Mitspracherecht, wenn 
es um die Betriebserlaubnis geht. Man darf alles anbauen, was ABE / 
E-Nummer hat.
Interessant wird es für den Automobilhersteller im Bereich Garantie / 
Gewährleistung.

Bei auftretenden Schäden durch das Produkt haftet idR der Hersteller 
(oder wenn die Haftung ausgenommen wurde der Kunde). Um hier auf der 
sicheren Seite zu sein müssen die Produkte (wie oben beschrieben) auf 
dem "Stand der Technik" überprüft werden. Praktisch kann dieses aber nur 
der Automobilhersteller durchführen, da die Freigabeprüfungen von diesem 
festgelegt und nicht veröffentlicht werden.

Als nächstes empfehle ich eine Zertifizierung eures Unternahmens nach 
den gültigen Normen (europäischer Markt ? weltweit ?) durch ein 
unabhängiges Institut. Ich weiß nicht, ob ohne Zertifizierung die 
Erteilung einer E-Nummer möglich ist.
Ohne diese Zertifizierung wird es aber schwer im Schadensfall ein 
funktionierendes QM-System nachzuweisen, was für die Haftung vor Gericht 
ein wichtiger Punkt ist.

von Alex A. (Gast)


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Als Zulieferer muss man das machen, denn wer nicht mitspielt, ist sofort 
raus und der Nächste wird gesucht.

Sich mit dem Automobilhersteller in Verbindung zu setzen ist nach 
einigen Punkten sinnlos.
1. Habe die kein Interesse daran, dass deren Autos "verbessert" werden 
(nur als Beispiel Chiptuning).
2. Findet man als kleiner Fisch eh nie den richtigen Ansprechpartner. 
Mit viel Glück wird man mit der weiterleitung der Email vertröstet und 
wenn man SEEEEHR viel Glück hat, antwortet die Putzfrau auf die email, 
wo dann als Antwort eh nichts brauchbares drin steht.
Die Erfahrung habe ich schon gemacht.

Deswegen muss man sich sehr vorsichtig ins System rantasten, sehr gut 
überlegen, was man macht, alle möglichen Szenarien durchspielen und 
nachstellen.
Dass das Gerät gut und fehlerfrei läuft, ist an erster Stelle eh in 
unserem Interesse, denn wenn der Kunde nicht zufrieden ist, spricht sich 
das rum, und man verkauft erstens nichts mehr, ruhiniert dazu noch den 
ganzen Ruf der Firma.
Also wir gehen da eh immer mit vollster Vorsicht ran.

Die Firma hat ja etwas Kapital um die Prüfungen zu machen. Werde beim 
KBA nachfragen, was man genau alles erfüllen muss, um einen 
Teilegutachten zu bekommen. Möglich ist das, das weiß ich ganz genau.

Grüße Alexander

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