Hallo Forum, ich arbeite bei einem Dienstleister und mein Führerschein wurde von der Polizei beschlagnahmt und diesen werde ich so schnell nicht wieder sehen. Ich arbeite bei einem Dienstleister, 3 Tage die Woche bei einer Firma die in der ziemlichen Pampa liegt, wo man mit Öffis gar nicht hin kommt. 2 Tage arbeite ich für eine Firma ganz in meiner Nähe, wo ich mit den Öffis gut hin komme. Montag muss ich es meinem Chef sagen, dass ich nicht mehr zu meinem "Hauptkunden" fahren kann. Ist das schon ein Kündigungsgrund?
> Montag muss ich es meinem Chef sagen, dass ich nicht mehr zu meinem > "Hauptkunden" fahren kann. Ist das schon ein Kündigungsgrund? Leider ja. Zudem darfst Du Dich noch auf eine Sperrzeit vom Arschlochamt einrichten, es sei denn Dein AG meint es irgendwie noch gut mit Dir.
Da hast du echt Pech gehabt. Aber eben, wenn man "Russisch-Roulette" spielt, sollte man erst eine Mobilitäts-Versicherung abschliessen, welche einem den "lebensnotwendigen" Chauffeur garantiert - geldstinkende Promis machen übrigens in der gleichen Situation eine "Kreativpause". ;-) Viel Glück am "Black-Monday"
Selber schuld! Wer sich so im Strassenverkehr benimmt, dass der Schein für längere Zeit weg ist, dem öffne ich keine Dose Mitleid! Wenn Du Deine Frau an einem Werktag Morgen wegen eines besoffenen Rasers verlierst denkst du vielleicht auch so wie ich...
Frank schrieb: > 3 Tage die > Woche bei einer Firma die in der ziemlichen Pampa liegt, wo man mit > Öffis gar nicht hin kommt. 2 Tage arbeite ich für eine Firma ganz in > meiner Nähe, wo ich mit den Öffis gut hin komme. Wer soll das jetzt glauben? Drei Tage dort und dann zwei Tage hier? Sowas gibt es nicht als AÜG`ler! Keine Firma vermietet stundenweise Leute! Weil wenn ein Auftraggeber abspringt, müßte die Verleiherfirma den vollen Lohn zahlen, oder du die Fehlzeiten aus Ü-Stunden ausgleichen (Was schon ein dickes Stundenkonto erfordert). Kurzarbeit wg. einen Einzelnen wird selbst die letzte Agentur für A.- Dienststelle auch nicht machen. Und kündigen den AN? Nur ganz! Oder du bist der absolute Exot mit 2 Arbeitsverträgen bei einen Verleiher? Dann biste wohl der absolute Exote unter den deutschen Arbeitnehmern! Allgemein: Hat ein AN mehrere Einsatzstellen, dann müsste dir dein AG die Fahrten zwischen den verschiedenen "Einsatzorten" ersetzen. Wie und was muß im Zweifel u.U. letzen Endes das Arbeitsgericht klären!
Frank schrieb: > Montag muss ich es meinem Chef sagen, dass ich nicht mehr zu meinem > "Hauptkunden" fahren kann. Ist das schon ein Kündigungsgrund? Melde dich krank, und dann frag einen Anwalt!
Guest schrieb: > enn Du Deine Frau an einem Werktag Morgen wegen eines besoffenen Rasers > verlierst denkst du vielleicht auch so wie ich... Och, da denken manche oft anders.....
Wattestäbchen schrieb im Beitrag #3614718: > Wieso denn das? Das gilt doch nur, wenn er die außerordentliche > Kündigung nicht anficht. Außerordentliche Kündigung heißt fristlose Kündigung. Davon ist aber nicht auszugehen. Zumindest schreibt der TO nichts darüber... > Mal ganz abgesehen davon bezweifle ich, dass > die ihn fristlos vor die Tür setzen können, da er sich während der > Arbeitszeit nichts hat zuschulden kommen lassen. Wie gesagt, es geht nicht um eine fristlose Kündigung. Wenn der AG den AN auf Grund des Führerscheinverlustes nicht mehr wie geplant einsetzen kann darf er ihn ordnungsgemäß personenbedingt kündigen. Das heißt fristgemäß. Eine Verfehlung außerhalb der Arbeitszeit rechtfertigt normalerweise keine Kündigung, nicht mal fristgemäß. Da diese Verfehlung jedoch die Einsatzmöglichkeiten des AN erheblich einschränkt (fehlender Führerschein) kann es trotzdem Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Das gleiche gilt übrigens, wenn durch eine Verfehlung in der Freizeit der Ruf des AN massiv beschädigt ist oder aber Zweifel an der Eignung für den Beruf aufkommen lassen. Beispiel: Der Hauptkassierer klaut im Supermarkt -> fehlendes Vertrauensverhältnis. Da der AN den Jobverlust selber verschuldet hat, steht übrigens trotz fristgemäßer Kündigung eine dreimonatige Sperrzeit beim Arbeitsamt im Raum. @TE: Der Führerschein wird nur bei extrem schweren Verstößen beschlagnahmt, also Alkohol, Drogen, gemeingefährliche Raserei, etc. Dafür darfst du nicht auf mein Mitleid hoffen. Ich bin ganz im Gegenteil der Meinung, dass man solche Straftaten noch viel härter bestrafen sollte. Insbesondere dann, wenn dadurch andere Menschen zu Schaden kommen. In Norwegen beispielsweise gehst du für 30km/h mehr ein paar Tage in den Bau. Das dürfte wesentlich mehr abschrecken.
Frank schrieb: > Montag muss ich es meinem Chef sagen, dass ich nicht mehr zu meinem > "Hauptkunden" fahren kann. Ist das schon ein Kündigungsgrund? Wohl eher nicht, außer Du bist Berufskraftfahrer oder Paketzusteller o.ä. http://www.fahrerlaubnis-anwalt-berlin.de/index.php/arbeitsrecht-und-kraftfahrzeug/kuendigung-bei-entziehung-der-fahrerlaubnis Denn zur Berufsausübung benötigst Du keinen FS; Du kannst auch mit dem Fahrrad zum Kunden fahren...
Jens PICler schrieb: > Wenn der AG den > AN auf Grund des Führerscheinverlustes nicht mehr wie geplant einsetzen > kann darf er ihn ordnungsgemäß personenbedingt kündigen. ...es sei denn, der AN bietet eine Alternative, z.B. Chauffeur.
Die Bedingungen zu den er eingestellt wurde, können nicht mehr erfüllt. werden..fertig..was ist daran ungerecht oder doof? Arbeitgeber sind doch kein Solzialamt. Einfach mal in die Gegenseite versetzten, dann würde so manche Stammtischgespräche realischtischer verlaufen
"wo ich mit den Öffis gut hin komme." und den Zeitverlust oder entstehende Verzögerungen ersetzt Du deinem Chef? Dann biete ihm pauschal an, für 300€ weniger zu arbeiten, dann überlegt er es sicht vielleicht
Sag dem Chef Du willst Dich im Sommer fit halten und kauf ein Elektrofahrrad.
Kim Schmidt schrieb: > Die Bedingungen zu den er eingestellt wurde, können nicht mehr erfüllt. Kommt drauf an, ob im Arbeitsvertrag "Führerschein Klasse x" steht oder nicht.
Kim Schmidt schrieb: > "wo ich mit den Öffis gut hin komme." > und den Zeitverlust oder entstehende Verzögerungen ersetzt Du deinem > Chef? > Dann biete ihm pauschal an, für 300€ weniger zu arbeiten, dann überlegt > er es sicht vielleicht Weil man nämlich während der Arbeitszeit zur Arbeit fährt, richtig?
Riester schrieb: > Kim Schmidt schrieb: >> "wo ich mit den Öffis gut hin komme." >> und den Zeitverlust oder entstehende Verzögerungen ersetzt Du deinem >> Chef? >> Dann biete ihm pauschal an, für 300€ weniger zu arbeiten, dann überlegt >> er es sicht vielleicht > > Weil man nämlich während der Arbeitszeit zur Arbeit fährt, richtig? Macht man das etwa außerhalb der Arbeitszeit? Bei einer 40h Woche muss man dann auch tatsächlich 40h im Büro sein? Vielleicht hat man mir ja deshalb gekündigt. Und ich dachte ich könnte die 2h Arbeitsweg von der Arbeitszeit abziehen :-(
Wieso kommt man eigentlich nicht mehr auf die Idee, eine Fahrgemeinschaft zum Mitfahren zu suchen? Ist das heutzutage unmodern geworden? Evtl. gibt es auch noch die Möglichkeit, den Schein nur für den beruflichen Zweck zurück zu bekommen, dann mit Auflagen wie Fahrtenbuch etc..
Frank schrieb: > die in der ziemlichen Pampa liegt, wo man mit Öffis gar nicht hin kommt. Vielleicht fehlt dir einfach die Übung beim Durchdringen der Transportmöglichkeiten mit den "Öffis" oder/und ein (führerscheinfreies) Zweirad zur Überwindung von ein paar Kilometern.
Ein 30er-Schild ist schnell übersehen? In einigen Fällen konnten Ersttäter den Termin des Entzugs durch eine überzeugende Begründung etwas in den Urlaub verschieben. Sonst ist Taxi besser als AA.
?!? Ich hätte meinen Techniker damals ebenfalls entlassen,w enn er seine Prüfung nicht beatnden hätte! Es kann nicht sein,d as ich ihn zu den Kundenterminen fahre...es kann ebenfalls nichts ein das er mit dem Fahrraf dorthin fährt, wenn er mit dem Auto 3 und mit den Fahhrad 8 Minuten benötigt! Da kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln,d as manche da kein verständniszfür dden Chef aufbringen könnne.. Ob es im Vertrag steht oder nicht ist völlig wumpe..rechtlich egshen nicht, aber so oder so, würde er dann rausgekickt, wenn es nunmal nicht tragbar ist. Das manche dann noch auf ihr recht pochen wollen, ist ein Armutszeugnis.. Ich fahre auch egren schnell, bin mir aber den Folgen und Konsequenzen im Falle eines Falles bewußt /absolut im kalren.... Wenn ich dann aber anfeine zu schreiben und verzweifeln..wenn es passiert oder psychische Probleme bekomme im falles eine sUNfalls ...dann sollte man doch ohl so kalr im Kopf sein, es eifnach sein zu lassen und nicht zu rasen /Alkohl am Steuer oder was auch immer.. Entweder ich bin bereit die Folgen für mein Handeln zu tragen doer nicht. Wenn ich weiß ich bin fertig wenn ich jemanden mit dem Auto überfahren (egal ob Raser oder nicht, auch bei 50 in der 50 Zone kann ein kind vors Auto laufen) Dann sollte ich eifnach kein Auto fahren, und wenn ich denke das Risiko ist überschaubar dann tu ich es eben oder nicht... Manchmal frage ich mich, was eigentlich aus der Selbstbestimmung heutzutage geworden ist..vermutlich untersheidet das Unternehmer von nicht unternehmern...und ja,,.natürlich gibt es auch angestellte die in diese Postiion glücklich sind,aber das Zeug zum unternehemr hätten, aber eben nicht die Sorgen und Probleme eines Unternehmern haben wollen etc. pp schon kalr, aber der Grundsatz sollte erkennbar sein
Ich hab mal gehört, dass es Studenten gibt, die Leute die ihren Führerschein verloren haben durch die Gegend fahren. Ist sicher nicht so teuer und immer noch besser, als arbeitslos zu sein.
Kim Schmidt schrieb: > vermutlich untersheidet das Unternehmer von > nicht unternehmern Ich Übersetze mal dein gefasel: "Ich bin ach so toller Hecht und Unternehmer, keiner versteht mich, keiner Mag mich, alle sind nur neidisch, dabei steht mir jeder Cent zu und der Leibeigene (sorry: Angestellte) soll gefälligst buckeln und mir zum Dank dass er mein Vermögen mehren darf die Füße küssen."
Du kannst natürlich auch einen der zahlreichen Arbeitslosen hier im Forum fragen, ob sie dich fahren könnten. Vielleicht ist ja jemand dabei, der einen Führerschein hat und in der Nähe wohnt ;-)
"Wenn jede kleine Änderung den Rausschmiss rechtfertigen würde" Wenn es passiert, es aber eigentlich nicht rechtfertigt wird es ganz offensichtlich andere Grüne geben, weshalb man gekündigt wurde... So oder so, würde man in der Firma nicht mehr lange glücklich werden... Wie gesagt, mal in die Gegenseite versetzen. Meinst Du ein Arbeitgeber schmeißt sein Personal aus langer weile raus und schaltet wieder Jobangebote etc pp und hat mehr hektik weil eienr fehlt usw... Wohl kaum.. ich habe es gehaßt, aber damit die Firma überleben kann, muss nunmal auch so gehandelt werden. Man stellt keine Leute ein um die Arbeitslosenzahlen zu senken, sondern um mehr zu verdienen und mehr Umsatz zu schaffen oder ein ebsseres Klima zu erreichen, wenn es die wirtshaftliche LAge zulässt....
Claus M. (energy) Siehst Du, nun gehts wieder so los, Du hast es nicht verstanden und es kommen nur noch unbrauchbare kommentare. Bin dann auch damit raus. Traurig wenn man immer nur seine eigene Postiion sehen will
Kim Schmidt schrieb: > Ich fahre auch egren schnell, bin mir aber den Folgen und Konsequenzen > im Falle eines Falles bewußt /absolut im kalren.... > Wenn ich dann aber anfeine zu schreiben und verzweifeln..wenn es > passiert oder psychische Probleme bekomme im falles eine sUNfalls > ...dann sollte man doch ohl so kalr im Kopf sein, es eifnach sein zu > lassen und nicht zu rasen /Alkohl am Steuer oder was auch immer.. Psychische Probleme hast du ja schon, das sollte dir klar sein.
Höhlenproll schrieb: > Kim Schmidt schrieb: >> Ich fahre auch egren schnell, bin mir aber den Folgen und Konsequenzen >> im Falle eines Falles bewußt /absolut im kalren.... >> Wenn ich dann aber anfeine zu schreiben und verzweifeln..wenn es >> passiert oder psychische Probleme bekomme im falles eine sUNfalls >> ...dann sollte man doch ohl so kalr im Kopf sein, es eifnach sein zu >> lassen und nicht zu rasen /Alkohl am Steuer oder was auch immer.. > > Psychische Probleme hast du ja schon, das sollte dir klar sein. Hallo Höhlenproll! :-)
Hi, weisnich schrieb: > Ein 30er-Schild ist schnell übersehen? In einigen Fällen konnten > Ersttäter den Termin des Entzugs durch eine überzeugende Begründung > etwas in den Urlaub verschieben. Sonst ist Taxi besser als AA. Ein übersehenes 30er Schild bewirkt zwar unter Umständen ein Fahrverbot (Wenn man schon vorher mind. 10km/h zu schnell war!), aber ganz sicher KEINE sofortige Beschlagnahme des FS! Dieses Fahrverbot kann man dann wohl sogar relativ problemlos innerhalb eines Zeitraumes von einigen Wochen oder Monaten hin und herschieben. (Wobei ich selbst da nur vom "Hörensagen" was dazu sagen kann, "meine" höchste Messung war zum Auslösezeitpunkt 24km/h vor Toleranzabzug... Und da habe ich tatsächlich etwas gepennt. Sonst zwar schon einiges -habe ja jetzt 17 Jahre FS- , aber immer nur Verwarnungsgeld) Sofort bei Feststellung längerfristig beschlagnahmt wird nur bei SCHWEREN Verkehrsstraftaten! Also Dingen wie Fahren mit Alkoholpegel WEIT über den erlaubten 0,5%%, absolut rücksichtslosem Fahren mit akuter GEfährdung anderer die nur deshalb nicht in einem Unfall endete weil die anderen gerade noch reagieren (vollbremsung, ausweichen ins grüne) konnten usw. usf. Eventuell auch noch Unfallflucht bei Unfällen im fließenden Verkehr mit Personenschaden oder höherem Sachschaden. Und das sind ALLES Fälle wo ICH zumindest kein Mitleid empfinde und man eigendlich gar nicht genug nachtreten kann. Klingt zwar hart, aber wenn man erst einmal ein paar Unfallstellen gesehen hat wird jeder genauso denken. Mit mal ein paar km an übersichtlichen Stellen zu schnell gefahren hat das jedenfalls absolut nichts mehr gemein! Zum Thema: Eine "Fristlose" Kündigung dürfte unwahrscheinlich sein. Es sei denn die Straftat war so gravierend und der Job so Anspruchsvoll das sich das auf die Arbeit direkt auswirkt. Ansonsten ist es alleine die Frage ob der TE die Arbeitsstelle noch durch eigene Maßnahmen erreichen kann. Ist dies Möglich gibt es keinen Grund zur Kündigung. Kommt er nicht mehr dahin wird er (vermutlich zurecht) die längste Zeit einen Job gehabt haben... Gruß Carsten
Hi, Wattestäbchen schrieb im Beitrag #3614886: > Übrigens gibt es im Bezug auf diese Leute > Sonderregelungen, die das Ausstellen einer rein beruflichen Faherlaubnis > ermöglichen. Heißt: Beruflich fahren ja. Privat fahren nein. Aber nicht wenn eine schwere Verkehrsstraftat begangen wurde. Dann wird die Eignung zum führen eines Fahrzeuges generell in Frage gestellt. Und wer ungeeignet ist kann auch zu beruflichen Zwecken nicht fahren! Anders sieht es aus wenn es sich lediglich um eine Strafmaßnahme handelt, die generelle Eignung zum führen eines KFZ aber (noch) nicht in Frage gestellt ist. DANN kann in Einzelfällen eine solche Entscheidung getroffen werden falls es keine andere Möglichkeit gibt. (Also es überhaupt keine machbare ÖPNV verbindung zur Arbeitsstelle gibt, Nachweisbar keine Fahrdienste durch Angehörige möglich sind UND trotz ausreizen des Urlaubsanspruches sonst noch gravierende Fehlzeiten die zur Kündigung führen entstehen würden) Da das Durchsetzen eines z.B. dreimonatigen Fahrverbotes dann nicht im Verhältniss zu dem Verlust der Arbeitsstelle mit längerer Arbeitslosigkeit stehen würde wird dann halt etwas abgemildert. Wobei es auch da etwas von der Vorgeschichte abhängt wie wahrscheinlich man eine Ausnahmegenehmigung bekommt. Der Ersttäter mit langer (fast) beanstandungsfreier Fahrpraxis hat sicher deutlich bessere KArten als der notorisch mit Bußgeldern belegte Punktesammler! Davon abgesehen werden solche Entscheidungen nicht "auf die Schnelle" getroffen. Da geht einige Zeit ins Land. Daher ist diese Option für jemanden des FS bereits beschlagnahmt ist auch keine Altenative. Im Gegensatz zum "einfachen raser" der nur einen bösen Brief bekommt in dem Steht das er innerhalb der nächsten drei (sechs?) Monate seinen FS für eine mehrwöchige Verwahrung bei der Polizei/Kreisverwaltung hinterlegen muss. Gruß Carsten
Fällt eigentlich keinem auf, daß der sogenannte TO "Frank" sich nie wieder gemeldet hat?
Kolophonium schrieb: > Fällt eigentlich keinem auf, daß der sogenannte TO "Frank" sich nie > wieder gemeldet hat? Ich habe festgestellt, dass das Forum und seine Nutzer weit, weit unter meinem Niveau sind. Ich werde mein Problem jetzt in anderem Foren diskutieren.
Kolophonium schrieb: > Fällt eigentlich keinem auf, daß der sogenannte TO "Frank" sich nie > wieder gemeldet hat? Dann ist er wohl zufuß auf dem Weg zur Arbeit. ;)
Frank schrieb: > > Ich habe festgestellt, dass das Forum und seine Nutzer weit, weit unter > meinem Niveau sind. Ich werde mein Problem jetzt in anderem Foren > diskutieren. Ich würde sagen, du brauchst eine fundierte Rechtsberatung und kein Forum. Das Niveau wird woanders in deutschen Foren auch nicht besser sein, kann ich dir aus Erfahrung mit anderen Themen berichten.
Frank schrieb: > Ich habe festgestellt, dass das Forum und seine Nutzer weit, weit unter > meinem Niveau sind. Ich werde mein Problem jetzt in anderem Foren > diskutieren. Also im Forum fuer Verbrecher. Nur bei solchen gibt es eine sofortige Beschlagnahme. Zur Sache: Wie Du auf Arbeit kommst ist dem AG komplett egal, solange es legal passiert. Also denk Dir was aus. wendelsberg
Carsten Sch. schrieb: > Sofort bei Feststellung längerfristig beschlagnahmt wird nur bei > SCHWEREN Verkehrsstraftaten! Manchmal passiert das auch schon bei Ordnungswidrigkeiten, was aber rechtlich nicht immer ganz sauber ist je nach Bundesland, siehe "Stuttgarter Modell". http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=0&ID=7328 Aber der TO sagte ja nicht dass seine Fahrerlaubnis sofort bei einer Kontrolle eingezogen wurde, es reicht ja prinzipiell dass er mal von ein paar Wochen Sternhagelblau auf dem Fahrrad erwischt wurde. Wuerde dem TO empfehlen sich einen richtigen Anwalt zu suchen anstatt in Eletronik Foren zu fragen, da schwingt auch nicht jeder mal schnell mit der Moralkeule ;)
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ach Leute, aber dafür sind Foren nunmal da. Um sich vorab zu informieren. Vermutlich wird er noch zum Anwalt gehen, will sich halt nur vorbereiten, was jeder vernünftige mensch tun sollte. Sagt der Anwalt bla..kann er sagen..er hat aber gehört, man könnte xys..worauf der Anwalt dann sagen könnte"In der Tat, wäre das eine Möglichkeit, wenn xyz...und schon kommt einen neuer Faktor dazu der helfen könnte... Aber dafür würde ich zusätzlich die gleiche Frage nochmal in einem Juraforum stellen und schauen was passiert. Vermutlich kommen dann irgendwelche Pilzköpfe un jammern das die gleiche Frage in verschiedenen Foren gestellt wird.. Es ist nunmal so, das nicht alle den Vorteil des Internets verstehen, diese Leute muss man leider einfach ignorieren, es gibt einfach zu viele davon.
Carsten Sch. schrieb: > DANN kann in Einzelfällen eine solche Entscheidung getroffen werden > falls es keine andere Möglichkeit gibt. Da kenne ich so eine, mit 180 durch eine 80 auf der Autobahn, Ausrede "der Tempomat war so eingestellt" wurde KEIN Fahrverbot, weil der Führerschein als notwendig für die Arbeit, sonst drohe Rausschmiss (vom Arbeitgeber belegt), angegeben wurde.
jo, z.B. bei vielen Sachen, kann man einfach einen Betrag X bezahlen und behält den Lappen..das geht natürlich nicht vortlaufend
Bei aller Liebe zu den Verkehrsregeln, sollte meiner Meinung nach immer die konkrete Verkehrssituation berücksichtigt werden, d.h. die Frage, ob die eigene Geschwindigkeit der Verkehrssitutation angemessen war. Was nützt ein Tempolimit, wenn die Straße leer und gut zu überblicken ist? Ich jedenfalls bin schon manchmal einigen Vollpfosten beinahe hinten aufgefahren, weil die meinen sich, nach Recht und Ordnung korrekt verhalten zu müssen und bei 30-Schildern bremsen, anstelle ihr Hirn anzuschmeißen und sich langsam ausrollen zu lassen. Das sind dann natürlich auch die Kandidaten, die bei Verlassen der 30er-Bereiche 500 Meter brauchen um die 50km/h wieder zu ereichenn... echt zum Kotzen sowas. Noch schlimmer sind Autobahnen, wo die 80er Bereiche meistens einer Baustelle geschuldet sind... dort braucht mir keiner erzählen, dass um 23 Uhr im Dunkeln und unbeleuchtet noch gearbeitet würde... Einfach nur Schikane sowas.
Das mag vielleicht stimmen wenn man die Strecke gut kennt, und genau weiß, an welcher Stelle man eine versteckte Einmündung, eine scharfe Kurve usw. zu erwarten hat. Wenn man vielleicht zum ersten Mal in der Gegend ist, sieht das sicher anders aus. Solange die Leute in der 30er Zone nicht 10 fahren sollte man doch wohl Verstädnis dafür haben, das manche Verkehrsteilnehmer sich lieber die Zeit nehmen und Acht geben. Kannst ja bei der nächsten Möglichkeit überholen und gut ist. Und wenn man durch solche Leute 3 Minuten bei einer Stunde Fahrzeit verliert -- dass darf dann auch kein Problem sein.
Hi, Mladen G. schrieb: > Carsten Sch. schrieb: >> Sofort bei Feststellung längerfristig beschlagnahmt wird nur bei >> SCHWEREN Verkehrsstraftaten! > > Manchmal passiert das auch schon bei Ordnungswidrigkeiten, was aber > rechtlich nicht immer ganz sauber ist je nach Bundesland, siehe > "Stuttgarter Modell". > http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=0&ID=7328 Das "Stuttgarter Modell" ist in der Tat ein "heißes Eisen". Letzten Endes geht es ja um den einen Sonderfall das die Polizei in Teilen von BW die PKW Fahrt unter harten Drogen mit der PKW Fahrt unter Alkoholeinfluss von mehr als 1,1 Promille gleichsetzt, was rechtlich aber nicht so ganz einwandfrei ist, da die Drogenfahrt im Moment noch "nur" eine OWI ist. Rechtlich ist der Fall allerdings klar, denn HIER in diesem Fall ist das Vorgehen nicht legal! Die FE dürfte normalerweise nur für 24h eingezogen werden sofern dann nicht immer noch Anzeichen für akute Drogenwirkung vorliegen. Wer dagegen vorgeht bekommt wohl auch recht, nur nützt es halt nicht viel da einige Tage später sowieso der Entzug der Fahrerlaubniss durch die Fahrerlaubnisbehörde ansteht. -Anders sieht es natürlich aus wenn man fälschlich beschuldigt wurde, dann macht ein sofortiges Vorgehen schon sinn und man wird den FS sehr kurzfristig wieder in den Händen halten- Davon abgesehen: Ja -dieser eine Fall ist eine Ausnahme von der Regel: nur bei schwerer Straftat- Aber nur weil der Gesetzgeber im Moment einfach noch ein Problem hat bei Drogen eine Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit zu definieren und sich gescheut hat die Drogenfahrt -auch bei kleinstens Rückständen ohne Ausfallerscheinung- als generelle Straftat zu definieren. Andererseits ist die Tatsache das der (regelmäßige) Konsum Harter Drogen die Fahreignung in Frage stellt und daher zum kompletten Verlust der Fahrerlaubniss führen kann mittlerweile anerkannt. Im Grunde stehe ich da auch voll hinter und würde eine Aufwertung des Fahrens unter harten Drogen zur schweren Verkehrsstraftat sofort befürworten! (der "Skandal" dreht sich hier ja nicht darum das Drogenkonsumenten sofort nicht mehr fahren dürfen. Das wird vom Großteil ja sogar ausdrücklich befürwortet! Sondern der "Aufreger" ist nur das die Polizei fortgesetzt eigenmächtig gegen die geltenden Regeln verstösst!) Da es hier konkret um Ecstasy geht sehe ich das allerdings noch etwas gespalten. Das ist unzweifelhaft eine harte Droge und wer unter Einfluss dieser Droge ein Fahrzeug führt sollte auch die volle Härte der Konsequenzen zu spüren bekommen. DA es bei dieser Droge aber ein geringeres Abhängigkeitspotential als bei den meisten anderen harten Drogen gibt, ein nicht kleiner Teil der Konsumenten also wirklich nur Gelegenheitskonsumenten sind, sollte der reine Besitz von Kleinstmengen bzw. der nachgewiesene einmalige Konsum ohne vorliegen von anzeichen einer bestehenden Abhängigkeit ohne aktive Teilnahme am Strassenverkehr im gegensatz zu Heroin & co. noch keinen dauerhaften Entzug rechtfertigen. Aber das führt am Thema vorbei! Aber um das dann richtig zu stellen: > Carsten Sch. schrieb: >> Sofort bei Feststellung längerfristig beschlagnahmt wird nur bei >> SCHWEREN Verkehrsstraftaten! korrigiere ich mich folgendermaßen: Sofort bei Feststellung längerfristig beschlagnahmt wird der Führerschein nur bei SCHWEREN Verkehrsstraftaten sowie in einigen Regionen Deutschlands bei Anzeichen -inkl. einem positiven Vortest- für den Konsum harter Drogen! (Die Ärtzlich verordnete Einnahme ähnlich wirkender Medikamente fällt aber nicht darunter wenn der Arzt keine Einwände zur Fahreignung hat) > Aber der TO sagte ja nicht dass seine Fahrerlaubnis sofort bei einer > Kontrolle eingezogen wurde, es reicht ja prinzipiell dass er mal von ein > paar Wochen Sternhagelblau auf dem Fahrrad erwischt wurde. Doch, er schreibt schon das direkt bei der Kontrolle eingezogen wurde: Frank schrieb: > Hallo Forum, ich arbeite bei einem Dienstleister und mein Führerschein > wurde von der Polizei beschlagnahmt und diesen werde ich so schnell > nicht wieder sehen. Wenn er vor einigen Wochen sturzbesoffen (>= 1,6 Promille auf dem Fahrrad) erwischt worden wäre, so hätte nicht die Polizei direkt beschlagnahmt sondern die Fahrerlaubnisbehörde entzogen! Diese Gleichstellung von Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad (hohe Eigengefährdung aber nur relativ geringe Fremdgefährdung) mit der Trunkenheitsfahrt im Auto (sehr hohe Fremdgefährdung mit geringerer Eigengefährdung als beim Fahrrad) ist im übrigen die einzige Regelung die ich ABSOLUT bescheuert befinde. Es gibt die Regelung schon lange. Aber zumindest hier in der Gegend war es noch vor wenigen Jahren so das nur bei Unfällen von Radfahrern dem überhaupt nachgegangen war. Ansonsten gab es selbst bei auffälligen Verhalten nur eine "deutliche Ansprache" wo es dann hieß: Jetzt fahre ordentlich bzw. schiebe, oder wir lassen dich pusten - du weisst ja was ab 1,6 Promille passiert??? Seit dem das aber scheinbar besonders in Münster in Mode gekommen ist (mit der Folge das die in Münster erstmals eingesetzten jungen Beamten das dann auch nach der Versetzung in die Umgebung so durchführten) sogar allgemeine Verkehrskontrollen mit verdachtsunabhängigen "Reihenpusten" bei den Radfahrern selbst ohne Ausfallerscheinungen durchzuführen -inkl. aller rechtlichen Folgen- höre ich immer häufiger das gesagt wird da könne man ja besser mit dem Auto fahren, da ist das Risiko VIEL Kleiner... Bei den meisten natürlich im Scherz, aber einige... Wobei ich nicht einmal verlange das es Straffrei sein soll. Aber es müsste zumindest deutlich weniger Bestraft werden als das Fahren mit dem Auto! Aber auch das ist OT! > > Wuerde dem TO empfehlen sich einen richtigen Anwalt zu suchen anstatt in > Eletronik Foren zu fragen, da schwingt auch nicht jeder mal schnell mit > der Moralkeule ;) Nun ja, generell hast du recht - aber auch da wird der Anwalt ihm nicht viel anderes erzählen können. Zumal der TE ja wohl davon ausgeht das er die vorgeworfene Tat auch tatsächlich begangen hat: > und diesen werde ich so schnell nicht wieder sehen. Mit der "Moralkeule" hast du natürlich recht! Allerdings wird die manchmal auch zu recht geschwungen. Und bei derart drastischem Fehlverhalten im Strassenverkehr wo die Polizei keine andere Möglichkeit zur Beseitigung der Gefahr für die Allgemeinheit als die sofortige und vor allem DAUERHAFTE Beschlagnahme der Fahrerlaubniss sieht ist dieser Punkt definitiv erreicht. Wer mit einem Kraftfahrzeug am Strassenverkehr teilnimmt übernimmt halt nicht nur Verantwortung für sich sondern auch für völlig Unbeteiligte! Und wer die damit verbundenen Sorgfaltspflichten derart missachtet hat hinter dem Steuer eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Plätzen einfach nichts verloren. Gruß Carsten
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Alles kühne Theorien die hier gepostet werden. Vielleicht sollte der TO(Frank) mal etwas zur Hebung des Forenniveau beitragen und posten WARUM man seinen Lappen kassiert hat. Bei dem jetzigen Informationsstand ist jede Diskussion kaum zielführend. Sein Chef kann ihm doch einen Lehrling mit Lappen mit auf Montage geben und damit das Problem quasi aussitzen bist der Lappen wieder da ist.;-b
Sonntag schrieb: > Wieso kommt man eigentlich nicht mehr auf die Idee, eine > Fahrgemeinschaft zum Mitfahren zu suchen? Ist das heutzutage unmodern > geworden? Von der Großstadt in die Pampa ist immer ein bißchen schwierig!
Logger schrieb: > Sein Chef kann ihm doch einen Lehrling mit Lappen mit auf > Montage geben und damit das Problem quasi aussitzen bist > der Lappen wieder da ist.;-b Er schreibt aber vom Dienstleister! Nix von einer Firma die regulär beschäftigt! Ausserdem wird der angehende "Personaldisponent" (Azubi) wohl kaum den Chauffeur für einen Alki ohne Schein machen!
Frank schrieb: > Ich habe festgestellt, dass das Forum und seine Nutzer weit, weit unter > meinem Niveau sind. Ich werde mein Problem jetzt in anderem Foren > diskutieren. Logger schrieb: > Alles kühne Theorien die hier gepostet werden. > Vielleicht sollte der TO(Frank) mal etwas zur Hebung des > Forenniveau beitragen und posten WARUM man seinen Lappen > kassiert hat. Bei dem jetzigen Informationsstand ist > jede Diskussion kaum zielführend. Da wir für den TO offenbar nicht genug Mitleid zeigen und quasi unter seinem Niveau sind (siehe Zitat oben) möchte er sich einem anderen Forum zuwenden. Deshalb dürften jetzt kaum weitere Informationen kommen. Logger schrieb: > Sein Chef kann ihm doch einen Lehrling mit Lappen mit auf > Montage geben und damit das Problem quasi aussitzen bist > der Lappen wieder da ist.;-b Bei Dienstleistern ist das so eine Sache. Die haben kaum Lehrlinge. Da ist der Klempner oder Dachdecker besser dran. Wenn der Führerschein aber beschlagnahmt wurde, kann man das Problem nicht wirklich aussitzen. Grund für die Beschlagnahme ist eine Straftat, zu der es einen Strafprozess gibt. Dabei verhängt das Gericht in der Regel auch eine Führerscheinsperre von einem Jahr und länger. Danach ist oftmals eine MPU fällig, auch ohne Alk / Drogen. Die zu bestehen ist mehr Glückssache. Wie schnell der Führerschein weg ist zeigt dieser Bericht: http://www.n-tv.de/ratgeber/Fuehrerscheinentzug-ist-rechtens-article12632146.html
Jens PICler schrieb: > Wie schnell der Führerschein weg ist zeigt dieser Bericht: Der ist nicht schnell weg. Dem Bericht zufolge war der Fahrerlaubnisentzug dringend geboten. Jens PICler schrieb: > Da wir für den TO offenbar nicht genug Mitleid zeigen und quasi unter > seinem Niveau sind (siehe Zitat oben) möchte er sich einem anderen Forum > zuwenden. Ich zweifle an, dass dieser Beitrag vom echten kommt. Wenn das Forum nicht sein Niveau wäre, würde er auch nicht davorsitzen und mitlesen. Dass jemand nach ihm fragt und er zufällig nur sechs Minuten später nochmal reinschaut, wie sich das Thema entwickelt, halte ich für unwahrscheinlich. Oder es war von Anfang an eine Trollfrage.
Logger schrieb: > Bei dem jetzigen Informationsstand ist > jede Diskussion kaum zielführend. Wenn es dieser bekannte Troll ist: Der prahlte ja kürzlich noch groß, daß er einen Brocken mit nur minimaler Information hin wirft, wo Inhalte bewußt fehlen, und dem Streit zuschaut, ohne sich selbst wieder zu melden. Aus den Ergebnissen würde er sich dann woanders die richtigen Informationen holen.
Jens PICler schrieb: > @TE: Der Führerschein wird nur bei extrem schweren Verstößen > beschlagnahmt, also Alkohol, Drogen, gemeingefährliche Raserei, Die Beschlagnahme meines Führerscheins musste ich einmal als bösartige Willkürmassnahme von Vertretern der Staatsmacht (BRD) erleben. Ich war damals zu Gast auf der Geburtstagsfeier eines Bekannten. Nach der wilden Fete begab ich mich zu meinem Wohnmobil (VW-Bully). Das hatte ich schon vorsorglich ganz in der Nähe auf einem ruhigen Parkplatz am Rande des Stadtparks abgestellt. Denn ich wollte dort übernachten, um eine Promillefahrt zu vermeiden. Mitten in der Nacht wurde ich dann von einer Polizeistreife unsanft aus dem Tiefschlaf gerissen und auf üble Weise angemacht. Es endete damit, dass mein Führerschein beschlagnahmt wurde mit der dümmlichen Begründung, dass ich dann in meinem (mässig alkoholisierten) Zustand nicht mehr fahren könne...
NN schrieb: > dass ich dann in meinem (mässig alkoholisierten) Zustand > nicht mehr fahren könne... Haste deinen Schlüssel abgeben müssen? Warste am Steuer gesessen? Oder hat dich einer der Partygäste bei deinen "Feinden und Schädigern" angeschwärzt?
Marx W. schrieb: > Haste deinen Schlüssel abgeben müssen? Nein. Das hätte auch nichts genutzt, denn ein Zweitschlüssel war immer an versteckter Stelle im Wohnmobil deponiert :-) > Warste am Steuer gesessen? Nein, ich lag schlafend im Bett. s.o. > Oder hat dich einer der Partygäste bei deinen "Feinden und Schädigern" > angeschwärzt? Mit Sicherheit nicht. :-)
So, habt ihr jetzt endlich eine Lösung für mein Problem gefunden? Möchte kein teure Rechtsberatung.
Frank schrieb: > So, habt ihr jetzt endlich eine Lösung für mein Problem gefunden? Für eine Lösung fehlen noch einige Variable. > Möchte kein teure Rechtsberatung. Wenn du deinen Lappen wieder haben willst, wird das kaum durch Tipps der hiesigen Hobby-Juristen gelingen. Da muss ein Profi ran.
Marx W. schrieb: > Guest schrieb: >> enn Du Deine Frau an einem Werktag Morgen wegen eines besoffenen Rasers >> verlierst denkst du vielleicht auch so wie ich... > > Och, da denken manche oft anders..... Unverständlicherweise reagieren die Menschen erst, wenn ihnen Schlimmes widerfährt. Die Strafen durch die Polizei sind letztlich nur der Versuch, die Unverbesserlichen aufzurütteln. Wer dumm durch die Gegend rast, hat nicht besseres verdient, als eine Zwangspause. Anders ist den Deppen nicht beizukommen. Kim Schmidt schrieb: > Die Bedingungen zu den er eingestellt wurde, können nicht mehr erfüllt. > werden..fertig..was ist daran ungerecht oder doof? > Arbeitgeber sind doch kein Solzialamt. Entspannung Leute. Er kann mit dem Taxi fahren oder mit Bus dem Fahrrad. Auch die anderen Mitarbeiter in seiner Pampafirma kommen irgendwie zur Arbeit. Das Taxi kann man von der Steuer absetzen, kostet also nur rund die Hälfte. Macht eben rund 15,- bis 20,- Euro am Tag miese. Dafür kann man sein Auto abmelden und spart Benzin und Abnutzung. Am Ende kostet das nicht so viel, wie es aussieht. Bei ihm geschätzt <50,- die Woche, macht in 3 Monaten 600,- Zusatzstrafe. Keiner muss seinen Job verlieren, nur weil er aufs Auto fixiert ist und nichts anderes mehr gewohnt ist. Der Mensch hat 2 Arme und 2 Beine. Also Laufen oder Geld investieren!
Logger schrieb: > Frank schrieb: >> So, habt ihr jetzt endlich eine Lösung für mein Problem gefunden? > > Für eine Lösung fehlen noch einige Variable. > Naja, für eine Fuzzy-Lösung reicht`s doch! >> Möchte kein teure Rechtsberatung. > > Wenn du deinen Lappen wieder haben willst, wird das kaum durch Tipps > der hiesigen Hobby-Juristen gelingen. Da muss ein Profi ran Denk ich auch, dass da mal noch was kommt.
Logger schrieb: > Wenn du deinen Lappen wieder haben willst, wird das kaum durch Tipps > der hiesigen Hobby-Juristen gelingen. Da muss ein Profi ran. Ich bin ein Profi. Du kannst mich gern unter der Nummer anrufen, ich stehe Dir Tag und Nacht beratend zur Seite. Ich bin auch günstig, ich nehme nur 344 Euro pro 10 Minutentakt.
Rico Del Monte schrieb: > Keiner muss seinen Job verlieren, nur weil er aufs Auto fixiert ist und > nichts anderes mehr gewohnt ist. Der Mensch hat 2 Arme und 2 Beine. Also > Laufen oder Geld investieren! Was ist, wenn ich Gepäck mitnehmen muss, z.B. einen Computer oder ein Stromaggregat, um den Computer mit Strom zu versorgen?
Hildemaria Rotschopf schrieb: > Was ist, wenn ich Gepäck mitnehmen muss, z.B. einen Computer oder ein > Stromaggregat, um den Computer mit Strom zu versorgen? Das Stromaggregat kannst Du auf einen kleinen Bollerwagen stellen und hinter Dir herziehen.
>Was ist, wenn ich Gepäck mitnehmen muss, z.B. einen Computer oder ein >Stromaggregat, um den Computer mit Strom zu versorgen? Hildemaria, Du bist nicht belastbar und den Tücken des heutigen Berufslebens offenbar nicht gewachsen. Früher haben wir uns mit ISA-2000-Schränken zu Fuß von Suhl nach Rostock begeben und mit der freien Hand nebenbei noch einen Kabelgraben parallel zur Straße gezogen! Oberwebfehler Müller
Oberwebfehler Müller schrieb: > Früher haben wir uns mit ISA-2000-Schränken Was ist ein isa-2000-Schrank? Von Suhl bis nach Rostock zu Fuß, dass ist machbar, ich brauch ca. 2 Wochen fuer die Strecke. Bist Du über Berlin gelaufen oder über Danzig?
>Was ist ein isa-2000-Schrank? Das sind welche: http://www.elsa-gmbh.de/html/isa_2000.html >Bist Du über Berlin gelaufen oder über Danzig? Ich bin überhaupt nicht übergelaufen -nur immer geradezu! ....und von wegen Oder-Havel-Kanal: Das ist mein eigenhändig gezogener Kabelgraben...
Hildemaria Rotschopf schrieb: > Rico Del Monte schrieb: >> Keiner muss seinen Job verlieren, nur weil er aufs Auto fixiert ist und >> nichts anderes mehr gewohnt ist. Der Mensch hat 2 Arme und 2 Beine. Also >> Laufen oder Geld investieren! > > Was ist, wenn ich Gepäck mitnehmen muss, z.B. einen Computer oder ein > Stromaggregat, um den Computer mit Strom zu versorgen? Dann nimmst Du eben ein Taxi und investierst die 200,- im Monat Extrakosten netto! Punkt! Das Taxi fährt Dein Stromaggregat genauso überall hin, wie Dein eigener Wagen. Das Taxi transportiert auch Dein Weib, deinen Hamster und Deinen neuen Fernseher. Lass also mal die Jammerszenarien sein.
Rico Del Monte schrieb: > Das Taxi transportiert auch Dein > Weib, deinen Hamster und Deinen neuen Fernseher. Dass ist ja schon schön. Aber warum soll ich meinen neuen Fernseher mit zu einer entfernten Arbeitsstelle nehmen? Oder ist der für meinen Hamster Willibald gedacht, damit ihm nicht langweilig wird? Meinst Du, das Stromaggregat reicht für meinen Laptop und den neuen Fernseher? Oder soll ich noch ein Laufrad mit Dynamo für meinen kleinen Willibald mitnehmen? Darf Willibald auch seinen Hamsterkumpel mitnehmen oder darf ich nur einen Hamster transportieren?
Jens PICler schrieb: > Wenn der Führerschein aber > beschlagnahmt wurde, kann man das Problem nicht wirklich aussitzen. > Grund für die Beschlagnahme ist eine Straftat, zu der es einen > Strafprozess gibt. Dabei verhängt das Gericht in der Regel auch eine > Führerscheinsperre von einem Jahr und länger. Danach ist oftmals eine > MPU fällig, auch ohne Alk / Drogen. Alternativ kann es natürlich auch einen Freispruch geben. Dann gibt es selbstverständlich keine Führerscheinsperre :)
Frank schrieb: > Ich habe festgestellt, dass das Forum und seine Nutzer weit, weit unter > meinem Niveau sind. Stimmt, die meisten sind wohl unter deinem Promilleniveau.
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Schreiber schrieb: > Alternativ kann es natürlich auch einen Freispruch geben. > Dann gibt es selbstverständlich keine Führerscheinsperre :) Der Entzug der Fahrerlaubnis ist keine Strafe (!), entgegen weilaeufiger Meinungen ist das Fuehren eines Fahrzeuges ein Privileg, kein Grundrecht. Wenn das Fuehrerscheinamt (Verwaltung, nicht unbedingt die Justiz) der Meinung ist dir fehlen die charakterlichen Vorraussetzungen, dann kann es den Schein einziehen, dazu reichen Indizien, Beweise bzw. Feststellungen durch ein Gericht sind nicht notwendig, es obliegt einem dann selber Nachweise zu erbringen dass dem nicht so ist. Beim Verwaltungsrecht geht es u.a. um Praevention, nicht um Bestrafung, da muss noch nix passiert sein dass Behoerden aktiv werden..
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Bearbeitet durch User
Hildemarie Rotschopf läuft
> Von Suhl bis nach Rostock zu Fuß, dass ist machbar, ich brauch ca.2 Wochen >
fuer die Strecke.
Hildemarie ist natürlich Ultra-Marathon-Läufer(in) > 40 km pro Tag > 2
Wochen lang - wer es glaubt ?
Ohne diese abwechslungsreichen und amüsanten Beiträge wäre der Thread
voll für die Tonne!
Such dir einen Praktikanten, der dich for free fährt :) Ansonsten, kommt wahrscheinlich auf das Vergehen, kann man sich doch entscheiden, wann man den Lappen abgibt oder nicht? Viele machen dann eben 1 Monat Urlaub.
Mladen G. schrieb: > Beim Verwaltungsrecht geht es u.a. um Praevention, nicht um Bestrafung, > da muss noch nix passiert sein dass Behoerden aktiv werden. und es wäre schön, wenn dies häufiger geschähe, nicht nur in Sachen Autonutzung sondern auch im Bereich der Gewalttaten gegenüber Kindern. Unverständlicherweise bleiben da die "Behörden" aber enorm lange ruhig. Wer besoffen Auto fährt, wird rausgezogen, weil er jemanden verletzten KÖNNTE! Wer besoffen nach Hause kommt, wird nicht rausgezogen, auch wenn er sein Kind schon dreimal verkloppt hat.
Mladen G. schrieb: > Der Entzug der Fahrerlaubnis ist keine Strafe (!), Das ist zwar richtig, das Fahrverbot hingegen ist aber eine Strafe.
Je-Naher schrieb: > Wer besoffen nach Hause kommt, wird nicht rausgezogen, auch wenn er sein > Kind schon dreimal verkloppt hat. In der Zeit, in der er besoffen Auto fährt, schlägt er seine Kinder nicht (außer sie sind im Auto dabei).
asdf vermutete: >In der Zeit, in der er besoffen Auto fährt, schlägt er seine Kinder >nicht (außer sie sind im Auto dabei). Das ist eine ähnliche Problemstellung wie bei "Wolf, Ziege und Kohlkopf" http://www.hirnwindungen.de/raetsel1/hirn_ziegeloes.html MfG Paul
wendelsberg schrieb: > Also im Forum fuer Verbrecher. > Nur bei solchen gibt es eine sofortige Beschlagnahme. Da er hier im Forum zuerst gefragt hat tippe ich darauf, dass er selbstgebaute Eletronik ohne Zulassung in seinem Auto betrieben hat das Ding deshalb unkontrollierbar wurde. Er wollte die Mahnungen ja nicht ernst nehmen... duckundweg
Wer trinken kann, kann auch fahren! Ich denke eher, dass einem Troll langweilig ist. lg Heiner
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