Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Geschäftliche Fahrten mit dem Privat-PKW?


von Arbeitnehmer123 (Gast)


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Hallo,

ich habe Anfang 2013 bei einer neuen Handelsfirma angefangen. Diese 
Firma hat außerdem ein Außenlager in einem ca. 15 km entfernten 
Nachbarort, welches nicht durchgehend besetzt ist.
Wenn wir nun einen Auftrag über eine größere Menge erhalten, werden die 
Produkte dann direkt im Außenlager bereitgestellt (auf Paletten etc.), 
damit sie direkt dort von der Spedition abgeholt werden können.
Da ja das Außenlager nicht durchgehend besetzt ist, war es bisher 
üblich, dass immer einer der Mitarbeiter dort hin fährt um den Spediteur 
zu erwarten.
Es gibt keinen Firmenwagen, daher fahren die Mitarbeiter mit dem 
Privat-PKW. Eine Pauschale von 0,30 € je km wird dann an den jeweiligen 
Mitarbeiter gezahlt.
Nun soll auch ich mit meinem Privat-PKW in das Lager fahren, was ich 
eigentlich ablehne.

Nun meine Frage: Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen, dass ich 
geschäftliche Fahrten mit meinem Privat-PKW mache?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! :)

von MaWin (Gast)


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Arbeitnehmer123 schrieb:
> Nun meine Frage: Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen, dass ich
> geschäftliche Fahrten mit meinem Privat-PKW mache?

Wenn es nicht Bestandteil vom Arbeitsvertrag ist: Nein.
Immerhin wirst du aber entschädigt und hast kein Problem, wenn dein Auto 
mal nicht funktioniert/dabei hast, musst also keine erhöhte 
Verfügbarkeit deines Autos sicherstellen.

von oszi40 (Gast)


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1. Kommt darauf an, was vereinbart wurde und im Vertrag steht.
2. Ich würde ab morgen mit dem Rad kommen weil meine Frau das Auto 
braucht.

von Sarah E. (meneymaus)


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hmm...ich reiße mich darum, Geschäftsfahrten mit dem Privat-PKW 
durchzuführen, da Kosten_Auto < Pauschale_Firma

bei uns gibt's auch nur 30 cent.

Oder fährst du so ein relativ neues, teures Auto, wo die Abschreibung 
noch sehr hoch ist?


LG Sarah

von Selbständiger (Gast)


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in einem solchen Fall bekommt man übrigens 0,30 hin und zurück, weil es 
Wechseltätigkeit ist. Lohnen tut sich das aber nur, wenn man keinen 
Unfall hat und die Zeit voll bezahlt wird. Das Auto kostet nämlich 
gerade auf Kurzfahrten durchaus mehr, als 30 Cent, es sei denn, es wäre 
eine alte billige Kiste. Die würde ich in jedem Fall auch nehmen.

von MaWin (Gast)


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Selbständiger schrieb:
> Das Auto kostet nämlich
> gerade auf Kurzfahrten durchaus mehr, als 30 Cent, es sei denn, es wäre
> eine alte billige Kiste.

Hmm, ist der Spruch nicht: Ich kaufe mir ein neues Auto weil das alte zu 
teuer wird ?

Alles Selbstbetrug um die Protzkarosse zu verteidigen ?

von D. V. (mazze69)


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MaWin schrieb:
> Alles Selbstbetrug um die Protzkarosse zu verteidigen ?

Das fällt eher in den psychologischen und physiologischen Bereich.

von Jochen F. (jamesy)


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Ein Problem ergibt sich mit dem Privatwagen erst dann, wenn es einmal zu 
einem Unfall kommt, bei dem man ganz oder teils Schuld ist. Dann ist es 
nämlich einfach für die Firma: Sie ist zu gar nichts verpflichtet. Den 
Schaden hat der Arbeitnehmer komplett selbst.

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Jochen Fe. schrieb:
> Ein Problem ergibt sich mit dem Privatwagen erst dann, wenn es einmal zu
> einem Unfall kommt, bei dem man ganz oder teils Schuld ist. Dann ist es
> nämlich einfach für die Firma: Sie ist zu gar nichts verpflichtet. Den
> Schaden hat der Arbeitnehmer komplett selbst.

JAIN!
ES kommt darauf an wie du "Schuld" definierst...!
Es ist dabei durchaus möglich das du zwar im Sinne der 
"Schadensregulierung" der "Schuldige" bist, also DEINE Versicherung dem 
Schaden am Gegenfahrzeug bezahlen musst, aber du trotzdem einen 
Ersatzanspruch gegenüber deinem Arbeitgeber hast.

So lange du den Unfall nicht GROB Fahrlässig verursacht hast muss der 
Arbeitgeber SEHR WOHL einspringen. Also auch bei "einfacher" 
Fahrlässigkeit.
Was allerdings trotzdem bei dir hängenbleibt ist der 
Rückstufungsschaden, also die Mehrzahlungen bei der KFZ Haftpflicht 
Versicherung.
Dieses Risiko ist bereits in den 30ct enthalten.

Im übrigen ist es aber auch so das man nicht nur im "eigenen Auto" bei 
grober Fahrlässigkeit den Schaden aus der Privattasche bezahlen darf. 
Auch bei Fahrt mit dem Firmenwagen muss man beim selben Unfallgeschehen 
wo der AG beim Privatwagen die Zahlung verweigern kann rein von der 
Rechtlichen Seite her dem Arbeitgeber Schadensersatz zahlen.
Das viele AG dies trotzdem nicht einfordern liegt -je nach AG- entweder 
an Unwissenheit oder natürlich auch häufig vorkommend am Goodwill des 
AG.
Aber rein REchtlich kann jederzeit Schadensersatz verlangt werden!

MaWin schrieb:
> Hmm, ist der Spruch nicht: Ich kaufe mir ein neues Auto weil das alte zu
> teuer wird ?
> Alles Selbstbetrug um die Protzkarosse zu verteidigen ?

Im Grunde: JA!
Wobei der Kostenverlauf schon so etwas ähnliches wie eine 
Badewannenkurve darstellt. Ab einem gewissen Alter wird die Karre dann 
wieder deutlich teurer. Früher waren es 10 Jahre, heute ist es schon 
sehr viel später...
Wobei selbst die älteste Schrottkiste niemals auch nur annähernd die 
Kosten eines Neuwagens gleicher Kategorie erreichen wird.
(Wenn man mal von echten Top gepflegten Oldtimern von vor Baujahr 60 
absieht)

Und auch ein Firmenwagen (zur Privatnutzung) ist im Grunde ein verdammt 
teurer Spass. Das lohnt sich Finanziell nur für diejenigen die 
gesteigerten Wert auf das Fahren mit einem Neuwagen legen und ohne den 
Firmenwagen sich das entsprechende Neufahrzeug aus eigener Tasche kaufen 
würden. Für jemanden der grundsätzlich auch mit einem Wagen der "unter 
5000Euro Klasse" zufrieden ist wird das ganz schnell zu einem 
Verlustgeschäft.

Das sollte mal jeder für sich selbst überschlagen...
Als Beispiel:
MAx Mustermann, 30 Jahre alt, Verdient ERA EG11, Tarifvertrag IGM NRW.
Das sind 3323 Euro Brutto (Im Vergleich zu anderen BL ist NRW damit ein 
echtes Niedriglohngebiet, aber das ist ein anderes Thema)
Er wohnt 30km von seiner Arbeitsstätte entfernt.
Keine Kinder, nicht verheiratet.

Ohne Firmenwagen bei normaler Steuererklärung ohne besondere Tricks und 
Abschreibungen würde er damit ein Nettomonatslohn von 2080 euro 
erhalten.

Bekommt er aber nun von seiner Firma einen Firmenwagen gestellt, nehmen 
wir mal an einen 3er BMW in der Basisausführung ohne besondere extras 
oder Motorisierung, dann verringert sich der Auszahlungsbetrag alleine 
durch die Steuerlichen Effekte auf 1648,60 Euro!

Damit kostet ihn der Firmenwagen 5176,80 Euro im Jahr!

Noch stärker ist der Unterschied wenn der Arbeitgeber auch die Option 
bietet das er einen Teil des Lohns als Fahrtkostenzuschuss zahlt.
In diesem Musterfall sind da 185 Euro Monatlich möglich.
Für diese 185 Euro fallen dann weder Steuern noch Sozialabgaben an, die 
sind also Brutto == Netto. Mit Firmenwagen geht das nicht.
Mit diesem Modell liegt der Netto Auszahlungsbetrag dann bei 2126 Euro 
was bedeutet das ihm der Firmenwagen im Vergleich sogar 5729 Euro an 
Nettogehalt kostet!

Ok, wenn man das mit den Kosten (Wertverlust und Unterhalt)vergleicht 
die ihm entstehen würden wenn er sich dieses Auto privat kauft so sind 
diese ~5177 bzw. 5729 Euro bei einem übergroßen Bedürfnis nach einem 
NEUWAGEN vielleicht noch ein gutes Geschäft.

Aber verlgichen mit jemanden der mit einem gut gepflegten Golf(IV) für 
2500 Euro Anschaffungspreis für die nächsten vier Jahre zufrieden ist so 
hat er pro Jahr sicher 3000-4000 Euro weniger in der Tasche als er haben 
könnte wenn er den Golf fahren würde!

Und bei einem noch billigeren Auto wäre es noch ein größerer 
Unterschied. Es gibt ja auch die Möglichkeit einen 3er Golf mit 1 1/2 
JAhren Tüv für 600 Euro zu kaufen, diesen so lange zu fahren bis man die 
drei Monate -von den Folgen eher Harmlose- Zeit für die nächste Tüv 
Prüfung überschritten hat und den Wagen dann für 250 Euro an den 
nächsten Nach_Afria_verschiffer" zu verscherbeln.
Wertverlust sind dann 350 Euro in 19Monaten, also keine 20 Euro im 
Monat.
Steuer und Versicherung schlagen je nach Tarif und Gesellschaft so mit 
40Euro/Monat zu buche, bedeutet Fixkosten in Höhe von 720 Euro/Jahr.
Wenn man glück hat kommt man in dieser Zeit ohne Reparatur aus.
Falls aber doch eine teure Rep. zwischendurch nötig sein sollte zieht 
man den Autowechsel halt vor! Und wenn man doch die eine oder andere 
Kleinreparatur machen lassen muss ist es immer noch ein gutes Geschäft!

Dann ist man da ganz schnell bei einer Differenz von 4500 Euro/Jahr die 
man mit dem Firmenwagen weniger in der Tasche hat als mit einem alten 
Privatwagen! (Natürlich kommt es noch etwas auf die individuelle 
Fahrweise und Versicherungsprozente an. Wenn jemand total 
Materialvernichtend fährt und vielleicht durch diverse Unfälle dann bei 
150% Versicherungsbeitrag ist stimmt die Rechnung so dann nicht mehr...)

Aber ich bin jetzt etwas vom Thema abgekommen.
Wollte eigentlich nur Aufzeigen das ein Firmenwagen im Grunde sehr teuer 
werden kann. Aber ob es einem das Wert ist muss jeder für sich selbst 
entscheiden. Ist halt einfach die Frage ob man der Meinung ist einen 
Neuwagen fahren zu müssen oder nicht!

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Jochen F. (jamesy)


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Carsten Sch. schrieb:
> Hi,
>
> Jochen Fe. schrieb:
>> Ein Problem ergibt sich mit dem Privatwagen erst dann, wenn es einmal zu
>> einem Unfall kommt, bei dem man ganz oder teils Schuld ist. Dann ist es
>> nämlich einfach für die Firma: Sie ist zu gar nichts verpflichtet. Den
>> Schaden hat der Arbeitnehmer komplett selbst.
>
> JAIN!
> ES kommt darauf an wie du "Schuld" definierst...!
> Es ist dabei durchaus möglich das du zwar im Sinne der
> "Schadensregulierung" der "Schuldige" bist, also DEINE Versicherung dem
> Schaden am Gegenfahrzeug bezahlen musst, aber du trotzdem einen
> Ersatzanspruch gegenüber deinem Arbeitgeber hast.
>
Bitte Rechtsgrundlage nennen, ich kenne das nur so wie von mir 
geschildert.
Aufgrund welcher Tatsache ist der AG für private Schäden am privaten KFz 
haftbar, auch wenn es eine Firmenfahrt war?

von Troll (Gast)


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Bei so einer Firma würde ich nicht arbeiten...

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Jochen Fe. schrieb:
> Bitte Rechtsgrundlage nennen, ich kenne das nur so wie von mir
> geschildert.
> Aufgrund welcher Tatsache ist der AG für private Schäden am privaten KFz
> haftbar, auch wenn es eine Firmenfahrt war?

Die Rechtsgrundlage ist (u.a.) der §670 sowie §611 BGB.
Wobei sich das nicht aus dem Gesetzestext direkt ergibt. Es ist eher die 
Fortschreibung des Rechts durch Höchstrichterliche REchtssprechung!

Bekannt ist das im allgemeinen unter "Haftungsprivileg für Arbeitnehmer" 
oder einschränkung der Arbeitnehmerhaftung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung

Gut beschrieben ist es z.B. in diesem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes:
- 8 AZR 102/10 -
http://lexetius.com/2011,4385

Auszug:
>[24] In entsprechender Anwendung des § 670 BGB muss der Arbeitgeber dem
> Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden ersetzen, wenn
> das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich
> eingesetzt wurde. Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des
> Arbeitgebers handelt es sich ua., wenn ohne den Einsatz des
> Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen
> und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste
> (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4)
> oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene
> Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 23. November 2006 - 8 AZR 701/05
> - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr.
> 2).

In dem Urteil sind dann auch weitere Urteile genannt.

Weitere Links:
http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=11975

Zusammenfassung:
> Beschädigt ein Arbeitnehmer bei betrieblich veranlaßten Arbeiten
> schuldhaft sein mit Billigung des Arbeitgebers eingesetztes Fahrzeug,
> so gelten im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruchs des Arbeitnehmers
> nach § 670 BGB die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung
> auch dann, wenn über das Fahrzeug des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber
> ein Mietvertrag abgeschlossen worden war.

Oder
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={BDA856E6-3943-4048-9EC7-2683E4A547ED}

Gruß
Carsten

von Cyblord -. (cyblord)


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Carsten Sch. schrieb:

> So lange du den Unfall nicht GROB Fahrlässig verursacht hast muss der
> Arbeitgeber SEHR WOHL einspringen. Also auch bei "einfacher"
> Fahrlässigkeit.
> Was allerdings trotzdem bei dir hängenbleibt ist der
> Rückstufungsschaden, also die Mehrzahlungen bei der KFZ Haftpflicht
> Versicherung.

Also entweder der AG springt ein und zahlt ODER meine Versicherung muss 
ran und ich werde Rückgestuft. Aber wie geht beides gleichzeitig?

von Dipl.-Ing. (TH) (Gast)


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Carsten Sch. schrieb:
> Wollte eigentlich nur Aufzeigen das ein Firmenwagen im Grunde sehr teuer
> werden kann.

Da hast du vollkommen recht und es richtig vorgerechnet.
Ich hatte auch ein Angebot für einen Firmenwagen zur Privatnutzung.
Hatte mich zuerst sehr darüber gefreut.
Allerdings habe ich es dann genauso durchgerechnet.

Dazu muss man ja auch noch erwähnen, dass man die ca 5000 Euro im Jahr, 
die der Firmenwagen zur Privatnutzung kostet ja auch jedes Jahr zahlen 
muss.

Fährt man die Kisten 4 Jahre lang ist man dann eben auch locker die 
40000 euro weg.
Denn das Problem ist, dass der Geldwerte Vorteil sich immer auf den 
Listenpreis bezieht.
Auch wenn der Wagen wegen Rabatte nicht so viel gekostet hat und schon 2 
Jahre alt ist.

Denn ein Neuwagen ist nach genau 3 Jahren nur noch die Hälfte des 
Kaufpreises wert. Deswegen sind Neuwagen so teuer.

von Dipl.-Ing. (TH) (Gast)


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Korrektur:
Fährt man die Kiste 4 Jahre lang ist man dann eben auch locker die
20000 euro weg.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

cyblord ---- schrieb:
> Also entweder der AG springt ein und zahlt ODER meine Versicherung muss
> ran und ich werde Rückgestuft. Aber wie geht beides gleichzeitig?

Das ist doch ganz einfach, einfach noch mal genau lesen...
(Oder mit den genannten Referenzen selbst googeln)

Der AG ist verantwortlich für ALLE SCHÄDEN an MEINEM Fahrzeug. Also das 
was z.B. eine Vollkaskoversicherung übernehmen würde.
Aber so lange er mindestens die gesetzlich vorgesehene 
Fahrtkostenpauschale zahlt ist er NICHT verantwortlich für die Schäden 
am Gegenfahrzeug!
Dieses Risiko ist in den 30ct. mit drin. (Wenn er weniger Zahlt kann er 
schon haftbar sein, kommt dann aber auf den EInzelfall und die Differenz 
zu den den 30ct an.)

Das muss MEINE KFZ Haftpflicht übernehmen. (In der Folge meist 
Beitragssteigerung wegen Rabattrückstufung)

Daher:
Verursache ich einen Unfall bei dem MEIN Fahrzeug beschädigt wird muss 
der Arbeitgeber mir die Reparatur bzw. ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug 
bezahlen. Bzw. wenn eine Vollkaskoversicherung besteht die Zahlen würde 
dafür den Eigenanteil plus die zu erwartendenden Mehrzahlungen durch 
Beitragssteigerungen in den nächsten JAhren...

Wird aber auch fremdes Eigentum beschädigt so muss ICH, bzw. ab einem 
Wert wo sich das rechnet, meine KFZ Haftpflicht den Schaden übernehmen 
und die daraus resultierenden Mehrkosten bei den Beiträgen bleiben bei 
mir hängen...

Dipl.-Ing. (TH) schrieb:
> Da hast du vollkommen recht und es richtig vorgerechnet.
> Ich hatte auch ein Angebot für einen Firmenwagen zur Privatnutzung.
> Hatte mich zuerst sehr darüber gefreut.
> Allerdings habe ich es dann genauso durchgerechnet.

Ja, es ist wirklich erschreckend!
Als es für mich mal vor einiger Zeit relevant war ging es mir genauso, 
erst gedacht "super!" - Dann aber mit Leuten gesprochen die sich damit 
Auskennen und große Augen gemacht. Seit ein paar Jahren ist das Thema 
Firmenwagen damit für mich abgehakt - wenn überhaupt dann würde ich nur 
bei einem wirklichen Kleinwagen noch einmal zum Taschenrechner 
greifen...!

So lange das einem -wie bei uns- noch vorher bewusst wird geht es ja 
noch, aber wenn man so im Internet liest merkt man schnell das viele 
erst hinterher große Augen machen und denen dann teilweise sogar 
wirklich das Geld schmerzhaft fehlt. Aber dann sind die zumindest für 
die Mindestdauer des Leasingvertrages an die Entscheidung gebunden...

Dipl.-Ing. (TH) schrieb:
> Denn das Problem ist, dass der Geldwerte Vorteil sich immer auf den
> Listenpreis bezieht.
> Auch wenn der Wagen wegen Rabatte nicht so viel gekostet hat und schon 2
> Jahre alt ist.

Js, genau DAS ist der Haken an der Sache...
Eagl wie alt oder Schrottig ein Fahrzeug ist, als Firmenwagen zur 
Privatnutzung wird es immer mit 1% vom Listenneupreis in die Berechnung 
eingezogen. Daher ist alles andere als ein Neuwagen für ALLE 
Arbeitnehmer das reinste Verlustgeschäft. Bei einem Neuwagen lohnt es 
sich ja zumindest noch für diejenigen die meinen sie bräuchten das 
Unbedingt.

Das eigentlich wiedersprüchliche an der Sache mit den Firmenwagen ist 
ja, das es sich durch die progressive Steuerlast um so weniger Lohnt je 
mehr man verdient. Denn der Geldwerte Vorteil wird ja immer oben an die 
Spitze der Individuellen Steuerlast gesetzt.
Bei einem Geringverdiener kann ein (kleiner) Firmenwagen tatsächlich 
eine große Entlastung sein! Aber ab alleinstehendem IGM-Facharbeiter und 
spätestens ab "Durchschnitts-Ingenieur" auch mit Familie zahlt man meist 
drauf!
Aber der absolute Großteil der Firmenwagen wird von den "Gutverdienern" 
gefahren. ICh kann mir das nur so Erklären das es einfach noch so in den 
Köpfen drin ist das dies eine "quasi Gratiszugabe" ist wie es zu Zeiten 
vor der 1% Steuerregelung auch wirklich war. Und das viele dann einfach 
nicht nachrechnen und eher über die Hohe Steuerlast schimpfen ohne zu 
merken das ~500Euro im Monat nur wegen des KFZ dabei sind.

Einen vernünftigen Mittelweg kann man in einigen Fällen vielleicht noch 
mit einem Fahrtenbuch gehen. Also man darf das KFZ frei benutzen, macht 
das aber nur für wenige Privatfahrten und führt darüber Buch. Dann 
werden nur die wenigen Fahrten versteuert...
So kann man dann den Verwandtenbesuch oder die Fahrt zum Klassentreffen 
mit dem "dicken Protzschlitten" antreten. Genauso wie die paar Fahrten 
wo man wirklich auf ein größeres Auto angewiesen ist, hat aber für den 
ganzen Rest dann einen älteren Kleinwagen im Privatbesitz vor der Tür 
stehen.
ISt aber auch wieder ein Rechenexempel.

Gruß
Carsten

von Lothar S. (loeti)


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> Eine Pauschale von 0,30 € je km wird dann an den jeweiligen
> Mitarbeiter gezahlt.

Diese Pauschale von 0,30€ gilt nur beim Finanzamt für den täglichen Weg 
zur Arbeit.

Für dienstliche Fahrten mit den privaten PKW gilt im allgemeinen:
0,50€ pro gefahrenen km, wenn die Fahrtzeit als Arbeitszeit zählt.
1,00€ pro gefahrenen km, wenn die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit 
zählt*.

Außerdem bist Du nur zu diesen Fahrten verpflichtet wenn es ausdrücklich 
in Deinem Arbeitsvertrag steht. Da kann man aber nachverhandeln.

Grüße Löti

*Anreise zur Weiterbildung usw... .

von Dipl.-Ing. (TH) (Gast)


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Carsten Sch. schrieb:
> So kann man dann den Verwandtenbesuch oder die Fahrt zum Klassentreffen
> mit dem "dicken Protzschlitten" antreten.

Wenn man es nötig hat mit einem Auto zu protzen...

Perfide ist ja auch, dass der Dienstwagen zur Privatnutzung als Teil des 
Gehalts angesehen wird. Ergo verdient man weniger, kriegt dafür die 
Privatnutzung. Muss dann als geldwerten Vorteil versteuern und verdient 
noch weniger...

Für die Firmen bietet das steuerliche Vorteile dir einen Dienstwagen als 
Teil des Gehalts anzubieten.
Und das wirkt mithilfe eines psychologischen Effekts.

Viele Männer definieren sich durch ihren Job, der Stellung im Job und 
durch die höhe des Gehalts. Ein Dienstwagen zeigt dazu nach außen ganz 
deutlich, dass man in der Firma wichtig ist. Somit steigt dadurch auch 
das vermeintliche Ansehen des Mannes in der Gesellschaft die diesen Mann 
durch seinen Erfolg im Job definiert.

von Guest (Gast)


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Ich verstehe eure Rechnung nicht...irgendwie ist meine Rechnung deutlich 
positiver.

Firmenwagen ist ein Golf V als Neuwagen für Listenpreis um die 24kEuro.
Muss natürlich versteuert werden, sprich ich bekomme etwa 240,- Euro 
weniger Gehalt im Monat raus. Dafür bezahle ich aber gar nichts weiter, 
keinen Sprit, keine Versicherung, keine Wartung/Reparaturen, keinen 
Anschaffungspreis.
Da ich für etwa 140,- Euro im Monat tanke, kostet mich die Karre noch 
100,- Euro im Monat. Ich glaube kaum das ich davon selber alles bezahlen 
könnte.
Das wären in den letzten 5 Jahren so lange ich den Firmenwagen habe nur 
6000,- Euro, also nicht mal der Anschaffungspreis.

von Pascal B. (telefunken)


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eben. die ganzen esel hier berücksichtigen nur den anschaffungspreis, 
was natürlich total dämlich ist. sorry aber ein firmenwagen der >30k€ 
klasse ist immer günstiger

wenn man von 60k€/a gehalt ausgeht, 40km entfernen zu arbeit und 
listenpreis des autos 50k, beispielsweise ein 520d

kostet der wagen ca. 560€ im monat

privat würde wagen dann 734€ laut autokostenrechner im monat kosten! 
incl wertverlust etc. also hat man dabei gewonnen.

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Pascal B. schrieb:
> eben. die ganzen esel hier berücksichtigen nur den anschaffungspreis,
> was natürlich total dämlich ist. sorry aber ein firmenwagen der >30k€
> klasse ist immer günstiger

Ich würde sagen im Zweifelsfall ist "der Esel" hier derjenige der nicht 
Lesen kann. NATÜRLICH gilt die Rechnung nur für jemanden der es nicht 
nötig hat alle 2Jahre ein neues Auto zu fahren und auch mit einem 
älteren KFZ wie beispielsweise einem GolfIV zufrieden ist. Das wurde 
hier mehrmals betont! Und die Differenz wird um so größer je weniger 
Wert man auf den Wert des privaten Autos legt!

Ds es für jemanden der sich ansonsten auch selbst einen NEUWAGEN kaufen 
würde ganz anders aussehen würde wurde AUSDRÜCKLICH auch so hier 
geschrieben!

Carsten Sch. schrieb:
> Ok, wenn man das mit den Kosten (Wertverlust und Unterhalt)vergleicht
> die ihm entstehen würden wenn er sich dieses Auto privat kauft so sind
> diese ~5177 bzw. 5729 Euro bei einem übergroßen Bedürfnis nach einem
> NEUWAGEN vielleicht noch ein gutes Geschäft.

Pascal B. schrieb:
> wenn man von 60k€/a gehalt ausgeht, 40km entfernen zu arbeit und
> listenpreis des autos 50k, beispielsweise ein 520d
> kostet der wagen ca. 560€ im monat
Eher etwas mehr, aber nehmen wir den Wert mal so hin, die Richtung 
stimmt ja. Sind nach deiner Rechnung also 6720 Euro im Jahr

Pascal B. schrieb:
> privat würde wagen dann 734€ laut autokostenrechner im monat kosten!
> incl wertverlust etc.
Kann ich jetzt nicht verifizieren, klingt aber zumindest Plausibel !

Pascal B. schrieb:
> also hat man dabei gewonnen.
JAAAAA, Und genau da gerät die Kuh aufs Eis.
Denn so wird das ganze schnell zur Milchmädchenrechnung!
Das ist ja Faktor um den es sich hier Dreht!

Ich weiß jetzt nicht ob die Rechnung an deine reale Situation angelehnt 
oder nur fiktiv ist. Das tut ja im Grunde auch gar nichts zur Sache!

Aber Sei mal ehrlich zu dir Selbst:
Wenn wir einfach mal fiktiv davon ausgehen das du dich jetzt in der 
Situation befindest das du 60k/anno Bruttoverdienst hast und 40km Fahrt 
zur Arbeit.
Würdest du dir OHNE Firmenwagen diesen oder einen ähnlichen Wagen als 
NEUWAGEN kaufen und alle zwei Jahre wieder auf den nächsten Neuwagen 
wechseln?
Wenn du diese Frage EHRLICH mit JA Beantworten kannst, DANN ist es in 
der Tat ein gutes Geschäft für dich. Da kann man nichts gegen sagen.

Wenn aber jemand in dieser Situation sagt:
Och nö, Mir langt mein Kleinwagen, altes Auto, wasauchimmer -
Wozu brauche ich einen Nagelneuen BMW...
JA DANN ist es ein schlechtes Geschäft.

Wie gesagt, es geht hier nicht darum das ein Dienstwagen immer von 
Nachteil ist. Für eine bestimmte Gruppe lohnt es sich schon.
Es geht einfach darum das sich viele von den realen Kosten gar kein Bild 
machen und nachher dann ganz erstaunt sind wenn sie darauf kommen was 
das Fahrzeug denn tatsächlich kostet.

Wenn jemand das für sich ganz korrekt durchrechnet, dann darauf kommt 
das ein Firmen-KFZ den Betrag X kostet, das Privat KFZ das man 
stattdessen fahren würde den Betrag Y und er dann der ehrlichen Meinung 
ist das ihm die Differenz von X zu Y das Wert ist, dann spricht ja gar 
nichts dagegen einen Firmenwagen zu nutzen. Falls am Ende der Rechnung 
sogar das Ergebniss einen negativen Wert haben sollte, dann wäre er 
sogar bescheuert wenn er das ablehnen würde.
Aber viele machen diese Rechnung halt nicht!

/*
->
DA man mich darauf hingewiesen hat das meine zugegebermaßen meist langen 
Beiträge auf einzelne Beiträge aufgeteilt vielleicht etwas besser Lesen 
sind werde ich das jetzt mal versuchen:

Zum Beispiel von Guest folgt also ein neuer Beitrag...
*/

: Bearbeitet durch User
von Tom (Gast)


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> Diese Pauschale von 0,30€ gilt nur beim Finanzamt für den täglichen Weg
> zur Arbeit.
>
> Für dienstliche Fahrten mit den privaten PKW gilt im allgemeinen:
> 0,50€ pro gefahrenen km, wenn die Fahrtzeit als Arbeitszeit zählt.
> 1,00€ pro gefahrenen km, wenn die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit
> zählt

Sagt wer? Das ist denke ich von der Firma abhängig (und Tarifvertrag?). 
Bei meiner Firma sind es 30 Ct pro gefahrenen km.

Man sollte außerdem noch beachten was im Kfz-Versicherungsvertrag steht. 
Bei manchen sind auschließlich private Nutzung Standard, bei manchen 
gelegentliche berufliche Nutzung.

von Cyblord -. (cyblord)


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Also bei uns sind jegliche dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW 
verboten. Absolut und ohne Ausnahme.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Guest schrieb:
> Ich verstehe eure Rechnung nicht...irgendwie ist meine Rechnung deutlich
> positiver.

Die Rechnungen zeigen zwar alle in eine Richtung, gelten aber immer nur 
für den Einzelfall. Für jemanden mit Stkl. 3 kommt der Firmenwagen 
deutlich günstiger als jemanden mit Stkl.1 Und Kinder spielen dann auch 
noch eine Rolle. Das kann schon eine Menge aus machen.

Wobei die grobe Richtung schon so stimmt.
Auch spielen die Entfernungskilometer eine Rolle, denn es gelten ja 
nicht die 1% alleine sondern zusätzlich sind auch noch 0,03% pro 
Kilometer die deine Arbeitsstelle von deinem Wohnort entfernt ist 
fällig!
Das übersehen viele - kann aber gerade bei langen Fahrtstrecken sogar 
den größeren Teil ausmachen!

Andererseits kann der AG dich auch ein wenig von der Steuer "freikaufen" 
also einen Anteil der Steuer für dich übernehmen. Das ist wieder 
individuell geregelt. Manche übernehmen 50% oder weit mehr, andere gar 
nichts.

> Firmenwagen ist ein Golf V als Neuwagen für Listenpreis um die 24kEuro.
> Muss natürlich versteuert werden, sprich ich bekomme etwa 240,- Euro
> weniger Gehalt im Monat raus.
Wenn es bei dir so ist, dann können wir ja mit dem Wert arbeiten. Das 
bedeutet aber das du entweder sehr nah an der Firma wohnst oder das der 
AG einen hohen Anteil deiner Steuerlast mit übernimmt!

Wobei die 240 Euro aber nur ein Teil der Rechnung sind. Du darfst nicht 
vergessen das du nicht nur direkte Abzüge beim Nettolohn hast sondern 
gleichzeitig auch Abzugsmöglichkeiten bei der Steuer verlierst.
Wie viel das ist kommt wieder auf die Entfernung Wohnung <-> Arbeit an. 
Wohnst du nahe dabei ist das praktisch nichst, hast du eine lange 
Anfahrt so ist das eine ganze Menge, kann alleine schon mal einen 
vierstelligen Betrag im Jahr ausmachen! Das muss man aber mit in die 
Rechnung einbeziehen!

> Dafür bezahle ich aber gar nichts weiter,
> keinen Sprit, keine Versicherung, keine Wartung/Reparaturen, keinen
> Anschaffungspreis.

Das Wartung, Versicherung und natürlich Anschaffung Bestandteil des 
Firmenwagens sind ist selbstverständlich. Deshalb ist es ja ein 
Geldwerter Vorteil!
Aber der Spritanteil für die Privatfahrten gehört so nicht ohne weiteres 
dazu. Das müsste normalerweise wieder gesondert versteuert werden.
(Wobei auch hier der AG wieder Anteilig was gegen Pauschalversteuerung 
übernhemen kann usw... )

In einigen, besonders kleineren, Firmen wird da auch der Privatsprit 
selbst für Urlaubsfahrten nicht gesondert nachgehalten und als "All-In" 
betrachtet. Das ist dann einfach so.
Aber es sollte klar sein das die Kosten dann nur deshalb so niedrig sind 
weil es bei ganz strenger Sichtweise mit einem Steuervergehen 
eingehergeht... Wobei man als Arbeitnehmer da nicht besonders viel 
riskiert wenn man nicht nachweisbar selbst entsprechend agiert hat, also 
beschweren würde ich mich in diesem Fall sicher auch nicht!
(evtl. ein paar Euro auf die Kante legen falls mal eine Steuerprüfung 
bei der Fa. kommt und ein ganz findiger Prüfer darauf aufmerksam wird 
und jemand im Betrieb dummerweise auch noch die Belege der "spanischen" 
Takstelle zusammen mit der "Ansichtskarte aus dem Urlaub" gesammelt hat)

> Da ich für etwa 140,- Euro im Monat tanke, kostet mich die Karre noch
> 100,- Euro im Monat. Ich glaube kaum das ich davon selber alles bezahlen
> könnte.
Wie gesagt, ob da so stimmt hängt noch von anderen Faktoren ab. 
Insbesondere wie weit du von der Firma entfernt wohnst.

> Das wären in den letzten 5 Jahren so lange ich den Firmenwagen habe nur
> 6000,- Euro, also nicht mal der Anschaffungspreis.
Ja, 6k Euro, oder meinetwegen auch 8kEuro wenn man jetzt einfach mal 
irgendeinen wehr für die fehlenden Fahrtkostenpauschale in deiner 
REchnung pauschal mit einbezieht, das ist wirklich ein guter Kurs für 5 
Jahre Mobil sein "All-In"
Aber es gilt halt nur für deinen speziellen Fall und wohl auch nur weil 
die Fa. das mit dem Tanken ebenfalls etwas freier handhabt!

Wobei 5 Jahre für einen Firmenwagen schon ein beachtliches Alter sind...
Meist wird dann doch nur für 2 oder maximal 4 Jahre geleast weil für den 
Arbeitnehmer immer die Kosten eines Neuwagens anfallen.
Das ist ja das "verrückte" daran weshalb es sich meist nur für 
Neuwagenfetischisten lohnt. Auch wenn der Chef einem eine 10Jahre alte 
Karre hinstellen würde richtet sich der Steuerbetrag immer noch nach dem 
Neupreis! Ist halt eine Wirtschaftsföderungsmaßnahme.
(Wenn es anders wäre, dann hätte ich schon vor sehr langer Zeit gesagt:
Cheffe - kauf doch mal 6 Jahre altes Auto der gehobenen Mittelklasse, 
ich will Dienstwagen... statt Lohnerhöhung ;-)
Dann wäre es ein gutes Gescäft für beide Seiten gewesen )

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Lothar S. (loeti)


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> Das ist denke ich von der Firma abhängig...

Und wie breit Du Dich schlagen lässt*... .

Grüße Löti

* Für 30 Cent pro km fährt heute kein Auto mehr!
Deshalb werden z.Z. vom Finanzamt auch 50 Cent/km für Dienstfahrten auch 
steuerfrei anerkannt. Da kommen die 50 Cent pro km auch her.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Lothar S. schrieb:
> * Für 30 Cent pro km fährt heute kein Auto mehr!
> Deshalb werden z.Z. vom Finanzamt auch 50 Cent/km für Dienstfahrten auch
> steuerfrei anerkannt.

Moment...
Von welchem STAAT reden wir denn jetzt hier?
Nicht das Löti ein Ösi oder Südtiroler ist...

Ein in Deutschland wohnernder scheint er jedenfalls nicht zu sein, denn 
da sind die 30ct. Pauschale Fakt. Wer etwas anderes meint sollte das 
dann ja auch belegen können!

Etwas anderes ist es natürlich wenn man NICHT die Pauschale sondern die 
"individuelle Kilometergeldberechnung" als Grundlage nimmt. Da können 
dann durchaus auch 50 ct. je km Anerkannt werden.
Allerdings muss man da dann genauestens Buch führen. Sowohl im Sinne 
eines Fahrtenbuches wie auch über jeden einzelnen Cent den man für das 
Auto ausgegeben habt. Benzin, WErkstatt, Ersatzteile usw. (Wertverlust 
wird natürlich auch berücksichtigt)

Was man nicht Belegen kann fliesst nicht in die Rechnung ein!
Dann werden die Belegbaren Gesamtkosten für das Auto durch die Summe der 
in diesem  Jahr gefahrenen Gesamtkilometer dividiert und man erhält die 
Individuelle Kilometerpauschale!
Diese kann dann für die dienstlich gefahrenen Kilometer steuerlich 
geltend gemacht werden.

Aber es ist einiges an Aufwand und lohnt sich sowieso nur wenn man 
entweder ein sehr teures Auto fährt oder aber in dem JAhr eine teure 
Reparatur hat (OK, kann man nicht immer vorher wissen).
Und auch nur dann wenn die Dienstlichen Kilometer in einem nennenswerten 
Verhältniss zu den privat gefahrenen stehen!

Gruß
Carsten

von Lothar S. (loeti)


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> Ein in Deutschland wohnernder scheint er jedenfalls nicht zu sein

Kannst Du nicht lesen? Da steht Dienstfahrten *... .

Grüße Löti

*Mit Fahrtenbuch versteht sich.

von Carsten S. (dg3ycs)


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ICH kann lesen...

Lothar S. schrieb:
> Kannst Du nicht lesen? Da steht Dienstfahrten

Ja...
Auch für DIENSTFAHRTEN gelten die 30ct. als Steuerlich anerkannte 
PAUSCHALE.
Zahlt der Arbeitgeber PAUSCHAL mehr muss das versteuert werden.

Mehr erkennt das Finanzamt NUR AN wenn es individuell NACHGEWIESEN wird.
Also nicht nur Fahrtenbuch, sondern auch jede Quittung die irgendwie mit 
dem Auto im Zusammenhang steht!
Und wenn es nachgewiesen wird ist es zudem keine ja keine Pauschale mehr 
sondern einen Individuelle Entschädigung.

Und noch einmal: Dir steht es jederzeit frei deine Behauptung durch 
entsprechende Fundstellen im Netz (Gesetzestexte, Verordnungen, FAQ 
seiten von Behörden oder meinetwegen zumindest durch entsprechende 
Artikel auf Ratgeberseiten irgendwie zu untermauern. Aber bis jetzt hast 
du bloß eine Tatsachenbehauptung aufgestellt von der ich bis zum Beweis 
des Gegenteils behaupte das es einfach nur SCHWACHSINN ist!

Gruß
Carsten

von Ingenör (Gast)


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Hier geht es nicht um den Firmenwagen den man privat nutzen kann, 
sondern den für die firmeneigenen Zwecke.

Es kann dich niemand zwingen mit dem privaten Fahrzeug zu fahren. Es 
muss ein Firmenwagen bereitstehen.

So etwas würde ich nicht mitmachen.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Ingenör schrieb:
> Hier geht es nicht um den Firmenwagen den man privat nutzen kann,
> sondern den für die firmeneigenen Zwecke.
>
> Es kann dich niemand zwingen mit dem privaten Fahrzeug zu fahren. Es
> muss ein Firmenwagen bereitstehen.

Zwingen ist ein böses Wort. Vielleicht hat er sogar etwas im 
Arbeitsvertrag unterschrieben?

Sogar wenn nicht, die Dienstreise selber kann der Arbeitgeber vermutlich 
zurecht anordnen. Wenn der Mitarbeiter nicht sein eigenes Fahrzeug 
benutzen will, kann er ja den öffentlichen Personennahverkehr nutzen - 
und bekommt, wenn er Pech hat, die Reisezeit nicht bezahlt.

Vielleicht ärgert sich der Arbeitgeber auch und denkt sich, so ist mir 
der Kerl zu nichts nütze und betraut den Mitarbeiter mit anderen 
Aufgaben, bis dem Arbeitgeber spontan die Aufgaben für diesen 
Mitarbeiter ausgehen ...

> So etwas würde ich nicht mitmachen.

Man kann natürlich jede Kleinigkeit, wie eine 15 km Fahrt in den 
Nachbarort, zur einer Haupt- und Staatsaktion aufblasen. Man kann auch 
etwas cleverer sein und sich seine Kämpfe besser aussuchen.

von Lothar S. (loeti)


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> Auch für DIENSTFAHRTEN gelten die 30ct.

Stimmt, der erhöhte Satz von 60 Cent (nicht 50) gilt nur, unter 
bestimmten Bedingungen, für Behinderte.

Grüße Löti

von Klabusterbause (Gast)


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Ich erinnere mich an die Zeit, als ich im ÖD war.

Alle Bauleiter fuhren aber auch nur mit dem Privatwagen auf Baustellen 
herum, es wurde wahrscheinlich gut erstattet. Preise weiß ich keine 
mehr, zu lange her.

In der Regel passierte auch nur ganz selten bis nie sowas wie ein 
Unfall. Also ich erlebte in über 10 Jahren keinen, der mal auf eigenem 
Geld sitzen blieb.

Wenn ein Dienstwagen zu wenig war oder defekt, dann wurde man in 
seltenen Ausnahmefällen auch mal gefragt, ob man mal ausnahmsweise für 
einen oder zwei Tage den Privatwagen nehmen würde. Das war aber nur 
provisorisch, weil die Privatwagen ja kein VW-Bus mit voller Ausstattung 
sein konnten. Ein Dienstwagen wurde aber in der Regel sofort bestellt, 
wenn der Fuhrpark einen Bedarf hatte. Wegen der Betriebsgröße konnte ein 
Wagen immer schnellstens beschafft werden, z.B. aus einer 
Nachbarabteilung, wo gerade ein Wagen brach liegt.

Für nur die Betriebskosten alleine und sonst alles Risiko auf mir selbst 
würde ich mir heute überlegen, den Privatwagen zu nehmen. Da muß es 
schon noch etwas mehr dafür geben, einen Risikoanteil. Zumal die Firma 
ja einen eigenen Wagen komplett eingespart hat. Also sowas wie ein 
Taxi-Kilometerpreis in etwa.

von Guest (Gast)


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Carsten Sch. schrieb:
> Wenn es bei dir so ist, dann können wir ja mit dem Wert arbeiten. Das
> bedeutet aber das du entweder sehr nah an der Firma wohnst oder das der
> AG einen hohen Anteil deiner Steuerlast mit übernimmt!

Ich wohne 35km entfernt von der Firma. Keine Ahnung von Steuerlast und 
so...
aber in den 240,- Euro sind tatsächlich schon privaten Fahrten und alles 
drin. Steht als einzelne Position auf der Lohnabrechnung.

Carsten Sch. schrieb:
> Wobei 5 Jahre für einen Firmenwagen schon ein beachtliches Alter sind...
> Meist wird dann doch nur für 2 oder maximal 4 Jahre geleast weil für den
> Arbeitnehmer immer die Kosten eines Neuwagens anfallen.

Hier werden die Firmenwagen nicht geleast sondern einfach gekauft. Klar, 
könnte ich schon einen neuen Firmenwagen haben, aber wofür? Die Karre 
fährt, alles funktioniert und ist noch sauber da durch mich gepflegt.

Und wie gesagt, Sprit müsste ich ja sowieso bezahlen, egal ob Firmen- 
oder Privatwagen. Und von 6000,- Euro 5 Jahre lang einen Wagen zu 
unterhalten plus Anschaffungspreis wird schwer.
D.h. in meinem Fall lohnt sich das richtig, ich verstehe aber auch das 
es sich in anderen Fällen nicht so lohnt.

von Schäfer (Gast)


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Und keiner von Euch rechnet mit ein, dass ihr bei Nutzung eures 
Fahrzeugs auf den Verschleiß-Kosten sitzen bleibt. Und so werden schön 
alle unwissenden Arbeitnehmer veräppelt ! Herzlichen Glückwunsch !


Mähhhhh

von Cyblord -. (cyblord)


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