Hallo, ich habe Anfang 2013 bei einer neuen Handelsfirma angefangen. Diese Firma hat außerdem ein Außenlager in einem ca. 15 km entfernten Nachbarort, welches nicht durchgehend besetzt ist. Wenn wir nun einen Auftrag über eine größere Menge erhalten, werden die Produkte dann direkt im Außenlager bereitgestellt (auf Paletten etc.), damit sie direkt dort von der Spedition abgeholt werden können. Da ja das Außenlager nicht durchgehend besetzt ist, war es bisher üblich, dass immer einer der Mitarbeiter dort hin fährt um den Spediteur zu erwarten. Es gibt keinen Firmenwagen, daher fahren die Mitarbeiter mit dem Privat-PKW. Eine Pauschale von 0,30 € je km wird dann an den jeweiligen Mitarbeiter gezahlt. Nun soll auch ich mit meinem Privat-PKW in das Lager fahren, was ich eigentlich ablehne. Nun meine Frage: Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen, dass ich geschäftliche Fahrten mit meinem Privat-PKW mache? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! :)
Arbeitnehmer123 schrieb: > Nun meine Frage: Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen, dass ich > geschäftliche Fahrten mit meinem Privat-PKW mache? Wenn es nicht Bestandteil vom Arbeitsvertrag ist: Nein. Immerhin wirst du aber entschädigt und hast kein Problem, wenn dein Auto mal nicht funktioniert/dabei hast, musst also keine erhöhte Verfügbarkeit deines Autos sicherstellen.
1. Kommt darauf an, was vereinbart wurde und im Vertrag steht. 2. Ich würde ab morgen mit dem Rad kommen weil meine Frau das Auto braucht.
hmm...ich reiße mich darum, Geschäftsfahrten mit dem Privat-PKW durchzuführen, da Kosten_Auto < Pauschale_Firma bei uns gibt's auch nur 30 cent. Oder fährst du so ein relativ neues, teures Auto, wo die Abschreibung noch sehr hoch ist? LG Sarah
in einem solchen Fall bekommt man übrigens 0,30 hin und zurück, weil es Wechseltätigkeit ist. Lohnen tut sich das aber nur, wenn man keinen Unfall hat und die Zeit voll bezahlt wird. Das Auto kostet nämlich gerade auf Kurzfahrten durchaus mehr, als 30 Cent, es sei denn, es wäre eine alte billige Kiste. Die würde ich in jedem Fall auch nehmen.
Selbständiger schrieb: > Das Auto kostet nämlich > gerade auf Kurzfahrten durchaus mehr, als 30 Cent, es sei denn, es wäre > eine alte billige Kiste. Hmm, ist der Spruch nicht: Ich kaufe mir ein neues Auto weil das alte zu teuer wird ? Alles Selbstbetrug um die Protzkarosse zu verteidigen ?
MaWin schrieb: > Alles Selbstbetrug um die Protzkarosse zu verteidigen ? Das fällt eher in den psychologischen und physiologischen Bereich.
Ein Problem ergibt sich mit dem Privatwagen erst dann, wenn es einmal zu einem Unfall kommt, bei dem man ganz oder teils Schuld ist. Dann ist es nämlich einfach für die Firma: Sie ist zu gar nichts verpflichtet. Den Schaden hat der Arbeitnehmer komplett selbst.
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Hi, Jochen Fe. schrieb: > Ein Problem ergibt sich mit dem Privatwagen erst dann, wenn es einmal zu > einem Unfall kommt, bei dem man ganz oder teils Schuld ist. Dann ist es > nämlich einfach für die Firma: Sie ist zu gar nichts verpflichtet. Den > Schaden hat der Arbeitnehmer komplett selbst. JAIN! ES kommt darauf an wie du "Schuld" definierst...! Es ist dabei durchaus möglich das du zwar im Sinne der "Schadensregulierung" der "Schuldige" bist, also DEINE Versicherung dem Schaden am Gegenfahrzeug bezahlen musst, aber du trotzdem einen Ersatzanspruch gegenüber deinem Arbeitgeber hast. So lange du den Unfall nicht GROB Fahrlässig verursacht hast muss der Arbeitgeber SEHR WOHL einspringen. Also auch bei "einfacher" Fahrlässigkeit. Was allerdings trotzdem bei dir hängenbleibt ist der Rückstufungsschaden, also die Mehrzahlungen bei der KFZ Haftpflicht Versicherung. Dieses Risiko ist bereits in den 30ct enthalten. Im übrigen ist es aber auch so das man nicht nur im "eigenen Auto" bei grober Fahrlässigkeit den Schaden aus der Privattasche bezahlen darf. Auch bei Fahrt mit dem Firmenwagen muss man beim selben Unfallgeschehen wo der AG beim Privatwagen die Zahlung verweigern kann rein von der Rechtlichen Seite her dem Arbeitgeber Schadensersatz zahlen. Das viele AG dies trotzdem nicht einfordern liegt -je nach AG- entweder an Unwissenheit oder natürlich auch häufig vorkommend am Goodwill des AG. Aber rein REchtlich kann jederzeit Schadensersatz verlangt werden! MaWin schrieb: > Hmm, ist der Spruch nicht: Ich kaufe mir ein neues Auto weil das alte zu > teuer wird ? > Alles Selbstbetrug um die Protzkarosse zu verteidigen ? Im Grunde: JA! Wobei der Kostenverlauf schon so etwas ähnliches wie eine Badewannenkurve darstellt. Ab einem gewissen Alter wird die Karre dann wieder deutlich teurer. Früher waren es 10 Jahre, heute ist es schon sehr viel später... Wobei selbst die älteste Schrottkiste niemals auch nur annähernd die Kosten eines Neuwagens gleicher Kategorie erreichen wird. (Wenn man mal von echten Top gepflegten Oldtimern von vor Baujahr 60 absieht) Und auch ein Firmenwagen (zur Privatnutzung) ist im Grunde ein verdammt teurer Spass. Das lohnt sich Finanziell nur für diejenigen die gesteigerten Wert auf das Fahren mit einem Neuwagen legen und ohne den Firmenwagen sich das entsprechende Neufahrzeug aus eigener Tasche kaufen würden. Für jemanden der grundsätzlich auch mit einem Wagen der "unter 5000Euro Klasse" zufrieden ist wird das ganz schnell zu einem Verlustgeschäft. Das sollte mal jeder für sich selbst überschlagen... Als Beispiel: MAx Mustermann, 30 Jahre alt, Verdient ERA EG11, Tarifvertrag IGM NRW. Das sind 3323 Euro Brutto (Im Vergleich zu anderen BL ist NRW damit ein echtes Niedriglohngebiet, aber das ist ein anderes Thema) Er wohnt 30km von seiner Arbeitsstätte entfernt. Keine Kinder, nicht verheiratet. Ohne Firmenwagen bei normaler Steuererklärung ohne besondere Tricks und Abschreibungen würde er damit ein Nettomonatslohn von 2080 euro erhalten. Bekommt er aber nun von seiner Firma einen Firmenwagen gestellt, nehmen wir mal an einen 3er BMW in der Basisausführung ohne besondere extras oder Motorisierung, dann verringert sich der Auszahlungsbetrag alleine durch die Steuerlichen Effekte auf 1648,60 Euro! Damit kostet ihn der Firmenwagen 5176,80 Euro im Jahr! Noch stärker ist der Unterschied wenn der Arbeitgeber auch die Option bietet das er einen Teil des Lohns als Fahrtkostenzuschuss zahlt. In diesem Musterfall sind da 185 Euro Monatlich möglich. Für diese 185 Euro fallen dann weder Steuern noch Sozialabgaben an, die sind also Brutto == Netto. Mit Firmenwagen geht das nicht. Mit diesem Modell liegt der Netto Auszahlungsbetrag dann bei 2126 Euro was bedeutet das ihm der Firmenwagen im Vergleich sogar 5729 Euro an Nettogehalt kostet! Ok, wenn man das mit den Kosten (Wertverlust und Unterhalt)vergleicht die ihm entstehen würden wenn er sich dieses Auto privat kauft so sind diese ~5177 bzw. 5729 Euro bei einem übergroßen Bedürfnis nach einem NEUWAGEN vielleicht noch ein gutes Geschäft. Aber verlgichen mit jemanden der mit einem gut gepflegten Golf(IV) für 2500 Euro Anschaffungspreis für die nächsten vier Jahre zufrieden ist so hat er pro Jahr sicher 3000-4000 Euro weniger in der Tasche als er haben könnte wenn er den Golf fahren würde! Und bei einem noch billigeren Auto wäre es noch ein größerer Unterschied. Es gibt ja auch die Möglichkeit einen 3er Golf mit 1 1/2 JAhren Tüv für 600 Euro zu kaufen, diesen so lange zu fahren bis man die drei Monate -von den Folgen eher Harmlose- Zeit für die nächste Tüv Prüfung überschritten hat und den Wagen dann für 250 Euro an den nächsten Nach_Afria_verschiffer" zu verscherbeln. Wertverlust sind dann 350 Euro in 19Monaten, also keine 20 Euro im Monat. Steuer und Versicherung schlagen je nach Tarif und Gesellschaft so mit 40Euro/Monat zu buche, bedeutet Fixkosten in Höhe von 720 Euro/Jahr. Wenn man glück hat kommt man in dieser Zeit ohne Reparatur aus. Falls aber doch eine teure Rep. zwischendurch nötig sein sollte zieht man den Autowechsel halt vor! Und wenn man doch die eine oder andere Kleinreparatur machen lassen muss ist es immer noch ein gutes Geschäft! Dann ist man da ganz schnell bei einer Differenz von 4500 Euro/Jahr die man mit dem Firmenwagen weniger in der Tasche hat als mit einem alten Privatwagen! (Natürlich kommt es noch etwas auf die individuelle Fahrweise und Versicherungsprozente an. Wenn jemand total Materialvernichtend fährt und vielleicht durch diverse Unfälle dann bei 150% Versicherungsbeitrag ist stimmt die Rechnung so dann nicht mehr...) Aber ich bin jetzt etwas vom Thema abgekommen. Wollte eigentlich nur Aufzeigen das ein Firmenwagen im Grunde sehr teuer werden kann. Aber ob es einem das Wert ist muss jeder für sich selbst entscheiden. Ist halt einfach die Frage ob man der Meinung ist einen Neuwagen fahren zu müssen oder nicht! Gruß Carsten
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Carsten Sch. schrieb: > Hi, > > Jochen Fe. schrieb: >> Ein Problem ergibt sich mit dem Privatwagen erst dann, wenn es einmal zu >> einem Unfall kommt, bei dem man ganz oder teils Schuld ist. Dann ist es >> nämlich einfach für die Firma: Sie ist zu gar nichts verpflichtet. Den >> Schaden hat der Arbeitnehmer komplett selbst. > > JAIN! > ES kommt darauf an wie du "Schuld" definierst...! > Es ist dabei durchaus möglich das du zwar im Sinne der > "Schadensregulierung" der "Schuldige" bist, also DEINE Versicherung dem > Schaden am Gegenfahrzeug bezahlen musst, aber du trotzdem einen > Ersatzanspruch gegenüber deinem Arbeitgeber hast. > Bitte Rechtsgrundlage nennen, ich kenne das nur so wie von mir geschildert. Aufgrund welcher Tatsache ist der AG für private Schäden am privaten KFz haftbar, auch wenn es eine Firmenfahrt war?
Hi, Jochen Fe. schrieb: > Bitte Rechtsgrundlage nennen, ich kenne das nur so wie von mir > geschildert. > Aufgrund welcher Tatsache ist der AG für private Schäden am privaten KFz > haftbar, auch wenn es eine Firmenfahrt war? Die Rechtsgrundlage ist (u.a.) der §670 sowie §611 BGB. Wobei sich das nicht aus dem Gesetzestext direkt ergibt. Es ist eher die Fortschreibung des Rechts durch Höchstrichterliche REchtssprechung! Bekannt ist das im allgemeinen unter "Haftungsprivileg für Arbeitnehmer" oder einschränkung der Arbeitnehmerhaftung. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung Gut beschrieben ist es z.B. in diesem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes: - 8 AZR 102/10 - http://lexetius.com/2011,4385 Auszug: >[24] In entsprechender Anwendung des § 670 BGB muss der Arbeitgeber dem > Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden ersetzen, wenn > das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich > eingesetzt wurde. Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des > Arbeitgebers handelt es sich ua., wenn ohne den Einsatz des > Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen > und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste > (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4) > oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene > Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 > - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. > 2). In dem Urteil sind dann auch weitere Urteile genannt. Weitere Links: http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=11975 Zusammenfassung: > Beschädigt ein Arbeitnehmer bei betrieblich veranlaßten Arbeiten > schuldhaft sein mit Billigung des Arbeitgebers eingesetztes Fahrzeug, > so gelten im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruchs des Arbeitnehmers > nach § 670 BGB die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung > auch dann, wenn über das Fahrzeug des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber > ein Mietvertrag abgeschlossen worden war. Oder http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={BDA856E6-3943-4048-9EC7-2683E4A547ED} Gruß Carsten
Carsten Sch. schrieb: > So lange du den Unfall nicht GROB Fahrlässig verursacht hast muss der > Arbeitgeber SEHR WOHL einspringen. Also auch bei "einfacher" > Fahrlässigkeit. > Was allerdings trotzdem bei dir hängenbleibt ist der > Rückstufungsschaden, also die Mehrzahlungen bei der KFZ Haftpflicht > Versicherung. Also entweder der AG springt ein und zahlt ODER meine Versicherung muss ran und ich werde Rückgestuft. Aber wie geht beides gleichzeitig?
Carsten Sch. schrieb: > Wollte eigentlich nur Aufzeigen das ein Firmenwagen im Grunde sehr teuer > werden kann. Da hast du vollkommen recht und es richtig vorgerechnet. Ich hatte auch ein Angebot für einen Firmenwagen zur Privatnutzung. Hatte mich zuerst sehr darüber gefreut. Allerdings habe ich es dann genauso durchgerechnet. Dazu muss man ja auch noch erwähnen, dass man die ca 5000 Euro im Jahr, die der Firmenwagen zur Privatnutzung kostet ja auch jedes Jahr zahlen muss. Fährt man die Kisten 4 Jahre lang ist man dann eben auch locker die 40000 euro weg. Denn das Problem ist, dass der Geldwerte Vorteil sich immer auf den Listenpreis bezieht. Auch wenn der Wagen wegen Rabatte nicht so viel gekostet hat und schon 2 Jahre alt ist. Denn ein Neuwagen ist nach genau 3 Jahren nur noch die Hälfte des Kaufpreises wert. Deswegen sind Neuwagen so teuer.
Korrektur: Fährt man die Kiste 4 Jahre lang ist man dann eben auch locker die 20000 euro weg.
Hi, cyblord ---- schrieb: > Also entweder der AG springt ein und zahlt ODER meine Versicherung muss > ran und ich werde Rückgestuft. Aber wie geht beides gleichzeitig? Das ist doch ganz einfach, einfach noch mal genau lesen... (Oder mit den genannten Referenzen selbst googeln) Der AG ist verantwortlich für ALLE SCHÄDEN an MEINEM Fahrzeug. Also das was z.B. eine Vollkaskoversicherung übernehmen würde. Aber so lange er mindestens die gesetzlich vorgesehene Fahrtkostenpauschale zahlt ist er NICHT verantwortlich für die Schäden am Gegenfahrzeug! Dieses Risiko ist in den 30ct. mit drin. (Wenn er weniger Zahlt kann er schon haftbar sein, kommt dann aber auf den EInzelfall und die Differenz zu den den 30ct an.) Das muss MEINE KFZ Haftpflicht übernehmen. (In der Folge meist Beitragssteigerung wegen Rabattrückstufung) Daher: Verursache ich einen Unfall bei dem MEIN Fahrzeug beschädigt wird muss der Arbeitgeber mir die Reparatur bzw. ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bezahlen. Bzw. wenn eine Vollkaskoversicherung besteht die Zahlen würde dafür den Eigenanteil plus die zu erwartendenden Mehrzahlungen durch Beitragssteigerungen in den nächsten JAhren... Wird aber auch fremdes Eigentum beschädigt so muss ICH, bzw. ab einem Wert wo sich das rechnet, meine KFZ Haftpflicht den Schaden übernehmen und die daraus resultierenden Mehrkosten bei den Beiträgen bleiben bei mir hängen... Dipl.-Ing. (TH) schrieb: > Da hast du vollkommen recht und es richtig vorgerechnet. > Ich hatte auch ein Angebot für einen Firmenwagen zur Privatnutzung. > Hatte mich zuerst sehr darüber gefreut. > Allerdings habe ich es dann genauso durchgerechnet. Ja, es ist wirklich erschreckend! Als es für mich mal vor einiger Zeit relevant war ging es mir genauso, erst gedacht "super!" - Dann aber mit Leuten gesprochen die sich damit Auskennen und große Augen gemacht. Seit ein paar Jahren ist das Thema Firmenwagen damit für mich abgehakt - wenn überhaupt dann würde ich nur bei einem wirklichen Kleinwagen noch einmal zum Taschenrechner greifen...! So lange das einem -wie bei uns- noch vorher bewusst wird geht es ja noch, aber wenn man so im Internet liest merkt man schnell das viele erst hinterher große Augen machen und denen dann teilweise sogar wirklich das Geld schmerzhaft fehlt. Aber dann sind die zumindest für die Mindestdauer des Leasingvertrages an die Entscheidung gebunden... Dipl.-Ing. (TH) schrieb: > Denn das Problem ist, dass der Geldwerte Vorteil sich immer auf den > Listenpreis bezieht. > Auch wenn der Wagen wegen Rabatte nicht so viel gekostet hat und schon 2 > Jahre alt ist. Js, genau DAS ist der Haken an der Sache... Eagl wie alt oder Schrottig ein Fahrzeug ist, als Firmenwagen zur Privatnutzung wird es immer mit 1% vom Listenneupreis in die Berechnung eingezogen. Daher ist alles andere als ein Neuwagen für ALLE Arbeitnehmer das reinste Verlustgeschäft. Bei einem Neuwagen lohnt es sich ja zumindest noch für diejenigen die meinen sie bräuchten das Unbedingt. Das eigentlich wiedersprüchliche an der Sache mit den Firmenwagen ist ja, das es sich durch die progressive Steuerlast um so weniger Lohnt je mehr man verdient. Denn der Geldwerte Vorteil wird ja immer oben an die Spitze der Individuellen Steuerlast gesetzt. Bei einem Geringverdiener kann ein (kleiner) Firmenwagen tatsächlich eine große Entlastung sein! Aber ab alleinstehendem IGM-Facharbeiter und spätestens ab "Durchschnitts-Ingenieur" auch mit Familie zahlt man meist drauf! Aber der absolute Großteil der Firmenwagen wird von den "Gutverdienern" gefahren. ICh kann mir das nur so Erklären das es einfach noch so in den Köpfen drin ist das dies eine "quasi Gratiszugabe" ist wie es zu Zeiten vor der 1% Steuerregelung auch wirklich war. Und das viele dann einfach nicht nachrechnen und eher über die Hohe Steuerlast schimpfen ohne zu merken das ~500Euro im Monat nur wegen des KFZ dabei sind. Einen vernünftigen Mittelweg kann man in einigen Fällen vielleicht noch mit einem Fahrtenbuch gehen. Also man darf das KFZ frei benutzen, macht das aber nur für wenige Privatfahrten und führt darüber Buch. Dann werden nur die wenigen Fahrten versteuert... So kann man dann den Verwandtenbesuch oder die Fahrt zum Klassentreffen mit dem "dicken Protzschlitten" antreten. Genauso wie die paar Fahrten wo man wirklich auf ein größeres Auto angewiesen ist, hat aber für den ganzen Rest dann einen älteren Kleinwagen im Privatbesitz vor der Tür stehen. ISt aber auch wieder ein Rechenexempel. Gruß Carsten
> Eine Pauschale von 0,30 € je km wird dann an den jeweiligen > Mitarbeiter gezahlt. Diese Pauschale von 0,30€ gilt nur beim Finanzamt für den täglichen Weg zur Arbeit. Für dienstliche Fahrten mit den privaten PKW gilt im allgemeinen: 0,50€ pro gefahrenen km, wenn die Fahrtzeit als Arbeitszeit zählt. 1,00€ pro gefahrenen km, wenn die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit zählt*. Außerdem bist Du nur zu diesen Fahrten verpflichtet wenn es ausdrücklich in Deinem Arbeitsvertrag steht. Da kann man aber nachverhandeln. Grüße Löti *Anreise zur Weiterbildung usw... .
Carsten Sch. schrieb: > So kann man dann den Verwandtenbesuch oder die Fahrt zum Klassentreffen > mit dem "dicken Protzschlitten" antreten. Wenn man es nötig hat mit einem Auto zu protzen... Perfide ist ja auch, dass der Dienstwagen zur Privatnutzung als Teil des Gehalts angesehen wird. Ergo verdient man weniger, kriegt dafür die Privatnutzung. Muss dann als geldwerten Vorteil versteuern und verdient noch weniger... Für die Firmen bietet das steuerliche Vorteile dir einen Dienstwagen als Teil des Gehalts anzubieten. Und das wirkt mithilfe eines psychologischen Effekts. Viele Männer definieren sich durch ihren Job, der Stellung im Job und durch die höhe des Gehalts. Ein Dienstwagen zeigt dazu nach außen ganz deutlich, dass man in der Firma wichtig ist. Somit steigt dadurch auch das vermeintliche Ansehen des Mannes in der Gesellschaft die diesen Mann durch seinen Erfolg im Job definiert.
Ich verstehe eure Rechnung nicht...irgendwie ist meine Rechnung deutlich positiver. Firmenwagen ist ein Golf V als Neuwagen für Listenpreis um die 24kEuro. Muss natürlich versteuert werden, sprich ich bekomme etwa 240,- Euro weniger Gehalt im Monat raus. Dafür bezahle ich aber gar nichts weiter, keinen Sprit, keine Versicherung, keine Wartung/Reparaturen, keinen Anschaffungspreis. Da ich für etwa 140,- Euro im Monat tanke, kostet mich die Karre noch 100,- Euro im Monat. Ich glaube kaum das ich davon selber alles bezahlen könnte. Das wären in den letzten 5 Jahren so lange ich den Firmenwagen habe nur 6000,- Euro, also nicht mal der Anschaffungspreis.
eben. die ganzen esel hier berücksichtigen nur den anschaffungspreis, was natürlich total dämlich ist. sorry aber ein firmenwagen der >30k€ klasse ist immer günstiger wenn man von 60k€/a gehalt ausgeht, 40km entfernen zu arbeit und listenpreis des autos 50k, beispielsweise ein 520d kostet der wagen ca. 560€ im monat privat würde wagen dann 734€ laut autokostenrechner im monat kosten! incl wertverlust etc. also hat man dabei gewonnen.
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Hi, Pascal B. schrieb: > eben. die ganzen esel hier berücksichtigen nur den anschaffungspreis, > was natürlich total dämlich ist. sorry aber ein firmenwagen der >30k€ > klasse ist immer günstiger Ich würde sagen im Zweifelsfall ist "der Esel" hier derjenige der nicht Lesen kann. NATÜRLICH gilt die Rechnung nur für jemanden der es nicht nötig hat alle 2Jahre ein neues Auto zu fahren und auch mit einem älteren KFZ wie beispielsweise einem GolfIV zufrieden ist. Das wurde hier mehrmals betont! Und die Differenz wird um so größer je weniger Wert man auf den Wert des privaten Autos legt! Ds es für jemanden der sich ansonsten auch selbst einen NEUWAGEN kaufen würde ganz anders aussehen würde wurde AUSDRÜCKLICH auch so hier geschrieben! Carsten Sch. schrieb: > Ok, wenn man das mit den Kosten (Wertverlust und Unterhalt)vergleicht > die ihm entstehen würden wenn er sich dieses Auto privat kauft so sind > diese ~5177 bzw. 5729 Euro bei einem übergroßen Bedürfnis nach einem > NEUWAGEN vielleicht noch ein gutes Geschäft. Pascal B. schrieb: > wenn man von 60k€/a gehalt ausgeht, 40km entfernen zu arbeit und > listenpreis des autos 50k, beispielsweise ein 520d > kostet der wagen ca. 560€ im monat Eher etwas mehr, aber nehmen wir den Wert mal so hin, die Richtung stimmt ja. Sind nach deiner Rechnung also 6720 Euro im Jahr Pascal B. schrieb: > privat würde wagen dann 734€ laut autokostenrechner im monat kosten! > incl wertverlust etc. Kann ich jetzt nicht verifizieren, klingt aber zumindest Plausibel ! Pascal B. schrieb: > also hat man dabei gewonnen. JAAAAA, Und genau da gerät die Kuh aufs Eis. Denn so wird das ganze schnell zur Milchmädchenrechnung! Das ist ja Faktor um den es sich hier Dreht! Ich weiß jetzt nicht ob die Rechnung an deine reale Situation angelehnt oder nur fiktiv ist. Das tut ja im Grunde auch gar nichts zur Sache! Aber Sei mal ehrlich zu dir Selbst: Wenn wir einfach mal fiktiv davon ausgehen das du dich jetzt in der Situation befindest das du 60k/anno Bruttoverdienst hast und 40km Fahrt zur Arbeit. Würdest du dir OHNE Firmenwagen diesen oder einen ähnlichen Wagen als NEUWAGEN kaufen und alle zwei Jahre wieder auf den nächsten Neuwagen wechseln? Wenn du diese Frage EHRLICH mit JA Beantworten kannst, DANN ist es in der Tat ein gutes Geschäft für dich. Da kann man nichts gegen sagen. Wenn aber jemand in dieser Situation sagt: Och nö, Mir langt mein Kleinwagen, altes Auto, wasauchimmer - Wozu brauche ich einen Nagelneuen BMW... JA DANN ist es ein schlechtes Geschäft. Wie gesagt, es geht hier nicht darum das ein Dienstwagen immer von Nachteil ist. Für eine bestimmte Gruppe lohnt es sich schon. Es geht einfach darum das sich viele von den realen Kosten gar kein Bild machen und nachher dann ganz erstaunt sind wenn sie darauf kommen was das Fahrzeug denn tatsächlich kostet. Wenn jemand das für sich ganz korrekt durchrechnet, dann darauf kommt das ein Firmen-KFZ den Betrag X kostet, das Privat KFZ das man stattdessen fahren würde den Betrag Y und er dann der ehrlichen Meinung ist das ihm die Differenz von X zu Y das Wert ist, dann spricht ja gar nichts dagegen einen Firmenwagen zu nutzen. Falls am Ende der Rechnung sogar das Ergebniss einen negativen Wert haben sollte, dann wäre er sogar bescheuert wenn er das ablehnen würde. Aber viele machen diese Rechnung halt nicht! /* -> DA man mich darauf hingewiesen hat das meine zugegebermaßen meist langen Beiträge auf einzelne Beiträge aufgeteilt vielleicht etwas besser Lesen sind werde ich das jetzt mal versuchen: Zum Beispiel von Guest folgt also ein neuer Beitrag... */
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> Diese Pauschale von 0,30€ gilt nur beim Finanzamt für den täglichen Weg > zur Arbeit. > > Für dienstliche Fahrten mit den privaten PKW gilt im allgemeinen: > 0,50€ pro gefahrenen km, wenn die Fahrtzeit als Arbeitszeit zählt. > 1,00€ pro gefahrenen km, wenn die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit > zählt Sagt wer? Das ist denke ich von der Firma abhängig (und Tarifvertrag?). Bei meiner Firma sind es 30 Ct pro gefahrenen km. Man sollte außerdem noch beachten was im Kfz-Versicherungsvertrag steht. Bei manchen sind auschließlich private Nutzung Standard, bei manchen gelegentliche berufliche Nutzung.
Also bei uns sind jegliche dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW verboten. Absolut und ohne Ausnahme.
Guest schrieb: > Ich verstehe eure Rechnung nicht...irgendwie ist meine Rechnung deutlich > positiver. Die Rechnungen zeigen zwar alle in eine Richtung, gelten aber immer nur für den Einzelfall. Für jemanden mit Stkl. 3 kommt der Firmenwagen deutlich günstiger als jemanden mit Stkl.1 Und Kinder spielen dann auch noch eine Rolle. Das kann schon eine Menge aus machen. Wobei die grobe Richtung schon so stimmt. Auch spielen die Entfernungskilometer eine Rolle, denn es gelten ja nicht die 1% alleine sondern zusätzlich sind auch noch 0,03% pro Kilometer die deine Arbeitsstelle von deinem Wohnort entfernt ist fällig! Das übersehen viele - kann aber gerade bei langen Fahrtstrecken sogar den größeren Teil ausmachen! Andererseits kann der AG dich auch ein wenig von der Steuer "freikaufen" also einen Anteil der Steuer für dich übernehmen. Das ist wieder individuell geregelt. Manche übernehmen 50% oder weit mehr, andere gar nichts. > Firmenwagen ist ein Golf V als Neuwagen für Listenpreis um die 24kEuro. > Muss natürlich versteuert werden, sprich ich bekomme etwa 240,- Euro > weniger Gehalt im Monat raus. Wenn es bei dir so ist, dann können wir ja mit dem Wert arbeiten. Das bedeutet aber das du entweder sehr nah an der Firma wohnst oder das der AG einen hohen Anteil deiner Steuerlast mit übernimmt! Wobei die 240 Euro aber nur ein Teil der Rechnung sind. Du darfst nicht vergessen das du nicht nur direkte Abzüge beim Nettolohn hast sondern gleichzeitig auch Abzugsmöglichkeiten bei der Steuer verlierst. Wie viel das ist kommt wieder auf die Entfernung Wohnung <-> Arbeit an. Wohnst du nahe dabei ist das praktisch nichst, hast du eine lange Anfahrt so ist das eine ganze Menge, kann alleine schon mal einen vierstelligen Betrag im Jahr ausmachen! Das muss man aber mit in die Rechnung einbeziehen! > Dafür bezahle ich aber gar nichts weiter, > keinen Sprit, keine Versicherung, keine Wartung/Reparaturen, keinen > Anschaffungspreis. Das Wartung, Versicherung und natürlich Anschaffung Bestandteil des Firmenwagens sind ist selbstverständlich. Deshalb ist es ja ein Geldwerter Vorteil! Aber der Spritanteil für die Privatfahrten gehört so nicht ohne weiteres dazu. Das müsste normalerweise wieder gesondert versteuert werden. (Wobei auch hier der AG wieder Anteilig was gegen Pauschalversteuerung übernhemen kann usw... ) In einigen, besonders kleineren, Firmen wird da auch der Privatsprit selbst für Urlaubsfahrten nicht gesondert nachgehalten und als "All-In" betrachtet. Das ist dann einfach so. Aber es sollte klar sein das die Kosten dann nur deshalb so niedrig sind weil es bei ganz strenger Sichtweise mit einem Steuervergehen eingehergeht... Wobei man als Arbeitnehmer da nicht besonders viel riskiert wenn man nicht nachweisbar selbst entsprechend agiert hat, also beschweren würde ich mich in diesem Fall sicher auch nicht! (evtl. ein paar Euro auf die Kante legen falls mal eine Steuerprüfung bei der Fa. kommt und ein ganz findiger Prüfer darauf aufmerksam wird und jemand im Betrieb dummerweise auch noch die Belege der "spanischen" Takstelle zusammen mit der "Ansichtskarte aus dem Urlaub" gesammelt hat) > Da ich für etwa 140,- Euro im Monat tanke, kostet mich die Karre noch > 100,- Euro im Monat. Ich glaube kaum das ich davon selber alles bezahlen > könnte. Wie gesagt, ob da so stimmt hängt noch von anderen Faktoren ab. Insbesondere wie weit du von der Firma entfernt wohnst. > Das wären in den letzten 5 Jahren so lange ich den Firmenwagen habe nur > 6000,- Euro, also nicht mal der Anschaffungspreis. Ja, 6k Euro, oder meinetwegen auch 8kEuro wenn man jetzt einfach mal irgendeinen wehr für die fehlenden Fahrtkostenpauschale in deiner REchnung pauschal mit einbezieht, das ist wirklich ein guter Kurs für 5 Jahre Mobil sein "All-In" Aber es gilt halt nur für deinen speziellen Fall und wohl auch nur weil die Fa. das mit dem Tanken ebenfalls etwas freier handhabt! Wobei 5 Jahre für einen Firmenwagen schon ein beachtliches Alter sind... Meist wird dann doch nur für 2 oder maximal 4 Jahre geleast weil für den Arbeitnehmer immer die Kosten eines Neuwagens anfallen. Das ist ja das "verrückte" daran weshalb es sich meist nur für Neuwagenfetischisten lohnt. Auch wenn der Chef einem eine 10Jahre alte Karre hinstellen würde richtet sich der Steuerbetrag immer noch nach dem Neupreis! Ist halt eine Wirtschaftsföderungsmaßnahme. (Wenn es anders wäre, dann hätte ich schon vor sehr langer Zeit gesagt: Cheffe - kauf doch mal 6 Jahre altes Auto der gehobenen Mittelklasse, ich will Dienstwagen... statt Lohnerhöhung ;-) Dann wäre es ein gutes Gescäft für beide Seiten gewesen ) Gruß Carsten
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> Das ist denke ich von der Firma abhängig...
Und wie breit Du Dich schlagen lässt*... .
Grüße Löti
* Für 30 Cent pro km fährt heute kein Auto mehr!
Deshalb werden z.Z. vom Finanzamt auch 50 Cent/km für Dienstfahrten auch
steuerfrei anerkannt. Da kommen die 50 Cent pro km auch her.
Lothar S. schrieb: > * Für 30 Cent pro km fährt heute kein Auto mehr! > Deshalb werden z.Z. vom Finanzamt auch 50 Cent/km für Dienstfahrten auch > steuerfrei anerkannt. Moment... Von welchem STAAT reden wir denn jetzt hier? Nicht das Löti ein Ösi oder Südtiroler ist... Ein in Deutschland wohnernder scheint er jedenfalls nicht zu sein, denn da sind die 30ct. Pauschale Fakt. Wer etwas anderes meint sollte das dann ja auch belegen können! Etwas anderes ist es natürlich wenn man NICHT die Pauschale sondern die "individuelle Kilometergeldberechnung" als Grundlage nimmt. Da können dann durchaus auch 50 ct. je km Anerkannt werden. Allerdings muss man da dann genauestens Buch führen. Sowohl im Sinne eines Fahrtenbuches wie auch über jeden einzelnen Cent den man für das Auto ausgegeben habt. Benzin, WErkstatt, Ersatzteile usw. (Wertverlust wird natürlich auch berücksichtigt) Was man nicht Belegen kann fliesst nicht in die Rechnung ein! Dann werden die Belegbaren Gesamtkosten für das Auto durch die Summe der in diesem Jahr gefahrenen Gesamtkilometer dividiert und man erhält die Individuelle Kilometerpauschale! Diese kann dann für die dienstlich gefahrenen Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Aber es ist einiges an Aufwand und lohnt sich sowieso nur wenn man entweder ein sehr teures Auto fährt oder aber in dem JAhr eine teure Reparatur hat (OK, kann man nicht immer vorher wissen). Und auch nur dann wenn die Dienstlichen Kilometer in einem nennenswerten Verhältniss zu den privat gefahrenen stehen! Gruß Carsten
> Ein in Deutschland wohnernder scheint er jedenfalls nicht zu sein
Kannst Du nicht lesen? Da steht Dienstfahrten *... .
Grüße Löti
*Mit Fahrtenbuch versteht sich.
ICH kann lesen... Lothar S. schrieb: > Kannst Du nicht lesen? Da steht Dienstfahrten Ja... Auch für DIENSTFAHRTEN gelten die 30ct. als Steuerlich anerkannte PAUSCHALE. Zahlt der Arbeitgeber PAUSCHAL mehr muss das versteuert werden. Mehr erkennt das Finanzamt NUR AN wenn es individuell NACHGEWIESEN wird. Also nicht nur Fahrtenbuch, sondern auch jede Quittung die irgendwie mit dem Auto im Zusammenhang steht! Und wenn es nachgewiesen wird ist es zudem keine ja keine Pauschale mehr sondern einen Individuelle Entschädigung. Und noch einmal: Dir steht es jederzeit frei deine Behauptung durch entsprechende Fundstellen im Netz (Gesetzestexte, Verordnungen, FAQ seiten von Behörden oder meinetwegen zumindest durch entsprechende Artikel auf Ratgeberseiten irgendwie zu untermauern. Aber bis jetzt hast du bloß eine Tatsachenbehauptung aufgestellt von der ich bis zum Beweis des Gegenteils behaupte das es einfach nur SCHWACHSINN ist! Gruß Carsten
Hier geht es nicht um den Firmenwagen den man privat nutzen kann, sondern den für die firmeneigenen Zwecke. Es kann dich niemand zwingen mit dem privaten Fahrzeug zu fahren. Es muss ein Firmenwagen bereitstehen. So etwas würde ich nicht mitmachen.
Ingenör schrieb: > Hier geht es nicht um den Firmenwagen den man privat nutzen kann, > sondern den für die firmeneigenen Zwecke. > > Es kann dich niemand zwingen mit dem privaten Fahrzeug zu fahren. Es > muss ein Firmenwagen bereitstehen. Zwingen ist ein böses Wort. Vielleicht hat er sogar etwas im Arbeitsvertrag unterschrieben? Sogar wenn nicht, die Dienstreise selber kann der Arbeitgeber vermutlich zurecht anordnen. Wenn der Mitarbeiter nicht sein eigenes Fahrzeug benutzen will, kann er ja den öffentlichen Personennahverkehr nutzen - und bekommt, wenn er Pech hat, die Reisezeit nicht bezahlt. Vielleicht ärgert sich der Arbeitgeber auch und denkt sich, so ist mir der Kerl zu nichts nütze und betraut den Mitarbeiter mit anderen Aufgaben, bis dem Arbeitgeber spontan die Aufgaben für diesen Mitarbeiter ausgehen ... > So etwas würde ich nicht mitmachen. Man kann natürlich jede Kleinigkeit, wie eine 15 km Fahrt in den Nachbarort, zur einer Haupt- und Staatsaktion aufblasen. Man kann auch etwas cleverer sein und sich seine Kämpfe besser aussuchen.
> Auch für DIENSTFAHRTEN gelten die 30ct.
Stimmt, der erhöhte Satz von 60 Cent (nicht 50) gilt nur, unter
bestimmten Bedingungen, für Behinderte.
Grüße Löti
Ich erinnere mich an die Zeit, als ich im ÖD war. Alle Bauleiter fuhren aber auch nur mit dem Privatwagen auf Baustellen herum, es wurde wahrscheinlich gut erstattet. Preise weiß ich keine mehr, zu lange her. In der Regel passierte auch nur ganz selten bis nie sowas wie ein Unfall. Also ich erlebte in über 10 Jahren keinen, der mal auf eigenem Geld sitzen blieb. Wenn ein Dienstwagen zu wenig war oder defekt, dann wurde man in seltenen Ausnahmefällen auch mal gefragt, ob man mal ausnahmsweise für einen oder zwei Tage den Privatwagen nehmen würde. Das war aber nur provisorisch, weil die Privatwagen ja kein VW-Bus mit voller Ausstattung sein konnten. Ein Dienstwagen wurde aber in der Regel sofort bestellt, wenn der Fuhrpark einen Bedarf hatte. Wegen der Betriebsgröße konnte ein Wagen immer schnellstens beschafft werden, z.B. aus einer Nachbarabteilung, wo gerade ein Wagen brach liegt. Für nur die Betriebskosten alleine und sonst alles Risiko auf mir selbst würde ich mir heute überlegen, den Privatwagen zu nehmen. Da muß es schon noch etwas mehr dafür geben, einen Risikoanteil. Zumal die Firma ja einen eigenen Wagen komplett eingespart hat. Also sowas wie ein Taxi-Kilometerpreis in etwa.
Carsten Sch. schrieb: > Wenn es bei dir so ist, dann können wir ja mit dem Wert arbeiten. Das > bedeutet aber das du entweder sehr nah an der Firma wohnst oder das der > AG einen hohen Anteil deiner Steuerlast mit übernimmt! Ich wohne 35km entfernt von der Firma. Keine Ahnung von Steuerlast und so... aber in den 240,- Euro sind tatsächlich schon privaten Fahrten und alles drin. Steht als einzelne Position auf der Lohnabrechnung. Carsten Sch. schrieb: > Wobei 5 Jahre für einen Firmenwagen schon ein beachtliches Alter sind... > Meist wird dann doch nur für 2 oder maximal 4 Jahre geleast weil für den > Arbeitnehmer immer die Kosten eines Neuwagens anfallen. Hier werden die Firmenwagen nicht geleast sondern einfach gekauft. Klar, könnte ich schon einen neuen Firmenwagen haben, aber wofür? Die Karre fährt, alles funktioniert und ist noch sauber da durch mich gepflegt. Und wie gesagt, Sprit müsste ich ja sowieso bezahlen, egal ob Firmen- oder Privatwagen. Und von 6000,- Euro 5 Jahre lang einen Wagen zu unterhalten plus Anschaffungspreis wird schwer. D.h. in meinem Fall lohnt sich das richtig, ich verstehe aber auch das es sich in anderen Fällen nicht so lohnt.
Und keiner von Euch rechnet mit ein, dass ihr bei Nutzung eures Fahrzeugs auf den Verschleiß-Kosten sitzen bleibt. Und so werden schön alle unwissenden Arbeitnehmer veräppelt ! Herzlichen Glückwunsch ! Mähhhhh
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