Mahlzeit, Ich habe vor einiger Zeit beruflich einen Code geschrieben. Nichts großartiges, kein supergeheimer Algorithmus, eher ein paar Helferfunktionen. Bischen Speicherverwaltung mit praktischen Features. Nun hab ich für ein Hobbyprojekt daheim ein ähnliches Problem zu lösen. Das Projekt soll auch mal unter der GPL veröffentlicht werden wenn es eine hinreichende Reife erreicht hat. Ich würde den Code natürlich neu schreiben und nicht 1:1 kopieren. Alleine schon, weil ich daheim ganz andere Kommentare setzen würde, bzw. andere "Coding Guidelines" habe. Und eben weil ich vieles heute anders machen würde. Aber Funktionsnamen, Variablennamen etc. würd ich jetzt nicht zwanghaft umbenennen, die Logik sit natürlich weiterhin die selbe. Kann ich da irgendwie Probleme mit dem Arbeitgeber bekommen? Wie handhabt ihr sowas?
Code, den Du während der Arbeitszeit schreibst, gehört Deinem Arbeitgeber, da ist die Rechtsprechung ziemlich eindeutig. Einfach kopieren und weiter verwenden ist also sicher keine gute Idee. Ich sehe aber nicht, wer Dir verbieten kann, das gleiche oder ein ähnliches Problem in Deiner Freizeit nochmals zu lösen. Das bei einem ähnlichen Problem auch eine ähnliche Lösung heraus kommt, sollte jeder Richter verstehen. Selbstverständlich kannst Du dabei auch auf Erfahrungen aus Deiner beruflichen Tätigkeit zurückgreifen, ansonsten wäre jedes Praktikum und jede berufliche Erfahrung, die Du in Lebenslauf oder Bewerbung angibst, ja illegal verwendet. So wie Du das schreibst, sehe ich da keine Probleme, zumindest würde ich vor Gericht so argumentieren. Außerdem muss Dein Chef so etwas erst einmal herausfinden und, sofern er zivil- oder strafrechtlich gegen Dich vorgehen will, seine Ansprüche bzw. Vorwürfe auch beweisen. Wer sagt denn z.B. dass Du Deinen Code erst in der Firma und dann zu Hause geschrieben hast? Es könnte ja auch umgekehrt gewesen sein. Kritischer würde ich die arbeitsrechtliche Seite sehen. Wenn Dein Chef es doch spitz kriegt und Dich deswegen vor die Tür setzt, kannst Du zwar dagegen Klagen, aber dann könnte die Beweislast bei Dir liegen. Du kannst Deinen neuen Code ja unter einem Pseudonym veröffentlichen, wenn Du Dich dabei besser fühlst. Ganz anders wäre die Sache allerdings zu bewerten, wenn Dein Arbeitgeber eine Softwarefirma ist, die mit der Art von Code, um die es hier geht, hauptamtlich ihr Geld verdient. Dann könnte Dir die Veröffentlichung als Tätigkeit für die Mitbewerber, geschäftsschädigendes Verhalten oder Schlimmeres ausgelegt werden und dann wärst Du rechtlich auf sehr dünnem Eis (um es mal vorsichtig zu formulieren), erst recht, wenn es in Deinem Arbeitsvertrag schon eine entsprechende Klausel gibt. So sehe ich die Sache. Ich bin aber kein Jurist! (Als solcher dürfte ich, sofern ich die Juristen in Freundes- und Bekanntenkreis verstehe, hier in der Öffentlichkeit auch gar keinen Rat erteilen. Als nicht-Jurist kann ich mich vielleicht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung berufen :-)
Keiner kann dir verbieten, was du in deinem Hirn hast ! Schreib deinen Code wie wann und wo du willst. Deine Wuerde ist unantastbar sowie deine Intelligenz. Also nimm dir das was dir zusteht !
Na und was soll da schon grossartig passieren? Ist immer noch dein geistiges Eigentum und gehört dir. Würde mich wegen ein paar klitschen nicht gross ins Hemd machen. Die kennen meist den eigenen code kaum!
ah8 schrieb: > Selbstverständlich kannst Du dabei auch auf > Erfahrungen aus Deiner beruflichen Tätigkeit zurückgreifen Wow, moment. An der Stelle könnte nämlich das "Arbeitnehmererfindungsgesetzt" zum tragen kommen. Auszug: "...Dies gilt jedoch nur für so genannte Diensterfindungen. Das sind Erfindungen, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden und aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb obliegenden Tätigkeit entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruhen ..." Auch wenn du etwas in deiner Freizeit bastels/erfindest usw., ist es potentiel eine "Diensterfindung". Auf der anderen Seite: Wo kein Kläger, da kein Richter... Just my 2 cent...
ah8 schrieb: > Das bei einem > ähnlichen Problem auch eine ähnliche Lösung heraus kommt, sollte jeder > Richter verstehen. Ich habe gerade ein Fenster Betriebssystem geschrieben. Gehört es jetzt mir? Leute, denselben Code nochmal schreiben ist nicht. Dann müsste man schon neue Strukturen schreiben und andere Abläufe. Sobald das nichts Triviales ist sind das nichtübertragbare Softwarestücke. Das ist ja gerade das Problematische mit SW Patenten und da gilt ja bereits Urheberrecht auch wenn nichts offiziell gesichert wurde.
Schon mal daran gedacht, mit deinem Arbeitgeber darüber zu sprechen, ob er was dagegen hätte und wie seine Meinung ist, den speziellen Code als GPL zu veröffentlichen? Vermutlich musst du erwähnen, dass du den Aufwand selbst trägst und deine Arbeit beim AG dadurch natürlich nicht beeinträchtigt wird. Könnte natürlich auch nach hinten losgehen...
Nimm_Alles schrieb: > Keiner kann dir verbieten, was du in deinem Hirn hast ! Schreib deinen > Code wie wann und wo du willst. Deine Wuerde ist unantastbar sowie deine > Intelligenz. > > Also nimm dir das was dir zusteht ! genau! und wenn du ein paar Bauarbeiter dafür bezahlst, dass sie dir ein Haus bauen, gehört das Haus dann natürlich auch den Bauarbeitern, schließlich haben sie es mit ihren eigenen Händen gebaut...
Um wieviele Zeilen Quelltext geht es eigentlich? Und ist das irgendwelche Business-Logik drin verbaut, die Deinen Arbeitgeber betrifft? Oder sind es ein paar generische kleine Helferlein?
Kaj schrieb: > > Auszug: > "...Dies gilt jedoch nur für so genannte Diensterfindungen. Das sind > Erfindungen, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht > wurden und aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb obliegenden Tätigkeit > entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des > Betriebes beruhen ..." > Auch wenn du etwas in deiner Freizeit bastels/erfindest usw., ist es > potentiel eine "Diensterfindung". > Das hätten alle gern. Dann dürfte kein Programmierer mehr eine Zeile für sich selbst schreiben und kein Tischler einen Schrank. Wenn er den Schrank dann verkaufen würde, weil er so tolle Funktionen hat und ein tolles, nie dagewesenes Design hat, kommt der Arbeitgeber und kassiert die Idee? Wenn das so ist, so gäbe es niemals mehr neue Firmen. Weil selbst nach Verlassen der Firma der AG immer noch alles kassieren könnte, außer er klempnert und verkauft das.
Max W. schrieb: > Mahlzeit, > > Ich habe vor einiger Zeit beruflich einen Code geschrieben. Nichts > großartiges, kein supergeheimer Algorithmus, eher ein paar > Helferfunktionen. > Bischen Speicherverwaltung mit praktischen Features. > > Nun hab ich für ein Hobbyprojekt daheim ein ähnliches Problem zu lösen. > Das Projekt soll auch mal unter der GPL veröffentlicht werden wenn es > eine hinreichende Reife erreicht hat. > > Ich würde den Code natürlich neu schreiben und nicht 1:1 kopieren. > Alleine schon, weil ich daheim ganz andere Kommentare setzen würde, bzw. > andere "Coding Guidelines" habe. > Und eben weil ich vieles heute anders machen würde. Aber Funktionsnamen, > Variablennamen etc. würd ich jetzt nicht zwanghaft umbenennen, die Logik > sit natürlich weiterhin die selbe. > > Kann ich da irgendwie Probleme mit dem Arbeitgeber bekommen? > Wie handhabt ihr sowas? Hallo, frag doch deinen Chef. In meiner Firma geht das oft, wenn man es nicht ins Internet stellt. Die scheinen froh zu sein, dass sich die Mitarbeiter in der Freizeit mit der Materie auseinandersetzen. Das dann allerdings als open Source freizugeben, finde ich mehr als fragwürdig. Was du in deiner Arbeit machst gehört deiner Firma, dafür bekommst du deinen Lohn. Gitbst du das als open Source frei, kann das deine Firma nicht mehr wie zuvor frei kommerziell verwerten. Das ist weder rechtlich noch moralisch in Ordnung.
Somebody123 schrieb: > Das dann allerdings als open Source freizugeben, finde ich mehr als > fragwürdig. Was du in deiner Arbeit machst gehört deiner Firma, dafür > bekommst du deinen Lohn. Gitbst du das als open Source frei, kann das > deine Firma nicht mehr wie zuvor frei kommerziell verwerten. Das ist > weder rechtlich noch moralisch in Ordnung. Doch, das kann sie. Sie behält nach wie vor das Urheberrecht und auch das Recht, Quelltext unter verschiedenen Lizenzen zu stellen. Eine OS und eine "kommerzielle" also keine. Problematisch wird es nur, wenn fremde etwas am Code ändern und das genutzt werden soll. Dann macht man das entweder über Erklärungen oder aber man muss dann die OS-Lizenz wählen. Es gibt einige OS-Projekte, bei denen dies so gehandhabt wird.
Zu dem o.g. mit der Erklärung, ich glaube bei QT war das lange Zeit so gelöst, bin mir aber nicht mehr komplett sicher. Oder wie bei VUSB: http://www.obdev.at/products/vusb/license-de.html Vielleicht noch einen Link zu einem Artikel, den ich in diesem Zusammenhang sehr interessant fand: http://www.it-rechts-praxis.de/meldungen/Praxisprobleme-der-Open-Source-Lizenzierung-71
Also, hier gehts wirklich um relativ unproblematischen Code. Ein paar hundert Zeilen. Da steckt auch kein Firmen-KnowHow drin, das sind eben ein paar Helferfunktionen, die während eines Projekts nebenbei angefallen sind. Ich bin mir sicher, viele Entwickler auf der Welt haben das selbe Problem auf ähnliche Art und Weiße bereits vor mir gelöst. Den Arbeitgeber würd ich ungern fragen, man will ja keine schlafenden Hunde wecken.
Also in meinem Arbeitsvertrag steht: Alles was ich in meiner Freizeit erfinde, das direkt oder indirekt mit meiner Arbeit in Verbindung gebracht werden kann, ist dies Firmeneigentum. Dies steht in einigen Verträgen von Ingenieuren. Durch die Erfahrungen auf der Arbeit und das know how das man dort vermittelt bekommt, hat man ja quasi erst die Möglichkeit bekommen dies Zeugs zu erfinden. Ist also meiner Meinung nach nicht dein geistiges Eigentum und eine Veröffentlichung würde dich in Schwierigkeiten bringen, insofern es einen Kläger gibt. Anders ist es wenn du es nur für dich machst. Da kann dir keiner was verbieten. Ich wette die Programmierer der Spielehersteller basteln sich auch ihre eigenen Welten zuhause zusammen. Aber halt eben nicht öffentlich oder unter anderem Namen weiterverkaufen^^
Du weißt, dass das, was du tun willst, nicht ganz "astrein" ist. Und hier fragst du jetzt nach Absolution dafür. So geht das nicht. Entweder sprichst du offen mit deinem AG darüber, oder du lässt es und tust, was du für richtig hältst ... und trägst ggf. auch die Konsequenzen.
Max W. schrieb: > Also, hier gehts wirklich um relativ unproblematischen Code. > Ein paar hundert Zeilen. Da steckt auch kein Firmen-KnowHow drin, das > sind eben ein paar Helferfunktionen, die während eines Projekts nebenbei > angefallen sind. > Ich bin mir sicher, viele Entwickler auf der Welt haben das selbe > Problem auf ähnliche Art und Weiße bereits vor mir gelöst. > > Den Arbeitgeber würd ich ungern fragen, man will ja keine schlafenden > Hunde wecken. Schreibs doch einfach um. Dann kann dir keiner was. Paar hundert Zeilen iss auch kein Weltuntergang
Klaus P schrieb: > So geht das nicht. Entweder sprichst du offen mit deinem AG darüber, > oder du lässt es und tust, was du für richtig hältst ... und trägst ggf. > auch die Konsequenzen. Völlig richtig. Hat nicht mal jemand gesagt, so etwas wie richtige und falsche Entscheidungen würde nicht existieren. Alles was existiert sind Konsequenzen.
Meine Güte Du hast doch bestimmt diese Funktionen in deiner Freizeit mal geschrieben und weils schneller geht dann von daheim mitgebracht und für das Firmenprojekt benutzt. So hast du für die Firma Zeit gespart. Diese Funktionen kannst du doch auch daheim und für open Source weiterverwenden.
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Udo Schmitt schrieb: > Du hast doch bestimmt diese Funktionen in deiner Freizeit mal > geschrieben und weils schneller geht dann von daheim mitgebracht und für > das Firmenprojekt benutzt. Nach der Begründung wird sein Chef ihm richtig Feuer machen. Eine Abmahnung ist für sowas locker drin.
Wer geistig tätig ist, dem gehört nach deutschem Recht das unveräußerliche Urheberrecht. Egal für wen man arbeitet und wieviel (oder -wenig) gezahlt wird, als Urheber bleibt man sein lebenlang erster und einziger geistiger Eigentümer. Allerdings erwirbt der Arbeitgeber durch das Vertragsverhältnis ein Nutzungsrecht und die Frage ist nun, ob dieses Nutzungsrecht ein exklusives ist (dazu bitte die Rechtsberatung konsultieren und Verträge auch auf sittenwidrige Klauseln durchforsten). Mittlere und große Unternehmen haben oft einen Rechtsbeistand für Lizenzfragen, der kann das rechtsverbindlich erläutern. In allen anderen Fällen bleibt nur der Gang zum Anwalt mit einer Menge Papierkram. Softwarepatente gibt es in Deutschland nicht und für Software gibt es generell, außer den Lizenzen und vertraglichen Vereinbarungen, keine rechtliche Grundlage zur Durchsetzung von Ansprüchen. (Gemäß europ. und folglich deutschem Patentrecht sind »Programme für Datenverarbeitungsanlagen« nicht patentierbar und wohl demzufolge keine Erfindung.) Fred schrieb: > Nach der Begründung wird sein Chef ihm richtig Feuer machen. Eine > Abmahnung ist für sowas locker drin. Für eine Abmahnung muss schon eine Form von Schädigung vorliegen und da würde ich es darauf ankommen lassen, den Nachweis über die zeitliche Abfolge zu führen. Erkenntnisgewinn ist juristisch ganz schwer zu fassen. Man überlege sich mal while(true) { //... } wäre plötzlich vom Arbeitgeber allein beansprucht, womit er den Anspruch auch gegenüber Dritten durchsetzen müsste. Einen signifikanten Teil einer Anwendung hingegen nachprogrammieren, sogar per Zufall, ist durchaus möglich, da dieselbe Architektur und Benutzeroberfläche einer jeden handelsüblichen Datenverarbeitungsanlage ähnliche Algorithmen bedingt (Microsoft Foundation Classes, Java AWT & Swing, GTK, QT). Deswegen sehen Programme für blinkende LEDs mit Arduino auch immer ähnlich aus (weil eine LED an einem Logik-Pin ein- und verzögert wieder ausgeschaltet wird).
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Kaj schrieb: > Auszug: > "...Dies gilt jedoch nur für so genannte Diensterfindungen. Das sind > Erfindungen, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht > wurden und aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb obliegenden Tätigkeit > entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des > Betriebes beruhen ..." Danke erst mal für den Tipp, aber ist das hier anwendbar? Ein Stück Code ist ja erst einmal keine Erfindung und beruht normalerweise auch nicht maßgeblich auf den Erfahrungen des Betriebes. (OK, es sei denn, es sind zum Beispiel Parameter eingeflossen, die aus Experimenten des Betriebes stammen oder Ähnliches. Dafür sehe ich hier aber keine Anzeichen.)
bill gehts noch schrieb: > Ich habe gerade ein Fenster Betriebssystem geschrieben. Gehört es jetzt > mir? Ein gewisser Linus Benedict Torvalds hat's getan und ja, es gehört ihm. (Allerdings hat er die Rechte an die Allgemeinheit weiter gegeben.)
Du hast den code zu Hause sicherlich vor dem code in der Firma geschrieben, oder???????
Boris Ohnsorg schrieb: > den Nachweis über die zeitliche > Abfolge zu führen Es ging darum, daß er die zeitliche Abfolge "erst zuhause, dann bei Arbeit" selbst offenlegt. Auch wenn es real nicht so war. Aber so ist er trotzdem dran: Er hat Code, an dem er oder Dritte eigene Rechte halten wollen, beim Arbeitgeber eingeschmuggelt. Das ist eine ganz offensichtliche Schädigung, die totsicher zu massivem Ärger führt. Auch wenn der Vorschlagende wohl dachte, mit dieser Lüge käme der OP aus der Kiste raus, er reitet ihn im Gegenteil erst so richtig rein.
Test schrieb: > Du hast den code zu Hause sicherlich vor dem code in der Firma > geschrieben, oder??????? Abgesehen davon, daß du zu einer Straftat anstiftest, ist diese sogar völlig idiotisch, weil ihm diese Variante nicht weniger Probleme bereiten würde.
>>Boris Ohnsorg
Exakt richtig.
Es ist dein Code, der Arbeitgeber hat nur Nutzungsrecht, solange im
Arbeitsvertrag nichts anderes steht, oder Sittenwidrig ist.
Solange du dort arbeitest kannst du keine Lizenzgebühren verlangen.
Wenn du gekündigt hast un er die von dir entwickelten Programme
weiternutzt, kannst du sogar Lizenzgebühren verlangen.
Gruß
Kris M. schrieb: > Also in meinem Arbeitsvertrag steht: > > Alles was ich in meiner Freizeit erfinde, das direkt oder indirekt mit > meiner Arbeit in Verbindung gebracht werden kann, ist dies > Firmeneigentum. > > Dies steht in einigen Verträgen von Ingenieuren. Als Arbeitgeber würde ich so etwas auch in den Vertrag schreiben. Das heißt aber noch nicht, dass eine solche Klausel auch rechtsgültig ist. Bei Arbeitsverträgen gilt keine uneingeschränkte Vertragsfreiheit. Ich kann solche Klauseln und erst Recht ihre Anwendbarkeit vor Gericht prüfen lassen. In diesem Fall würde ich das tun. > Durch die Erfahrungen > auf der Arbeit und das know how das man dort vermittelt bekommt, hat man > ja quasi erst die Möglichkeit bekommen dies Zeugs zu erfinden. Spinnen wir den Faden mal weiter: Die ersten, die mir die Voraussetzungen für eine Erfindung mitgegeben haben, waren meine Eltern, dann kam die Schule, die Uni und erst ganz zuletzt die Firma. Soll den ein Prof. einen Anteil an einer Erfindung einfordern können, nur weil ich bei ihm mal die entscheidende Vorlesung gehört habe? Wenn mich eine Firma bezahlt, um eine Erfindung zu machen, gehört die Erfindung ihr, da sind wir uns einig. Auch Wissen kann Eigentum der Firma sein. Fähigkeiten und Erfahrungen aber, auch solche, die ich in der Firma gesammelt habe, die gehören mir und damit kann ich machen was ich will. Das jedenfalls ist meine Rechtsauffassung und für die würde ich streiten bis auf's Messer, auch vor Gericht. > Anders ist es wenn du es nur für dich machst. Da kann dir keiner was > verbieten. Ich wette die Programmierer der Spielehersteller basteln sich > auch ihre eigenen Welten zuhause zusammen. Aber halt eben nicht > öffentlich oder unter anderem Namen weiterverkaufen Diese Argumentation ist nicht ganz konsistent. Code, der während der Arbeitszeit geschrieben wurde, ist Eigentum der Firma, keine Frage. Denn darf ich ohne explizites Einverständnis nicht verwenden, weder öffentlich noch privat. Code, den ich zu Hause schreibe ist grundsätzlich erst einmal ein neues Werk mit einer neuen Urheberschaft und damit hat die Firma gar nichts zu tun. Das gilt für alles, was nicht unmittelbar kopiert oder abgeschrieben wurde. Hier wurde nichts kopiert und auch nicht unmittelbar abgeschrieben. Es geht eigentlich um die Frage, ob man auch 'aus dem Gedächtnis' (also quasi mittelbar) abschreiben kann und wie weit das neue vom alten Werk entfernt sein muss, um dieses sicher auszuschließen. Das ist sicher ein gutes Stück Ermessenssache aber wie gesagt, ich würde meinen Standpunkt zur Not auch vor Gericht vertreten wollen.
Bei OS Projekten hört man doch auch oft dass Code-Teile, die unter einer fragwürdigen Lizenz stehen, ausgemustert und neu geschrieben werden. Leider fällt mir da grad kein Beispiel ein. Aber derjenige, der den Code neu schreibt kennt ja in der Regel die alte Implementierung. Muss dieser nun auf Teufel komm raus den Code anders schreiben? Muss er sich nun den Kopf zerbrechen wie er die Schleife umformuliert dass er anstatt auf TRUE nun auf FALSE testen kann? Nur, um möglichst weit vom Original entfernet zu sein?
Ich würde bei simplen und allgemeinen Helferfunktionen sogar noch das Stichwort "Prior Art" in die runde schmeißen - kommt zwar eigentlich aus dem Patentrecht, stellt aber ziemlich genau sein Szenario nach: Das was er geschrieben hat, wird wahrscheinlich in dieser oder einer sehr ähnlichen Form, schon vorher oder zeitgleich von anderen geschrieben worden sein. Bei einer (math.) Funktion geht es nicht um den Rechenweg, sondern das Ergebnis.
Fred schrieb: > Aber so ist er trotzdem dran: Er hat Code, an dem er oder Dritte eigene > Rechte halten wollen, beim Arbeitgeber eingeschmuggelt. > > Das ist eine ganz offensichtliche Schädigung, die totsicher zu massivem > Ärger führt. Na, nun fängt es an, albern zu werden. Code, den ich unter eine GPL stelle, den muss ich nicht 'einschmuggeln' der ist öffentlich verfügbar und den kann jeder ohne jede Einschränkung nutzen. Das ist sogar ausdrücklich erwünscht. Wo da die Möglichkeit einer 'offensichtlichen Schädigung' herkommen soll, ist mir völlig schleierhaft.
ah8 schrieb: > Code, den ich unter eine GPL > stelle, den muss ich nicht 'einschmuggeln' der ist öffentlich verfügbar > und den kann jeder ohne jede Einschränkung nutzen. Das ist sogar > ausdrücklich erwünscht. Das ist leider nicht ganz richtig. GPL-Code muss stets als GPL-Code verfügbar gemacht werden und es muss ersichtlich sein, dass dieser Code unter GPL steht. Stichwort "copyleft"
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ah8 schrieb: > Na, nun fängt es an, albern zu werden. Code, den ich unter eine GPL Ja, durch deine kreative Auslegung wird es albern. Es ging aber nicht darum, daß er etwas privat entwickelt, unter GPL stellt, und auch als solche klar benannt bei der Arbeit verwendet, sondern daß er bei der Arbeit Code schreibt, nichts von seinem Nebenprojekt erzählt, Code daraus dann aber bei der Arbeit verwendet, und wenn der Arbeitgeber meckert, daß er Firmencode privat nutzt, dann stellt er sich hin und sagt "Pech gehabt, der Privatcode war zuerst da, der steht unter GPL und damit auch die Firmensoftware". (Hier konkret wars natürlich nicht so, da sollte er das ja wahrheitswidrig nur vortäuschen, aber ich stelle dar, daß es selbst dann ein problem wäre, wenn es wirklich so geschehen wäre. > stelle, den muss ich nicht 'einschmuggeln' der ist öffentlich verfügbar Und das ist "Einschmuggeln". Der Arbeitgeber weiß nicht und kann nicht wissen, daß sein Mitarbeiter gar nicht "proprietären Firmencode" schreibt, sondern sich fürs GPL-Infizieren des Firmencodes gar noch bezahlen läßt.
Marcus W. schrieb: > ah8 schrieb: >> Code, den ich unter eine GPL >> stelle, den muss ich nicht 'einschmuggeln' der ist öffentlich verfügbar >> und den kann jeder ohne jede Einschränkung nutzen. Das ist sogar >> ausdrücklich erwünscht. > > Das ist leider nicht ganz richtig. GPL-Code muss stets als GPL-Code > verfügbar gemacht werden und es muss ersichtlich sein, dass dieser Code > unter GPL steht. Stichwort "copyleft" Stimmt, mein Fehler, da habe ich die Lizenzen durcheinander gebracht. Danke für den Hinweis. (Die Grundaussage, dass der Vorwurf einer Schädigung absurd ist, bleibt davon aber unberührt. Als Rechteinhaber kann ich schließlich jedem Nutzer jedes Recht einräumen.)
Wird der Code tatsächlich "dual-lizensiert", kommt wahrscheinlich aus rein pragmatischen Gründen nur die Kombination aus kommerziell und LGPL (oder vergleichbarem, wie BSD- oder Apache-Lizenz) in Frage. Bei einem kleinen (aber u.u. wichtigen) Algorithmus sollte man den Code schon aus dem Gedächtnis neu schreiben. Kein Programmierer (oder Autor) produziert auf diese Weise genau zwei gleiche Resultate. Dinge erneut "zu entwickeln" (im Sinne von: ein für einen Arbeitgeber gelöstes Problem für einen anderen Arbeitgeber oder privat noch einmal umzusetzen) - zwangsläufig und unvermeidbar unter Kenntnis der ersten Lösung - wurde schon oft praktiziert (auch in großen Projekten), ist moralisch einwandfrei, und juristisch dann nicht kritisch, solange die verwendeten Algorithmen keinem speziellen rechtlichen Schutz unterliegen.
ah8 schrieb: > Die Grundaussage, dass der Vorwurf einer > Schädigung absurd ist, bleibt davon aber unberührt. Du spinnst. Wenn dein Angestellter dir vorgaukelt, der Code in deiner Versionsverwaltung sei Firmencode, insgeheim ist das aber geklauter GPL-Code (wenn auch von ihm selbst geklaut), dann ist das keine Schädigung? Du hast keine Befürchtung, langwierige Rechtsstreitigkeiten führen zu müssen? Der Status deiner Software ist glasklar und problemlos für dich in vollem Umfang kommerziell verwertbar? Dein Vertrauen in die Loyalität deines Mitarbeiters ist ungebrochen? Leute gibts...
Ich zitier mich einfach mal selbst ;) Marcus W. schrieb: > Ich würde bei simplen und allgemeinen Helferfunktionen sogar noch das > Stichwort "Prior Art" in die runde schmeißen - kommt zwar eigentlich aus > dem Patentrecht, stellt aber ziemlich genau sein Szenario nach: Das was > er geschrieben hat, wird wahrscheinlich in dieser oder einer sehr > ähnlichen Form, schon vorher oder zeitgleich von anderen geschrieben > worden sein. Bei einer (math.) Funktion geht es nicht um den Rechenweg, > sondern das Ergebnis.
ah8 schrieb: > Code, den ich unter eine GPL > stelle, den muss ich nicht 'einschmuggeln' der ist öffentlich verfügbar > und den kann jeder ohne jede Einschränkung nutzen. Völlig falsch.
Marcus W. schrieb: > Ich zitier mich einfach mal selbst ;) Und warum? Wie du schon erkannt hast, stammt "prior art" aus dem Patentrecht, das hier nicht interessiert. Du könntest auch "Blumenerde" einwerfen, das hülfe genauso weiter.
Fred schrieb: > Test schrieb: >> Du hast den code zu Hause sicherlich vor dem code in der Firma >> geschrieben, oder??????? > > Abgesehen davon, daß du zu einer Straftat anstiftest, ist diese sogar > völlig idiotisch, weil ihm diese Variante nicht weniger Probleme > bereiten würde. Um was gehts hier? Um 200 verschleppte Mädchen, einem Massenmord oder um 100 zeilen Code für ein paar Utility Funktionen? Mein Chef ist/wäre begeistert, wenn ich schon daheim vorhandene Software zum Beschleunigen eines Projektes einsetzten würde. Im Gegenzug wäre er allerdings auch einverstenden wenn allgemeine kleine Tools in irgendwelchen Gnu Projekten wieder auftauchen. Zumal wenn die Erfinderische Höhe etwa der Dicke einer Rasierklingenschneide entspricht, und genau darum ging es. Aber wir verdienen hier unser Geld mit Softwareentwicklung und nicht mit Powerpoint malen und Bullshit Bingo Meetings :-) Fred schrieb: > Du hast keine Befürchtung, langwierige Rechtsstreitigkeiten führen zu > müssen? Was hast du eigentlich geraucht? Kein AG würde wegen 100 Zeilen Utility Code auch nur einen Anwalt anrufen, ausser er will jemanden loswerden und das soll als Vorwnad dienen. Im vergleich zu dir können AG durchaus noch RECHNEN und Aufwand/Nutzen abwägen.
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Udo Schmitt schrieb: > Was hast du eigentlich geraucht? Kein AG würde wegen 100 Zeilen Utility > Code auch nur einen Anwalt anrufen, ausser er will jemanden loswerden > und das soll als Vorwnad dienen. Genau, aber warum sollte man sich hier ohne Not angreifbar machen?
cyblord ---- schrieb: > Genau, aber warum sollte man sich hier ohne Not angreifbar machen? Die Frage ist ist sowas überhaupt nachzuweisen, und entsteht überhaupt ein Schaden. Nachdem was der TO sagt eher nein.
Fred schrieb: > ah8 schrieb: >> Die Grundaussage, dass der Vorwurf einer >> Schädigung absurd ist, bleibt davon aber unberührt. > > Du spinnst. Das nehme ich mal als Kompliment :-) Zunächst einmal geht es hier um die Frage, ob es sich bei den beiden Versionen um ein und dasselbe Werk handelt oder nicht. Mein Standpunkt dazu ist eindeutig: Es handelt sich um zwei verschieden Werke mit zwei Urheberschaften, womit sich Dein Problem gar nicht erst stellt. Sollte die Firma da anderer Ansicht sein, so muss sie – davon gehe ich aus, sollte ich hier irren so kläre man mich bitte auf – dies erst einmal beweisen. Sollte ihr das gelingen und festgestellt werden, dass es sich doch um ein und dasselbe Werk handeln und somit nur eine Urheberschaft existiert, so ist damit noch nicht geklärt, bei wem sie liegt. Hier spielt die zeitliche Reihenfolge eine wichtige Rolle und auch hier sehe ich die Beweislast bei dem, der Ansprüche geltend macht, also, davon gehen wir hier ja aus, der Firma. Um aber, und da fängt es an absurd werden, eine Schädigung geltend machen zu können, muss die Firma die Urheberschaft ihres Mitarbeiters ja erst einmal anerkennen. Als anerkannter Urheber kann ich die Lizenz ja aber jederzeit erweitern, so dass der Firma kein Schaden entsteht und sich das Problem wiederum gar nicht erst stellt. Also nein, ich habe keine Angst vor einem Rechtsstreit, sofern man ein paar Randbedingungen beachtet: Code wirklich neu schreiben, dabei darauf achten, dass er nicht zu dicht an der Firmenversion ist und unter Pseudonym veröffentlichen, um das Restrisiko durch eine übereifrige Rechtsabteilung gar nicht erst aufkommen zu lassen. Und sollte es wider Erwarten doch Probleme geben, so sehe ich gute Chancen, da heraus zu kommen. Aber, wie gesagt, ich bin kein Jurist, also im Zweifel einen Anwalt fragen.
ah8 schrieb: > Zunächst einmal geht es hier um die Frage, ob es sich bei den beiden > Versionen um ein und dasselbe Werk handelt oder nicht. Nein. Wenn es nicht voneinander abgeleitete Werke sind, dann stellt sich die ganze Frage nicht. (Und ja, ich halte es auch für sehr fraglich, ob diese neu geschriebenen Utilities wirklich vom Firmencode abgeleitet sind.) In der Diskussion war die Prämisse aber, daß sie voneinander abgeleitet sind. Sonst macht das "lügen, daß zuhause zuerst geschrieben" nämlich überhaupt keinen Sinn.
ah8 schrieb: > Um aber, und da fängt es an absurd > werden, eine Schädigung geltend machen zu können, muss die Firma die > Urheberschaft ihres Mitarbeiters ja erst einmal anerkennen. Als Und sobald sie das tut und der MA das akzeptiert, wird der MA abgemahnt (oder gleich fristlos entlassen), weil er Code beim Arbeitgeber eingeschmuggelt und damit den Arbeitgebercode infiziert hat. > anerkannter Urheber kann ich die Lizenz ja aber jederzeit erweitern, so > dass der Firma kein Schaden entsteht und sich das Problem wiederum gar > nicht erst stellt. Der Schaden ist derselbe: das Unternehmen hat nicht die benötigten Rechte am Code, um diesen effektiv nutzen zu können. Weil plötzlich der MA privat noch mit drinhängt.
Fred schrieb: > ... Wenn wir in der realen Welt Gegner in dieser Angelegenheit wären würde ich jetzt schriftlich erklären, dass ich keinen Sinn darin sehe, die Diskussion fortzusetzen und vorschlagen, so Sie auf Ihren Forderungen beharren, dass wir die Sache vor Gericht klären. Ich habe diesen Satz genau so schon mehr als einmal verwendet, auch gegenüber Anwälten, Inkasso-Unternehmen und Behörden. Verklagt hat mich bisher noch niemand.
Aus der Patentrecht-Vorlesung weiß ich noch, dass ein Programmcode patentrechtlich nicht geschützt werden kann. Das gilt sowohl für den eigentlichen Code, als auch für die enthaltenden Algorithmen.
ah8 schrieb: > so Sie auf Ihren Forderungen beharren Welche Forderungen? Kann es sein, daß diese Diskussion dich gerade überfordert?
Fred schrieb: > ah8 schrieb: >> so Sie auf Ihren Forderungen beharren > > Welche Forderungen? Na ja, es wird mich ja wohl niemand vor Gericht zerren und dort behaupten, ich hätte ihm einen Schaden zugefügt ohne dass das mit einer Forderung nach Schadenersatz verbunden wäre, oder? > Kann es sein, daß diese Diskussion dich gerade überfordert? Keinesfalls, ich sehe nur keine neuen Argumente und wir müssen die alten ja nicht ewig wiederholen.
Oder wie der Engländer so schön sagt: „We must agree to disagree.“
Justus Skorps schrieb: > Nimm_Alles schrieb: >> Keiner kann dir verbieten, was du in deinem Hirn hast ! Schreib deinen >> Code wie wann und wo du willst. Deine Wuerde ist unantastbar sowie deine >> Intelligenz. >> >> Also nimm dir das was dir zusteht ! > > genau! und wenn du ein paar Bauarbeiter dafür bezahlst, dass sie dir ein > Haus bauen, gehört das Haus dann natürlich auch den Bauarbeitern, > schließlich haben sie es mit ihren eigenen Händen gebaut... Deine Aussage steht in keinster Relation, Geistiges Eigentum ist unantastbar. Lese dir mal das Grundgesetz durch, du Schaf.
Schäfer schrieb: > Deine Aussage steht in keinster Relation, Geistiges Eigentum ist > unantastbar. Lese dir mal das Grundgesetz durch, du Schaf. Kannst du die Stelle im GG denn mal zitieren?
Arbeitnehmererfindung, Patent, geistiges Eigentum, Grundgesetz... Wer kommt auf soviel Blödsinn, wenn es sich um ein paar Zeilen Code handelt. Und worum geht es genau, Raketenteuerung? Nein. int i = 0; for (;;i++) {}; Ist das jetzt mein vom Grundgesetz patentrechtlich geschütztes geistiges Eigentum? Wer diese Codezeilen verwendet oder verwendete, egal ob im privaten oder im Beruf, der macht sich strafbar ;-) Blödsinn, ok. Lasst die Kirche mal im Dorf.
Ich schrieb: > Und worum geht es genau, Raketenteuerung? Nein. > int i = 0; > for (;;i++) > {}; > > Ist das jetzt mein vom Grundgesetz patentrechtlich geschütztes geistiges > Eigentum? Wer diese Codezeilen verwendet oder verwendete, egal ob im > privaten oder im Beruf, der macht sich strafbar ;-) Der TO wollte wissen, auf was er sich einläßt. Und die rechtliche Situation wurde ihm hier an verschiedenen Stellen korrekt wiedergegeben. Was er daraus macht ist dann seine Sache. Und ja, für deine Zeilen besitzt Du das Urheberrecht. So trivial diese auch sind. Daher geht es in diesem Thread eigentlich nur um die Nutzungsrechte.
Steffen Rose schrieb: > So trivial diese > auch sind Nein hat er nicht weil sie so schon 10000 mal geschrieben wurden. Und weil trotzdem keiner der sie nochmal schreibt irgendwelche Gebühren zahlen muss schreibt ihr hier ziemlichen Murks. Oder wenn ich jetzt "Steffen" schreibe, musst du jetzt jedes Mal wenn du irgendwo unterschreibst mir was für das Nutzungsrecht an meinem "Steffen" zahlen? Nein!
Udo Schmitt schrieb: > Steffen Rose schrieb: >> So trivial diese >> auch sind > > Nein hat er nicht Doch hat er > weil sie so schon 10000 mal geschrieben wurden. Es gibt Millionen Fotos vom Kölner Dom. Machst du noch eins, bist du trotzdem der Urheber von deinem Foto. > Und > weil trotzdem keiner der sie nochmal schreibt irgendwelche Gebühren > zahlen muss schreibt ihr hier ziemlichen Murks. Die Urheberschaft hat doch mit Gebühren nichts zu tun.
Trotzdem hast Du aber das Urheberrecht an deinen Zeilen. Die Diskussion dreht sich eigentlich nur darum, ob du das Nutzungsrecht einschränken kannst oder nicht, weil es so trivial ist. Daher auch die folgende Nutzungsbedingung bzgl. des Forums: Nutzungsrecht an Beiträgen Mit dem Erstellen eines Beitrags erteilt der Autor dem Betreiber des Forums ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Recht, den Beitrag im Rahmen des Forums zu nutzen. Das Nutzungsrecht bleibt auch nach Kündigung der Mitgliedschaft bestehen. Anm: Ich bin zwar der Urheber dieser paar Zeilen. Ich bin aber keineswegs der Urheber meines Namens. Und da ich kein exclusives Nutzungsrecht auf meinen Namen habe, kann ich Dir auch nicht erlauben oder verbieten, diesen zu nutzen.
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Bearbeitet durch User
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