Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Code aus Arbeit zuhause benutzen?


von Max W. (Gast)


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Mahlzeit,

Ich habe vor einiger Zeit beruflich einen Code geschrieben. Nichts 
großartiges, kein supergeheimer Algorithmus, eher ein paar 
Helferfunktionen.
Bischen Speicherverwaltung mit praktischen Features.

Nun hab ich für ein Hobbyprojekt daheim ein ähnliches Problem zu lösen.
Das Projekt soll auch mal unter der GPL veröffentlicht werden wenn es 
eine hinreichende Reife erreicht hat.

Ich würde den Code natürlich neu schreiben und nicht 1:1 kopieren. 
Alleine schon, weil ich daheim ganz andere Kommentare setzen würde, bzw. 
andere "Coding Guidelines" habe.
Und eben weil ich vieles heute anders machen würde. Aber Funktionsnamen, 
Variablennamen etc. würd ich jetzt nicht zwanghaft umbenennen, die Logik 
sit natürlich weiterhin die selbe.

Kann ich da irgendwie Probleme mit dem Arbeitgeber bekommen?
Wie handhabt ihr sowas?

von ah8 (Gast)


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Code, den Du während der Arbeitszeit schreibst, gehört Deinem 
Arbeitgeber, da ist die Rechtsprechung ziemlich eindeutig. Einfach 
kopieren und weiter verwenden ist also sicher keine gute Idee.

Ich sehe aber nicht, wer Dir verbieten kann, das gleiche oder ein 
ähnliches Problem in Deiner Freizeit nochmals zu lösen. Das bei einem 
ähnlichen Problem auch eine ähnliche Lösung heraus kommt, sollte jeder 
Richter verstehen. Selbstverständlich kannst Du dabei auch auf 
Erfahrungen aus Deiner beruflichen Tätigkeit zurückgreifen, ansonsten 
wäre jedes Praktikum und jede berufliche Erfahrung, die Du in Lebenslauf 
oder Bewerbung angibst, ja illegal verwendet. So wie Du das schreibst, 
sehe ich da keine Probleme, zumindest würde ich vor Gericht so 
argumentieren. Außerdem muss Dein Chef so etwas erst einmal herausfinden 
und, sofern er zivil- oder strafrechtlich gegen Dich vorgehen will, 
seine Ansprüche bzw. Vorwürfe auch beweisen. Wer sagt denn z.B. dass Du 
Deinen Code erst in der Firma und dann zu Hause geschrieben hast? Es 
könnte ja auch umgekehrt gewesen sein.

Kritischer würde ich die arbeitsrechtliche Seite sehen. Wenn Dein Chef 
es doch spitz kriegt und Dich deswegen vor die Tür setzt, kannst Du zwar 
dagegen Klagen, aber dann könnte die Beweislast bei Dir liegen. Du 
kannst Deinen neuen Code ja unter einem Pseudonym veröffentlichen, wenn 
Du Dich dabei besser fühlst.

Ganz anders wäre die Sache allerdings zu bewerten, wenn Dein Arbeitgeber 
eine Softwarefirma ist, die mit der Art von Code, um die es hier geht, 
hauptamtlich ihr Geld verdient. Dann könnte Dir die Veröffentlichung als 
Tätigkeit für die Mitbewerber, geschäftsschädigendes Verhalten oder 
Schlimmeres ausgelegt werden und dann wärst Du rechtlich auf sehr dünnem 
Eis (um es mal vorsichtig zu formulieren), erst recht, wenn es in Deinem 
Arbeitsvertrag schon eine entsprechende Klausel gibt.

So sehe ich die Sache. Ich bin aber kein Jurist! (Als solcher dürfte 
ich, sofern ich die Juristen in Freundes- und Bekanntenkreis verstehe, 
hier in der Öffentlichkeit auch gar keinen Rat erteilen. Als 
nicht-Jurist kann ich mich vielleicht auf das Grundrecht der freien 
Meinungsäußerung berufen :-)

von Nimm_Alles (Gast)


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Keiner kann dir verbieten, was du in deinem Hirn hast ! Schreib deinen 
Code wie wann und wo du willst. Deine Wuerde ist unantastbar sowie deine 
Intelligenz.

Also nimm dir das was dir zusteht !

von klausi (Gast)


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Na und was soll da schon grossartig passieren?

Ist immer noch dein geistiges Eigentum und gehört dir. Würde mich wegen 
ein paar klitschen nicht gross ins Hemd machen. Die kennen meist den 
eigenen code kaum!

von Kaj (Gast)


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ah8 schrieb:
> Selbstverständlich kannst Du dabei auch auf
> Erfahrungen aus Deiner beruflichen Tätigkeit zurückgreifen
Wow, moment. An der Stelle könnte nämlich das 
"Arbeitnehmererfindungsgesetzt" zum tragen kommen.

Auszug:
"...Dies gilt jedoch nur für so genannte Diensterfindungen. Das sind 
Erfindungen, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht 
wurden und aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb obliegenden Tätigkeit 
entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des 
Betriebes beruhen ..."
Auch wenn du etwas in deiner Freizeit bastels/erfindest usw., ist es 
potentiel eine "Diensterfindung".
Auf der anderen Seite: Wo kein Kläger, da kein Richter...

Just my 2 cent...

von bill gehts noch (Gast)


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ah8 schrieb:
> Das bei einem
> ähnlichen Problem auch eine ähnliche Lösung heraus kommt, sollte jeder
> Richter verstehen.
Ich habe gerade ein Fenster Betriebssystem geschrieben. Gehört es jetzt 
mir?

Leute, denselben Code nochmal schreiben ist nicht. Dann müsste man schon 
neue Strukturen schreiben und andere Abläufe. Sobald das nichts 
Triviales ist sind das nichtübertragbare Softwarestücke. Das ist ja 
gerade das Problematische mit SW Patenten und da gilt ja bereits 
Urheberrecht auch wenn nichts offiziell gesichert wurde.

von Heribert (Gast)


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Schon mal daran gedacht, mit deinem Arbeitgeber darüber zu sprechen,
ob er was dagegen hätte und wie seine Meinung ist,
den speziellen Code als GPL zu veröffentlichen?

Vermutlich musst du erwähnen, dass du den Aufwand selbst trägst
und deine Arbeit beim AG dadurch natürlich nicht beeinträchtigt wird.

Könnte natürlich auch nach hinten losgehen...

von Justus S. (jussa)


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Nimm_Alles schrieb:
> Keiner kann dir verbieten, was du in deinem Hirn hast ! Schreib deinen
> Code wie wann und wo du willst. Deine Wuerde ist unantastbar sowie deine
> Intelligenz.
>
> Also nimm dir das was dir zusteht !

genau! und wenn du ein paar Bauarbeiter dafür bezahlst, dass sie dir ein 
Haus bauen, gehört das Haus dann natürlich auch den Bauarbeitern, 
schließlich haben sie es mit ihren eigenen Händen gebaut...

von Walter Tarpan (Gast)


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Um wieviele Zeilen Quelltext geht es eigentlich?

Und ist das irgendwelche Business-Logik drin verbaut, die Deinen 
Arbeitgeber betrifft?

Oder sind es ein paar generische kleine Helferlein?

von F. F. (foldi)


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Kaj schrieb:

>
> Auszug:
> "...Dies gilt jedoch nur für so genannte Diensterfindungen. Das sind
> Erfindungen, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht
> wurden und aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb obliegenden Tätigkeit
> entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des
> Betriebes beruhen ..."
> Auch wenn du etwas in deiner Freizeit bastels/erfindest usw., ist es
> potentiel eine "Diensterfindung".
>
Das hätten alle gern. Dann dürfte kein Programmierer mehr eine Zeile für 
sich selbst schreiben und kein Tischler einen Schrank.
Wenn er den Schrank dann verkaufen würde, weil er so tolle Funktionen 
hat und ein tolles, nie dagewesenes Design hat, kommt der Arbeitgeber 
und kassiert die Idee?
Wenn das so ist, so gäbe es niemals mehr neue Firmen. Weil selbst nach 
Verlassen der Firma der AG immer noch alles kassieren könnte, außer er 
klempnert und verkauft das.

von Somebody123 (Gast)


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Max W. schrieb:
> Mahlzeit,
>
> Ich habe vor einiger Zeit beruflich einen Code geschrieben. Nichts
> großartiges, kein supergeheimer Algorithmus, eher ein paar
> Helferfunktionen.
> Bischen Speicherverwaltung mit praktischen Features.
>
> Nun hab ich für ein Hobbyprojekt daheim ein ähnliches Problem zu lösen.
> Das Projekt soll auch mal unter der GPL veröffentlicht werden wenn es
> eine hinreichende Reife erreicht hat.
>
> Ich würde den Code natürlich neu schreiben und nicht 1:1 kopieren.
> Alleine schon, weil ich daheim ganz andere Kommentare setzen würde, bzw.
> andere "Coding Guidelines" habe.
> Und eben weil ich vieles heute anders machen würde. Aber Funktionsnamen,
> Variablennamen etc. würd ich jetzt nicht zwanghaft umbenennen, die Logik
> sit natürlich weiterhin die selbe.
>
> Kann ich da irgendwie Probleme mit dem Arbeitgeber bekommen?
> Wie handhabt ihr sowas?

Hallo,

frag doch deinen Chef.
In meiner Firma geht das oft, wenn man es nicht ins Internet stellt. Die 
scheinen froh zu sein, dass sich die Mitarbeiter in der Freizeit mit der 
Materie auseinandersetzen.

Das dann allerdings als open Source freizugeben, finde ich mehr als 
fragwürdig. Was du in deiner Arbeit machst gehört deiner Firma, dafür 
bekommst du deinen Lohn. Gitbst du das als open Source frei, kann das 
deine Firma nicht mehr wie zuvor frei kommerziell verwerten. Das ist 
weder rechtlich noch moralisch in Ordnung.

von Sven (Gast)


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Somebody123 schrieb:
> Das dann allerdings als open Source freizugeben, finde ich mehr als
> fragwürdig. Was du in deiner Arbeit machst gehört deiner Firma, dafür
> bekommst du deinen Lohn. Gitbst du das als open Source frei, kann das
> deine Firma nicht mehr wie zuvor frei kommerziell verwerten. Das ist
> weder rechtlich noch moralisch in Ordnung.

Doch, das kann sie. Sie behält nach wie vor das Urheberrecht und auch 
das Recht, Quelltext unter verschiedenen Lizenzen zu stellen. Eine OS 
und eine "kommerzielle" also keine. Problematisch wird es nur, wenn 
fremde etwas am Code ändern und das genutzt werden soll. Dann macht man 
das entweder über Erklärungen oder aber man muss dann die OS-Lizenz 
wählen. Es gibt einige OS-Projekte, bei denen dies so gehandhabt wird.

von Sven (Gast)


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Zu dem o.g. mit der Erklärung, ich glaube bei QT war das lange Zeit so 
gelöst, bin mir aber nicht mehr komplett sicher. Oder wie bei VUSB: 
http://www.obdev.at/products/vusb/license-de.html

Vielleicht noch einen Link zu einem Artikel, den ich in diesem 
Zusammenhang sehr interessant fand: 
http://www.it-rechts-praxis.de/meldungen/Praxisprobleme-der-Open-Source-Lizenzierung-71

von Max W. (Gast)


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Also, hier gehts wirklich um relativ unproblematischen Code.
Ein paar hundert Zeilen. Da steckt auch kein Firmen-KnowHow drin, das 
sind eben ein paar Helferfunktionen, die während eines Projekts nebenbei 
angefallen sind.
Ich bin mir sicher, viele Entwickler auf der Welt haben das selbe 
Problem auf ähnliche Art und Weiße bereits vor mir gelöst.

Den Arbeitgeber würd ich ungern fragen, man will ja keine schlafenden 
Hunde wecken.

von Kris M. (kristijan_m)


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Also in meinem Arbeitsvertrag steht:

Alles was ich in meiner Freizeit erfinde, das direkt oder indirekt mit 
meiner Arbeit in Verbindung gebracht werden kann, ist dies 
Firmeneigentum.

Dies steht in einigen Verträgen von Ingenieuren. Durch die Erfahrungen 
auf der Arbeit und das know how das man dort vermittelt bekommt, hat man 
ja quasi erst die Möglichkeit bekommen dies Zeugs zu erfinden.

Ist also meiner Meinung nach nicht dein geistiges Eigentum und eine 
Veröffentlichung würde dich in Schwierigkeiten bringen, insofern es 
einen Kläger gibt.


Anders ist es wenn du es nur für dich machst. Da kann dir keiner was 
verbieten. Ich wette die Programmierer der Spielehersteller basteln sich 
auch ihre eigenen Welten zuhause zusammen. Aber halt eben nicht 
öffentlich oder unter anderem Namen weiterverkaufen^^

von Klaus P (Gast)


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Du weißt, dass das, was du tun willst, nicht ganz "astrein" ist. Und 
hier fragst du jetzt nach Absolution dafür.

So geht das nicht. Entweder sprichst du offen mit deinem AG darüber, 
oder du lässt es und tust, was du für richtig hältst ... und trägst ggf. 
auch die Konsequenzen.

von Kris M. (kristijan_m)


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Max W. schrieb:
> Also, hier gehts wirklich um relativ unproblematischen Code.
> Ein paar hundert Zeilen. Da steckt auch kein Firmen-KnowHow drin, das
> sind eben ein paar Helferfunktionen, die während eines Projekts nebenbei
> angefallen sind.
> Ich bin mir sicher, viele Entwickler auf der Welt haben das selbe
> Problem auf ähnliche Art und Weiße bereits vor mir gelöst.
>
> Den Arbeitgeber würd ich ungern fragen, man will ja keine schlafenden
> Hunde wecken.

Schreibs doch einfach um. Dann kann dir keiner was. Paar hundert Zeilen 
iss auch kein Weltuntergang

von Cyblord -. (cyblord)


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Klaus P schrieb:

> So geht das nicht. Entweder sprichst du offen mit deinem AG darüber,
> oder du lässt es und tust, was du für richtig hältst ... und trägst ggf.
> auch die Konsequenzen.

Völlig richtig. Hat nicht mal jemand gesagt, so etwas wie richtige und 
falsche Entscheidungen würde nicht existieren. Alles was existiert sind 
Konsequenzen.

von Udo S. (urschmitt)


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Meine Güte
Du hast doch bestimmt diese Funktionen in deiner Freizeit mal 
geschrieben und weils schneller geht dann von daheim mitgebracht und für 
das Firmenprojekt benutzt. So hast du für die Firma Zeit gespart. Diese 
Funktionen kannst du doch auch daheim und für open Source 
weiterverwenden.

: Bearbeitet durch User
von Fred (Gast)


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Udo Schmitt schrieb:
> Du hast doch bestimmt diese Funktionen in deiner Freizeit mal
> geschrieben und weils schneller geht dann von daheim mitgebracht und für
> das Firmenprojekt benutzt.

Nach der Begründung wird sein Chef ihm richtig Feuer machen. Eine 
Abmahnung ist für sowas locker drin.

von Boris O. (bohnsorg) Benutzerseite


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Wer geistig tätig ist, dem gehört nach deutschem Recht das 
unveräußerliche Urheberrecht. Egal für wen man arbeitet und wieviel 
(oder -wenig) gezahlt wird, als Urheber bleibt man sein lebenlang erster 
und einziger geistiger Eigentümer. Allerdings erwirbt der Arbeitgeber 
durch das Vertragsverhältnis ein Nutzungsrecht und die Frage ist nun, ob 
dieses Nutzungsrecht ein exklusives ist (dazu bitte die Rechtsberatung 
konsultieren und Verträge auch auf sittenwidrige Klauseln durchforsten). 
Mittlere und große Unternehmen haben oft einen Rechtsbeistand für 
Lizenzfragen, der kann das rechtsverbindlich erläutern. In allen anderen 
Fällen bleibt nur der Gang zum Anwalt mit einer Menge Papierkram.

Softwarepatente gibt es in Deutschland nicht und für Software gibt es 
generell, außer den Lizenzen und vertraglichen Vereinbarungen, keine 
rechtliche Grundlage zur Durchsetzung von Ansprüchen. (Gemäß europ. und 
folglich deutschem Patentrecht sind »Programme für 
Datenverarbeitungsanlagen« nicht patentierbar und wohl demzufolge keine 
Erfindung.)

Fred schrieb:
> Nach der Begründung wird sein Chef ihm richtig Feuer machen. Eine
> Abmahnung ist für sowas locker drin.

Für eine Abmahnung muss schon eine Form von Schädigung vorliegen und da 
würde ich es darauf ankommen lassen, den Nachweis über die zeitliche 
Abfolge zu führen. Erkenntnisgewinn ist juristisch ganz schwer zu 
fassen. Man überlege sich mal while(true) { //... } wäre plötzlich vom 
Arbeitgeber allein beansprucht, womit er den Anspruch auch gegenüber 
Dritten durchsetzen müsste. Einen signifikanten Teil einer Anwendung 
hingegen nachprogrammieren, sogar per Zufall, ist durchaus möglich, da 
dieselbe Architektur und Benutzeroberfläche einer jeden handelsüblichen 
Datenverarbeitungsanlage ähnliche Algorithmen bedingt (Microsoft 
Foundation Classes, Java AWT & Swing, GTK, QT). Deswegen sehen Programme 
für blinkende LEDs mit Arduino auch immer ähnlich aus (weil eine LED an 
einem Logik-Pin ein- und verzögert wieder ausgeschaltet wird).

: Bearbeitet durch User
von ah8 (Gast)


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Kaj schrieb:

> Auszug:
> "...Dies gilt jedoch nur für so genannte Diensterfindungen. Das sind
> Erfindungen, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht
> wurden und aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb obliegenden Tätigkeit
> entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des
> Betriebes beruhen ..."

Danke erst mal für den Tipp, aber ist das hier anwendbar? Ein Stück Code 
ist ja erst einmal keine Erfindung und beruht normalerweise auch nicht 
maßgeblich auf den Erfahrungen des Betriebes. (OK, es sei denn, es sind 
zum Beispiel Parameter eingeflossen, die aus Experimenten des Betriebes 
stammen oder Ähnliches. Dafür sehe ich hier aber keine Anzeichen.)

von ah8 (Gast)


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bill gehts noch schrieb:

> Ich habe gerade ein Fenster Betriebssystem geschrieben. Gehört es jetzt
> mir?

Ein gewisser Linus Benedict Torvalds hat's getan und ja, es gehört ihm. 
(Allerdings hat er die Rechte an die Allgemeinheit weiter gegeben.)

von Test (Gast)


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Du hast den code zu Hause sicherlich vor dem code in der Firma 
geschrieben, oder???????

von Fred (Gast)


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Boris Ohnsorg schrieb:
> den Nachweis über die zeitliche
> Abfolge zu führen

Es ging darum, daß er die zeitliche Abfolge "erst zuhause, dann bei 
Arbeit" selbst offenlegt. Auch wenn es real nicht so war.

Aber so ist er trotzdem dran: Er hat Code, an dem er oder Dritte eigene 
Rechte halten wollen, beim Arbeitgeber eingeschmuggelt.

Das ist eine ganz offensichtliche Schädigung, die totsicher zu massivem 
Ärger führt.

Auch wenn der Vorschlagende wohl dachte, mit dieser Lüge käme der OP aus 
der Kiste raus, er reitet ihn im Gegenteil erst so richtig rein.

von Fred (Gast)


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Test schrieb:
> Du hast den code zu Hause sicherlich vor dem code in der Firma
> geschrieben, oder???????

Abgesehen davon, daß du zu einer Straftat anstiftest, ist diese sogar 
völlig idiotisch, weil ihm diese Variante nicht weniger Probleme 
bereiten würde.

von Nowbody (Gast)


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>>Boris Ohnsorg

Exakt richtig.
Es ist dein Code, der Arbeitgeber hat nur Nutzungsrecht, solange im 
Arbeitsvertrag nichts anderes steht, oder Sittenwidrig ist.

Solange du dort arbeitest kannst du keine Lizenzgebühren verlangen.
Wenn du gekündigt hast un er die von dir entwickelten Programme 
weiternutzt, kannst du sogar Lizenzgebühren verlangen.

Gruß

von ah8 (Gast)


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Kris M. schrieb:
> Also in meinem Arbeitsvertrag steht:
>
> Alles was ich in meiner Freizeit erfinde, das direkt oder indirekt mit
> meiner Arbeit in Verbindung gebracht werden kann, ist dies
> Firmeneigentum.
>
> Dies steht in einigen Verträgen von Ingenieuren.

Als Arbeitgeber würde ich so etwas auch in den Vertrag schreiben. Das 
heißt aber noch nicht, dass eine solche Klausel auch rechtsgültig ist. 
Bei Arbeitsverträgen gilt keine uneingeschränkte Vertragsfreiheit. Ich 
kann solche Klauseln und erst Recht ihre Anwendbarkeit vor Gericht 
prüfen lassen. In diesem Fall würde ich das tun.

> Durch die Erfahrungen
> auf der Arbeit und das know how das man dort vermittelt bekommt, hat man
> ja quasi erst die Möglichkeit bekommen dies Zeugs zu erfinden.

Spinnen wir den Faden mal weiter: Die ersten, die mir die 
Voraussetzungen für eine Erfindung mitgegeben haben, waren meine Eltern, 
dann kam die Schule, die Uni und erst ganz zuletzt die Firma. Soll den 
ein Prof. einen Anteil an einer Erfindung einfordern können, nur weil 
ich bei ihm mal die entscheidende Vorlesung gehört habe? Wenn mich eine 
Firma bezahlt, um eine Erfindung zu machen, gehört die Erfindung ihr, da 
sind wir uns einig. Auch Wissen kann Eigentum der Firma sein. 
Fähigkeiten und Erfahrungen aber, auch solche, die ich in der Firma 
gesammelt habe, die gehören mir und damit kann ich machen was ich will. 
Das jedenfalls ist meine Rechtsauffassung und für die würde ich streiten 
bis auf's Messer, auch vor Gericht.

> Anders ist es wenn du es nur für dich machst. Da kann dir keiner was
> verbieten. Ich wette die Programmierer der Spielehersteller basteln sich
> auch ihre eigenen Welten zuhause zusammen. Aber halt eben nicht
> öffentlich oder unter anderem Namen weiterverkaufen

Diese Argumentation ist nicht ganz konsistent. Code, der während der 
Arbeitszeit geschrieben wurde, ist Eigentum der Firma, keine Frage. Denn 
darf ich ohne explizites Einverständnis nicht verwenden, weder 
öffentlich noch privat. Code, den ich zu Hause schreibe ist 
grundsätzlich erst einmal ein neues Werk mit einer neuen Urheberschaft 
und damit hat die Firma gar nichts zu tun. Das gilt für alles, was nicht 
unmittelbar kopiert oder abgeschrieben wurde. Hier wurde nichts kopiert 
und auch nicht unmittelbar abgeschrieben. Es geht eigentlich um die 
Frage, ob man auch 'aus dem Gedächtnis' (also quasi mittelbar) 
abschreiben kann und wie weit das neue vom alten Werk entfernt sein 
muss, um dieses sicher auszuschließen. Das ist sicher ein gutes Stück 
Ermessenssache aber wie gesagt, ich würde meinen Standpunkt zur Not auch 
vor Gericht vertreten wollen.

von Haro (Gast)


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Bei OS Projekten hört man doch auch oft dass Code-Teile, die unter einer 
fragwürdigen Lizenz stehen, ausgemustert und neu geschrieben werden.
Leider fällt mir da grad kein Beispiel ein.

Aber derjenige, der den Code neu schreibt kennt ja in der Regel die alte 
Implementierung. Muss dieser nun auf Teufel komm raus den Code anders 
schreiben?
Muss er sich nun den Kopf zerbrechen wie er die Schleife umformuliert 
dass er anstatt auf TRUE nun auf FALSE testen kann? Nur, um möglichst 
weit vom Original entfernet zu sein?

von Marcus W. (marcusaw)


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Ich würde bei simplen und allgemeinen Helferfunktionen sogar noch das 
Stichwort "Prior Art" in die runde schmeißen - kommt zwar eigentlich aus 
dem Patentrecht, stellt aber ziemlich genau sein Szenario nach: Das was 
er geschrieben hat, wird wahrscheinlich in dieser oder einer sehr 
ähnlichen Form, schon vorher oder zeitgleich von anderen geschrieben 
worden sein. Bei einer (math.) Funktion geht es nicht um den Rechenweg, 
sondern das Ergebnis.

von ah8 (Gast)


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Fred schrieb:
> Aber so ist er trotzdem dran: Er hat Code, an dem er oder Dritte eigene
> Rechte halten wollen, beim Arbeitgeber eingeschmuggelt.
>
> Das ist eine ganz offensichtliche Schädigung, die totsicher zu massivem
> Ärger führt.

Na, nun fängt es an, albern zu werden. Code, den ich unter eine GPL 
stelle, den muss ich nicht 'einschmuggeln' der ist öffentlich verfügbar 
und den kann jeder ohne jede Einschränkung nutzen. Das ist sogar 
ausdrücklich erwünscht. Wo da die Möglichkeit einer 'offensichtlichen 
Schädigung' herkommen soll, ist mir völlig schleierhaft.

von Marcus W. (marcusaw)


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ah8 schrieb:
> Code, den ich unter eine GPL
> stelle, den muss ich nicht 'einschmuggeln' der ist öffentlich verfügbar
> und den kann jeder ohne jede Einschränkung nutzen. Das ist sogar
> ausdrücklich erwünscht.

Das ist leider nicht ganz richtig. GPL-Code muss stets als GPL-Code 
verfügbar gemacht werden und es muss ersichtlich sein, dass dieser Code 
unter GPL steht.  Stichwort "copyleft"

: Bearbeitet durch User
von Fred (Gast)


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ah8 schrieb:
> Na, nun fängt es an, albern zu werden. Code, den ich unter eine GPL

Ja, durch deine kreative Auslegung wird es albern.

Es ging aber nicht darum, daß er etwas privat entwickelt, unter GPL 
stellt, und auch als solche klar benannt bei der Arbeit verwendet, 
sondern daß er bei der Arbeit Code schreibt, nichts von seinem 
Nebenprojekt erzählt, Code daraus dann aber bei der Arbeit verwendet, 
und wenn der Arbeitgeber meckert, daß er Firmencode privat nutzt, dann 
stellt er sich hin und sagt "Pech gehabt, der Privatcode war zuerst da, 
der steht unter GPL und damit auch die Firmensoftware".

(Hier konkret wars natürlich nicht so, da sollte er das ja 
wahrheitswidrig nur vortäuschen, aber ich stelle dar, daß es selbst dann 
ein problem wäre, wenn es wirklich so geschehen wäre.

> stelle, den muss ich nicht 'einschmuggeln' der ist öffentlich verfügbar

Und das ist "Einschmuggeln".

Der Arbeitgeber weiß nicht und kann nicht wissen, daß sein Mitarbeiter 
gar nicht "proprietären Firmencode" schreibt, sondern sich fürs 
GPL-Infizieren des Firmencodes gar noch bezahlen läßt.

von ah8 (Gast)


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Marcus W. schrieb:
> ah8 schrieb:
>> Code, den ich unter eine GPL
>> stelle, den muss ich nicht 'einschmuggeln' der ist öffentlich verfügbar
>> und den kann jeder ohne jede Einschränkung nutzen. Das ist sogar
>> ausdrücklich erwünscht.
>
> Das ist leider nicht ganz richtig. GPL-Code muss stets als GPL-Code
> verfügbar gemacht werden und es muss ersichtlich sein, dass dieser Code
> unter GPL steht.  Stichwort "copyleft"

Stimmt, mein Fehler, da habe ich die Lizenzen durcheinander gebracht. 
Danke für den Hinweis. (Die Grundaussage, dass der Vorwurf einer 
Schädigung absurd ist, bleibt davon aber unberührt. Als Rechteinhaber 
kann ich schließlich jedem Nutzer jedes Recht einräumen.)

von Sebastian (Gast)


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Wird der Code tatsächlich "dual-lizensiert", kommt wahrscheinlich aus 
rein pragmatischen Gründen nur die Kombination aus kommerziell und LGPL 
(oder vergleichbarem, wie BSD- oder Apache-Lizenz) in Frage.

Bei einem kleinen (aber u.u. wichtigen) Algorithmus sollte man den Code 
schon aus dem Gedächtnis neu schreiben. Kein Programmierer (oder Autor) 
produziert auf diese Weise genau zwei gleiche Resultate.
Dinge erneut "zu entwickeln" (im Sinne von: ein für einen Arbeitgeber 
gelöstes Problem für einen anderen Arbeitgeber oder privat noch einmal 
umzusetzen) - zwangsläufig und unvermeidbar unter Kenntnis der ersten 
Lösung - wurde schon oft praktiziert (auch in großen Projekten), ist 
moralisch einwandfrei, und juristisch dann nicht kritisch, solange die 
verwendeten Algorithmen keinem speziellen rechtlichen Schutz 
unterliegen.

von Fred (Gast)


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ah8 schrieb:
> Die Grundaussage, dass der Vorwurf einer
> Schädigung absurd ist, bleibt davon aber unberührt.

Du spinnst.


Wenn dein Angestellter dir vorgaukelt, der Code in deiner 
Versionsverwaltung sei Firmencode, insgeheim ist das aber geklauter 
GPL-Code (wenn auch von ihm selbst geklaut), dann ist das keine 
Schädigung?

Du hast keine Befürchtung, langwierige Rechtsstreitigkeiten führen zu 
müssen?

Der Status deiner Software ist glasklar und problemlos für dich in 
vollem Umfang kommerziell verwertbar?

Dein Vertrauen in die Loyalität deines Mitarbeiters ist ungebrochen?


Leute gibts...

von Marcus W. (marcusaw)


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Ich zitier mich einfach mal selbst ;)

Marcus W. schrieb:
> Ich würde bei simplen und allgemeinen Helferfunktionen sogar noch das
> Stichwort "Prior Art" in die runde schmeißen - kommt zwar eigentlich aus
> dem Patentrecht, stellt aber ziemlich genau sein Szenario nach: Das was
> er geschrieben hat, wird wahrscheinlich in dieser oder einer sehr
> ähnlichen Form, schon vorher oder zeitgleich von anderen geschrieben
> worden sein. Bei einer (math.) Funktion geht es nicht um den Rechenweg,
> sondern das Ergebnis.

von Dipl Ing FH mit Eiern (Gast)


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ah8 schrieb:
> Code, den ich unter eine GPL
> stelle, den muss ich nicht 'einschmuggeln' der ist öffentlich verfügbar
> und den kann jeder ohne jede Einschränkung nutzen.

Völlig falsch.

von Fred (Gast)


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Marcus W. schrieb:
> Ich zitier mich einfach mal selbst ;)

Und warum?

Wie du schon erkannt hast, stammt "prior art" aus dem Patentrecht, das 
hier nicht interessiert.

Du könntest auch "Blumenerde" einwerfen, das hülfe genauso weiter.

von Udo S. (urschmitt)


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Fred schrieb:
> Test schrieb:
>> Du hast den code zu Hause sicherlich vor dem code in der Firma
>> geschrieben, oder???????
>
> Abgesehen davon, daß du zu einer Straftat anstiftest, ist diese sogar
> völlig idiotisch, weil ihm diese Variante nicht weniger Probleme
> bereiten würde.

Um was gehts hier? Um 200 verschleppte Mädchen, einem Massenmord oder um 
100 zeilen Code für ein paar Utility Funktionen?

Mein Chef ist/wäre begeistert, wenn ich schon daheim vorhandene Software 
zum Beschleunigen eines Projektes einsetzten würde. Im Gegenzug wäre er 
allerdings auch einverstenden wenn allgemeine kleine Tools in 
irgendwelchen Gnu Projekten wieder auftauchen.
Zumal wenn die Erfinderische Höhe etwa der Dicke einer 
Rasierklingenschneide entspricht, und genau darum ging es.

Aber wir verdienen hier unser Geld mit Softwareentwicklung und nicht mit 
Powerpoint malen und Bullshit Bingo Meetings :-)

Fred schrieb:
> Du hast keine Befürchtung, langwierige Rechtsstreitigkeiten führen zu
> müssen?

Was hast du eigentlich geraucht? Kein AG würde wegen 100 Zeilen Utility 
Code auch nur einen Anwalt anrufen, ausser er will jemanden loswerden 
und das soll als Vorwnad dienen. Im vergleich zu dir können AG durchaus 
noch RECHNEN und Aufwand/Nutzen abwägen.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Udo Schmitt schrieb:

> Was hast du eigentlich geraucht? Kein AG würde wegen 100 Zeilen Utility
> Code auch nur einen Anwalt anrufen, ausser er will jemanden loswerden
> und das soll als Vorwnad dienen.

Genau, aber warum sollte man sich hier ohne Not angreifbar machen?

von Udo S. (urschmitt)


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cyblord ---- schrieb:
> Genau, aber warum sollte man sich hier ohne Not angreifbar machen?

Die Frage ist ist sowas überhaupt nachzuweisen, und entsteht überhaupt 
ein Schaden.
Nachdem was der TO sagt eher nein.

von ah8 (Gast)


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Fred schrieb:
> ah8 schrieb:
>> Die Grundaussage, dass der Vorwurf einer
>> Schädigung absurd ist, bleibt davon aber unberührt.
>
> Du spinnst.

Das nehme ich mal als Kompliment :-)

Zunächst einmal geht es hier um die Frage, ob es sich bei den beiden 
Versionen um ein und dasselbe Werk handelt oder nicht. Mein Standpunkt 
dazu ist eindeutig: Es handelt sich um zwei verschieden Werke mit zwei 
Urheberschaften, womit sich Dein Problem gar nicht erst stellt. Sollte 
die Firma da anderer Ansicht sein, so muss sie – davon gehe ich aus, 
sollte ich hier irren so kläre man mich bitte auf – dies erst einmal 
beweisen. Sollte ihr das gelingen und festgestellt werden, dass es sich 
doch um ein und dasselbe Werk handeln und somit nur eine Urheberschaft 
existiert, so ist damit noch nicht geklärt, bei wem sie liegt. Hier 
spielt die zeitliche Reihenfolge eine wichtige Rolle und auch hier sehe 
ich die Beweislast bei dem, der Ansprüche geltend macht, also, davon 
gehen wir hier ja aus, der Firma. Um aber, und da fängt es an absurd 
werden, eine Schädigung geltend machen zu können, muss die Firma die 
Urheberschaft ihres Mitarbeiters ja erst einmal anerkennen. Als 
anerkannter Urheber kann ich die Lizenz ja aber jederzeit erweitern, so 
dass der Firma kein Schaden entsteht und sich das Problem wiederum gar 
nicht erst stellt.


Also nein, ich habe keine Angst vor einem Rechtsstreit, sofern man ein 
paar Randbedingungen beachtet: Code wirklich neu schreiben, dabei darauf 
achten, dass er nicht zu dicht an der Firmenversion ist und unter 
Pseudonym veröffentlichen, um das Restrisiko durch eine übereifrige 
Rechtsabteilung gar nicht erst aufkommen zu lassen. Und sollte es wider 
Erwarten doch Probleme geben, so sehe ich gute Chancen, da heraus zu 
kommen. Aber, wie gesagt, ich bin kein Jurist, also im Zweifel einen 
Anwalt fragen.

von Fred (Gast)


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ah8 schrieb:
> Zunächst einmal geht es hier um die Frage, ob es sich bei den beiden
> Versionen um ein und dasselbe Werk handelt oder nicht.

Nein.

Wenn es nicht voneinander abgeleitete Werke sind, dann stellt sich die 
ganze Frage nicht.

(Und ja, ich halte es auch für sehr fraglich, ob diese neu geschriebenen 
Utilities wirklich vom Firmencode abgeleitet sind.)

In der Diskussion war die Prämisse aber, daß sie voneinander abgeleitet 
sind. Sonst macht das "lügen, daß zuhause zuerst geschrieben" nämlich 
überhaupt keinen Sinn.

von Fred (Gast)


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ah8 schrieb:
> Um aber, und da fängt es an absurd
> werden, eine Schädigung geltend machen zu können, muss die Firma die
> Urheberschaft ihres Mitarbeiters ja erst einmal anerkennen. Als

Und sobald sie das tut und der MA das akzeptiert, wird der MA abgemahnt 
(oder gleich fristlos entlassen), weil er Code beim Arbeitgeber 
eingeschmuggelt und damit den Arbeitgebercode infiziert hat.

> anerkannter Urheber kann ich die Lizenz ja aber jederzeit erweitern, so
> dass der Firma kein Schaden entsteht und sich das Problem wiederum gar
> nicht erst stellt.

Der Schaden ist derselbe: das Unternehmen hat nicht die benötigten 
Rechte am Code, um diesen effektiv nutzen zu können. Weil plötzlich der 
MA privat noch mit drinhängt.

von ah8 (Gast)


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Fred schrieb:
> ...

Wenn wir in der realen Welt Gegner in dieser Angelegenheit wären würde 
ich jetzt schriftlich erklären, dass ich keinen Sinn darin sehe, die 
Diskussion fortzusetzen und vorschlagen, so Sie auf Ihren Forderungen 
beharren, dass wir die Sache vor Gericht klären. Ich habe diesen Satz 
genau so schon mehr als einmal verwendet, auch gegenüber Anwälten, 
Inkasso-Unternehmen und Behörden. Verklagt hat mich bisher noch niemand.

von dot (Gast)


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Aus der Patentrecht-Vorlesung weiß ich noch, dass ein Programmcode 
patentrechtlich nicht geschützt werden kann. Das gilt sowohl für den 
eigentlichen Code, als auch für die enthaltenden Algorithmen.

von Fred (Gast)


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ah8 schrieb:
> so Sie auf Ihren Forderungen beharren

Welche Forderungen?

Kann es sein, daß diese Diskussion dich gerade überfordert?

von ah8 (Gast)


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Fred schrieb:
> ah8 schrieb:
>> so Sie auf Ihren Forderungen beharren
>
> Welche Forderungen?

Na ja, es wird mich ja wohl niemand vor Gericht zerren und dort 
behaupten, ich hätte ihm einen Schaden zugefügt ohne dass das mit einer 
Forderung nach Schadenersatz verbunden wäre, oder?

> Kann es sein, daß diese Diskussion dich gerade überfordert?

Keinesfalls, ich sehe nur keine neuen Argumente und wir müssen die alten 
ja nicht ewig wiederholen.

von ah8 (Gast)


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Oder wie der Engländer so schön sagt: „We must agree to disagree.“

von Schäfer (Gast)


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Justus Skorps schrieb:
> Nimm_Alles schrieb:
>> Keiner kann dir verbieten, was du in deinem Hirn hast ! Schreib deinen
>> Code wie wann und wo du willst. Deine Wuerde ist unantastbar sowie deine
>> Intelligenz.
>>
>> Also nimm dir das was dir zusteht !
>
> genau! und wenn du ein paar Bauarbeiter dafür bezahlst, dass sie dir ein
> Haus bauen, gehört das Haus dann natürlich auch den Bauarbeitern,
> schließlich haben sie es mit ihren eigenen Händen gebaut...

Deine Aussage steht in keinster Relation, Geistiges Eigentum ist 
unantastbar. Lese dir mal das Grundgesetz durch, du Schaf.

von Cyblord -. (cyblord)


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Schäfer schrieb:

> Deine Aussage steht in keinster Relation, Geistiges Eigentum ist
> unantastbar. Lese dir mal das Grundgesetz durch, du Schaf.

Kannst du die Stelle im GG denn mal zitieren?

von Ich (Gast)


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Arbeitnehmererfindung, Patent, geistiges Eigentum,  Grundgesetz...
Wer kommt auf soviel Blödsinn, wenn es sich um ein paar Zeilen Code 
handelt.

Und worum geht es genau, Raketenteuerung? Nein.
int i = 0;
for (;;i++)
{};

Ist das jetzt mein vom Grundgesetz patentrechtlich geschütztes geistiges 
Eigentum? Wer diese Codezeilen verwendet oder verwendete, egal ob im 
privaten oder im Beruf, der macht sich strafbar ;-)

Blödsinn, ok. Lasst die Kirche mal im Dorf.

von Steffen R. (steffen_rose)


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Ich schrieb:
> Und worum geht es genau, Raketenteuerung? Nein.
> int i = 0;
> for (;;i++)
> {};
>
> Ist das jetzt mein vom Grundgesetz patentrechtlich geschütztes geistiges
> Eigentum? Wer diese Codezeilen verwendet oder verwendete, egal ob im
> privaten oder im Beruf, der macht sich strafbar ;-)

Der TO wollte wissen, auf was er sich einläßt. Und die rechtliche 
Situation wurde ihm hier an verschiedenen Stellen korrekt wiedergegeben. 
Was er daraus macht ist dann seine Sache.

Und ja, für deine Zeilen besitzt Du das Urheberrecht. So trivial diese 
auch sind. Daher geht es in diesem Thread eigentlich nur um die 
Nutzungsrechte.

von Udo S. (urschmitt)


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Steffen Rose schrieb:
> So trivial diese
> auch sind

Nein hat er nicht weil sie so schon 10000 mal geschrieben wurden. Und 
weil trotzdem keiner der sie nochmal schreibt irgendwelche Gebühren 
zahlen muss schreibt ihr hier ziemlichen Murks.

Oder wenn ich jetzt "Steffen" schreibe, musst du jetzt jedes Mal wenn du 
irgendwo unterschreibst mir was für das Nutzungsrecht an meinem 
"Steffen" zahlen? Nein!

von Cyblord -. (cyblord)


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Udo Schmitt schrieb:
> Steffen Rose schrieb:
>> So trivial diese
>> auch sind
>
> Nein hat er nicht
Doch hat er

> weil sie so schon 10000 mal geschrieben wurden.
Es gibt Millionen Fotos vom Kölner Dom. Machst du noch eins, bist du 
trotzdem der Urheber von deinem Foto.

> Und
> weil trotzdem keiner der sie nochmal schreibt irgendwelche Gebühren
> zahlen muss schreibt ihr hier ziemlichen Murks.

Die Urheberschaft hat doch mit Gebühren nichts zu tun.

von Steffen R. (steffen_rose)


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Trotzdem hast Du aber das Urheberrecht an deinen Zeilen.

Die Diskussion dreht sich eigentlich nur darum, ob du das Nutzungsrecht 
einschränken kannst oder nicht, weil es so trivial ist.


Daher auch die folgende Nutzungsbedingung bzgl. des Forums:

Nutzungsrecht an Beiträgen

Mit dem Erstellen eines Beitrags erteilt der Autor dem Betreiber des 
Forums ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und 
unentgeltliches Recht, den Beitrag im Rahmen des Forums zu nutzen. Das 
Nutzungsrecht bleibt auch nach Kündigung der Mitgliedschaft bestehen.


Anm: Ich bin zwar der Urheber dieser paar Zeilen. Ich bin aber 
keineswegs der Urheber meines Namens. Und da ich kein exclusives 
Nutzungsrecht auf meinen Namen habe, kann ich Dir auch nicht erlauben 
oder verbieten, diesen zu nutzen.

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