Hi, Irgendwo hab ich gelesen, dass es zukünftig eine Drohnengesetz (UFO) geben wird.. das auch sehr kleine Drohnen ( glaube unter 5 kg ) erschliesst... mich würde mal die Meinung interessieren, aber auch die rechtliche Sicht und das tatsächliche Verhalten der Ordnungsorgane.. ...wie ist es eigentlich, wenn ich eine Drohne auf .. über unserem Grundstück sehe und mich dermaßen belästigt und ausspioniert fühle .. und mal ungehindert einen Wasserschlauch darauf ziele .. ein Vogelnetz danach werfe .. eine "Drohnenabwehr" baue (ähnl. Steinschleuder, in die Richtung..) .. das gute Stück jetzt auf dem Boden liegt in Folge zutuns --------Sachbeschädigung? --------"Notwehr?" ( lacht bitte nicht - ich meine es ernst ) .. in Folge Akku leer -------- Pflicht zum Fundbüro? -------- Pflicht zur Entsorgung? -------- Man kann "Aneignen"..? Gibt es eventuell Gerichtsurteile oder hat wer schon mal deshalb Geldbussen oder Verwarnungsgelder zahlen müssen? Würde mich wirklich mal interessieren. Zumal ja Gegenwehr glaube ich nur bei "Personenschaden" gilt oder? Ich weiss es nioht. "Eignen Grund" ist jetzt sehr breit gefächert, ich denke dass es anders aussieht wenn es sich um eine Wohnsiedlung handelt oder ein Gewerbegebiet mit sehr grossen Einzel-Flächen > 4000 qm oder "Wohnen auf dem Lande" mit angrenzenden eigenen Fluren, Auen ect.. .. Hört sich jetzt total irgendwie Drohnenfeindlich an, soll es aber nicht, ich mag sie ( wenn ich jemals eine Gelegenheit dazu haben werde kaufe ich mir eine ), aber auf meinem Grund haben "fremde" nichts zu suchen, das ist meine Meinung.. Wie seht ihr das? Fragt ihr die Nachbarn, Grundeigentümer wenn ihr Flugtage habt oder gibts dazu keine Regeln.. Danke LG Rudi ;-)
wird wohl in die Richtung gehen das der Drohenpilot eben aufpassen muss wohin er fliegt. Du kannst ja auf deinem Grund mit deinem Fußball dort hin schießen, wohin Du willst?! Das geht eher in richtung Landfriedensbruch. Wobei, zählt Luft auch als Land!? vermutlich bis zu einer bestimmten Höhe, ist bei Erdbohrungen ja auch so?...
A. K. schrieb: > http://www.wbs-law.de/internetrecht/die-rechtlichen-probleme-des-einsatzes-von-zivilen-drohnen-49854/ danke... aber ich weiss ja nicht ob es sich um ein ziviles oder amtliches oder verdecktes gerät handelt.... ich meine damit, gibt es eine Norm das man erkennen kann dass es sich um einen "polizeilichen" Akt handelt.. z.B. verdachtsunabhängige Kontrollflüge eben wie Streifendienst auf der Strasse... wobei hier Kameras die Augen und das Blickfeld ersetzen.. ...muss man das wissen ( unwissenheit schütz wiederum vor Strafe nicht ) ... ..oder sind generell Kamaras nicht erlaubt, oder geduldet wenn nicht aufgezeichnet wird, eine Kamera vor der Hauseingangstüre ist ja schön öfters gleichgesetzt worden mit einem Fenster... ..
Aus dem verlinkten Artikel: "Das Überfliegen eines Grundstücks mittels ziviler Drohne stellt keinen Eingriff in das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers dar." Beschießt Du die Drohne machst Du Dich der Sachbeschädigung und eventuell schlimmeren bei herabfallenden Trümmern schuldig.
Jeffrey Lebowski schrieb: > wird wohl in die Richtung gehen das der Drohenpilot eben aufpassen muss > wohin er fliegt. Du kannst ja auf deinem Grund mit deinem Fußball > dort hin schießen, wohin Du willst?! > > Das geht eher in richtung Landfriedensbruch. Wobei, zählt Luft auch als > Land!? vermutlich bis zu einer bestimmten Höhe, ist bei Erdbohrungen ja > auch so?... Genau das meine ;-) angeblich hat Luft keine Grenzen, aber es gibt den Luftraum, der in Flughafennähe ein "Einzugsgebiet" hat .. so die oberste Luftaufsichtsbehörde München... wo ist der "rechtliche Rahmen".. .. ein Kunstflieger ist bei uns z.B. überhaupt nicht erlaubt.. .. Flughöhen von Ultraleichtflieger dürfen auch auf dem Land nicht unter 200 m fliegen oder so ähnlich usw.. .. Drohnen? ..amtliche drohnen? ..Hausfriedensbruch?..
>Du kannst ja auf deinem Grund mit deinem Fußball >dort hin schießen, wohin Du willst?! Nö.
Karl Otto schrieb: > Aus dem verlinkten Artikel: > > "Das Überfliegen eines Grundstücks mittels ziviler Drohne stellt keinen > Eingriff in das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers dar." > > Beschießt Du die Drohne machst Du Dich der Sachbeschädigung und > eventuell schlimmeren bei herabfallenden Trümmern schuldig. Danke! ok - überfliegen - kreisen? mehrmals hin und her und öfters überfliegen .. ist ja so das die reichweite ja auch nicht unbegrenzt ist, also wieder zurück und das öfters.. .. z.b. auf dem Land, um mich nichts, nur wiesen, acker und weiden, ,meins!, im Umkreis von 3 km und dann kommen drohnen, kreisen, nieder , halten..., mehrmals am Tag, mehrmals in der Woche.. was machen die da?.. was machst du? z.B. in der Stadt, Wohnblöcke, Balkone..liegst auf der Liege, dann kommen Drohnen, kreisen, halten, ...... was machst du?
Weiter verlinkt von der oben angegebenen Seite: http://www.wbs-law.de/it-recht/darf-man-illegal-filmende-drohnen-abschiessen-45801/ > Personen, deren Rechte durch illegal fliegende oder filmende Drohnen verletzt werden, dürfen sich selbstverständlich wehren. Ähnlich wie bei der Notwehr gegen Menschen erlaubt das Gesetz bei der so genannten Selbsthilfe, Sachen, von denen eine Gefahr ausgeht, zu beschädigen oder gar zu zerstören. Knipst also ein allzu neugieriger Nachbar ungefragt Sie, Ihre Familie oder private Teile Ihres Grundstücks, ist es Ihnen daher gesetzlich gestattet, seine Drohne vom Himmel holen oder anders unschädlich zu machen. Ein Abschuss kommt aber nur in Frage, wenn staatliche Hilfe, z.B. die Polizei nicht rechtzeitig gerufen werden kann, um ihre recht zu schützen. Denn auch gegen Drohnen darf nicht vorschnell Selbstjustiz verübt werden. d.H.: Polizei anrufen, Zeugen dabeihaben, wenn beim Auflegen des Polizei-Telefonats die Drohe noch da, aber die Polizei noch nicht da ist: Runterholen. die Drohne muss noch garnicht über dein Grundstück fliegen, es reicht wenn sie über die Hecke schauen kann.
Oder du fliegst mit deiner Drohne raus und ihr messert euch :D oder zwingst sie zum Landen, dann ist die Drohne nicht mehr im Luftraum, sondern tatsächlich auf dem Boden .... Du richtest bzw. trainierst deinen Hund ab, der die Drohne dann runter holt, dann durftest du ja auch aus dem Schneider sein. Sprinkleranlage im Sommer, kann ja Zeitgesteuert sein. Eigentlich kann man sich an den Threads über Marderschreck inspirieren lassen und schauen was sich von dort auf Drohnen übertragen lässt.
Einfach die eigene Abfangdrohne starten :-) Es wird wohl nicht mehr lange dauern, dann wird es solche wohl geben: Kleines Schleppnetz drunter und den Störenfried einfangen.
R. W. schrieb: > ...wie ist es eigentlich, wenn ich eine Drohne auf .. über unserem > Grundstück sehe und mich dermaßen belästigt und ausspioniert fühle Εrnst B✶ schrieb: > d.H.: Polizei anrufen, Zeugen dabeihaben, wenn beim Auflegen des > Polizei-Telefonats die Drohe noch da, aber die Polizei noch nicht da > ist: Runterholen. Wenn ein Passagierflugzeug über dein Grundstück fliegt, darfst du ja auch Opas altes Flakgeschütz aus der Garage holen und draufhalten. Gleiches gilt für Raumstationen und Satelliten, die du natürlich (wenn über deinem Grundstück) mit Orbitalraketen abfangen darfst. Εrnst B✶ schrieb: > die Drohne muss noch garnicht über dein Grundstück fliegen, es reicht > wenn sie über die Hecke schauen kann. Potential für Weiterentwicklungen gibt es natürlich: Ich denke da sollten wir uns ein bisschen was aus den USA abschauen, wo man ja auch ungehemmt auf Fremde feuern darf, die das eigene Grundstück betreten. Ich konnte den Briefträger noch nie leiden... Und das muss natürlich auch auf Personen ausgedehnt werden, die zwar nicht auf meinem Grundstück stehen, aber über meine Hecke schauen. Überhaupt: jeden der mich anschaut möchte ich ungestraft verprügeln dürfen! "Guckst du misch an oda was Alda!?"
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schon von 1967, aber das waren bemannte Tiefflieger: http://de.wikipedia.org/wiki/Pasinger_Kn%C3%B6delkrieg
A. K. schrieb: > http://www.wbs-law.de/internetrecht/die-rechtlichen-probleme-des-einsatzes-von-zivilen-drohnen-49854/ ..http://www.wbs-law.de/it-recht/darf-man-illegal-filmende-drohnen-abschiessen-45801/.. ok.. sehr interessant - Danke! viele Sachen hab ich jetzt so nicht gewusst, manche Sachen sind jetzt klarer, danke! btw Wenn ich meine Hühner mit Vogelnetzen gegen Fliegende Jäger schütze und einer verflattert sich darin, ist es Gefahrenabwehr..Schutz des Eigentums ..wenn sich das Vogelnetz gelöst hat und den Flattermann beschädigt..ist es fahrlässig... ..und wenn ich danach werfe Verstoss gegen das Jagdgesetz... aber.. bei der Drohne muss ich also nachweisen können , dass Gefahr ausgeht.. oder Aufnahmen gespeichert werden... bei Fernübertragung aussichtslos.. .. ok.. Es ist also auf "beiden" Seiten alles offen. Der Datenschutz Absatz ist mir zu gering...schliesse daher darauf.. Ein "Live-View" das Personen über Biometrie Datenbanken abgleicht ist also erlaubt, weil es keine Bilder der "Live-View-Person" speichert... ..und es zu "modernen technischen Möglichkeiten" zur Feststellung der Personalien dient.. ..ich verstehe.. ( bitte liebe ordnungshüther! nicht böse auffassen, ihr seid für mich die Helden von Morgen, ich frage ganz bewusst danach ) man fährt/fliegt also streife, die Live-View läuft, gleicht jedes vorbeifahrende Fahrzeug anhand der KFZ Schilder auf TÜV, ASU und Haftpflicht ab, ist was nicht in Ordnung piept es und es wird kontrolliert.. das gleiche wird dann auf personengesichter angewandt..zur Fahndung ausgeschriebene werden sofort erkannt. das gleiche wird dann auf ungesetzliche müllentsorger angewandt, die ihre gelben säcke lagern... ..befürworte ich einerseits - ..macht mir aber auch Angst, es können Fehler unterlaufen.. ..das andere ist, es gibt Grundstücks / Nachbarrecht - der Zaun ist Grenze, dem NACHBARN reicht das nicht und steigt auf die Leiter, der Gegennachbar baut einen Sichtschutz.. der Nachbar holt sich eine Drohne.. und macht einen Live-View... die verlängerten Augen also... das ist dann alles rechtens...`? .. mmh..
R. W. schrieb: > dem NACHBARN reicht das nicht und steigt auf die Leiter, der > Gegennachbar baut einen Sichtschutz Denen ist beiden nicht mehr zu helfen.
Stefan D. schrieb: > Oder du fliegst mit deiner Drohne raus und ihr messert euch :D oder > zwingst sie zum Landen, dann ist die Drohne nicht mehr im Luftraum, > sondern tatsächlich auf dem Boden .... > Du richtest bzw. trainierst deinen Hund ab, der die Drohne dann runter > holt, dann durftest du ja auch aus dem Schneider sein. > Sprinkleranlage im Sommer, kann ja Zeitgesteuert sein. > > Eigentlich kann man sich an den Threads über Marderschreck inspirieren > lassen und schauen was sich von dort auf Drohnen übertragen lässt. Genau in diese Richtung... meine Drohnen starten jetzt, mein Grundstück! 3km Radius! es kommt zum zusammenstoss.. meine Drohnen technisch vergleichbar wie was weiss der Geier.. sehr wertvoll halt :) gibts ne Luftpolizei? ;-) Leute bitte nicht lachen..ich mein das total ernst! Meine Drohnen fliegen aus, weil der Bewegungsmelder angeschlagen hat. Mein Grund ist Tag und Nacht gesichert - hier mache ich meine Regeln, fühle mich in meinen Experimenten gestört und beobachtet ;-)... Meine Drohnen "filmen" ihren Flug auf meinem Grund legal! Es kommt zum Crash.. ob beabsichtigt oder nicht.. .. was war illegal`? wenn solche Flüge erlaubt sind? was passiert, wenn es sich um eine "Aufklärer Drohne" der Bundespolizei handelt?.. Gibt es sowas? Niedersachsen hat es .. Muss ich meine Drohnen technisch ausrüsten damit die das erkennen müssen? Müssen BP Drohnen erkennbar sein?... Gibt es einen Drohnen TÜV? Eine Zulassungsstelle für Drohnen? Einen Drohnenführerschein? Einen Drohnen Betriebserlaubnis? Wer legt das Gewicht fest? Jedes Zurband braucht für die Nutzung im öffentlichen Stassenverkehr das Makerl lesbar für wieviel Zugkraft das zugelassen ist... Eine Drohnensteuer?..Lacht nur weiter ;-)... hab auch gelacht als Rabsöl im Gespräch war, den über Mineralölsteuer zu besteuern... und was haben wir heute?.. Packerl Drohnen, zahlen die dann Steuern? :-) .. Es ist eine Fantasie .. ja .. aber ich denke wir sind nicht weit davon weg?!.. Wenn man jetzt daran denkt, kleine private Drohnen per Gesetze erschliessen zu wollen - .. wenn es dann Gesetze gibt, gibt es Auslegungen.. .. Muss ich dann mein Hobby aufgeben weil andere es gewerblich einsetzen und dadurch neue Gesetze entstehen müssen die meine Drohnen regeln`? .. Ich setze Drohne gleich dem Auto! Es gibt nicht die Möglichkleit ein Auto nicht anzumelden und legal auf der Strasse zu fahren... es gibt aber die Möglichkeit mit Drohnen über diese zu fliegen...das kommt jetzt nicht so rüber wie ich es eigentlich meine.. ich meine eben.. die Drohne ist noch für alle Richtungen offen.. das Auto ist "fest in Händen" von Gesetzen. Ich bin weder dagegen noch dafür. Ich mag es nicht wenn fremde Drohnen über uns fliegen, es stört egal wie - Lärm oder einfach weil man immer danach schaut... ..und sich immer beobachtet fühlt egal ob reinen Gewissens oder weil man gerade jetzt sein Cola Dose in die Ecke geworfen hat.....
Chris D. schrieb: > Einfach die eigene Abfangdrohne starten :-) > > Es wird wohl nicht mehr lange dauern, dann wird es solche wohl geben: > Kleines Schleppnetz drunter und den Störenfried einfangen. Genau das! Das wäre mein Denken und Handeln... und sichern , anrufen und übergeben... Ist das Verhalten als "Amtsanmassung" zu sehen? .. Wer gründet mit mir den "Drohnenfängerverein" ;-) ..
Boris P. schrieb: > Überhaupt: jeden der mich anschaut möchte ich ungestraft verprügeln > dürfen! "Guckst du misch an oda was Alda!?" Boris ich versteh Dich :-).. mein Spruch ist: "Willst*n Passfoto von mir?..Schenk ich Dir* .. ;-) Ne is klar, es geht eher in die Richtung wenn jemand der eine Drohne hat zu solchen Späflugen startet.. kein Thema ist interssant und daufregend, im Auto oder wo zu sitzen mit VideoBrille oder anderes V "Equicment" .. jetzt beginnts ja.. der "nachbar" der dauernd über die Hecke starrt..weil er brütende Vögel faszinierend findet, kann schnell zum Stalker, zum Triebtäter oder was weiss ich "abgestempelt" werden.. ..der Drohnenspäher? Erkundungsflüge? Kriminelle Vorbereitungen? ..was muss man / kann man denken wenn da eine Drohne ständig fliegt? Siehs mal so.. anderes thema abgeschweift.. wer auf dem Autobahn Parkplatz spazieren geht, kann schneller kontrolliert werden als ihm lieb ist, dafür sorgen die "Planen Schlitzer" auf den LKW Parkplätzen... das wurde jetzt noch weiter verschärft, manche Flächen/Bereiche darfst gar nicht mehr Gassi gehen...das sind Flächen zwar öffentlich aber unterliegen dem Hausrecht des Betreibers...der kann "fast" alles machen.. ..das kostet aber auch immens Personal, die Überwacher Leute haben auch Familie, müssen jetzt einen Parkplatz überwachen weil es organisierte Planenschlitzer gibt.. dann wird vom Tankstellenbetreiber ( Umsatzeinbussungen ) umgerüstet zu Drohnen... es geht ja auch schliesslich um Vereinfachung des ganzen....."Live-View" jetzt kommt das Gewerbe.... der der dann kontrolliert wird und nur seinen Hund ausführt kann sich auf Dauer belästigt fühlen, ist aber gesetzlich nichts einzuwenden...es gibt ja Gesetze... ..wenn ich in meinem Garten grille relaxe und was weiss der geier - ;-) - dann habe ich hier privatsphäre... dann kommt die drohne... dann starten meine abfangdrohnen.oder das vogelnetz fliegt.. ...das grillen kannst vergessen..und das -was der geier - ;-) auch ..
Jörg Wunsch schrieb: > R. W. schrieb: >> dem NACHBARN reicht das nicht und steigt auf die Leiter, der >> Gegennachbar baut einen Sichtschutz > > Denen ist beiden nicht mehr zu helfen. Doch. Mit längeren Leitern und höherem Sichtschutz ;-)
R. W. schrieb: > Ist das Verhalten als "Amtsanmassung" zu sehen? Wenn die fremde Drohne dein ansonsten gegen Einblicke geschütztes Grundstück Fotografiert/Filmt, begeht der Drohnen-Pilot eine Straftat. Das ist nicht nur ein bischen Ordnungswidrigkeit, Datenschutz oder Recht am Eigenen Bild. Da sollte sich die Polizei doch über ein bischen tatkräftige Unterstützung freuen. §201a StGB: (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn du dem Drohnen-Piloten natürlich richtig eine Reinwürgen willst: Organisier dir ein Paar Kinder, die in deinem Garten Spielen, Planschbecken etc. Mit der aktuellen Kinder-P*rno-Hysterie hat der Drohnen-Flieger dann garnix mehr zu lachen.
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Uhu Uhuhu schrieb: > Jörg Wunsch schrieb: >> R. W. schrieb: >>> dem NACHBARN reicht das nicht und steigt auf die Leiter, der >>> Gegennachbar baut einen Sichtschutz >> >> Denen ist beiden nicht mehr zu helfen. > > Doch. Mit längeren Leitern und höherem Sichtschutz ;-) ja aber irgendwann ist doch der Luftraum erreicht dann musst blinkzeichen geben ( Signalleuchten ) dann sieht man den anderen ;-) oder wieder zurückbauen.. ;-) ...oder eben zur Drohne ausholen .. jetzt sind wir wieder am Boden ;-) .. leitern weg sichtschutz weg drohne um drohne propeller um propeller .. ;-) Gibts eigentlich "Killer-Drohnen" oder wie heissen die bei den Robo Meisterschaften die sich gegenseitig zerstören? Gibt es Techniken?
Εrnst B✶ schrieb: > R. W. schrieb: > >> Ist das Verhalten als "Amtsanmassung" zu sehen? > > Wenn die fremde Drohne dein ansonsten gegen Einblicke geschütztes > Grundstück Fotografiert/Filmt, begeht der Drohnen-Pilot eine Straftat. > Das ist nicht nur ein bischen Ordnungswidrigkeit, Datenschutz oder Recht > am Eigenen Bild. > Da sollte sich die Polizei doch über ein bischen tatkräftige > Unterstützung freuen. Hallo Ernst! Vielen Dank! Genau diese Kontrsuktivität! **edit man man Rechtschreibung ist nicht meine Welt ich meine Konstruktivität.. > > §201a StGB: > (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem > gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt > Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren > höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis > zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Danke! Wie kann man die Übertragung beweisen? Das wird sehr schwierig. > > Wenn du dem Drohnen-Piloten natürlich richtig eine Reinwürgen willst: > Organisier dir ein Paar Kinder, die in deinem Garten Spielen, > Planschbecken etc. > Mit der aktuellen Kinder-P*rno-Hysterie hat der Drohnen-Flieger dann > garnix mehr zu lachen. ich wollte das eigentlich nicht in den Vordergrund stellen aber.. hier planschen Kinder.. .. Ok - danke bisher - vieleicht schreibt der eine oder andere ja noch übers Wochende - ich werd dann mal nach den Drohnen sehen ;-) ist ja genau die Zeit jetzt :-)..15:00 Uhr ... wer weiss eigentlich dass das immer meine Kaffee und Kuchen Zeit ist ;-) ;-) ;-) Ne - es nervt ungemein wenn ich ehrlich bin, auch wenn's nur kids sind die nachmittag zum spielen mit ihren Drohnen raus gehen, aber die Reichweiten machen mir Bedenken.. und da denke ich nicht mehr an kids sondern verspielte Erwachsene ... ok. Habt Dank für Eure bisherigen Kommentare. Solange halt nichts passiert - gehts noch. Wenn mir mal ein Propeller um die Ohren saust ist Schluss mit lustig. Das kann nicht nur wörtlich ins Auge gehen.. da plädiere ich dann wieder für eine Kennzeichnungspflicht.. dann kommen wir dem "Erfassungs und Erschliessungsgesetz der Drohnen" wieder nah ran... und dann kommen Steuer, Zulassung ect sowieso nach.. ..dann wars das mit freiem Hobby.
Εrnst B✶ schrieb: > Organisier dir ein Paar Kinder, die in deinem Garten Spielen, > Planschbecken etc. Auch da musst du die Aufnahmen erst einmal beweisen, insbesondere, dass er sie auch tatsächlich verwertet hat. Wenn er allerdings so blöd sein sollte, sie unverschlüsselt herumzufunken, dann ist er auch selbst schuld. Solange das nicht bewiesen ist, gilt für ihn aber genauso erst einmal eine Unschuldsvermutung. Nur, weil einer um sein Grundstück eine große Hecke gepflanzt hat, kann es für den Piloten u. U. ja nicht vermeidbar sein, das Grundstück zu überfliegen (auf dem Weg woanders hin). Solange es nicht seine Absicht ist, genau dieses Grundstück und seine Bewohner selbst zu filmen/fotografieren, wird dir kaum ein Richter eine Verletzung des von dir konstatierten Paragraphen attestieren wollen, denn dessen Formulierung setzt ein hinreichendes Maß an Vorsatz zum Begehen der Straftat voraus. (Eine Leiter stellt man eben nicht einfach fahrlässig an eine Hecke, um anschließend drüber hinweg zu fotografieren.)
R. W. schrieb: > Wenn mir mal ein Propeller um die Ohren saust ist Schluss mit lustig. Selbstverständlich, aber das ist bei jedem technischen Hobby der Fall. Ob dir nun der Propeller eins Quadrokopters um die Ohren fliegt oder ein klassisches Motorflugzeug (eine Pflicht zum Fernhalten von bewohnten Gebieten gibt's dort auch nur bei Verbrennungsmotoren) oder dir ein großes Modellauto in die Beine fährt, ist letztlich ziemlich egal: in dem Moment, wo der Führer des Modells deine Gesundheit gefährdet, ist das allemal etwas ganz anderes als ein einfacher Überflug (oder ein Vorbeifahren des Modellautos auf dem Weg vor deinem Grundstück).
R. W. schrieb: > Irgendwo hab ich gelesen, dass es zukünftig eine Drohnengesetz (UFO) > geben wird. Es heißt nicht UFO, sondern UAV (Unmanned Aerial Vehicle). Für Drohnen gilt das Luftfahrtgesetz genauso wie für alle anderen Flugmaschinen und danach dürften AUTONOME Drohnen derzeit nicht fliegen, weil sie weder den Regeln des Sichtfluges (VFR) noch denen des Instrumentenfluges (IFR) genügen. Für eigenständig fliegende Drohnen müssen bisher Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die Herrschaften vom Verteidigungsministerium können ein Lied davon singen. Mit dem neuen Gesetz sollen nun auch klare Regeln für autonome Flugkörper geschaffen werden. Aber egal was dort drin steht, Otto Normalverbraucher wird es auch in Zukunft ganz sicher nicht erlaubt sein, automatisch gesteuerte Fluggeräte ohne besondere Genehmigung zu betreiben, soviel würde ich als sicher betrachten. Hobby-Drohnenpiloten unterliegen also weiterhin den Regeln des Sichtfluges, d.h. der Pilot muß stets direkte Sichtverbindung zum Gerät haben (FPV mittels Bordkamera zählt NICHT als Sichtverbindung) und permanente Kontrolle darüber ausüben. Desweiteren ist nach dem §1 des Luftfahrtgesetzes (LuftVG) die Nutzung des Luftraumes frei und somit das Fliegen über fremde Grundstücke grundsätzlich erlaubt, ohne daß der Eigentümer juristisch etwas dagegen machen kann. Es gibt allerdings noch den §1 der Luftverkehrsverordnung (LuftVO): "(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird." Wenn jetzt also der Drohnator in wenigen Metern Höhe über dem Nachbargrundstück kreist und vielleicht noch Aufnahmen macht, dann verstößt er mit ziemlicher Sicherheit dagegen und kann angezeigt werden. Εrnst B✶ schrieb: > Wenn die fremde Drohne dein ansonsten gegen Einblicke geschütztes > Grundstück Fotografiert/Filmt, begeht der Drohnen-Pilot eine Straftat. Genau genommen, darf er da nicht mal hinfliegen, denn wenn er seine Drohne nicht im Blickkontakt hat, verstößt er bereits gegen die Sichtflugregel.
Icke ®. schrieb: > Genau genommen, darf er da nicht mal hinfliegen, denn wenn er seine > Drohne nicht im Blickkontakt hat, verstößt er bereits gegen die > Sichtflugregel. Wenn er in ausreichender Höhe drüberfliegt, kann der Pilot das Fluggerät doch aber noch im Blick behalten. Dass er dort nicht so weit runter gehen darf, dass er dabei außer Sicht des Piloten gerät, sollte dabei natürlich klar sein.
Jörg Wunsch schrieb: > Wenn er in ausreichender Höhe drüberfliegt, kann der Pilot das > Fluggerät doch aber noch im Blick behalten. Ja, das stimmt wohl. Rechtlich ist die Angelegenheit sowieso eine ziemliche Grauzone. Wie oben schon bemerkt wurde, dürfte es schwierig sein, zu beweisen, daß die Drohne Aufnahmen gemacht hat. Und wo die Grenze zur Belästigung liegt, ist auch Ermessenssache.
Ich wollte zwar erst vorschlagen, mit Gottcha-Farbkugeln zu schießen, aber das ist wohl verboten. Da hilft eigentlich nur ein kräftiger Störsender, der die Funksteuerung zur Drohne blockiert - und zwangsläufig zum Absturz führt. Das ist sicher auch verboten, aber kaum nachzuweisen, wenn man nicht gerade dabei auf dem Balkon steht.
Mit einem Scanner könnte man nach einem Videokanal suchen. Gegen Fotos aber hilft nur optisch dicht machen oder auf einen Selbststeller zu setzen. z.B. Neugier zu provozieren und dann eine psychologische Falle zu stellen, falls sich der Verdacht erhärtet um so ein Eingeständnis zu forcieren. Phantasie ist gefragt. ;) Namaste
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Winfried J. schrieb: > Gegen Fotos > aber hilft nur optisch dicht machen Ach, deswegen lebten die Menschen früher in Höhlen :-/
Dirk J. schrieb: > Da hilft eigentlich nur ein kräftiger Störsender, der die Funksteuerung > zur Drohne blockiert - und zwangsläufig zum Absturz führt. Muss nicht notwendig. Die Dinger sind mittlerweile mit Gyro und GPS sowas von hochgezüchtet, dass die von allein in der Luft stehen bleiben können. Also, wenn ich eine Steuerung für so ein Ding konzipieren müsste, dann würde ich für den Ausfall der Funkverbindung genau diesen Modus als Rückfallebene nutzen. ;-) Dann müsste man ihn so lange dort blockieren, bis die Batterie alle ist. Da sich damit aber der Zeitraum der „Belästigung“ deutlich verlängert, wird man es später schwer haben zu argumentieren, dass man sich von dem Ding belästigt gefühlt hätte … (und wenn die Kiste durch einen Absturz kaputt gegangen ist, dürfte das Risiko, für diese Aktion verklagt zu werden, nicht ganz klein sein — die Dinger sind ja nicht ganz billig).
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Jörg Wunsch schrieb: > Dirk J. schrieb: >> Da hilft eigentlich nur ein kräftiger Störsender, der die Funksteuerung >> zur Drohne blockiert - und zwangsläufig zum Absturz führt. > > Muss nicht notwendig. Die Dinger sind mittlerweile mit Gyro und GPS > sowas von hochgezüchtet, dass die von allein in der Luft stehen > bleiben können. Also, wenn ich eine Steuerung für so ein Ding > konzipieren müsste, dann würde ich für den Ausfall der Funkverbindung > genau diesen Modus als Rückfallebene nutzen. ;-) So werden das wohl die meisten machen. Ich würde genau das nutzen: erst Störsender an, dann Fangnetz raus und das Ding einfangen. Das sollte recht einfach gehen wenn das Teil in der Luft steht und nicht mehr ausweichen kann. Wenn ich mit der gefangenen und intakten Drohne und nem Zeugen zu den Bullen gehe, denen das Teil als Beweis auf den Tresen lege und ne Anzeige gg. Unbekannt wg. Belästigung, Verletzung der Privatsphäre und Verdacht auf Fotografieren im geschützten Privatbereich erstatte glaube ich kaum daß da was vom Drohnenbesitzer kommt. Wenn der sich traut bei mir vorbeizukommen und zu klingeln, sage ich ihm wo er sich das Teil abholen kann. Vermutlich wird er es sein lassen... Natürlich darf der Störsender nicht deutlich zu sehen sein und wird auch nicht bei der Polizei erwähnt.
Jeffrey Lebowski schrieb: > Das geht eher in richtung Landfriedensbruch. Ganz sicher. lach § 125 Landfriedensbruch (1) Wer sich an 1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder 2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Subsumieren wir doch mal: Gewalttätigkeiten: - / Bedrohungen: - aus Menschenmenge heraus: - öffentliche Sicherheit gefähredende Weise: evtl. + Soll ich fortfahren?
Εrnst B✶ schrieb: > Ein Abschuss kommt aber nur in Frage, > wenn staatliche Hilfe, z.B. die Polizei nicht rechtzeitig gerufen werden > kann Ich würde ja nicht die zivilrechtliche Selbsthilfe nach § 229 BGB bemühen, sondern schlicht die strafrechtliche Notwehr. Da gibts die Einschränkung mit der obrigkeitlichen Hilfe nicht.
Stefan Rand schrieb: > ondern schlicht die strafrechtliche Notwehr. Die hilft aber nur bei Gefahr für Leib und Leben. Gerd E. schrieb: > Natürlich darf der Störsender nicht deutlich zu sehen sein und wird auch > nicht bei der Polizei erwähnt. Die, die sich anschließend damit juristisch beschäftigen, sind natürlich allesamt auf der Wurschtbrühe daher geschwommen, sodass es für sie selbstverständlich ist, dass das Teil einfach so über dir stehen bleibt … jaja. > Wenn der sich traut bei mir vorbeizukommen und zu klingeln, sage ich ihm > wo er sich das Teil abholen kann. Warum sollte er bei dir klingeln? Der wird genauso zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Diebstahls und/oder Sachbeschädigung gegen dich machen. Macht so ein Nachbarschaftskrieg eigentlich Spaß? Ich würde ja eher vermuten, dass man dafür ein paar Jahre eher ins Grab geht, wenn man sich ein Leben lang mit sowas rumschlägt. Bin ich aber froh, nette Nachbarn zu haben, mit denen man auch bei Unstimmigkeiten einfach mal reden kann. Ein derartiges Konzept scheint ja bei einigen Zeitgenossen völlig abwegig zu sein.
Jörg Wunsch schrieb: > Bin ich aber froh, nette > Nachbarn zu haben, mit denen man auch bei Unstimmigkeiten einfach > mal reden kann. ...und unser beider Drohnen flogen friedlich in Richtung Sonnenuntergang... Ich würde eine Flugverbotszone ausrufen, um meine Raketenstarts nicht zu gefährden. :) Mal im ernst: Vor dem Abschuß würde ich auch der Diplomatie erstmal eine Chance geben.
Jörg Wunsch schrieb: > > Macht so ein Nachbarschaftskrieg eigentlich Spaß? Ich würde ja eher > vermuten, dass man dafür ein paar Jahre eher ins Grab geht, wenn man > sich ein Leben lang mit sowas rumschlägt. Bin ich aber froh, nette > Nachbarn zu haben, mit denen man auch bei Unstimmigkeiten einfach > mal reden kann. Ein derartiges Konzept scheint ja bei einigen > Zeitgenossen völlig abwegig zu sein. Halt halt halt . Es geht nicht um streitende Nachbarn ;-) .. das Beispiel mit der Leiter ist nur ein Beispiel... aber jetzt nochmal zurück. Danke Euch allen für bisher!! Icke ®. schrieb: > > Es heißt nicht UFO, sondern UAV (Unmanned Aerial Vehicle). sorry - hast natürlich Recht ;-) UFO ;-) ich seh zuviel Drohnen hier ;-) ;-) Spass.. > Für Drohnen > gilt das Luftfahrtgesetz genauso wie für alle anderen Flugmaschinen und > danach dürften AUTONOME Drohnen derzeit nicht fliegen, weil sie weder Was heist AUTONOME Drohnen, ich verstehe darunter eine Flugrichtung nach Datenplan also GPS Waypunkte... AUTONOME Autos orientieren sich doch auch an Randmakierungen, oder Streckenleitlinien oder eben GPS..oder Radar, unter AUTONOM verstehe ich automatisch... oder liege ich falsch? > den Regeln des Sichtfluges (VFR) noch denen des Instrumentenfluges (IFR) > genügen. > Für eigenständig fliegende Drohnen müssen bisher AUTONOM = eigenständig -das verstehe ich auch darunter .. ok.. aber die Drohne fliegt ja nicht "eigenständig" sondern wird gesteuert vom Piloten.. > Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die Herrschaften vom > Verteidigungsministerium können ein Lied davon singen. Mit dem neuen > Gesetz sollen nun auch klare Regeln für autonome Flugkörper geschaffen > werden. Aber egal was dort drin steht, Otto Normalverbraucher wird es > auch in Zukunft ganz sicher nicht erlaubt sein, automatisch gesteuerte > Fluggeräte ohne besondere Genehmigung zu betreiben, soviel würde ich als Trift das dann nicht mehr zu für die Drohne die von Hand gesteuert wird? ...es muss der Blickkontakt lediglich verlängert werden... wie - ist das für gesteuerte Drohnen in einem Regelwerk festgelegt? Oder braucht es dann auch keinen Sichtkontakt da es ja von Hand gesteuert wird..? > sicher betrachten. > Hobby-Drohnenpiloten unterliegen also weiterhin den Regeln des > Sichtfluges, d.h. der Pilot muß stets direkte Sichtverbindung zum Gerät halt halt halt.. das ist jetzt Deine Definition aus dem ganzen oder? Oder steht das so in dem Regelwerk Icke ®? Wäre interessant! > haben (FPV mittels Bordkamera zählt NICHT als Sichtverbindung) und > permanente Kontrolle darüber ausüben. Permanente Kontrolle ok - ist Kontrolle das Steuern oder das "jederzeitig mögliche Eingreifen" wenn ich was permanent kontrolliere, dann kann ein Fehler dabei sein, denn ich korrigiere..oder? Der Fehler tritt aber erst mal ein - den ich dann kontrolliere..... blöd und gelinde gesagt der Fahrschein Kontrolleur kontrolliert die Fahrscheine - es ist erst mal möglich schwarz zu fahren... man kann aber auch am Bus/Zug Eingang stehen und Kontrolle ausüben, dann kommt man nur mit Fahrschein rein.. Kontrolle ausüben... ist das irgendwo noch genauer formuliert in diesem Regelwerk? > > Genau genommen, darf er da nicht mal hinfliegen, denn wenn er seine > Drohne nicht im Blickkontakt hat, verstößt er bereits gegen die > Sichtflugregel. Diese Sichtflugregel ist aber nur für die AUTONOME Art oder ? ... ok... Jetzt mal eine Theorie.. Es geht also um den Sichtkontakt zur Drohne... wie muss der Aussehen? Ist der ernsthaft irgendwo definiert oder entscheidet das später ein Gutachter und der Richter`? Ich meine damit, wenn ich eine Drohne nicht sehe.. wegen Reichweite, dann kann ich mit einem Fernglass die Drohne wieder herzoomen.. dann sehe ich die wieder, reicht das aus? Ich kann ja sehr gute Augen haben.. die sehr weit sehen... ?!.. wenn ich eine Drohne nicht mehr sehe..weil um die Ecke oder was auch immer..( ok? ) dann sieht die Drohne eine andere Drohne zu der ich Sichtkontakt habe, die liefert mir das Live-View der ersten Drohne - (das kann man sich in Gedanken mit vielen Drohnen im Schwarm jetzt mal ausmalen.. und jede Drohne ist dabei dann immer vom Piloten / den Piloten ( mehrzahl ) in Sicht - ist das Grauzone oder ist das "Quatsch" und verletzt den Paragraphen? Ich lese nichts von "direkten Sichtkontakt ohne technische Mittel"....ok?.das ist nur eine Schlussfolgerung oder Icke ®? Danke Icke ® - sehr konstruktiv! Genau das wollte ich bezwecken! Ich denke das viele nicht wissen was sie tun.. bzw dulden. Mir ist da was simples eingefallen.....wegen dem Beweis der Aufnahmen ect... Die Drohne muss ja entweder ne Video Cam oder Fotoappart an Board haben, würde das ausreichen als Beweis? Ich meine - der Pilot kann sich zwar ausreden dass er das Teil von der Ferne steuert und die Cam braucht fürs Flugbild, es könnte ihm also so ausgelegt werden, dass er eben keinen Sichtkontakt zu der Drohne während des Fluges hat ...(wiederspricht sich jetzt zu meiner Theorie.. aber mal angenommen) dann manöviert er das ausser Sicht.. bekommt seine Strafe.. ebenso / oder man könnte ihm das auslegen dass er was sieht was er eigentlich nicht sehen könnte also das besonders gegen Blick geschützte Grundstück.. und da sehe ich schwarz, der zitierte Paragraph spricht von einem "Raum"... ist der Garten ein Raum? Raum in der Bauordnung ist mit allen vier Seiten geschlossen?.. auf dem Land ist nicht immer eine "Einfriedung gegen neugierige Blicke" erlaubt, es ist schlicht verboten laut Bauordnung z.B. wenn es sich in der Pampe handelt, also Aussenbereich. ..beim Störsender sehe ich ja richtig grünes Licht, wie will der das beweisen dass die Drohne gestört wurde?..das Ding kann ja von allen Geistern gestört worden sein, technischer Defekt ect...also dann in diese Richtung, das Vogelnetz brauchts nicht, der Akku wird leer das Teil geht abwärts, eher dann Sprungtuch ;-)... oder das Planschbecken.. :-(.. Hey danke für die vielen tollen sachlichen Diskussionen und Hinweise - das ist ja wirklich irgendwie alles Grauzone. Freue mich auf die Freitags und Wochenendkommentare ;-) Spannende Sache - man sieht - hier ist man auf gar keinen Fall gleicher Ansicht und Meinung - gut so - das schafft Freiraum und Diskussion.. LG Rudi :-)
R. W. schrieb: > Es geht also um den Sichtkontakt zur Drohne... > wie muss der Aussehen? Ist der ernsthaft irgendwo definiert oder > entscheidet das später ein Gutachter und der Richter`? Du musst das Ding mit Deinen eigenen Augen sehen können. Ne Kamera reicht da nicht, denn die könnte ausfallen - vor allem, aber nicht nur, wenn sie per Funk überträgt. Wie es mit Fernglas aussieht weiß ich nicht genau, denke mal aber schon daß das noch Sichtflug ist. Aber um ne Ecke rum geht nicht, da musst Du Dich selbst schon vorher so positionieren daß das Fluggerät nicht außer Sichtbereich fliegt.
Gerd E. schrieb: > R. W. schrieb: >> Es geht also um den Sichtkontakt zur Drohne... >> wie muss der Aussehen? Ist der ernsthaft irgendwo definiert oder >> entscheidet das später ein Gutachter und der Richter`? > > Du musst das Ding mit Deinen eigenen Augen sehen können. Ne Kamera > reicht da nicht, denn die könnte ausfallen - vor allem, aber nicht nur, > wenn sie per Funk überträgt. Wie es mit Fernglas aussieht weiß ich nicht > genau, denke mal aber schon daß das noch Sichtflug ist. Hallo Gerd, Danke - ihr seid bei der Sache - das gefällt mir auch so am Forum - genau das meine ich.. ..wenn einer einer Brille trägt... kann er auch eine Lupe haben.. oder eben Fernglas.. das mit dem "Ausfall" kann ich nachvollziehen... ok keine "technischen Hilfsmittel / Geräte"... denke Fernglas ist kein technisches Gerät?.....fällt mir ehlich jetzt jetzt nicht mehr leicht, das zulässig zu halten ... nachdem ich das jetzt schreibe.. mmh..schwierig. man muss aber beim Autofahren auch sehen können, ok.. da ist das nicht geregelt, es geht dann wieder um den Sehtest... der kann mit Brille absolviert werden - blöde therie frage mit fernglas dann nicht, weil die hände nicht frei sind fürs Steuer?... ..das kann man sich ja unendlich zurecht legen... .. > Aber um ne Ecke > rum geht nicht, da musst Du Dich selbst schon vorher so positionieren > daß das Fluggerät nicht außer Sichtbereich fliegt. ok - und jetzt mal ganz fantasie voll, ein ultraleicht kreist, darin ist der pilot, der steuert die Drohne unter ihm ;-)... ..ne das ist alles quatsch.. ne das vergessen wir, ich komme nicht auf "um die Ecke" auszutricksen... es gibt zwar beim U-Boot das Sichtrohr das um ecken ( Winkel ) sieht aber das ist wieder was anderes... ok... also das "um die Ecke" ist dann mal "Sackgasse".. das kann man nicht mit "Sichtverbindung" herstellen.. oder?.. wer hat blühende Fantasien?.. ;-) Danke Gerd!..war grad am ausmachen,,, musste ich noch loswerden ;-) LG Rudi ;-)
Ich weiß, es artet hier langsam aus. Aber kann man nicht einem starken Laser auf das Kameramodul richten? Er müßte schon so stark sein, daß der Kamerachip verreckt, dann gibt's "Blindflug" und vor allem keine Fotos mehr.
Jörg Wunsch schrieb: > Stefan Rand schrieb: >> ondern schlicht die strafrechtliche Notwehr. > > Die hilft aber nur bei Gefahr für Leib und Leben. Blödsinn. Notwehrfähig ist jeglicher rechtswidrige Angriff! Auch auf das Eigentum. Oder die persönliche Ehre.
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Drohnenflug nur auf Sicht? Das wird aber zivil meist auch nicht umgesetzt z.B. wenn jetzt statt Helikopter Quadcopter und Co für Filmaufnahmen verwendet werden. Es ist jetzt scheinbar Mode Kirchen mit Drohnen abzufilme, also Dach und Kirchturm, und da kann mir keiner sagen, das da immer das Auge des Piloten aufm den Dingern ist wenn die hinter Kirchturm rumschwenken.
Dave B. schrieb: > Drohnenflug nur auf Sicht? Das sind die Modellflugregeln, und alles andere (s. o.) scheint derzeit noch nicht (sauber) geregelt zu sein.
Jörg Wunsch schrieb: > Das sind die Modellflugregeln, und alles andere (s. o.) scheint derzeit > noch nicht (sauber) geregelt zu sein. Ob sauber oder nicht - aber das 14. LuftVGÄndG hat doch wohl grad dieses Thema adressiert: "Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)." Folglich: Sport/Hobby => Modellflieger, sonst normales Luftfahrzeug.
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> Zumal ja Gegenwehr glaube ich nur bei "Personenschaden" gilt oder?
Artikel 20 GG inklusive Absatz 4 gilt ja (noch).
Oder nicht ?
Nur die, die sich ausdrücklich NICHT auf die Verfassung berufen, werden
"überwacht".
Oder nicht ?
Jörg Wunsch schrieb: > R. W. schrieb: >> Wenn mir mal ein Propeller um die Ohren saust ist Schluss mit lustig. [..] > fliegt oder ein klassisches Motorflugzeug (eine Pflicht zum Fernhalten > von bewohnten Gebieten gibt's dort auch nur bei Verbrennungsmotoren) ...was im Zeitalter der Lithiumakkus ziemlicher Quatsch ist. > oder dir ein großes Modellauto in die Beine fährt, ist letztlich > ziemlich egal: in dem Moment, wo der Führer des Modells deine > Gesundheit gefährdet, ist das allemal etwas ganz anderes als ein > einfacher Überflug (oder ein Vorbeifahren des Modellautos auf dem > Weg vor deinem Grundstück). Alles eine Frage der Versicherung. Früher wars besser. Ich habe mich z.B. gefreut wenn ich einen Modellflieger mit seinem -zeug beobachten konnte. Heute ist das anders, Zuschauer 1 denkt über Klage wegen Lärmbelästigung nach, Zuschauer 2 weiß das im Teich neben an die seltenen Trompetenfrösche gestört werden und Nummer 3 vermutet 100 Meter weiter die seltene Art Flugbarsch in der Brutzeit zu wissen. Scheißwelt. Gruß, Holm
Holm Tiffe schrieb: > ...was im Zeitalter der Lithiumakkus ziemlicher Quatsch ist. Naja, ich denke mal, dass diese Regelung eher des Lärms wegen erlassen worden ist. Der ist bei den kleinen Verbrennern ja wirklich mehr als störend.
Dafür gibts Lärmschutzauflagen und bei vielen Viertaktern ist selbst ohne Schalldämpfer der Propeller lauter als der Auspuff. Das Ganze ändert aber Nichts daran, das sich scheinbar heute Niemand mehr über ein FLugmodell freuen kann. I nder DDR war das wirklich anders, heute ist "Jeder dem Anderen sein Teufel". (Das ist nicht meine Rechtschreibung, das ist hier eine Art Sprichwort) Gruß, Holm
R. W. schrieb: > Was heist AUTONOME Drohnen Unter autonom verstehe ich nicht bemannt und auch nicht nach Sichtflugregel vom Boden aus gesteuert. Oft werden wie normale Flugmodelle ferngesteuerte Multicopter im allgemeinen Sprachgebrauch ebenfalls als Drohnen bezeichnet. Um die geht es aber gar nicht, sondern um vollautomatisch fliegende oder mit Hilfe von technischen Einrichtungen (Bordkameras etc.) außerhalb des Sichtbereichs gesteuerte Fluggeräte. Hier hat sich ein Rechtskundiger ausführlich ausgelassen: http://www.wbs-law.de/internetrecht/die-rechtlichen-probleme-des-einsatzes-von-zivilen-drohnen-49854/ Ich zitiere mal ein paar Auszüge: "§ 1 Abs. 2 Satz 3 LuftVG bestimmt nun, dass unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme) als Luftfahrzeuge gelten." "Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist dabei der Zweck der Nutzung. Dient die Nutzung des Luftfahrzeugs dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten lediglich die Regelungen über Flugmodelle der LuftVO. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden, so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem mit der Folge, dass neben der LuftVO auch der Anwendungsbereich des LuftVG eröffnet ist." "Beiden unbemannten Luftfahrzeugen gleich ist, dass der Betrieb innerhalb der Sichtweite der zu steuernden Person zu erfolgen hat, § 15a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LuftVO. Außerhalb der Sichtweite erfolgt der Betrieb dabei erst, wenn das Luftfahrtmodell ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist, § 15a Abs. 3 Satz 2 LuftVO." "Datenschutzrechtlich ist der Einsatz von privaten Drohnen grundsätzlich nicht zu beanstanden. " "Auch die im Rahmen eines solchen zivilen Drohnenfluges angefertigten Foto- und Filmaufnahmen unterfallen nicht den Bereich des BDSG, sofern diese Aufnahmen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten verwendet werden. " "Die eigentliche Problematik besteht jedoch in dem Überfliegen und dem damit einhergehenden Einblick auf an sich abgeschirmte private Grundstücksbereiche während des Drohnenfluges und einer dadurch resultierenden möglichen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG. In dieser Konstellation muss zwischen einer bloßen Live-View-Funktion und der Aufnahmefunktion, die zu einer dauerhaften Abspeicherung der Aufnahme führt, unterschieden werden." "Die Bereiche eines Wohngrundstücks, die von öffentlichen Flächen oder angrenzenden Privatgrundstücken aus nicht einsehbar sind, sind typischerweise Rückzugsorte des jeweiligen Nutzers, weshalb Beobachtungen anderer Personen als „Ausspähung“ das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen. Voraussetzung hierfür ist freilich, dass die Person auch erkennbar ist. Verschwommene Aufnahmen aus der Vogelperspektive reichen hierfür nicht aus." "Etwas anderes dürfte aber dann gelten, wenn die Überflüge eine überdurchschnittliche Intensität erreichen und das Beobachtet-Werden eine gewisse Nachhaltigkeit gewinnt. Gleiches gilt, wenn der Flug gerade nur dazu dient, die Person zu beobachten."
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Ich habe ab und zu ähnliche Probleme mit Fußballern im angrenzenden Park. Mein Grundstück ist von einer 2.2m hohen Mauer umgeben. Ab und zu fliegt ein Ball in meinen Garten, was nicht sehr erfreulich ist, besonders Sonn- und Feiertags bei schönem Wetter. Mein Grundsatz: ich sage NICHTS dreimal! Also: 1. Verursacher ermitteln, 2. höflich bitten, das beschießen meines Grundstückes zu unterlassen. 3. wird keine Folge geleistet, deutlicher werden und Punkt 4 ankündigen. 4. klappt's immer noch nicht: Polizei einschalten. Im Falle einer Drohne würde ich bei 1..3 genauso verfahren, dann aber als Punkt 3 1/2 den Wasserschlauch einsetzen, um Beweismittel zu sichern. Ich habe mir abgewöhnt, über solche Sachen zu diskutieren, es führt zu nichts und kostet nur Nerven. Konsequent nach Konzept vorgehen schont die Nerven und spricht sich 'rum.
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Jörg Wunsch schrieb: > Dirk J. schrieb: >> Da hilft eigentlich nur ein kräftiger Störsender, der die Funksteuerung >> zur Drohne blockiert - und zwangsläufig zum Absturz führt. > > Muss nicht notwendig. Die Dinger sind mittlerweile mit Gyro und GPS > sowas von hochgezüchtet, dass die von allein in der Luft stehen > bleiben können. Also, wenn ich eine Steuerung für so ein Ding > konzipieren müsste, dann würde ich für den Ausfall der Funkverbindung > genau diesen Modus als Rückfallebene nutzen. ;-) > Genau das tun sie mittlerweile. Beispiel DJI Phantom: Failsafe System Failsafe und Auto-Landung Das Naza-M System verfügt über eine Sicherheitsfunktion, die bei Verlust der Verbindung zwischen Sender und dem Phantom automatisch die Kontrolle übernimmt und den Phantom sicher stabilisiert. Bei vorhandenem GPS Signal landet der Phantom bei Signalverlust automatisch am Startpunkt. Da müsste man schon GPS und Fernsteuerung blockieren... Alles in allem versteh ich die "Hysterie" nicht...
B. Obachter schrieb: > > Im Falle einer Drohne würde ich bei 1..3 genauso verfahren, dann aber > als Punkt 3 1/2 den Wasserschlauch einsetzen, um Beweismittel zu > sichern. > > Ich habe mir abgewöhnt, über solche Sachen zu diskutieren, es führt zu > nichts und kostet nur Nerven. Konsequent nach Konzept vorgehen schont > die Nerven und spricht sich 'rum. Der Wasserschlauch und damit das "Beweise sichern" könnte allerdings durchaus teuer werden, kann man einem sowas doch als gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr und Sachbeschädigung auslegen...
Manuel X. schrieb: > Alles in allem versteh ich die "Hysterie" nicht... Wie lang es dauern kann, bis sich Rechtssysteme den Veränderungen anpassen, kann man an "Neuland" bewundern. Aber ich bin nicht wirklich darüber unglücklich, dass hierzulande bisher keine Drohnen, Mückenschwärmen gleich, den Englischen Garten besummen, sobald es warm genug ist, gegen die sich die Bodenbewohner dann mit Flak ausrüsten dürfen.
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Manuel X. schrieb: > Da müsste man schon GPS und Fernsteuerung blockieren... > > Alles in allem versteh ich die "Hysterie" nicht... ...;-)...jetzt vieleicht noch nicht - aber lass das mal ausarten ohne gesetze und regeln - und du freust dich auf dein Landgrundstück zwischen wiesen und auen auf einen gemütlichen Relax...und dann "zzzzzzzz...." du wirst von Drohnen regelrecht "aufgesucht"... weil jeder Pilot denkt, in der Pampe störe ich niemanden und mach meine Explores gen Natur... ... ..man hört ja eigentlich nur die Hysterie von den Leuten, die an Einflugschneisen leben und wohnen, dass es stört, alle anderen fliegen ja gen Urlaub.. :-)... > Der Wasserschlauch und damit das "Beweise sichern" könnte allerdings > durchaus teuer werden, kann man einem sowas doch als gefährlichen > Eingriff in den Luftverkehr und Sachbeschädigung auslegen... Das meinte ich mit "Amtsanmassung"... Beitrag "Re: Fremde Drohnen - rechtliche Lage über eigenen Grund" aber ich denke das du dir das jetzt formulierst?.. es wäre sehr hilfreich wenn du dich auf ein regelwerk stützen würdest, denn der gefährliche eingriff in den Luftverkehr beginnt doch erst ab einer gewissen Höhe, soweit reicht mein Schlauh nicht ... ausser die Dorffeuerwehr rückt zur Unterstützung an... ? ....Sachbeschädigung könnte ich mir vorstellen aber da steht der Belästigung Auslöser dagegen und die folgliche Abwehr mit dem Schlauch ;-) bei normaler Höhe... ... ne ne ... Deine Drohne hol ich gerne runter :-)... ;-) ( Spass Manuel ok! ) Ich glaub noch nicht so recht an Amtsanmassung.. aber es ist halt auch nicht so geregelt... was man tun und lassen kann, muss .. oder sollte.. Schwierig - .. Rudi ;-) Manuel, btw .. passiert hier wirklich und einige werden hier jetzt auch das bestätigen können... denke da bin ich nicht alleine... jedes Jahr - zur schönsten Zeit, egal ob Wochentags oder am Sonntag... tummeln sich gemietete Hubschrauber über unseren Himmel und machen die sogenannten schönsten Aufnahmen von Haus und Hof. Dann werden die "Besitzer" regelrecht abgefahren und ihnen die "sogenannten" schönsten Erinnerungen gezeigt, und wie schön es ist, wenn man von der "Bauphase" später den Kindern erzählen kann...und solche Bilder werden gleich in Rahmen und besonderer Verzierung angeboten, das kostet im Vergleich zu Einzelaufnahmen die ein Vermögen kosten, nicht soviel.. und weil man das "gleich mitgemacht hat weil jemand anderes sein Haus und Grund" hat woltte festhalten wollen dachte man sich, man macht gleich ein paar Bilder von hier auch...und man kann die Bilder sofort für 250 EUR kaufen.....und wenn man noch einen weiss, der ein Bild abkauft bekommt man 100 EUR Nachlass..... ... Gehts noch?... 32 Minuten kreisste letzthin der "HUNTER" ... auf unter 65 m ! ( Ultraschall ) bis er das ganze Dorf erfasste in ewigen Kreisen und Auf und Ab.. und endlich abzog --- man denkt erst mal an Luftrettung... Machen kann man gar nichts! Ein Anruf bei der Luftaufsichtsbehörde im München brachte nichts... man solle Videos machen und einsenden... ..man braucht die REG Nr... aber sieht nicht gut aus, wenn die das gewerblich machen, denn dann haben die HUNTER den sogenannten "freifahrstschein"..dafür zahlen die ja auch... für die Erlaubnis dass die das so machen dürfen... ... Zurück zu den "Drohnen" Und genau jetzt gehts los: Ich weiss weder ob die Drohne gewerblich noch privat unterwegs ist, oder ob es sich um einen amtlichen Einsatz handelt. Keine Kennzeichnungspflicht, keine Flugregistriernummer, keine Zulassung nichts. Aufgetaucht - und schon wieder weg. Und was will man jetzt machen?... <FANTASIE AN> Du bekommst das nicht mal mit ... An den nächsten Tagen fehlen Dir über Nacht 120 qm Photovoltaik Module -..-- besteht darin ein Zusammenhang? Die Module wurden teilweise mit Steinen beworfen... - besteht darin ein Zusammenhang? .. Muss man sich zukünftig Sorgen machen? Muss sich jemand anderes Sorgen machen? Was kann man dagegen tun, wie kann man sich davor schützen? Wie sieht die Präventation aus? Was darf ich? Was nicht? <FANTASIE AUS> .... .... Ich mag Drohnen - ich mag Autos- ich mag Motorräder.. Alle nerven aber auch - ..hier im Garten ..nebenan die gerade Hauptstrasse mit 100 Km/h ich fahre gerne 320 Km/h auf der Spritztour München - Allgäu .. aber nicht auf der Bundesstrasse...auch wenn ich es könnte - es ist schlicht nicht erlaubt - und wo es keine Regeln gibt, macht jeder was er will.... heist aber nicht, dass es keiner tut, nur weil es eine Regel gibt, aber machen kann man dann was dagegen... Schild beantragen < 100 ..beschweren.. dann wird wieder öftres "geblizt" ... und man weiss was man darf und was nicht... das ist mein Standpunkt. Alles andere finde ich ist Auslegungssache - und der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist so nah - ... Hier sieht man - in diesem Thread - dass es sehr viele Ansichten gibt - schade dass noch keiner ein Gerichtsurteil vorlegen konnte - das wäre mal interessant - aber Gott sei Dank ist es dann auch noch nicht so ausgeartet ... wie "Nachbarschaftsstreitigkeiten"... Sicher war ich beeindruckt früher von den Motorseglern, stand gerne dabei wenn die Erwachsenen wieder mal ihre Schätze fliegen liesen... das war alles noch so richtig spannend von unten in Sichtweite das zu betrachten... ..irgendwie ist das aber alles heute anders...es liegen ja auch Jahre dazwischen... man will die Sichtweite nicht mehr, sondern das Boardbild...und die Technik hat sich verändert - man weiss jetzt was möglich ist - und die verspielten Erwachsenen testen immer besseres technischs Equicment...und manchmal überschreitet man Grenzen wo mein meinte das keine waren... und das will ich wissen --- was darf ich und was nicht - und so wie es aussieht, ist das alles ziemliche Grauzone... und Ermmesensrahmen... Rudi ;-)
B.Obachter sprach: >Ab und zu fliegt ein Ball in meinen Garten, was nicht sehr erfreulich >ist, besonders Sonn- und Feiertags bei schönem Wetter. Ja, das ist eine Frecheit von den Fußballspielern! Bei Regenwetter und Schneetreiben spielt es sich schließlich viel besser. >Mein Grundsatz: ich sage NICHTS dreimal! >Also: >1. Verursacher ermitteln, >2. höflich bitten, das beschießen meines Grundstückes zu unterlassen. Verursacher ermitteln....! :-)))) ROFL >Das beschießen.... :-))) Brüll! Vielleicht gerätst Du mal an einen richtig Verständnsivollen.... Junge, Junge! Paul
A. K. schrieb: > Manuel X. schrieb: >> Alles in allem versteh ich die "Hysterie" nicht... > > Wie lang es dauern kann, bis sich Rechtssysteme den Veränderungen > anpassen, kann man an "Neuland" bewundern. Ich bewundere Leute die sich in einem Satz artikulieren können ... ich schreib einen ellenlangen Roman dazu in der Hoffnung dass es so rüberkommt; es wird dann aber meist missvertsanden ;-)) Ich will das auch können! Wo lernt man das? ;-) > > Aber ich bin nicht wirklich darüber unglücklich, dass hierzulande bisher > keine Drohnen, Mückenschwärmen gleich, den Englischen Garten besummen, > sobald es warm genug ist, gegen die sich die Bodenbewohner dann mit Flak > ausrüsten dürfen. "Ich will in die Richtung" : Drohnen Spray zu verkaufen ;-) ... das ist es.. anstatt Eis verkauft man dann .. "Kleberspray.."... "LuftschlangenSpray"... ;-) Rudi
R. W. schrieb: > Ich will das auch können! Wo lernt man das? Fang damit an, aus deiner Tastatur die "." Taste rauszureissen. ;-)
A. K. schrieb: > R. W. schrieb: >> Ich will das auch können! Wo lernt man das? > > Fang damit an, aus deiner Tastatur die "." Taste rauszureissen. ;-) ;-) Ich bemühe mich. Das ist eine ganz dumme Angewohnheit. Auch das klein schreiben. ( Gerade wollte ich wieder Punkten ) LG Rudi :-) Ich geh jetzt meine Blumen giesen ;-). "Will ich in mein Gartlein gehen, will mein Blümlein giesen, fliegt ne schwarze Drohne drin, fängt gleich an zu *Knipsen " "Geh ich aus dem Garten raus, hab mein Blümlein gossen, liegt jetz auch die Drohne drin, hab sie mit Wasser **begossen." ;-) Melodie: "Buckelige Männlein" http://ingeb.org/Lieder/willichi.mid * oder "zischen" ** oder "beschossen"
Schüttelreim zum Werk von Rudi: Du kannst doch keine Lieder machen, da muß das Weib im Mieder lachen! ;-) MfG Paul
Paul Baumann schrieb: > Schüttelreim zum Werk von Rudi: > > Du kannst doch keine Lieder machen, > da muß das Weib im Mieder lachen! > ;-) > MfG Paul ;-) LG Rudi ;-)
Paul Baumann schrieb: > Vielleicht gerätst Du mal an einen richtig Verständnsivollen.... > > Junge, Junge! Kann nur einer sagen, der so eine Situation nicht kennt! An einen "richtig Verständnsivollen" gerät man da regelmäßig, logisch. Kann ich aber gut mit umgehen. ;-)
B.Obachter vermutete:
>Kann nur einer sagen, der so eine Situation nicht kennt!
Doch, doch -diese Situation kenne ich auch: Es sind hier KINDER,
deren Ball manchmal den falschen Kurs nimmt. Na und? Vor > 40 Jahren
war ich es, dessen Steilpass beim Nachbarn im Gemüsebeet landete.
Was soll's, das war damals keine Absicht und das ist heute bei
Kindern ganz sicher auch keine Absicht.
Halt mal den Ball flach....
;-)
MfG Paul
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Paul Baumann schrieb: > und das ist heute bei > Kindern ganz sicher auch keine Absicht. >Es sind hier KINDER, deren Ball manchmal den falschen Kurs nimmt. Bei uns sind das eher Jugendliche/Halbstarke, die es drauf anlegen zu provozieren, die örtlichen Gegebenheiten laden dazu ein, die Bälle in Richtung meines Grundstückes zu schießen. Die Jüngeren hören beim ersten Mal drauf, wenn man sie bittet, woanders hinzuschießen. Manche Ältere legen's eben drauf an, dann muss man eben konsequent sein und die Ankündigungen durchziehen. Und die Tatsache, dass wir "damals" genauso drauf waren, macht es auch nicht besser oder legitim. Ich halte den Ball schon flach, keine Bange, bei all den "Kontakten" bin ich seither immer ruhig geblieben. - Aber nun genug off-offtopic -
Das Drohnen in den häuslichen Luftraum eindringen wird ja rechtlich immer interessanter, wenn die "Paket- und Lieferdrohnen" auf den Markt eingesetzt werden. Sowas fliegt garantiert nicht per "Sichtsteuerung". Dann ist es nicht mehr der schelmische Nachbar der das Gemüsebeet knippst, sondern der kybernetische "Paketbote" der den schnellsten Weg zur Zieladresse sucht. Ich hab da meien Zweifel das sich die an Straßen halten würden und lieber quer durch die Gegend um Zeit zu sparen, und natürlich auch relativ niedrig in Sicht- und Hörweite um nicht so hoch fliegen zu müssen. Aber ob sich das nun wirtschaftlich durchsetzt, ob nun hier in DE oder anderswo, wo Interesse besteht, ist ja noch offen.
Dave B. schrieb: > Sowas fliegt garantiert nicht per "Sichtsteuerung". Weshalb Amazons Lieferdrohnen ohne Gesetzesänderung nicht legaler sind als das Parallelprojekt "Cannonball Express": http://www.der-postillon.com/2014/03/amazon-plant-pakete-mit-riesigen.html
A. K. schrieb: > Dave B. schrieb: >> Sowas fliegt garantiert nicht per "Sichtsteuerung". > > Weshalb Amazons Lieferdrohnen ohne Gesetzesänderung nicht legaler sind > als das Parallelprojekt "Cannonball Express": > http://www.der-postillon.com/2014/03/amazon-plant-pakete-mit-riesigen.html Die vorherige Mitteilung ist gut. Zitat: "Werden Passanten, Hausierer oder Besucher von eintreffenden Paketen verletzt, haftet der Empfänger. Er hat nach seiner Bestellung dafür zu sorgen, dass seine Haustür bis zum Erhalt der Ware freigehalten wird." Quelle: http://www.der-postillon.com/2013/12/amazon-plant-pakete-mit-riesigen.html Das ist ein gut vorbereiteter Aprilscherz ;-) Macht bestimmt Spass anstatt Tonscheiben zu schiessen mit Packeten auf Drohnen Jagd zu gehen. ;-) Also Sachen gibts. Aber zurück zu den Beiträgen. Danke an alle Diskussionsteilnehmer bisher. Wäre ein schönes Thema zu einem Referat. LG Rudi ;-)
Was ich bei solchen Diskussionen immer faszinierend finde, mal davon abgesehen, dass noch keiner Hitler erwähnt hat, ist, dass die Leute auf völlig minimale Eingriffe, keine Scheu haben, höchst kriminell zu reagieren. Da werden Laser, Störsender und Abschuss in Betracht gezogen, um eine Ordnungswidrigkeit-im schlimmsten Fall-zu ahnden. In schöner Selbstjustiz, weil die dummen Gesetze ja leider nicht zur eignen Meinung passen. Faszinierend! Da wundern einen die Rentner nicht, die mit Luftgewehren auf laute Kinder schießen...
Karl Otto schrieb: > Da wundern einen die Rentner nicht, die mit > Luftgewehren auf laute Kinder schießen... Das ist ja selten blöde... dadurch werden die Kinder nur lauter, nicht leiser.
Wobei weder das Thema noch die ventilierten Massnahmen wirklich neu sind: https://de.wikipedia.org/wiki/Pasinger_Knödelkrieg
Karl Otto schrieb: > Da werden Laser, Störsender und Abschuss in Betracht gezogen, > um eine Ordnungswidrigkeit-im schlimmsten Fall-zu ahnden. Zum Glück nicht ernsthaft. Die Leute hier lassen nur Dampf ab bzw. blödeln rum. "In echt" würde das wohl niemand machen.
Hallo! ..die selben Fragen stelle ich mir auch öfters und habe auch teils die gleichen Gedanken dazu, wobei ich noch als Option die Möglichkeit einschließe die Drohne gefangen zu nehmen und sie zu manipulieren hahahahah (zu viel Bond-Filme gesehen, sorry! ;) Spass beiseite, bis hierher ist ja alles schön und gut.. ...aber! dann kam das... R. W. schrieb: > Hört sich jetzt total irgendwie Drohnenfeindlich an, soll es aber nicht, > ich mag sie ( wenn ich jemals eine Gelegenheit dazu haben werde kaufe > ich mir eine ), aber auf meinem Grund haben "fremde" nichts zu suchen, > das ist meine Meinung.. naja irgendwie finde ich das aber schon ein wenig lustig, wenn du der Meinung bist, dass auf "deinem" Grund nichts fliegen darf, aber selbst willst dir eins zulegen.. und das fliegt dann nur auf deinem gebiet? ernsthaft?
Hans Huber schrieb: > > R. W. schrieb: >> Hört sich jetzt total irgendwie Drohnenfeindlich an, soll es aber nicht, >> ich mag sie ( wenn ich jemals eine Gelegenheit dazu haben werde kaufe >> ich mir eine ), aber auf meinem Grund haben "fremde" nichts zu suchen, >> das ist meine Meinung.. > > naja irgendwie finde ich das aber schon ein wenig lustig, wenn du der > Meinung bist, dass auf "deinem" Grund nichts fliegen darf, aber selbst > willst dir eins zulegen.. und das fliegt dann nur auf deinem gebiet? > ernsthaft? Was findest Du daran lustig Hans Huber? Ich mag Frauen - aber nur mit einer Teil ich mein Leben hier Ich mag Hühner - aber schlachten werde ich sie nicht - die werden beerdigt - halte sie nur wegen den Eiern Ich mag Autos - aber auf meinen Gartenwegen werde ich keine Benzinfresser benutzen Was findest Du so lustig daran Hans Huber? Ja ernsthaft - auf meinem 15 Tagwerk Grund entscheide immer noch ich selber - ernsthaft. Und wenn hier jemals eine Drohne von mir fliegt, dann fliegt die die Widgibfel ab und kontrolliert jeden einzelnen Baum auf Borkenkäfer Befall und Holzdiebe - ernsthaft oder Eindringlinge die zuviel James Bond anschauen - Spass - und auf meiner Liege im angrenzenden "sehr grossen Garten" am Haus liege ich mit meiner Familie und Freunden - und es hat hier keine fremde Drohne was zu suchen- ernsthaft. Also nochmal - was findest Du daran so lustig Hans Huber? Rudi ;-)
Das wäre doch mal ein neuer Volkssport: Drohnen abschießen! Verkaufsschlager: Blisterpackung mit 1 Zwille und 10 Kugeln für 1,99€ und Videoanleitung auf YouTube. Werbetext: Freier Luftraum für freie Bürger - für jede abgeschossene Drohne gibt es 10 Reservekugeln gratis. Oder Yps könnte das als Gimmick beipacken. Wenn die Besitzer nie wüßten, ob sie ihre Apparatur nach dem Start jemals - wenn überhaupt - unversehrt wiedersehen, wäre der Spuk sicher bald zuende.
Dirk J. schrieb: > Das wäre doch mal ein neuer Volkssport: Drohnen abschießen! Endlich mal eine gute Verwendung für die USB Raketenwerfer https://www.google.de/search?q=usb+raketenwerfer&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=InOEU7uvM_P44QSP34DAAw&sqi=2&ved=0CGAQsAQ&biw=1292&bih=557 nur an der Leistung der Teile muss noch ein wenig gefeilt werden. (die Amper lassen wir hier mal zufrieden :) ) EDIT: Mist, die Teile können sich schon wehren: http://de.engadget.com/2012/10/26/istrike-tischtennisball-bombardierende-ios-drohne/
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Jürgen D. schrieb: > nur an der Leistung der Teile muss noch ein wenig gefeilt werden. Wie wärs damit: http://www.amazon.de/Hasbro-A3901E24-N-Strike-Rapidstrike-vollautomatischer/dp/B00B2EDPIW/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1401200616&sr=8-1&keywords=nerf+n-strike+rapidstrike
Jürgen D. schrieb: > Endlich mal eine gute Verwendung für die USB Raketenwerfer > > https://www.google.de/search?q=usb+raketenwerfer&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=InOEU7uvM_P44QSP34DAAw&sqi=2&ved=0CGAQsAQ&biw=1292&bih=557 > > nur an der Leistung der Teile muss noch ein wenig gefeilt werden. > > (die Amper lassen wir hier mal zufrieden :) ) > > > EDIT: > Mist, die Teile können sich schon wehren: > > http://de.engadget.com/2012/10/26/istrike-tischtennisball-bombardierende-ios-drohne/ Hey Jürgen, danke für die links- Ja Sachen gibts ;-) "is der Wahn" "do legst di nieda" LG Rudi ;-)
Weiss jemand, was die Amis dazu sagen? Da dort je nach Bundesstaat andere und deutlich ruppigere Sitten und Gebräuche vorherrschen müsste es doch schon einige Geballer gegeben haben.
Ich denke jeder Besitzer einer Drohne sollte sich im klaren sein, dass er sich mit seiner Drohne ab dem Start immer auf sehr dünnem Eis bewegt was das rechtliche angeht. R.W. schrieb: > .. und mal ungehindert einen Wasserschlauch darauf ziele > .. ein Vogelnetz danach werfe > .. eine "Drohnenabwehr" baue (ähnl. Steinschleuder, in die Richtung..) Ich selbst besitze auch eine kleine Drohne. Aus Erfahrung kann ich also sagen, dass diese Versuche ziemlich schwierig sein werden da schon einfache Drohnen zwischen 20 und 30 Meter aufsteigen können. Gerade da die Möglichkeit besteht so hoch damit aufzusteigen ist es immer schwierig zu sagen was man nun fotografieren kann und was nicht. Ich finde aber das aus 30 Meter Höhe immer fraglich ist wie genau die Personen darauf zu erkennen sind. Es gibt natürlich inzwischen Kameras die in HD aufnehmen aber diese Drohnen kosten dann natürlich auch ein ganzes Stück mehr. Außerdem, stelle ich mir doch die Frage: Habe ich was zu verheimlichen? solange die Drohne nicht auf meinem Grundstück herum fliegt oder vor meinem Fenster, hätte ich persönlich(mal Außen vor das ich eine kleine Drohne besitze) nichts dagegen wenn ich oben am Himmel eine sehe die eben in größerer Entfernung fliegt. Im Endeffekt ist es doch wie mit dem Abhörskandal der NSA, alle regen sich darüber auf am meisten die die sowieso ihre ganzen persönlichen Sachen bei Sozialen Netzwerken den ganzen Tag verbreiten. Ich verstehe R.W.'s Bedenken und das er damit nicht ganz so zufrieden ist. Sollte aber mal eine Drohne auf deinem Grundstück landen und du ebenfalls wissen solltest wem sie gehört, würde ich doch daran appelieren die Drohne zurück zu geben und den Besitzer darauf hinzuweisen das du nicht gefilmt oder fotografiert werden möchtest und du bei erneuter "Belästigung" rechtliche Schritte eingehen wirst. Gruß Alex
Greift da eigentlich so ein Papparazzi-Paragraf? Wenn man sich schon einen Zaun oder eine Hecke als Sichtschutz hinstellt, und dann fliegt so eine fliegendes Auge drüber, ist's mit der Privatsphäre nun vorbei, da ist es auch egal ob grad vor sich hinmeditiert wird oder Sandburgen gebaut werden. Reinen Sichtflug ala Modellflieger lassen wir da mal vor. Da werden die meisten "Drohnen" entweder onboard filmen/knipsen, oder das gleich streamen zum indirekten Sichtflug. In den USA hatte vor ein paar Monaten die FAA (Flugaufsichtsbehörde) wohl Empfehlungen in Drohnenrichtung ausgegeben. Wenn ich mich recht entsinne ist alles über 100 Fuss (30,48 m) öffentlicher Luftraum und der Grundbesitzer kein Anrecht drauf.
Ich empfehle zu diesem Thema sich mal die Rubrik Rechtsberatung beim DMFV durchzuschauen und ggf. auch mal direkt beim Verbandsjustitiar nachzufragen. Auch ein Besuch beim örtlichen Modellflugverein und ein Austausch mit den Piloten kann nicht schaden. Allgemein kann man aber sagen: Handelt es sich um Modellflug, so ist der Überflug (egal ob mit oder ohne Kamera) erlaubt und genehmigungsfrei, solange dadurch keine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung erfolgt. Sollen aufgezeichnete Bilder/Videos veröffentlicht(z.B. youtube, etc.) oder (auch unentgeldlich) weitergegeben werden, zählt dies normalerweise nicht als Modellflug und ist zudem genehmigungspflichtig (Aufstiegserlaubnis). Des weiteren gibt es wie auch andere weiter oben schon geschrieben haben eine Sichtflugregel. Sichtflug bedeutet ohne technische Hilfsmittel. FPV (Flug nach Kamerabild) ist im Rahmen des Modellbaus nur im Lehrer/Schülerbetrieb erlaubt, wobei der Schüler nach Video fliegt und der Lehrer das Modell immer in Sichtweite haben muß. Kommt es zu einem Absturz/Landung auf fremden Grundstück, muss der Eigentümer das Modell herausgeben bzw. dem Piloten die Möglichkeit zur Bergung ermöglichen. Im Gegenzug ist der Pilot verpflichtet, seine Anschrift und Kontaktdaten herauszugeben, damit der Grundstückseigner ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Aber wie gesagt, für verbindliche Rechtsberatung am Besten an den DMFV-Verbandsjustitiar wenden.
Alex P. schrieb: ... > Außerdem, stelle ich mir doch die Frage: Habe ich was zu verheimlichen? > solange die Drohne nicht auf meinem Grundstück herum fliegt oder vor > meinem Fenster, hätte ich persönlich(mal Außen vor das ich eine kleine > Drohne besitze) nichts dagegen wenn ich oben am Himmel eine sehe die > eben in größerer Entfernung fliegt. ... > Sollte aber mal eine Drohne auf deinem Grundstück landen und du > ebenfalls wissen solltest wem sie gehört, würde ich doch daran > appelieren die Drohne zurück zu geben und den Besitzer darauf > hinzuweisen ... ... Hi Alex, Deinen Beitrag mag ich ;-) Er ist sehr offen und ehrlich gehalten. Zu deinee Frage kann ich Dir zwei Sachen sagen ;-) Wer immer diesen "Schutzbehauptungssatz erfunden hat, ich kann ihn schon nicht mehr hören, möge bitte vor seiner eigenen Türe kehren. Damit meine ich ganz gezielt, die ewige Diskussion, "Wer nichts zu verheimlichen hat hat auch nichts zu verbergen und nichts gegen die öffentlichen Kamera und die damit verbundene Überwachung, dient sie doch der Sicherheit und Aufklärung" Ja - aber auch Nein. Mich stören sie - finde es aber notwendig - wie z.B. dass man die S-Bahn Raudies sehr schnell fassen konnte. Das ist totaler Widerspruch bei mir. Ich meine, es ist sehr traurig in der heutigen Zeit, dass wir uns mit immer mehr Technik gegen Unmut und Kriminalität aufrüsten müssen, nur das Ordnung und Sicherheit besser wird. Meist geht das gegen den einen oder anderen seinen "Strich". Ok, man muss sich damit abfinden, man stellt sich dann darauf ein. Man gewöhnt sich daran. So ist die Öffentlichkeit, wer sich in ihr bewegen will muss sich damit abfinden. Ich muss ja nicht. "Daheim" aber - ist man in seiner Welt - da muss keiner einen Verbrecher jagen, oder Ordnung herstellen. Und es braucht auch keiner Überwachungsaufgaben ausführen. Deshalb werde ich stutzig, was die Drohne über meinen Grund und Boden sucht. Ein schlechtes Gewissen habe ich nicht, dass ich was angestellt hätte wäre mir neu, und auch so gäbe es eigentlich keinen Grund hier eine Drohne zu erwarten. Die Landjugend hier ist technisch anderer Richtung ( Musik, Party, Abfeiern, Polterabend, Chor, Feuerwehr, Landwirtschaft usw ) und auch die Erwachsenen haben viel zu tun mit Ehrenämter, Elterabende, Organisieren von Kinderferienprogrammen, Weihnachtsmarkt usw. Es ist kaum vorstellbar das hier in dieser Richtung HighTec was gemacht wird. Es fehlt auch der Elan und die Neugier für das. Was wir hier aber beobachten sind immer zunehmend mehr umherfahrende KleinBusse mit langen Funker Antennen, meist Ausländische Fahrzeuge, meist Ostblock. Und viele von Ihnen fahren am Sonntag schon mal ungestört auf dem Hof und klappern im Seelenruhigen Spaziergang alles ab, wenn man es mitbekommt, dann wird man angeredet, ob man dies oder jenes verkaufen will oder ob man das und dies nicht mehr braucht. Ob da Zusammenhänge bestehen kann ich Dir nicht sagen. Es nervt, es nervt dermassen. Unser Winterauto steht von April bis Sept meist neben der Garage, auch unser Pflug ist draussen oder der Heuwende usw. Es vergeht keine Woche wo nicht mindestens ein Auto oder Schrotthändler stehen bleibt und sich kundtut, er lade das Auto umsonst auf wir haben keine Arbeit damit :-) ( gehts noch ? ) Mir wurde das mal zu bunt, am Sonntag vormittag bei schönem gemütlichen Hinterhaus Frühstück, stehen plötzlich eine ganze Familie im Garten und fragt "Du wollen verkaufen ich Dir zahlen gute Preis..du haben keine Probleme ..nehme mit nach Bulgarien.." mir wurde das dann dermassen bunt, dass ich von der weiten geschrien habe " Wenn wir was zu verkaufen haben wird es in der Zeitung stehen" . Es tummeln sich immer mehr Interessenten in dieser Richtung, meist mit "Ausfuhrkennzeichen" die jedes Monat anscheinend erneuert werden. Es sind richtige Clans die wie "Heuschrecken" den Landkreis absuchen. Das kommt nicht nur bei uns vor, das erzählen viele hier von derartigen Belästigungen. Manche "Höfe" sind abseits, die Wege schlecht, manche sind nur von Einheimischen aufzufinden weil sie derart im grünen eingewachsen sind. Manche haben die ganze Landwirtschaft auf dem Hof stehen. usw. 300TEUR Dreschfahrzeuge stehen meist vollgetankt nur unter Dach. Man macht sich dann in einer anderen Richtiung eben Gedanken. Manchmal passieren hier im Landkreis sehr verrückte Dinge, da werden Gegenstände aus den Garagen entwendet, oder Dieseltanks von Baggerfahrzeugen auf privaten eingezäunten Grund abgepumpt, Holzpolter einfach angezündet usw.. Bis jetzt ist bei uns noch nichts abhanden gekommen. 3x Holzklopf. Aber es beunruhigt eben. Und jetzt stellt sich eben mal die Frage, was tun wenn was verdächtigt ist? Darf ich eingreifen? Was darf ich tun? Usw. Das komische ist leider, geht man zur Polizei und fragt nach, dann bekommt man die Antwort: "Das ist eine zivile Angelegenheit, damit müssten Sie sich mit ihren Anwalt beraten, Solange keine Straftatbestand vorliegt können wir nichts machen " Damit hat sie nicht unrecht - wir haben das Thema schon x mal durch. Das zweite ist, dass wenn mal hier eine Drohne liegen sollte :-) ( Hoffentlich nicht mal meine dann war ich übermutig ) dann tüte ich die ein und bring die auf die Wache. Ich hab dann eher im Hinterkopf dass damit Kriminelle Machenschaft ausgeübt worden ist als das hier vom Dorf oder Umgebung einer seine Drohne nicht mehr unter Kontrolle brachte. Ist leider so. Bei uns ist alles noch hier sehr überschauhbar. Ich brachte leider ironischer Weise die "15 Tagwerk" Grund mit in die Diskussion - das sollte nicht so rüberkommen - ich habe sie deshalb so eingebracht, weil es "leider" auch ein Bayr Wege und Flurengesetz gibt. Das erlaubt sogar, Freizeitausübung in Wald, Flur und Wiese zu bestimmten Zeiten ( nicht in der Brut und Bewirtschaftungszeit "Anbau, Wachstum, Ernte") . Theoretisch müsste man Spaziergänger, mit oder ohne Drohnen, im eigenen Wald sogar dulden! Es gibt Kniffe, das zu umgehen, wenn z.B. keine Öffentliche Zuwege da sind, die von der öffentlichen Strasse aus erreichbar sind z.B. und die nur über die Zufahrt des Anwesens zur Durchfahrt nur für Anlieger / Forst und Land ausgeschildert sind ect. In dieser Richtung ist noch gar keine Diskussion gefallen. Ich weiss nicht wie das in anderen Bundesländern ist, aber der Wald, grössere Flure und Wiese sind der Öffentlichkeit zugänglich, wenn Du ein Pferd hast, darfst Du einen Ausritt durch fremde Wälder machen, da kann man "fast" nichts machen als Waldbesitzer z.B. Es gibt zwar auch wieder Kniffe, aber welche Kniffe kämen bei Drohnen in Frage? ;-) Alles noch Neuland das erst erschlossen werden muss. Dein Beitrag gefällt mir! Danke! LG Rudi ;-)
Jan X. schrieb:
..
Jan Danke!
Eine Frage, besteht eigentlich eine Kennzeichnungspflicht?
Egal welche Richtung, Muss der Hobby Pilot seinen Flieger eine Nummer
verpassen?
Oder der der eine Aufstiegserlaubnis hat?
Gibt es schon amtliche Identitätsregeln, z.B. eine Polizei Drohne ist
grün/weiss oder es steht POLIZEI oder ZOLL drauf,
oder wenn es sich um gewerbliche Aufstiege handelt, Firmenname oder
etwas anderes?
Danke!
LG
Rudi
;-)
R. W. schrieb: > Eine Frage, besteht eigentlich eine Kennzeichnungspflicht? Dazu sagt das Luftverkehrsgesetz im §2 "(5) Deutsche Luftfahrzeuge haben das Staatszugehörigkeitszeichen und eine besondere Kennzeichnung zu führen." > Egal welche Richtung, Muss der Hobby Pilot seinen Flieger eine Nummer > verpassen? Wenn das Fluggerät als Luftfahrzeug gilt, ja. Unabhängig von den technischen Daten ist dies nach der neuen Gesetzeslage bereits gegeben, wenn die Nutzung gewerblicher Natur ist. > Gibt es schon amtliche Identitätsregeln http://de.wikipedia.org/wiki/Luftfahrzeugkennzeichen
Hi ich habe einen Eintrag entdeckt, in einem aktuellen Blatt vom Juni Quelle: http://www.agrar-aktuell.de/ den ich hier als zitat einbringe.. Zitat: " Unkrautbekämpfung per Mini-Helikopter An der Universität im dänischen Aalborg hat man sich derweil speziell den unerwünschten Ackerkräutern gewidmet. Im kürzlich abgeschlossenen ASETA-Projekt (Adaptive Surveying and Early treatment of crops with a Team of Autonomous vehicles) wurden Kamera-Drohnen entwickelt, die anhand von kleinsten Farbunterschieden erkennen können, wo welches Unkraut wächst. Herbizide müssen nach dieser Analyse nur dort versprüht werden, wo sie wirklich notwendig sind. So kann der Verbrauch an Pflanzenschutzmitteln erheblich reduziert werden. Das System ermittelt Unterschiede in der Reflektion der Pflanzen. Disteln etwa sind daran erkennbar, dass sie gelbes Licht deutlich stärker absorbieren als die umgebenden Rübenpflanzen. Die Informationen der Drohnen werden an einen Computer gesendet und ausgewertet. Ein Bodenfahrzeug kann so anschließend die Lage von Unkrautnestern genauer bestimmen und setzt nur bei Bedarf ein entsprechendes Herbizid frei. Auch hier wird jedoch noch an der Benutzerfreundlichkeit des Systems zu feilen sein Luftunterstützung gegen den Maiszünsler Schon im Praxistest der ZG Raiffeisen befindet sich dagegen der Prototyp ein Multikopters, der die badischen Landwirte bei der biologischen Bekämpfung des Maiszünslers unterstützen soll. Der GPS-gesteuerte Flugkörper wirft aus rund zehn Metern Höhe alle sieben Meter eine Kapsel mit 1.000 Eiern der Trichogramma-Schlupfwespe über den Maispflanzen ab. Die Eiparasiten sind natürliche Gegenspieler des Maisschädlings, der sich in den letzten drei Jahrzehnten in Deutschland massiv ausgebreitet hat. Dieses biologische Pflanzenschutzverfahren wurde an der Fachhochschule Bern entwickelt. Die Ausbringung der Nützlinge dauert mit der Drohne vier Minuten pro Hektar gegenüber der fünffachen Zeit bei Handausbringung. Der Aufwand ist daher erheblich geringer. Per GPS kann das Gerät auf eine vordefinierte Flugroute programmiert werden, so dass der Abwurf zudem sehr präzise erfolgt. Da auch kein Traktor das Feld befahren muss, wird zudem der Boden geschont. Geplant ist, den Service in absehbarer Zeit als Dienstleistung anzubieten. Rettung von oben vor dem Mähtod Einige Forschungsprojekte, unter anderem der Landtechnik-Firma Claas, widmen sich derzeit der Frage, wie mit Hilfe von Flugrobotern Rehkitze, Rebhühner und Junghasen entdeckt werden können, bevor sie der Mähmaschine zum Opfer fallen. Rund 500.000 Wildtiere sterben jedes Jahr einen derart grausamen Tod. Bei diesen Verfahren fliegen die Drohnen GPS-gesteuert das Feld oder die Wiese vor der Ernte ab und spüren mit Hilfe einer Wärmebildkamera Lebewesen auf. Über die GPS-Daten kann das Tier dann rechtzeitig geortet und aus der Fläche herausgeholt werden. Drohnen im Beratungsdienst In Frankreich startete das Unternehmen Delta Drone kürzlich die Vermarktung seiner Agrar-Drohnen. Die zwei bis vier Kilogramm schweren Roboter sind mit Mikrosensoren ausgestattet, die ein größeres Datenaufkommen speichern können. Darüber lässt sich dann feststellen, ob auf derm Schlag Wasser- oder Nährstoffdefizite bestehen. Delta Drone, das Institut für Pflanzenbau (Arvalis) und Airbus testen gerade die Integration von Bilden und Daten der Flugobjekte in den Agrardiagnostik- und Präzisionslandwirtschaftsdienst „FarmStar Expert“. Die Beobachtungskapazität der Drohnen erwies sich als gut kombinierbar mit den von Satelliten und Flugzeugen angefertigten Bildern, die bisher genutzt wurden. „FarmStar Expert“ vermarktet Dienste für die Präzisionslandwirtschaft und ein nachhaltiges Anbaumanagement. Es wird in Frankreich von knapp 15.000 Landwirten genutzt. Erste deutsche Hersteller auf dem Markt Vorstellbar sind noch zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten der Flugroboter im grünen Bereich. Prinzipiell eignen sie sich beispielsweise auch für eine 3-D-Vermessung von Bäumen oder für Bestandsaufnahmen von Tierarten in unwegsamem Gelände. Auch die Jäger könnten sich möglicherweise über Unterstützung bei der Wildschweinjagd freuen: Mit fliegenden Helfern ist es möglich, die Schwarzkittel zum Beispiel in Maisfeldern zu lokalisieren. Die Entwicklung auf dem Gebiet schreitet rasant voran. So schnell sogar, dass die Gesetzgeber in den Ländern kaum schnell genug reagieren können. In den Vereinigten Staaten muss die US-Luftfahrtbehörde FAA bis Ende September 2015 Regeln vorlegen, um kommerzielle zivile Drohnen in den Luftraum einzubinden. Frankreich hat 2012 den Luftraum zur Entwicklung ziviler Drohnen geöffnet. In Deutschland sind unbemannte Fluggeräte ebenfalls im Jahre 2012 in das Luftverkehrsgesetz aufgenommen worden. Nach diesen Regeln dürfen sie ein Fluggewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten und nicht höher als 100 Meter fliegen. Der Pilot an der Fernsteuerung darf sie nicht über Menschenmengen fliegen lassen und muss stets Blickkontakt haben, um notfalls eingreifen zu können. Diese Auflagen machen vollautomatische Anwendungen momentan unmöglich. Einige deutsche Unternehmen sind dabei, den Markt für zivile Drohnen zu erobern. Die Hersteller nutzen oftmals eine Nische in der Gesetzgebung: Wiegt die Drohne nicht mehr als fünf Kilogramm, fällt sie offiziell in den Bereich "Modellbau". Die rechtlichen Hindernisse für ihren Betrieb sind dann wesentlich geringer. Die Beantragung einer allgemeinen Auftiegsgenehmigung ist dennoch beim zuständigen Luftfahrtsamt erforderlich. " und auch ... Zitat: " Enormes Wachstumspotenzial Das amerikanische Beratungsunternehmen Teal Group schätzt in seiner Marktstudie 2013, dass sich der weltweite Umsatz mit unbemannten Drohnen in den nächsten zehn Jahren von 5,2 Milliarden auf jährlich 11,6 Milliarden Dollar fast verdoppeln wird. Nach Prognose des Lobbyverbands AUVSI wird dieses Wachstum vor allem von zivilen Auftraggebern getragen, insbesondere aus der Landwirtschaft. Bis 2017 soll das Umsatzpotenzial für Agrar-Drohnen in den USA bei 13,6 Milliarden Dollar liegen. Deutsche Hersteller sind in ihren Schätzungen nicht ganz so optimistisch: Der zivile globale Drohnenmarkt soll nach Schätzung der Firma Aibotix aus Kassel von heute etwa 100 Millionen Dollar bis 2017 auf 3,5 Milliarden Dollar wachsen. Mittelfristig sind jedoch noch etliche nicht unbedeutende Fragen zu klären. Welche Anforderungen müssen zum Beispiel an den Piloten gestellt werden, wenn nicht mehr nur einzelne Drohnen den Luftraum bevölkern? Wie kann man verhindern, dass die Fluggeräte von Vögeln attackiert oder mit dem Luftgewehr abgeschossen werden? Das Urheberrechtsgesetz schafft weitere Komplikationen: Häuser oder Höfe dürfen nur ohne Hilfsmittel abgelichtet werden, ganz gleich ob es sich bei diesem um eine Leiter oder eine Drohne handelt. Ansonsten ist im Prinzip die Genehmigung des Architekten des Gebäudes vonnöten. Auch die Frage nach den Persönlichkeitsrechten wird in der Bevölkerung lebhaft und nicht immer sachlich diskutiert. " Quellen: http://www.proplanta.de/Journal/AgrarStellenmarkt-13/Drohnen-Landwirtschaft_jo1399224616.html LG Rudi ;-)
Alex P. schrieb: > Außerdem, stelle ich mir doch die Frage: Habe ich was zu verheimlichen? "Verheimlichen" ist mir zu negativ besetzt. Es suggeriert, dass ich etwas unrechtmäßges tue. Ich frage mich lieber: Kann der Beobachter schützenswerte Erkenntnisse erlangen? Und das kann ein kamerabestückt Drohne in jedem Fall. Es gibt Informationen, die aus heutiger Sicht nicht schützenswert sind. Das kann sich bei geänderter rechtlicher oder politischer Lage schnell ändern und dann sind diese Informationen schon irgendwo verfügbar.
R. W. schrieb: > ...wie ist es eigentlich, wenn ich eine Drohne auf .. über unserem > Grundstück sehe und mich dermaßen belästigt und ausspioniert fühle > > .. und mal ungehindert einen Wasserschlauch darauf ziele > .. ein Vogelnetz danach werfe > .. eine "Drohnenabwehr" baue (ähnl. Steinschleuder, in die Richtung..) > .. das gute Stück jetzt auf dem Boden liegt in Folge zutuns > --------Sachbeschädigung? > --------"Notwehr?" ( lacht bitte nicht - ich meine es ernst ) > .. in Folge Akku leer > -------- Pflicht zum Fundbüro? > -------- Pflicht zur Entsorgung? > -------- Man kann "Aneignen"..? Nimm ruhig gleich eine Kanone. - Es soll ja sogar Leute geben, die damit auf Spatzen schießen ... ;-)
In Mecklenburg wurde jetzt der erste Drohnenstörenfried zu einer saftigen Geldstrafe verknackt: http://www.t-online.de/digital/foto-video/id_72199838/1500-euro-bussgeld-fuer-pilot-von-hobby-drohne.html
Aber auch nur, weil es das Ding gewerblich genutzt hat und keine Flugerlaubnis hatte.
Hallo, Ich verstehe die Hektikmache bei den unsachlichen Berichten aus den Medien nur zu gut. Ich fliege selber auch Segler habe natürlich eine Versicherung, was selbstverständlich sein sollte bei allen "Spielzeugen" (elektronisches gesteuertes Auto,Boot was auch immer) Sollte etwas passieren gerade Personenschaden wenn man seinem Sohn einen kleinen Hubschrauber schenkt und fliegt der Nachbarstochter, die zu Besuch ist ins Auge, kann es ganz schön unangenehm werden, sollte der Nachbar Anzeige wegen Körperverletzung erstatten. Desweiteren ist bei jedem Start eine Aufstiegsgenehmigung einzuholen von dem Grundstücksbesitzer wo man startet! Danach ist der ganze Flug auch über andere Grundstücke von der Versicherung abgedeckt, es sei denn man handelt grob fahrlässig. (viel zu tief, ohne Sichtkontakt etc.) Desweiteren lese ich immer von "Drohnen". Drohnen sind entwickelt worden unbemannt außerhalb des Sichtradius zu agieren und fliegen wie ein Flugzeug in eine Richtung. Im Hobbybereich gibt es Quadrocopter, Hexacopter und Oktacopter. Die Anzahl der jeweiligen Arme mit den Rotoren. Es gibt Behörden die dürfen damit zb. über Demonstrationen fliegen, niemals darf aber eine Privatperson über Menschenversammlungen, in der nähe von Flughäfen oder Kathastrophengebieten fliegen. Bestes Beispiel das Team von BlackSheep was die Costa Concordia filmte. Infos auf deren HP. Fluggeräte für die private Nutzung dürfen nur im Sichtbereich und in den zulässigen Flugzonen betrieben werden. (unterhalb 700m) Das sollte absolut ausreichend sein. Ab 300-400 Meter sieht man die mittleren Hexacopter nicht mehr. Gut Ausgestattete Copter sind zudem programmierbar (max Höhe usw) Fliegen ausschließlich über GPS über eine einprogrammierte Route und Single-FPV-Flüge sind untersagt. in dieser Flugzone fliegen auch Rettungshubschrauber, Polizei usw. diese haben immer Vorfahrt! Sollte es zu einer Meldung kommen, ist fix die Bodentruppe da :) Zur Problematik der Videoaufnahmen, Bitte schaut doch mal selber bei Youtube die Luftaufnahmen an. Zwar ist es verboten die Videos bei Youtube einzustellen wo über Privatgrundstücke geflogen wird, denoch gibt es Sie und wenn Menschen zu erkennen sind, wird man nie erkennen können wer das ist, bei einer Flughöhe von 30 Metern. Außer es hängt eine Spiegelreflexkamera dran. Meißtens finden im privatem gebrauch Aktionkammeras wie GoPro´s verwendung weil sie ein weitwinkelobjektiv haben und man herliche Luftaufnahmen machen kann. Sollte mir mal jemand meinen Hexakopter runter schießen, bekommt er richtig Probleme! 1. Habe ich immer eine Aufstiegsgenehmigung, wenn ich an angrenzenden bebauten Grundstücken fliege um zb. für den privaten gebrauch Bilder vom zustand des Daches machen möchte. 2. es erlischt die Versicherung durch Fremdeingriff, sollte es durch den Absturz zu Personenschaden oder auch wenn er in ein Dach stürzt und Feuer fängt, sowas trägt keine Haftpflichtversicherung! 3. Ist das Beschädigung fremden Eigentums und kommt vor Ort zur Anzeige 4. Finde ich den Absturzort da er GPS Signale wärend des ganzen Flug sendet und sollte es eine Störung geben automatisch zum Startpunkt zurück kehrt. Wenn Ihr mal jemand seht der sowas fliegt lasst es euch doch direkt erklären, die Technik usw, vielleicht lässt er euch mal fliegen oder in der Brille/TV das Bild aus der Luft zeigen. das fliegen ist mit guten Coptern mit GPS Kinderleicht. Die kleinen sind da gefährlicher. mit freundlichen grüßen Johannes
Schöne Seen kann man sehn... Erstaunlich, daß man bereits aus so geringer Höhe deutlich die Erdkrümmung erkennen kann. Grins MfG Paul
und hast mich erkannt? waren ca 60 Meter Höhe, stehe rechts Mitte im Bild. Fischauge sei wachsam :P
Jo H. schrieb: > und hast mich erkannt? Na freilich! Gut hören kann ich zwar schlecht, aber schlecht sehen kann ich gut. ;-) MfG Paul
Paul B. schrieb: > Erstaunlich, daß man bereits aus so geringer Höhe deutlich die > Erdkrümmung erkennen kann. Hallo Paul, ich bin's schon wieder. Nein, ich hab es nicht auf dich abgesehen. Ich entschuldige mich auch dafür, falls ich dich unnötig nerven sollte. Der gekrümmte Horizont im Bild ist nicht die Erdkrümmung, sondern stammt von der Verzerrung des Objektivs (starkes Weitwinkel). Die Erde wäre sonst sehr klein. Wenn sich der Horizont unterhalb der Bildmitte befindet, dann ist er in die andere Richtung gekrümmt. GoPro aus: https://www.youtube.com/watch?v=PjGkVCAo8Fw Gruß John
R. W. schrieb: > Karl Otto schrieb: >> Aus dem verlinkten Artikel: >> >> "Das Überfliegen eines Grundstücks mittels ziviler Drohne stellt keinen >> Eingriff in das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers dar." >> >> Beschießt Du die Drohne machst Du Dich der Sachbeschädigung und >> eventuell schlimmeren bei herabfallenden Trümmern schuldig. > > Danke! > > ok - überfliegen - > > kreisen? > mehrmals hin und her und öfters überfliegen .. > ist ja so das die reichweite ja auch nicht unbegrenzt ist, ...dann kann ich mir also ne Drohne kaufen und diese ungestraft über das Grundstück der Nachbarin lenken und ihr so das Sonnenbad unleidig machen? Vielleicht noch mit einem Schild an der Drohne: "Keine Angst, Kamera ist abgeschaltet!"
J. A. schrieb: > dann kann ich mir also ne Drohne kaufen und diese ungestraft über das > Grundstück der Nachbarin lenken Ja, natürlich kannst Du das. So wie Du auf einem Balkon stehen kannst, oder in einem Apfelbaum sitzen, oder auf einem Hubsteiger stehen, oder auf einen Baukran klettern oder Dir ein Fernrohr kaufen kannst. Spanner gabs schon vor den Quadrokoptern, wers nötig hat. Du kannst dann vielleicht eine Anzeige wegen Stalking bekommen, aber dazu brauchst Du auch keinen Quadrokopter. Dürfen wegen Dir auch keine Heißluftballone mehr fahren, und keine Segelflugzeuge fliegen, und muß Google alle Nackten, die bei GoogleEarth auf Terrassen rumliegen verpixeln? Aber keine Angst, lade die Bilder einfach in die MS Cloud, dann entfernt MS alle als anstößig empfundenen Bilder von alleine.
John B. schrieb: > Paul B. schrieb: >> Erstaunlich, daß man bereits aus so geringer Höhe deutlich die >> Erdkrümmung erkennen kann. > > Der gekrümmte Horizont im Bild ist nicht die Erdkrümmung, sondern stammt > von der Verzerrung des Objektivs (starkes Weitwinkel). Die Erde wäre > sonst sehr klein. Ich habe auch gerade rumgerechnet und komme auf einen Erdumfang von gerade mal 333 Kilometer. Dabei haben ihn schon die alten Griechen um 240 v. Chr. (Eratosthenes) mit 41730 Kilomter ziemlich präzise ermittelt. Grüße Richard
bei mir kurvte auch 'ne Drohne rum. -eine Handvoll kleine Kieselsteinchen, Format Autoglas-Krümel, hat das Problem erledigt. Nicht gross nach ner Rechtslage fragen - machen. Fakten schaffen.
☞ J-A von der H. schrieb: > Nicht gross nach ner Rechtslage fragen - machen. > Fakten schaffen. Das kann man jetzt als Aufforderung zur Staftat sehen.
Timm T. schrieb: > J. A. schrieb: >> dann kann ich mir also ne Drohne kaufen und diese ungestraft über das >> Grundstück der Nachbarin lenken > > Ja, natürlich kannst Du das. So wie Du auf einem Balkon stehen kannst, > oder in einem Apfelbaum sitzen, oder auf einem Hubsteiger stehen, oder > auf einen Baukran klettern oder Dir ein Fernrohr kaufen kannst. Klingt gut. Dann schraub ich die Überwachungskamera für den Hauseingang, gegen deren Verwendung sich ein Einbrecher wg. Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte ja gerichtlich wehren kann, an eine Drohne und gut ist es. > Spanner gabs schon vor den Quadrokoptern, wers nötig hat. Bei der "angedachten" Nachbarin würden sich Aufnahmen erübrigen, weil die Drohne mit den angefertigen Bildern einfach zu schwer werden würde... > Du kannst dann > vielleicht eine Anzeige wegen Stalking bekommen, aber dazu brauchst Du > auch keinen Quadrokopter. > > Dürfen wegen Dir auch keine Heißluftballone mehr fahren, und keine > Segelflugzeuge fliegen, und muß Google alle Nackten, die bei GoogleEarth > auf Terrassen rumliegen verpixeln? Sorry, da verstehst du mich falsch. Da hab ich keine Problem mit. Ich überlege nur, wo die Grenze ist zwischen "fahren" und "fliegen" und der irgendwann einsetzenden Belästigung ist. Ich hab auch nix gegen Wespen, doch wenn sie sich ans Grillwürstchen machen oder vom Bier naschen wollen... Zwischen "mal drübefliegen" und "über Nachbars Terasse die Loopings üben" muss ja wohl ein Unterschied sein. > Aber keine Angst, lade die Bilder einfach in die MS Cloud, dann entfernt > MS alle als anstößig empfundenen Bilder von alleine. Diesen Cloud-Hype habe ich noch nie verstanden - jetzt schon!
Oliver R. schrieb: > ☞ J-A von der H. schrieb: >> Nicht gross nach ner Rechtslage fragen - machen. >> Fakten schaffen. > > Das kann man jetzt als Aufforderung zur Staftat sehen. Ja los, begeh 'ne Straftat, beziehe Dich dabei auf mich. ? ?? wass'n los alter, bist noch nicht losgegangen? Kurz gesagt: drauf geschi55en! Drohnen über meinem Grundstück werden runtergeholt, - PUNKT!
John B. schrieb: > Hallo Paul, ich bin's schon wieder. Nein, ich hab es nicht auf dich > abgesehen. Ich entschuldige mich auch dafür, falls ich dich unnötig > nerven sollte. Nein, nein -ist schon Ordnung. > > Der gekrümmte Horizont im Bild ist nicht die Erdkrümmung, sondern stammt > von der Verzerrung des Objektivs (starkes Weitwinkel). Die Erde wäre > sonst sehr klein. Das wußte ich natürlich, deshalb stand da "Grins" unter meinem Satz. Mit dem Humor wird es hier immer, immer rarer. Das war 2007, als ich mich hier anmeldete noch nicht so. Schade. MfG Paul
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Paul B. schrieb: > Mit dem Humor wird es hier immer, immer rarer. Das war 2007, als ich > mich hier anmeldete noch nicht so. Das mußt Du verstehen, Paul. Es ist ein Technikforum, und seit das Outing als Aspi cool ist... ;-) J. A. schrieb: > überlege nur, wo die Grenze ist zwischen "fahren" und "fliegen" Paß auf, das ist ganz einfach: Du gehst zu einem der im Spätsommer wieder häufiger runterkommenden Ballonfahrer und sagst ihm, daß Du auch mal mit so einem Ballon fliegen willst. Nach dem folgenden anderthalbstündigen Vortrag weißt Du genau, wo die Grenze zwischen "fahren" und "fliegen" ist. Oder kurz: Es fliegt, wenn es Flügel hat. Oder besser: Es fährt, wenn es die Schwerkraft im Medium ohne Antrieb kompensiert, wie ein Schiff oder Uboot.
Paul B. schrieb: > Das wußte ich natürlich, deshalb stand da "Grins" Humor und vor allem auch Ironie...im Web? träum weiter.
Timm T. schrieb: > Oder kurz: Es fliegt, wenn es Flügel hat. Oder besser: Es fährt, wenn es > die Schwerkraft im Medium ohne Antrieb kompensiert, wie ein Schiff oder > Uboot. Danke für die gutgemeinten Erklärungen, die ich aber schon kenne. Der Satz ging ja auch noch weiter, das EINE ware [fahren & fliegen] und das andere das Looopingüben.
J. A. schrieb: > Zwischen "mal drübefliegen" und "über Nachbars Terasse die Loopings > üben" muss ja wohl ein Unterschied sein. Da ist etwas soviel Unterschied wie zwischen mal Rasenmähen und sonntags stundenlang Rasenmähen, oder mal Hundegebell und stundenlangem Hundegebell, oder mal Party und Party mit 200 Leuten jeden zweiten Tag bis Nachts um 2. Das sind alles Sachen, für die es Nachbarschaftsrecht gibt, für die Dein Nachbar Dich im Bedarfsfall verklagen kann und Dein Tun damit abwehren kann. Genauso wie Deine Nachbarin - die Dir übrigens wegen Deiner bösartigen Äußerung keinen Pflaumenkuchen mehr backen wird, wie sie mir gerade sagte - wegen Stalkings drankriegen kann, egal ob Du das mit einem Fernrohr, vom Apfelbaum aus oder mit einer "Drohne" machst. Warum brauchst Du jetzt für Quadrokopter extra ein eigenes Gesetz? Hast Du doch bisher für Modellhubschrauber auch nicht gebraucht. Muß denn wirklich jeder Scheiß in diesem Land auf drei Durchschlägen sein?!?
Timm T. schrieb: > Muß denn wirklich jeder Scheiß in diesem Land auf drei Durchschlägen > sein?!? Die Geschichte mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Einbrechers durch die wegen Vandalismus angebrachte Hof-Kamera ist, soweit ich mich erinnern kann, aus Holland. Man muss wohl nicht jeden Unsinn hernehmen um mit "in diesem Land"-Bemerkungen unser immerhin funktionierendes System in den Dreck zu ziehen. Die Drohnen-Sache ist halt noch recht neu, das waren Dash-Cams ne Weile auch bis sich jemand Gedanken über die aufgezeichneten Bilder macht. Eine interessante Frage wäre auch, wie die Haftung ist, wenn zwei Drohnen in der Luft zusammenstoßen. Gibt es da rechts vor links? Oder oben vor unten? Greift da die eigene Haftpflichtversicherung, wenn meine Drohne in den mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will?
J. A. schrieb: > Greift da die eigene Haftpflichtversicherung, wenn meine Drohne in den > mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der > Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will? Zunächst greift dann wahrscheinlich die Nachbarin... MfG Paul
J. A. schrieb: > Timm T. schrieb: > > Greift da die eigene Haftpflichtversicherung, wenn meine Drohne in den > mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der > Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will? Wegen so einem Kuchen würde ich kaum die Haftpflicht in Anspruch nehmen. Da wäre mir die Zeit zu schade für. Gruss Axel
J. A. schrieb: > Die Geschichte mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte ... ist, > soweit ich mich erinnern kann, aus Holland. Österreich? > Man muss wohl nicht jeden Unsinn hernehmen um mit "in diesem > Land"-Bemerkungen unser immerhin funktionierendes System in den Dreck zu > ziehen. Aber Unsinn wird immer wieder dazu hergenommen, um nach neuen Gesetzen zu schreien, obwohl die vorhandenen dem durchaus genügen würden: - Kipo => war bereits gesetzlich geregelt, zu dem neuen Gesetz erübrigt sich wohl jeder Kommentar - Laser auf Flugzeuge, ist durch Laserschutzbestimmungen völlig ausreichend geregelt, trotzdem schreien diverse Vereine immer wieder nach einem Gesetz, Laser als Waffen einzuordnen, als ob sich Leute, die jetzt Laser illegal importieren und betreiben, daran stören würden - Quadrokopter, es ist im Modellflug klar geregelt, wie und wo die zu betreiben sind und wie die zu versichern sind, trotzdem immer wieder das Geschreie nach Verboten, Verboten! > Greift da die eigene Haftpflichtversicherung Nein, natürlich nicht, Modellflug ist bei Privathaftpflicht üblicherweise ausgeschlossen. > mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der > Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will? Wieso nicht, der sieht doch danach nicht schlechter aus?
>> mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und der >> Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will? Timm T. schrieb: > Wieso nicht, der sieht doch danach nicht schlechter aus? Wenn der Pilot geschickt genug ist, kann er ja mit dem Fluggerät die Sahne aufschlagen, bevor er aufschlägt. mfG Paul
Ich finde schon, dass Timm hier gutes Stück Recht hat. Da werden - nicht zuletzt durch reißerische Berichterstattung - eher harmlose Dinge mit förchterbar gefährlichen in einen Topf geworfen und dann wird nach neuen Gesetzen gegen die drohende Gefahr gerufen, die eigentlich gar keine ist: Diese "Drohnen" sind doch gar keine Drohnen, also keine militärisch nutzbaren Aufklärer (die Reichweite der privat beschaffbaren Fernsteuerung ist nunmal arg beschränkt) und bewaffnet sind sie schon gar nicht. Das sind futuristisch aussehende Modellflugzeuge, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Ja, man kann damit spannen. Das ist aber nix Neues, das kann man mit Modellhubschraubern und -flugzeugen schon lange. Vielleicht nicht mit der heute möglichen Bildauflösung, aber eine Minox per Modellbauservo auszulösen war schon vor über 20 Jahren keine Raketentechnik. Nix Neues - also wozu dann ein neues Gesetz? Die Modellfliegerei ist bereits rechtlich geregelt, wie oben schon zusammengefasst wurde. Und die Persönlichkeitsrechte auch. Die "Laserpointer", mit denen anscheinend Heerscharen von Piloten geblendet werden, sind auch keine Pointer mit einer Leistung von weniger als 5mW. Die wären dafür viel zu schwach, mit dem winzigen Lichtpunkt kann auch niemand auf ein anfliegendes Flugzeug zielen. Das sind schon stärkere Exemplare, die man zugegebenerweise ohne große Probleme beschaffen kann. Nur - sie zum Blenden von Piloten zu benutzen ist bereits verboten (§315 StGB). Was soll ein neues Gesetz obendrauf nützen?? Die Diskussion um das Waffenrecht bei Messern ist ähnlich drollig. Wer mit einem scharfen Cocodile-Dundee-Messer in der Gegend herumläuft, der darf das jetzt schon nicht (feststehende Klinge, länger als 12cm, böse). Auf andere Menschen einzustechen ist sowieso verboten, klar. Trotzdem laufen Menschen mit längeren Messern in der Gegend herum und es kommt täglich zu Messerstechereien. Und was soll eine Verkürzung der erlaubten Messerlänge auf vielleicht 8cm bringen? Glaubt denn irgendwer, der Messerstecher kommt dadurch ins Grübeln, dass sein Messer jetzt noch 4 cm verbotener ist als früher?? Nee, es muss nicht für jeden Fliegenschiss ein neues Gesetz geben. Wir haben schon eine ganze Menge davon...
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Matthias L. schrieb: > mit einem scharfen Cocodile-Dundee-Messer in der Gegend herumläuft, der > darf das jetzt schon nicht (feststehende Klinge, länger als 12cm, böse). Worunter auch die Fahrtenmesser fallen, die wir noch vor ein paar Jahren an unsere - etwas ältere - Pfadfinderjugend verteilt haben. Aber ich darf eine Machete mit einer Klingenlänge von 40cm in jedem Baumarkt kaufen. Damit kann man sich richtig wehtun.
Paul B. schrieb: >>> mit Sahne verzierten Zwetchgendatschi der Nachbarin rauscht und > der >>> Datschi hernach nicht mehr gegessen werden will? > Timm T. schrieb: >> Wieso nicht, der sieht doch danach nicht schlechter aus? > > Wenn der Pilot geschickt genug ist, kann er ja mit dem Fluggerät die > Sahne aufschlagen, bevor er aufschlägt. > > mfG Paul Jaja, die Drohne schlägt die Sahne auf... Wobei es eigentlich DER Drohne heißen müsste. Wie regeln das eigentlich die Bienen, wenn die mal ne Drohne steigen lassen? Müssen die da den Imker fragen?
> Wenn der Pilot geschickt genug ist, kann er ja mit dem Fluggerät die > Sahne aufschlagen, bevor er aufschlägt. > > mfG Paul ...nachdem es ja nun eine app gibt, die ein Grill-Fleischthermometer ausliest und per bt zum Smartphone beamt, damit der Herr Spaßschachtelgucker auch mitbekommt, wenn sein Würstel in Kohlenstoff verwandelt wird.... wäre eine smartphone-app zum ferngesteuerten Aufschlagen von Sahne mittels Küchendrohnen gar nicht mal so abwegig.
J. A. schrieb: > Wobei es eigentlich DER Drohne > heißen müsste. Nein. Asymetrischer Genus: https://de.wikipedia.org/wiki/Genus#Genus_und_Sexus_im_Deutschen
Timm T. schrieb: > J. A. schrieb: >> Wobei es eigentlich DER Drohne >> heißen müsste. > > Nein. Asymetrischer Genus: > https://de.wikipedia.org/wiki/Genus#Genus_und_Sexu... Liebe Biener und Bieninnen, liebe Drohninnen und Drohnen,....
ein Pango an ein 35er Kupferrohr geflanscht holt die Dinger ganz schnell runter. Watte rein, paar mal aufpumpen, kleine Kieselsteinchen rein. Auf erkanntes Ziel - POUMM! das werde ich jederzeit wieder machen, wenn so'n Teil auffällig lange über meinem Grundstück rumkurvt.
☞ J-A von der H. schrieb: > Auf erkanntes Ziel - POUMM! Sei doch nicht gleich so aggressiv! https://www.youtube.com/watch?v=sJSLPv86QXo#t=3m28s MfG Paul
☞ J-A von der H. schrieb: > ein Pango an ein 35er Kupferrohr geflanscht holt die Dinger ganz schnell > runter. > Watte rein, paar mal aufpumpen, kleine Kieselsteinchen rein. > > Auf erkanntes Ziel - POUMM! > das werde ich jederzeit wieder machen, > wenn so'n Teil auffällig lange über meinem Grundstück rumkurvt. Pango... musste ich erstmal googlen... Der Luftraum über deinem Grundstück gehört nicht zu selbigem. Ist also Sachbeschädigung. Wäre auch Sachbeschädigung wenn der Luftraum Deiner wäre... Wenn es sich nicht gerade um mini kleine Spielzeug Quadrocopter handelt, sondern solche, die auch eine vernünftige Kamera tragen können, fände ich es aber auch unangenehm. Ich habe selbst auch so ein Teil, fliege aber nur auf dem Modellflugplatz oder ( für Testzwecke ) im Garten auf max. 10m Höhe. Nebenan sind zwei Wiesen mit Pferden ( Reitschule ). Da sollte das normal arbeitende Hirn sowieso wissen, das man da nicht wild in der Nachbarschaft rumfliegt. Es gibt aber leider Ausnahmen, die dann das negative Bild der "Drohnenpiloten" verschärfen. Biss dann irgendwann ein Verbot kommt und die Idioten sich so ins eigene Knie geschossen haben...
Stefan M. schrieb: > Ich habe selbst auch so ein Teil, fliege aber nur auf dem > Modellflugplatz oder ( für Testzwecke ) im Garten auf max. 10m Höhe. > Nebenan sind zwei Wiesen mit Pferden ( Reitschule ). vorbildlich > Da sollte das normal arbeitende Hirn sowieso wissen, das man da nicht > wild in der Nachbarschaft rumfliegt. > Es gibt aber leider Ausnahmen, die dann das negative Bild der > "Drohnenpiloten" verschärfen. Da bist eher du die Ausnahme. In den meisten Fällen ist es doch so, dass ein lieber Mitmensch mit irgendeiner Krawallaktion anfängt und nicht die Bohne darüber nachdenkt, ob oder dass es andere Leute stören könnte. Ein Gefühl für "was geht" und "was geht nicht" ist überhaupt nicht mehr vorhanden. Man nutzt die Toleranz der Mitmenschen so lange aus, bis die dann auch mal das Wort erheben. Die meisten werden dem Treiben auch erst mal geduldig zusehen und lange auf die Einsicht der Verursacher hoffen - bis ihnen halt auch der Kragen platzt. Dann darf man sich anhören, man sei spießig, intolerant, "deutsch" oder sonst was. Mir wäre so etwas total peinlich - wenn ich z. B. aufgefordert würde, im Museum meine Frittentüte wegzupacken. Dabei ist es ja nicht meine Schuld, dass ich so lange bei McD habe anstehen müssen. > Biss dann irgendwann ein Verbot kommt > und die Idioten sich so ins eigene Knie geschossen haben... Ja, die Verbote sind die Auswirkungen, dass das Verständnis über Selbstverständlichkeiten im Umgang miteinander verlorengegangen ist.
>Der Luftraum über deinem Grundstück gehört nicht zu selbigem.
Drauf geschi55en.
Voyeur-Drohnen werden abgeschossen.
PUNKT
☞ J-A von der H. schrieb: > Voyeur-Drohnen werden abgeschossen. > PUNKT Man wird ja auf seinem Grundstück noch einen Ball in die Luft werfen dürfen. Woher soll man ahnen, dass da oben was rumfliegt? Oder ist jetzt Ballspielen wegen des Bienensterbens verboten?
Also erst mal mit der billigen "Spielzeugdrohne" über Dein Grundstück düsen. Nach dem Du die runter geholt hast und anschließend wegen gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr für 6 Monate bis 10 Jahre die Luft durch vergitterte Fenster betrachten darfst, kann der Drohnenpilot in Seelenruhe mit dem richtigen Gerät beruhigt über Deinem Grundstück kreisen. Das darf er dann sogar stundenlang, denn da Du ja nicht da bist, kann er Dich auch nicht belästigen.
J. A. schrieb: > Man wird ja auf seinem Grundstück noch einen Ball in die Luft werfen > dürfen. Woher soll man ahnen, dass da oben was rumfliegt? > > Oder ist jetzt Ballspielen wegen des Bienensterbens verboten? Ballspielen ist erlaubt, deine andere Konstruktion ist allerdings eine Schusswaffe und ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
☞ J-A von der H. schrieb: > das werde ich jederzeit wieder machen, > wenn so'n Teil auffällig lange über meinem Grundstück rumkurvt. Ach, dann bist Du wohl auch der Typ, der Autos rammt, wenn sie auf "Deinem" Parkplatz stehen? Leute gibts...
Timm T. schrieb: > ☞ J-A von der H. schrieb: >> das werde ich jederzeit wieder machen, >> wenn so'n Teil auffällig lange über meinem Grundstück rumkurvt. > > Ach, dann bist Du wohl auch der Typ, der Autos rammt, wenn sie auf > "Deinem" Parkplatz stehen? > > Leute gibts... Ja, Leute gibt. Stell dir vor zu stehts auf deinem Balkon und schaust in die Gegend. Vielleicht bist du auch mit deiner Holden auf dem Balkon und ihr gebt euch nen Kuss. Plötzlich, in 2 m Entfernung vor dir, taucht ne Drohne auf (tztztztztztztztztztztzztztztztzt-Geräusch) und bleibt dort stehen. Wenn sie KURZ stehenbleibt und sich dann vom Acker macht, finden das natürlich alle lustig. Da fragt keiner nach Rechtsvorschriften oder sonstigem Klimbim. Doch wie sieht dein tolerantes Gemüt aus, wenn die Drohne nach 30 Minuten noch immer dort "steht" und ihr tztztztztztztztztztz macht? Irgendwann kommen die Überlegungen: Wer macht das? Darf der das? Was darfst du machen? Dass es Alteingessene gibt, die meinen, der Platz vor dem Haus sei IHR Parkplatz - das ist eine ganz andere Geschichte.
Earl S. schrieb: > J. A. schrieb: >> Man wird ja auf seinem Grundstück noch einen Ball in die Luft werfen >> dürfen. Woher soll man ahnen, dass da oben was rumfliegt? >> >> Oder ist jetzt Ballspielen wegen des Bienensterbens verboten? > > Ballspielen ist erlaubt, deine andere Konstruktion ist allerdings eine > Schusswaffe und ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Ist zwar nicht MEINE Konstruktion, aber sei es drum.
Jan X. schrieb: > und anschließend wegen > gefährlichem Eingriff in den Luftverkehr für 6 Monate bis 10 Jahre die > Luft durch vergitterte Fenster betrachten darfst Luftverkehr, ich lach mich tot. auffällige Drohnen werden gekillt. abgeschossen, gejammt oder microgewellt, je nach Laune Punkt
J. A. schrieb: > Ballspielen ist erlaubt, deine andere Konstruktion ist allerdings eine > Schusswaffe und ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Da wäre ich mal vorsichtig.Es gibt einige abstruse Konstruktionen, die noch abstruser behandelt werden. Allerdings sollte so etwas als Luftgewehr behandelt werden.
John B. schrieb: > Der gekrümmte Horizont im Bild ist nicht die Erdkrümmung, sondern stammt > von der Verzerrung des Objektivs (starkes Weitwinkel). Die Erde wäre > sonst sehr klein. Ist ja Polen ...
☞ J-A von der H. schrieb: > auffällige Drohnen werden gekillt. > abgeschossen, gejammt oder microgewellt, je nach Laune > Punkt Du wiederholst dich. Noch ein kleiner Tip: unten in der Mitte deiner Tastatur sollte eine .-Taste zu finden sein. Dann musst du "Punkt" nicht immer ausschreiben.
Ihr wiederholt Euch ebenfalls. Mit Bedenkenträgerei etcpp.
und:
Du musst mir nicht vorschreiben wie ich zu schreiben habe
In diesem Punkt wiederhole ich mich sogar gerne:
Auffällige Drohnen werden abgeschossen
>PUNKT
Heute stand in der Zeitung, dass ein Rettungshubschrauber im Einsatz einer Drohne ausweichen mußte. http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/605173/drohne-kommt-rettungshubschrauber-in-die-quere
Dieter B. schrieb: > Heute stand in der Zeitung, dass ein Rettungshubschrauber im Einsatz > einer Drohne ausweichen mußte. > > http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/605173/drohne-kommt-rettungshubschrauber-in-die-quere Der Artikel, der unten drin verlinkt ist, den find ich lustig... Wir brauchen neue Gesetze für Drohnen weil bla bla. Nein, die werden schon ganz gut gesetzlich erfasst. Wenn jemand ein Gesetz bricht, dann braucht man kein neues, sondern eine bessere Umsetzung des gebrochenen.
Jan H. schrieb: > Dieter B. schrieb: >> Heute stand in der Zeitung, dass ein Rettungshubschrauber im Einsatz >> einer Drohne ausweichen mußte. >> >> > http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/60517... > > Der Artikel, der unten drin verlinkt ist, den find ich lustig... Wir > brauchen neue Gesetze für Drohnen weil bla bla. Nein, die werden schon > ganz gut gesetzlich erfasst. Wenn jemand ein Gesetz bricht, dann braucht > man kein neues, sondern eine bessere Umsetzung des gebrochenen. Vor allem kommt diese zustimmungsheischende Rhetorik von genau den Leuten, die für die Gesetze zuständig sind: die Politiker. Nach jedem Kampfhund-Unfall stellt sich einer hin und fordert schärfere Gesetze. Da sollte man mal die Politiker wegen Trödelei zur Verantwortung hernanziehen.
Panikmache verkauft sich einfach zu gut. Vor ein paar Minuten habe ich einen kleinen Zeitungsartikel gelesen: Unser niedersächsischer Innenminister will uns jetzt endlich vor den gefährlichen Drohnen schützen. Na danke - dann hat meine Existenzangst endlich ein Ende ;-)
Jan H. schrieb: > Dieter B. schrieb: >> Heute stand in der Zeitung, dass ein Rettungshubschrauber im Einsatz >> einer Drohne ausweichen mußte. >> >> > http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/60517... > > Der Artikel, der unten drin verlinkt ist, den find ich lustig... Wir > brauchen neue Gesetze für Drohnen weil bla bla. Nein, die werden schon > ganz gut gesetzlich erfasst. Wenn jemand ein Gesetz bricht, dann braucht > man kein neues, sondern eine bessere Umsetzung des gebrochenen. Die Sache ist ja die, dass sich die Käufer dieser Drohnen wohl keinerlei Gedanken machen, was man darf, könnte oder sollte und was gar nicht geht. Sonst bräuchte man auch keine Gesetze oder Leute, die die schon vorhandenen Gesetze rauskramen. Ich sach mal, wenn es schon grenzwertig ist, ob es gesetztlich ist oder nicht - dann ist man schon zu weit gegangen.
J. A. schrieb: > Die Sache ist ja die, dass sich die Käufer dieser Drohnen wohl keinerlei > Gedanken machen, was man darf, könnte oder sollte und was gar nicht > geht. Und das ändert sich, wenn man neue Gesetze verabschiedet? Oder kneift es nur die in den Arsch, die sich dran halten wollen, aber inzwischen schon gar nicht mehr wissen, was sie alles nicht mehr dürfen. Siehe: Messer. Pfadfinder dürfen ihre Fahrtenmesser nicht mehr tragen. Jaja, sie könnten sich auf Brauchtum berufen, wenn sie damit an den falschen Gesetzeswächter kommen ist das Messer trotzdem weg. Aber zwielichtige Gestalten, die sich einen Dreck um Gesetze scheren, ziehen auch mit dem Schlachte-, oder Spring- oder Butterflymesser rum. Siehe. Hunde. Schwänze kupieren ist verboten. Auch im Ausland kupieren lassen ist verboten. Bei Kindern wiederrum ist es erlaubt, wurde extra ein Gesetz dafür gemacht.
Timm T. schrieb: > J. A. schrieb: >> Die Sache ist ja die, dass sich die Käufer dieser Drohnen wohl keinerlei >> Gedanken machen, was man darf, könnte oder sollte und was gar nicht >> geht. > > Und das ändert sich, wenn man neue Gesetze verabschiedet? Ich sag ja, wenn man schon über "Gesetz" nachdenkt, ist es schon zu spät. Es müsste vielmehr bei der Erziehung angesetzt werden. Dass man Rücksichtnahme und Vorhernachdenken als Unterrichtsfächer einführt und die Eltern am besten gleich mit in den Unterricht bittet. Nehmen wir das Telefonieren in der U-Bahn. Von Kindesbeinen hab ich in den Ohren, dass man in der U-Bahn nicht herumbrüllt und sich auch nicht so laut unterhält, dass es die Leute zwei Reihen hinter einem noch hören können/müssen. Seit es Netz in der U-Bahn gibt, gleicht die U-Bahn an manchen Tagen dem Börsenparkett - wildes Hin- und Herschreien, zum Leidwesen der restlichen Mitreisenden. Um so was zu verbieten, bräuchte man ein Gesetz. Um dafür zu sorgen, dass man gar nicht auf so ne Schnappsidee kommt - da braucht es Bildung, die über den industriegesteuerten Pisa-Kanon hinausgeht. Wie heißt es doch so schön: "Ich wäre ja gerne bereit, weniger egoistisch zu sein - doch was hätte ich davon?"
J. A. schrieb: > "Ich wäre ja gerne bereit, weniger > egoistisch zu sein - doch was hätte ich davon?" Das ist der Punkt: Die Leute in der Ubahn bekommst Du nicht dazu aufzuhören, weil jeder denkt, daß sein Gespräch wichtig ist und man da doch eine Ausnahme machen möchte. Genauso wie die Drängler, die im Stau unbedingt vor einen wollen. Die denken, daß sie wichtiger sind als andere. Daß sie mit ihrem Vordrängeln andere behindern, interessiert sie nicht. Das ist halt asoziales Pack im wörtlichen Sinne von a-sozial als gegen die Gemeinschaft gerichtet. Das ist aber bildungsunabhängig, sonst wären es ja nicht die fetten Wagen der Bestverdienenden, die damit auffallen.
Timm T. schrieb: > Das ist halt asoziales Pack im wörtlichen Sinne von a-sozial als gegen > die Gemeinschaft gerichtet. Das ist aber bildungsunabhängig, sonst wären > es ja nicht die fetten Wagen der Bestverdienenden, die damit auffallen. Gut, dass du das ansprichst. Bildung bedeutet halt mehr als Abi & Studium. Oder andersherum: Es gibt Menschen aus Haupt- und Realschule, die haben in Sachen Charakterbildung mehr drauf also so mancher Professor. Kurzum: Statt Gesetzen bräuchten wir Sozial-Bildung.
J. A. schrieb: > Nehmen wir das Telefonieren in der U-Bahn. Von Kindesbeinen hab ich in > den Ohren, dass man in der U-Bahn nicht herumbrüllt und sich auch nicht > so laut unterhält, dass es die Leute zwei Reihen hinter einem noch hören > können/müssen. > > Seit es Netz in der U-Bahn gibt, gleicht die U-Bahn an manchen Tagen dem > Börsenparkett - wildes Hin- und Herschreien, zum Leidwesen der > restlichen Mitreisenden. > > Um so was zu verbieten, bräuchte man ein Gesetz. Um dafür zu sorgen, > dass man gar nicht auf so ne Schnappsidee kommt - da braucht es Bildung, > die über den industriegesteuerten Pisa-Kanon hinausgeht. sehr schön. wirklich
Wer 90% seines geistigen Potentials in seine individuelle Karriere, oder was er dafür hält, investiert hat weniger als 10% für soziale Kompetenz über. Das zeigt sich dann halt im Verhalten gegenüber seinen Mitmenschen. Namaste
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Die Adler haben auch ein eher engstirniges Verständnis für die neue Drohnen-Mode: http://www.bild.de/video/clip/drohne/adler-holt-drohne-vom-himmel-42156828.bild.html Gibts da nicht was aus dem Neuen Testament: Macht es wie die Vögel, sie sähen nicht, sie ernten nicht....
"Ha ha li halo" wo gibt es das zu kaufen`? Da steht: "Auch ließen sich so Drohnen von Gebieten fernhalten, in denen sie nicht erwünscht sind," die aufgeführten Beispiele jucken nicht ;-) Kommt nur - kommt nur hergeflogen - braucht man da einen Waffenschein? :) "ölfass ins flämmchen" Bild SRC: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Boeing-entwickelt-kompakte-Laserkanone-zur-Abwehr-von-Drohnen-2794591.html
Prinzipiell sind solche Drohnen ja nicht uninteressant. nur wie's immer so is': Einige Leute übertreiben gewisse Dinge einfach nur. Von nachbarschaftlicher Belästigung bis Gefährdung von Einflugschneisen und Herumgegurke an Atomkraftwerken. Da muss man sich dann eben nicht wundern, wenn solche Dinger irgendwann mal gänzlich verboten werden.
R. W. schrieb: > Da steht: > "Auch ließen sich so Drohnen von Gebieten fernhalten, in denen sie nicht > erwünscht sind," > > Bild SRC: > http://www.heise.de/newsticker/meldung/Boeing-entw... So kann man sich seinen eigenen Waldbrand bauen :oD
Hallo Nachbar - meine Video Ausrüstung ist defekt - ich komme heute selber: http://www.youtube.com/watch?v=t5JgnMJzCtQ src: http://www.heise.de/newsticker/meldung/The-Swarm-Manntragender-Multikopter-mit-54-Rotoren-2796161.html
Wie sieht das eigentlich mit Drohnen Marke Boeing-747 aus? Die brettern ständig über mein Grundstück. Jedes Mal sind mindestens 400 Spione drin, und jeder einzelne hat eine Kamera. Wenn sie aus China oder Japan kommen, jeder sogar drei. Kann ich die zum Schutz meiner Privatsphäre auch einfach runterballern?
selten sowas unsachliches gelesen! Was kann man denn schon aus 3000Fuss oder höher schon noch gross durch die verzerrenden Plastikscheiben eines Verkehrsfliegers erkennen? Oder aus 10m Entfernung per Drohne, was geht da wohl besser???
Was mich irritiert ist, dass man sich hier immer wieder auf die Spionagedrohnen beruft, die Minutenlang vor einem in der Luft stehen. In meiner Nachbarschaft gibt es zwar ein paar Copterflieger, aber komischerweise habe ich sowas noch nie beobachtet - ist das anderswo üblich? Ich persönlich steige übrigens nur in einer einzigen Situation in bewohntem Gebiet mit Kamera am Copter auf: Wenn ich checken will, ob auf meinem Flachdach genug Laub ist, um mal wieder mit der Leiter rauf zu müssen und sauber zu machen. In der Situation freuen sich die Nachbarn dann auch immer, wenn ich ihnen Bilder ihrer Dächer zeige, so dass sie auf eine Kletteraktion zum Nachsehen verzichten können ...
Gregor O. schrieb: > Was mich irritiert ist, dass man sich hier immer wieder auf die > Spionagedrohnen beruft, die Minutenlang vor einem in der Luft stehen. In > meiner Nachbarschaft gibt es zwar ein paar Copterflieger, aber > komischerweise habe ich sowas noch nie beobachtet - ist das anderswo > üblich? Nein. Eigentlich sind das nur ein paar paranoide Querköpfe die sich da was zusammenphantasieren... ☞ J-A von der H. schrieb: > selten sowas unsachliches gelesen! > > Was kann man denn schon aus 3000Fuss oder höher > schon noch gross durch die verzerrenden Plastikscheiben > eines Verkehrsfliegers erkennen? > > Oder aus 10m Entfernung per Drohne, was geht da wohl besser??? Ich glaube das sollte ein SCHERZ sein. Nicht verstanden?
Boris P. schrieb: > Ich glaube das sollte ein SCHERZ sein. Nicht verstanden? Seit ca. einem Jahr muß man Scherze hier ankündigen und detailliert erklären. Das hängt damit zusammen, daß man nicht mehr unterscheiden kann, ob z.B. in Nachrichtensendungen böse Scherze verbreitet werden, oder ob das Gesagte ernst gemeint ist. Das stumpft die Leute ab. MfG Paul
Gregor O. schrieb: > Was mich irritiert ist, dass man sich hier immer wieder auf die > Spionagedrohnen beruft, die Minutenlang vor einem in der Luft stehen. In > meiner Nachbarschaft gibt es zwar ein paar Copterflieger, aber > komischerweise habe ich sowas noch nie beobachtet - ist das anderswo > üblich? wurdest du bisher schon von Paparazzi verfolgt, oder wurde dein Privatleben in den Medien breitgetreten. Oder bist du z.B. Lehrer und ein paar Schüler mögen dich nicht besonders? Oder hast du eine Tochter und ein paar Mitschüler mögen sie ganz besonders? nein? dann wirst du wahrscheinlich auch in Zukunft nicht von Drohnen belästigt. Andere könnten damit eher Probleme bekommen.
Earl S. schrieb: > Andere könnten damit eher Probleme bekommen. Das ist ja möglich, aber hat irgendwer hier denn tatsächlich bereits solche Erfahrungen gemacht? Wenn dem nicht so wäre, fände ich das Thema etwas arg spekulativ für das Maß an Emotion, das so mancher investiert.
Da wird nicht lange diskutiert, wenn sich so ein Vieh über mein Grundstück befindet, dann wird es vom Himmel geholt, und das natürlich ganz aus versehen ;-)
Gregor O. schrieb: > Das ist ja möglich, aber hat irgendwer hier denn tatsächlich bereits > solche Erfahrungen gemacht? Hier im Forum eher nicht. Die Menschen, die möglicherweise von solchen Belästigungen betroffen sind, verbringen ihre Zeit in den seltensten Fällen mit dem Programmieren von µC.
Bülent C. schrieb: > Da wird nicht lange diskutiert, wenn sich so ein Vieh über mein > Grundstück befindet, dann wird es vom Himmel geholt, und das natürlich > ganz aus versehen ;-) Wir sollten einen neuen Thread aufmachen: "Eigene Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund"
J. A. schrieb: > Wir sollten einen neuen Thread aufmachen: > > "Eigene Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund" Vielleicht noch einen Thread "Schwer nachweisbare, aber effiziente Abschussmethoden für fremde Drohnen"
Das sagt ein Anwalt dazu: "Personen, deren Rechte durch illegal fliegende oder filmende Drohnen verletzt werden, dürfen sich selbstverständlich wehren. Ähnlich wie bei der Notwehr gegen Menschen erlaubt das Gesetz bei der so genannten Selbsthilfe, Sachen, von denen eine Gefahr ausgeht, zu beschädigen oder gar zu zerstören. Knipst also ein allzu neugieriger Nachbar ungefragt Sie, Ihre Familie oder private Teile Ihres Grundstücks, ist es Ihnen daher gesetzlich gestattet, seine Drohne vom Himmel holen oder anders unschädlich zu machen. Ein Abschuss kommt aber nur in Frage, wenn staatliche Hilfe, z.B. die Polizei nicht rechtzeitig gerufen werden kann, um ihre Rechte zu schützen. Denn auch gegen Drohnen darf nicht vorschnell Selbstjustiz verübt werden." http://www.express.de/recht-im-netz/legal-oder-illegal--von-drohne-beobachtet--darf-ich-die-abschiessen-,20964798,23945120.html
Richard H. schrieb: > J. A. schrieb: >> Wir sollten einen neuen Thread aufmachen: >> >> "Eigene Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund" > > Vielleicht noch einen Thread "Schwer nachweisbare, aber effiziente > Abschussmethoden für fremde Drohnen" Der Vollständigkeit halber noch: "Eigene Drohnen - rechtliche Lage über eigenem Grund" "Fremde Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund" "Fremder Grund - rechtliche Lage unter eigenen Drohnen" "Eigener Grund - rechtliche Lage unter fremden Drohnen"
Bülent C. schrieb: > Das sagt ein Anwalt dazu: Das erinnert mich an die beliebte DDR-Fernsehserie mit dem inoffiziellen Namen „Verklagen Sie Prof. Kaul“. (Die Meinung eines Anwalts ist halt nur 'ne Meinung. Entscheidend ist am Ende die des Gerichts.)
Jörg W. schrieb: > (Die Meinung eines Anwalts ist halt nur 'ne Meinung. Entscheidend > ist am Ende die des Gerichts.) http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html Also, wer RECHTSWIDRIG eine Drohne runterholt, der kann nach §303 StGB belangt werden. http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html Aber laut BGB 823 liegt hier keine Rechtswidrigkeit vor?! Siehe auch BGB 227 http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html https://www.youtube.com/watch?v=4JMkKCH4u4k
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Bülent C. schrieb: > Da wird nicht lange diskutiert, wenn sich so ein Vieh über mein > Grundstück befindet, dann wird es vom Himmel geholt, und das natürlich > ganz aus versehen ;-) Erstmal treffen.. :-) Nee wirklich erzähl mal - wie machst Du das? Wenn Du nicht regelmäßig mit Schrot auf Scheiben schießt, ist das sicher nicht so einfach, zumindest wenn das Teil sich schnell bewegt.. Was uns zur Frage der wirksamen Abwehr bringt: Das ist nicht so einfach, oder? J. A. schrieb: > Der Vollständigkeit halber noch: > > "Eigene Drohnen - rechtliche Lage über eigenem Grund" > "Fremde Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund" > "Fremder Grund - rechtliche Lage unter eigenen Drohnen" > "Eigener Grund - rechtliche Lage unter fremden Drohnen" Was ist mit: "rechtliche Drohnen - eigene Lage unter fremden Grund?" :-)
J. A. schrieb: > Der Vollständigkeit halber noch: > > "Eigene Drohnen - rechtliche Lage über eigenem Grund" > "Fremde Drohnen - rechtliche Lage über fremdem Grund" > "Fremder Grund - rechtliche Lage unter eigenen Drohnen" > "Eigener Grund - rechtliche Lage unter fremden Drohnen" Du mußt einen Karnaugh-Plan aufstellen, vielleicht läßt sich das noch vereinfachen. ;-) MfG Paul
Rainer U. schrieb: > Erstmal treffen.. :-) Nee wirklich erzähl mal - wie machst Du das? Wenn > Du nicht regelmäßig mit Schrot auf Scheiben schießt, ist das sicher > nicht so einfach, zumindest wenn das Teil sich schnell bewegt.. > > Was uns zur Frage der wirksamen Abwehr bringt: Das ist nicht so einfach, > oder? Nein, ist sicher nicht einfach, weil auch man dadurch keine Menschen in Gefahr bringen darf.
Vor allem da man ja noch mit dem Waffengesetz in Konflikt kommen kann wenn man über 0,5J bei den Geschossen kommt. Da ist man wohl besser dran mit einer eigenen kräftigen Drohne mit Fangnetz. Oder Fesselballons, das ist ausgereift, da hat man schon zwei Weltkriege Erfahrung mit. :) EDIT: Jemand der die Möglichkeit hätte die Drohne mit einer Flinte runter zu holen, weil Flinte vorhanden, wird damit auch umgehen können und das Teil treffen. Da für den Besitz eine Waffensachkunde Voraussetzung ist, wird er auch sehr genau wissen wann er das darf und es deshalb besser sein lassen.
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Bülent C. schrieb: > Ein Abschuss kommt aber nur in Frage, wenn staatliche Hilfe, z.B. die > Polizei nicht rechtzeitig gerufen werden kann Also Abschuss. Die Polizei ist definitiv nicht rechtzeitig da. jedenfalls nicht im Dorf. der Dorf-Udel wurde ja schon längst wegrationalisiert. die Anreise eines amtlichen Duos würde also mindestens 10 Minuten dauern, sofern nicht zufällig eines grad nicht näher dran als im Stütz is' viel wichtiger wäre doch darauf zu achten, dass eine herabfallende Drohne und vorbeigechossene Projektile niemanden verletzen. Sagt ein Anwalt dazu auch was? ;)
☞ J-A von der H. schrieb: > Die Polizei ist definitiv nicht rechtzeitig da. Selbst wenn er da währe würde er bestimmt nicht das G3 aus dem Kofferraum hohlen und versuchen das Ding runterzuholen. Nicht das ihm das keinen Spaß machen würde, aber der Einlauf und die Berge von Berichte anschließend halten ihn davon ab :)
Gibt es nicht einen Drohnen-Jammer? Also ein Gerät, welches die Funkverbindung zwischen Drohnenpilot und Drohne stört. Dann kann man locker auf der Terasse sitzen und bei Bedarf mal jammen... Ohne Waffengesetz, ohne G8 und ohne G38 und ohne GTI.
J. A. schrieb: > Gibt es nicht einen Drohnen-Jammer? Der ganze Thread ist ein einziger Drohnen-Jammer.
J. A. schrieb: > Gibt es nicht einen Drohnen-Jammer? nunja, dazu müsstest du das 2,4GHz Band wohl totlegen. Allerdings: Die teureren Drohnen kehren in dem Fall zum Startpunkt zurück, ganz autark. Damit erwischt du also nur das kleine Spielzeug des Nachbarsjungen. Der Preis dafür ist, daß kein WLAN mehr funktioniert in der Umgebung für die Angriffsdauer. Es ist gut möglich, daß das deinen Nachbarn deutlich stärker auf die Nerven geht als die Drohne die über deren Grundstücke flattert
Bülent C. schrieb: > Youtube-Video "Darf man fremde Drohnen über dem eigenen Grundstück > abschießen?" Unsere Politiker wieder: Drumrum reden und mit möglichst vielen Worten nichts sagen.
Alter Thread, aktueller denn je. Um die Frage zu beantworten, beantwortet das Amtsgericht: Abschuss von Drohnen kann rechtmäßig sein Auszug und Zitat: "Das Amtsgericht Riesa hat einen Mann freigesprochen, der im vergangenen Jahr mit einem Luftgewehr über seinem Garten die Drohne eines Nachbarn abgeschossen hatte. Der Nachbar zeigte den Schützen daraufhin wegen Sachbeschädigung an und präsentierte eine Rechnung von 1.500 Euro. Das Gericht folgte allerdings den Argumenten des Angeklagten. Dessen Anwalt berief sich auf den sogenannten Selbsthilfe-Paragrafen § 229 BGB. Demnach habe sein Mandant davon ausgehen müssen, dass jemand von der Drohne aus Fotos schießen wollte, die dessen Persönlichkeitsrechte verletzen könnten. So waren seine beiden kleinen Töchter gerade draußen gewesen." Quelle: https://www.mdr.de/sachsen/dresden/dresden-radebeul/prozess-drohne-abschuss-100.html?_mdrviafb_190426_1521 Auch Heise hat davon berichtet, https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-Aufsicht-Nutzung-von-Drohnen-rechtlich-in-der-Regel-nicht-moeglich-4409389.html
Magic S. schrieb: > Wie sieht das eigentlich mit Drohnen Marke Boeing-747 aus? Die brettern > ständig über mein Grundstück. Jedes Mal sind mindestens 400 Spione drin, > und jeder einzelne hat eine Kamera. Wenn sie über dein Grundstück schleichen (*) würde ich mir keine Sorgen machen. Nach vorne, hinten oder unten sehen die 400 Spione reinweg nix. Mit Glasboden gibts die nicht und eine Cam aus dem Fenster halten klappt auch nicht so gut. Ausser wenn sie so tief fliegen, dass man seitlich deinen blanken Hintern sieht. Aber dann würde ich mir keine Sorgen um die Spione machen. *: Eine 747 wirkt nicht so, also ob sie brettert. Man wundert sich eher darüber, dass sie nicht runterfällt.
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Maltre M. schrieb: > Das Amtsgericht Riesa zählt natürlich erst einmal nur für Sachsen, auf dieser Ebene muss das natürlich für jedes Bundesland einzeln rechtgesprochen werden. > Magic S. schrieb: >> Wie sieht das eigentlich mit Drohnen Marke Boeing-747 aus? Die brettern >> ständig über mein Grundstück. Jedes Mal sind mindestens 400 Spione drin, >> und jeder einzelne hat eine Kamera. der Gedankengang wird immer gerne aufgegriffen, hinkt aber gewaltig. Plastik-Scheiben. Optisch verzerrend, beschlagen, gerne auch vereist. Und oft auch so verschmiert, dass man die am liebsten garnicht anfassen möchte. Man zeige mir ein dadurch geschossenes Bild, wo man selbst im Landeanflug kurz vorm Flughafen -also vielleicht 500m Höhe und weniger eine Person eindeutig erkennen kann. Den "Gepäckmenschen" am Förderbad, ja DEN kann'se erkenn'.
● J-A V. schrieb: >> Magic S. schrieb: >>> Wie sieht das eigentlich mit Drohnen Marke Boeing-747 aus? Die brettern >>> ständig über mein Grundstück. Jedes Mal sind mindestens 400 Spione drin, >>> und jeder einzelne hat eine Kamera. > > der Gedankengang wird immer gerne aufgegriffen, hinkt aber gewaltig. > Plastik-Scheiben. Optisch verzerrend, beschlagen, gerne auch vereist. Was ist mit Heißluftballons? Sind auch gerne über Wohngrundstücken unterwegs, in weit niedrigerer Höhe und meist von Spionen gechartert die sich gerne anderer Leute Vorgärten von oben anschauen wollen.
klar, ich hol jeden Ballon runter. und wenn Du das nicht als Ironie markierst, muss man ja glatt denken, dass Du den Vergleich möglichersweise auch noch ernst meinst. ;)
● J-A V. schrieb: > dass Du den Vergleich möglichersweise auch noch ernst meinst. Natürlich! Wo ist der konzeptionelle Unterschied ob jemand zum Spass mit nem Ballon rumgondelt um die schöne Aussicht zu genießen oder mit ner Drohne um das selbe zu tun?
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R. W. schrieb: > mich würde mal die Meinung interessieren Wenn mich so ein Ding nerven würde, insbesondere in meinem Wohnraum, dann würde ich sie unsanft vom Himmel holen und mich nicht erwischen lassen. Eigenjustiz sozusagen.
ein Ballon steigt natürlich nur dafür auf, um bei MIR Bilder zu machen. klar. logo. natürlich. Nur dass sich ein Ballon nicht steuern lässt.
● J-A V. schrieb: > ein Ballon steigt natürlich nur dafür auf, um bei MIR Bilder zu machen. > klar. logo. natürlich. Die Drohne steigt sicherlich auch nicht auf um ausgerechnet bei DIR Bilder zu machen, sie tut das eher weil sie Spaß daran hat mit ihrem Weitwinkel(!)-Objektiv die Aussicht zu genießen und frei wie ein Vogel da rumzufliegen. Also da seh ich schonmal keinen Unterschied.
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Frägst du hier wirklich wo der Unterschied zwischen einem Heißluftballon und einer Drohne liegt?
Le X. schrieb: > Frägst du hier wirklich wo der Unterschied zwischen einem Heißluftballon > und einer Drohne liegt? Ja, wo liegt der? Von beiden kann man von oben in Deinen Garten reinschauen. Wo ist der Unterschied?
es werden Äpfel mit Wassermelonen... achwas... Kürbissen verglichen und dann spaltet man darüber auch noch die Haare :D
Nun, gottseidank sind Richter dann doch etwas komplexere Wesen und treffen fundierte und differenziertere Entscheidungen. Erstmal ist ein Heißluftballon ein seit Langem anerkanntes Gerät zur Freizeitgestaltung. Man kann zwar, theoretisch, auch irgendwie in deinen Garten reinschauen, der vorrängige Zweck einer Ballonfahrt liegt aber darin auf etwas abenteuerliche Art und Weise die Landschaft und die "Freiheit" da oben zu geniesen. Zusammen mit dem relativ hohen Preis einer Ballonfahrt, der schlechten Planbarkeit von Flugzeiten und -route und er Tatsache, dass man sich den Korb mit anderen menschen teilt ist es eher unwahrscheinlich dass jemand eine Ballonfahrt unternimmt mit dem primären Zweck, dich beim Nackt-Sonnen zu knippsen. Und wie alles was fliegt muss eine Ballonfahrt angemeldet werden und das Personal muss seine Eignung nachweisen. Bei einer Drohne schaut das etwas anders aus. Der Stand der Technik und der geringe Preis machen es erstmal jedem Einzelnen sehr einfach möglich, fremdes Terrain zu überfliegen und dort, oft auch mit unlauteren Absichten und im Verborgenen, Fotos und Videos von Personen und Privateigentum anzufertigen. Die niedrigen Einstiegshürden lassen Hemmschwellen fallen. Eine Kontrolle ist eher schwer möglich. Geschickt geflogen bleiben Drohnen auch gerne unbemerkt. Ja, technisch kann ich auf beiden Arten Luftaufnahmen von Gärten machen. Gottseidank sind unsere Richter keine Technokraten. Der primäre Einsatzzweck und die Motivation dürften bei eventuellen Streitigkeiten eine große Rolle spielen.
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Bernd K. schrieb: > Die Drohne ... tut das eher weil sie Spaß daran hat mit ihrem > Weitwinkel(!)-Objektiv die Aussicht zu genießen und frei wie ein Vogel > da rumzufliegen. Du hast dich etwas verlaufen. Das Fluggerät wird von einem Menschen gesteuert .
Le X. schrieb: > der vorrängige Zweck einer Ballonfahrt Und was ist der vorrangige Zweck eines Modellflugzeugflugs?
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Ich gebe noch zu bedenken, dass es ja nicht nur die Videoaufnahmen sind, welche stören, sondern auch der Lärm. Mich persönlich stört der Lärm sogar noch mehr als die Videoaufnahmen.
Ballons machen auch Lärm ...wenn andere diese Vergleiche stellen können, kann ich das auch
Johnny B. schrieb: > Mich persönlich stört der Lärm sogar noch mehr als die Videoaufnahmen. Mich persönlich würde da enorm stören, dass das Ding im schlimmsten Fall ausser Kontrolle gerät, weil der Bediener eben doch kein ausgebildeter Drohnenflieger ist und auch sein Leben nicht daran hängt, dass das Ding in der Luft bleibt. Le X. schrieb: > Der Stand der Technik und der geringe Preis machen es erstmal jedem > Einzelnen sehr einfach möglich, fremdes Terrain zu überfliegen und > dort, oft auch mit unlauteren Absichten und im Verborgenen, Fotos und > Videos von Personen und Privateigentum anzufertigen. Das ist lustigerweise auch der Hauptgrund, wenn man mal genauer nachfragt, warum einer eine Drohne kauft. BTW: Wer es tatsächlich gut findet, dass Nachbarn mit Drohnen über Nachbars Häuser hin und her fliegen, dem wünsche ich doch genau solche Nachbarn.
die Lärmentwicklung von Nachbarn, die nur ihr Kaminholz zubereiten, nervt auch ganz gut
Das Bauamt (oder wie die heißen)macht bei uns in der Gegend auch Aufnahmen mit Drohnen von Privatgrundstückcken. Danach kommt Post mit der Frage ob es den eine Baugenehmigung für den Schuppen oder Carport gibt.
● J-A V. schrieb: > Maltre M. schrieb: >> Das Amtsgericht Riesa > > zählt natürlich erst einmal nur für Sachsen, Nicht einmal das, vielmehr gilt dieses Urteil nur für den einen entschiedenen Fall. > auf dieser Ebene muss das natürlich für jedes Bundesland einzeln > rechtgesprochen werden. > Das mag in den USA so sein; in der BRD gilt das BGB bundesweit. Denkbar wäre, dass Überflugverbote uä durch Landesgesetze oder gar kommunale Satzungen unterschiedlich sanktionsbewehrt werden; aber das hätte keinen Einfluss allfällige Schadensersatzansprüche. Erstaunlich ist, dass hier § 229 angezogen wurde; da die abzuwendende Gefahr unmittelbar von der Drohne ausging, hätte § 228 deutlich besser passen dürfen.
Fred F. schrieb: > Das Bauamt (oder wie die heißen)macht bei uns in der Gegend auch > Aufnahmen mit Drohnen von Privatgrundstückcken. Danach kommt Post mit der > Frage ob es den eine Baugenehmigung für den Schuppen oder Carport gibt. Das gilt auch für den Versiegelungsgrad beim Abwasser. Allerdings machen das eben keine Anfänger, sondern Leute, die ihr Geld mit sowas verdienen und entsprechend versichert sind. Und obwohl das Bauamt das macht, muss es ja auch nicht noch jeder Nachbar tun...
Fred F. schrieb: > Das Bauamt (oder wie die heißen)macht bei uns in der Gegend auch > Aufnahmen mit Drohnen von Privatgrundstückcken. Danach kommt Post mit > der Frage ob es den eine Baugenehmigung für den Schuppen oder Carport > gibt. Versuch doch mal das Spielzeug vom Bauamt abzuschießen. Mal gespannt ob der Richter dann immer noch die Selbstjustiz gutheißt, immerhin hat die Drohne nicht ihren Dienstausweis vorgezeigt, hätte ja der "böse Nachbar" sein können. Übrigens: 100% der Drohnenbesitzer die ich persönlich kenne (ein gutes Dutzend) fliegen einfach nur weil sie Spaß mit ihrem Spielzeug haben wollen und es geht primär ums Fliegen und darüber hinaus ums Fachsimpeln mit Gleichgesinnten wenn man sich mal trifft um miteinander oder gegeneinander zu fliegen und es geht keinesfalls darum irgendwelche Leute auszuspionieren. Die Wahrnehmung und die Vorstellung derer die da andauernd bei jedem der mit so einem Spielzeug spielt böse Hintergedanken oder gar unsittliche Absichten unterstellen ist so derart verzerrt daß sie nicht mal mehr die entfernteste Ähnlichkeit mit der Realität hat. Und wenn man dem eigenen Nachbarn(!) mit dem Gewehr sein Spielzeug wegschießt weil man nicht mehr mit ihm reden will(!) dann vermute ich tiefsitzenden Nachbarschaftsstreit (oder Haß) als Ursache im konkreten Fall und alle Drohnenargumente sind konstruiert und nicht zu verallgemeinern, er hätte ihm genausogut den Rasenmäher oder das Vogelhäuschen wegballern können. Wahrscheinlich waren alle beide schwer gestört, der mit dem Gewehr war es auf jeden Fall¹, mit Drohnen und Drohnennutzung im allgemeinen hat der vorliegende Fall primär eher nichts zu tun und erlaubt keine Verallgemeinerungen. ___ ¹) Ein Luftgewehr ist dazu da in sportlicher Weise auf dafür vorgesehene Ziele zu schießen, wer damit in schäumender Wut über den Gartenzaun schießt weil er einen Haß auf den Nachbarn hat dem gehört das Ding beschlagnahmt und er in eine Anstalt eingewiesen.
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Ihr habt Probleme. Fremde Drohne über meinem Grundstück, die augenscheinlich ausspioniert wird runter geholt, fertig aus.
Lothar M. schrieb: > Mich persönlich würde da enorm stören, dass das Ding im schlimmsten Fall > ausser Kontrolle gerät, weil der Bediener eben doch kein ausgebildeter > Drohnenflieger ist und auch sein Leben nicht daran hängt, dass das Ding > in der Luft bleibt. Aktuelle Multikopter fliegen inzwischen weitgehend automatisch stabilisiert und sind sehr leicht zu steuern. Kein Vergleich zu den Helikoptern vergangener Tage. Das macht es erst möglich, daß so viele Deppen damit Unsinn treiben. > Das ist lustigerweise auch der Hauptgrund, wenn man mal genauer > nachfragt, warum einer eine Drohne kauft. Wieviele Drohnenbesitzer hast du gefragt?
Fred F. schrieb: > Das Bauamt (oder wie die heißen)macht bei uns in der Gegend auch > Aufnahmen mit Drohnen von Privatgrundstückcken. Danach kommt Post mit > der Frage ob es den eine Baugenehmigung für den Schuppen oder Carport > gibt. Das ist aber Geldverschwendung, da eh schon Luftfotos (aus Flugzeugen) existieren. Kenn ich aus der Verwaltung der Landwirtschaft.
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