Forum: Offtopic E-Book ausdrucken erlaubt?


von Michael S. (rbs_phoenix)


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Hallo zusammen.
Ich hab da mal eine eher rechtliche Frage.

Ich habe ein E-Book als Willkommensgeschenk bekommen. Die Frage gilt 
aber ebenso für gekaufte E-Books:

Darf ich ein legal erworbenes oder geschenktes E-Book auf Seiten wie 
z.B. www.1buch.de ausdrucken lassen?

Das Buch hat ca. 270 Seiten (schwarz-weiß), kostet bei 1buch.de als DIN 
A5 + Hardcover somit 24€. Wenn ich es neu kaufe, kostet es 30€. Sicher, 
die 6€ machen den Kohl nicht fett, aber ggf. gibt es bei manchen E-Books 
größere Abweichungen. Mich würde es einfach mal interessieren, ob man 
das machen darf oder nicht. Denn ansich ist es beim Buch ja auch 
verboten, illegale Kopien zu machen. Jedoch darf man (soweit ich weiß) 
bei CDs/DVDs ja eine_private Kopie erstellen, solange man auch das 
Original besitzt (um Diese ggf. vor Verschleiß/Abnutzung zu schützen). 
Daher die Frage, denn ansich besitzte ich ja ein Original des Buchs, 
auch wenn es digitaler Form ist.

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Steht alles hier:
http://dejure.org/gesetze/UrhG

von Roland L. (Gast)


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DU darfst für DICH eine private Kopie anfertigen.

Jemand anderes darf das nicht für dich machen, schon gar nicht 
gewerblich gegen Bezahlung.

von U. B. (Gast)


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> DU darfst für DICH eine private Kopie anfertigen.

Zur Sicherheit abschreiben, in unsichtbarer Geheimschrift   ;-)

von Sabine W. (sabine_w)


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Naja, heutzutage erwirbt man einem eBook oft nur ein Nutzungrecht, dass 
sich darauf beschränkt, das Teil auf bestimmten Geräten lesen zu dürfen, 
und kein Werkexemplar im Sinne der Urheberrechts, selbst wenn es das 
gleiche kostet wioe ein gedrucktes Werk,das man im zulässigen Rahmen 
kopieren oder weiterveräußern darf.

von P. M. (o-o)


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Roland L. schrieb:
> DU darfst für DICH eine private Kopie anfertigen.
>
> Jemand anderes darf das nicht für dich machen, schon gar nicht
> gewerblich gegen Bezahlung.

Privatkopie ist erlaubt. Wer diese Kopie anfertigt, spielt keine Rolle. 
Die Bezahlung erst recht nicht.

von Michael S. (rbs_phoenix)


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Hm, ich bezahle ja nicht für das eigentliche Buch bzw. dessen Inhalt, 
sondern für die Dienstleistung, dass die mir eine private Kopie 
anfertigen.

Solange ich diese nicht verkaufe um damit Geld zu machen, sehe ich da 
keine Verletzung des Urheberrechts. Ich will aber auch nicht den 
Ausdruck in Auftrag geben und dann angezeigt werden. Ich denke, ich 
frage die Betreiber des Shops mal. Die sollten ja wissen, was sie dürfen 
und was nicht.

von Εrnst B. (ernst)


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P. M. schrieb:
> Privatkopie ist erlaubt. Wer diese Kopie anfertigt, spielt keine Rolle.
> Die Bezahlung erst recht nicht.

Von kompletten Büchern?
Nur wenn die Kopie durch Abschreiben erfolgt. (Ja, mit Hand und Stift!)
§53 Absatz 4b. "... soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, 
..."

Die Ausnahme:

"zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die 
Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die 
Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,"

Greift vmtl. bei E-Books nicht, weil kein "Werkstück"...

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