Forum: Offtopic CE-Zeichen wann erforderlich?


von Frank H. (horni)


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Hallo Leute,

ich brauche mal eure Hilfe zum Thema CE-Zeichen. In meinem Haus wohnt 
eine behinderte Frau, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Da eine 
weitere Behinderung eingetreten ist, sollte der Rollstuhl umgebaut 
werden. Doch das Sanitätshaus lehnt den Umbau ab und sagt:

Das Teil xyz gibt es vom Hersteller nicht zu kaufen und ich kann da 
nichts umbauen, da wir dann kein CE-Zeichen mehr drauf machen können, 
wenn wir etwas ändern.

Stimmt die Behauptung? Braucht man da wieder ein CE-Zeichen, wenn man 
etwas ändert? Ich kann ja verstehen, dass bei neuen Geräten ein 
CE-Zeichen vorhanden sein muss, aber einem Umbau bzw. Sonderbau einer 
Komponente?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Das Zeichen ist doch sowieso schon drauf, wo ist dann das Problem? ;-)

Im Ernst: ja, es darf nur mit einem CE-Zeichen „in Verkehr“ gebracht
werden, und der Inverkehrbringer muss die Konformität erklären.
Allerdings kann er sich dabei durchaus auch auf die aufgrund eines
bereits vorhandenen Zeichens vermutete Konformität berufen.  Es ist
also letztlich eine Frage, ob und inwieweit der Umbau selbst die
zutreffenden Richtlinien überhaupt berührt oder nicht (welche das
sind, darüber muss sich jedoch der Inverkehrbringer selbst
vergewissern).

Daher kannst du eben auch (um mal den Bogen zum Themenkreis des Forums
zu schlagen) einen Funkmodul, der den Richtlinien entspricht, in dein
Gerät einbauen und benutzen.  Du musst dir jedoch sicher sein, dass
dein Einbau die geltenden Regelungen dann nicht aushebelt 
(beispielsweise
durch Nutzung einer Richtantenne, in deren Ergebnis die zulässige
Strahlungsleistung überschritten würde).  Für das Ergebnis steht aber
in jedem Fall derjenige gerade, der das Ding zum letzten Mal in der
Hand hatte und es dem Endnutzer betriebsbereit übergibt (das ist dann
der „Inverkehrbringer“).

von Bernd F. (metallfunk)


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Das ist eine schwierige Entscheidung für dein Sanitätshaus.

Ich würde das Teil umbauen und das CE-Zeichen entfernen.
Dazu muss man sich natürlich der Konsequenzen bewusst sein.

Es ist halt einfach, sich an Vorschriften aufzuhängen.


Grüße Bernd

von Dumdi D. (dumdidum)


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Was für ein Umbau soll das denn sein? Seid ihr an das Sanitätshaus 
gebunden?

von Michael B. (laberkopp)


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Frank Horn schrieb:
> Braucht man da wieder ein CE-Zeichen, wenn man etwas ändert

Das CE Zeichen steht dafür, daß der Hersteller gewährleistet, daß das 
Gerät den geltenden (europäischen) Vorschriften genügt.

Wenn man was ändert, wird der Originalhersteller natürlich für die 
Änderungen und deren Einfluss auf den Rest nicht haften, klar.

Also kann man sagen: Das originale CE Kennzeichen verfällt und das 
Sanitätshaus muss ein neues machen (d.h. für seine Änderungen die 
Konformität mit den geltenden Gesetzen klären, und wenn sie überzeugt 
sind, daß es das einhält, eine eigene Konformitätserklärung schreiben, 
für die sie dann wieder ein CE draufkleben dürfen.

Wenn die das nicht machen wollen, weil sie weder die Gesetze kennen oder 
lesen wollen (Normen kosten Geld) und sich das nach deren Meinung nicht 
rechet: Ok, deren Entscheidung.

Es gibt allerdings einen Umweg: Werkvertrag. D.h. der Besitzer des 
Geräts gibt eine Änderung nach seiner Vorstellung in Auftrag. Da wird 
das Sanitätshaus gar nicht Hersteller (sondern die Privatperson, die 
dann für Folgen der Änderung selbst geradesteht, wenn sie die Arbeit zu 
ihrer Zufriedenheit abgenommen hat).

So kann man NATÜRLICH jedes fertige Gerät noch mal ändern ohne gleich 
als Hersteller mit CE konfrontiert zu sein, es sind dann ja auch nur 
Einzelstücke. Aber du kannst dieses Sanitätshaus nicht zwingen, so was 
zu tun, geh halt so einem Schlosser.

von Karl B. (b35)


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Den Beitrag von Michael finde ich gut!

Das Sanitätshaus darf aber auch nicht alles machen was die Privatperson 
möchte. Daher wäre es schön zu wissen welche Änderung angedacht ist!

von Frank H. (horni)


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dumdi dum schrieb:
> Was für ein Umbau soll das denn sein? Seid ihr an das Sanitätshaus
> gebunden?

Der Rahmen im Rücken muss in der Höhe kürzer werden und auf der anderen 
Seite etwas breiter. Mein Vorschlag war, dass man ein Teil wegflext und 
ein Teil (normales Stahlrohr) wieder ranschweißt. Genau das hat die 
Krankenkasse aber abgelehnt und mir offen ins Gesicht gesagt: "Ja, das 
war ein teurer Rollstuhl und die Krankenkasse ist der Besitzer. Wenn der 
Rollstuhl so umgebaut wird, dann wird er für uns Wertlos (mit der 
Andeutung, dass die aktuelle Besitzerin nicht immer leben wird)".

Also beim Umbau geht es darum, den Rahmen des Rücken-Teils neu 
anzufertigen. Es ist nichts kompliziertes. Einfach drei Rundrohre, zwei 
davon haben einen 90° Winkel (Handgriffe) und das zweite Rundrohr hat 
zwei rechte Winkel und ist an die anderen beiden geschweißt. An den 
Rollstuhl wird das ganze Teil mit vier Schrauben geschraubt.

Das ganze soll dann einmal gespachtelt und mit schwarzer Farbe und 
Klarlack überzogen werden. Fertig ist der ganze Umbau. Da an den Teilen 
nicht viel Gewicht dran hängt, sehe ich keine Probleme, die evtl. 
auftreten können.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Frank Horn schrieb:
> die Krankenkasse ist der Besitzer.

Sie ist eher der Eigentümer, nicht der Besitzer.

Das ist aber völlig normal für derartige Geräte, die werden
gewissermaßen auf Lebenszeit von der Krankenkasse zum Festpreis
vermietet.

> Da an den Teilen nicht viel Gewicht dran hängt, sehe ich keine Probleme,
> die evtl. auftreten können.

Die Gesundheit des Patienten scheint ja aber schon davon abzuhängen,
oder was passiert, wenn eine Schweißnaht reißt?

Ansonsten könntest du's ja auch selber schweißen, dann ist es deine
Verantwortung …  (Um Chris D. zu zitieren: Jeder, der löten kann, kann
auch WIG-Schweißen. :)

von Frank H. (horni)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Die Gesundheit des Patienten scheint ja aber schon davon abzuhängen,
> oder was passiert, wenn eine Schweißnaht reißt?

Wen eine Schweißnaht reißt, dann passiert nichts. Diese Querverbindung 
hat eine stabilisierende Wirkung, wenn der Rollstuhl etwas seitlich auf 
einen Bordstein auffährt. Außerdem trägt er leicht dazu bei, dass sich 
die anderen beiden Rohre (also die Griffe, an denen das Rückenteil 
befestigt wird) sich verformen.

Bricht diese Schweißnaht, dann ist der Rücken-Teil immer noch an den 
beiden anderen Rohren befestigt. Ich sehe da momentan absolut kein 
Problem für eine solche Modifikation.

Ja, Wig Schweißen kann ich. Mein (technisches) Problem ist momentan eher 
das Biegen der Rohre.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Frank Horn schrieb:
> Mein (technisches) Problem ist momentan eher das Biegen der Rohre.

Vielleicht findest du ja jemanden, bei dem du das erledigen kannst.

Scheint mir dann der pragmatische Weg zu sein.

von Timm T. (Gast)


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Frank Horn schrieb:
> Mein (technisches) Problem ist momentan eher
> das Biegen der Rohre.

Wie, biegen? Halbzoll-Eisenrohr und 90°-Winkel gibts im Baumarkt, musst 
Du nur noch zusammenschrauben. Mit Hanf gedichtet kannst Du damit sogar 
den Rasen sprengen...

Ja, ok, sieht jetzt vielleicht nicht sooo edel aus. Kannst ja 
Klavierlack aufbringen.

von Christian B. (luckyfu)


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dann geh doch mit dem Problem zum nächstgelegenen Schlosser, die sollten 
entsprechende Biegevorrichtungen besitzen und benutzen können.

von Michael B. (laberkopp)


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Frank Horn schrieb:
> Ja, das war ein teurer Rollstuhl und die Krankenkasse ist der Besitzer.
> Wenn der Rollstuhl so umgebaut wird, dann wird er für uns Wertlos

Ja nun, dann ist es nicht deiner (bzw. deiner Omi), und dann darfst du 
ihn nicht umbauen.

Kauf ihn, und du kannst ihn tieferlegen, mit Raketen und Wasserwerfern 
ausstatten, oder sonstwas.

So einfach ist das.

Aber warum stellst du dann hier erst so eine irreführende Frage ?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Michael Bertrandt schrieb:
> Ja nun, dann ist es nicht deiner (bzw. deiner Omi), und dann darfst du
> ihn nicht umbauen.

Naja, wenn der Umbau reversibel ist, kann man das schon machen.  Der
Zustand, in dem man ihn dann mal zurückgibt, sollte halt (modulo der
normalen Abnutzung) der sein, in dem man ihn mal bekommen hat.

von Arsch G. (arschgwaf)


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In diesem Threat steht, bezogen auf das CE-zeichen für Medizinprodukte, 
zu 95% Unfug!

1. Das stimmt: Wenn man den Rollstuhl umbaut muss das CE-Zeichen 
entfernt werden, da ungültig.

Jetzt kommt die große Frage: Wer hat bestimmt, dass der Rollstuhl 
umgebaut werden muss? Du? Die Frau? Oder ein Arzt?

2.a) Wenn der Umbau von dir oder der Frau kommt. Tja keine Chance. Das 
Sanitätshaus hat Recht keinen Umbau an einem Medizinprodukt vorzunehmen. 
Damit währen sie haftbar und darauf sind die schon 
versicherungstechnisch nicht ausgerüstet. Jeder eigene Umbau ist einfach 
fahrlässig und wenn was passiert bsit du am Arsch.

2.b) Ein Arzt hat das verschrieben. Mit dem Umbau wird der Rollstuhl zu 
einer Sonderanfertigung. Nach MPG $3.8 : "Sonderanfertigung ist ein 
Medizinprodukt, das nach schriftlicher Verordnung nach spezifischen 
Auslegungsmerkmalen eigens angefertigt wird und zur ausschließlichen 
Anwendung bei einem namentlich benannten Patienten bestimmt ist."

Sonderanfertigungen erhalten KEIN CE-Zeichen

Fazit: Wenn das in Arzt verschreibt is es in Ordnung. Der kann dann auch 
bestimmt sagen wo das gemacht werden kann.

Viele Grüße
ein Medizintechnik Ing.

EDIT:
Grade erst gesehen:
Frank Horn schrieb:
> Mein Vorschlag war, dass man ein Teil wegflext und
> ein Teil (normales Stahlrohr) wieder ranschweißt.

Such dir einen Arzt, der dir zustimmt und das auch schriftlich als 
Verordnung schreibt.
Ansonsten wird kein gesund denkender Mensch auf die Idee kommen deine 
Vorstellungen auf eigene Verantwortung zu machen. Und du solltest das 
auch nicht machen. Wer auch immer den Rollstuhl umbaut ist haftbar. Auch 
für Schäden die evtl unabhängig von der Kosntruktion in Zukunft am 
Rollstuhl enstehen. Beweis ersrtmal, dass das nicht zusammenhängt!

: Bearbeitet durch User
von Frank H. (horni)


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Arsch Gwaf schrieb:
> Jetzt kommt die große Frage: Wer hat bestimmt, dass der Rollstuhl
> umgebaut werden muss? Du? Die Frau? Oder ein Arzt?

Sagen wir es doch einfach, wie es tatsächlich ist. Der Rollstuhl passt 
nicht mehr. Die Frau geht zum (Haus-)Arzt und sagt, dass der Rollstuhl 
so nicht passt und der Arzt stellt ein Rezept / Verordnung aus.

Arsch Gwaf schrieb:
> Sonderanfertigungen erhalten KEIN CE-Zeichen

Kannst du das etwas näher ausführen? Ich dachte, dass jedes Produkt, das 
in Verkehr gebracht wird, ein CE-Zeichen tragen muss?

Arsch Gwaf schrieb:
> Damit währen sie haftbar und darauf sind die schon
> versicherungstechnisch nicht ausgerüstet. Jeder eigene Umbau ist einfach
> fahrlässig und wenn was passiert bsit du am Arsch.

Das verstehe ich jetzt aber nicht so ganz. Als der Rollstuhl damals 
beschafft wurde, gab es dieses Modell nur mit zwei Fußstützen - also für 
jedes Bein eins. Der Rollstuhl davor hatte eine durchgehende Fußstütze. 
Deshalb musste der "neue" Rollstuhl entsprechend auch so umgerüstet 
werden. Da hat das Sanitätshaus dann einfach ein Blech genommen, es ein 
bisschen gebogen und dann angeschraubt.

Wieso soll so eine Änderung in Ordnung sein, aber z.B. die Änderung am 
Rücken-Teil nicht?

von Arsch G. (arschgwaf)


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Frank Horn schrieb:

>
> Arsch Gwaf schrieb:
>> Sonderanfertigungen erhalten KEIN CE-Zeichen
>
> Kannst du das etwas näher ausführen? Ich dachte, dass jedes Produkt, das
> in Verkehr gebracht wird, ein CE-Zeichen tragen muss?

Nein.
Es gibt gar nicht für jedes Produkt eine anwendbare Richtlinie.
Nur Produkte für die es eine anwendbare Richtlinie gibt müssen ein CE 
Zeichen erhalten. Das CE-Zeichen ist eine Konformitätserklärung. Wenn es 
nix gibt zu dem du konform sein musst, gibts auch kein CE.
Warum Sonderanfertigungen kein CE-Zeichen erhalten? Ganz einfach, es 
steht so im Gesetz! MPG §6 Nr1:
"Medizinprodukte, mit Ausnahme von Sonderanfertigungen, 
Medizinprodukten aus Eigenherstellung,[...] dürfen in Deutschland nur in 
den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie mit einer 
CE-Kennzeichnung nach Maßgabe des Absatzes 2 Satz 1 und des Absatzes 3 
Satz 1 versehen sind."

> Arsch Gwaf schrieb:
>> Damit währen sie haftbar und darauf sind die schon
>> versicherungstechnisch nicht ausgerüstet. Jeder eigene Umbau ist einfach
>> fahrlässig und wenn was passiert bsit du am Arsch.
>
> Das verstehe ich jetzt aber nicht so ganz. Als der Rollstuhl damals
> beschafft wurde, gab es dieses Modell nur mit zwei Fußstützen - also für
> jedes Bein eins. Der Rollstuhl davor hatte eine durchgehende Fußstütze.
> Deshalb musste der "neue" Rollstuhl entsprechend auch so umgerüstet
> werden. Da hat das Sanitätshaus dann einfach ein Blech genommen, es ein
> bisschen gebogen und dann angeschraubt.
>
> Wieso soll so eine Änderung in Ordnung sein, aber z.B. die Änderung am
> Rücken-Teil nicht?

Die Änderung ist immer in Ordnung, wenn sie verschrieben wurde.
ohne Verordnung -> keine Sonderanfertigung -> Ausnahme aus MPG §6 Nr1 
greift nicht -> CE erforderlich -> Aber CE wird durch Änderung ungültig!

Edit: Falls es nicht klar ist: MPG = Medizinproduktegesetz. Gibts auch 
irgendwo online

Edit2: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mpg/gesamt.pdf

: Bearbeitet durch User
von Frank H. (horni)


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Arsch Gwaf schrieb:
> "Medizinprodukte, mit Ausnahme von Sonderanfertigungen,

Okay, aber ich lese in MPG §3 abs. 8 nun aber folgendes:

Sonderanfertigung ist ein Medizinprodukt, das nach schriftlicher 
Verordnung nach spezifischen Auslegungsmerkmalen eigens angefertigt wird 
und zur ausschließlichen Anwendung bei einem namentlich benannten 
Patienten bestimmt ist. Das serienmäßig hergestellte Medizinprodukt, das 
angepasst werden muss, um den spezifischen Anforderungen des Arztes, 
Zahnarztes oder des sonstigen beruflichen Anwenders zu entsprechen, gilt 
nicht als Sonderanfertigung.

Der Rollstuhl ist serienmäßig hergestellt und muss angepasst werden. 
Also ist es keine Sonderanfertigung?

Verstehe mich aber nicht falsch, aber ich muss genau wissen, wie ich 
argumentieren muss, damit alles sauber durchgeht.

Ich habe dann evtl. noch eine andere Frage an dich:
Momentan stellt sich das Sanitätshaus quer und verweigert den Umbau. Ich 
habe heute mal mit meinem Chef gesprochen, ob wir das nicht mal über 
unser Unternehmen machen könnten. Da meinte er, dass er nicht wüsste, 
wie er die Geschichte bei der Krankenkasse abrechnen kann. Irgendwas war 
da ja mit der ARGE IK und ich glaube, dass wir da auch eine Nummer 
haben, aber genaueres wusste er da auch nicht. Kannst du da evtl. ein 
paar Worte drüber verlieren bzw. mir sagen, wo ich weitere Informationen 
herbekomme?

von Karl H. (kbuchegg)


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Frank Horn schrieb:

> Patienten bestimmt ist. Das serienmäßig hergestellte Medizinprodukt, das
> angepasst werden muss, um den spezifischen Anforderungen des Arztes,
> Zahnarztes oder des sonstigen beruflichen Anwenders zu entsprechen, gilt
> nicht als Sonderanfertigung.


Damit ist der Bohrer gemeint, den ein Zahnarzt für seine Praxis 
herstellen lässt, weil er 2 linke Hände hat. Sonst wärs nämlich zu 
einfach: er geht zum befreundeten Orthopäden und lässt sich 
bescheinigen, dass er mit dem serienmässigen Bohrer Rückenschmerzen 
kriegt und, zack, hat er sich um die CE gedrückt und pfuscht mit dem 
Handbohrer im Gebiss seiner Patienten rum.

D.h. da steht nicht, dass wenn dein Arzt es für den Patienten 
erforderlich hält, es sich nicht um eine Sonderanfertigung handelt. 
Sondern es geht um die Produkte, die der Arzt (= der berufliche 
Anwender) für seine eigene Arbeit benötigt. Die Krankentrage, die 
umgebaut werden muss, weil der Krankenwagenfahrer zu klein ist und der 
Hintern des Patienten immer am Boden schleift, ist keine 
Sonderanfertigung und braucht ein CE Zeichen.

: Bearbeitet durch User
von Arsch G. (arschgwaf)


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So wie es Karl Heinz geschrieben hat.

Zur 2. Frage kann ich leider nicht helfen.
Bin in der Entwicklung von Diagnose- und Operationsgeräten und mache 
unter anderem Zuarbeit zur Zulassung. Daher kenn ich mich hier etwas mit 
den Regelungen und Normen aus. Von Abrechnung und KK hab ich aber keine 
Ahnung.

von Sabine W. (sabine_w)


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Die Krankenkassen haben heutzutage oft Verträge mit bestimmten 
Sanitätshäuser, wodurch die Versicherten sich praktisch nur von diesen 
Vertragssanitätshäuser versorgen lassen können. Mal eben jemand anders 
am Rollstuhl was machen zu lassen wird soschwierig. Oft zahlt die Kasse 
auch einfach Fallpauschalen für Rollstühle, in denen Wartung, 
Reparaturen und so mit eingeschlossen sind, da wird es ein Sanitätshaus 
auch nicht gerne sehen, wenn jemand anderes den Rollstühl modifiziert, 
denn wer wartet nachher die Modifikation?

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