Forum: HF, Funk und Felder Rechtliche Interessensfragen zum (Amateur-)Funk


von Dussel (Gast)


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Moin,
da ich mich immer noch mit dem Amateurfunk beschäftige, habe ich gerade 
mal zwei Interessensfragen zum Thema Funk. Es geht nicht um eine 
praktische Umsetzung, sondern nur um die rechtlichen Vorgaben.

Ist es einem Funkamateur erlaubt, ein aktives Amateurfunkradar in einem 
Amateurfunkfrequenzband zu bauen und zu betreiben? Die Reichweite wäre 
natürlich nicht besonders hoch, aber als Projekt wäre es sicher 
interessant. Muss Amateurfunk Informationen übertragen oder darf aus 
wissenschaftlichen Gründen auch ein 'Ping' gesendet werden?

Es heißt 'Der Frequenzbereich über 250GHz ist keinem Funkdienst 
zugewiesen.' Heißt das, dass da jeder senden darf, so lange er sich an 
die allgemeinen Vorschriften hält oder heißt das, dass da niemand senden 
darf? Ist die Frequenzzuweisung eine Erlaubnis, auf dieser Frequenz zu 
senden oder ist es ein Verbot für alle anderen, dort zu senden? Licht 
liegt ja schließlich auch über 250GHz.

Wie gesagt, es geht nicht um die praktische Durchführung. Die nötigen 
Frequenzen sind wahrscheinlich kaum zu beherrschen, aber rechtlich würde 
mich das mal interessieren.

von HF Freund (Gast)


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Hallo,

zum ersten Punkt kann ich nichts 100%iges sagen - wahrscheinlich ist das 
aber nicht erlaubt (Bandbreitenproblem) - soweit ich weiß sind alle 
passiven Radartechnologien recht breitbandig.

Und ja über 250 GHz darf jeder senden, aber natürlich greifen die 
anderen Vorschriften weiterhin (Rundfunkgesetze, Strahlungsverordnungen 
usw.)
Das die Grenze bei 250GHz gezogen wurde hat natürlich gute Gründe - weil 
mit diesen Frequenzen funktechnisch kaum etwas sinnvolles gemacht werden 
kann - sollte sich irgendwann eine sinnvolle Anwendung ergeben wird sich 
wohl die Geschichte wiederholen (bis irgendwann in den 1920 Jahren 
durften Amateure überall auf Kurzwelle und darüber senden - bis sich 
herausstellte das der Kurzwellenbereich doch sehr interessante 
Eigenschaften hat...)

HF Freund

von T.Rottel (Gast)


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Dussel schrieb:
> Heißt das, dass da jeder senden darf, so lange er sich an
> die allgemeinen Vorschriften hält oder heißt das, dass da niemand senden
> darf?

Es gibt Gebiete, da kannst du ganz gewaltig Ärger kriegen, wenn du einen 
Träger gerichtet abstrahlst, z.B. bei 564 THz - und das selbst bei 
Sendeleistungen im Milliwatt-Bereich

von GBdt (Gast)


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T.Rottel schrieb:
> Es gibt Gebiete, da kannst du ganz gewaltig Ärger kriegen, wenn du einen
> Träger gerichtet abstrahlst, z.B. bei 564 THz - und das selbst bei
> Sendeleistungen im Milliwatt-Bereich

Konkret bedeutet das? ...

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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GBdt schrieb:
> Konkret bedeutet das? ...

Grünes Licht.

von ?!? (Gast)


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GBdt schrieb:
> Konkret bedeutet das? ...

Laser

von 123 (Gast)


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115,271 GHz Rotation von CO (Übergang J=1 zu J=0) Chantry
ca. 150 GHz Militär "Die Zeit"
160 GHz Maximum der kosmischen Hintergrundstrahlung Lexikon der Physik
170-175 GHz Funk zwischen Satelliten "Die Zeit"
230,537 GHz Rotation von CO (Übergang J=2 zu J=1) Chantry
0,3-6 THz Fernes IR DIN 5031
345,8 GHz Rotation von CO (Übergang J=3 zu J=2) Chantry
650 GHz Supraleitende Energielücke von Blei Buckel
690 GHz Supraleitende Energielücke von Niob Buckel
804,7509 GHz HCN Laserfrequenz Chantry
890,76 GHz HCN Laserfrequenz Chantry
878 GHz Niederfrequente transversale Mode des interstitiellen 
Sauerstoffs in Silizium Frank Zeller
1,77 THz "Erster natürlicher Laser" im Stern MWC 349
2,527 THz H2O Laserfrequenz Chantry
3,557143 THz D2O Laserfrequenz Chantry
6-100 THz Mittleres IR DIN 5031
8 THz Supralteitende Energielücke im Hochtemperatursupraleiter BSCCO 
Michael Dumm
10,718073 THz H2O Laserfrequenz Chantry
28,3 THz CO2-Laser (Industrielle Anwendungen, Chirurgie)
ca. 46,8-49,5 THz Knickschwingung von -NH2 Bruker Almanac
ca. 48,9-50,4 THz Streckschwingung einer C=C Doppelbindung Bruker 
Almanac
58,024341 THz CO Laserfrequenz Chantry
ca. 63-64,2 THz Streckschwingung der -C///CH Dreifachbindung Bruker 
Almanac
ca. 64,5-67,8 THz Streckschwingung der -C///C- Dreifachbindung Bruker 
Almanac
ca. 70,5 THz Streckschwingung der Doppelbindungen bei CO2 Bruker Almanac
ca. 80,7-109,5 THz Streckschwingung von Wasserstoff bei -O-H bzw. freiem 
OH Bruker Almanac
ca. 85,8-88,8 THz Streckschwingung von Wasserstoff bei -CH3 Bruker 
Almanac
ca. 86,4-86,7 THz Streckschwingung von Wasserstoff bei \-/CH Bruker 
Almanac
ca. 92,1-92,7 THz Streckschwingung von Wasserstoff bei C=CH2 Bruker 
Almanac
97,0 THz Er:YAG-Laser (z.B. für Chirurgie, Zahnbohrung, Beinbohrung)
ca. 99-105 THz Streckschwingung von Wasserstoff bei -NH2 und =NH Bruker 
Almanac
ca. 100 THz Atmospärische Spurengasanalytik Peter Weber
100-215 THz Nahes IR-A DIN 5031
120-375 THz IR-Spektroskopie zur Abfalltrennung DSD Cyclebowl
120-375 THz Near Infrared Camera and Multi-Object Spectrometer (Hubble 
Space Telescope)
141 THz Ho:YAG-Laser (z.B. für Chirurgie, Zahnwurzelsterilisierung)
215-385 THz Nahes IR-B DIN 5031
273-2500 THz Wide Field Planetary Camera 2 (Hubble Space Telescope)
273-2610 THz Space Telescope Imaging Spectrograph (Hubble Space 
Telescope)
282 THz Nd:YAG-Laser (z.B. für Koagulierung von Gewebe) Stephan Mair, 
Peter Weber
331 THz GaAs-Laser (z.B. zur Behandlung von Rücken, Nacken, Schultern, 
Knie)
366 THz GaAlAs-Laser (z.B. zur Behandlung von Sehnen, offenen Beinen)
385-790 THz Sichtbares Licht DIN 5031
432 THz Rubin-Laser (z.B. zur Entfernung gewisser Tatuierungen, Haare)
441-468 THz Lichtabsorption von Chlorophyll Gerthsen
472 THz GaAlInP-Laser (z.B. zur Behandlung von Haut und Schleimhäuten)
474 THz Helium-Neon-Laser (z.B. zur Behandlung von Haut und 
Schleimhäuten)
564 THz KTP 532-Laser (z.B. zur Behandlung von oberflächlichen 
Blutgefässen, Tatuierungen)
583 THz Argon-Laser (z.B. für Dermatologie, Augenchirurgie)
678 THz HeCd-Laser (z.B. für Holographie)
749-937 THz UV-A-Bereich, direkte Bräunung der Haut Oliver Schumann, 
/koerper/Haut/sonnenschutz.htm
790-950 THz Nahes UV DIN 5031
854 THz XeF Excimer Laserfrequenz
882 THz Maximum sofortiger Hautpigmentierung DIN 5031
890 THz N2 Excimer Laserfrequenz
937-1071 THz UV-B-Bereich, verursacht Sonnenbrand und Hautkrebs
950-1070 THz Mittleres UV DIN 5031
973 THz XeCl Excimer Laserfrequenz (z.B. Medizin) tftlcd.kyunghee.ac.kr
1007 THz Maximum verzögerter Hautpigmentierung DIN 5031
1063 THz XeBr Excimer Laserfrequenz
1070-1500 THz Fernes UV DIN 5031
1071-2998 THz UV-C-Bereich, wird von der Ozonschicht absorbiert Oliver 
Schumann,
1195 GHz "Erster natürlicher UV-Laser" in Eta Carinae
1196 GHz "Erster natürlicher UV-Laser" in Eta Carinae
1209 THz KrF Excimer Laserfrequenz (z.B. Medizin)
1350 THz KrCl Excimer Laserfrequenz
1500-3000 THz Vakuum-UV DIN 5031
1553 THz ArF Excimer Laserfrequenz (z.B. Medizin)
1713 THz ArCl Excimer Laserfrequenz
1910 THz F2 Excimer Laserfrequenz
1666-3289 THz Far Ultraviolet
2684 THz Cutoff von MgF2-Fenstern früher
2877 THz Cutoff von LiF-Fenstern früher
3289-30000 THz Extreme Ultraviolet
5131 THz HeI
9865 THz HeII
10000-50000 THz Wide Field Camera (WFC) von ROSAT
30000-500000 THz X-ray Telescope (XRT) von ROSAT
> 30000 THz Gammastrahlen
69000-129000 THz Wasserfenster (Röntgenmikroskopie)
194600 THz Kupfer KA1 Röntgenlinie Aggarval
303100 THz MgKA
359500 THz AlKA
1,23 · 1020 Hz Elektronenmasse Mündliche Überlieferung

von Dussel (Gast)


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GBdt schrieb:
> T.Rottel schrieb:
>> Es gibt Gebiete, da kannst du ganz gewaltig Ärger kriegen, wenn du einen
>> Träger gerichtet abstrahlst, z.B. bei 564 THz - und das selbst bei
>> Sendeleistungen im Milliwatt-Bereich
>
> Konkret bedeutet das? ...
Laserpointer an Flughäfen, nehme ich an.
Sowas meinte ich allerdings mit 'allgemeine Vorschriften'. Mir ist klar, 
dass man auch bei 255GHz keinen gerichteten Kilowattstrahler betreiben 
darf.

Danke an HF Freund für die ausführliche und sinnvolle Antwort.

von ?!? (Gast)


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123 schrieb:
> 1,23 · 1020 Hz Elektronenmasse Mündliche Überlieferung

von wem? :-)))

von Detlef K. (adenin)


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564 THz -->  Yoda's Lichtschwert. ;)

von bazo (Gast)


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Dussel schrieb:
> Moin,
> da ich mich immer noch mit dem Amateurfunk beschäftige, habe ich gerade
> mal zwei Interessensfragen zum Thema Funk. Es geht nicht um eine
> praktische Umsetzung, sondern nur um die rechtlichen Vorgaben.
>
> Ist es einem Funkamateur erlaubt, ein aktives Amateurfunkradar in einem
> Amateurfunkfrequenzband zu bauen und zu betreiben? Die Reichweite wäre
> natürlich nicht besonders hoch, aber als Projekt wäre es sicher
> interessant. Muss Amateurfunk Informationen übertragen oder darf aus
> wissenschaftlichen Gründen auch ein 'Ping' gesendet werden?

Nur Ping reicht nicht, weil du alle 10min dein Rufzeichen senden musst, 
du must halt die maximale zulässige Bandbreite für das entsprechende 
Band einhalten und bemannten Betrieb, d.h. in deiner Anwesendheit 
machen.

> Es heißt 'Der Frequenzbereich über 250GHz ist keinem Funkdienst
> zugewiesen.' Heißt das, dass da jeder senden darf, so lange er sich an
> die allgemeinen Vorschriften hält oder heißt das, dass da niemand senden
> darf? Ist die Frequenzzuweisung eine Erlaubnis, auf dieser Frequenz zu
> senden oder ist es ein Verbot für alle anderen, dort zu senden? Licht
> liegt ja schließlich auch über 250GHz.

Nein, es gibt für alles in Deutschland Genehmigungen;-)

Für den Amateurfunk:
Vfg Nr. 14 / 2005 Amateurfunkdienst; Nutzungsbedingungen für den 
Amateurfunkdienst in den Frequenzbereichen oberhalb 444 GHz.
Ich glaube, die ist immer noch aktuell:

http://www.darc.de/uploads/media/07_Berichte_der_Mitarbeiter.zip. DL7UHU

> Wie gesagt, es geht nicht um die praktische Durchführung. Die nötigen
> Frequenzen sind wahrscheinlich kaum zu beherrschen, aber rechtlich würde
> mich das mal interessieren.

Im Bereich IR/VIS wird fleißig experimentiert.

Bazo

von Dussel (Gast)


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bazo schrieb:
> Nur Ping reicht nicht, weil du alle 10min dein Rufzeichen senden musst,
> du must halt die maximale zulässige Bandbreite für das entsprechende
> Band einhalten und bemannten Betrieb, d.h. in deiner Anwesendheit
> machen.
Das mit dem Rufzeichen ließe sich ja machen. Es geht ja nicht um ein 
brauchbares Radar, sondern nur ein 'Spielzeug'. Wenn das alle paar 
Minuten mal kurz unterbrochen wäre, wäre das ja nicht schlimm.

bazo schrieb:
>> Wie gesagt, es geht nicht um die praktische Durchführung. Die nötigen
>> Frequenzen sind wahrscheinlich kaum zu beherrschen, aber rechtlich würde
>> mich das mal interessieren.
>
> Im Bereich IR/VIS wird fleißig experimentiert.
Ich meinte für einen Amateur. Professionell gibt es ja schon fast 
Oszilloskope für  den Bereich (Naja, noch nicht ganz… 
http://www.elektronikpraxis.vogel.de/hardwareentwicklung/articles/344241/)

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Zwei Amateure aus Österreich haben radarähnliche Experimente zur 
Funkausbreitung vorgetragen, weiß nicht mehr auf welcher Tagung. Die 
Reflexion an aufsteigender Luft / Wolken über Ballungszentren zu finden 
war das Ziel.

von sven (Gast)


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Dussel schrieb:
> Es geht ja nicht um ein
> brauchbares Radar, sondern nur ein 'Spielzeug'

Muss das dann sein? Es gibt doch schon genug Kasper auf unseren 
Baendern, die Ihre Funkgeraete wie Spielzeuge verwenden. Ich hoffedoch 
das Dein Spielzeug den Funkamateuren in DL erspart bleibt, das klingt 
mir sehr nach einer Schnapsidee statt einem ernsthaften Vorhaben.

73

von Alex W. (a20q90)


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Christoph Kessler (db1uq) schrieb:
> Zwei Amateure aus Österreich haben radarähnliche Experimente zur
> Funkausbreitung vorgetragen, weiß nicht mehr auf welcher Tagung. Die
> Reflexion an aufsteigender Luft / Wolken über Ballungszentren zu finden
> war das Ziel.

Wenn man eine Yagi z.B. im 430MHz-Band (70cm) mit einem Dauerstrich FM 
(bzw CW mit MorseKennungsUnterbrechnung) in die Luft sendet, so kann man 
durch die Reflexionen an Flugzeugen einen Doppler in SSB höhren. Das ist 
dann ein passives CW-Radar. Wenn man mehrere Empfänger (Sender) und 
unterschiedlichen Standorten hat, so hat man ein 3D-Radar bei dem sich 
die exakte Position und Geschwindigkeit berechnen lässt.

: Bearbeitet durch User
von Dussel (Gast)


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sven schrieb:
> Muss das dann sein? Es gibt doch schon genug Kasper auf unseren
> Baendern, die Ihre Funkgeraete wie Spielzeuge verwenden. Ich hoffedoch
> das Dein Spielzeug den Funkamateuren in DL erspart bleibt, das klingt
> mir sehr nach einer Schnapsidee statt einem ernsthaften Vorhaben.

Dazu ein Zitat von mir:
Dussel schrieb:
> Es geht nicht um eine
> praktische Umsetzung, sondern nur um die rechtlichen Vorgaben.

Ich bin noch nichtmal Funkamateur und von der Fähigkeit, brauchbare 
Geräte im GHz-Bereich zu bauen, bin ich (noch) weit entfernt. Mir ist 
nur mal die Frage gekommen, ob das rein rechtlich erlaubt wäre, weil 
damit ja keine Kommunikation stattfindet.

Also keine Sorge. Das wird dir von meiner Seite aus (noch lange) erspart 
bleiben.

von sven (Gast)


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Dein Wort in Gottes Gehoergaegen!

73 und ein schoenes WE

von dl4mea (Gast)


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Christoph Kessler (db1uq) schrieb:
> Zwei Amateure aus Österreich haben radarähnliche Experimente zur
> Funkausbreitung vorgetragen, weiß nicht mehr auf welcher Tagung. Die
> Reflexion an aufsteigender Luft / Wolken über Ballungszentren zu finden
> war das Ziel.

Hi,

das war, soweit ich mich erinnere, OE5VRL, der das zur Detektion von 
Regenwolken für Rainscatter gebaut hat. Lief glaube ich auf 5,7GHz. Der 
Vortrag war vor ca. 8 Jahren auf der VHF/UHF in München. Die 
Suchmaschine liefert Interessantes wenn man OE5VRL Radar eingegibt.

Ich tät, wenn ich Zeit hätte, auch mal gern ein Radar bauen...

Guenter, DL4MEA

von bazo (Gast)


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Dussel schrieb:

> bazo schrieb:
>>> Wie gesagt, es geht nicht um die praktische Durchführung. Die nötigen
>>> Frequenzen sind wahrscheinlich kaum zu beherrschen, aber rechtlich würde
>>> mich das mal interessieren.
>>
>> Im Bereich IR/VIS wird fleißig experimentiert.
> Ich meinte für einen Amateur. Professionell gibt es ja schon fast
> Oszilloskope für  den Bereich (Naja, noch nicht ganz…
> http://www.elektronikpraxis.vogel.de/hardwareentwi...)

IR/VIS -> Infrarot/sichtbares Licht, darunter wird es dann spannend.

Und neben bei, man bekommt für einen Ping gegen die Venus 4(?)kW HF 
Leistung genehmigt auch wenn das lizenzrechtlich kein AFU war (Bericht 
FUNKAMATEUR 09/2009)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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bazo schrieb:
> Und neben bei, man bekommt für einen Ping gegen die Venus 4(?)kW HF
> Leistung genehmigt

Amateurfunk ist halt durchaus auch Experimentalfunk.  Die AFuV enthält
dazu sogar eine Kann-Bestimmung:
1
Die Regulierungsbehörde kann auf Antrag für besondere experimentelle 
2
und technisch-wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle 
3
Ausnahmen befristet gestatten. Dies kann unter zusätzlichen Auflagen 
4
erfolgen und von der Zuteilung eines weiteren Rufzeichens abhängig 
5
gemacht werden.

Dussel schrieb:
> Mir ist nur mal die Frage gekommen, ob das rein rechtlich erlaubt wäre,
> weil damit ja keine Kommunikation stattfindet.

Das Stattfinden einer Kommunikation ist nirgends explizit gefordert,
auch wenn es natürlich normalerweise der Zweck der Übung ist. Irgendwo
steht, dass man die Aussendung eines unmodulierten Träges (N0N) auf
ein Minimum reduzieren sollte, indem man bspw. für Abstimmarbeiten
einen Abschlusswiderstand benutzt, aber das ist erstens ziemlicher
Gummi, und wenn man zweitens mit dem Träger etwas bezweckt (eben
den Radar-Effekt), dann greift eben das "sollte", und es lässt sich
gerade nicht ändern. ;-)

Das QRSS, welches beim Juno Earth Flyby gesendet worden ist, bestand
ja auch aus reichlich langen Morsepunkte und -strichen.

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