Hallo, ich möchte mir ein Dezibel-Messgerät zulegen, dass hinsichtlich der Genauigkeit dem eines Mittelklasse Schallpegel Messgerätes, also so um die +-1,5dB, entspricht. Auf Ebay konnte ich schon ein paar solcher Geräte finden, die auch geeicht sind, und dies mit Papieren nachweisen können. Das Problem ist, dass die Eichung einiger dieser Geräte schon bis zu 15 Jahre zurückliegt. Meine Frage ist nun, ob man sich auf die Genauigkeit eines Messgerätes noch verlassen kann, auch wenn die Eichung schon so lange zurückliegt? Oder kann ich da gleich auf ein neues 20-30 Euro teures "Spielzeug"-Dezibelmessgerät zurückgreifen(Oder evtl. sogar auf eine App)?
Hallo, dass du Eichung schreibst und Kalibrierung meinst, übersehe ich mal, da wirst du hier noch jede Menge Schmäh-Posts bekommen. Die Frage ist doch, was du mit den Messwerten anfangen willst. Für die eigene Information ist es ziemlich egal, aber wenn du damit juristisch was erreichen willst, z.B. Schallschutzfenster, eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder was auch immer, dann brauchst du nicht nur ein neu kalibriertes Gerät, sondern die Messung muss auch von einem Sachverständigen durchgeführt werden. Ich persönlich habe mit alten Messgeräten von renommierten Firmen gute Erfahrungen gemacht, die sind immer noch besser als Billiggelumpe, sofern sie überhaupt noch funktionieren. Ich kaufe sowas aber von Spezialfirmen, die die Geräte zumindest prüfen, z.B. hier: http://www.helmut-singer.de/stock/x134.html Georg
Danke für deine Antwort
> wirst du hier noch jede Menge Schmäh-Posts bekommen.
Dann sollen sie mich halt verschmähen, hab ja nie behauptet Experte zu
sein:)
Mit juristisch hast du den Nagel schon auf den Kopf getroffen. Ich
möchte das "Türen-Zuknallen" meiner Nachbarn protokollieren um in
Zukunft bei einer eventuell erstatteten Strafanzeige nicht mit leeren
Händen dazustehen. Wo kann man ein altes (Schallpegel)-Messgerät erneut
kalibrieren lassen und wie viel kostet das?
Max B. schrieb: > Mit juristisch hast du den Nagel schon auf den Kopf getroffen. Ich > möchte das "Türen-Zuknallen" meiner Nachbarn protokollieren um in > Zukunft bei einer eventuell erstatteten Strafanzeige nicht mit leeren > Händen dazustehen. Ist das ein Scherz?
Such doch bei Google nach Kalibrierservice. Hier mal eine Beispielpreisliste: http://www.gmci-service.com/fileadmin/files/pages/content-slide/kalibrierpreisliste-2014-20140625.pdf Für die Verwendbarkeit deiner Messung verweise ich noch mal auf Georgs Beitrag: "Die Frage ist doch, was du mit den Messwerten anfangen willst. Für die eigene Information ist es ziemlich egal, aber wenn du damit juristisch was erreichen willst, z.B. Schallschutzfenster, eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder was auch immer, dann brauchst du nicht nur ein neu kalibriertes Gerät, sondern die Messung muss auch von einem Sachverständigen durchgeführt werden." Ein von dir bestellter Sachverstänger kann auch gleich sein geeignetes Messgerät mitbringen.
Max B. schrieb: > Ich möchte das "Türen-Zuknallen" meiner Nachbarn protokollieren um in > Zukunft bei einer eventuell erstatteten Strafanzeige nicht mit leeren > Händen dazustehen. Wenn derjenige, der Deine Strafanzeige aufnehmen soll, sich auskennt, wird er sich Deine dB Werte noch nicht einmal ansehen, da sie keinerlei juristische Bedeutung haben. Sinnvoller wäre ein Protokoll, indem das Ereignis "Türen-Zuknallen" mit Tag und Uhrzeit vermerkt ist, aber nur, wenn es wirklich regelmäßig in der Nacht stattfindet. Noch besser wäre es, wenn ein weiterer Nachbar auch ein unabhängiges Protokoll führt und dieses mit Deinem Übereinstimmung zeigt. Gruss Harald
Aber auch das wird nichts nützen. Die Polizei wird mit Schulterzucken anmerken, dass der asoziale Depp ohnehin behindert ist. ( Mit leichtem Grinsen wird er anmerken, dass sein Dackel mehr Hirn hat ). Mein Tipp: Baue in einem unbeobachtetem Moment einen hydraulischen Türschließer an die Wohnungstür. Das schließt sanft und verhindert Zuschlagen :) Grüße Bernd ( der so einen Nachbarn auch mal hatte )
Georg schrieb: > dass du Eichung schreibst und Kalibrierung meinst, übersehe ich mal, da > wirst du hier noch jede Menge Schmäh-Posts bekommen. Vorsicht mit solchen Spitzfindigkeiten, wenn man sich selber nicht auskennt. Schallpegelmessgeräte müssen zum Teil auch geeicht werden und können dann irgendwann bei ebay landen. Eichordnung ... § 3 Sonstige Meßgeräte (1) Geeicht sein müssen: 1.Schallpegelmeßgeräte, wenn sie im Bereich des Arbeits- oder Umweltschutzes zum Zwecke a)der Durchführung öffentlicher Überwachungsaufgaben, b)der Erstattung von Gutachten für staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Verfahren, Schiedsverfahren oder für andere amtliche Zwecke oder c)der Erstattung von Schiedsgutachten verwendet werden, ...
...muss ich erstmal runtergehen und schauen, ob einer meiner Nachbarn Max. B. heißt :) Klaus.
Klaus R. schrieb: > ...muss ich erstmal runtergehen und schauen, ob einer meiner Nachbarn > Max. B. heißt :) ...aber bitte die Wohnungstür gaanz vorsichtig schließen. :-)
Harald Wilhelms schrieb: > > Wenn derjenige, der Deine Strafanzeige aufnehmen soll, sich > auskennt, wird er sich Deine dB Werte noch nicht einmal ansehen, > da sie keinerlei juristische Bedeutung haben. Wenn ich einfach nur die Messwerte aufzeichne und die der Polizei übergebe, hat das natürlich keinen Sinn. Das ist mir klar. Ich hätte mir das aber auch so vorgestellt, dass ich in der einen Hand mit dem Dezibel-Messgerät, in der anderen Hand mit meiner Handykamera "bewaffnet" mich in meinen Wohnungsflur stelle und dann bei einem "Türen-Knall-Ereigniss" das Messgerät bei der Arbeit abfilme, so dass man gut die Dezibel-Werte auf dem Video ablesen kann. Natürlich stelle ich mich mit der Kamera nicht so nah an das Display, dass man nur die Werte ablesen kann, sondern die Ausrichtung der Kamera wird so gewählt, dass Messgerät und sämtliche Türen meiner Wohnung darauf zu sehen sind. Denn es könnte ja sein, dass ich mit einem Komplizen meine eigene Wohnungstür im Hintergrund zuschlage. Alle Videoschnipsel, werde ich dann auf CD brennen und der Polizei übergeben(Falls es wirklich so weit kommt). Und ich denke die Beweiskraft dieser Aufnahmen ist wesentlich höher als ein rein schriftliches Protokoll. > wenn es wirklich regelmäßig in der Nacht stattfindet. Nein, es findet eigentlich nur tagsüber statt. Hat man tagsüber dass Recht Türen zuzuknallen? Ich glaube nicht.
Max B. schrieb: > Hat man tagsüber dass > Recht Türen zuzuknallen? Ich glaube nicht. Solche Dinge regelt meist der Schiedsmann. Die Polizei lässt dich ablaufen. Türenknallen ist nicht strafbar, maximal eine Ordnungswidrigkeit. Man wird dich auf ein Zivilverfahren verweisen. Und noch eines: Vom Gericht bekommst du ein Urteil aber nicht immer Recht.
Max B. schrieb: > Hat man tagsüber dass Recht Türen zuzuknallen? Ich glaube nicht. ohgottohgott... Dich möchte man aber wirklich nicht zum Nachbarn haben! Man kann entweder mit seinen Nachbarn friedlich zusammenleben (und auch mal tolerant sein) oder man regt sich in Hausmeister-Krause-Manier über jedes Türklappen, jeden Schuh im Treppenhaus usw. auf und protokolliert jeden noch so kleinen Verstoß gegen die Hausordnung minutiös... Toll, so macht man sich und seinen Nachbarn das Leben zur Hölle. Ich für meinen Teil ziehe Gelassenheit als Grundhaltung vor und rufe auch nicht gleich die Polizei, nur weil die schwerhörige Rentnerin nebenan wieder den Fernsehton etwas laut einstellt oder das Kind der anderen Nachbarn mit dem Bobbycar im Wohnungsflur hin und herrumpelt... Dafür ruft aber auch keiner meiner Nachbarn die Polizei, wenn ich mir spätabends nochmal 'nen Actionfilm anschaue und den Ton dabei nicht ganz auf Zimmerlautstärke reduziere... Ich für meinen Teil habe überhaupt keine Lust auf Nachbarschaftskrieg, dafür ist mir allein schon meine Zeit viel zu schade. Etwas mehr Gelassenheit ist eine gute Grundlage für ein friedliches Miteinander...
Max B. schrieb: > Und ich denke die Beweiskraft dieser Aufnahmen ist wesentlich höher als > ein rein schriftliches Protokoll. Nein. > Nein, es findet eigentlich nur tagsüber statt. Hat man tagsüber dass > Recht Türen zuzuknallen? Ich glaube nicht. Hmm, ich habe jedenfalls noch nie einen Passus in einem Mietvertrag gelesen, der Türenknallen verbietet. Gruss Harald
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