Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich möchte die Leistung eines Heizelements mit max. 1,5kW regeln. Dazu habe ich mir folgende Phasenanschnittsteuerung gekauft: [[http://www.pohltechnik.com/PDF/Bedien_SSR-Phasenanschnitt-8xx-zw20130726_web.pdf]] Das funktioniert auch schon gut. Nun möchte ich die Leistung des Heizers als Funktion der Zeit steuern. Dazu muss ich die Steuerspannung des Thyristorstellers regeln. Die Steuerspannung der Phasenanschnittsteuerung beträgt 0-10V. Der Thyriststorsteller bestimmt dann den Zündzeitpunkt. Im Datenblatt des Thyristorstellers ist folgende Angabe zu finden: Bei 7,5V Steuerspannung erhalte ich eine Ausgangsleistung von 82%. Wie kommen die auf diesen Wert? Meiner Berechnung zufolge erhalte ich bei einem Zündzeitpunkt von Pi/4 eine Leistung von 92%, da sich der Effektivwert der Spannung folgendermaßen berechnet: Ueff=Un*sqrt(1-2*t0/T+1/2Pi*sin(4Pi*t0/T)) siehe hier: [[http://de.wikipedia.org/wiki/Phasenanschnittsteuerung]] Es ergibt sich bei Pi/4 eine Effektivspannung von 219,30V. Der Widerstand des Heizelements beträgt 35Ohm (rein ohmsche Last)-> P=1374W -> 1374/1500=92% Was mache ich falsch? Weitergehend, gibt es eine Formel zur Berechnung des Zündzeitpunkts in Abhängigkeit der Effektivspannung? Vielen Dank.
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Ein Heizelement ist so träge, dass man es eher mit einer Wellenpaketsteuerung steuern sollte. Die belastet das Stromnetz nicht unnötig und ist technisch sogar noch einfacher, auch sind die Schaltverluste niedriger (da ausschließlich im Nulldurchgang geschaltet wird). Vermutlich stimmt der Zündzeitpunkt nicht exakt überein, weil - die Steuerung nichtlinear ist - die Steuerung nicht exakt im Nulldurchgang schalten kann (die meisten Phasenanschnittsschaltungen kommen nicht über ~90 % Einschaltzeit oder so hinaus) - ...
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Danke schonmal. Ob das Heizelement träge ist oder nicht, ist eigentlich egal, die eingebrachte Leistung ist mir wichtig. Wie kann ich dann den Zündzeitpunkt im Verhältnis zur Effektivspannung bestimmen? -> Verschiedene Steuerspannungen einstellen, mit dem Oszi messen und dann den Rest interpolieren?
Jup. Oder den Hersteller fragen, ob er vielleicht eine Steuerspannungs/Leistungs-Tabelle mit mehr als vier Einträgen hat...
S. P. schrieb: > Das funktioniert auch schon gut. Ist aber illegal. > Was mache ich falsch? Die Gesetze nciht beachten. Heizungen (ab 300 Watt) dürfen nicht per Phasenanschnitt (de factor eine Begrenzung der Oberwellen in der Leistung), sondern müssen mit Impulspaketsteuerung in der Leistung geregelt werden. Und schon hast du auch kein Problem mehr mit der Leistungsermittlung.
Hallo, Heizungsregelungen im dem genannten Bereich sind eine Standardfunktion bei diversen Geräten, die ich entwickelt habe. So was aber mir Phasenanschnitt zu machen, darauf muss man aber erst mal kommen. Bei jeder EMV-Prüfung würdest du mit Pauken und Trompeten durchfallen. Meine Heizungen arbeiten z.B. mit einem Regelintervall von 10s. Geschaltet wird mit Solid States Relais. Am besten im Nullpunkt schaltend. Das Verhältnis von Einschaltzeit zu Ausschaltzeit bestimmt die Heizleistung. Gruß Öletronika
Ja gut, vielen Dank für eure Antworten. Hat mir sehr weitergeholfen. Grüße
Ein Heizelement mit 1,5 KW, mittels Phasenschnitt zu regeln ist sehr unhöflich. Hoffentlich bist Du der Erste, den die Störungen im HF-Bereich irritieren.
MaWin schrieb: > sondern müssen mit > Impulspaketsteuerung in der Leistung geregelt werden. Da kann ich mich nur Anschließen. Für die Leistungsberechnung bei Phasenanschnitt siehe Anhang. Das Verhältnis von Steuerspannung zu Anschnittwinkels deines Moduls kenne ich leider nicht.
Hallo, entschuldigung, dass ich diesen Thread wieder ausgrabe, aber ich hätte eine Frage zu diesem Thema. MaWin schrieb: >Heizungen (ab 300 Watt) dürfen nicht per Phasenanschnitt (de factor eine< >Begrenzung der Oberwellen in der Leistung), sondern müssen mit< >Impulspaketsteuerung in der Leistung geregelt werden.< Kann mir jemand sagen, auf welche Vorschrift (DIN, VDE usw) sich diese Aussage bezieht? Danke
Unwissender schrieb: > Kann mir jemand sagen, auf welche Vorschrift (DIN, VDE usw) sich diese > Aussage bezieht? TAB vom Energieversoger.
Hallo Peter II, danke für deine schnelle Antwort. Gruß
verboten nicht wirklich, wenn du die Oberwellen und Flicker Grenzwerte einhälst darfst du auch Phasenanschnitt
PeterL schrieb: > verboten nicht wirklich, wenn du die Oberwellen und Flicker Grenzwerte > einhälst darfst du auch Phasenanschnitt laut TAB ist es verboten. https://www.mitnetz-strom.de/irj/go/km/docs/z_ep_em_unt_documents/em/mitnetzstrom/Dokumente/TAB-NS_MITNETZ_STROM_2012.pdf 10.2.7 (4) symmetrische Anschnittsteuerung für Wärmegeräte 200 W max. Anschlussleistung je Außenleiter
Aber mal unter uns: 1000W Halogenstrahler gabs auch mit Dimmer (Phasenanschnitt) und das sind auch zu 99% Wärmequellen... Jörg
joergk schrieb: > 1000W Halogenstrahler gabs auch mit Dimmer (Phasenanschnitt) und das > sind auch zu 99% Wärmequellen... Nein, sonst wäre der Verkauf von Glühlampen, äh, Heatballs, ja nicht verboten worden. Glühlampen sind Glühlampen und eben keine Wärmequellen, genau so wenig, wie dein Smartphone eine ist obwohl es in Betrieb ganz schön warm wird.
joergk schrieb: > Aber mal unter uns: > > 1000W Halogenstrahler gabs auch mit Dimmer (Phasenanschnitt) und das > sind auch zu 99% Wärmequellen... dort würde aber eine Schwingungspaketsteuerung stören, damit gibt es kaum eine Alternative für den Phasenanschnitt. Bei einer Heizung bringt es keinen Nachteil, sie ist immer Träge.
Nicht jede Heizung ist Träge - ein extremes Beispiel sind die Bubble-Jet Düsen im Tintenstrahler. In der Regel sollte man aber für so eine Heizung Schwingungspaketsteuerung oder einen 2 Punkt Regler in Betracht ziehen.
Bubble-Jet Heizung mit mehr als 300 Watt? Wow! Das währe die richtige Grundlage für ne Paintball Kanone.
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