Hallo zusammen, ich habe gerade meinen Arbeitsvertrag für einen Dax30 Konzern erhalten. Hier enthalten ist auch eine Konzernversetzungsklausel. Ist diese mittlerweile üblich? Wie leicht kann ich hierdurch "weitergereicht" werden? Bekannte von mir mit älteren Arbeitsverträgen haben eine solche Klausel nicht im Vertrag und wenn nur auf die eigene Gesellschaft bezogen und nicht konzernweit. Danke für Eure Antworten. Gruß, Brian
Brian schrieb: > ich habe gerade meinen Arbeitsvertrag für einen Dax30 Konzern erhalten. > Hier enthalten ist auch eine Konzernversetzungsklausel. Und wie lautet die Klausel?
Die Formulierung ist wie folgt: "Dax30 behält sich das Recht vor, Sie im Bedarfsfall auch an einem anderen Arbeitsort und/oder bei einer anderen Gesellschaft des Gesamtkonzerns DAX30 entsprechend Ihrer Vorbildung und Ihren Fähigkeiten für gleichwertige Tätigkeiten einzusetzen. Hierbei werden Ihre persönlichen Belange angemessen berücksichtigt." Gruß, Brian
Cha-woma M. schrieb: > Und wie lautet die Klausel? Meistens lauten die Klauseln derart, daß man in allen dem Konzern zugehörigen Unternehmen und Standorte eingesetzt werden kann. Also theoretisch könntest Du in Hamburg anfangen zu arbeiten, dort privat Dein Haus bauen und einige Jahre später beordert dich dein Arbeitgeber zu einem in München gelegenen Standort.... In der Praxis ist soetwas eher selten der Fall. Diese Klauseln sind heutzutage üblich, sie aus dem Arbeitsvertrag streichen zu lassen, halte ich für den normalen Arbeitnehmer/Ingenieur für äußerst schwierig. Da müßte man schon ein äußerst gesuchter Spezialist sein, um solche Sonderwünsche durchboxen zu können.
Brian schrieb: > "Dax30 behält sich das Recht vor, Sie im Bedarfsfall auch an einem > anderen Arbeitsort und/oder bei einer anderen Gesellschaft des > Gesamtkonzerns DAX30 entsprechend Ihrer Vorbildung und Ihren Fähigkeiten > für gleichwertige Tätigkeiten einzusetzen. Hierbei werden Ihre > persönlichen Belange angemessen berücksichtigt." Das heißt bei einem DAX30 Konzern, ggf. weltweit, dauerhaft. Die persönlichen Belange berücksichtigen, die zahlen deinen Scheidungsanwalt? :-) Aber solche Klauseln scheinen normal zu sein. Jeder hofft, das die Klausel nie zur Anwendung kommt.
Ich schrieb: > Aber solche Klauseln scheinen normal zu sein. > Jeder hofft, das die Klausel nie zur Anwendung kommt. Ja! Aber so fängt man bei den Kleinen an, sie zum Konzernsklaven zu formen!
Brian schrieb: > "Dax30 behält sich das Recht vor, Sie im Bedarfsfall auch an einem > anderen Arbeitsort und/oder bei einer anderen Gesellschaft des > Gesamtkonzerns DAX30 entsprechend Ihrer Vorbildung und Ihren Fähigkeiten > für gleichwertige Tätigkeiten einzusetzen. Hierbei werden Ihre > persönlichen Belange angemessen berücksichtigt." Also, in Klartext: Wen wir dich woanders brauchen können, haste ab xx.xx um 8.00 dort Vorort auf der Matte zu stehen. Können sie nicht, dann dürften sie ab xx.xx bei uns die Müllkörbe poliern. Alles klar
Cha-woma M. schrieb: > Wen wir dich woanders brauchen können, haste ab xx.xx um 8.00 dort > Vorort auf der Matte zu stehen. > Können sie nicht, dann dürften sie ab xx.xx bei uns die Müllkörbe > poliern. Jein, da steht nioch das Arbeitsrecht drüber, weiter als ich glaube 200km (oder 2 Stunden Pendeln) darf der Ort nicht entfernt sein. Allerdings ist die Klausel auch zum Nachteil des Konzerns: Er kann, wenn er die Zweigstelle schliesst, nicht mehr argumentieren, daß manihn ja entlasen muss, weil er woanders laut Arbeitsvertrag nicht hin dürfte. Dennoch würde ich die KLausel sreichen lassen, mit dem Hinweis, daß sie im Bedarfsfall ja fragen könnte, so wie man selbst eventuell eines tages in einen anderen Standaort umziehen will. Falls sie die KLausel nicht streichen wollen (du aber das Risiko eingehen willst) fordere die Klausel auch für dich. Also daß du letztlich jeden Tag in einer anderen Zweigstelle aufschlagen kannst. Du wirst sehen, wie "unmöglich" der Konzern das findet.
Randnotiz "Unter Vorbehalt" einfügen. Wenn die Tricksen wollen, dann kann/darf man das auch. Gültig wäre es zwar erst mal, aber man lässt sich ein Hintertürchen offen, dass man vom Sozialgericht im Zweifel die Zumutbarkeit prüfen lassen darf. Solche Klauseln kann man in ihrer Nachhaltigkeit überhaupt nicht bewerten. Da kann es ja im Worst-Case-Fall passieren, dass man zur ersten bemannten Mars-Mission versetzt werden kann. ;-b
Logger schrieb: > Da kann > es ja im Worst-Case-Fall passieren, dass man zur ersten bemannten > Mars-Mission versetzt werden kann. ;-b Ja, dagegen ist Kim-Jong-Il´S Arbeiterstaat das Paradies! Aber die Klausel oben, ist im Fall des Falles echt teuflisch!
Brian schrieb: > ich habe gerade meinen Arbeitsvertrag für einen Dax30 Konzern erhalten. > Hier enthalten ist auch eine Konzernversetzungsklausel. > > Ist diese mittlerweile üblich? > > Wie leicht kann ich hierdurch "weitergereicht" werden? Tritt die Stelle an jemanden ab, der scharf drauf ist konzernweit Erfahrungen zu sammeln. Manche Konzerne haben extra Programme um Neueinsteiger auf leitungsposten vorzubereiten in dem sie weltweit eingesetzt werden.. So GE: http://en.wikipedia.org/wiki/Edison_Engineering_Development_Program. Wenn du unbedingt am Ort bleiben willst, dann geh zu ner Firma die einen Aktionsradius von höchstens 50 km hat, wie ne Autowerkstatt oder Ingenieurbüro. MfG,
Cha-woma M. schrieb: > Aber die Klausel oben, ist im Fall des Falles echt teuflisch! Dem kann ich nur zustimmen. Mein DDR-Konzern wurde vom entsprechenden West-Konzern übernommen und dann wurden beide zusammen privatisiert. Daraufhin fiel meine und noch etliche andere Dienststellen weg. Da sich der Konzern verpflichtet hatte, auf betriebsbedingte Kündigung zu verzichten, wurde den (Ost-)Mitarbeitern eine Stelle in München, Stuttgart oder Frankfurt angeboten. Wer diese nicht annahm wurde wegen Arbeitsverweigerung(!) fristlos gefeuert. Dagegen haben mehrere ältere Kollegen geklagt und bis auf eine Ausnahme (Pflegefall in der Familie) haben alle verloren. Es ist nach deutschem Recht zulässig, dich innerhalb des gesamten Landes zu versetzen. Das schlimme ist, dass es diese Klausel in meinem ursprünglichen Arbeitsvertrag gar nicht gab. Erst mit der Übernahme durch den West-Konzern wurde diese und noch ein paar andere Klauseln wirksam. Fazit: Wenn du der Klausel im Vertrag zustimmst, musst du damit rechnen, dass du bei Bedarf zu einem anderen Standort versetzt wirst. Dass der Arbeitgeber deine Belange berücksichtigt, bedeutet meistens nur, dass er die Umzugskosten zahlt. Normalerweise werden in solchen großen Konzernen die Arbeitsverträge auch nicht verhandelt. Friss oder stirb ist die Devise... Aber vielleicht hat der TE ja mehr Glück.
Jens PICler schrieb: > Cha-woma M. schrieb: >> Aber die Klausel oben, ist im Fall des Falles echt teuflisch! > > Dem kann ich nur zustimmen. Mein DDR-Konzern wurde vom entsprechenden > West-Konzern übernommen und dann wurden beide zusammen privatisiert. > Daraufhin fiel meine und noch etliche andere Dienststellen weg. Da sich > der Konzern verpflichtet hatte, auf betriebsbedingte Kündigung zu > verzichten, wurde den (Ost-)Mitarbeitern eine Stelle in München, > Stuttgart oder Frankfurt angeboten. Schätze es war eher so das der Ost-Standort wegen erwiesener Unwirtschaftlichkeit geschlossen werden musste und den Mitarbeitern eine Perspektive am West-Standort angeboten wurde. Es gab also die Wahl zwischen Weiterbeschäftigung im neuen Umfeld oder sozialen Abstieg unter Freunden im Heimatort. Hunderttausende haben sich für die Perspektive und gegen Sozialhilfe entschieden. Eine teuflische Klausel sieht anders aus.
Danke, schon einmal für die zahlreichen Antworten. Deckt sich im Wesentlichen mit meinen Gedanken. Ich habe ja nix gegen woanders arbeiten. Aber dann soll bitte neu verhandelt werden und der Mehraufwand entsprechend vergütet werden. Früher waren Entsendungsverträge auch im Inland in großen Konzernen üblich.... Die guten alten Zeiten....
Siebzehn Zu Fuenfzehn schrieb: > Reisekosten zu Lasten der firma und Reisezeit als arbeitszeit ? Seit wann sind Fahrten zum Arbeitsplatz erstattungswürdige Reisekosten oder gar Arbeitszeit? MaWin schrieb: > Dennoch würde ich die KLausel sreichen lassen, mit dem Hinweis, daß sie > im Bedarfsfall ja fragen könnte, so wie man selbst eventuell eines tages > in einen anderen Standaort umziehen will. > > Falls sie die KLausel nicht streichen wollen (du aber das Risiko > eingehen willst) fordere die Klausel auch für dich. Also daß du > letztlich jeden Tag in einer anderen Zweigstelle aufschlagen kannst. > > Du wirst sehen, wie "unmöglich" der Konzern das findet. Bei einem Konzern mit vielen tausend Mitarbeitern? Wenn du nicht mindestestens als "Direktor" einsteigst, wird die Personaltante/onkel dich verwirrt ob dieser obskuren Frage anschauen, und wenn du Glück hast dir freundlicherweise mitteilen, daß das Standardverträge sind. Wenn du weiter darauf bestehst wird sie -mittlerweile leicht verärgert- ihren Chef anrufen, der dir dann mitteilt, daß es ihm leidtut wenn du nicht unterschreiben willst und du dir das doch schon früher hättest überlegen können statt allen die Zeit zu stehlen.
Lokalpatriot schrieb: > Schätze es war eher so das der Ost-Standort wegen erwiesener > Unwirtschaftlichkeit geschlossen werden musste und den Mitarbeitern eine > Perspektive am West-Standort angeboten wurde. Naja, der Konzern war vor seiner Privatisierung eine Quasi-Behörde. Unwirtschaftliche Standorte gab es im ganzen Land (Ost + West). > Es gab also die Wahl > zwischen Weiterbeschäftigung im neuen Umfeld oder sozialen Abstieg unter > Freunden im Heimatort. Hoffentlich siehst du das auch noch so, wenn du gerade dein Haus fertig gebaut hast, deine Frau einen super Job hat und du ans andere Ende der Republik versetzt wird. > Hunderttausende haben sich für die Perspektive > und gegen Sozialhilfe entschieden. Eine teuflische Klausel sieht anders > aus. Stimmt, viele haben sich für den Job in der Ferne verbunden mit sozialer Vereinsamung, Wochenendehe, Scheidung, Alkoholismus und in einem Fall Selbstmord entschieden. War sicher die bessere Wahl.
Jens PICler schrieb: >> Es gab also die Wahl >> zwischen Weiterbeschäftigung im neuen Umfeld oder sozialen Abstieg unter >> Freunden im Heimatort. > > Hoffentlich siehst du das auch noch so, wenn du gerade dein Haus fertig > gebaut hast, deine Frau einen super Job hat und du ans andere Ende der > Republik versetzt wird. Ja Haus bauen im wirtschaftlichen Schwachen Umwelt ist die Eintrittskarte für den Schuldturm. Und abhängig sein von Einkommen der Ehefrau hat schon viele in den Suff getrieben. MfG,
> Dennoch würde ich die KLausel sreichen lassen, mit dem Hinweis, daß sie > im Bedarfsfall ja fragen könnte, so wie man selbst eventuell eines tages > in einen anderen Standaort umziehen will. schwierig - Du kennst nicht die Position des Konzerns! Es gibt u.U. noch einige gleichwertige Bewerber, die das locker akzeptieren würden und dann gehst Du u.U. leer aus. Es gibt aber ganz andere Möglichkeiten. > Falls sie die KLausel nicht streichen wollen (du aber das Risiko > eingehen willst) fordere die Klausel auch für dich. Also daß du > letztlich jeden Tag in einer anderen Zweigstelle aufschlagen kannst. Ein Vorteil kann sich bei einer möglichen Liquidierung der Zweigstelle, in der Du dann arbeitest, ergeben - dann kannst Du auf die Klausel pochen und es wird schwierig mit Kündigung insbesondere dann, wenn die einen Fehler machen. > Ich habe ja nix gegen woanders arbeiten. Aber dann soll bitte neu > verhandelt werden und der Mehraufwand entsprechend vergütet werden. und? Hast Du Dich entschieden? Wenn ja, wie?
Was sollen denn die seltsamen Ideen von gesichertem Arbeitsplatz ? Wenn ein Standort geschlossen wird, kann man die Leute dort ja wohl nicht mehr brauchen. Dann ist es doch nur entgegenkommend allenfalls einen anderen Job anderswo im Konzern anzubieten. Falls man das nicht zulassen will, wird eben niemand mehr eingestellt.
Brian schrieb: > Hierbei werden Ihre > persönlichen Belange angemessen berücksichtigt." Was heißt angemessen berücksichtigt? Umzug, sofern es weiter weg geht, wird bezahlt, Wer richtig Karriere machen will, ist eventuell scharf darauf in anderen weltweiten Standorten zu arbeiten, zumindest eine begrenzte Zeit.
Matthias schrieb: > Diese Klauseln sind heutzutage üblich, sie aus dem Arbeitsvertrag > streichen zu lassen, halte ich für den normalen Arbeitnehmer/Ingenieur > für äußerst schwierig. Da müßte man schon ein äußerst gesuchter > Spezialist sein, um solche Sonderwünsche durchboxen zu können. ui, dann bin ich wohl ein solcher "äußerst gesuchter Spezialist", denn ich habe die Klausel (neben einigen weiteren) widerspruchslos gestrichen. In meinem der Firma übersandten Vertragsexemplar ist da ein fetter dicker Eding-Strich. (Die haben das auch nicht etwa übersehen, sondern akzeptiert).
Schätze nicht, dass HR von einem DAX 30 hier eine Extrawurst macht. Take it (wie zig andere die schon warten) or leave it.
Einspruch schrieb: > ui, dann bin ich wohl ein solcher "äußerst gesuchter Spezialist", denn > ich habe die Klausel (neben einigen weiteren) widerspruchslos > gestrichen. In meinem der Firma übersandten Vertragsexemplar ist da ein > fetter dicker Eding-Strich. (Die haben das auch nicht etwa übersehen, > sondern akzeptiert). Hast aber nicht vergessen "gestrichen Datum *Unterschrift*" dazuzusetzen?
Einspruch schrieb: > In meinem der Firma übersandten Vertragsexemplar ist da ein > fetter dicker Eding-Strich. (Die haben das auch nicht etwa übersehen, > sondern akzeptiert). Die haben das dann übersehen, spielt aber auch keine Rolle, da die Streichung ungültig ist.
Brian schrieb: > Früher waren Entsendungsverträge auch im Inland in großen Konzernen > üblich.... Die guten alten Zeiten.... HöH, was glaubst du will die Brüsseler-EU-kommision denn anderes erreichen, wenn sie die "Mobilität der Arbeitnehmer in der EU erhöhen will? Moderes Wanderarbeitertum, mehr nicht!
Einspruch schrieb: > (Die haben das auch nicht etwa übersehen, > sondern akzeptiert). Wie hast du das festgestellt?
Im Zweifelsfall hat man die Wahl zwischen Versetzung und Kündigung. Das ist so mit oder ohne diese Klausel. Interessanter ist dann fast schon, was der Tarifvertrag dazu sagt und ob der zur Anwendung käme. Gruss Axel
Helge schrieb: > da die Streichung ungültig ist. Wenn auf beiden Exemplaren (also AG + AN) die Klausel gestrichen ist, ist die ganz sicher Prozessfest ungültig. Wer ja noch schöner.
Logger schrieb: > Wenn auf beiden Exemplaren (also AG + AN) die Klausel gestrichen ist, > ist die ganz sicher Prozessfest ungültig. Wer ja noch schöner. Genau! Nur ob der AG jemanden einstellt als AN, der schon am Anfang "aufmuckt"?
Cha-woma M. schrieb: > Nur ob der AG jemanden einstellt als AN, der schon am Anfang "aufmuckt"? Stell dir vor, du hast in der Firma einen Mitarbeiter ohne jedes Rückgrat. Der zwar Probelme sieht, aber nichts dagegen tut. Der sich als Einkäufer von Verkäufern über den Tisch ziehen lässt, der als Abteilungsleiter den Miotarbeitern kein Widerwort äussert, der als Verkäufer sich nicht traut den Kunden die Grenzen zu sagen, würde dir so ein Mitarbeietr helfen oder führt er nicht letztlich dazu, den Konzern zu ruinieren ? Wenn also eine Personalabteilung jemanden nur deswegen nicht einstellt, weil er über seinen Vertrag verhandelt, dann ist die Personalateilung geschäftsschädigend.
MaWin schrieb: > Stell dir vor, du hast in der Firma einen Mitarbeiter ohne jedes > Rückgrat. > > Der zwar Probelme sieht, > ...... > dann ist die Personalateilung > geschäftsschädigend. Nachdem ich das gelesen habe, konnte ich auf unsern Parkplatz die Ananas blühen sehen. Alles nur ne Frage des Blickwinkels.
Logger schrieb: > Wenn auf beiden Exemplaren (also AG + AN) die Klausel gestrichen ist, > ist die ganz sicher Prozessfest ungültig. Wer ja noch schöner. na klar. Wenn der AN also auf beide Verträge das Gehalt nach seinen Wünschen geändert hätte, dann wäre das also auch gültig...
Wie jetzt? Ihr dürft laut Vertrag den Konzern versetzen? Oder klingt das einfach nur viel besser, als Angestelltenversetzungsklausel? Lasst euch nicht Verarschen und lasst den Passus streichen, bevor ihr unterschreibt! Der bringt eigentlich nur Nachteile und macht es der Firma leichter, wenn sie einen loswerden will.
Justus Skorps schrieb: > na klar. Wenn der AN also auf beide Verträge das Gehalt nach seinen > Wünschen geändert hätte, dann wäre das also auch gültig... Wenn der AN unter diesen Umständen den Dienst antreten kann, wäre das möglich. Wenn der AG das zulässt, ist der doch selbst schuld. Die AG tricksen doch selbst, wo sie nur können. Da muss dann auch mal zurück geschlagen werden, wenn sich die Gelegenheit bietet. ;-b
foo schrieb: > Der bringt eigentlich nur Nachteile und macht es der Firma leichter, > wenn sie einen loswerden will. Das ist sachlich schlicht falsch. Gruss Axel
>> Der bringt eigentlich nur Nachteile und macht es der Firma leichter, >> wenn sie einen loswerden will. Axel schrieb: >Das ist sachlich schlicht falsch. Es ist nicht richtig, daß das falsch ist. ;-) Wenn man einen Arbeitnehmer loswerden will, jagt man ihn von Aachen nach Cottbus, dann nach Flensburg und von da aus nach Garmisch. Der kann und will das nicht mitmachen -> er kündigt -> das war's.
Erfahrung: Das hat nix mit DAX30 zu tun. In einer Firma bin ich geflohen, bevor ich zur IBN nach China geschickt wurde. Kurze Kündigungszeiten haben da gewisse Vorteile. Eine andere Fa. hat mich 3 Monate nach Frankreich (1000km) geschickt, während Frau und Baby zuhause waren. Hat auch einen Abschied gegeben. Klauseln können immer nachverhandelt werden, und das wird entsprechend der Kündigungsfrist wirksam. Kann aber auch Nebenwirkungen haben.
abc.def schrieb: > Erfahrung: > Das hat nix mit DAX30 zu tun. In einer Firma bin ich geflohen, bevor ich > zur IBN nach China geschickt wurde. Ja manche suchen händeringend einen Job mit Auslands-IBN, andere schmeissen ihn weg.
foo schrieb: > Axel Laufenberg schrieb: >> Das ist sachlich schlicht falsch. > > Wie kommst du drauf? Wenn man einem Arbeitnehmer kündigen will, geht das in der Regel über eine betriebsbedingte Kündigung, d. h. der Arbeitsplatz fällt weg und damit kann man dem AN kündigen. Jetzt kann der AN sich darauf berufen, dass diese Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, es also andere Mitarbeiter gibt, die sozial besser stehen, oder auch, dass er auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden könnte, der frei ist. Wenn er nun eine Versetzungsmöglichkeit im Vertrag drin hat, kann er auch auf offene Stellen oder sogar auf besser für eine Kündigung geeignete Kollegen ausserhalb verweisen, ohne den Passus im Vertrag muss er sich auf den Standort beziehen, was die Möglichkeiten natürlich deutlich einschränkt, vor allem, wenn der Standort geschlossen wird. Wobei das alles völlig egal ist, wenn die Firma ihn loswerden will. Aber mit dem Passus um Vertrag steigt seine Abfindung, weil das Risiko für die Firma steigt, dass der Richter tatsächlich auf den Arbeitsplatz in einer anderen Stadt verweist. Und sich auf den fehlenden Passus zu berufen, wenn die Firma einen versetzen will, ist aber doch sowieso das Todesurteil, was will man mit so einem Quatsch erreichen ? Gruss Axel PS: Das alles unter der Voraussetzung, dass die Firma nichts taugt. Ansonsten kann man sowas vernünftig regeln.
Axel Laufenberg schrieb: > foo schrieb: >> Axel Laufenberg schrieb: >>> Das ist sachlich schlicht falsch. >> >> Wie kommst du drauf? > > Wenn man einem Arbeitnehmer kündigen will, geht das in der Regel über > eine betriebsbedingte Kündigung, d. h. der Arbeitsplatz fällt weg und > damit kann man dem AN kündigen. Oder man lässt den AN kündigen, weil man genau weiß, dass der den "Umzug" an den anderen Standort nicht mitmacht.
Danke für den zahlreichen Input. Bei 300 € brutto mehr im Monat lohnt sich dieser Stellenwechsel mit dieser Neuaufnahme der Klausel eher nicht. Im Zweifel sitzt Frau mit meinen beiden Zwillingen alleine zu Hause, während ich quer durch die Republik oder nach Timbuktu geschickt werde. Das Entsetzen war natürlich groß über die Ablehnung und der Personaler hat von einer persönlichen Enttäuschung gesprochen, der Prozess sei doch schon soweit vorangeschritten ....haha.... Ich glaube alles richtig gemacht zu haben! Prost, Brian
Ist so eine Klausel eigentlich nicht de-facto ein Kündigungsautomat für den Konzern? Will man dich los haben, so müssen normalerweise Kündigungsfristen und allenfalls Entschädigungen berücksichtigt werden. Mit dieser Klausel hingegen kann man dich auf eine Stelle nach Hinterst-Pupsingen verlegen, so dass du entweder von dir aus kündigst oder aber wegen Arbeitsverweigerung ziemlich einfach gefeuert werden kannst. Ich würde dort einfach mal beginnen und dann nach 1-2 Jahren die Streichung aus dem Vertrag verlangen, z.B. mit der Begründung, dass du dir jetzt eine definitive Bleibe suchen willst. Wenn du dich bereits bewährt hast, stehst du garantiert in einer viel besseren Verhandlungsposition und riskierst insbesondere nicht, wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen zu werden.
Brian schrieb: > Das Entsetzen war natürlich groß über die Ablehnung und der Personaler > hat von einer persönlichen Enttäuschung gesprochen, der Prozess sei doch > schon soweit vorangeschritten ....haha.... Der wollte die Klausel nicht streichen?
P. M. schrieb: > Ist so eine Klausel eigentlich nicht de-facto ein Kündigungsautomat für > den Konzern? Och, macht das loswerden von MA leichter. > Will man dich los haben, so müssen normalerweise > Kündigungsfristen und allenfalls Entschädigungen berücksichtigt werden. > Mit dieser Klausel hingegen kann man dich auf eine Stelle nach > Hinterst-Pupsingen verlegen, so dass du entweder von dir aus kündigst > oder aber wegen Arbeitsverweigerung ziemlich einfach gefeuert werden > kannst. Ja, der Teufel hat sich die Sache schon gut ausgedacht. > > Ich würde dort einfach mal beginnen und dann nach 1-2 Jahren die > Streichung aus dem Vertrag verlangen, z.B. mit der Begründung, dass du > dir jetzt eine definitive Bleibe suchen willst. Hmm, ist eine Idee wert, was machste wenn die "nein" sagen? > Wenn du dich bereits > bewährt hast, stehst du garantiert in einer viel besseren > Verhandlungsposition Warum? > und riskierst insbesondere nicht, wie eine heisse > Kartoffel fallen gelassen zu werden. Och, wie die Führung tickt, wissen doch wohl nur die Götter!
P. M. schrieb: > Ich würde dort einfach mal beginnen und dann nach 1-2 Jahren die > Streichung aus dem Vertrag verlangen, Sowas geht, nachträglich einen Arbeitsvertrag ändern, um solche Klauseln entfernen zu lassen?
Informatiker0815 schrieb: > P. M. schrieb: >> Ich würde dort einfach mal beginnen und dann nach 1-2 Jahren die >> Streichung aus dem Vertrag verlangen, > > Sowas geht, nachträglich einen Arbeitsvertrag ändern, um solche Klauseln > entfernen zu lassen? Also grad die Klausel wird man wohl am ehesten bei der Einstellungsverhandlung rausbekommen. Üblich sind sonst eher Ergänzungen wie Dienstwagennutzung, Weisungsbefugnis oder Anpassung von Gehalt oder Wochenarbeitszeit.
Brian schrieb: > Das Entsetzen war natürlich groß über die Ablehnung und der Personaler > hat von einer persönlichen Enttäuschung gesprochen, der Prozess sei doch > schon soweit vorangeschritten ....haha.... Die sind selber schuld, wer solche Klauseln in den Vertrag reinschreibt, macht das immer mit einem Hintergedanken. Ein Arbeitsverhältnis ist immer ein Vertrauensverhältnis, aber wer im Vorfeld Misstrauen sät, sollte sich über die enttäuschende Ernte ned beklagen! > Ich glaube alles richtig gemacht zu haben! Das ist das wichtigste. Ein Strich und Schluß! 300€ solltest du mehr bekommen? Höh, die Nachteile sind dadurch ned im geringstem kompensiert! Brian schrieb: > Im Zweifel sitzt Frau mit meinen beiden Zwillingen alleine zu Hause, > während ich quer durch die Republik oder nach Timbuktu geschickt werde. Ich hab genügend Leute bei Siemens getroffen die dann wirklich so ein Schicksal erlitten. Die wenigsten Ehen habe das lange durchgehalten! Also 300€? Dem Personaler sollte man die 300€ in Zementsäcken zurückzahlen. Damit so einem die gerechte Strafe trifft!
foo schrieb: > Axel Laufenberg schrieb: >> foo schrieb: >>> Axel Laufenberg schrieb: >>>> Das ist sachlich schlicht falsch. >>> >>> Wie kommst du drauf? >> >> Wenn man einem Arbeitnehmer kündigen will, geht das in der Regel über >> eine betriebsbedingte Kündigung, d. h. der Arbeitsplatz fällt weg und >> damit kann man dem AN kündigen. > > Oder man lässt den AN kündigen, weil man genau weiß, dass der den > "Umzug" an den anderen Standort nicht mitmacht. So ein Blödsinn. Wenn man einem AN kündigen will, dann kündigt man ihm. Firmen, die auf die Idee mit so einer Klausel kommen, um jemanden los zu werden, finden zur Not auch andere Wege. Wenn man in einer Firma nicht mehr erwünscht ist, hat es keinen Zweck auf sowas zu pochen. Wie schon geschrieben, im Zweifel fällt der Arbeitsplatz eben weg, dann gibt es keine Versetzung und das war es. Dann gibt es übrigens auch keine Abfindung. Den ach so tolle Kündigungsschutz gibt es faktisch nicht. Oder mal anders herum: Man hat so eine Klausel nicht drin und die Firma schlägt einem dann freundlich oder auch weniger freundlich eine Versetzung irgendwohin vor. Was würde das wohl bedeuten und was würde einem das Fehlen der Klausel dann bringen ? Gruss Axel
Marx W. schrieb: > Also 300€? Dem Personaler sollte man die 300€ in Zementsäcken > zurückzahlen. Das ist der "Fachkräftemangel". Für 300€ mehr würd ich auch nicht wechseln, es sollten schon >10% sein. 300€ holt man locker bei einer Gehaltserhöhung in der Firma raus.
Axel Laufenberg schrieb: > Wenn man einem AN kündigen will, dann kündigt man ihm. Diese Aussage halte ich für sehr gewagt - zumindest was deutsche Verhältnisse angeht. Kann es sein, dass du noch nicht mitbekommen hast, was auf einem Arbeitsgericht abgeht?
Axel Laufenberg schrieb: > Den ach so tolle > Kündigungsschutz gibt es faktisch nicht. 100% richtig! > Oder mal anders herum: Man hat so eine Klausel nicht drin und die Firma > schlägt einem dann freundlich oder auch weniger freundlich eine > Versetzung irgendwohin vor. Nun, da kann man noch verhandeln! > Was würde das wohl bedeuten und was würde einem das Fehlen der Klausel > dann bringen ? Wer Verhandlungsmasse hat, kann damit zumindestens ein paar Vorteile rausholen. Firmenwagen, oder Fahrtkostenersatz. Unzugsbeihilfen. Frau/Lebensgefährte wird am Einsatzort auch beschäftigt. Also es ist da noch was Möglich. Wer im Arbeitsvertrag aber stehen hat: "Dax30 behält sich das Recht vor, Sie im Bedarfsfall auch an einem anderen Arbeitsort und/oder bei einer anderen Gesellschaft des Gesamtkonzerns DAX30 entsprechend Ihrer Vorbildung und Ihren Fähigkeiten für gleichwertige Tätigkeiten einzusetzen. Hierbei werden Ihre persönlichen Belange angemessen berücksichtigt." Hat schon verloren!
genervt schrieb: > Kann es sein, dass du noch nicht mitbekommen hast, was auf einem > Arbeitsgericht abgeht? Und du, weist du es?
Marx W. schrieb: > Und du, weist du es? Ich hab schon genug mitbekommen... Kündigen darfst du nur, wenn du "musst", nicht wenn du willst - sonst wird es teuer.
genervt schrieb: > Ich hab schon genug mitbekommen... Kündigen darfst du nur, wenn du > "musst", nicht wenn du willst - sonst wird es teuer. Ja, aber man kann das "willst" durch geschicktes Tricksen in ein "musst" drehen.
Marx W. schrieb: > Ja, aber man kann das "willst" durch geschicktes Tricksen in ein "musst" > drehen. Da geht weit weniger, als man denkt. Nur die Dummköpfe kriegt man so, so dämlich, dass er die Firma beklaut ist nicht jeder. Vor dem Arbeitsgericht hat der Arbeitgeber immer schlechte Karten.
Informatiker0815 schrieb: > P. M. schrieb: >> Ich würde dort einfach mal beginnen und dann nach 1-2 Jahren die >> Streichung aus dem Vertrag verlangen, > > Sowas geht, nachträglich einen Arbeitsvertrag ändern, um solche Klauseln > entfernen zu lassen? Warum sollte das NICHT gehen? Jeder Vertrag kann geändert werden, wenn beide Parteien zustimmen. Klar, sowas ist sicher eher unüblich. Aber wie gesagt, wenn du erst mal drin bist, ist das auf jeden Fall weniger riskant, als wenn du direkt aus dem Bewerbungsprozess schon Sonderwünsche hast. Dann nimmt man eben gleich einen anderen Kandidat, nach 1-2 Jahren hingegen wird man dich deshalb kaum feuern, wenn du gut bist. Die Chance, diese Klausel los zu werden, dürfte in beiden Fällen etwa gleich gross sein, bei allerdings kleinerem Risiko wenn du bereits 1-2 Jahre dort bist.
genervt schrieb: > Kündigen darfst du nur, wenn du > "musst", nicht wenn du willst - sonst wird es teuer. Bei meinem letzten Arbeitgeber wurde frei nach Schnauze gekündigt. "man war schon länger unzufrieden" hieß es dann plötzlich. Oder sei illoyal.. Dann gab es in manchen Fällen noch einen Aufhebungsvertrag sodass 1 bis 2 Monate lang noch Gehalt gezahlt wurde. Oder man wurde gleich freigestellt für die Zeit bis zum frühsten Vertragsende. Geklagt auf Wiedereinstellung hat niemand. Aber wozu gibt es denn dann beiderseitige Kündigungsfristen? Wenn ein AN gehen möchte, kündigt er. Fertig. Wenn ein AG auf die Arbeitskraft einen AN verzichten möchte, dann kündigt er dem AN. Ist doch ganz einfach.
Informatiker0815 schrieb: > Bei meinem letzten Arbeitgeber wurde frei nach Schnauze gekündigt. "man > war schon länger unzufrieden" hieß es dann plötzlich. Oder sei illoyal.. > Dann gab es in manchen Fällen noch einen Aufhebungsvertrag sodass 1 bis > 2 Monate lang noch Gehalt gezahlt wurde. Oder man wurde gleich > freigestellt für die Zeit bis zum frühsten Vertragsende. Geklagt auf > Wiedereinstellung hat niemand. Immer wieder Faszinierend! Ingenieure und Informatiker lassen sowas mit sich machen, andere gehen vors Arbeitsgericht und holen sich noch eine Abfindung.
Arbeitsvertrag für einen Dax30 Konzern erhalten Denke von denen kann eigentlich nur Conti oder Siemens für so eine Klausel in Frage. Bei denen ist Standortverlagerung und -schließung geübte Praxis!
Marx W. schrieb: > Arbeitsvertrag für einen Dax30 Konzern erhalten > > Denke von denen kann eigentlich nur Conti oder Siemens für so eine > Klausel in Frage. Lufthansa ist auch DAX30; RWE,LANXESS,BASF, aeyer,Linde und Thyssen und alles was in Richtung Grossanlagen geht wäre auch ein Kanditat für: hier projektiert, dann zur IBN auf anderen Standort, Problembehebung. Telekom hat auch Anlagen deutschlandweit zu warten. MfG
genervt schrieb: > Immer wieder Faszinierend! Ingenieure und Informatiker lassen sowas mit > sich machen, andere gehen vors Arbeitsgericht und holen sich noch eine > Abfindung. Ingenieure sind diesbezüglich sehr unfähig, was mich als Mit-Ingenieur extrem aufregt, da es uns allen schlechte Arbeitsbedingungen einbringt. Ich meine, schaut euch Anwälte, Betriebswirtschafter, Marketingleute oder Wirtschaftsinformatiker an. Diese Berufsgruppen haben gelernt, wie man sich richtig vermarktet. Ein Anwalt lässt sich nicht anstellen, der hat entweder seine eigene Kanzlei oder heuert irgendwo an, wo er nach einiger Zeit Partner wird. Preise und Löhne dieser Herren sind bekannt, und viel besser als die eines Ingenieurs. Und es ist nicht so, dass Anwälte so viel knapper oder qualifizierter sind als Ingenieure.
>Berufsgruppen haben gelernt, wie man sich richtig vermarktet
Von denen hätte sich wegen der Klausel auch keiner vor Angst in die Hose
gemacht. Die hätten eine potentielle Versetzung ins Ausland als Chance
begriffen.
Im übrigen hat keine seriöse Firma ein Interesse daran, frustrierte und
unmotivierte Mitarbeite ins Ausland zu versetzen, allein schon wegen der
anfallenden "Umzugs"Kosten.
Informatiker0815 schrieb: > Aber wozu gibt es denn dann beiderseitige Kündigungsfristen? Wenn ein AN > gehen möchte, kündigt er. Fertig. Wenn ein AG auf die Arbeitskraft einen > AN verzichten möchte, dann kündigt er dem AN. Ist doch ganz einfach. Jein. Wir haben, entgegen dem was Politikergesocks immer so lauthals verkündet, keinerlei Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen, richtig, nicht mal Abfindungen stehen dir zu. (Ausnahmen wären Firmen, in denen die Gewerkschaft verhandelt hat, daß die Arbeitnehmer auf Lohn verzichten und dafür eine gewisse Zeit keine betriebsbedingten Kündigungen stattfinden, aber da gilt das Probel auch nur bis Ende dieser Zeit). Ausschliesslich Versicherungskonzerne, Mobilfunkunternehmen, Leasingvertragspartner, sind in unsere kapitalistischen Welt vor Kündigungen ihrer Kunden geschützt, man hängt normalerweise 10 Jahre (Versicherung), 2 Jahre (Mobilfunkvertrag), fest, selbst der Vermieter ist besser gegen Kündigungen des Mieters geschützt als ein Arbeitnehmer und mein Stromliefervertrag lässt sich nur jährlich kündigen, ein Arbeitnehmer schafft selbst nach 20 Jahren nur 7 Monate. Wenn ein Arbeitgeber 100 Leute hat aber nur Jobs für 80, kann er 20 fristgerecht kündigen, kein Problem. Lediglich WEM er kündigt, kann sich der Chef nicht frei nach Schnauze aussuchen. Klar, braucht er weniger Lackierer, kann er die Blechbieger behalten. Aber wem er kündig, hängt von Betriebsrat und Gewerkschaft ab, muss mit Sozialauswahl oder anderer Auswahl ermittelt werden. Im Endeffekt kann ein Arbeitgeber bei einer grösseren Firma also sagen, WIEVIELEN er kündigen will, aber nicht WEM, sondern da reden die Arbeitnehmervertreter oder Arbeitsrichter mit. Das war auch schon alles am angeblich so besonderen Kündigungsschutz in Deutschland. Hat dir die Firma gekündigt, läuft dein Leasingvertrag mit dem Auto welches du zum Pendeln zu DIESER Firma besorgt hast natürlich bis zum bitteren Ende weiter, dein Mobilfunkvertrag damit du für die Firma immer ereichbar warst läuft weiter und selbst die Wohnung die du dir besorgt hast um näher am Arbeitsort zu sein musst du länger behalten als du Lohn bekommst. Alle Unternehmen haben also weit besseren Kündigungsschutz als du selbst, der Büger ist in Teustchland immer der Angeschissene. Ihr wisst, was ihr bei den nächsten Wahl zu machen habt. Find ich gut und konsequent, daß Brian auf den Job verzichtet hat. Es hätte übel enden können mit hohen Verlusten auf seiner Seite.
P. M. schrieb: > Ingenieure sind diesbezüglich sehr unfähig, was mich als Mit-Ingenieur > extrem aufregt, da es uns allen schlechte Arbeitsbedingungen einbringt. > Ich meine, schaut euch Anwälte, Betriebswirtschafter, Marketingleute > oder Wirtschaftsinformatiker an. Diese Berufsgruppen haben gelernt, wie > man sich richtig vermarktet. Ein Anwalt lässt sich nicht anstellen, der > hat entweder seine eigene Kanzlei oder heuert irgendwo an, wo er nach > einiger Zeit Partner wird. Preise und Löhne dieser Herren sind bekannt, > und viel besser als die eines Ingenieurs. Und es ist nicht so, dass > Anwälte so viel knapper oder qualifizierter sind als Ingenieure. Hauptsache der Lötkolben ist warum oder der Bildschirm hat 1000 Zoll, mehr braucht der Arbeitssklave E-Techniker/Infirmatiker nicht. Der E-Techniker/Inf ist der Asiate unter den Angestellten, der würde noch unterm Schreibtisch pennen wie sie es in Asien teilweise machen nur damit er weiter buckeln darf, Hauptsache er 'kann mit interessanter Technik arbeiten", kostenlose Koffeinplörre (Club-Mate oder ähnliches Nerd-Modegesöff) und nen Kicker aufm Flur, das reicht dem schon als Bezahlung.
Fpga Kuechle schrieb: > Marx W. schrieb: >> Arbeitsvertrag für einen Dax30 Konzern erhalten >> >> Denke von denen kann eigentlich nur Conti oder Siemens für so eine >> Klausel in Frage. > > Lufthansa ist auch DAX30; RWE,LANXESS,BASF, aeyer,Linde und Thyssen und > alles was in Richtung Grossanlagen geht wäre auch ein Kanditat für: hier > projektiert, dann zur IBN auf anderen Standort, Problembehebung. Telekom > hat auch Anlagen deutschlandweit zu warten. Die Wartung der Anlagen (also Gebäude, Strom, Haustechnik) macht seit etlichen Jahren die Strabag. Die Telekom-Mannschaft für die TK-Technik ist eher regional.
genervt schrieb: > Informatiker0815 schrieb: >> Bei meinem letzten Arbeitgeber wurde frei nach Schnauze gekündigt. "man >> war schon länger unzufrieden" hieß es dann plötzlich. Oder sei illoyal.. >> Dann gab es in manchen Fällen noch einen Aufhebungsvertrag sodass 1 bis >> 2 Monate lang noch Gehalt gezahlt wurde. Oder man wurde gleich >> freigestellt für die Zeit bis zum frühsten Vertragsende. Geklagt auf >> Wiedereinstellung hat niemand. > > Immer wieder Faszinierend! Ingenieure und Informatiker lassen sowas mit > sich machen, andere gehen vors Arbeitsgericht und holen sich noch eine > Abfindung. Die Abfindung ist höher, wenn man diesen Passus NICHT drin stehen hat. Ansonsten muss der AG nur nachweisen, dass an dem Standort der Job wegfällt, das ist relativ einfach. Nachzuweisen, dass es weltweit keinen vergleichbaren Job mehr gibt, ist viel schwerer, entsprechend ist die Abfindung höher. Gruss Axel
genervt schrieb: > Marx W. schrieb: >> Ja, aber man kann das "willst" durch geschicktes Tricksen in ein "musst" >> drehen. > > Da geht weit weniger, als man denkt. Nur die Dummköpfe kriegt man so, so > dämlich, dass er die Firma beklaut ist nicht jeder. > > Vor dem Arbeitsgericht hat der Arbeitgeber immer schlechte Karten. Das ist falsch. Ich habe als Betriebsrat diverse (ca. 1-2 dutzend) Prozesse erlebt. Ich habe nur einen einzigen Fall erlebt, wo der MA wieder eingestellt wurde, ansonsten gab es max. 1/2 Monatsgehalt pro Jahr Abfindung. Selbst Fälle, die ich als extrem krass gesehen habe, weil wirklich gar keine Regel eingehalten wurde, endete mit so einer Abfindung. Gruss Axel
Marx W. schrieb: > Axel Laufenberg schrieb: >> Den ach so tolle >> Kündigungsschutz gibt es faktisch nicht. > 100% richtig! >> Oder mal anders herum: Man hat so eine Klausel nicht drin und die Firma >> schlägt einem dann freundlich oder auch weniger freundlich eine >> Versetzung irgendwohin vor. > Nun, da kann man noch verhandeln! >> Was würde das wohl bedeuten und was würde einem das Fehlen der Klausel >> dann bringen ? > Wer Verhandlungsmasse hat, kann damit zumindestens ein paar Vorteile > rausholen. > Firmenwagen, oder Fahrtkostenersatz. > Unzugsbeihilfen. Frau/Lebensgefährte wird am Einsatzort auch > beschäftigt. > Also es ist da noch was Möglich. > Wer im Arbeitsvertrag aber stehen hat: > > "Dax30 behält sich das Recht vor, Sie im Bedarfsfall auch an einem > anderen Arbeitsort und/oder bei einer anderen Gesellschaft des > Gesamtkonzerns DAX30 entsprechend Ihrer Vorbildung und Ihren Fähigkeiten > für gleichwertige Tätigkeiten einzusetzen. Hierbei werden Ihre > persönlichen Belange angemessen berücksichtigt." > > Hat schon verloren! Ach was, das steht doch, "die persönlichen Belange werden angemessen berücksichtigt". Da kann man doch super drauf verhandeln, die haben sich damit ja sogar vertraglich verpflichtet, die Kosten zu bezahlen, Das ist doch sogar viel besser als: Wenn der Job entfällt, fliegen Sie ohne wenn und aber raus. Gruss Axel
P. M. schrieb: > Preise und Löhne dieser Herren sind bekannt Richtig, für ungefähr 70% der Anwälte knapp über Hartz4. Wenn das dein Ziel ist, nur zu!
Axel Laufenberg schrieb: >> Vor dem Arbeitsgericht hat der Arbeitgeber immer schlechte Karten. > > Das ist falsch. Ich habe als Betriebsrat diverse (ca. 1-2 dutzend) > Prozesse erlebt. Ich habe nur einen einzigen Fall erlebt, wo der MA > wieder eingestellt wurde, ansonsten gab es max. 1/2 Monatsgehalt pro > Jahr Abfindung. Und genau das spart (Wird schnell 5-Stellig) man sich u.u. mit dieser Klausel, da man den AN ja einen alternativen Arbeitsplatz angeboten hat (Den der natürlich nicht wahrnehmen will, weil er z.B. grad noch die Rate für sein Eigenheim abstottert. Und genau das meinte ich mit "schlechte Karten" - "einfach" kündigen ist nicht.
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