Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Konzernversetzungsklausel


von Brian (Gast)


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Hallo zusammen,

ich habe gerade meinen Arbeitsvertrag für einen Dax30 Konzern erhalten. 
Hier enthalten ist auch eine Konzernversetzungsklausel.

Ist diese mittlerweile üblich?

Wie leicht kann ich hierdurch "weitergereicht" werden?

Bekannte von mir mit älteren Arbeitsverträgen haben eine solche Klausel 
nicht im Vertrag und wenn nur auf die eigene Gesellschaft bezogen und 
nicht konzernweit.

Danke für Eure Antworten.

Gruß,
Brian

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Brian schrieb:
> ich habe gerade meinen Arbeitsvertrag für einen Dax30 Konzern erhalten.
> Hier enthalten ist auch eine Konzernversetzungsklausel.

Und wie lautet die Klausel?

von Brian (Gast)


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Die Formulierung ist wie folgt:

"Dax30 behält sich das Recht vor, Sie im Bedarfsfall auch an einem 
anderen Arbeitsort und/oder bei einer anderen Gesellschaft des 
Gesamtkonzerns DAX30 entsprechend Ihrer Vorbildung und Ihren Fähigkeiten 
für gleichwertige Tätigkeiten einzusetzen. Hierbei werden Ihre 
persönlichen Belange angemessen berücksichtigt."


Gruß,
Brian

von Matthias (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Und wie lautet die Klausel?

Meistens lauten die Klauseln derart, daß man in allen dem Konzern 
zugehörigen Unternehmen und Standorte eingesetzt werden kann.
Also theoretisch könntest Du in Hamburg anfangen zu arbeiten, dort 
privat Dein Haus bauen und einige Jahre später beordert dich dein 
Arbeitgeber zu einem in München gelegenen Standort.... In der Praxis ist 
soetwas eher selten der Fall.

Diese Klauseln sind heutzutage üblich, sie aus dem Arbeitsvertrag 
streichen zu lassen, halte ich für den normalen Arbeitnehmer/Ingenieur 
für äußerst schwierig. Da müßte man schon ein äußerst gesuchter 
Spezialist sein, um solche Sonderwünsche durchboxen zu können.

von Udo S. (urschmitt)


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War schon vor 20 Jahren üblich.

von Ich (Gast)


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Brian schrieb:
> "Dax30 behält sich das Recht vor, Sie im Bedarfsfall auch an einem
> anderen Arbeitsort und/oder bei einer anderen Gesellschaft des
> Gesamtkonzerns DAX30 entsprechend Ihrer Vorbildung und Ihren Fähigkeiten
> für gleichwertige Tätigkeiten einzusetzen. Hierbei werden Ihre
> persönlichen Belange angemessen berücksichtigt."


Das heißt bei einem DAX30 Konzern, ggf. weltweit, dauerhaft.

Die persönlichen Belange berücksichtigen, die zahlen deinen 
Scheidungsanwalt? :-)

Aber solche Klauseln scheinen normal zu sein.
Jeder hofft, das die Klausel nie zur Anwendung kommt.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Ich schrieb:
> Aber solche Klauseln scheinen normal zu sein.
> Jeder hofft, das die Klausel nie zur Anwendung kommt.

Ja!
Aber so fängt man bei den Kleinen an, sie zum Konzernsklaven zu formen!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Brian schrieb:
> "Dax30 behält sich das Recht vor, Sie im Bedarfsfall auch an einem
> anderen Arbeitsort und/oder bei einer anderen Gesellschaft des
> Gesamtkonzerns DAX30 entsprechend Ihrer Vorbildung und Ihren Fähigkeiten
> für gleichwertige Tätigkeiten einzusetzen. Hierbei werden Ihre
> persönlichen Belange angemessen berücksichtigt."

Also, in Klartext:
Wen wir dich woanders brauchen können, haste ab xx.xx um 8.00 dort 
Vorort auf der Matte zu stehen.
Können sie nicht, dann dürften sie ab xx.xx bei uns die Müllkörbe 
poliern.

Alles klar

von MaWin (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Wen wir dich woanders brauchen können, haste ab xx.xx um 8.00 dort
> Vorort auf der Matte zu stehen.
> Können sie nicht, dann dürften sie ab xx.xx bei uns die Müllkörbe
> poliern.

Jein, da steht nioch das Arbeitsrecht drüber, weiter als ich glaube 
200km (oder 2 Stunden Pendeln) darf der Ort nicht entfernt sein.

Allerdings ist die Klausel auch zum Nachteil des Konzerns: Er kann, wenn 
er die Zweigstelle schliesst, nicht mehr argumentieren, daß manihn ja 
entlasen muss, weil er woanders laut Arbeitsvertrag nicht hin dürfte.

Dennoch würde ich die KLausel sreichen lassen, mit dem Hinweis, daß sie 
im Bedarfsfall ja fragen könnte, so wie man selbst eventuell eines tages 
in einen anderen Standaort umziehen will.

Falls sie die KLausel nicht streichen wollen (du aber das Risiko 
eingehen willst) fordere die Klausel auch für dich. Also daß du 
letztlich jeden Tag in einer anderen Zweigstelle aufschlagen kannst.

Du wirst sehen, wie "unmöglich" der Konzern das findet.

von Logger (Gast)


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Randnotiz "Unter Vorbehalt" einfügen. Wenn die Tricksen wollen,
dann kann/darf man das auch. Gültig wäre es zwar erst mal, aber
man lässt sich ein Hintertürchen offen, dass man vom Sozialgericht
im Zweifel die Zumutbarkeit prüfen lassen darf. Solche Klauseln
kann man in ihrer Nachhaltigkeit überhaupt nicht bewerten. Da kann
es ja im Worst-Case-Fall passieren, dass man zur ersten bemannten
Mars-Mission versetzt werden kann. ;-b

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Logger schrieb:
> Da kann
> es ja im Worst-Case-Fall passieren, dass man zur ersten bemannten
> Mars-Mission versetzt werden kann. ;-b

Ja, dagegen ist Kim-Jong-Il´S Arbeiterstaat das Paradies!

Aber die Klausel oben, ist im Fall des Falles echt teuflisch!

von Purzel H. (hacky)


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Reisekosten zu Lasten der firma und Reisezeit als arbeitszeit ?

von Lokalpatriot (Gast)


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Brian schrieb:

> ich habe gerade meinen Arbeitsvertrag für einen Dax30 Konzern erhalten.
> Hier enthalten ist auch eine Konzernversetzungsklausel.
>
> Ist diese mittlerweile üblich?
>
> Wie leicht kann ich hierdurch "weitergereicht" werden?


Tritt die Stelle an jemanden ab, der scharf drauf ist konzernweit 
Erfahrungen zu sammeln. Manche Konzerne haben extra Programme um 
Neueinsteiger auf leitungsposten vorzubereiten in dem sie weltweit 
eingesetzt werden.. So GE: 
http://en.wikipedia.org/wiki/Edison_Engineering_Development_Program.

Wenn du unbedingt am Ort bleiben willst, dann geh zu ner Firma die einen 
Aktionsradius von höchstens 50 km hat, wie ne Autowerkstatt oder 
Ingenieurbüro.

MfG,

von Jens P. (picler)


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Cha-woma M. schrieb:
> Aber die Klausel oben, ist im Fall des Falles echt teuflisch!

Dem kann ich nur zustimmen. Mein DDR-Konzern wurde vom entsprechenden 
West-Konzern übernommen und dann wurden beide zusammen privatisiert. 
Daraufhin fiel meine und noch etliche andere Dienststellen weg. Da sich 
der Konzern verpflichtet hatte, auf betriebsbedingte Kündigung zu 
verzichten, wurde den (Ost-)Mitarbeitern eine Stelle in  München, 
Stuttgart oder Frankfurt angeboten. Wer diese nicht annahm wurde wegen 
Arbeitsverweigerung(!) fristlos gefeuert. Dagegen haben mehrere ältere 
Kollegen geklagt und bis auf eine Ausnahme (Pflegefall in der Familie) 
haben alle verloren. Es ist nach deutschem Recht zulässig, dich 
innerhalb des gesamten Landes zu versetzen. Das schlimme ist, dass es 
diese Klausel in meinem ursprünglichen Arbeitsvertrag gar nicht gab. 
Erst mit der Übernahme durch den West-Konzern wurde diese und noch ein 
paar andere Klauseln wirksam.

Fazit: Wenn du der Klausel im Vertrag zustimmst, musst du damit rechnen, 
dass du bei Bedarf zu einem anderen Standort versetzt wirst. Dass der 
Arbeitgeber deine Belange berücksichtigt, bedeutet meistens nur, dass er 
die Umzugskosten zahlt. Normalerweise werden in solchen großen Konzernen 
die Arbeitsverträge auch nicht verhandelt. Friss oder stirb ist die 
Devise... Aber vielleicht hat der TE ja mehr Glück.

von Lokalpatriot (Gast)


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Jens PICler schrieb:
> Cha-woma M. schrieb:
>> Aber die Klausel oben, ist im Fall des Falles echt teuflisch!
>
> Dem kann ich nur zustimmen. Mein DDR-Konzern wurde vom entsprechenden
> West-Konzern übernommen und dann wurden beide zusammen privatisiert.
> Daraufhin fiel meine und noch etliche andere Dienststellen weg. Da sich
> der Konzern verpflichtet hatte, auf betriebsbedingte Kündigung zu
> verzichten, wurde den (Ost-)Mitarbeitern eine Stelle in  München,
> Stuttgart oder Frankfurt angeboten.

Schätze es war eher so das der Ost-Standort wegen erwiesener 
Unwirtschaftlichkeit geschlossen werden musste und den Mitarbeitern eine 
Perspektive am West-Standort angeboten wurde. Es gab also die Wahl 
zwischen Weiterbeschäftigung im neuen Umfeld oder sozialen Abstieg unter 
Freunden im Heimatort. Hunderttausende haben sich für die Perspektive 
und gegen Sozialhilfe entschieden. Eine teuflische Klausel sieht anders 
aus.

von Brian (Gast)


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Danke, schon einmal für die zahlreichen Antworten.
Deckt sich im Wesentlichen mit meinen Gedanken.

Ich habe ja nix gegen woanders arbeiten. Aber dann soll bitte neu 
verhandelt werden und der Mehraufwand entsprechend vergütet werden.

Früher waren Entsendungsverträge auch im Inland in großen Konzernen 
üblich.... Die guten alten Zeiten....

von Udo S. (urschmitt)


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Siebzehn Zu Fuenfzehn schrieb:
> Reisekosten zu Lasten der firma und Reisezeit als arbeitszeit ?

Seit wann sind Fahrten zum Arbeitsplatz erstattungswürdige Reisekosten 
oder gar Arbeitszeit?

MaWin schrieb:
> Dennoch würde ich die KLausel sreichen lassen, mit dem Hinweis, daß sie
> im Bedarfsfall ja fragen könnte, so wie man selbst eventuell eines tages
> in einen anderen Standaort umziehen will.
>
> Falls sie die KLausel nicht streichen wollen (du aber das Risiko
> eingehen willst) fordere die Klausel auch für dich. Also daß du
> letztlich jeden Tag in einer anderen Zweigstelle aufschlagen kannst.
>
> Du wirst sehen, wie "unmöglich" der Konzern das findet.

Bei einem Konzern mit vielen tausend Mitarbeitern? Wenn du nicht 
mindestestens als "Direktor" einsteigst, wird die Personaltante/onkel 
dich verwirrt ob dieser obskuren Frage anschauen, und wenn du Glück hast 
dir freundlicherweise mitteilen, daß das Standardverträge sind.
Wenn du weiter darauf bestehst wird sie -mittlerweile leicht verärgert- 
ihren Chef anrufen, der dir dann mitteilt, daß es ihm leidtut wenn du 
nicht unterschreiben willst und du dir das doch schon früher hättest 
überlegen können statt allen die Zeit zu stehlen.

von Jens PICler (Gast)


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Lokalpatriot schrieb:
> Schätze es war eher so das der Ost-Standort wegen erwiesener
> Unwirtschaftlichkeit geschlossen werden musste und den Mitarbeitern eine
> Perspektive am West-Standort angeboten wurde.

Naja, der Konzern war vor seiner Privatisierung eine Quasi-Behörde. 
Unwirtschaftliche Standorte gab es im ganzen Land (Ost + West).

> Es gab also die Wahl
> zwischen Weiterbeschäftigung im neuen Umfeld oder sozialen Abstieg unter
> Freunden im Heimatort.

Hoffentlich siehst du das auch noch so, wenn du gerade dein Haus fertig 
gebaut hast, deine Frau einen super Job hat und du ans andere Ende der 
Republik versetzt wird.

> Hunderttausende haben sich für die Perspektive
> und gegen Sozialhilfe entschieden. Eine teuflische Klausel sieht anders
> aus.

Stimmt, viele haben sich für den Job in der Ferne verbunden mit sozialer 
Vereinsamung, Wochenendehe, Scheidung, Alkoholismus und in einem Fall 
Selbstmord entschieden. War sicher die bessere Wahl.

von Lokalpatriot (Gast)


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Jens PICler schrieb:
>> Es gab also die Wahl
>> zwischen Weiterbeschäftigung im neuen Umfeld oder sozialen Abstieg unter
>> Freunden im Heimatort.
>
> Hoffentlich siehst du das auch noch so, wenn du gerade dein Haus fertig
> gebaut hast, deine Frau einen super Job hat und du ans andere Ende der
> Republik versetzt wird.

Ja Haus bauen im wirtschaftlichen Schwachen Umwelt ist die 
Eintrittskarte für den Schuldturm. Und abhängig sein von Einkommen der 
Ehefrau hat schon viele in den Suff getrieben.

MfG,

von ohne Worte (Gast)


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> Dennoch würde ich die KLausel sreichen lassen, mit dem Hinweis, daß sie
> im Bedarfsfall ja fragen könnte, so wie man selbst eventuell eines tages
> in einen anderen Standaort umziehen will.
schwierig - Du kennst nicht die Position des Konzerns!
Es gibt u.U. noch einige gleichwertige Bewerber, die das locker 
akzeptieren würden und dann gehst Du u.U. leer aus.
Es gibt aber ganz andere Möglichkeiten.

> Falls sie die KLausel nicht streichen wollen (du aber das Risiko
> eingehen willst) fordere die Klausel auch für dich. Also daß du
> letztlich jeden Tag in einer anderen Zweigstelle aufschlagen kannst.
Ein Vorteil kann sich bei einer möglichen Liquidierung der Zweigstelle, 
in der Du dann arbeitest, ergeben - dann kannst Du auf die Klausel 
pochen und es wird schwierig mit Kündigung insbesondere dann, wenn die 
einen Fehler machen.

> Ich habe ja nix gegen woanders arbeiten. Aber dann soll bitte neu
> verhandelt werden und der Mehraufwand entsprechend vergütet werden.
und? Hast Du Dich entschieden? Wenn ja, wie?

von Purzel H. (hacky)


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Was sollen denn die seltsamen Ideen von gesichertem Arbeitsplatz ? Wenn 
ein Standort geschlossen wird, kann man die Leute dort ja wohl nicht 
mehr brauchen. Dann ist es doch nur entgegenkommend allenfalls einen 
anderen Job anderswo im Konzern anzubieten.

Falls man das nicht zulassen will, wird eben niemand mehr eingestellt.

von Ich (Gast)


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Brian schrieb:
> Hierbei werden Ihre
> persönlichen Belange angemessen berücksichtigt."

Was heißt angemessen berücksichtigt?

Umzug, sofern es weiter weg geht, wird bezahlt,


Wer richtig Karriere machen will, ist eventuell scharf darauf in anderen 
weltweiten Standorten zu arbeiten, zumindest eine begrenzte Zeit.

von Einspruch (Gast)


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Matthias schrieb:
> Diese Klauseln sind heutzutage üblich, sie aus dem Arbeitsvertrag
> streichen zu lassen, halte ich für den normalen Arbeitnehmer/Ingenieur
> für äußerst schwierig. Da müßte man schon ein äußerst gesuchter
> Spezialist sein, um solche Sonderwünsche durchboxen zu können.
ui, dann bin ich wohl ein solcher "äußerst gesuchter Spezialist", denn 
ich habe die Klausel (neben einigen weiteren) widerspruchslos 
gestrichen. In meinem der Firma übersandten Vertragsexemplar ist da ein 
fetter dicker Eding-Strich. (Die haben das auch nicht etwa übersehen, 
sondern akzeptiert).

von daffda (Gast)


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Schätze nicht, dass HR von einem DAX 30 hier eine Extrawurst macht.

Take it (wie zig andere die schon warten) or leave it.

von Klaus I. (klauspi)


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Einspruch schrieb:
> ui, dann bin ich wohl ein solcher "äußerst gesuchter Spezialist", denn
> ich habe die Klausel (neben einigen weiteren) widerspruchslos
> gestrichen. In meinem der Firma übersandten Vertragsexemplar ist da ein
> fetter dicker Eding-Strich. (Die haben das auch nicht etwa übersehen,
> sondern akzeptiert).

Hast aber nicht vergessen "gestrichen Datum *Unterschrift*" 
dazuzusetzen?

von Helge (Gast)


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Einspruch schrieb:
> In meinem der Firma übersandten Vertragsexemplar ist da ein
> fetter dicker Eding-Strich. (Die haben das auch nicht etwa übersehen,
> sondern akzeptiert).

Die haben das dann übersehen, spielt aber auch keine Rolle, da die 
Streichung ungültig ist.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Brian schrieb:
> Früher waren Entsendungsverträge auch im Inland in großen Konzernen
> üblich.... Die guten alten Zeiten....

HöH, was glaubst du will die Brüsseler-EU-kommision denn anderes 
erreichen, wenn sie die "Mobilität der Arbeitnehmer in der EU erhöhen 
will?
Moderes  Wanderarbeitertum, mehr nicht!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Einspruch schrieb:
> (Die haben das auch nicht etwa übersehen,
> sondern akzeptiert).

Wie hast du das festgestellt?

von Axel L. (axel_5)


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Im Zweifelsfall hat man die Wahl zwischen Versetzung und Kündigung. Das 
ist so mit oder ohne diese Klausel.

Interessanter ist dann fast schon, was der Tarifvertrag dazu sagt und ob 
der zur Anwendung käme.

Gruss
Axel

von Logger (Gast)


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Helge schrieb:
> da die Streichung ungültig ist.

Wenn auf beiden Exemplaren (also AG + AN) die Klausel gestrichen ist,
ist die ganz sicher Prozessfest ungültig. Wer ja noch schöner.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Logger schrieb:
> Wenn auf beiden Exemplaren (also AG + AN) die Klausel gestrichen ist,
> ist die ganz sicher Prozessfest ungültig. Wer ja noch schöner.

Genau!
Nur ob der AG jemanden einstellt als AN, der schon am Anfang "aufmuckt"?

von MaWin (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Nur ob der AG jemanden einstellt als AN, der schon am Anfang "aufmuckt"?

Stell dir vor, du hast in der Firma einen Mitarbeiter ohne jedes 
Rückgrat.

Der zwar Probelme sieht, aber nichts dagegen tut.
Der sich als Einkäufer von Verkäufern über den Tisch ziehen lässt,
der als Abteilungsleiter den Miotarbeitern kein Widerwort äussert,
der als Verkäufer sich nicht traut den Kunden die Grenzen zu sagen,

würde dir so ein Mitarbeietr helfen oder führt er nicht letztlich dazu, 
den Konzern zu ruinieren ?

Wenn also eine Personalabteilung jemanden nur deswegen nicht einstellt, 
weil er über seinen Vertrag verhandelt, dann ist die Personalateilung 
geschäftsschädigend.

von Marx W. (Gast)


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MaWin schrieb:
> Stell dir vor, du hast in der Firma einen Mitarbeiter ohne jedes
> Rückgrat.
>
> Der zwar Probelme sieht,
> ......
> dann ist die Personalateilung
> geschäftsschädigend.

Nachdem ich das gelesen habe, konnte ich auf unsern Parkplatz die Ananas 
blühen sehen.

Alles nur ne Frage des Blickwinkels.

von Justus S. (jussa)


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Logger schrieb:
> Wenn auf beiden Exemplaren (also AG + AN) die Klausel gestrichen ist,
> ist die ganz sicher Prozessfest ungültig. Wer ja noch schöner.

na klar. Wenn der AN also auf beide Verträge das Gehalt nach seinen 
Wünschen geändert hätte, dann wäre das also auch gültig...

von foo (Gast)


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Wie jetzt? Ihr dürft laut Vertrag den Konzern versetzen?

Oder klingt das einfach nur viel besser, als 
Angestelltenversetzungsklausel?

Lasst euch nicht Verarschen und lasst den Passus streichen, bevor ihr 
unterschreibt!

Der bringt eigentlich nur Nachteile und macht es der Firma leichter, 
wenn sie einen loswerden will.

von Logger (Gast)


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Justus Skorps schrieb:
> na klar. Wenn der AN also auf beide Verträge das Gehalt nach seinen
> Wünschen geändert hätte, dann wäre das also auch gültig...

Wenn der AN unter diesen Umständen den Dienst antreten kann, wäre
das möglich. Wenn der AG das zulässt, ist der doch selbst schuld.
Die AG tricksen doch selbst, wo sie nur können. Da muss dann auch mal
zurück geschlagen werden, wenn sich die Gelegenheit bietet. ;-b

von Axel L. (axel_5)


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foo schrieb:

> Der bringt eigentlich nur Nachteile und macht es der Firma leichter,
> wenn sie einen loswerden will.

Das ist sachlich schlicht falsch.

Gruss
Axel

von Würgenippel (Gast)


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>> Der bringt eigentlich nur Nachteile und macht es der Firma leichter,
>> wenn sie einen loswerden will.

Axel schrieb:
>Das ist sachlich schlicht falsch.

Es ist nicht richtig, daß das falsch ist.
;-)
Wenn man einen Arbeitnehmer loswerden will, jagt man ihn von Aachen nach
Cottbus, dann nach Flensburg und von da aus nach Garmisch.
Der kann und will das nicht mitmachen -> er kündigt -> das war's.

von foo (Gast)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Das ist sachlich schlicht falsch.

Wie kommst du drauf?

von abc.def (Gast)


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Erfahrung:
Das hat nix mit DAX30 zu tun. In einer Firma bin ich geflohen, bevor ich 
zur IBN nach China geschickt wurde. Kurze Kündigungszeiten haben da 
gewisse Vorteile. Eine andere Fa. hat mich 3 Monate nach Frankreich 
(1000km) geschickt, während Frau und Baby zuhause waren. Hat auch einen 
Abschied gegeben.
Klauseln können immer nachverhandelt werden, und das wird entsprechend 
der Kündigungsfrist wirksam. Kann aber auch Nebenwirkungen haben.

von Schwarz | Weiss (Gast)


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abc.def schrieb:
> Erfahrung:
> Das hat nix mit DAX30 zu tun. In einer Firma bin ich geflohen, bevor ich
> zur IBN nach China geschickt wurde.

Ja manche suchen händeringend einen Job mit Auslands-IBN, andere 
schmeissen ihn weg.

von Axel L. (axel_5)


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foo schrieb:
> Axel Laufenberg schrieb:
>> Das ist sachlich schlicht falsch.
>
> Wie kommst du drauf?

Wenn man einem Arbeitnehmer kündigen will, geht das in der Regel über 
eine betriebsbedingte Kündigung, d. h. der Arbeitsplatz fällt weg und 
damit kann man dem AN kündigen.

Jetzt kann der AN sich darauf berufen, dass diese Kündigung sozial 
ungerechtfertigt ist, es also andere Mitarbeiter gibt, die sozial besser 
stehen, oder auch, dass er auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt 
werden könnte, der frei ist.

Wenn er nun eine Versetzungsmöglichkeit im Vertrag drin hat, kann er 
auch auf offene Stellen oder sogar auf besser für eine Kündigung 
geeignete Kollegen ausserhalb verweisen, ohne den Passus im Vertrag muss 
er sich auf den Standort beziehen, was die Möglichkeiten natürlich 
deutlich einschränkt, vor allem, wenn der Standort geschlossen wird.

Wobei das alles völlig egal ist, wenn die Firma ihn loswerden will. Aber 
mit dem Passus um Vertrag steigt seine Abfindung, weil das Risiko für 
die Firma steigt, dass der Richter tatsächlich auf den Arbeitsplatz in 
einer anderen Stadt verweist.

Und sich auf den fehlenden Passus zu berufen, wenn die Firma einen 
versetzen will, ist aber doch sowieso das Todesurteil, was will man mit 
so einem Quatsch erreichen ?

Gruss
Axel
PS: Das alles unter der Voraussetzung, dass die Firma nichts taugt. 
Ansonsten kann man sowas vernünftig regeln.

von foo (Gast)


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Axel Laufenberg schrieb:
> foo schrieb:
>> Axel Laufenberg schrieb:
>>> Das ist sachlich schlicht falsch.
>>
>> Wie kommst du drauf?
>
> Wenn man einem Arbeitnehmer kündigen will, geht das in der Regel über
> eine betriebsbedingte Kündigung, d. h. der Arbeitsplatz fällt weg und
> damit kann man dem AN kündigen.

Oder man lässt den AN kündigen, weil man genau weiß, dass der den 
"Umzug" an den anderen Standort nicht mitmacht.

von Brian (Gast)


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Danke für den zahlreichen Input. Bei 300 € brutto mehr im Monat lohnt 
sich dieser Stellenwechsel mit dieser Neuaufnahme der Klausel eher 
nicht.
Im Zweifel sitzt Frau mit meinen beiden Zwillingen alleine zu Hause, 
während ich quer durch die Republik oder nach Timbuktu geschickt werde.

Das Entsetzen war natürlich groß über die Ablehnung und der Personaler 
hat von einer persönlichen Enttäuschung gesprochen, der Prozess sei doch 
schon soweit vorangeschritten ....haha....

Ich glaube alles richtig gemacht zu haben!


Prost, Brian

von P. M. (o-o)


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Ist so eine Klausel eigentlich nicht de-facto ein Kündigungsautomat für 
den Konzern? Will man dich los haben, so müssen normalerweise 
Kündigungsfristen und allenfalls Entschädigungen berücksichtigt werden. 
Mit dieser Klausel hingegen kann man dich auf eine Stelle nach 
Hinterst-Pupsingen verlegen, so dass du entweder von dir aus kündigst 
oder aber wegen Arbeitsverweigerung ziemlich einfach gefeuert werden 
kannst.

Ich würde dort einfach mal beginnen und dann nach 1-2 Jahren die 
Streichung aus dem Vertrag verlangen, z.B. mit der Begründung, dass du 
dir jetzt eine definitive Bleibe suchen willst. Wenn du dich bereits 
bewährt hast, stehst du garantiert in einer viel besseren 
Verhandlungsposition und riskierst insbesondere nicht, wie eine heisse 
Kartoffel fallen gelassen zu werden.

von genervt (Gast)


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Brian schrieb:
> Das Entsetzen war natürlich groß über die Ablehnung und der Personaler
> hat von einer persönlichen Enttäuschung gesprochen, der Prozess sei doch
> schon soweit vorangeschritten ....haha....

Der wollte die Klausel nicht streichen?

von Marx W. (Gast)


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P. M. schrieb:
> Ist so eine Klausel eigentlich nicht de-facto ein Kündigungsautomat für
> den Konzern?
Och, macht das loswerden von MA leichter.
> Will man dich los haben, so müssen normalerweise
> Kündigungsfristen und allenfalls Entschädigungen berücksichtigt werden.
> Mit dieser Klausel hingegen kann man dich auf eine Stelle nach
> Hinterst-Pupsingen verlegen, so dass du entweder von dir aus kündigst
> oder aber wegen Arbeitsverweigerung ziemlich einfach gefeuert werden
> kannst.
Ja, der Teufel hat sich die Sache schon gut ausgedacht.
>
> Ich würde dort einfach mal beginnen und dann nach 1-2 Jahren die
> Streichung aus dem Vertrag verlangen, z.B. mit der Begründung, dass du
> dir jetzt eine definitive Bleibe suchen willst.
Hmm, ist eine Idee wert, was machste wenn die "nein" sagen?
> Wenn du dich bereits
> bewährt hast, stehst du garantiert in einer viel besseren
> Verhandlungsposition
Warum?
> und riskierst insbesondere nicht, wie eine heisse
> Kartoffel fallen gelassen zu werden.
Och, wie die Führung tickt, wissen doch wohl nur die Götter!

von Informatiker0815 (Gast)


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P. M. schrieb:
> Ich würde dort einfach mal beginnen und dann nach 1-2 Jahren die
> Streichung aus dem Vertrag verlangen,

Sowas geht, nachträglich einen Arbeitsvertrag ändern, um solche Klauseln 
entfernen zu lassen?

von genervt (Gast)


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Informatiker0815 schrieb:
> P. M. schrieb:
>> Ich würde dort einfach mal beginnen und dann nach 1-2 Jahren die
>> Streichung aus dem Vertrag verlangen,
>
> Sowas geht, nachträglich einen Arbeitsvertrag ändern, um solche Klauseln
> entfernen zu lassen?

Also grad die Klausel wird man wohl am ehesten bei der 
Einstellungsverhandlung rausbekommen.

Üblich sind sonst eher Ergänzungen wie Dienstwagennutzung, 
Weisungsbefugnis oder Anpassung von Gehalt oder Wochenarbeitszeit.

von Marx W. (Gast)


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Brian schrieb:
> Das Entsetzen war natürlich groß über die Ablehnung und der Personaler
> hat von einer persönlichen Enttäuschung gesprochen, der Prozess sei doch
> schon soweit vorangeschritten ....haha....
Die sind selber schuld, wer solche Klauseln in den Vertrag reinschreibt, 
macht das immer mit einem Hintergedanken. Ein Arbeitsverhältnis ist 
immer ein Vertrauensverhältnis, aber wer im Vorfeld Misstrauen sät, 
sollte sich über die enttäuschende Ernte ned beklagen!

> Ich glaube alles richtig gemacht zu haben!
Das ist das wichtigste.
Ein Strich und Schluß!
300€ solltest du mehr bekommen?
Höh, die Nachteile sind dadurch ned im geringstem kompensiert!

Brian schrieb:
> Im Zweifel sitzt Frau mit meinen beiden Zwillingen alleine zu Hause,
> während ich quer durch die Republik oder nach Timbuktu geschickt werde.

Ich hab genügend Leute bei Siemens getroffen die dann wirklich so ein 
Schicksal erlitten. Die wenigsten Ehen habe das lange durchgehalten!
Also 300€? Dem Personaler  sollte man die 300€ in Zementsäcken 
zurückzahlen.
Damit so einem die gerechte Strafe trifft!

von Axel L. (axel_5)


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foo schrieb:
> Axel Laufenberg schrieb:
>> foo schrieb:
>>> Axel Laufenberg schrieb:
>>>> Das ist sachlich schlicht falsch.
>>>
>>> Wie kommst du drauf?
>>
>> Wenn man einem Arbeitnehmer kündigen will, geht das in der Regel über
>> eine betriebsbedingte Kündigung, d. h. der Arbeitsplatz fällt weg und
>> damit kann man dem AN kündigen.
>
> Oder man lässt den AN kündigen, weil man genau weiß, dass der den
> "Umzug" an den anderen Standort nicht mitmacht.

So ein Blödsinn.

Wenn man einem AN kündigen will, dann kündigt man ihm. Firmen, die auf 
die Idee mit so einer Klausel kommen, um jemanden los zu werden, finden 
zur Not auch andere Wege.

Wenn man in einer Firma nicht mehr erwünscht ist, hat es keinen Zweck 
auf sowas zu pochen. Wie schon geschrieben, im Zweifel fällt der 
Arbeitsplatz eben weg, dann gibt es keine Versetzung und das war es. 
Dann gibt es übrigens auch keine Abfindung. Den ach so tolle 
Kündigungsschutz gibt es faktisch nicht.

Oder mal anders herum: Man hat so eine Klausel nicht drin und die Firma 
schlägt einem dann freundlich oder auch weniger freundlich eine 
Versetzung irgendwohin vor.
Was würde das wohl bedeuten und was würde einem das Fehlen der Klausel 
dann bringen ?

Gruss
Axel

von genervt (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Also 300€? Dem Personaler  sollte man die 300€ in Zementsäcken
> zurückzahlen.

Das ist der "Fachkräftemangel".

Für 300€ mehr würd ich auch nicht wechseln, es sollten schon >10% sein. 
300€ holt man locker bei einer Gehaltserhöhung in der Firma raus.

von genervt (Gast)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Wenn man einem AN kündigen will, dann kündigt man ihm.

Diese Aussage halte ich für sehr gewagt - zumindest was deutsche 
Verhältnisse angeht.

Kann es sein, dass du noch nicht mitbekommen hast, was auf einem 
Arbeitsgericht abgeht?

von Marx W. (Gast)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Den ach so tolle
> Kündigungsschutz gibt es faktisch nicht.
100% richtig!
> Oder mal anders herum: Man hat so eine Klausel nicht drin und die Firma
> schlägt einem dann freundlich oder auch weniger freundlich eine
> Versetzung irgendwohin vor.
Nun, da kann man noch verhandeln!
> Was würde das wohl bedeuten und was würde einem das Fehlen der Klausel
> dann bringen ?
Wer Verhandlungsmasse hat, kann damit zumindestens ein paar Vorteile 
rausholen.
Firmenwagen, oder Fahrtkostenersatz.
Unzugsbeihilfen. Frau/Lebensgefährte wird am Einsatzort auch 
beschäftigt.
Also es ist da noch was Möglich.
Wer im Arbeitsvertrag aber stehen hat:

"Dax30 behält sich das Recht vor, Sie im Bedarfsfall auch an einem
anderen Arbeitsort und/oder bei einer anderen Gesellschaft des
Gesamtkonzerns DAX30 entsprechend Ihrer Vorbildung und Ihren Fähigkeiten
für gleichwertige Tätigkeiten einzusetzen. Hierbei werden Ihre
persönlichen Belange angemessen berücksichtigt."

Hat schon verloren!

von Marx W. (Gast)


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genervt schrieb:
> Kann es sein, dass du noch nicht mitbekommen hast, was auf einem
> Arbeitsgericht abgeht?

Und du, weist du es?

von genervt (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Und du, weist du es?

Ich hab schon genug mitbekommen... Kündigen darfst du nur, wenn du 
"musst", nicht wenn du willst - sonst wird es teuer.

von Marx W. (Gast)


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genervt schrieb:
> Ich hab schon genug mitbekommen... Kündigen darfst du nur, wenn du
> "musst", nicht wenn du willst - sonst wird es teuer.

Ja, aber man kann das "willst" durch geschicktes Tricksen in ein "musst" 
drehen.

von genervt (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Ja, aber man kann das "willst" durch geschicktes Tricksen in ein "musst"
> drehen.

Da geht weit weniger, als man denkt. Nur die Dummköpfe kriegt man so, so 
dämlich, dass er die Firma beklaut ist nicht jeder.

Vor dem Arbeitsgericht hat der Arbeitgeber immer schlechte Karten.

von P. M. (o-o)


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Informatiker0815 schrieb:
> P. M. schrieb:
>> Ich würde dort einfach mal beginnen und dann nach 1-2 Jahren die
>> Streichung aus dem Vertrag verlangen,
>
> Sowas geht, nachträglich einen Arbeitsvertrag ändern, um solche Klauseln
> entfernen zu lassen?

Warum sollte das NICHT gehen? Jeder Vertrag kann geändert werden, wenn 
beide Parteien zustimmen. Klar, sowas ist sicher eher unüblich. Aber wie 
gesagt, wenn du erst mal drin bist, ist das auf jeden Fall weniger 
riskant, als wenn du direkt aus dem Bewerbungsprozess schon 
Sonderwünsche hast. Dann nimmt man eben gleich einen anderen Kandidat, 
nach 1-2 Jahren hingegen wird man dich deshalb kaum feuern, wenn du gut 
bist. Die Chance, diese Klausel los zu werden, dürfte in beiden Fällen 
etwa gleich gross sein, bei allerdings kleinerem Risiko wenn du bereits 
1-2 Jahre dort bist.

von Informatiker0815 (Gast)


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genervt schrieb:
> Kündigen darfst du nur, wenn du
> "musst", nicht wenn du willst - sonst wird es teuer.

Bei meinem letzten Arbeitgeber wurde frei nach Schnauze gekündigt. "man 
war schon länger unzufrieden" hieß es dann plötzlich. Oder sei illoyal.. 
Dann gab es in manchen Fällen noch einen Aufhebungsvertrag sodass 1 bis 
2 Monate lang noch Gehalt gezahlt wurde. Oder man wurde gleich 
freigestellt für die Zeit bis zum frühsten Vertragsende. Geklagt auf 
Wiedereinstellung hat niemand.

Aber wozu gibt es denn dann beiderseitige Kündigungsfristen? Wenn ein AN 
gehen möchte, kündigt er. Fertig. Wenn ein AG auf die Arbeitskraft einen 
AN verzichten möchte, dann kündigt er dem AN. Ist doch ganz einfach.

von genervt (Gast)


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Informatiker0815 schrieb:
> Bei meinem letzten Arbeitgeber wurde frei nach Schnauze gekündigt. "man
> war schon länger unzufrieden" hieß es dann plötzlich. Oder sei illoyal..
> Dann gab es in manchen Fällen noch einen Aufhebungsvertrag sodass 1 bis
> 2 Monate lang noch Gehalt gezahlt wurde. Oder man wurde gleich
> freigestellt für die Zeit bis zum frühsten Vertragsende. Geklagt auf
> Wiedereinstellung hat niemand.

Immer wieder Faszinierend! Ingenieure und Informatiker lassen sowas mit 
sich machen, andere gehen vors Arbeitsgericht und holen sich noch eine 
Abfindung.

von Marx W. (Gast)


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Arbeitsvertrag für einen Dax30 Konzern erhalten

Denke von denen kann eigentlich nur Conti oder Siemens für so eine 
Klausel in Frage.
Bei denen ist Standortverlagerung und -schließung geübte Praxis!

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Arbeitsvertrag für einen Dax30 Konzern erhalten
>
> Denke von denen kann eigentlich nur Conti oder Siemens für so eine
> Klausel in Frage.

Lufthansa ist auch DAX30; RWE,LANXESS,BASF, aeyer,Linde und Thyssen und 
alles was in Richtung Grossanlagen geht wäre auch ein Kanditat für: hier 
projektiert, dann zur IBN auf anderen Standort, Problembehebung. Telekom 
hat auch Anlagen deutschlandweit zu warten.

MfG

von P. M. (o-o)


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genervt schrieb:
> Immer wieder Faszinierend! Ingenieure und Informatiker lassen sowas mit
> sich machen, andere gehen vors Arbeitsgericht und holen sich noch eine
> Abfindung.

Ingenieure sind diesbezüglich sehr unfähig, was mich als Mit-Ingenieur 
extrem aufregt, da es uns allen schlechte Arbeitsbedingungen einbringt. 
Ich meine, schaut euch Anwälte, Betriebswirtschafter, Marketingleute 
oder Wirtschaftsinformatiker an. Diese Berufsgruppen haben gelernt, wie 
man sich richtig vermarktet. Ein Anwalt lässt sich nicht anstellen, der 
hat entweder seine eigene Kanzlei oder heuert irgendwo an, wo er nach 
einiger Zeit Partner wird. Preise und Löhne dieser Herren sind bekannt, 
und viel besser als die eines Ingenieurs. Und es ist nicht so, dass 
Anwälte so viel knapper oder qualifizierter sind als Ingenieure.

von Kolophonium (Gast)


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>Berufsgruppen haben gelernt, wie man sich richtig vermarktet

Von denen hätte sich wegen der Klausel auch keiner vor Angst in die Hose 
gemacht. Die hätten eine potentielle Versetzung ins Ausland als Chance 
begriffen.

Im übrigen hat keine seriöse Firma ein Interesse daran, frustrierte und 
unmotivierte Mitarbeite ins Ausland zu versetzen, allein schon wegen der 
anfallenden "Umzugs"Kosten.

von MaWin (Gast)


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Informatiker0815 schrieb:
> Aber wozu gibt es denn dann beiderseitige Kündigungsfristen? Wenn ein AN
> gehen möchte, kündigt er. Fertig. Wenn ein AG auf die Arbeitskraft einen
> AN verzichten möchte, dann kündigt er dem AN. Ist doch ganz einfach.

Jein.

Wir haben, entgegen dem was Politikergesocks immer so lauthals 
verkündet, keinerlei Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen, richtig, 
nicht mal Abfindungen stehen dir zu. (Ausnahmen wären Firmen, in denen 
die Gewerkschaft verhandelt hat, daß die Arbeitnehmer auf Lohn 
verzichten und dafür eine gewisse Zeit keine betriebsbedingten 
Kündigungen stattfinden, aber da gilt das Probel auch nur bis Ende 
dieser Zeit).

Ausschliesslich Versicherungskonzerne, Mobilfunkunternehmen, 
Leasingvertragspartner, sind in unsere kapitalistischen Welt vor 
Kündigungen ihrer Kunden geschützt, man hängt normalerweise 10 Jahre 
(Versicherung), 2 Jahre (Mobilfunkvertrag), fest, selbst der Vermieter 
ist besser gegen Kündigungen des Mieters geschützt als ein Arbeitnehmer 
und mein Stromliefervertrag lässt sich nur jährlich kündigen, ein 
Arbeitnehmer schafft selbst nach 20 Jahren nur 7 Monate.

Wenn ein Arbeitgeber 100 Leute hat aber nur Jobs für 80, kann er 20 
fristgerecht kündigen, kein Problem.

Lediglich WEM er kündigt, kann sich der Chef nicht frei nach Schnauze 
aussuchen. Klar, braucht er weniger Lackierer, kann er die Blechbieger 
behalten. Aber wem er kündig, hängt von Betriebsrat und Gewerkschaft ab, 
muss mit Sozialauswahl oder anderer Auswahl ermittelt werden. Im 
Endeffekt kann ein Arbeitgeber bei einer grösseren Firma also sagen, 
WIEVIELEN er kündigen will, aber nicht WEM, sondern da reden die 
Arbeitnehmervertreter oder Arbeitsrichter mit.

Das war auch schon alles am angeblich so besonderen Kündigungsschutz in 
Deutschland. Hat dir die Firma gekündigt, läuft dein Leasingvertrag mit 
dem Auto welches du zum Pendeln zu DIESER Firma besorgt hast natürlich 
bis zum bitteren Ende weiter, dein Mobilfunkvertrag damit du für die 
Firma immer ereichbar warst läuft weiter und selbst die Wohnung die du 
dir besorgt hast um näher am Arbeitsort zu sein musst du länger behalten 
als du Lohn bekommst. Alle Unternehmen haben also weit besseren 
Kündigungsschutz als du selbst, der Büger ist in Teustchland immer der 
Angeschissene. Ihr wisst, was ihr bei den nächsten Wahl zu machen habt.

Find ich gut und konsequent, daß Brian auf den Job verzichtet hat. Es 
hätte übel enden können mit hohen Verlusten auf seiner Seite.

von Heiner Zwo (Gast)


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P. M. schrieb:

> Ingenieure sind diesbezüglich sehr unfähig, was mich als Mit-Ingenieur
> extrem aufregt, da es uns allen schlechte Arbeitsbedingungen einbringt.
> Ich meine, schaut euch Anwälte, Betriebswirtschafter, Marketingleute
> oder Wirtschaftsinformatiker an. Diese Berufsgruppen haben gelernt, wie
> man sich richtig vermarktet. Ein Anwalt lässt sich nicht anstellen, der
> hat entweder seine eigene Kanzlei oder heuert irgendwo an, wo er nach
> einiger Zeit Partner wird. Preise und Löhne dieser Herren sind bekannt,
> und viel besser als die eines Ingenieurs. Und es ist nicht so, dass
> Anwälte so viel knapper oder qualifizierter sind als Ingenieure.
Hauptsache der Lötkolben ist warum oder der Bildschirm hat 1000 Zoll, 
mehr braucht der Arbeitssklave E-Techniker/Infirmatiker nicht. Der 
E-Techniker/Inf ist der Asiate unter den Angestellten, der würde noch 
unterm Schreibtisch pennen wie sie es in Asien teilweise machen nur 
damit er weiter buckeln darf, Hauptsache er 'kann mit interessanter 
Technik arbeiten", kostenlose Koffeinplörre (Club-Mate oder ähnliches 
Nerd-Modegesöff) und nen Kicker aufm Flur, das reicht dem schon als 
Bezahlung.

von Reinhard S. (rezz)


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Fpga Kuechle schrieb:
> Marx W. schrieb:
>> Arbeitsvertrag für einen Dax30 Konzern erhalten
>>
>> Denke von denen kann eigentlich nur Conti oder Siemens für so eine
>> Klausel in Frage.
>
> Lufthansa ist auch DAX30; RWE,LANXESS,BASF, aeyer,Linde und Thyssen und
> alles was in Richtung Grossanlagen geht wäre auch ein Kanditat für: hier
> projektiert, dann zur IBN auf anderen Standort, Problembehebung. Telekom
> hat auch Anlagen deutschlandweit zu warten.

Die Wartung der Anlagen (also Gebäude, Strom, Haustechnik) macht seit 
etlichen Jahren die Strabag. Die Telekom-Mannschaft für die TK-Technik 
ist eher regional.

von Axel L. (axel_5)


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genervt schrieb:
> Informatiker0815 schrieb:
>> Bei meinem letzten Arbeitgeber wurde frei nach Schnauze gekündigt. "man
>> war schon länger unzufrieden" hieß es dann plötzlich. Oder sei illoyal..
>> Dann gab es in manchen Fällen noch einen Aufhebungsvertrag sodass 1 bis
>> 2 Monate lang noch Gehalt gezahlt wurde. Oder man wurde gleich
>> freigestellt für die Zeit bis zum frühsten Vertragsende. Geklagt auf
>> Wiedereinstellung hat niemand.
>
> Immer wieder Faszinierend! Ingenieure und Informatiker lassen sowas mit
> sich machen, andere gehen vors Arbeitsgericht und holen sich noch eine
> Abfindung.


Die Abfindung ist höher, wenn man diesen Passus NICHT drin stehen hat. 
Ansonsten muss der AG nur nachweisen, dass an dem Standort der Job 
wegfällt, das ist relativ einfach. Nachzuweisen, dass es weltweit keinen 
vergleichbaren Job mehr gibt, ist viel schwerer, entsprechend ist die 
Abfindung höher.

Gruss
Axel

von Axel L. (axel_5)


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genervt schrieb:
> Marx W. schrieb:
>> Ja, aber man kann das "willst" durch geschicktes Tricksen in ein "musst"
>> drehen.
>
> Da geht weit weniger, als man denkt. Nur die Dummköpfe kriegt man so, so
> dämlich, dass er die Firma beklaut ist nicht jeder.
>
> Vor dem Arbeitsgericht hat der Arbeitgeber immer schlechte Karten.

Das ist falsch. Ich habe als Betriebsrat diverse (ca. 1-2 dutzend) 
Prozesse erlebt. Ich habe nur einen einzigen Fall erlebt, wo der MA 
wieder eingestellt wurde, ansonsten gab es max. 1/2 Monatsgehalt pro 
Jahr Abfindung. Selbst Fälle, die ich als extrem krass gesehen habe, 
weil wirklich gar keine Regel eingehalten wurde, endete mit so einer 
Abfindung.

Gruss
Axel

von Axel L. (axel_5)


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Marx W. schrieb:
> Axel Laufenberg schrieb:
>> Den ach so tolle
>> Kündigungsschutz gibt es faktisch nicht.
> 100% richtig!
>> Oder mal anders herum: Man hat so eine Klausel nicht drin und die Firma
>> schlägt einem dann freundlich oder auch weniger freundlich eine
>> Versetzung irgendwohin vor.
> Nun, da kann man noch verhandeln!
>> Was würde das wohl bedeuten und was würde einem das Fehlen der Klausel
>> dann bringen ?
> Wer Verhandlungsmasse hat, kann damit zumindestens ein paar Vorteile
> rausholen.
> Firmenwagen, oder Fahrtkostenersatz.
> Unzugsbeihilfen. Frau/Lebensgefährte wird am Einsatzort auch
> beschäftigt.
> Also es ist da noch was Möglich.
> Wer im Arbeitsvertrag aber stehen hat:
>
> "Dax30 behält sich das Recht vor, Sie im Bedarfsfall auch an einem
> anderen Arbeitsort und/oder bei einer anderen Gesellschaft des
> Gesamtkonzerns DAX30 entsprechend Ihrer Vorbildung und Ihren Fähigkeiten
> für gleichwertige Tätigkeiten einzusetzen. Hierbei werden Ihre
> persönlichen Belange angemessen berücksichtigt."
>
> Hat schon verloren!

Ach was, das steht doch, "die persönlichen Belange werden angemessen 
berücksichtigt". Da kann man doch super drauf verhandeln, die haben sich 
damit ja sogar vertraglich verpflichtet, die Kosten zu bezahlen,

Das ist doch sogar viel besser als: Wenn der Job entfällt, fliegen Sie 
ohne wenn und aber raus.

Gruss
Axel

von Fritz (Gast)


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P. M. schrieb:
> Preise und Löhne dieser Herren sind bekannt

Richtig, für ungefähr 70% der Anwälte knapp über Hartz4.

Wenn das dein Ziel ist, nur zu!

von genervt (Gast)


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Axel Laufenberg schrieb:
>> Vor dem Arbeitsgericht hat der Arbeitgeber immer schlechte Karten.
>
> Das ist falsch. Ich habe als Betriebsrat diverse (ca. 1-2 dutzend)
> Prozesse erlebt. Ich habe nur einen einzigen Fall erlebt, wo der MA
> wieder eingestellt wurde, ansonsten gab es max. 1/2 Monatsgehalt pro
> Jahr Abfindung.

Und genau das spart (Wird schnell 5-Stellig) man sich u.u. mit dieser 
Klausel, da man den AN ja einen alternativen Arbeitsplatz angeboten hat 
(Den der natürlich nicht wahrnehmen will, weil er z.B. grad noch die 
Rate für sein Eigenheim abstottert.

Und genau das meinte ich mit "schlechte Karten" - "einfach" kündigen ist 
nicht.

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