Hallo, Wenn ich in Deutschland bin und etwas in bei einem Österreichischen händler bestelle, wie lange binn ich dann verpflichtet auf die lieferung der Ware zu warten? Im konkreten fall bestellte ich etwas für 100-200 Euro am 28.8.2014 und überwies am Freitag den 29.08.2014. Der Artikel war laut Verkäufer "ab Lager sofort verfügbar". Der Verkäufer gibt die übliche versandzeit mit 1-3Tagen an. Am 1.9.2014 jedoch stand auf der Seite des Artikels "Dieser Artikel ist derzeit nicht verfügbar, der frühestmögliche Versandtermin wird in Kürze bestätigt." So wartete ich noch ein paar Tage und versuchte anzurufen, am Telefon heißt es stehts "Bitte rufen sie Später nochmal an." Dann schrieb ich am 12.9.2014 eine E-mail, auf diese kamm jedoch zunächst keine Antwort. >Sehr geehrte Mitarbeiter der DEF KG, >Ich habe unter der Auftragsnummer: >GHI >Ein ABC (ab Lager sofort verfügbar) stand 28.08.2014 erworben. >Einige Tage (um den 1.9.2014) später meldeten sie auf ihrer Webseite: >Dieser Artikel ist derzeit nicht verfügbar, der frühestmögliche >Versandtermin wird in Kürze bestätigt. >Da ich bereits am 29.08.2014 überwiesen habe bitte ich sie mir >mitzuteilen wann ich mit der Zustellung der Ware rechnen kann. >Mit Freundlichen Grüßen >XYZ Am 17.9.2014 rief ich wieder mehrmals an :"Bitte rufen sie Später nochmal an." Einige Stunden später erhielt ich eine E-Mail: >Sehr geehrter XYZ, >auf Grund eines technischen Gebrechens des externen Servers, sind einige >Nachrichten verloren gegangen. >Wir möchten uns dafür entschuldigen und bearbeiten ihre Bestellung wie >folgt: >Bei dem als verfügbar gemeldeten ABC handelte es sich um das letzte Stück >einer LIeferung. Leider mussten wir einen externen Mangel feststellen und >haben um Ersatzlieferung angesucht. >Diese sollte noch diese Woche bei uns eintreffen und wird umgehend an Sie >weitergeleitet. >Ich befürchte, dass unsere Mitteilungen an sie nicht versendet wurden und >wir sie im Dunkeln gelassen haben... >Bitte verzeihen Sie nochmals und erwarten die Frachtbriefnummer ihrer >Bestellung >mit freundlichen Grüßen >CDE Nun ist auch die Woche des 17.9.2014 vorbei und ich habe von besagter KG mit Sitz in 1140 Vienna keine weitere Info erhalten. Wenn ich jedoch anrufe sagt man mir "Bitte rufen sie Später nochmal an." Langsam verliere ernsthaft das Interesse am übermässig langen warten und würde am liebsten das Geld zurück haben wollen. Kann ich nun von Vertrag zurücktreten und mein Geld zurückfordern?
wenn du verbraucher (konsument) bist, kannst du jederzeit zurücktreten und dein geld zurück verlangen. vg
attega schrieb: > Kann ich nun von Vertrag zurücktreten und mein Geld zurückfordern? Du kannst ihnen einen Liefertermin nennen und bei Ueberschreitung dessen sie in Lieferverzug setzten. http://www.helpster.de/lieferverzug-nach-dem-bgb-eine-einfache-erklaerung_122496 Ob das allerdings in Oesterreich auch so gilt weiss ich nicht.
Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einem deutschen Händler. Telefonisch war der gar nicht zu erreichen, aber wenigstens der E-Mail-Verkehr funktionierte. Der hatte das Teil, was ich bestellt hatte, einmal auf Lager, aber zweimal verkauft. Der Blöde war ich dabei. Ich habe ihm damals eine Frist gesetzt, ein, zwei Wochen, weiss ich nicht mehr genau. Er hat dann eingeräumt, dass er mir das Teil innerhalb dieser Frist nicht liefern kann und mir Stornierung angeboten, die ich dann angenommen habe. mfg.
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Treffen sich ein Bayer und ein Österreicher zum Schneckensammeln. Sie verabreden sich zu einem Treffen nach einer Stunde und trennen sich. Nach der Stunde kommt der Bayer zurück, den Korb voll bis an die Kante mit Schnecken. Der Korb des Österreichers ist leer. Fragt der Bayer: "Mei, wos host denn die ganze Zeit gmacht?!" Darauf der Österreicher: "I woooaaaas ah niiit. Siehst a Schneckn, bückst di... huschhusch, sans weg..."
Das hast du jetzt mit den Schweizern verwechselt! Dem Österreicher könnte das Schneckensammeln hingegen völlig Blunzn sein...
Für die Rückbuchung hat man in DE 6 Wochen Zeit. Vermutlich geht das auch bis Österreich, da EU-Raum. Angemessene Frist setzen zu einem konkreten Datum (Nicht 2 Wochen, sondern 14.6.15 !) und dann einfach vom Kauf zurücktreten per email und rückbuchen. Falls der Vertrag per email zustande kam, muß er auch emails annehmen. Falls du das Produkt unbedingt brauchst, hilft nur Bauchmietzeln.
Abdul K. schrieb: > Für die Rückbuchung hat man in DE 6 Wochen Zeit. Der TO schreibt weiter oben, dass er den Kaufpreis überwiesen hat. Also keine Lastschrift. Entsprechend lässt sich auch nichts zurückbuchen.
Abdul K. schrieb: > Für die Rückbuchung hat man in DE 6 Wochen Zeit. Das stimmt nicht, da er das Geld selbst überwiesen hat. > Angemessene Frist setzen zu einem konkreten Datum (Nicht 2 Wochen, > sondern 14.6.15 !) und dann einfach vom Kauf zurücktreten per email und > rückbuchen. Falls der Vertrag per email zustande kam, muß er auch emails > annehmen. So einfach ist das Geschäftsleben (leider) nicht (siehe z. B. konkreten Vertrag, AGB, etc.). Es gibt auch so etwas wie Fristen, Nachtfristen und Ablehnungsandrohung - kurzum: niemals Vorkasse per Überweisung leisten, allenfalls per Kreditkarte oder PayPal.
Helmut Lenzen schrieb: > Du kannst ihnen einen Liefertermin nennen und bei Ueberschreitung dessen > sie in Lieferverzug setzten. Ist meines Wissens falsch da der Liefertermin dann einseitig im nachhinein definiert wird und daher nicht in Übereinkunft beider zustande kommt. Könnte ich ja irgendwas bestellen und nachher den Liefertermin festsetzen. Ist der Liefertermin jedoch vom Lieferanten angegeben kommt er damit automatisch in verzug. rgds
6A66 schrieb: > Ist meines Wissens falsch da der Liefertermin dann einseitig im > nachhinein definiert wird und daher nicht in Übereinkunft beider > zustande kommt. Könnte ich ja irgendwas bestellen und nachher den > Liefertermin festsetzen. > Ist der Liefertermin jedoch vom Lieferanten angegeben kommt er damit > automatisch in verzug. Er hatte ja schon einen Liefertermin vom Lieferanten bekommen wenn ich das oben so sehe. Mit dem Liefertermin meinte ich einen Termin nach der Mahnung das die Ware nicht kommt. Weitere Ausfuehrungen dazu stehen im Link dazu.
Ich versteh's nicht... Das ist ein ganz normales Online-Geschäft. Für das gilt inzwischen EU weit die 14-tägige Rücktrittsfrist, und die läuft ab Erhalt der Ware. Ergo kannst du einfach den Händler den Rücktritt vom Kauf erklären, und der muß dir das Geld zurücküberweisen. Macht natürlich nur Sinn, wenn du auch zurücktreten willst. Soweit die Theorie. Das Problem, das es kompliziert wird, wenn der Händler das Geld nicht zurückgibt, bleibt bestehen. Oliver
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