Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Schutzklasse 1 oder 2


von Raph (Gast)


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Hallo Zusammen,

Ich beabsichtige ein Medizintechnik Gehäuse für eine MBG Klasse 1 Gerät 
zu bauen.

Grundsätzlich kann das Gehäuse als Klasse 1 oder 2 ausgelegt werden.

Ich habe ein Plastik Gehäuse mit einem (teuren) Übergangsstecker mit 
eingebauten Filter. Der Eingangssteckergehäuse ist mit Metall ummantelt.

Soweit ich mir das Wissen angelesen habe.. sieht das so aus....

Schutzklasse  1

Schutzleiter an Metallgehäuse Netzteil Anschließen
( Was wenn mein Netzteil kein Gehäuse hat ? Offenes Netzteil)

Schutzklasse 2

Netzteil hat eigenes Metallgehäuse zur doppelten Isolation das nicht an
Schutzleiter nicht angeschlossen.
( Was wenn mein Netzteil kein Gehäuse hat ?Offenes Netzteil ?)

Ich wudnere mich ein bsichen das laut Datenblatt das Netzteil für 
Schutzklasse 1 & 2 zugelassen ist.


Gruß

Raphael Lang

von SK III (Gast)


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Diese Vereinfachung ist nicht richtig.

SK I:
"Betriebsmittel mit Basisisolierung als Vorkehrung für den Basisschutz 
und einer Schutzverbindung als Vorkehrung für den Fehlerschutz".

SK II:
"Betriebsmittel mit Basisisolierung als Vorkehrung für den Basisschutz 
und zusätzlicher Isolierung als Vorkehrung für den Fehlerschutz oder bei 
denen der Basis- und Fehlerschutz durch verstärkte Isolierung bewirkt 
werden".

Wenn das Netzteil kein Gehäuse hat, hat es auch keinen Schutz und somit 
keine Schutzklasse.

Laut Datenblatt...
a. Ich sehe keines.
b. Was hat das eine mit dem anderen zu tun, und was heisst denn 
"Zulassung"?

(Natürlich ist es mit einem NT welches von Haus aus zusätzliche 
Isolierung gegen Fehler -oder verstärkte Isolierung- mitbringt ein SK II 
Gerät u. U. einfacher zu realisieren).

von Raph (Gast)


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okay alles Klar, Wie gesagt das Netzteil wird in meinem Gehäuse 
Betrieben das IP4 ist...

anbei das TB

Zitat:

Equipment Protection
Class Safety Standard Notes & Conditions
Class I & Class II IEC60950-1:2005 Ed 2 & IEC60601-1 Ed 3 See safety 
agency condit


http://www.xppower.com/pdfs/LF_ECM40-100.pdf


Das Netzteil wird ja auch ohne Alu Gitter verkauft.... Das Ganze wirft 
nocht mehr fragen auf...

So wie ich das jetzt Rauslese... Klasse 1 Netzteile egal ob im Metall 
Gehäuse und Schutzleiter am Plastick Gehäuse ?

Klasse 2 Netzteil mit Metall Gehäuse Version als Zusätzliche Isolierung
kein Schutzleiter angeschlossen

Gruß

Raph

von U. M. (oeletronika)


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> Raph schrieb:
> Ich beabsichtige ein Medizintechnik Gehäuse für eine MBG Klasse 1 Gerät
> zu bauen.
Hallo,
Was ist MGB?  Oder meist du MPG?

> Grundsätzlich kann das Gehäuse als Klasse 1 oder 2 ausgelegt werden.
> Ich habe ein Plastik Gehäuse mit einem (teuren) Übergangsstecker mit
> eingebauten Filter. Der Eingangssteckergehäuse ist mit Metall ummantelt.
> Soweit ich mir das Wissen angelesen habe.. sieht das so aus....
> Schutzklasse  1
> Schutzleiter an Metallgehäuse Netzteil Anschließen
Ja, und es muß eine Basisisolierung vorhanden sein.

> ( Was wenn mein Netzteil kein Gehäuse hat ? Offenes Netzteil)
Wenn Teile berührbar sind, die untergefährlichen spannungen stehen, dann 
haben die keine Schutzklasse. Deren Verwendung ist dann im Regelfall so 
nicht zulässig (außer vielleicht für Elektrofachpersonal unter 
besonderen Sicherheitsanforderungen)

> Schutzklasse 2
> Netzteil hat eigenes Metallgehäuse zur doppelten Isolation das nicht an
> Schutzleiter nicht angeschlossen.
Das ist Unsinn.
Gefordert ist eine doppelete Basisisolierung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzklasse_%28Elektrotechnik%29
Daraus resultieren auch diverse Vorschriften zu Luft- und Kriechstrecken 
sowie Prüfspannungen zur Kontrolle der Überspannungsfestigkeit usw.

> Ich wudnere mich ein bsichen das laut Datenblatt das Netzteil für
> Schutzklasse 1 & 2 zugelassen ist.
Dann hält es offenbar auch die schärferen die Bedingungen zur 
Schutzklasse 2 ein (dopplete Isolierung, höhere Luft und Kriechstrecken, 
höhere Spannungsfestigkeit zw. Primär- und Sekundärkreisen ).

Beachte, dass für Medizinprodukte noch deutlich verschärfte Regelungen 
gelten können.
Gruß Uwi

von SK III (Gast)


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Raph schrieb:
> Netzteil hat eigenes Metallgehäuse zur doppelten Isolation

Du sprichst ungenau/missverständlich/falsch. Es ist nicht zugelassen für 
SK I o. II, es erfüllt IEC 60950 und IEC 60061, die Erklärung dazu habe 
ich schon gegeben. Lese dazu halt mal die notes & conditions.

U. M. hat es ja beschrieben, diese schärferen Bedingungen für die 
Schutzisolierung kannst Du aber auch mit einer ungeeigneten Umhüllung 
(Gehäuse) wieder zunichte machen.

Raph schrieb:
> Netzteile egal ob im Metall
> Gehäuse und Schutzleiter am Plastick Gehäuse ?

Schutzleiter am Kunststoffgehäuse, was für ein Unfug. Selbst denken ist 
erlaubt!

von Raph (Gast)


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Okay, warum gibt es dann überhaupt das Ummmandlungs Blech für das 
Netzteil extra  dazu ?

Ich lese Heraus das der Schutzleiter bei Klasse 1 oder 2 so oder so kein 
Sinn bei meinem Gerät macht.

Klar das Umwandlungsblech des Netzteiles ist nicht das Gehäuse des 
Gerätes...
Konkret gefragt kann ich Klasse 2 so aufbauen....  Plastick Gehäuse ( 
alle Mindest Abstände zum Netzteil etc. eingehalten) Netzteil selbst im 
Blech Gehäuse aus dem Lieferumfang .... Schutzleiter nicht 
angeschlossen.

Gruß
RL

von SK III (Gast)


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Raph schrieb:
> Okay, warum gibt es dann überhaupt das Ummmandlungs Blech für das
> Netzteil extra  dazu ?

Weil jemand das Netzteil in Schutzart IP20 benötigt?


Raph schrieb:
> Ich lese Heraus das der Schutzleiter bei Klasse 1 ... so oder so kein
Sinn bei meinem Gerät macht.

SK I = mit Schutzleiteranschluss.


Du plapperst so durcheinander daher, keine Lust mehr...

von MaWin (Gast)


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Bei Medizinprodukten gelten eh härtere Anforderungen, wer nicht mal SK I 
und SK II verstanden hat, wird da durchfallen.

von Joachim B. (jar)


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SK III schrieb:
> Schutzleiter am Kunststoffgehäuse, was für ein Unfug. Selbst denken ist
> erlaubt!

dann erklär mal was du meinst ?

Ich habe Keithley Messgeräte schutzisoliert mit Schutzleiter !

Der SL geht nur an eine Zwischenlage im Netztrafo, aber die elektrische 
Sicherheitsprüfung wurde verweigert weil der "Elektriker" den SL nicht 
messen konnte, logisch bei schutzisoliert !

Fauler Kompromiss ein Loch im Gehäuse wo der mit der Prüfspitze den SL 
durchmessen konnte. Logisch ist das unsauber aber was soll man machen, 
ich tröste mich mit dem Wissen das das Gerät eh nicht dicht ist und das 
man auch in der Steckdose mit einer Büroklammer an Spannung kommen kann, 
da ist das Loch im Gehäuse sicherer, da kommt man nur auf den SL.

: Bearbeitet durch User
von U. M. (oeletronika)


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> Joachim B. schrieb:
> Ich habe Keithley Messgeräte schutzisoliert mit Schutzleiter !
> Der SL geht nur an eine Zwischenlage im Netztrafo, aber die elektrische
> Sicherheitsprüfung wurde verweigert weil der "Elektriker" den SL nicht
> messen konnte, logisch bei schutzisoliert !
Hallo,
es gibt unter Umständen auch andere Gründe, einen Schutzleiter 
anzuschließen, z.B. um Störabstand zu erhöhen. In diesem Fall 
wahrscheinlich um kapazitive Kopplungen von Primärseite zu Sekundär zu 
schirmen.

Ich will da keine absolut gültige Behauptung aufstellen, aber wenn es 
eben  als schutzisoliert definiert ist, dann gibt es für den 
Sichernheitsmann keinen Grund, das nach Prüfnorm für Schutzklasse 1 zu 
prüfen!

Ich denke, da mancht man sich eher nur überflüssigen Stress und 
verursacht damit nur zusätzliche Risiken, imdem man an dem Gerät 
herumfuscht, nur um eine überflüssige Prüfung machen zu können.
Gruß Öletronika

von Joachim B. (jar)


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U. M. schrieb:
> Ich denke, da mancht man sich eher nur überflüssigen Stress und
> verursacht damit nur zusätzliche Risiken, imdem man an dem Gerät
> herumfuscht, nur um eine überflüssige Prüfung machen zu können.
> Gruß Öletronika

er hätte aber die Plakette verweigert was das Gerät ausser Betrieb nimmt 
und das war zu vermeiden. Ich streite mich nur wo ich auch gewinnen 
kann.

von MaWin (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> er hätte aber die Plakette verweigert

Weil er dumm war.

Natürlich gibt es SK II Geräte mit Schutzleiter, das ist VDE mässig auch 
vollkommen in Ordnung.

von Hubert M. (hm-electric)


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VDE sagt klar aus: Bei Geräten mit SK II ist der Anschluss von einem 
Schutzleiter verboten. Der Schutzleiter darf aber am Stecker 
angeschlossen sein. Also: Am Stecker den Schutzleiter anschließen, am 
Gerät nicht.

von SK III (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Ich habe Keithley Messgeräte schutzisoliert mit Schutzleiter !

Zeige doch mal das Typenschild.

von Joachim B. (jar)


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Hubert Mueller schrieb:
> VDE sagt klar aus: Bei Geräten mit SK II ist der Anschluss von einem
> Schutzleiter verboten.

VDE schreibt viel Unsinn, z.B. im VDE Buch das spannungsführende Geräte 
nur mit Werkzeug zu öffnen sind. Jede AP Feuchtraum 
Baumarktverteilerdose kann ich mit bloßen Fingern öffnen ohne Werkzeug 
und trotzdem ist das VDE Zeichen eingeprägt. Auf der Messe habe ich am 
VDE Stand gefragt wie das passt aber keine Antwort erhalten.

SK III schrieb:
>> Ich habe Keithley Messgeräte schutzisoliert mit Schutzleiter !
>
> Zeige doch mal das Typenschild.

versuche ich Montag.

Hubert Mueller schrieb:
> Der Schutzleiter darf aber am Stecker
> angeschlossen sein. Also: Am Stecker den Schutzleiter anschließen, am
> Gerät nicht.

war auch so, war "nicht am Gerät" angeschlosssen was immer das heissen 
mag, ging nur an ein Schirmblech zwischen Trafo Primär und Sekundär 
Wicklung

Kann aber bei der Sicherheitsprüfung eben nicht auf Durchgang gemessen 
werden und deswegen gibts keine Freigabe.

: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> VDE schreibt viel Unsinn, z.B. im VDE Buch das spannungsführende Geräte
> nur mit Werkzeug zu öffnen sind. Jede AP Feuchtraum
> Baumarktverteilerdose kann ich mit bloßen Fingern öffnen ohne Werkzeug
> und trotzdem ist das VDE Zeichen eingeprägt. Auf der Messe habe ich am
> VDE Stand gefragt wie das passt aber keine Antwort erhalten.

Wahrscheinlich weil diese Laienfrage dem VDE Mann zu blöd war.

Deine AP Feuchtraum Dose lässt dich ja nicht an (Norm-)Fingerberührbare 
230V wenn du den Deckel aufklappst, sondern versteckt die 
Spannungsführenden Kontakt tief in zu kleinen Löchern Der Deckel schützt 
nur die Dose gegen Spritzwasser wenn kein Stecker drin steckt.

Den grössten Unsinn verzapfen also die ahnungslosen Leute.

von MaWin (Gast)


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Hubert Mueller schrieb:
> VDE sagt klar aus: Bei Geräten mit SK II ist der Anschluss von einem
> Schutzleiter verboten. Der Schutzleiter darf aber am Stecker
> angeschlossen sein. Also: Am Stecker den Schutzleiter anschließen, am
> Gerät nicht.

Nein.

Ein vollisoliertes Gerät mit Schutzleiteranschluss ist bloss kein reines 
SK II Gerät mehr.

VDE schreibt:

"Geräte, welche teilweise nach Schutzklasse II, jedoch auch teilweise 
nach
Schutzklasse I gebaut sind, werden als Schutzklasse I eingestuft."

Damiz ist klar, daß es diese Mischformen gibt und sie auch zulässig 
sind.

von Joachim B. (jar)


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MaWin schrieb:
> Deine AP Feuchtraum Dose lässt dich ja nicht an (Norm-)Fingerberührbare
> 230V wenn du den Deckel aufklappst, sondern versteckt die
> Spannungsführenden Kontakt tief in zu kleinen Löchern Der Deckel schützt
> nur die Dose gegen Spritzwasser wenn kein Stecker drin steckt.
>
> Den grössten Unsinn verzapfen also die ahnungslosen Leute.

meinst du dich ?

ob in den Dosen blanke spannungsführende Kupferenden aus ungeeigneten 
Lüsterklemmen rausgucken oder ob die in einseitig geschlossenen 
Lüsterklemmen oder Wago Verbinder stecken ist dabei undefiniert.

Was ändert das an den Dosen und das man ohne Werkzeug an 
spannungsführende Teile kommt ?

von Paul M. (paul_m65)


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Joachim B. schrieb:
> war auch so, war "nicht am Gerät" angeschlosssen was immer das heissen
> mag, ging nur an ein Schirmblech zwischen Trafo Primär und Sekundär
> Wicklung
>
> Kann aber bei der Sicherheitsprüfung eben nicht auf Durchgang gemessen
> werden und deswegen gibts keine Freigabe.

Dann hat der Prüfer keine Ahnung. Der Schutzleiter muss nicht zwingend 
mit dem äußeren Gehäuse verbunden sein. Ist bei vielen Bürogeräten so. 
Äußeres Gehäuse besteht nur aus Plastik mit vielleicht einigen 
Metallteilen als Zierleiste. An den Schutzleiter kommt man von außen 
nicht ran und kann deshalb auch keinen Schutzleiterwiderstand messen. 
Das schreibt man dann so ins Prüfprotokoll - und gut ist.

von Joachim B. (jar)


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Paul M. schrieb:
> Dann hat der Prüfer keine Ahnung.
....
> Das schreibt man dann so ins Prüfprotokoll - und gut ist.

ändert doch nix, mein Chef würde mir die Ohren lang ziehen wenn nach 
sorgfältiger Vorbereitung und Firmenbestellung alles im Laufen ist und 
ich den Prüfer wegen Unfähigkeit nach Hause schicke.....

Letzte Prüfung 4000 Geräte und Einrichtungen.

von Bernie R. (kk1972)


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Meine Antwort: Es gibt keine allgemeingültige Antwort!

Sofern es ein elektrisches  Medizinprodukt ist gilt:
EN 60601-1-xy gibt die allgemeinen Anforderungen an, wobei z.B. die 
Grenzwerte davon abhängen, ob das Gerät dann B, BF oder CF ist:
http://www.medizin-und-elektronik.de/elektronik-in-der-klinik/article/83250/1/Was_aendert_sich_mit_der_EN_60601_3rd_Edition/

Außerdem kommt es darauf an, ob das Gerät in der Klinik oder zuhause 
benutzt wird:
EN 60601-1-11 mit dem Titel „Medizinische elektrische Geräte – Teil 
1-11: Besondere Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der 
wesentlichen Leistungsmerkmale - Ergänzungsnorm: Anforderungen an 
medizinische elektrische Geräte und medizinische elektrische Systeme für 
die medizinische Versorgung in häuslicher Umgebung“
Anforderung unter anderem:
    raue Umgebung
    raue Behandlung
    Spannungsfestigkeit


EN 60601-2-xy bzw 80601-2-xy geben Gerätespezifische Anforderungen an...
z.B EN 60601-2-24 Infusionspumpen und –Regler
Zudem gibt z.B. ISO 14708-xy für aktive Implantate...usw.

Somit kommt es an:
1. auf den Einsatzzweck (Zweckbestimmung)
2. auf den Einsatzbereich

http://de.wikipedia.org/wiki/EN_60601

Zudem hat der TÜV, DEKRA...oder eine andere "Bennante Stelle" noch das 
CE-Zeichen zu vergeben, wenn es sich um ein Medizinprodukt der Klasse I 
(mit Messfunktion/ oder Steril), II, III oder um ein Teil eines aktiven 
Implantates handelt.

...somit sollten zunächst klar sein was die Zweckbestimmung (auch als 
"Zubehör") ist und welche Anforderungen sich hieraus ergeben.

von Raph (Gast)


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Hey Bernie R.

Das Gerät ist Klasse 1 nach MBG im Krankenhaus Bereich.
sowie

http://de.wikipedia.org/wiki/EN_80601-2-35

Gehäuse ist Schutzklasse IP2-2 ( Schutz Tropfwasser 15° gegen 
gegenstände größer 2.5mm)

von Gerd E. (robberknight)


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MaWin schrieb:
> VDE schreibt:
>
> "Geräte, welche teilweise nach Schutzklasse II, jedoch auch teilweise
> nach
> Schutzklasse I gebaut sind, werden als Schutzklasse I eingestuft."
>
> Damiz ist klar, daß es diese Mischformen gibt und sie auch zulässig
> sind.

Wenn das Ding nun ein Metallgehäuse hat, muss ich das dann mit dem 
Schutzleiter verbinden weil "als Schutzklasse I eingestuft" oder darf 
ich das auch bleiben lassen weil doppelte Isolation etc.?

Und was für nen Zeichen muss aufs Typenschild - vermutlich SK I, 
richtig?

Wenn das nun der Fall ist, wie soll der TRBS / BGV A3 Prüffuzzi nun 
erkennen ob das Gerät fehlerhaft ist weil die Verbindung Gehäuse / 
Schutzleiter unterbrochen ist oder ob das Gerät als Mischform SK I + II 
mit isoliertem Gehäuse aufgebaut ist und demnach alles ok?

: Bearbeitet durch User
von Bernie R. (kk1972)


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Da das Gerät (vermutlich) aktiv dem Patienten Wärme (Energie) 
zuführen,da du die EN 80601-2-35 mit dem Titel „Teil 2-35: Besondere 
Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen 
Leistungsmerkmale von Decken, Matten und Matratzen zur Erwärmung von 
Patienten in der medizinischen Anwendung“

scheint nach 93/42/EWG, Anhang IX, Regel 9 ein Gerät der Klasse IIa/b zu 
sein: 
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1993L0042:20071011:de:PDF
so dass vermutlich  eine Benannte Stelle erforderlich ist um ein 
CE-Zeichen zu erhalten wie in diesem Beispiel ersichtlich (seite 8):
http://www.weyermed.com/fileadmin/images/downloads/VK-VARIO-DE_04.pdf

Ich empfehle einen Experten konsultieren um sich erst mal unabhängig 
beraten zu lassen, z.B.:
http://www.mehring-consulting.de/dienstleistungen.html


Bei www.beuth.de gibt es zur IEC 80601-2-35 das 
Inhaltsverzeichnis...hier stehen die elektrischen Anforderungen, u.a.:
Electromagnetic compatibility of ME EQUIPMENT and ME SYSTEMS
Electromagnetic compatibility – Requirements and tests
Protection against electrical HAZARDS from ME EQUIPMENT

...die ggf. die Netzteilauswahl und Gehäusekonstruktion beeinflussen 
können...aber da ich nur das Inhaltsverzeichnis kenne, kann ich keine 
weiteren Aussagen machen...

Ich hoffe ich habe nicht mehr verwirrt wie informiert, aber die 
Medizintechnik ist durch die Normen, Verordnungen und Gesetze sehr 
komplex geworden und ist immer im Wandel.

: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


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Gerd E. schrieb:
> Wenn das Ding nun ein Metallgehäuse hat, muss ich das dann mit dem
> Schutzleiter verbinden weil "als Schutzklasse I eingestuft" oder darf
> ich das auch bleiben lassen weil doppelte Isolation etc.?

Wenn im Inneren der Metalldekoration noch ein Plastikgehäuse steckt, es 
also ausreichend von spannungsführenden Teilen auch bei losem Draht 
geschützt ist: Nein.

> Wenn das nun der Fall ist, wie soll der TRBS  BGV A3 Prüffuzzi nun
> erkennen ob das Gerät fehlerhaft ist weil die Verbindung Gehäuse
> Schutzleiter unterbrochen ist oder ob das Gerät als Mischform SK I + II
> mit isoliertem Gehäuse aufgebaut ist und demnach alles ok?

Auch von Prüffuzzies muss minimale Intelligenz verlangt werden.

von Gerd E. (robberknight)


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MaWin schrieb:
>> Wenn das Ding nun ein Metallgehäuse hat, muss ich das dann mit dem
>> Schutzleiter verbinden weil "als Schutzklasse I eingestuft" oder darf
>> ich das auch bleiben lassen weil doppelte Isolation etc.?
>
> Wenn im Inneren der Metalldekoration noch ein Plastikgehäuse steckt, es
> also ausreichend von spannungsführenden Teilen auch bei losem Draht
> geschützt ist: Nein.

Danke für Deine Antwort.

Das muss nicht unbedingt eine "Metalldekoration" sein, das Metallgehäuse 
könnte z.B. zu Schirmungszwecken eingesetzt werden und mit der 
Gerätemasse verbunden sein. Ein inneres Kunstoffgehäuse gegen lose 
Drähte müsste nur um den Netzeingangsbereich bis hin zum doppelt 
isolierten Trafo / Netzteil angebracht sein.

>> Wenn das nun der Fall ist, wie soll der TRBS  BGV A3 Prüffuzzi nun
>> erkennen ob das Gerät fehlerhaft ist weil die Verbindung Gehäuse
>> Schutzleiter unterbrochen ist oder ob das Gerät als Mischform SK I + II
>> mit isoliertem Gehäuse aufgebaut ist und demnach alles ok?
>
> Auch von Prüffuzzies muss minimale Intelligenz verlangt werden.

Naja, wenn da auf dem Typenschild SK I notiert ist, hieße das 
aufschrauben, analysieren und bewerten der Schutzeinrichtungen. Ist das 
nicht ein bischen viel verlangt?

Oben im Thread hatten wir ja genau so einen Fall mit dem 
Keithley-Messgerät.

von Raph (Gast)


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Halo Bernie,


Würde dann für Schutzklasse II als Doppelte Isolierung reichen wenn das 
Netzteil das Optionale Aluminum Gitter Gehäuse hat...wird das dann mit 
den Prüffinger gemessen ?.

Über die Kriech & Ableitströme mach ich mir bei der jetzigen 
Konstruktion keine Gedanken ... die Lassen sich locker einhalten...

Gruß
RL

von Raph (Gast)


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...also Ich habe mich jetzt vom Nezteil Herrsteller selber beraten 
lassen... so schauts aus:

Schutzklasse II für MBG völlig okay wenn offenes Gehäuse des Netzteil im 
Plastick Gehäuse mit Schutzklasse IP2 ist...als Doppelte Isolierung 
zählt nicht mehr der Isolationsabstand  die Norm hat sich geändert) die 
Isolierung an sich sondern der Patienten / Benutzer Abstand bzw der 
Bereich in dem das Gerät verwendet wird.






Das als Zubehör mitgelieferete ALU Gehäuse darf bei Klasse II nicht 
verwendet werden sondern ist nur für Klasse 1 Anwendungen.

Gruß

RL

von Joachim B. (jar)


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Gerd E. schrieb:
>> Auch von Prüffuzzies muss minimale Intelligenz verlangt werden.
>
> Naja, wenn da auf dem Typenschild SK I notiert ist, hieße das
> aufschrauben, analysieren und bewerten der Schutzeinrichtungen. Ist das
> nicht ein bischen viel verlangt?
>
> Oben im Thread hatten wir ja genau so einen Fall mit dem
> Keithley-Messgerät.

stimmt, wenn der Prüfer nach seinen Bestimmungen einen sichtbaren 
Schutzleiter nicht messen kann gibts eben keine Prüfplakette und bevor 
alle heulen weil das Gerät nicht genutzt werden darf ! oder um 
sicherzustellen das der Schutzleiter wirklich am inneren 
Metallschutzblech endet macht man eben unlogisches wie ein kleines Loch 
in das Kunststoffgehäuse bohren damit die Prüfspitze den innern SL Punkt 
erreicht.

Ach ich wollte noch ein Bild vom Typenschild machen....

von SK III (Gast)


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Was macht denn das Foto...

von Joachim B. (jar)


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SK III schrieb:
> Was macht denn das Foto...

habe gestern schon die Werkstatt abgesucht, das Gerät ist vermutlich 
wieder zurück in irgendeinem Labor verschwunden. Ich habe es ja nur auf 
den Tisch bekommen weil der Prüfer die Plakette verweigert hatte. Damals 
hatte ich keinen Grund ein Foto zu machen, sorry.
(Ich hätte schwören können das Teil schwirrt noch wo in der Werkstatt 
rum, war ja älter.)

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