Bei uns im Unternehmen zählt Heiligabend und Silvester als ganzer Urlaubstag. Denkt ihr es bringt was, wenn man dem Betriebsrat bzw. der Gewerkschaft mitteilt, dass es eine gute Forderung wäre, diesen als halben Urlaubstag zu werten, so wie es in den meisten Unternehmen üblich ist? Kann man sich sonst irgendwie dafür einsetzen? Gruß Sarah
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Bearbeitet durch User
>Kann man sich sonst irgendwie dafür einsetzen?
Probiere es doch ml bei deinem Bäcker um die Ecke.
Im Ernst, wie lebensunfähig kann man eigentlich sein. Welche
Möglichkeiten außer dem Betriebsrat oder der Geschäftsführung sollte es
denn sonst geben?
Die üblichen Forums-Koryphäen etwa?
Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage und werden daher nicht angerechnet, wenn man an diesen Tagen frei nimmt. An dieser gesetzlichen Regelung kannst du nur etwas auf politischer Ebene ändern, was relativ unwahrscheinlich ist. Klar kann man sich dafür einsetzen, dass beispielsweise bei den nächsten Tarifverhandlungen eine solche Forderung an die Arbeitgeber gestellt wird, aber ob das so sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Mit geringeren Arbeitszeiten, mehr Lohn oder auch generell mehr Urlaub (was ja letztlich geringere Arbeitszeiten bedeutet) ist den meisten wohl mehr geholfen und man kann selber entscheiden, wann man Urlaub nimmt. Gibt genug Leute, die Weihnachten und Silverster auch gerne arbeiten (andere Religionen, etc.)
Nun ja, "üblich" ist relativ. Zunächst mal sind das Arbeitstage, für die ein ganzer Tag Urlaub zu nehmen ist. Das kann per Tarifvertrag auf je einen halben Tag festgelegt werden, ist aber bei weitem nicht überall so. Oliver
Wenn Du für Heilig Abend + Silvester jeweils nur einen halben Urlaubstag nehmen musst, bekommst du auch nur jeweils einen halben Urlaubstag bezahlt.
Hallo in unserer Firma sind die beiden Tage auch nur halbtags zu arbeiten. Ist in fast ganz Österreich so.
Sarah E. schrieb: > Bei uns im Unternehmen zählt Heiligabend und Silvester als ganzer > Urlaubstag. Wo ist denn das, hab ich noch nie gehört.
> Autor: Sarah E. (meneymaus) > Datum: 14.11.2014 15:52 Mensch hast du Probleme. > Sarah E. schrieb: > > Bei uns im Unternehmen zählt Heiligabend und Silvester als ganzer > > Urlaubstag. > Wo ist denn das, hab ich noch nie gehört. Ich auch noch nicht ! Könnte im Kongo sein.
Sarah E. schrieb: > Kann man sich sonst irgendwie dafür einsetzen? Klar: Setze Dich bei Deiner Gewerkschaft dafür ein, dass sie das bei den nächsten Tarifverhandlungen über den Manteltarifvertrag auf die Forderungsliste setzt! Ansonsten, wenn kein Vertrag etwas anderes besagt, sind Heiligabend und Silvester Werktage und Du bekommst bei Urlaub an diesen Tagen einen Urlaubstag abgezogen. > Denkt ihr es bringt was, wenn man dem Betriebsrat bzw. der Gewerkschaft > mitteilt, dass es eine gute Forderung wäre, diesen als halben Urlaubstag > zu werten, so wie es in den meisten Unternehmen üblich ist? Frage mal die vielen Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel: Die haben an Heiligabend und an Silvester üblicherweise eine generelle URLAUBSSPERRE!
Claus M. schrieb im Beitrag #3884086: > i do the förkman schrieb: >> hahaha, mal wieder ein typischer Sarah E. Thread. Korrekt! Angeblich gibt es ja keine dummen Fragen, aber Sarah hat hier des öfteren bereits das Gegenteil bewiesen! > Jetzt erst gesehen, sie ist wirklich schon oft durch außerordentliche > Dämlichkeit hier aufgefallen. Dämlichkeit leitet sich ab von "Dame" (Sarah), Herrlichkeit von "Herr" (Heiner). > Dabei sitzt sie im Konzern glaube ich, > Frauenquote halt. Nö, im Konzern gäbe es ja Heiligabend und Silvester jeweils einen halben Tag frei.
Bei uns ist allgemein je ein 1/2 Urlaubstag zu nehmen. Innerhalb unserer Abteilung ist aber mit unserem Abt.L. vereinbart, das wir an den Tagen je 1/2 Gleittag nehmen und da unsere Ü-Std. abbummeln.
IchGlaubeEsNicht schrieb im Beitrag #3883794: > Wenn du nicht zu doof zum googeln wärst, könntest du nämlich im > Urlaubsgesetz nachlesen, daß Heiligabend und Silvester normale > Arbeitstage sind. Im bundesdeutschen Urlaubsgesetz steht dazu kein Wort. Selbst zu doof zum Googlen?
> Autor: IchGlaubeEsNicht (Gast) > Datum: 14.11.2014 18:08 Dummschwätzer ! > Wenn du nicht zu doof zum googeln wärst Was ist das den für ein Kinderkram ? > Autor: koarl (Gast) > Datum: 14.11.2014 18:17 > Ich glaube du weißt nicht, mit wem du dich anlegst. Das ist Zuckerle, > der weltweit bekannte IBN Chiefmaster. Tja, man ist halt jemand ! > Darüber hinaus sind Sarkasmus und Zynismus seine Stärke. Deine > anscheinend nicht. Wahre Worte gelassen ausgesprochen ! Humor hat er auch keinen, ist wahrscheinlich gerade bei der Zockerbude rausgeflogen. > Autor: Heiner (Gast) > Datum: 15.11.2014 02:13 > Sieht Sarah E. wenigstens gut aus? Bestimmt ! Sonst würde sie keine so naiven Themen bringen. > Autor: glausi (Gast) > Datum: 14.11.2014 18:19 > Im Ernst, wie lebensunfähig kann man eigentlich sein. Stimmt schon nachdenklich ! > Ja frag mal die creme de la Creme : > Zuckerle, DrTech, doppeling, Heiner, Ferkes, usw... Die Reihenfolge ist soweit in Ordnung ! Mensch wird hier ein Mist geschrieben !
Udo Schmitt schrieb: > Wo ist denn das, hab ich noch nie gehört. Das ist hier in Deutschland ganz üblich: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#silvester Sarah E. schrieb: > Denkt ihr es bringt was, wenn man dem Betriebsrat bzw. der Gewerkschaft > mitteilt Nein, denn die haben das zusammen ausgekaspert. Bei der IG-Metall sind das ganz normale Arbeitstage, die aber um 12 Uhr endet. Die ausgefallene Nachmittags-Arbeitszeit muss eingearbeitet werden:
1 | In der ME-Industrie bestimmt der MTV (§ 7.9 bzw. 7.10 MTV-ERA), dass die Arbeitszeit an beiden Tagen jeweils um 12.00 Uhr endet und dass Entgelt ungekürzt fortzuzahlen ist. |
2 | |
3 | Die ausfallende Arbeitszeit ist max. für 3,5 Std. vor- oder nachzuarbeiten. |
Dort im ersten Link: https://www.google.de/#q=silvester+heilig+abend+urlaub+ig+metall
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